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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort zustimmung
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XP fährt nicht mehr hoch!!!Hilfe!!!
Begonnen von a.wegmann1995
20. Dezember 2009, 10:31:49
hy,
habe ein riesiges Problem(wie ich es einschätze).
Wenn ich den PC anschalte komme ich in ein Fenster wo man den abgesicherten modus starten kann, windows normal starten und noch ein weiteres. habe schon alle probiert, komme aber nicht weiter. Immer kurz vor das Windows XP lädt symbol kommt bricht der Computer ab und startet sich wieder neu. Immer weiter so.

Nun habe ich es mit der XP Reparaturinstallation versucht, aber bei einem Schritt war 1MB auf der Partition zu wenig um zu reparieren. Ich habe dann abgebrochen.

Dann habe ich es mit der Wiederherstellungskonsole versucht. Dort kam ich dann mit dem Befehl chkdsk /r versucht, es hatte ewig geladen und dann zeigte es auch Fehler erfolgreich behoben oder soetwas an. Aber als ich es nochmals versucht kam wieder die selbe Todesschleife wie zuvor.

Dann habe ich auch die Ram Riegel ausgebaut, gereinigt und wieder eingebaut, was auch nicht funktionierte.

Was ist mit meinem anderen Computer los?
Wie kann ich den Fehler beheben?
HILFE!!!

vistavista go-windowsgo-windows windowswindows ymsyms ohneohne bgqbgq windowwindow programmeprogramme desdes bgebge keinekeine forumforum programmprogramm keinkein zguzgu winwin problemproblem passwortpasswort homehome updateupdate deaktivierendeaktivieren eineseines zwuzwu 5818717858187178 d24d24 benutzerbenutzer ihreihre softwaresoftware hilfehilfe 20092009
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Erneuerung des Windows-Update-Dienstes
Begonnen von ossinator
23. August 2009, 09:53:27
Wie jedes Jahr beginnt Microsoft in der kommenden Woche mit der Überarbeitung seines Windows-Update-Dienstes. Die Wartungsarbeiten werden einige Monate in Anspruch nehmen und unbemerkt vom User stattfinden. Die Client-Feature werden automatisiert aktualisiert, wenn der User die automatische Update-Funktion eingeschaltet hat.

In der Vergangenheit machte sich Microsoft auf diese Art keinen Gefallen, da Veränderungen am System durchgeführt wurden, ohne die Zustimmung der User einzuholen.
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Windows-Sicherheit blockiert Windows Mail
Begonnen von yogi42
17. Mai 2009, 17:50:15
Hallo,

ich habe nun ( leider ) auch Vista und einige Probleme mit Windows Mail:

Nach dem Einrichten nach Vorlage T-Online kann ich weder senden noch empfangen und bekomme immer eine Anzeige von Windows-Sicherheit : Es wird eine Anmeldung beim Mail-Konto verlangt mit Benutzername und Kennwort.
Windows Mail zeigt dann unten rechts an " Genehmigung ".

Habe da schon alles mögliche eingegeben, ohne Erfolg! Eine automatische Anmeldung ist nicht generiert.

Merkwürdig dabei ist daß Eingaben in dem Fenster die Einstellungen " Server" des Mail-Kontos verändern.

Im Web habe ich schon tagelang gestöbert; nichts wesentliches dazu gefunden.

Hat jemand einen Tipp?

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Benutzerkontensteuerung
Begonnen von Ruwenda
20. März 2009, 21:07:04
Hallo,

ich bin neu hier.

Habe folgende Frage.
Kann man die Benutzerkontensteuerung beim BS Vista ohne Weiteres deaktivieren. Der Hinweis [b][i]"Zur Fortsetzung des Vorgangs ist Ihre Zustimmung erforderlich"[/i][/b] ist auf die Dauer sehr lästig.

Für Hilfe bedanke ich mich schon einmal im Voraus.

Grüße
Ruwenda
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Keine Handy-Notrufe ohne SIM-Karte
Begonnen von ossinator
15. Februar 2009, 11:47:18

Der Bundesrat hat beschlossen, dass Notrufe künftig nur noch von Mobiltelefonen mit aktivierter SIM-Karte gesendet werden können. Das soll ermöglichen, dass der Anruferstandort ermittelt werden kann (eine Universaldienstrichtlinie der EU) und soll den Mißbrauch von Notrufen eindämmen.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Kann man diesen Hinweis abstellen?
Begonnen von ossinator
17. November 2008, 11:48:31
Unter Vista bekomme ich bei der Anmeldung bei Ebay immer einen Sicherheitshinweis (siehe Screenshoot). Diesen Hinweis bekomme ich bei XP nicht. Habe bei beiden BS den IE7 installiert.
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General Motors vs. Microsoft
Begonnen von Lord_Zuribu
17. Juni 2008, 15:48:20
Bill Gates kontra General Motors (GM)

Beitrag von einem aufmerksamen Leser, 14. August 1998 um 14:56:40:

Bei einer Computermesse (auf der ComDex) hat Bill Gates die Computerlndustrie mit der Auto-Industrie verglichen und das folgende Statement gemacht:

"Wenn General Motors (GM) mit der Technologie so mitgehalten hätte wie die Computer Industrie, dann würden wir heute alle 25-Dollar-Autos fahren, die 1000 Meilen pro Gallone Sprit fahren würden."

Als Antwort darauf veröffentlichte General Motors (Mr. Welch selbst) eine Presse-Erklärung mit folgendem Inhalt:

"Wenn General Motors eine Technologie wie Microsoft entwickelt hätte , dann würden wir heute alle Autos mit folgenden Eigenschaften fahren:

   1. Ihr Auto würde ohne erkennbaren Grund zweimal am Tag einen Unfall haben.
   2. Jedesmal "wenn die Linien auf der Straße neu gezeichnet werden würden, müßte man ein neues Auto kaufen.
   3. Gelegentlich würde ein Auto ohne erkennbaren Grund auf der Autobahn einfach ausgehen und man würde das einfach akzeptieren, neu starten und weiterfahren.
   4. Wenn man bestimmte Manöver durchführt, wie z.B. eine Linkskurve, würde das Auto einfach ausgehen und sich weigern, neu zu starten. Man müßte dann den Motor erneut installieren.
   5. Man kann nur alleine In dem Auto sitzen, es sei denn, man kauft "Car95" oder "CarNT". Aber dann müßte man jeden Sitz einzeln bezahlen.
   6. Macintosh würde Autos herstellen, die mit Sonnenenergie fahren, zuverlässig laufen, fünfmal so schnell und zweimal so leicht zu fahren sind, aber sie laufen nur auf 5% der Straßen. ;-)
   7. Die Öl-Kontroll-Leuchte , die Warnlampen für Temperatur und Batterie würden durch eine "Genereller Auto-Fehler" Warnlampe ersetzt.
   8. Neue Sitze würden erfordern, daß alle die selbe Gesäß-Größe haben.
   9. Das Airbag-System würde fragen "Sind sie sicher?" bevor es auslöst.
  10. Gelegentlich würde das Auto Sie ohne jeden erkennbaren Grund aussperren. Sie können nur wieder mit einem Trick aufschließen, und zwar müßte man gleichzeitig den Türgriff ziehen, den Schlüssel drehen und mit einer Hand an die Raciloantenne fassen.
  11. General Motors würde Sie zwingen, mit jedem Auto einen Deluxe Kartensatz der Firma Rand McNally (seltneuestem eine GM Tochter) mit zu kaufen, auch wenn Sie diesen Kartensatz nicht brauchen oder möchten. Wenn Sie diese Option nicht wahrnehmen, würde das Auto sofort 50% langsamer werden (oder schlimmer). Darüber hinauswürde GM deswegen ein Ziel von Untersuchungen der Justiz.
  12. Immer dann, wenn ein neues Auto von GM vorgestellt werden würde, müßten alle Autofahrer das Autofahren neu erlernen, weil keiner der Bedienhebel genau so funktionieren würde , wie In den alten Autos.
  13. Man müßte den "Start"-Knopf drücken , um den Motor auszuschalten.
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Die Siedler - Aufstieg Eines Königreichs - Reich Des Ostens startet nicht
Begonnen von 73r0C007
05. April 2008, 12:18:12
Hallo, ich habe mir gestern das neu AddOn zu die Siedler Aufstieg eines Königreichs geholt, installieren und updaten auf 1.5 funktioniert alles wunderbar. Aber wenn ich das AddOn installiert habe, will er nochmal Updaten auf 1.5 tut dieses und danach funktioniert keines der beiden Spiele weder Hauptspiel noch AddOn, beides stürtz dann immer ab. Kennt ihr das Problem, und wenn ja, was habe ihr dagegen gemacht.
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Error Sound beim anklicken eines Ordners
Begonnen von Shade
06. Januar 2008, 11:11:40
Hallo,

ich höre, seitdem ich mehrere sound-recorder auf dem PC installiert hatte (aber nun auch wieder gelöscht habe), immer diesen Sound *ding*, wenn ich auf ein Ordner klicke. Ich kann mir gut vorstellen, dass das ein Programm, das nicht gut lief oder so, hervorgerufen hat, bin mir aber nicht sicher.
Auf jeden Fall ist es jetzt da, und ich weiß nicht, wie ich das wieder weg bekomme. :(

Ich hoffe, hier kann mir jemand einen Tipp geben?


Gruß
Shade
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Microsoft aktualisiert XP & Vista auch ohne Zustimmung !
Begonnen von netzmonster
13. September 2007, 22:28:46
Scott Dunn, Herausgeber des Newsletters "Windows Secrets" sagte gegenüber ComputerWorld aus, das Microsoft neun Dateien in XP und Vista aktualisert hat, obwohl das Windows Update deaktiviert wurde!

Folgende Dateien wurden geändert :
XP : cdm.dll, wuapi.dll, wuauclt.exe, wuaucpl.cpl, wuaueng.dll, wucltui.dll, wups.dll, wups2.dll und wuweb.dll
Vista : wuapi.dll, wuapp.exe, wuauclt.exe, wuaueng.dll, wucltux.dll, wudriver.dll, wups.dll, wups2.dll und wuwebv.dll

Bisher seien Modifikationen an Windows Update immer nur mit Zustimmung des Anwenders oder zumindest einer Warnung erfolgt, so Dunn. Er wies darauf hin, dass die Nutzer die Änderungen nicht fürchten müssen. Microsoft hat sich zur Kritik des Experten bisher noch nicht geäußert.

Quelle : [url=http://www.winfuture.de/news,34314.html]Winfuture[/url]

Wer weiss, was Microsoft noch so alles ändern oder einsehen kann. :grübel

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Vista und Thunderbird
Begonnen von h_hurtig
08. September 2007, 05:51:50
Hallo,

ich habe WIN Vista Home und schon seit Jahren Thunderbird (z.Zt. 2.0.0.6).

Alles klappt wunderbar, bis auf den Einstieg ins Programm - jedesmal will Vista nur mit der Benutzerkontensteuerung starten. Dies obwohl ja eingestellt ist, dass Thunderbird mein Standart-E-Mail Programm ist.

Ja ich weiß, das man die Benutzerkontensteuerung komplett ausschalten kann, doch das will ich nicht.
Es muss doch irgendwo in den Tiefen von Vista eine Einstellung dazu geben - oder ist dies ein Bug von Billy?

Gruß Harald
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"Für diesen Vorgang wird ihre Zustimmung benötigt!"
Begonnen von Humi
28. August 2007, 15:52:11
Hi
Kann man die ganzen Fragen oder Aufforderungen wie "Für diesen Vorgang wird ihre Zustimmung benötigt!" abschalten?
Es hat glaub ich was mit der Benutzerknotensteuerung zu tun! Bei Tipps und Tricks hab ich schon nachgeschaut. Nichts gefunden. Vll hab ichs auch über sehn....
Das gleiche ist mit der Meldung was kommt wenn ich ein Programm oder Spiel installieren will oder "das Programm wurde eventuell nicht richtig installiert".
Ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir helfen!^^

Lg
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Problem beim Rücksichern eines Acronis Image
Begonnen von shion
07. August 2007, 12:00:09
Servus,

habe unter Vista eine Komplettsicherung meines Laufwerkes C gemacht. Jedoch tritt bei der Rücksicherung ein Problem auf, dass mich irgendwie überfordert. :( Wenn ich das Image Rücksichern möchte, bekomme ich lediglich eine Fehlermeldung, dass er die Datei winload.exe nicht finden kann. Woran könnte dies liegen ?

MFG
Shion
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Keine News von anderen Internetseiten ohne Zustimmung hier ins Forum stellen !!
Begonnen von lorhinger
25. Juli 2007, 12:05:50
Aus gegebenem Anlaß weise ich noch einmal darauf hin, daß es nach dem Urheberrecht verboten ist, fremde Inhalte teilweise oder in Auszügen als News in dieses Forum zu posten.

Leider ist es nicht ausreichend, wenn News unterhalb der Meldung mit der Quelle und dem Link zu der Nachricht versehen werden.

In der Vergangenheit ist dieses Forum schon auf diesen Umstand in einem noch freundlichen Ton hingewiesen worden, dieser Ton kann sich aber ändern, und dann wären für go-vista.de unter Umständen Kosten für die Urheberrechtsverletzung und die damit verbundenen Schriftsätze der Gegenseiten und deren Anwälte zu zahlen. Diese Kosten belaufen sich schnell auf mehrere tausend Euro.

Lieber eine Nachricht weniger in go-vista.de, als anderen Webeseiten und Anwälten Haus und Hof zu öffnen. Go-vista.de will noch lange aktiv im Netz bleiben und eine der ersten Anlaufstellen für User mit Problemen rund um Vista sein - setzt go-vista.de bitte keinem Risiko diesbezüglich aus.

[b]Auf gar keine Fall sollten weitere Meldungen in diesem Forum landen, die von der Seite winfuture.de stammen [/b]
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Zustimmung erforderlich beim ausführen eines Programmes...
Begonnen von mmohr
30. Juni 2007, 16:39:04
aloa,

bei manchen sachen wo ich installiere bekomm ich plack ...
ich klick auf die installationsdatei und jeh nach größe der datei muß ich eine geraume zeit warten bis ich gefragt werde ob ich das programm ausführen möchte.

ein gutes beispiel sind da spiele, welche eine install.exe von über 1 gb beinhalten.
bei solchen installationen werd ich, nach dem ich auf die datei doppel geklickt habe,
erst nach ca 3-5 minuten gefragt ob die datei ausgeführt werden soll.
solche probleme hatte ich unter xp nicht!

immerhin hab ich einen 3 gb dual cpu mit 3 gb dual ram und zwo dicke sata festplatten,
da darf es doch keine 5 mins dauern bis ich ne genemigung zum ausführen erteilen kann.
Treiber sind bei mir alle aktuell und ich habe einen notebook da sind die probs unter vista genau die gleichen.

hoffeihr könnt mir helfen.
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Vorsicht vor GMX Multimessenger
Begonnen von ossinator
30. Mai 2007, 23:48:40
Ich habe aus der Not heraus vor einigen Tagen den GMX Multimessenger installiert (wollte eigentlich nur die alte GMX Toolbar haben). Musste jetzt feststellen, dass der Multimessenger automatisch Outlook ausliest und an alle Kontakte "Einladungen" verschickt und auffordert den Messenger zu installieren.

Ich hatte bei der Installation nur zugestimmt, die Kontaktdaten zu übernehmen, zum "Einladungen verschicken" habe ich keine Zustimmung erteilt.
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Freigabe von Dateien benötigt passwort
Begonnen von katt
14. Mai 2007, 16:17:53
Hallo!

Also mein Problem is dass ich meine Dokumente unter Vista freigeben möchte, doch wenn ich dann von einem anderen Benutzer drauf zugreife fragt er mich nach Benutzer und Passwort!

Alles schön und gut es geht dann ja auch wenn ich meinem Vista Benutzer ein Passwort verpasse aber ich will dass ich nix eingeben muss da ich für den Vista benutzer kein Passwort haben will!

Kann ich das irgendwie einstellen?

MFG
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Defragmentierprogramm deaktivieren/Zeitplan ändern
Begonnen von netzmonster
14. April 2007, 22:41:54
Wenn Ihr ein separates Defragmentierprogramm nutzt, wie z. Bsp O&O oder PerfektDisk, ist es empfehlenswert das Windows Defragmentierprogramm zu deaktivieren.
Einige Imageprogramme quittieren ihren Dienst bei inkrementellen Images, solange dieses Tool aktiv ist, also noch ein wichtiger Grund, auf ein separates Defrag-Programm zu wechseln.

So deaktiviert Ihr das Programm :

Arbeitsplatz -> Rechtsklick auf Systempartition (meistens C:\) -> Eigenschaften -> Tools -> Jetzt defragmentieren -> Haken bei "Nach Zeitplan ausführen" entfernen

Selbstverständlich könnt ihr auch einfach nur den Zeitplan ändern, aber wenn ihr ein separates Defragmentierprogramm verwendet, sollte das vista-eigene grundsätzlich abgeschaltet sein.

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Zur Fortsetztung des Programms ist ihre zustimmung erforderlich !!
Begonnen von Lutzifaraway
05. März 2007, 09:02:23
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Hallo kann man das irgendwie abstellen ?
Gruß
Tim