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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort muster
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Der Anzeigetreiber wurde nach einem Fehler wiederhergestellt
Begonnen von deniznpl
12. Juli 2012, 21:48:05
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Hi Leute,

ihr kennt bestimmt dieses bescheuerte Problem mit dem Anzeigetreiber Fehler. D.h. zum Beispiel wenn ich CSS oder WoW zocke flackert nach einer Zeit mein Bildschirm, dann friert er ungefähr für 5 Sekunden ein und geht danach wieder. Manchmal geht er dann nicht mehr und ich bekomme einen Bluescreen. Das nervt ganz schön und ich war jetzt schon in sooo vielen Foren und keiner hat wirklich ne Lösung für dieses verf***** Problem. Hab schon so vieles versucht aber nix davon hat funktioniert. Manchmal hängt es auch nur kurz und wenn es dann wieder geht ist mein ganzer Bildschirm verpixelt. Unten rechts ist dann ein Kasten wo steht: "Der Anzeigetreiber nvlddmkm.sys wurde nach einem Fehler wiederhergestellt".
Hier mein PC

Hoffe ihr könnt mir helfen bin hier langsam am verzweifeln es kann doch nicht sein dass dieses Problem nicht zu beheben ist. Will endlich wieder normal zocken können. Nvidia äußert sich auch nicht zu dem Problem. Danke schon mal im Voraus.
Acer Aspire 7730g
GeForce 9600M GT
4GB DDR2

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Windows 7 startet in niedriger auflösung
Begonnen von mixemaxe
21. März 2012, 08:06:14
Erstmal hallo ;)

seit vorgestern abend hat mein hp laptop ne kleine macke:
(windows 7 home premium, HP)

nachdem firefox eingefroren ist (3 register: youtube,9gag,facebook) und nicht wieder erwachen wollte, wollte ich den dann über den task-manager schließen. der hat sich aber nicht aufrufen lassen. dann habe ich in mr. ungeduld manier den laptop per knopf ausgemacht und wollte ihn neustarten.
kurzer einschub: der laptop ist ein jahr alt und hat noch NIE gezickt ;)
neustart führte natürlich standartmäßig dann wegen dem hard reset zur frage starthilfe ja oder nein.
und jetzt fängt das problem an:
egal in welchem modus (abgesichert mit und ohne netzwerktreiber oder eingabeaufforderung, mit und ohne starthilfe, reperatur, recovery....) startet der laptop immer gleich. bedeutet ich mach ihn an und es kommt der windows startet bildschirm ohne die bunten bällchen die zum windows-fenster werden. danach startet er in den starthilfe-modus mit windows lädt dateien... und danach in den typischen bildschirm mit dem windows-ladebalken. abschließend wird der blaue anmeldemildschirm in niedriger auflösung angezeigt, nur ohne jede möglichkeit irgendwas anzuklicken. die maus ist zwar da und läst sich auch flüssig bewegen, nur fehlt der gewohnte anmelde-button auf meinen user-account.

meine idee warum dieses problem aufgetreten ist, wäre diese:
firefox blieb kurz hängen weil wohl ein automatische update bisschen mehr rescourcen benötigte. vorschnell mitten update laptop aus --> defekt installierter treiber :(
allerdings hilft jede bisher gefundene lösung in foren nichts, da ich ja in keinem modus bis an den normalen desktop komme...

natürlich weiß ich die lösung mit backup, neues win draufgepackt und los gehts...aber mich würde eine andere lösung doch mehr erfreuen ;)

eine idee wäre noch die grafikkarte mal auszubauen und wieder einzubauen. vielleicht aktiviert sich so der standart-grafiktreiber und ich komm wieder in menüs um dann weiter rumzukonfigurieren.

freue mich über jede hilfe ;)
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Vorlage Word mit begrenzter Anzahl von Zeichen
Begonnen von joliem
19. Dezember 2011, 20:15:04
Hallo zusammen,

gibt es eine Möglichkeit, in Word eine Vorlage zu erstellen, bei der man nur eine begrenzte Anzahl von Zeichen verwenden darf (z.B. man darf max 1000 Zeichen verwenden und dann erscheint eine Fehlermeldung "Sie dürfen max. 1000 Zeichen verwenden")?

Grüße
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EA Master ID ??????
Begonnen von Kelowna
24. März 2011, 20:18:15
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Ich habe ein  ES Konto wo ich schon einige Games Registriert habe jetzt möchte ich Crysis 2 hinzu fügen und ich werde nach einem Master ID gefragt was zum Henker ist das :evil: ich kann mich nicht daran erinnern je eines erstellt zu haben.

gelesen habe ich das es die Email  sein soll mit der ich mich Angemeldet habe nur dann kommt die Meldung das das dann zu lang wäre :grübel
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Wie erstelle ich eine zweistufige Rangliste.
Begonnen von Urs4
28. November 2010, 17:12:46
Hallo Excel Spezialisten

Ich möchte eine Rangliste für meinen Verein erstellen. Wir tragen pro Saison acht einzelne Wettkämpfe aus. Für diese Einzelwettkämpfe ermittle ich den jeweiligen Sieger mit der erreichten Punktzahl. Bei Punktegleichheit entscheidet die Anzahl erreichter "Zehner", danach das Alter. Dies lässt sich mit einem benutzerdefinierten Sort erreichen. Jetzt soll aber auch noch ein "Jahressieger" erkoren werden. Dazu werden seine Gesamtpunkte aus den einzelnen Wettkämpfen kumuliert. Der Krux ist nun, dass nicht alle Teilnehmer alle Wettkämpfe absolvieren. Mir schwebt irgendwie vor. dass man die welche alles absolviert haben mit punkten herausfiltern könnte, oder die fehlenden Einzelresultate mit "Null" weitermelden und den Namen unterdrücken kann.
Kann mir jemand helfen, ich komme nicht mehr weiter.

Vorerst herzlichen Dank    Urs4
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Mustek 1200 UB Plus unter Windows 7 ( 64 bit )
Begonnen von zipfi
04. April 2010, 10:28:44
Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem, welches hier bestimmt schon zum x-ten mal angesprochen wird.

Habe Windows 7 als 64 Bit Version laufen, und einen Mustek 1200 UB Scanner, welchen ich bis letzte Woche unter XP ohne Probleme am laufen hatte.

Wollte das Gerät nun bei Win 7 anschließen und siehe da: geht nicht. --> Im netz nach passende Treiber gesucht, aber leider keinen passenden gefunden.

Aber nur nicht blöd: Sun Virtual Box mit XP auf den Rechner drauf und funktioniert. ( So war zumindest mein Grundgedanke ), was aber leider nicht so war.

Nun meine Frage, Hat irgendjemand nen Passenden Treiber für den Scanner? Bzw. Wie nehme ich ihn unter der Virtual Box in betrieb?

Vielen Dank Für Eure Hilfe
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Absender und Empfänger erstellen für Din A4
Begonnen von Jenni
30. März 2010, 11:53:32
Hallo zusammen,
besteht die -möglichkeit Absender und Empfänger zu erstellen für Briefumschläge.
Mein Betriebssystem ist Windows 7 und Word 2007
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Problem mit CD/DVD - Laufwerk (?)
Begonnen von Mnemosyne
06. Februar 2010, 13:49:02
Hi!
Ich habe ein Problem und hoffe hier kann mir jemand helfen oder mich beraten.
Und zwar habe ich den Eindruck, dass mein CD/DVD - Laufwerk irgendwie defekt ist.
Musik-CD's kann mein PC generell fehlerfrei und problemlos abspielen aber sobald es um ein/e Film-DVD/Programm/Spiel geht, macht das Laufwerk komische Geräusche bis es irgendwann scheinbar "aufgibt" und naja abspielen bzw installieren kann ich dann im Endeffekt garnichts. ABER, und jetzt kommt das verwirrende! Manche Spiele-CD's scheinen trotzdem zu funktionieren.
Und das hat nix mit der Kompabilität zu tun (hab Vista =__=°), weil auf den Spielen ausdrücklich stand, dass es dafür geeignet ist. Als ich die jeweiligen Support-Center kontaktiert habe konnten sie mir auch nicht helfen.

Ich weiß nicht so genau was ihr alles braucht um mir helfen zu können. Fragt einfach, ich freue mich sehr über jede Hilfe!

Hier erstmal im groben:

------------------
System Information
------------------
Time of this report: 2/6/2010, 13:16:17
Operating System: Windows Vista™ Home Premium (6.0, Build 6002) Service Pack 2 (6002.vistasp2_gdr.090803-2339)
System Manufacturer: HP-Pavilion
System Model: FR456AA-ABD a6529.de
BIOS: BIOS Date: 03/28/08 16:53:51 Ver: 5.22
Processor: Intel(R) Core(TM)2 Quad CPU    Q6600  @ 2.40GHz (4 CPUs), ~2.4GHz
Memory: 4094MB RAM
Page File: 2357MB used, 6046MB available
Windows Dir: C:\Windows
DirectX Version: DirectX 11
DX Setup Parameters: Not found
DxDiag Version: 7.00.6002.18107 32bit Unicode

------------------------
Disk & DVD/CD-ROM Drives
------------------------
      Drive: C:
Free Space: 438.6 GB
Total Space: 598.5 GB
File System: NTFS
      Model: WDC WD6400AAKS-65A7B0

      Drive: D:
Free Space: 1.6 GB
Total Space: 12.0 GB
File System: NTFS
      Model: WDC WD6400AAKS-65A7B0

      Drive: J:
Free Space: 146.7 GB
Total Space: 238.4 GB
File System: FAT32
      Model: WD 2500JB External USB Device

      Drive: E:
      Model: TSSTcorp CDDVDW TS-H653Q
    Driver: c:\windows\system32\drivers\cdrom.sys, 6.00.6002.18005 (German), , 0 bytes
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Robocopy - für die kleine Datensicherung/Synchronisierung zwischendurch
Begonnen von Noone
04. Januar 2010, 14:19:31
In den "Windows Server 2003 Resource Kit Tools" ("rktools")
http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=9D467A69-57FF-4AE7-96EE-B18C4790CFFD&displaylang=en
ist unter anderem das Programm [b]Robocopy[/b] enthalten. Es handelt sich um ein kleines, aber nichtsdestweniger mächtiges Kopierprogramm von Microsoft auf Kommandozeilenebene. Die Syntax ist denkbar einfach:
[b]robocopy <Sourcepfad> <Zielpfad> <Dateien> <Optionen>[/b]
Für <Optionen> gibt es verschiedene mächtige Schalter. Die wichtigsten sind
[b]/XO[/b] - kopiert nur solche Dateien die im Sourcepfad in neuerer Version enthalten sind als im Zielpfad.
[b]/E[/b]   - bewirkt, daß auch Unterverzeichnisse des Sourcepfads kopiert werden
[b]/XF[/b] - gibt Dateien (ggf. mit Asterisk) an, die nicht kopiert werden sollen.

Beispielsbefehle sehen demnach einfach so aus:
[b]robocopy C:\Daten D:\Sicherung *.doc /XO[/b] (kopiert alle neueren *.doc von C:\Daten nach D:\Sicherung)
[b]robocopy C:\Daten D:\Sicherung *.* /XO /XF *.zip[/b] (kopiert alle neueren Dateien von C:\Daten nach D:\Sicherung, ohne zip-Dateien)
[b]robocopy C:\Daten D:\Sicherung *.* /XO /E /XF *.zip[/b] (kopiert alle neueren Dateien von C:\Daten und Unterverzeichnissen nach D:\Sicherung und Unterverzeichnisse, aber ohne zip-Dateien)
Daneben gibt es für den fortgeschrittenen Benutzer noch viele weitere Schalter-Optrionen.

Wenn man solche Befehle für verschiedene Dateien und Verzeichnisse in eine Batchdatei verfrachtet, können zig bis hunderte solcher Befehle auf einen einzigen Mausklick hin hintereinander abgearbeitet werden. Dann ist man mit seiner Datensicherung in Sekunden immer auf dem Laufenden oder hat z. B. auch seine portablen USB-Sticks etc. immer schnell synchronisiert.

Da nicht jeder das ganze rktools-Paket installieren will, habe ich robocopy samt Anleitung mal angehängt.

Hier gibt es eine schöne Anleitung und viele weitere Tipps:
http://www.wintotal.de/Artikel/robocopy/robocopy.php
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Scanner läuft nicht (Mustec BearPaw 2400TA Plus)
Begonnen von viki31
14. März 2009, 11:35:16
Hallo,

ich hab mir nun auch Vista 64 bit installiert, läuft alles super, nur leider gibts keine vista treiber für meinen Scanner, hab schon gegoogelt ohne ende, finde aber nix passendes.

Hat von euch jemand ne idee, wie ich den scanner eventuell zum laufen bringe? er ist zwar schon älter funtioniert aber super, deswegen möchte ich ihn auch net austauschen!

Gruß

viki
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte
Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24
Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten  wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar  :]

[size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen   [/color]  [/size]
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Grafik Fehler, was kann das sein?
Begonnen von F.L.E.R
10. Juni 2008, 15:27:58
Hallo Leute!
Ich hatte ganz am anfang als ich meine kiste bekommen habe einen grafik fehler!
der is dann aber verschwunden und mindestens ein jahr nicht wieder gekommen!
nun ist er wieder da!
Hat einer von euch was das sein könnte?
unten seht ihr einen screeshot meines desktops!
die farben variieren sehr stark! wackel ich am rechner ändert sich das muster, aktualisiere ich, verschwindent es bis auf an ein paar kleinen stellen!
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[Anleitung] Photoshop-CS2-Buch kostenlos verfügbar
Begonnen von ossinator
26. Juni 2007, 11:25:41
Das “Photoshop CS2-Profibuch” des Autors Thomas Bredenfeld steht nun kostenlos zum Download als HTML-Version bereit.

Das 500 Seiten umfassende Werk beschäftigt sich mit Tipps und Anregungen für den fortgeschrittenen CS2-Nutzer. Dabei deckt das Buch unter anderem die Themenbereiche Effekte, Dritthersteller-Tools, Farbmanagement, Adobe Bridge, Scripte, RAW und Fotobearbeitung ab.

[url=http://download.galileo-press.de/openbook/photoshop_cs2/galileodesign_photoshop_cs2.zip][b][color=blue]Download[/color][/b][/url] 145 MB

[size=8pt][i]Quelle: Windows Vista - Das offizielle Magazin / Galileo-Press[/i][/size]
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GeForce Go 6150 (und kompatible) mehr Leistung rausholen - Tweakguide ?
Begonnen von W3hrWolf
19. Mai 2007, 18:41:45
Hi !!

Ich möchte mal hier einen kleinen Wegweiser geben wie ihr mehr Leistung aus eurer GeForce Go 6150 (und kompatible) rausholen könnt . Ich würd mich auch freun wenn ihr eure "Geheimrezepte" zu der besagten GraKa posten würdet . Bei mir brachte es eine Leistungssteigerung von 0.6 Punkten in der Leistungsbewertung von Vista . Also von 2.4 auf 3.0 . Eins sei vorweg schonmal gesagt : Es geht um Power nicht um gutes Aussehen !! Bei fast allen Einstellungen wird das Spiel von der Grafik her schlechter !! Also bevor es losgeht seit euch im klaren darüber . Aber wie immer im Leben gehts auch immer etwas schneller , dehalb versuche ich immer das Maximum herrauszuholen aus meiner Harware .

ACHTUNG : Ihr macht alles auf eigene Gefahr , wenn irgentwas kaputt gehen sollte ist das euer Problem , also vorsicht was ihr einstellt !!

Legen wir mal los :

[u]Was hat unsere 6150 überhaupt für Daten ?[/u]

GPU : Integrated Graphics Prozessor (IGP)
DAC Typ Integrated : RAMDAC
Interface : PCIe (2x ?)
Codename : C51MV
Piplines : 2 Pixelpipelines und 1 Vertexpipelines
Vertex Shaders : 1  (v3.0)
Pixel Shaders : 2  (v3.0)
Taktrate(n) :  Chip: 425 MHz (350 MHz im Normalbetrieb) , Speicher: 0 MHz
Speicher : 128 MB shared Memory (max. 320 MByte Shared-Memory) , maximaler Ausbau: 0MB , Busbreite: 0Bit , Turbocache bis 128MB
DirectX : 9c , Shader Model 3.0
Chipsatz/Ect. : 110nm, integrierte Onboard auf dem NVIDIA nForce Go 430 MCP Chipsatz
Pixel Füllrate : 200 MPixel/s (laut Everest)
Texel Füllrate : 200 MTexel/s (laut Everest)
Fertigungstechnologie GPU : 90 nm
Sonstiges : nVidia PowerMizer SX Technologie (Stromsparen) und SmartDimmer , für Vista (und Notebooks) optimiert , HyperTransport (bis 8GB/Sek)

[u]Der Treiber :[/u]

Laut Everest : nvd3dum (7.15.10.9759 - nVIDIA ForceWare 97.59)


(Die Daten sind aus dem Netz zusammengetragen , könnte sein das das eine oder andere nicht korrekt ist)

Allgemeine Bewertung (6=schlecht , 1=sehr gut) : 5 ( Nur sehr begranzt für Spiele geeignet ??!! *lol* :zwinkern )


[u]Meine Einstellungen und Vorgehensweisen :[/u]

Ich habe mir als erstes das nTune Programm von nVidia runtergeladen und installiert . Mit nTune können wir schonmal einiges einstellen :

Startet da nVidia Control Panel und geht dann auf 3D-Einstellungen und dann auf 3D-Einstellungen verwalten

- Anisotrope Filterung -> AUS
- Anisotrope Mip-Filter-Optimierung -> AN
- Anisotrope Muster-Optimierung -> AUS
- Anti-Aliasing Einstellung -> Anwendungsgesteuert
- Dreifach-Puffer -> AUS
- Erweiterungbeschränkung -> AUS
- Fehlermeldung -> AUS
- Mehrere Grafikkarten Beschleunigung -> Einzel Display Leistungs Modus
- Mipmaps erzwingen -> Bilinear
- Negativer LOD Bias -> Clamp
- Texturfilterung -> Hohe Leistung
- Threaded Optimierung -> AUS
- Vertical Sync -> Automatisch aus
- Übereinstimmende Texture-Clamp -> Hardware verwenden

Das sind meine Settings , kann sein das man da auch noch was verbessern kann . Ich kenn mich mit den Einstellungen auch nicht so richtig aus . Wenn ihr das Aufklärung leisten könnt wäre das super .

VORSICHT :

Unter Motherboard-Einstellungen und GPU-Einstellungen könnt ihr mit Sicherheit euer System beschädigen !! ALSO EXTREME VORSICHT HIER ! Ich hab mich an die Settings noch nicht rangetraut .

Dann hab ich im BIOS nachgeschaut auf was die GraKa läuft , waren 64 MB , hab sie dann auf 128 MB eingestellt .

So das wars erstmal von meiner Stelle zu dem Thema , ich hoffe das ihr euch am Thema beteiligt und wie noch einiges an Leistung rausholen können . Nochwas , einfach zu sagen "..hol dir/euch ne neue GraKa !" ist nicht im Sinne dieses Threads .  Manchmal kann man aus Sche**** , zwar kein Gold machen , aber Bronze reicht uns auch schon  :zwinkern

Bis dann.. 

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System Informationen auslesen
Begonnen von netzmonster
09. Mai 2007, 22:44:46
Ich habe [url=http://www.gtopala.com/] hier [/url] ein kleines Tool gefunden, welche die System Informationen des Rechners ausliest.
Ausserdem werden ausser der Hard- und Software auch die Seriennummern (Windows, Office etc) und Passwörter ausgelesen.

Meiner Meinung nach : sehr empfehlenswert

[quote]
SIW (System Information for Windows) performs computer configuration analysis and diagnostics.
SIW can create a report file (CSV, HTML, TXT or XML), and is able to run in batch mode (for Asset Management, PC Audit, Software Inventory and Hardware Inventory).
SIW gives detailed information about your computer properties and settings, detailed specs for:
• Software: Operating System, Installed Software and Hotfixes, Processes, Services, Users, Open Files, System Uptime, Installed Codecs, Licenses.
• Hardware: Motherboard, Sensors, BIOS, CPU, chipset, PCI/AGP, USB and ISA/PnP Devices, Memory, Video Card, Monitor, Disk Drives, CD/DVD Devices, SCSI Devices, S.M.A.R.T., Ports, Printers.
• Network: Network Cards, Network Shares, currently active Network Connections, Open Ports.
• Tools: Password Recovery, Reveal lost passwords hidden behind asterisks, Product Keys and Serial Numbers (CD Key), MAC Address Changer, Shutdown / Restart.
• Real-time monitors: CPU, Memory, Page File usage and Network Traffic.
SIW is a standalone utility that does not require installation (Portable Freeware) - one less installed program on your PC as well the fact that you can run the program directly from an USB flash drive, from a floppy, from a network drive or from a domain login script.
Platform:
Microsoft Windows 98/Me/NT4/2000/XP/Server 2003/Media Center/Tablet PC/Windows 2003 Server R2/Windows Server 2003 x64/Windows XP x64/Windows Vista/ WinRE / Bart PE / Winternals ERD Commander[/quote]

Download [url=http://www.gtopala.com/siw-download.html][b][color=blue] hier [/color][/b][/url]
[i]
[b]EDIT :[/b]  Es gibt auch eine deutschsprachige Version [/i]