| Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort vorratsdatenspeicherung | |
|---|---|---|
![]() |
5 Antworten 7083 Aufrufe |
BVerfg: Herausgabe von Verbindungsdaten beschränkt. "Saugen" folgenlos? Begonnen von Jean Paul
20. März 2008, 09:44:06 vrbindunghsdaten erlangter 58187178 bit software cracks kaufen straftat rechtsprechung personen internetbetrug herausgabe von vrbindunghsdaten bundesverfassubngsgericht verschleierung 57967247 weg handy bittorrent sicher betrug illegalen 100a go-windows herausgabe verbindungsdaten providerdaten bgq download passwort t-online verbindungen hotel |
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html
Die Herausgabe wird künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten möglich sein, wozu Verstöße gegen das UrhG nicht gehören, insbesondere also auch nicht das (illegale) Herunterladen (und Verteilen) von Musik und sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Damit wird es künftig für die Musikindustrie unmöglich sein, beim Provider über die Staatsanwaltschaft Verbindungsdaten abrufen zu lassen und die betreffenden Personen abzumahnen und auf Schadenersatz etc. zu verklagen. Die Staatsanwaltschaften werden sich über die Arbeitserleichterung auch freuen. Strafbar und illegal bleibt es natürlich nach wie vor, wenn man erwischt wird...
Nachtrag:
Das sehen offenbar aber nicht all so wie ich...
http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsgerichtsentscheidung-zur-Vorratsdatenspeicherung-sorgt-fuer-Konfusion--/meldung/105338