5. Vergütung5.1. Die Inanspruchnahme der Leistung des Anbieters ist mit acht (in Zahlen 8 ) Euro pro Monat inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu vergüten.5.2. Der Vertrag läuft für mindestens 24 Monate.5.3. Die vertraglich geschuldete Vergütung für die Inanspruchnahme der Leistung wird dem Kunden jeweils für zwölf Monate im Voraus berechnet.5.4. Der Rechnungsbetrag muss spätestens am siebten Tag nach Eingang der Rechnung bei dem Kunden auf dem in der Rechnung aufgeführten Konto eingegangen sein. Bei dem Kunden zurechenbarem Verzug ist der Anbieter berechtigt, den hierdurch hervorgerufenen Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.5.5. Die auf der Rechnung ausgewiesene Vergütung ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, stets inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu verstehen.
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