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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort entsteht
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Festplatte formatieren ohne Datenverlust
Begonnen von Guitarking
03. Februar 2011, 23:21:36
Ich habe mir heute ein neues Festplattengehäuse gekauft, das FANTEC FB-35US2, um die Vorteile von eSATA zu nutzen. Nun bin ich auf einmal darauf gestoßen, dass man seine Festplatte vorher formatieren muss, um diese zu benützen. Ich mein, wer will seine 1,5 TB große FP ( fast ganz voll gefüllt mit Daten) formatieren müssen, damit man sie verwenden kann?? Wo soll ich denn die Daten ablegen, um sie formatieren zu können? Bescheuert sowas  :wallbash  :grübel

Auf jeden Fall wollte ich jetzt wissen, ob es irgendwie möglich ist, die FP auch ohne Datenverlust zu formatieren bzw. sie irgendwie so zum laufen zu bringen. Wahrscheinlich eh nicht.
Was ich bereits probiert habe ist sie via eSATA als auch USB anzuschließen. Der PC erkennts nicht. Auch im Gerätemanager hab ich nach Plug & Play Hardware erfolglos gesucht. Mehr Möglichkeiten weiß ich nicht...

Hat jemand eine andre Idee?

Mfg

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Kein Internet trotz bestehender WLAN-Leitung
Begonnen von Bernhard2508
06. September 2010, 20:30:37
Hi Leute,

ich bin mit meinem Latein am Ende.
Ich versuche schon seit mehreren Tagen mit meinem Laptop via WLAN ins Netz zukommen.
Ich habe Windows xp SP3 drauf. In verschiedenen Foren wurde darauf hingewiesen bei DHCP die IP-Adresse manuell zusetzen.
Das habe ich auch gemacht. Selbst beim Standartgateway und dem DNS-server habe ich die IP des Routers angegeben.
Datenpakete werden ausgetauscht, also gesendet und empfangen.
Signalstärke ist hervoragend und Verbindung hergestellt. Dennoch bekomme ich die Fehlermeldung vom Firefox "Seitenladefehler". Und was mir noch aufgefallen ist beim Firefox steht rechts unten "Naschlagen von www......de und nicht Übertragen von www.........de"

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen

MfG

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Wo kommt unbekannter Benutzer her und wie krieg ich ihn weg
Begonnen von ZXTyp
28. Januar 2010, 00:40:22
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Hi Leutz,

bevor ich zum Thema des Titels komme, muss ich kurz weiter ausholen mit meinen Ausführungen, daher bitte alles lesen, danke.

Also habe diverse Ordner, keine Systemordner, sondern ganz normale von mir angelegte die sich nicht löschen lassen. Habe dann hier gelesen aber nichts gefunden was definitiv hilft.
Doch bei einer Anweisung bin ich auf etwas seltsames aufmerksam geworden, dazu also meine Frage.

In meiner Systemsteuerung gibt es bei Benutzerkonten nur 2 und zwar Gast und mein Benutzername.

Man sollte aber hier nach der Anleitung zum löschen auf die Datei, dann auf Eigenschaften - Erweitert - Sicherheit gehen was ich auch getan habe und da sind auf einmal folgende Benutzer vorhanden :

Erstelller - Besitzer
System
S-1-5-2 und viele weitere Zahlen dahinter
Administratoren gleich Benutzer
mein Benutzer Name


So, nun bei der Datei bzw. den Dateien die ich löschen will wird mir angezeigt, sie haben keine Berechtigung und müssen die Berechtigung von diesem Benutzer S-1-5-2 usw. einholen.

Dieser Benutzer hat da bei den Eigenschaften Sicherheit nur den Haken bei : spezielle Berechichtigungen und den kann ich auch nicht raus nehmen und kann ebenso wenig diesen Benutzer löschen.

Daher meine Frage, woher kommt der überhaupt und wie kann ich den los werden, damit ich meine Dateien wieder löschen kann ???

Danke

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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Der dubiose Fehler 0xc00000e9!
Begonnen von thomas_nld
03. Dezember 2008, 10:17:25
Hallo Vistarianer!
Seit Sonntag Abend spielt auf meinem Notebook [Medion / MD 96370] das Vista verrückt.
Wenn ich den Rechner starten will, erscheint zuerst der Fehler-Manager, der eine Hard- oder Software-Änderung vermutet und ich werde gefragt, ob ich Windows "normal" starten will. Jo, natürlich will ich das.

Dann bleibt der Screen meist eine ganze Zeit lang schwarz, bis der Windows-Start-Manager auftaucht und mir die nächste
Fehlermeldung ausspuckt.

Hierin wird folgendes bemängelt:
Datei: \Windows\system32\config\system
Status: 0xc00000e9

Darüber steht der Hinweis, daß ich mit der Windows-CD/-DVD eine Reparatur bezwecken soll.
Aber auch der Reparatur-Vorgang entwickelt sich zum Desaster. Ich habe es mehrere Male versucht, was mehrere Stunden gedauert hat.
Erst einmal bleibt der Bildschirm hierbei verdammt lang schwarz, dann kommt der grün-gelbe Vista-Installationshintergrund (wenn überhaupt!) und dann nach wieder recht langer Zeit werde ich nach den Ländereinstellungen gefragt (wenn überhaupt). Danach hängt der Rechner!

Ich habe ihn stundenlang hiermit wiederholt durchlaufen lassen. Es rührt sich nichts!

Mit Knoppix bin ich gestern noch an meine Daten herangekommen. Hoffe, ich kann sie damit sichern.

Aber wie nur bekomm ich das Notebook wieder fit?

Ratlose Grüße,
Thomas
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Windows Live Messenger 9 und MsnPlus!
Begonnen von Sweeneymoon
11. November 2008, 19:52:03
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Guten Abend,
Ich habe für die jenigen eine gute nachrichten die auf WLM und Betas stehen.
Denn die Leute die WLM9 Beta wollen,aber sich es nie installiert haben,weil MSNPLUS nicht unterstützt wird können jetzt aufatmen.
Auch ich wollte unbeding die 9er vers. haben,leider konnte ich es nicht da es leider ohne msnplus keinen sinn macht  :D

Naja lange rede kurzer Sinn.

Mitlerweile gibt es ein MsnPlus was auch Windows Live Messenger 9 kompatibel ist :

Habe beides drauf und man muss sagen das es sehr gut läuft,keine abstürze und des gleichen.
Die die sich dafür interessieren können es gerne mal ausprobieren.

Windows Live Wave 3 inkl. Windows live Messenger,Mail,etc.pp :

http://messenger.live.de/funktionen/beta.aspx

Sowie die MsnPlus Software :

http://www.msgpluslive.de/news/2008/10/31/compatibility-with-messenger-2009-beta/

Für die,die nicht klar kommen stehe ich gerne für Hilfen bereit.

Schönen Abend noch.
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pc-keine reaktion
Begonnen von LordHagen
11. August 2008, 15:18:28
« 1 2
hallo, weis nicht ob das hierher gehört aber hier mal mein problem:

also heute habe ich ein "neues" Motherboard bekommen und eingebaut! ist ganznormal gestartet und bin normal ins bios gekommen! weil kein Betr. sys. drauf ist habe ich die Vista DVD in das DVD RW laufwerk hineingelegt und als die lade hinenfur stürzte der pc ab! und lasst sich nicht mehr einschalten! habe jezt das laufwerk ausgetauscht und wenn ich auf den einschalt button drücke dann drehtsich kurz der lüfter aber dann ist es auch wieder aus! keine Reaktion! die leuchte am motherboard scheint zu leuchten! was könnte das sein?

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Vista Bluescreen problem
Begonnen von kizami
01. Juni 2008, 17:00:49
Hallo.
Ich hab ein problem mit meinem Laptop.
Und zwar wenn ich ihn einschalte kommt ein schwwarzer Bildshcirm mit weißer schrift und hab 2 Auswahlmöglichkeiten. Windows normal starten oder mit hilfe oder so...
und wenn des dann fertig geladen hat kommt ein Bluescreen.
Was kann ich tun?
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Modul nicht gefunden
Begonnen von stoneagem
01. Mai 2008, 11:35:06
das kommt bei jedem start.....nachdem ich einen trojaner hatte und ihn gelöscht hatte