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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort softwareload
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fehlende exe Datei
Begonnen von hennes588
26. November 2011, 10:31:17
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Hallo,
nachdem mein Rechner mit dem Virus der Kriminalpolizei (ist momentan sehr im Umlauf) gefallen war, ich diesen beseitigt habe, wurde wahrscheinlich die fehlende EXE-Datei gelöscht.

"0.7730146678356974.exe" gelöscht. Nur wird bei jedem Start des PCs folgende Meldung angezeigt, die sich aber ohne Probleme mit OK weg drücken lässt.

[b]Problem beim starten von
C\User\....\AppData\Local\Temp\0.7730146678356974.exe
Das angegebene Modul wurde nicht gefunden[/b]

Was kann ich tun? Die Datei habe ich nirgends gefunden.

Habe Windows 7 64 Bit

Danke
hennes588

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Erste Erfahrungen mit Windows 7 Family Pack
Begonnen von Mähman
19. Oktober 2009, 23:27:45
Bereits heute morgen und somit drei Tage vor dem offiziellen Verkaufsstart habe ich mein seit längerer Zeit vorbestelles Windows 7 Home Premium Family Pack erhalten. Es enthält je eine 32bit- und eine 64bit-DVD. Eine Installation ist auf bis zu 3 PC's oder Notebooks möglich. Voraussetzung hiefür sind jedoch jeweils eine gültige Lizenz für WindowsXP oder Windows Vista, ein Erfordernis, das ich erfülle. Ich war allerdings erstaunt, dass ich die Installation auf dem ersten Notebook vornehmen konnte, ohne die bisherige VistaDVD einlegen oder deren Lizenznummer angeben zu müssen. Der Preis für das Paket war mit Fr. 175.-- (entspricht ca. 115 Euros). Das Paket wird zudem in einer schönen Kartonpackung mit einer kleinen Gebrauchsanleitung inkl. wichtigste Informationen geliefert. Die Installation auf dem Laptop lief reibungslos ab, und alles funktioniert tadellos (vorher war Windows Vista Business drauf). Da der Laptop nur 3 GB Arbeitsspeicher hat, habe ich mich für die Installation der 32bit-Version entschieden. Auf dem anderen Notebook sowie auf dem PC, die beide über einen stärkeren Prozessor und über je 4 GB RAM verfügen, werde ich hingegen die 64bit-Version installieren (lief mit Win7 RC bereits reibungslos). Mein erstes Fazit zu Windows 7 fällt sehr positiv aus. Das System läuft sehr stabil, und es hat einige Vereinfachungen gegenüber WinVista gegben, die man zwar nicht immer auf den ersten Blick merkt, die aber doch wertvoll sind.

Erstaunlich: Sowohl unter der 32bit- als auch unter der 64bit-Version (getestet mit RC) laufen alle von mir bisher getesteten Programme problemlos.
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Ungültige Einträge entfernen
Begonnen von quaster
02. Juli 2009, 19:16:34
Hab mal eine Frage an die Experten hier!
Immer wenn ich eine CD oder DVD einlege erscheinen im Kontxmenü Einträge die nicht mehr gültig sind (z.B. weil das dazugehörige Programm oder Gerät gar nicht mehr existieren).
Wie kann ich die löschen?

[attachment=2]
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windows 7 key´s identisch --- anbieten?
Begonnen von djxerxes
24. Juni 2009, 17:11:48
die win 7 rc1 key´s sind identisch. (vergleich http://winfuture.de/windows7/faq/Kann-ich-auch-ohne-Registrierung-bei-Microsoft-einen-Produktschluessel-(Key)-fuer-Windows-7-erhalten-49.html) aber darf ich, als besitzer einer privaten homepage diese key´s wie auf der seite oben "anbieten", oder gilt das als illegales key sharing?
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AVM FRITZ!WLAN USB Stick N / N 2.4 Treiber für Windows 7
Begonnen von Markus
11. Mai 2009, 20:38:17
Heute hat AVM für die Fritz!WLAN USB Sticks (inkl. N und N 2.4) aktualisierte Treiber veröffentlicht.
Diese haben nun WiFi-Protected Setup integriert (PBC/PIN) und bieten eine automatische Auswahl des stärksten Access Points im WDS-/Repeater-Netzwerk.
Erstmals unterstützen diese Treiber auch Windows 7.

32bit-Version: http://download.avm.de/cardware/fritzwlanusb.stick/windows.vista/deutsch/
64bit-Version: http://download.avm.de/cardware/fritzwlanusb.stick/windows_vista_64bit/deutsch/


Anmerkung:
Beim AVM FRITZ!WLAN USB Stick N 2.4 muss es sich wohl um eine neue Hardware-Version des Fritz!Wlan N-Sticks handeln - weitere Details sind mir dazu allerdings nicht bekannt.
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Rising Antivirus und Rising Firewall offizielle seite veraltet?
Begonnen von Erik83
05. Februar 2008, 05:18:33
Hallo zusammen ,

Vielleicht kennen ein paar von euch den Antiviren Hersteller Rising kommt aus China.

Nun wollte ich mir die Vista kompatiblen verisonen laden. Nur ist das ganze nicht so einfach wie man denkt

Auf der Seite die in Deutsch ist zu finden unter: http://www.rising-eu.com/
gibt es nur sehr veraltet downloads die nichtmal vista kompatibel sind.

Geht man auf die englischen seiten findet man dort sogar extra versionen für vista wo erst vor 2 wochen eine neue version rauskam.


Das ganze ist ein großes wirwarr schaut man auf softwareload ist diese version auch aktueller als die offizielle deutsche seite und auch vista kompatibel.

Nun wollte ich euch mal fragen wisst ihr wo ich die Aktuelle Deutsche VISTA kompatibel herbekomme. Rising Antivirus für vista hab ich schon gefunden die dort funzt. Jedoch geht keine der bisherigen versionen für vista. Nur die auf der Englischen seite gehen einwandfrei . Die deutsche version der firewall ist nichtmal installierbar.

Würde mich freuen wenn mir jemand in den punkt wieterhelfen könnte den ich will den doch recht gute software nicht begraben nur weil man auf der deutschen seite anscheinend zu .... ist oder ka
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Pinnacle Studio 10.8 (Beta) abgelaufen
Begonnen von ossinator
07. September 2007, 03:14:11
Habe heute feststellen müssen, dass mein Pinnacle Studio 10.8 (beta) nicht mehr läuft. Gestern ging es noch. Es kommt die Meldung, dass die Beta-Version abgelaufen ist und ich mir eine gültige Version beschaffen soll.
Ist das noch einem anderen hier passiert?

Den 10.8 Patch "rüberziehen" brachte keinen Erfolg. Werde wohl um eine Neuinstallation von Pinnacle nicht rumkommen.  ;(

Dieser 10.8 Beta-Patch wurde seinerzeits als vistataugliches Update angeboten, von einer zeitlichen Begrenzung war nicht die Rede. Auf www.pinnaclesys.com findet sich natürlich nichts bezüglich einem 10.8 Beta-Patch.  ?(

Vielleicht hat doch noch jemand einen Tipp.  :grübel
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Rising Antivirus 2007 aus China
Begonnen von markus
27. Februar 2007, 03:21:50
Hab ich eben auf Software-Load gefunden - noch nicht getestet, vielleicht ist ja von euch jemand so mutig:

Der erste Viren-Scanner aus China  :)

http://www.go-windows.de/links/sicherheit/rising-antivirus-2007.html