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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort family
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problem mit direct x ...
Begonnen von Filip.L
08. Februar 2009, 12:34:43
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[i]hei leute ich hab call of duty 2 instaliert und immer wenn ich das spiel starte kommt diese fehlermeldung -> "Schwerwiegender DirectX(R)-Fehler. Weitere Hinweise finden Sie in der FAQ von DirectX(R)."  ... und ich hab dann direct x gedownloadet von dieser seite -->  http://www.microsoft.com/directx 
und habs dann auch insteliert aber es geht trotzdem nicht ... wisst ihr vielleicht woran das liegt ..??

aja das ist meine grafik karte ->  Mobile Intel(R) 965 Express Chipset Family
ist das eher eine gute gk oder schlechte. .. ?

dankeim vorraus ...[/i]

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Braucht man alle .NET Framework-Versionen?
Begonnen von OCtopus
28. Januar 2009, 11:05:37
Ich habe unter [b]WinXP[/b] inzwischen alle .NET Framework-Versionen von Version 1 bis Version 3.5 mit hunderten MB installiert. Braucht man alle diese .NET Framework-Versionen oder täte es da nicht ggf. auch nur eine, nämlich die aktuelleste? Kann man die früheren deinstallieren?
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Atheros AR5007 WI-FI b/g Problem
Begonnen von Robin99
24. Januar 2009, 13:13:29
Hi Leute :D

Also ich hab folgendes problem mit meinem Atheros 5007 W-Lan adapter an meinem HP Compaq Presario C700 Notebook. Es ist eigentlich nicht der W-Lan adapter direkt sondern dieser im zusammenhang mit meinem HP Wireless Assistant. Wenn ich am Notebook den W-Lan schalter ein drücke, erkennt HP nicht, das W-lan an ist, sondern das es aus ist. Das ist auch umgekert so. Ich kan den adapter auch ned über den HP ireless Assistan ein
oder ausschalten. Was Tun??? ?( Der Treiber ist von 2007. Ich find aber einfach kein aktuelleren. :-\ Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

[u]Hier noch ein paar infos[/u]

[color=maroon][i]Notebook modell: HP Compaq C700
Lan Adapter: Realtek RTL 8136 Family modell
W-Lan adapter: Atheros 5007 Wi-FI mit b/g Draft[/i][/color]
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CPU Auslastung Hoch
Begonnen von Robin99
15. Januar 2009, 17:33:40
Hi Leute :D

Ich hab seit kurzem das Problem, dass bei meinem Labtop die CPU Auslastung immer sehr hoch ist. Sie Fällt dann nicht mehr unter 60%. Zeitweise bleibt sie soger konstannt auf 100% bei beiden Kernen. ?( Das Problem ist das mein Labtop Sehr heiß wird und viel energie schluckt. Hat einer hier ne idee?? ?(

[b][color=red]Systeminfos:[/color][/b]

Notebook Modell: HP Compaq Presario C700
CPU: Intel Pentium Dual Core T2330 @1.6 GHz
RAM: 2.0GB
Graka: Mobile Intel(R) 965 Express Chipset Family

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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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"Reboot and select proper boot device..."
Begonnen von Forrester
30. Dezember 2008, 11:22:23
Hallo liebe go-Vista-Community!

Nachdem Pebro1 mir gestern mit meinem Problem helfen konnte, ist ein neues aufgetaucht, dass sich gestern schonmal durch CMOS-Speicher resetten beheben ließ. Nachdem ich den PC allerdings gestern Abend in den Ruhezustand geschickt habe, hing der PC sich beim Login-Bildschirm heute morgen auf, und nach drücken des Reset-Knopfs am Gehäuse kommt jetzt beim booten von Vista folgende Fehlermeldung nach dem "Power-On-Self-Test" des Bios:

"Reboot and select proper boot device or insert boot media in selected boot device and press a key..."

Im BIOS taucht die HDD auf, das Diagnose-Tool "HUTIL" von dem Hersteller (Samsung) sagt jedoch, dass er keine HDD finden kann.

Hier kurz nochmal mein System:
- AMD Athlon X2 64 Dual-Core 4200+
- ASRock ALIVEsATA2-GLAN
- 2 GB Ram @ 533 Hz (ich glaube 2x1GB, müsst ich aber noch mal genauer nachgucken wenn das wichtig ist Grin)
- nVidia GeForce 7600GS
- Netgear WG111-WLAN-USB2.0-Adapter
- Vista 32bit
- Samsung HD160JJ 150GB (SpinPoint P80SD ist das glaube ich); aufgeteilt in 2 Partitionen, auf C: (30GB) ist das OS installiert, auf D: (120GB) sind Daten und ein paar Programme.

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen.

MfG,

Forrester
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.NET Framework 3.5 Family Update
Begonnen von ossinator
22. Dezember 2008, 18:48:56

Microsoft hat ein Sammel-Update für das Microsoft .NET Framework 3.5 zur Verfügung gestellt. Anwender von Windows Vista und Windows Server 2008 können die Laufzeitumgebung so mit einem Schlag auf den aktuellen Stand bringen.
Das "Microsoft .NET Framework 3.5 Family Update" beinhaltet alle Updates und Patches, die nach Erscheinen des Service Pack 1 für das .net Framework 3.5 veröffentlicht wurden. Das Family Update eignet sich für Windows Server 2008 und Windows Vista (beide Male in deutscher Sprache).

[url=http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?displaylang=de&FamilyID=b9de7937-2c12-4f16-ad66-a31b83931953][b][color=blue]Download[/color][/b][/url]
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Internetverbindung nur manchmal vorhanden + 80072EFD Fehler (bei update)
Begonnen von Kain LaVey
19. Dezember 2008, 11:47:53
Hallo,

folgendes: Ich hatte einen Virus auf dem PC. In erster Linie hat der nur nervige PopUps gemacht. Ob der auch das Inet behindert hat weiß ich nicht. Da ich eh vor hatte den Rechner komplett neu aufzusetzten hab ich das ignoriert und einfach Windows (VISTA HOME PREMIUM 64bit) komplett neu Instaliert und während der Installation auch meine beiden Festplatten platt gemacht (dauert bei vista ja keine 10 Sekunden).

Nun meine 2 Probleme:

Einmal hab das Problem, dass ich beim WindowsUpdate immer den Fehler 80072EFD bekomme. (Er läd dann immer ein paar % bricht dann ab, instaliert die runtergeladenen und gibt error 80072EFD aus)

Dann mein Hauptproblem:
Ich gehe per Router ins Netzt. Bisher hatte ich nie Probleme. Stecker in den PC und internet läuft. Seit dem ich formatiert/neuinstaliert habe hab ich aber das Problem, dass das Internet nur manchmal geht.

Sprich ist bekomme keine Verbinung zum Internet. Manchmal zeigt er mit unten rechts nur die beiden PCs (ohne weltkugel) manchmal aber ach die beiden PCs mit Warndreieck(eingeschränkte konektivität). Wenn ich dann meinen Stecker nochmal rausziehe, kurz warte und wieder reinstecke gehts manchmal wieder, aber auch nicht immer. Das ist freaky ... hab erst an nen Wackelkontakt im Kabel gedacht, aber wenn ich das Kabel an meinen Laptop anschließe gehts immer ohne Probleme :(

Wenn ich da auf Diagnose/Reperatur klicke sagt er mir meistens "IP neu zuweisen", bringt aber auch nix.

Da ich keine Ahnung von Netzwerken etc habe wärs super wenn ihr mir da helfen könntet. Habe bisher nix nach der Formatierunge gemacht außer: Windows Update. Grafik und Soundtreiber geladen und instaliert. Antivir geladen und installiert. Firefox geladen und instaliert.

Muss ich noch irgendwas einstellen damit das ordentlich funktioniert???

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Probleme mit LAN Verbindung
Begonnen von BS-One
18. Dezember 2008, 12:52:18
Hallo liebe leute habe ein Problem und zwar folgendes ;( :

Wenn ich mein Laptop ganz normal starte habe ich zu 90 % keine LAN Internetverbindung. Bis ich diese dann bekomme muss ich das LAN Kabel bestimmt 10 Mal bei meinem Laptop raus und reinmachen bis es sich dann irgendwie verbindet. Ich hoffe jemand kann mir helfen und sagen woran das liegen könnte.
Danke schonmal
gruß BS-One

E : Hab Windows Vista 32 Bit
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Mit XP über Vista ins Netz
Begonnen von Blumenkind
09. Dezember 2008, 22:32:32
Ich hab gerade in meinen Rechner eine zusätzliche Netzwerkkarte eingebaut. Daran hab ich meinen Laptop angeschlossen

An das Onboard-Lan ist das Internet angeschlossen. Nun wollte ich den Laptop über die Netzwerkkarte ins Internet bringen. Hab aber  keinen Plan.
Zudem hab ich von XP aus keinen Zugriff auf den in Vista freigegebenen Ordner.

Kann mir jemand erklären wie das geht?
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Neue Festplatte nicht im Computer/Arbeitsplatz
Begonnen von weva
05. Dezember 2008, 21:20:35
Halle liebe Kollegen,

Ich habe mir nun eine neue Festplatte zugelegt und diese daraufhin in meinen Rechner angeschraubt.

Diese Festplatte wird zwar im [i]Gerätemanager [/i]unter [i]Festplatten[/i] angezeigt, jedoch nicht im [i]Computer[/i].

Nun meine Frage: Wie bekomme ich sie dort hin, sodass ich sie nutzen kann?



Danke im Vorraus! :wink
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Grafikkartenfehler: LiveKernelEvent -Dauernd abstürze beim spielen
Begonnen von Subsanaty
15. November 2008, 17:31:12
Hallo Leute!
So langsam bin ich mit meinem Latain am Ende. ?(
Ich habe schon seit einiger Zeit Probleme beim spielen.Dauernd stürzt das Game ab,egal ob bei FarCry2 oder Fallout 3,oder bei anderen Games.
Ich kann durchschnittlich ne halbe bis dreiviertel Stunde spielen,dann zerhackt es mir das Bild mit vielen kleinen Vierecken,oder ich bekomm nen Bluescreen mit der Fehlermeldung 0x000000EA.
Unter Vista bei Problemberichten wird mir dann folgende Fehlermendung angezeigt.
[quote]Problemereignisame: BlueScreen
Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031

Dateien, die zur Beschreibung des Problems beitragen (ggf. nicht mehr verfügbar)
Mini111508-01.dmp
sysdata.xml
Version.txt

BCCode: 117
BCP1: FFFFFA800842C4E0
BCP2: FFFFFA60022126F8
BCP3: 0000000000000000
BCP4: 0000000000000000
OS Version: 6_0_6001
Service Pack: 1_0
Product: 768_1[/quote]

oder diese Fehlermeldung:

[quote]Beschreibung
Aufgrund eines Videohardwareproblems ist Windows nicht mehr voll funktionsfähig.

Problemsignatur
Problemereignisame: LiveKernelEvent
Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031

Dateien zur Beschreibung des Problems
WD-20081108-1749.dmp
sysdata.xml
Version.txt

Weitere Informationen über das Problem
BCCode: 117
BCP1: FFFFFA80084EB010
BCP2: FFFFFA60022156F8
BCP3: 0000000000000000
BCP4: 0000000000000000
OS Version: 6_0_6001
Service Pack: 1_0
Product: 768_1[/quote]

Ich habe jetzt (fast) alles versucht,um das Problem in den Griff zu bekommen,da wäre: neue GraKa gekauft,neues Netzteil gekauft,CPU und RAM mit Prime95 getestet,RAM zusätzlich mit MemTest und dem Vista-eigenen Memory-Test getestet.Aber es treten keine Fehler auf.
Habe die GraKa in den zweiten PCI-E Slot gesteckt,aber das half auch nicht.Habe den neusten GraKa-Treiber drauf (Catalyst 8.11).

Mein System:
Intel C2D E8400 3GHz
OCI Speicher 8GB 1066
Radeon HD4870 512MB
NT Enermax Modu 82+ 625Watt
MB Gigabyte GA X48 DQ6 - F7 Bios
Windows Vista Home Premium 64Bit SP1 und alle Updates installiert.

Ich hoffe es kann mir einer helfen,sonst bin ich verloren...  :wallbash

Danke und Gruß
Subsanaty
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dLan und vista 64 disconnects
Begonnen von Andi.
15. November 2008, 16:54:40
Hallo,

Ich habe leider ein großes Problem mit meinem neuen PC und dem Internet. Es treten ständig disconnects auf die je nach dem unterschiedlich lange andauern. Nach einem disconnect wird die Verbindung zum Internet wieder hergestellt bis wieder ein disconnect folgt. Und das wiederholt sich so immer wieder, wodurch das Surfen, Arbeiten oder online Spielen unmöglich wird.
Ich nutze Homeplug (devolo), Vista 64Bit und besitze ein Gigabyte GA-EP45-DS3 mainboard.
Das komische daran ist, dass diese Probleme auf meinem alten PC nicht auftreten. Bei meinem alten PC nutze ich windows xp 32Bit.

Was ich schon versucht habe:

- Den zweiten Lananschluss des mainboards ausprobiert---> Problem der Disconnects besteht immer noch
- Lan Treiber aktualisiert
- PC neu aufgesetzt

Wie behebe ich nun das Problem mit meinen disconnects? Mein neuer PC staubt vor sich hin, und meinen alten kann ich noch nicht verkaufen, da ich sonst ohne dastehen würde.  ;(  ;(

[b]Ich wäre euch echt sehr sehr dankbar wenn mir einer weiterhelfen könnte.
Vielen Dank schonmal im Voraus!!!
[/b]
Mfg Andi
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Windows 7 Versionen (Home Basic, Premium.....)
Begonnen von netzmonster
11. November 2008, 22:19:09
Welche Windows 7 Versionen wird es geben?

Viel Spass bei der Suche nach der passenden Version. :zwinkern
[center]
[img]http://www.go-windows.de/forum/windows-7/windows-7-versionen-(home-basic-premium-)/?action=dlattach;attach=11432;image[/img][/center]



......:kaffee
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Programme frieren nach start ein (Keine Rückmeldung)
Begonnen von D3ltoroxp
09. November 2008, 22:14:33
Hallo liebe Community,

ich habe schon das www durchsucht aber nicht wirklich was passendes zu meinem Problem gefunden. Und zwar folgendes ::

Nach Systemstart oder auch neustart läuft alles wunderbar, alle Programme die ich habe laufen perfekt. Doch auf einmal zeit ist unterschiedlich. Geht nichts mehr. Ich möchte ein programm starten was ich in der sitztung schon mal gestartet hab aufs neue und zack es starte zwar und ich seh den rahmen und die schaltflächen aber das war es auch schon es ist tot. Wenn ich es anklicke wird es gleich etwas weiß und oben steht drin keine Rückmeldung. Das tritt dann bei so ziehmlich jedem Programm auf das ich starten will. Ob Opera, Winamp, Windows Live Mail oder sonstige egal was. es funktioniert einfach nich mehr. Kann dann nur auf Program schließen gehen. Ich muss dann immer nen neustart machen damit es wieder geht und wie lang und wie oft ich eins starten kann ist unterschiedlich. Nur wenn es einmal auftritt dann eigentlich bei jedem Programm.

System:
Win Vista Ultimate 64bit (up2date + SP1), 4GB Ram, MSI K9N SLI Platinum, AMD Athlon 64 X2 6000+, GeForce 8800 Ultra Extrem

Kennt dieses Problem jemand und hat sogar vllt ne Lösung ?  ?(

Greet's D3
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W7-Blog
Begonnen von Blumenkind
02. November 2008, 21:50:55
[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/logo.png[/img][/center]

[color=blue]Testrechner:[/color]

AMD Athlon 1200 133MHz @ 1,2GHz
nVidia GeForce FX5500 128MB GDDR
1,12GB SD-Ram 133MHz
Western Digital 120GB 7200U/min
Elitegroup K7VZA Rev. 3.0
AC '97 Soundchip
Realtek Lan-Karte

[color=blue]Installation:[/color]
http://www.go-windows.de/forum/windows-7/windows-7-installation-%27bild-fr-bild%27/

Nach der Installation hab ich mich erstmal um die Treiber gekümmert. Aber woher nehmen? Für Se7en gibts ja noch keine.
Also erstmal bei nVidia vorbeigeschaut und für Vista den Treiber geladen. Die Installation hat dann ohne Probleme geklappt.
Der Soundchip war da schon etwas spezieller. Von C-Media gibts nichtmal Treiber für Vista. Also die von XP versucht. Hat komischerweise geklappt.

Danach hat sich erstmal der Defender gemeldet und wollte sein Geschäft verrichten. Also hab ich ihn gewähren lassen.

UAC hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet. Ob sie das abgeschafft haben? Wer weiß.

Dann wollt ich natürlich auch mal wissen, was der Leistungsindex zu meinem High-End-System sagt. Naja. Könnte besser aussehen.

[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.06.jpg[/img][/center]
[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.05.jpg[/img][/center]

Allerdings wurde am Leistungsindex auch was gemacht. Wie dieses Bild beweisst. Danke an den Spender dafür.

[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/Capture.jpg[/img][/center]

Als nächstes hab ich Avira installiert und wollte mal nach Updates suchen. Also Kiste ins Inet gebracht und Windows Updates gestartet.
Aber vorher nochmal schnell ins Sicherheitscenter geschaut

[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.18.jpg[/img][/center]
[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.04.jpg[/img][/center]
[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.09.jpg[/img][/center]

Das Ergebnis waren ein Sicherheitsupdate und eine Defenition für den Defender [spoiler]Im Screen nicht mehr sehbar.[/spoiler] und 3 Updates für meine Hardware.


[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.07.jpg[/img][/center]
[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.12.jpg[/img][/center]
[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/7.13.jpg[/img][/center]

Die Updates wurden dann nach einem Klick auf Install heruntergeladen und Installiert.

Um euch nicht im dunkeln zu lassen: UAC gibt es noch. Allerdings endlich entschärft und in 4 Stufen einstellbar. Standartmässig ist die erste Stufe ausgewählt und sie meldet sich nur bei der Installation von Software und beim Starten von Anwendungen die Se7en nicht bekannt sind.

[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Se7en/Blog Pic 07.jpg[/img][/center]



[color=blue]Meine Einschätzung bis jetzt:[/color]
Das Herunterfahren geht recht flott und beim Hochfahren war ich auch überrascht. Windows Se7en läuft bis jetzt besser als Vista. Ziemlich flott und stabil.
Mir wurde auch geflüstert das die Installation mit 8GB Ram kein Problem sein soll.
Se7en lässt also hoffen. Microsoft scheint seine Hausaufgaben erledigt zu haben^^

Weitere Beiträge könnten folgen.

Jetzt habt ihr schonmal einen kleinen Vorgeschmack auf Se7en. Ich würde euch aber bitten, hier keine Fragen oder Kommentare zu hinterlassen.
Dafür gibt es einen Extrathread
http://www.go-windows.de/forum/windows-7/fragen-und-antworten-zu-windows-se7en/new/#new
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Notebook Laptop Grafikkartentreiber Treiber Notebooktreiber NVIDIA ATI
Begonnen von MarkusM
31. Oktober 2008, 19:27:29
[b]Notebook Laptop Grafikkartentreiber Treiber Notebooktreiber NVIDIA ATI[/b]
Da es vermehrt immer wieder Fragen zu den Treibern für Notebook-Grafikkarten kommt, schreibe ich diese Links hier rein.

[url=http://www.laptopvideo2go.com/drivers][u][b]NVIDIA-Treiber für Notebook[/b][/u][/url]
[b](Hier muss die nv_disp.inf ersetzt werden, die mit angeboten wird.)[/b]

[url=http://ati.amd.com/support/driver.html][u][b]ATI-Treiber für Notebook[/b][/u][/url]
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DVD mit Vista 64 bit-Version
Begonnen von scara
22. Oktober 2008, 10:31:35
Trotz intensiver Forensuche leider nix (aktuelles) gefunden:
Ich möchte gern mein Home Premium (OEM) von 32 bit auf 64 bit upgraden. Leider habe ich nur eine (damals bei Microsoft erworbene) "Anytime Upgrade 32 bit"-DVD. Eine 64 bit DVD über [url=http://www.microsoft.com/windowsvista/1031/ordermedia/de-de/default.mspx]http://www.microsoft.com/windowsvista/1031/ordermedia/de-de/default.mspx[/url] zu bestellen, schlug nach Eingabe meines Keys ohne Fehlerbegründung fehl (vermutlich wegen der OEM-Version?). "Anytime Upgrade 64 bit"-DVD's sind auch nunmehr bei ebay äußerst rar geworden. In meinem Bekanntenkreis gibt es auch niemanden mit einer 64 bit-Version. Was gibt es nun noch für Alternativen (ohne gleich eine neue Box-/Retail-Version zu erwerben)?

Danke schon mal für eure Hilfe  :))
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Kann mir wer anhand des Everest Berichts sagen welchen SATA Treiber ich habe?
Begonnen von Froggg
24. September 2008, 16:18:41
Edit by aLiSD damit es übersichtlich bleibt.

Hier der Bericht

[spoiler]EVEREST Ultimate Edition

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  Version   EVEREST v4.60.1500/de 
  Benchmark Modul   2.3.237.0 
  Homepage   http://www.lavalys.com/ 
  Berichtsart   Berichts-Assistent [ TRIAL VERSION ] 
  Computer   Anonym 
  Ersteller   Anonym 
  Betriebssystem   Microsoft Windows Vista Home Premium 6.0.6001 (Vista Retail) 
  Datum   2008-09-24 
  Zeit   16:16 


Übersicht

--------------------------------------------------------------------------------

     
  Computer: 
   Computertyp   ACPI x86-basierter PC (Mobile) 
   Betriebssystem   Microsoft Windows Vista Home Premium 
   OS Service Pack   [ TRIAL VERSION ] 
   Internet Explorer   7.0.6001.18000 
   DirectX   DirectX 10.0 
   Computername   PHILIP-PC 
   Benutzername   Philip 
   Domainanmeldung   [ TRIAL VERSION ] 
   Datum / Uhrzeit   2008-09-24 / 16:16 
   
  Motherboard: 
   CPU Typ   Mobile DualCore Intel Core 2 Duo T7300, 1983 MHz (10 x 198) 
   Motherboard Name   Hewlett-Packard HP Pavilion dv9500 Notebook PC 
   Motherboard Chipsatz   Intel Crestline-PM PM965 
   Arbeitsspeicher   [ TRIAL VERSION ] 
   DIMM1: Nanya NT1GT64U8HB0BN-3C   1 GB DDR2-667 DDR2 SDRAM (5-5-5-15 @ 333 MHz) (4-4-4-12 @ 266 MHz) (3-3-3-9 @ 200 MHz) 
   DIMM3: Nanya NT1GT64U8HB0BN-3C   [ TRIAL VERSION ] 
   BIOS Typ   Phoenix (11/12/07) 
   
  Anzeige: 
   Grafikkarte   NVIDIA GeForce 8600M GS (256 MB) 
   Grafikkarte   NVIDIA GeForce 8600M GS (256 MB) 
   3D-Beschleuniger   nVIDIA GeForce 8600M GS 
   Monitor   LG Philips LP171WP4-TLB1 [17.1" LCD] 
   
  Multimedia: 
   Soundkarte   Realtek ALC268 @ Intel 82801HBM ICH8M - High Definition Audio Controller 
   
  Datenträger: 
   IDE Controller   Intel(R) 82801HEM/HBM SATA AHCI Controller 
   IDE Controller   Intel(R) ICH8M Ultra ATA Storage Controllers - 2850 
   IDE Controller   Ricoh Memory Stick Controller 
   IDE Controller   Ricoh SD/MMC Host Controller 
   IDE Controller   Ricoh xD-Picture Card Controller 
   Massenspeicher Controller   Microsoft iSCSI-Initiator 
   Festplatte   TrekStor DS maxi m.u (596 GB, USB) 
   Festplatte   WDC WD1200BEVS-60RST0 (111 GB, IDE) 
   Festplatte   WDC WD1200BEVS-60RST0 (111 GB, IDE) 
   Optisches Laufwerk   HL-DT-ST DVDRAM GSA-T20L ATA Device (DVD+R9:4x, DVD-R9:4x, DVD+RW:8x/8x, DVD-RW:8x/6x, DVD-RAM:5x, DVD-ROM:8x, CD:24x/24x/24x DVD+RW/DVD-RW/DVD-RAM) 
   S.M.A.R.T. Festplatten-Status   OK 
   
  Partitionen: 
   C: (NTFS)   [ TRIAL VERSION ] 
   D: (NTFS)   111.8 GB (72.2 GB frei) 
   E: (NTFS)   7640 MB (1814 MB frei) 
   G: (FAT32)   596.0 GB (517.0 GB frei) 
   Speicherkapazität   [ TRIAL VERSION ] 
   
  Eingabegeräte: 
   Tastatur   HID-Tastatur 
   Tastatur   HID-Tastatur 
   Tastatur   HID-Tastatur 
   Tastatur   Standardtastatur (PS/2) 
   Maus   HID-konforme Maus 
   Maus   Synaptics PS/2 Port TouchPad 
   
  Netzwerk: 
   Primäre IP-Adresse   [ TRIAL VERSION ] 
   Primäre MAC-Adresse   00-1B-77-91-67-49 
   Netzwerkkarte   Bluetooth-Gerät (PAN) 
   Netzwerkkarte   Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG Network Connection (192. [ TRIAL VERSION ]) 
   Netzwerkkarte   Realtek RTL8168/8111 Family PCI-E Gigabit Ethernet NIC (NDIS 6.0) 
   Modem   Motorola SM56 Data Fax Modem 
   
  Peripheriegeräte: 
   Drucker   An OneNote 2007 senden 
   Drucker   Microsoft XPS Document Writer 
   FireWire Controller   Ricoh RL5C832 IEEE1394 Controller (PHY: Ricoh RL5C832) 
   USB1 Controller   Intel 82801HBM ICH8M - USB Universal Host Controller 
   USB1 Controller   Intel 82801HBM ICH8M - USB Universal Host Controller 
   USB1 Controller   Intel 82801HBM ICH8M - USB Universal Host Controller 
   USB1 Controller   Intel 82801HBM ICH8M - USB Universal Host Controller 
   USB1 Controller   Intel 82801HBM ICH8M - USB Universal Host Controller 
   USB2 Controller   Intel 82801HBM ICH8M - USB2 Enhanced Host Controller 
   USB2 Controller   Intel 82801HBM ICH8M - USB2 Enhanced Host Controller 
   USB-Geräte   HP Bluetooth Module 
   USB-Geräte   HP Webcam 
   USB-Geräte   Standard-USB-Hub 
   USB-Geräte   USB-HID (Human Interface Device) 
   USB-Geräte   USB-HID (Human Interface Device) 
   USB-Geräte   USB-HID (Human Interface Device) 
   USB-Geräte   USB-HID (Human Interface Device) 
   USB-Geräte   USB-Massenspeichergerät 
   USB-Geräte   USB-Verbundgerät 
   USB-Geräte   USB-Verbundgerät 
   Akku   Microsoft ACPI-konforme Kontrollmethodenbatterie 
   Akku   Microsoft-Netzteil 
   
  DMI: 
   DMI BIOS Anbieter   Hewlett-Packard 
   DMI BIOS Version   F.33 
   DMI Systemhersteller   Hewlett-Packard 
   DMI Systemprodukt   HP Pavilion dv9500 Notebook PC 
   DMI Systemversion   Rev 1 
   DMI Systemseriennummer   [ TRIAL VERSION ] 
   DMI System UUID   [ TRIAL VERSION ] 
   DMI Motherboardhersteller   Quanta 
   DMI Motherboardprodukt   30CB 
   DMI Motherboardversion   79.26 
   DMI Motherboardseriennummer   [ TRIAL VERSION ] 
   DMI Gehäusehersteller   Quanta 
   DMI Gehäuseversion   N/A 
   DMI Gehäuseseriennummer   [ TRIAL VERSION ] 
   DMI Gehäusekennzeichnung   [ TRIAL VERSION ] 
   DMI Gehäusetyp   Notebook 


Debug - PCI

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