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Facebook Suchverlauf
Begonnen von benstiller1234
28. August 2011, 13:51:18
Hi,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich würde gerne den Suchverlauf bei Facebook löschen.
Immer wenn ich "Freunde" bei Facebook suchen möchte, werden mir Leute oder auch Seiten vorgeschlagen, die ich vor Monaten mal besucht habe.
Es muss doch möglich sein, dass diese Vorschläge wieder auf NULL gestezt werden können.
Es gibt nämlich so ein paar Vorschläge, bei denen es mir lieber wäre, wenn sie nicht mehr angezeigt werden würden.

Ich sag schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
Ich bin leider so gar nicht fit in solchen Dingen. Und diesmal hat auch meine google-Suche versagt.

Viele Grüße

Ben

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Ordner "Eigene Bilder" verschwunden
Begonnen von Hummi
19. Oktober 2010, 15:37:19
Hallo Leute!

Ich hoffe, irgendjemand kann mir helfen, bin nämlich schon ganz verzweifelt.
Ich wollte gerade ein paar leere Ordner löschen und habe dabei vielleicht/vermutlich aus Versehen den ganzen ordner "Eigene Bilder" gelöscht. Im Papierkorb ist er allerdings nicht zu finden, gar nichts von ihm, nur ein paar ältere Dateien, die ich schon vor ein paar Tagen gelöscht habe. Ich habe auch keine Sicherheitsfrage wie: Wollen sie diesen Ordner und seinen Inhalt wirklich löschen? Das kommt soch normalerweise auch, wenn man per entf-Taste löscht, oder?
Jedenfalls sollte der Ordner "Eigene Bilder" sich auf meinem Netbook mit Windows 7 Starter in den Bibliotheken unter Bilder befinden, zusmmen mit dem Ordner "Öffentliche Bilder" und genau dort ist er jetzt nicht mehr.
Allerdings kann ich auf die Bilder noch zugreifen und zwar über: Favoriten. Wenn ich dort auf "Zuletzt besucht" klicke, sehe ich dort die ganzen Ordner die in "Eigene Bilder" drin waren (es sind aber nicht alle). Wenn ich diese öffne finde ich meine Bilder und oben in dieser Leiste wird mir auch der Pfad angezeigt: Bibliotheken>Bilder>Eigene Bilder>"Beispielordner"(das soll jetzt einer meiner persönlichen Ordner sein)
Wenn ich allerdings diesem Pfad folge, finde ich den Ordner "Eigene Bilder" nicht.

Kann mir irgendjemand helfen und mir sagen, was mit meinem Ordner passiert ist und wie ich ihn wieder da hin kriege wo er war? Wie gesagt, die Dateien scheinen noch alle da zu sein...
Vielen Dank schonmal,
Grüßle Hummi


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Linkfavoriten ändern
Begonnen von The Crawling Eye
13. Juli 2009, 07:36:14
Hallo!

Ich wollte wissen wie man die Linkfavoriten ändert. Das is z.B. wenn man jetzt von einer Datei das Symbol ändern will, geht man ja auf eigenschaften-neues symbol-durchsuchen...dann dann kommt der explorer wo man auf der lien seite die Linfavoriten hat (voreingestellt sind computer, desktop, zuletzt besuchte orte)

frage: wie kann man andere Orte dorthin verknüpfen?

Danke für jede Hilfe

MfG
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Explorer und Firefox zeigen keine Internet-Seiten an trotz Internet Verbindung
Begonnen von mskirata
15. Juni 2009, 23:59:39
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Hallo,

vor geraumer Zeit fing alles damit an, dass mein Antiviren-Programm keine Updates mehr downloaden konnte. Infolge dessen habe ich mir die neuesten Windows Vista-Upgrades downgeloaded. Hiernach wurde der Explorer 8 anstelle des 7er installiert und es konnten keine Seiten mehr angezeigt werden. Ich konnte jedoch anhand einer fabelhaften Skype-Verbindung feststellen, dass eine Internet-Verbindung in ausreichendem Masse vorhanden ist. Nach der hier im Forum bereits angesprochenen Deinstallation des IE 8 funktionierte der IE 7 wieder hervorragend, jedoch lud ich mir vorsichtshalbe noch den Installer von Firefox herunter. Nun kam es, dass eines Nachts mein liebes Betriebssystem selbstaendig die neuesten Upgrades herunterlud und installierte. IE 8 war wieder da, ich deinstallierte ihn, aber bei deinstallation weiterer Updates vom selben Datum zeigte mir das System "FATAL Error" an. Es funktioniert nun kein IE 7, kein IE 8 und auch Firefox zeigt mir ebenfalls an, dass keine Internetseite aufegrufen werden kann, da keine Internet-Verbindung. UND SKYPE LAEUFT NACH WIE VOR WIE GESCHMIERT.

Was tun???

Danke und beste Gruesse aus Alabama

Tom
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Laptop mit Vista fährt nicht mehr hoch!!!HILFE!!!
Begonnen von pc-laie
02. November 2008, 12:05:07
hallo@all,

ich hab ein riesen Problem denn mein Laptop mit Windows Vista fährt nicht mehr hoch.

Ich habe ihn Gestern Abend hochfahren wollen und es kam ein schwarzer Bildschirm mit den zwei folgenden Auswahlmöglichkeiten: "Windows normal starten" oder "Windows mit Hilfe starten". Bei beidem kam nach (ca!) 5 min ein komplett schwarzer bildschirm und der PC startete neu. Innerhalb dieser (ca!) 5 min sah ich diesen "Balken" der beim Start von Windows Vista immer zu sehen ist. Dann kam schwarzer Bildschirm, dann automatischer Neustart.

wenn ich beim start F2 drücke und das BIOS zurücksetze(was ich beim gogglen des problem in mehreren diversen foren gelesen habe als lösungsvorschlag) passiert das selbe wie oben beschrieben. wenn ich F8 drück und "letzte als funktionierende bekannte konfiguration" auswähle, passiert das selbe wie oben beschrieben.

nehme ich den "abgesicherten modus" kommt ein blue screen mit der meldung "UNMOUNTABLE_BOOT_VOLUME! wenn dies das erste mal auftaucht starten sie den rechner neu...".

Es handelt sich um ein "Toshiba satelite A200-10N" laptop mit "vista home premium". Es ist schon mit Vista gekauft worden. es war ein geschenk vor ca 1,5 Jahren. Es ist also "offizielles" vista.

Ich erhoffe mir nun lösungsvorschläge, wie ich den Laptop wieder zum laufe bekomme und am aller liebsten wäre es mir natürlich noch, wenn ich meine Daten behalten würde/könnte.

Ein Windows-cd war (denk ich mal) bei dem kauf enthalten, da ich aber im moment zu besuch bei bekannten bin habe ich diese nbatürlich nicht greifbar. ich bitte also um antworten ohne diese CD.

Im moment sitze ich natürlich nicht an dem besagten laptop, sondern an einem PC des bekannten.



mfg und vielen dank im vorraus:

pc-laie
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Firefox 3.1: Die neuen Funktionen des Freeware-Browsers
Begonnen von ossinator
11. Oktober 2008, 16:53:15

Auch Firefox 3.1 soll mit vielen neuen Funktionen aufmarschieren. Diese Woche finalisierten die Entwickler die entsprechende Liste der neuen Features. Unter anderem soll der neue Web-Browser standardmäßig über eine Ortungsfunktion verfügen, die bereits jetzt für Firefox 3 getestet werden kann. Zudem wird überlegt die Speed Dial-Funktion von Opera zu übernehmen.

Doch die Entscheidungen über die Funktionen hat auch Konsequenzen. Da der Privat-Browsing-Modus mit integriert werden soll, entschied man sich, die Veröffentlichung von Firefox 3.1 um einige Wochen zu verschieben, um den Entwicklern mehr Zeit zu lassen.

Mit der Integrierung des Privat-Browsing-Modus reagiert Mozilla auf den neuen Konkurrenten Google, dessen Browser Chrome auch einen Privat-Browsing-Modus und eine schnellere Javascript-Ausführung besitzt. Aber auch Apples Safari und Internet Explorer 8 besitzen die Funktion, die das lokale Abspeichern von Surfspuren unterbindet. Des weiteren planen die Entwickler die Unterstützung des HTML-Tags "video". Zudem soll es mit der neuen Version möglich sein, einen Tab auf den Desktop zu ziehen, wobei die betreffende Internetseite in einem neuen Fenster geöffnet wird.

Auch die Speed Dial-Funktion, die Firefox-Nutzer mit einem Add-On nutzen können, soll ab sofort im Browser integriert sein. Durch Speed Dial wird in einem neuen Tab nicht eine leere Seite, sondern die am häufigsten besuchte Webseite angezeigt.

Die erste Beta soll bereits in der kommenden Woche erscheinen. Im November soll die zweite Beta-Version folgen. Die finale Version erscheint voraussichtlich Ende 2008 oder Anfang 2009.
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Ausklappmenü bei Google ausblenden ? Beim Firefox
Begonnen von Touchdown
20. Juni 2008, 14:42:28
Hallo,

ich habe seit kurzen den Firefox 3 drauf, nun zu meiner frage wie blend ich das Ausklappmeü auf der Google Startseite aus ?

Wenn ich einen Bustaben eintippe kommt eine ganze Liste von Seiten die ich zuletzt besucht habe mit diesem Bustaben das will ich abstellen. Danke schon mal
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Favicon unter IE7 durcheinander
Begonnen von jethro
28. September 2007, 15:47:42
Hallöchen Vista-Gemeinde

Wie der Titel schon sagt habe ich Probleme mit den Favicons unter IE7. Habe Vista Home Premium SB jetzt seit ca. 1 1/2 Wochen und nutze seitdem auch wieder den IE anstelle von FF.
Seit zwei Tagen aber stelle sich die Favicons komisch an. Seiten haben Favicons von anderen Seiten die ich besucht habe, manche habe nur das Standard IE Zeichen, obwohl sie eigene haben. Ist es möglich das zu löschen? Reicht es evtl. gar wenn ich cookies lösche oder sind die woanders abgelegt.
Und wo wir schon dabei sind, ist IE noch immer nicht in der Lage bewegte Favicons darzustellen? Habe auf meiner eigenen Seite nämlich eines erstellt und es wird wieder nur vom FF richtig dargestellt.

Danke im vorraus.