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Probleme nach Upgrade von XP Pro 32bit auf Windows 7 ultimate 64bit
Begonnen von taschenleer
06. August 2011, 20:46:29
Hallo,

ich habe mich nach langer Überlegung zum Wechseln von XP-Pro 32-Bit auf Win7 Ultimate 64-Bit entschieden,

Damit ich nicht alle Programme neu installieren muss, habe ich PC-Mover upgrade assistent verwendet.

Nach dem alles gesichert war, habe ich Win7 installiert, den PCmover reinstalliert und den Umzug vollzogen.

Nach dem obligatorischen Neustart gehen die Probleme los. Windows 7 startet nicht. Die Starthilfe zeigt folgende Probleme:

windows\system32\kdcom.dll ist beschädigt

windows\system32\hal.dll ist beschädigt

Obwohl die Starthilfe meldet, dass die Fehler behoben seien, bleibt es beim "Fehlstart".

Was kann ich tun? Danke im Voraus für eure Hilfe.

Taschenleer

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Kann mich nicht entscheiden?
Begonnen von Canx66
29. September 2010, 18:34:53
Hallo zusammen,

ich will, wie manche schon wissen einen neuen PC kaufen undzwar wollte ich erst die Abbildung unten kaufen,
dann hab ich das im Internet gefunden. Ist billiger.

http://www.one.de/shop/product_info.php?products_id=3891

Da ist Festplatte, Graka, Gehäuse auch mit drin und kostet fast gleich. Und da hab ich kein Stress beim selbereinbauen.

Was sagt ihr? Was würdet ihr kaufen?

Danke im Voraus!
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RÄTSELTHREAD
Begonnen von AlisD
18. Februar 2010, 08:38:52
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Servus Hi, wie wäre es mit einem RÄTSELTHREAD ?

Jeder schreibt ein Rätsel rein und die anderen müssen raten :)

Ich fang mal an.

Ich lache nur noch und bin nicht voll
Hab nur Luft in mit ist das nicht toll
Wie sollt es anders sein
Mich gibt es GROß und KLEIN

:D
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Windows 7 neben Vista installieren
Begonnen von ernebenan
27. Oktober 2009, 17:22:24
auf meinem relativ neuen pc mit großer festplatte möchte ich  gerne neben der bisherigen Vista-Installation
win 7 installieren um zu experimentieren.
frage:
geht das mit win 7 upgrade oder brauch ich dafür die vollversion ?
danke schon mal und liebe grüße
norbert
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GTA 4 Entscheidungen !!!Achtung Spoiler!!!
Begonnen von Mad
14. Januar 2009, 17:55:40
Hi, bin jetzt bei Gta4 ungefähr bei der Hälfte und musste schon einige Entscheidungen treffen!

Mich würde mal interessieren wie ihr euch entschieden habt und welche Konsequenzen es dabei gab! Gibt es alternative Enden??

Alle die sich die Spannung nicht nehmen lassen wollen, sollten hier nihct weiter lesen

Ich fange mal an:

1. Dass man sich hier entscheiden kann weiß ich auch nur durch einen Kumpel.. der Mann den man verfolgt soll wohl am Ende am Dach hängen und man kann ihn runter schubsen oder nicht..
Wie gesagt, ich habe von dieser entscheidung gar nix mit bekommen, da ich den Typen bereits auf der Flucht erschossen habe


2. Als Dwayne aus dem Knast kommt will er dass du seine fremd gehende freundin und ihren makker findest.. da kann man sich entscheiden beide umzulegen oder nur ihn!
Ich hebe nur den Typen umgelegt.. dwayne schien recht zufrieden mit der entscheidung


3. Playboy beauftragt dich dwayne umzulegen.. man kann sich aussuchen wen man von beiden umlegt.. ich mag dwayne, desshalb habe ich playboy um die ecke gebrahct  als dankeschön bekam ich seine loft

Mehr entscheidungen gabs bis jetzt nicht oder ich habe sie nicht mit bekommen.. jetzt seit ihr dran
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Windows 7 - Ein Überblick
Begonnen von gdi
06. November 2008, 13:41:19
[b]Öffentliche Beta von Windows 7[/b]
Laut Microsoft soll eine öffentliche Beta von Windows 7 Anfang 2009 gestartet werden. Diese Beta soll für jeden Verfügbar sein.

[b]Erscheinung von Windows 7[/b]
Offiziell hat Microsoft keinen Termin für die Veröffentlichung von Windows 7 genannt. Mitarbeiter haben jedoch Ende 2009 / Anfang 2010 prognostiziert.

[b]Windows Presentation Foundation 4[/b]
Diese Version wird nach dem Launch von Windows 7 erscheinen. Die Entwicklerteams von Surface, Windows und Windows Presentation Foundation werden ihre Technologien in der vierten Version von WPF zusammenbringen. Damit wird es Entwicklern möglich sein Multitouch Software zu entwickeln und anzubieten.

[b]Die neue Taskleiste in Windows 7 (auch bekannt als „Superbar“) [/b]
Der verantwortliche für die neue Taskbar ist Steven Sinofsky, der auch für die neue Oberfläche von Office verantwortlich ist. In der neuen Version von Microsoft Office, welche auch die sogenannte Ribbon-Bar enthielt, war es nicht mehr möglich auf die alten Office Leisten „umzuschalten“. Genau so wird es mit der neuen Taskbar von Windows 7 auch sein. Die alten wird komplett ersetzt.
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[b]Die Jumplist[/b]
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Ein neues Feature ist die sogenannte „Jumplist“. Um den Bereich neben der Uhr zu entlasten, haben Programmierer nun die Möglichkeit sogenannte Jumplists in ihre Programme zu integrieren. Obwohl das Programm minimiert ist können Benutzer die wichtigsten Funktionen eines Programmes weiternutzen.

[b]Device Stage- Eine zentrale Stelle für externe Geräte [/b]
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Devie Stage soll die zentrale Stelle für externe Geräte werden. Egal ob es sich hierbei um ein Handy, ein Faxgerät, ein externes Speichermedium oder ein anderweitig externes Gerät handelt. In der oberen Hälfte des Fensters sieht man den aktuellen Status des Gerätes. Im unteren Bereich kann der Benutzer zum Gerät passende Funktionen und Aufgaben ausführen (z.B. Synchronisieren, Dateien betrachten, Scannen etc.). Bei Druckern könnte der Hersteller z.B. zu seinem Onlineshop verlinken um Toner bestellen zu können.

[b]Der Schriftarten Dialog[/b]
Microsoft hat mit Windows Vista eine 3D beschleunigte Oberfläche eingeführt und auch fast alle Icons und Designelemente überarbeitet. Irgendwie wurde hierbei aber der Schriftartendialog vergessen und daher sieht dieser immer noch aus wie aus Zeiten von Windows 3.1, außer dass er wenigstens lange Dateinamen unterstützt. In Windows 7 wurde der Schriftarten Ordner nun überarbeitet und auch der alte Dialog abgeschafft.

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Der Schriftartenordner zeigt nun in den Symbolen eine Vorschau der Schriftart an. Schriften, welche zu einer Fontfamilie gehören, belegen nur noch ein Icon. Diese können dann per Doppelklick genauer betrachtet werden.

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Windows 7 kann auch „intelligent“ Schriften deaktivieren. Diese sind dann zwar noch installiert aber für Programme unsichtbar. Damit soll der User nicht mit unnötigen Schriftarten überfordert werden. So werden z.B. Schriften, welche zur aktuellen Sprache und Region nicht passen deaktiviert.
In den PreBetas von Windows 7 ist auch eine neue Schrift vorzufinden. Sie heißt „Gabriola“.

[b]Certified for Windows 7 - Das neue Logoprogramm[/b]
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Microsoft hat in einem 10 Seitigen Dokument die Richtlinien für Softwareentwickler herausgegeben, welche das „Certified for Windows 7“ Logo für ihr Produkt erhalten möchten.
Download des Dokumentes:
http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=0d4b263e-929e-43ae-be3d-e9e38fe42b3a&displaylang=en

[b]Richtlinien an Entwickler[/b]
Damit keine für das Betriebssystem und den Anwender schädlichen Programme zertifiziert werden, müssen die Programme die Vorgaben der Anti-Spyware Coalition (http://www.antispywarecoalition.org/) erfüllen. Damit wird gewährleistet, dass mit den Daten des Nutzers korrekt umgegangen wird.
Weiterhin dürfen solche Programme keine Dateien, welche durch die „Windows Resource Protection“ (früher „Windows File Protection“) geschützt sind verändern.
Ist das Programm in den top 20% aller Problemreports vorhanden, muss das Programm innerhalb von 90 Tagen gepatcht werden.
Vorgaben für Programme
- Saubere Installation und Deinstallation - Darunter ist auch die Vorschrift, dass eine Anwendung keinen Neustart nach einer Installation erzwingen darf
- Installation muss in den richtigen Ordner standardmäßig erfolgen
- Anwendung muss 64bit unterstützen
- Richtlinien der User Account Control befolgen
- Programm darf keine Dienste und Treiber im abgesicherten Modus laden
- Programmdateien müssen digital signiert werden
- Programme oder Installationen dürfen nicht auf Grund der Prüfung der Betriebssystemversion vom Start gehindert werden.
- Keine unnötigen Neustarts
- Multi-User Umgebungen unterstützen
- Programmfehler minimieren

[b]DirectX auch für 2D Effekte in Windows[/b]
In DirectX 10.1 gibt es eine neue Schnittstelle mit dem Namen Direct2D. Diese soll von Entwicklern genutzt werden können um auch schönere 2D Effekte, auch auf schwächeren PCs, in Anwendungen nutzen zu können. Steven Sinofsky führe während seiner Ansprache eine mögliche Nutzung dieser neuen Schnittstelle vor. Mit Windowstaste + „+“ zoomte er flüssig in den Windows Desktop rein und mit Windowstaste + „-“ wieder heraus.

[b]Kompatibilität zu Vista lauffähigen Programmen[/b]
Laut Microsoft sind alle Programme, welche unter Vista lauffähig sind auch unter Windows 7 lauffähig. Schließlich basieren auch beide Systeme auf demselben Kern. Nur Programme welche kernelnahe Funktionen nutzen werden ein Update benötigen. Darunter befinden sich Antiviren Programme, Backupprogramme etc.

[b]Berührungsempfindliche Steuerung in Windows 7[/b]
Es wird drei verschiedene Kategorien für Programme im Bezug auf Toucheingabe geben:
1. Programme, welche nicht für Berührungsempfindliche Eingaben konzipiert sind
2. Programme, welche optional für Multitouch optimiert sind
3. Programme, welche für Multitouch entwickelt sind
Die Schnittstellen für Multitouch-Eingaben sind auch direkt in Windows 7 integriert.

[b]Sensoren und Windows 7 - The Sensor and Location Platform[/b]
Windows 7 wird erstmalig Sensoren unterstützen. Diese in das Betriebssystem integriert Plattform wertet von Sensoren gemeldete Informationen aus und reagiert darauf. Dabei kann es sich um Hardware Sensoren wie GPS, Lichtsensor, Beschleunigungssensor etc. handeln oder aber auch um sogenannte Softwaresensoren wie z.B. Daten aus dem Internet wie Stauinformationen oder Wetter. Als Beispiel ein Notebook gezeigt, welches als Navigationsgerät verwendet wird. Ein Lichtsensor meldet die aktuelle Helligkeit an Windows, welches dann automatisch die Displayhelligkeit anpasst.
Um die Privatsphäre zu schützen sollen bei Windows 7 ab Werkt alle Sensoren deaktiviert sein. Der User kann dann selbst entscheiden welche Sensoren er nutzen möchte. Es kann nämlich auch Sensoren geben, die Daten über das Internet versenden.

[b]Codecs in Windows 7[/b]
Microsoft liefert mit Windows 7 erstmals sein Betriebssystem mit verbreiteten Codecs aus. Darunter sind folgende Codecs zu finden:
- DivX
- XviD
- H.264
- ADCHD

mehr im [iurl=http://www.go-windows.de/forum/windows-7/]Windows 7 Forum[/iurl]
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Windows Start Manager ? Beim Booten mit vista 64home premium
Begonnen von Marques85
09. August 2008, 14:26:54
Hab Win Vista Home Premium 64Bit heute neu installiert. Vorher war XP drauf und hab dies natürlich gelöscht bzw die Festplatte formatiert. Nun kommt jedes Mal ein Auswahlfenster bei dem ich mich zwischen einer früheren Version und Vista entscheiden soll kann ich das irgendwie ausschalten?

Gruß