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Zum Thema Rechnung über €96.- von "top of software" habe keinen kostenpflichtigen Vertrag - ist die Firma (Abzockerfirma) bekannt? mein Virenscanner jedenfalls zeigt Internet-Computerbetrug an.Habe Widerspruch eingelegt,per Fax,antworten per email geht... im Bereich Internet-Betrug / Abzocke
Autor Thema:

Rechnung über €96.- von "top of software" habe keinen kostenpflichtigen Vertrag

 (Antworten: 8, Gelesen 12708 mal)

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Rechnung über €96.- von "top of software" habe keinen kostenpflichtigen Vertrag
« am: 14. Februar 2012, 14:46:38 »
ist die Firma (Abzockerfirma) bekannt? mein Virenscanner jedenfalls zeigt Internet-Computerbetrug an.Habe Widerspruch eingelegt,per Fax,antworten per email geht nicht.ich werde auf jedenfall nichts bezahlen,werde wahrscheinlich die Polizei einschalten. :stinker :kaffee

(auto)bot

  • News-Redakteur
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« Antwort #1 am: 14. Februar 2012, 15:01:09 »
Zitat
ist die Firma ... bekannt?
Natürlich ist die Firma bekannt, vgl.:
http://forum.computerbild.de/internet-abzocke/top-software-verlangt-96-a_67209.html

Wie kann man nur so dumm sein und sich dort registrieren? :grübel

  • Windows 3.11
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« Antwort #2 am: 15. Februar 2012, 18:32:42 »
Ich finde das ist einer der wichtigsten Sachen wenn man das Internet benutzt. Man sollte sich immer darüber im Klaren sein an wen man seine Daten weitergibt und unbekannte Websites hinterfragen. Der Name schon wirkt unseriös, die Seite sieht unseriös aus und man MUSS sich registrieren (Mit Name, Adresse, Email und Geburtsdatum) um offensichtlich kostenlose Software und teilweise sogar BETA Versionen herunterzuladen (und es steht sogar dabei dass sie kostenlos und urheberrechtlich geschützt ist). Und sich dann noch registrieren mit Daten die für sowas total unnütz sind ist, wie Noone es schon sagte, einfach doof. Es steht dort sogar offensichtlich weshalb einspruch sogar schwer werden dürfte ... Wenn du zufällig das Glück hast und einen Anwalt als Freund/Kumpel hast oder jemand anderes der sich mit der Materie auskennt ihn mal um Rat fragen um an die Firma zu schreiben. Wenn die merken dass man Ahnung davon hat und man schreibt dass man rechtliche Schritte einleiten will lassen sie es meist gleich bleiben zu klagen wenn du die Mahnungen ignorierst. Ich denke die Polizei wird dir kaum helfen können, weil DU hast nicht richtig aufgepasst. Du bist und wirst auch nicht der Letzte sein der damit Probleme hat und das liegt nunmal daran dass sich schwierig etwas gegen diese Firmen tun lässt da sitz im Ausland, nur Briefkastenadressen usw.

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« Antwort #3 am: 15. Februar 2012, 18:54:53 »
Gerade gestern Abend kam ein schöner Bericht im TV über diese Vereine. Zur Zeit ist es wohl Mode, das die Internetangebote sich ständig ändern, d.h. das am Tage die Seiten anders aussehen als z.Bsp. Abends. (Tagsüber steht nichts von den 96€/Jahr da, man meldet sich an und später wenn die Rechnung ins Haus geflattert kommt erscheint auf der Webseite das es 96€/Jahr kostet)

Auf jeden Fall steht erstmal fest das man nicht zahlt und sich nicht einschüchtern lässt (bis zum gerichtlichen Mahnverfahren). Siehe hier: http://www.go-windows.de/forum/internet-betrug/hiweise-und-rechtliches-im-falle-der-internet-abzocke/msg111493/#msg111493

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« Antwort #4 am: 15. Februar 2012, 19:41:44 »
Das ist natürlich sehr interessant zu erfahren. Kannte ich bisher auch noch nicht. Trozdem sollte man sich darüber im Klaren sein warum die Name, Adresse etc. haben wollen. Und gerade bei dieser Art von Software die kostenlos und sehr sehr bekannt ist (ist ja nun wirklich ne menge die es da gibt wie z.B.Ccleaner, Google Earth und dem IE9) sollte man so seine 1-2 Standartwebites haben bei denen man soetwas downloaded ;)

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Re: Rechnung über €96.- von "top of software" habe keinen kostenpflichtigen Vertrag
« Antwort #5 am: 16. Februar 2012, 13:33:27 »
Wer so eine Zahlungsaufforderung erhält, entweder das teil aufheben oder direkt in die Mülltonne und nicht von Drohungen wie Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren einschüchtern lassen. Ich hab mal vor ein paar Jahren für eine "solche" Firma im Call Center gearbeitet, Grund war dafür natürlich ich brauchte Geld, Freundin schwanger etc...

Diese Zahlungsaufforderungen gingen bei uns 3x an den angeblichen Kunden, danach hatte sich das Ganze erledigt. Bei Schreiben von Anwälten wurde das angebliche Gewinnspielabo sofort aus "Kulanz" aufgelöst und es kam auch zu keiner Zahlung. Alle anderen die auf diese Briefe mit einer Zahlungsaufforderung reagiert haben wurden mit weiteren Müll wie Nachweise über Bestellung oder Vertragsabschlüsse zugemüllt, bis diese dann gezahlt haben...wenn nicht gezahlt wird oder keiner reagiert kommt auch nichts nach...!

Also...wegwerfen oder aufheben und nicht reagieren. Anrufen wird nie jemand.

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« Antwort #6 am: 16. Februar 2012, 19:50:44 »
Ich muss Dir leider widersprechen. Wenn das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde, muss man reagieren und Widerspruch einlegen!!!
In den wenigsten Fällen wird es aber soweit kommen. Schließlich wollen die Betrüger nicht auch noch vor Gericht erklären wollen, warum sie das Geld vom Kunden verlangen.

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« Antwort #7 am: 08. März 2012, 13:57:43 »
Auf keinen Fall zahlen! Es ist kein Vertrag zustande gekommen.

Am besten nicht reagieren und die Sache "aussitzen" egal welche Anwaltsschreiben da noch kommen. Irgendwann geben die auf. So habe ich es bei mir gemacht.

PS: Achso ja, Widerspruch eingelegt habe ich auch. Soll hilfreich sein bei sowas...

  • Windows 1.0
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« Antwort #8 am: 12. April 2012, 17:13:37 »
Die können soviele Mahnungen schicken wie sie möchten. Erst wenn etwas vom Gericht kommt, sollte man sich Gedanken machen.
Dazu gibt es hier viele ähnliche Fälle: Anwaltsseite zum Thema Abzocke und Internetabzocke.

Ein Anwalt dazu: "...Genau hier ist der Ansatzpunkt: Der Geschädigte sollte sich von weiteren Inkassoschreiben und Drohbriefen nicht einschüchtern und es durchaus auf ein Klageverfahren ankommen lassen. Dazu kommt es nämlich zumeist nicht, weil dann die Kalkulation zusammenbricht. Es wird von Beginn an nur auf diejenigen gebaut, die sich einschüchtern lassen und freiwillig zahlen".

Einfach abwarten! Wird schon schiefgehen!

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Internetabzocke Zahlung bis 18.02.2012