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23. Mai 2024, 08:41:09

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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort kunde
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Werbe und Abzockermails von http://nl.
Begonnen von schreibermühle
29. Juni 2010, 07:41:07
Hallo,
ich bekomme seit einiger-zeit immer wieder solche E-Mails

[quote]

Re: Ihr Reparaturauftrag 98854


Hallo  ,

Ihr Laptop ist defekt und kann nicht repariert werden?

Aus Kulanz bieten wir Ihnen ein neues kostenloses Gerät an.

hier klicken

-> http://nl.maa1.net/k-4296-819108183.htm

um das Ersatzgerät kostenlos anzufordern.

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Unser Angebot gilt nur bis zum 29.06.2010!

Oder so


Pauli1988 hat Dir geschrieben!
Hallo ,

Du hast Deine Nachricht von Pauli1988 noch nicht gelesen.

Klicke hier

http://nl.jhg8.net/k-4299-819108183.htm

um Deine persönliche Nachricht zu lesen.

[/quote]

unten kommt dan noch der zusatz
[quote]Hinweise:
Diese eMail wurde versendet an: info@mein Mail addy.de.
Sie erhalten diese eMail, weil Sie bei Ihrer Teilnahme an einem
Dienst  im Internet dem Empfang von
Nachrichten aus unserem Hause zugestimmt haben. Sollten Sie in der
Zwischenzeit Ihre Meinung geändert haben, beachten Sie bitte die
Abmeldemöglichkeit am Ende dieser eMail!
Bitte antworten Sie nicht auf diese Email. Es erfolgt keine
Zustellung!  
Abmeldung:
Zum Abmelden von diesem Newsletter klicken Sie bitte
http://nl.jhg8.net/a/?i=1856517955&e=info%40schreibermuehle.de&c=819108183[/quote]

Was passiert wenn ich den Abmelde link nutze
das sind am Tag bestimmt 10 Mails
weiß jemand was man dagen machen kann

windowswindows go-windowsgo-windows forumforum vistavista ohneohne ymsyms bgebge bgqbgq problemeprobleme hilfehilfe zwuzwu softwaresoftware computercomputer 20092009 keinkein zg4zg4 d2sd2s bingbing winwin mobilemobile internetinternet emailemail win7win7 8064206380642063 meldungmeldung 20102010 gehtgeht offlineoffline keinekeine 20082008
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T-Mobile und T-Home verbinden sich mit der Telekom
Begonnen von Cr4nk
15. Mai 2010, 13:38:18
[center][img width=640 height=210]http://www.vvallo.com/wp-content/uploads/2007/11/logo_deutsche_telekom.jpg[/img][/center]

Folgende SMS erreichten alle D1 (T-Mobile) Kunden:
[quote]Lieber Kunde, T-Mobile und T-Home wurden in der Telekom Deutschland GmbH zusammengeführt. Die Anezige ihn ihrem Handydisplay ändert sich nach Neustart des Handys in Kürze auf: "Telekom.de".[/quote]

Weshalb T-Mobile und T-Home zusammengeführt wurden ist noch unklar. Zudem ist es auch fraglich ob dies irgendwelche Nachteile bildet.
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Neues Driver Genius
Begonnen von Anreni
05. Oktober 2009, 13:49:31
Ich benutze sei kurzem das neue Driver Genius 9. Ich konnte zweimal einen Scan machen bis es dann jedesmal abstürzt.

Ich weiß ich weiß solche Tools haben ihre Tücken. Der gesunde Menschenverstand muss wachsam sein. So ein Tool kann einem den Rechner ruinieren, aber zur Sicherung der Treiber und zum Prüfen ist es sicherlich eine schnelle Hilfe.

Bin in verschiedenen Foren auf gleiche Problemstellung gestoßen ohne Lösung, worauf hin ich den Support kontaktierte und ihm Screenshots schickte. Ich will euch hier den Problemlösungsprozess nicht vorendhalten.

Der Support schrieb mir folgendes:
"Sehr geehrter Avanquest Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage!


Führen sie zuerst das "Live Update" von Driver Genius im Programmhauptmenü durch.
Dann stellen sie sicher, daß Antivirus und Firewallprogramme während des Driverscanns deaktiviert sind und auch nicht im Hintergrund laufen, da diese das Programm terminieren können.

laden sie hier die neueste Version von Driver Genius 9:


[iurl=http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=167894&site=3633&type=text&tnb=9&diurl=https://www.softwarehouse.de/cgi-bin/demo/driver-genius-soft-tools-windows-bit-server-vista-P14629&subid=gomsg144891]http://www.driver-soft.com/products/de.exe[/iurl]


führen sie dann nochmals den Scan durch bei abgeschalteter Firewall, Antivirus und beenden sie alle im Hintergrund laufenden Optimierungstools.

Senden sie uns, falls der Fehler nochmal auftritt einen screenshot bei welchem Gerät der Fehler aufgetreten ist.

Dzu geben sie an welches Betriebssystem sie verwenden (64 oder 32 bit?)"



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Vista Benutzerprofil nicht geladen!
Begonnen von xMoMox
01. September 2009, 17:19:24
Hallo

Ich habe da ein großes Problem...
und zwar habe ich meinen rechner heute wie gewohnt gestartete und mein pw eingegeben...so dann kam eine meldung desktop wird vorbereitet...und dann sah ich da eine fehlermeldung das mein benutzerprofil nicht korrekt geladen wurde...und nun ist auch bildschirmhintergrund wieder im standart und slidebar da aber komisch ist das firefox und andere programme noch da sind aber das spiel counter strike source weg ist ????
habe auch schon einen neustart versucht in der hoffnung das alles wieder normal wird aber ist nicht so...
hatte das problem nach einem vista update schon einmal habe darauf hin meinen rechner neu formatiert und dann ging es eine weile wieder habe nun aber die updates ausgeschaltet in der hoffung keine probleme mehr zu haben aber ist ja auch nicht der fall...kann ja nun nicht jede woche meinen pc neu formatieren ...

ich hoffe ihr könnt mir helfen =)

mfg
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Probleme mit Internetverbindung bei Arcor
Begonnen von Marc92w
06. April 2009, 19:30:00
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Hallo zusammen,
mein Freund hat folgendes Problem:
Er bekommt mit seinem neuen PC keine Internetverbindung mehr über Arcor.
Wir haben es jetzt schon mit dem Modem von Arcor und einem W-Lan Router probiert, haben aber keine Fortschritte gemacht.
Das lokale Netzwerk scheint intakt zu sein, aber die Einwahl ins Internet scheitert mit der Meldung, der Benutzername oder das Passwort sei falsch. Dies ist aber nicht möglich, da wir mehrmals überprüft haben, ob das Passwort bzw. der Benutzernam mit dem übereinstimmt, welches im Brief von Arcor steht.
Außerdem bin haben wir es mit und ohne den Arcor Butler probiert, jedoch jeweils ohne Erfolg.
Auf dem älteren Notebook, auf dem XP installiert ist scheint das Internet allerdings über das Modem zu funktionieren. Wie es sich mit dem W-Lan Router verhält haben wir noch nicht ausprobiert, sind aber sonst so ziemlich jede Kombination durch.
Ist zufällig jemand in diesem Forum auch Arcor-Kunde und hatte solch ein Problem schon einmal? Weiß jemand wie man dieses Problem beheben kann?
Vielen Dank schon mal im voraus,
mfg Marc
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Versteckte Abo-Site opendownload.de und skype.at
Begonnen von ossinator
30. Januar 2009, 12:28:55
Heute im c't-magazin gesehen...

Vorsicht beim Download von OpenSource-Programmen. Die seriöse Internetseite www.open-download.de bietet kostenfreie OpenSource-Software zum Download und völlig legal an.
Anders die Seite opendownload.de (ohne "minus"). Hier werden Daten erhoben, die ungewollt zu einem Abo führen.

Der selbe Anbieter steckt auch hinter der Seite skype.at. Hier wird dem User vorgegaukelt, Dienste des Anbieters Skype.de in Anspruch zu nehmen.

[b]Also Finger weg von opendownload.de und skype.at[/b]
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Probleme mit amazon
Begonnen von stoneagem
01. Dezember 2008, 14:18:09
« 1 2
Folgendes:

Ich habe einen Artikel bei Amzon betellt,ihn aber wieder storniert.
Nun erhielt ich aber folgendes:

Sehr geehrte(r) ********
hiermit moechten wir Sie darueber informieren, dass die Bezahlung des Artikels

*********
nicht abgeschlossen werden konnte. Dies kann mehrere Ursachen haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen, um
Ihre Konto-Informationen zu ueberpruefen. Bitte gehen Sie ueber den
unten stehenden Link wieder zur Webseite zurueck, um Ihre Bestellung
zu bezahlen. Sie koennen auch Ihre Bankverbindung erneut eingeben.

********

Ihnen werden die uns entstehenden Kosten fuer die fehlgeschlagene
Lastschrift in Hoehe von 6 EUR berechnet.

Wir weisen daraufhin, dass ohne die Zahlung durch den Kaeufer der
Verkaeufer nicht verpflichtet ist, die Ware zu versenden, bzw. einen
Rueckforderungsanspruch geltend machen kann. Sollte in den naechsten
Tagen von Ihnen keine Reaktion kommen, muessten wir den Verkaeufer ueber
die Nichtzahlung informieren.

Sie koennen den Status Ihrer Transaktionen jederzeit einsehen. Gehen
Sie dazu einfach auf die Seite "Ihre Payments-Transaktionen":

*******

Vielen Dank fuer Ihre Bestellung bei Amazon Marketplace.

Amazon.de
http://www.amazon.de


Gut,dachte ich mir,wende ich mich an den Verkäufer(nicht direkt bei amazon.de gekauft sondern auf einen Händler über amazon.de).Der hat mich dann an amazon weiter gereicht von denen ich dann dies bekam:
Guten Tag,

es grüsst noch einmal Amazon.de.

Nachdem Sie die Bestellung ****** storniert haben, hat der Verkäufer für Sie eine Rücküberweisung auf das für die Bestellung hinterlegte Bankkonto mit den 4 letzten Ziffern **** veranlasst.

Wir bestätigen jede Erstattung per automatische E-Mail. Die Erstattung erfolgte am 23.11.2008. In der Regel können Sie 3-5 Tage später die Buchung auf Ihren Kontoauszügen feststellen(zur Zeit im Ausland,keine möglichkeit das zu überprüfen)

Nun erhielten wir allerdings unsere Abbuchung von Ihrer Bank zurück.

Damit erfolgten sowohl eine Rücklastschrift als auch eine Erstattung.

Wir möchten Sie daher bitten, den Erstattungsbetrag von EUR *** - einschließlich der Bearbeitungsgebühr von EUR 6.00 für die Rücklastschrift an uns.(irgendwie finde ich diesen Satz gramatikalisch unvollständig,werde nicht schalu drauß) Bitte verwenden Sie dazu die folgende Bankverbindung:

Kontonummer: **
Bankleitzahl: **
Deutsche Bank München

Geben Sie bitte als Verwendungszweck lediglich die Nummer ***und als Empfänger "Amazon Services Europe SARL" an. (Weitere Angaben erschweren die Zuordnung der Buchung.)

Wir bedanken uns!

Ein Hinweis zur Bearbeitungsgebühr: Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir einen Teil des Verwaltungsaufwandes und der von den Banken erhobenen Kosten für die Rücklastschrift an Sie weitergeben.

Was soll ich da machen?Denen den Betrag schicken= ?(
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ATI HD 4350, billig und für Low-End-Kunden
Begonnen von Lord_Zuribu
30. September 2008, 11:38:27
ATI präsentiert heute zwei neue Grafikarten, welche billig und für "Low-End-Kunden" sind, welche sich mit geringer 3D Leistung zufrieden geben. [url=http://www.computerbase.de/news/hardware/grafikkarten/ati/2008/september/ati_radeon_hd_4350/][b]Link[/b][/url]
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gelöschte mails wiederherstellen
Begonnen von snoophh
06. November 2007, 19:29:00
hallo zusammen,

habe ein paar mails unter windows mail gelöscht.

nun finde ich 2 wichtige mails nicht wieder und haben den verdacht das ich die  mails auch gelöscht habe.

kann ich die gelöschten mail unter windows mail ( vista ) wiederherstellen ?????

Danke für Eure Hilfe

Gruß
Marko
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Installation WLAN Arcor Zyxcel-Router WPA-Verschlüsselung
Begonnen von rasenrobert
03. Juni 2007, 10:14:15
Hallo,
ich bin langsam mit meinem Latein am Ende. Ich will an einem neuen HP Notbook mit Vista Home Premium den Arcor Wlan Router 200 installieren. Bei Abschalten der Verschlüsselung gelingt mir ein Zugriff. Doch sobald ich Am Router die WPA-Verschlüsselung mit Schlüssel eingebe und dieses auch im Netzwerkmanager von Vista mache, kann ich bei manuellem Versuch einer Verbindung und Eingeben des Schlüssels nicht auf den Router zugreifen.
SSID habe ich bei Beiden gleich eingestellt,  den Kanal hofentlich auch (Bei Vista unter Wlan-Eigenschaften?).
Kann mir vielleicht jemand mal sagen, wo und wie ich welche Einstellungen unter Vista vornehmen kann/muß?
Unter Win XP funktioniert alles einwandfrei.
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Benutzerprofil kann nach Vista Reparatur Routine nicht geladen werden
Begonnen von moto1000
03. April 2007, 11:36:15
Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen:

Ich habe meine Notebookfestplatte in 3 Partitionen geteilt. Auf C: ist WinXP Home installiert, E: ist eine Datenpartition und auf H: ist Vista Home Premium - weiter ist unter XP D: ein virtuelles DVD Laufwerk und F: mein DVD-RW/Ram Drive.

Bislang liefen beide Betriebssysteme ganz gut nebeneinander, doch habe ich gestern mit Partitionmagic unter XP die Datenpartition (E.) zu Gunsten der Vistapartition (H:) verkleinert, da Vista auf dieser nur mehr ca. 600 MB Speicherplatz verfügbar hatte.

Partitionmagic meldete alle Aufgaben als erfolgreich erledigt, doch konnte ich beim nächsten Start Vista nicht mehr hochfahren und bekam die Meldung, dass eine dll-Datei nicht mehr zur Verfügung steht (system32.dll oder ähnlich) und ich eine Reparatur mit der Vista Installationsdisk machen soll, was auch recht schnell gelang.

Im Boot-Menü ist Vista aber jetzt als "wiederhergestelltes Vista" mit dem falschen Laufwerksbuchstaben F: zu finden und startet bis zur Meldung "Desktop wird vorbereitet" normal. Dann jedoch sehe ich außer einem blauen Bildschirm ohne Taskleiste und Desktopsymbole nichts.

Über den Taskmanager und der Eingabe von "Explorer.exe" kann ich ein temporäres Profil erzeugen, da mein Benutzerprofil nicht geladen werden kann. Wenn ich versuche, über die Systemsteuerung die Datenträgerverwaltung oder Ähnliches aufzurufen, bekomme ich immer die Meldung, dass der Pfad F:\Windows\... falsch sei - gleich verhält es sich auch bei der Systemwiederherstellung, die ebenfalls nicht ausgeführt werden kann. Der Befehl "regedit" wird auch nur übernommen, wenn ich "regedit.exe" eingebe und unter "mounted devices" ist in der Registrierung sowohl ein Laufwerk F: als auch ein Laufwerk H: zu finden.

Ich nehme an die Vista Reparatur Routine hat alle Laufwerksbuchstaben in der Bootkonfiguration durcheinandergebracht, weshalb die Dateipfade nicht mehr stimmen.

Habt Ihr diesbezüglich Tipps für mich?

mfg.