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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort verfahren
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Vorbildliches Deutsch und jede Menge Kohle
Begonnen von 30000
14. Mai 2015, 09:56:02
Aus einer E-Mail:
"Vom Master xxxxxx xxxxxx
Cote d'Ivoire Westafrika

liebe

Gestatten Sie mir informieren Sie meiner Begierde gehen in Geschäftsbeziehung mit Ihnen, Mein Name ist Master xxxxxx xxxxxx der einzige Sohn von spät Herr und Frau xxxxxx xxxxxx ich bin 17 Jahre alte Mein Vater war ein sehr wohlhabend Cocoa Kaufmann in Cote d’Ivoire in Westafrika

Mein Vater war Schuss während des politische Krise in Cote d’Ivoire im Jahr 2011 aber er wurde ins Krankenhaus gebracht, aber er tat es nicht überleben den Schussverletzungen und starb, vor seinem Tod Er erzählte mir, dass er hinterlegt die Summe von (USD $10,000,000.00 Zehn Millionen Dollar) in einer Sicherheitsfirma hier in Accra, Ghana welche er Paket in einem Kofferraum-Box und als registriert Familie Schatz mit dem Security-Unternehmen, da er will nicht die Sicherheitsfirma wissen der Gehalt des Kofferbox für die Sicherheit des Geldes.

Ich will, dass du mir helfen sichern dies mein Erbe aus dem Security-Unternehmen wie mein verstorbener Vater ausländischen Geschäftspartner weil meine Mutter starb Als ich vier Jahre alt. auch wissen, helfen Sie mir zu kommen und weiter meine Ausbildung in Ihrem Land, während Sie das Geld in ein gutes Geschäft zu investieren für mich till i abzuschließen mein Studium.

Ich habe mit dem Security-Unternehmen gegangen hier und bestätigen Sie die Kaution Ich bin jetzt in Ghana hier für die Freilassung der Kofferbox zu Ihnen. Ich werde Sie mit 30% des gesamten Geld entschädigen wenn Sie mir helfen zu sichern dieses Feld von der Sicherheitsfirma hier. Ich hoffe, Sie werden nicht verraten, das Vertrauen, ich habe auf dich denn dieses Geld ist meine einzige überlebende Hoffnung in diesem Leben.

Ich kann Ihnen versichern, es besteht kein Risiko beinhalten das Geld ist mein Erbe von meinem verstorbenen Vater.

Ich erwarte, von Ihnen zu hören bald.

Danken
xxxxxx xxxxxx"

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smsTAN oder chipTAN? Was ist besser?
Begonnen von Noone
16. November 2011, 13:04:54
« 1 2 3
Meine Sparkasse stellt mich vor die Wahl, bis Mitte Januar auf [url=https://www.sparkasse-regensburg.de/privatkunden/banking/smstan/vorteile/index.php?n=%2Fprivatkunden%2Fbanking%2Fsmstan%2Fvorteile%2F&IFLBSERVERID=IF@@112@@IF]smsTAN[/url] oder [url=https://www.sparkasse-regensburg.de/privatkunden/banking/chiptan/vorteile/index.php?n=%2Fprivatkunden%2Fbanking%2Fchiptan%2Fvorteile%2F&IFLBSERVERID=IF@@112@@IF]chipTAN[/url] umzustellen. Das bisher praktizierte iTan wird dann abgeschaltet und ist dann nicht mehr möglich.

Was soll ich wählen? Was haltet Ihr für besser? smsTAN oder chipTAN?  :grübel
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Start Problem nach neuem Mainboard !
Begonnen von NYC
07. Oktober 2010, 19:02:21
hallo ein Kolleg hat heute das neue mainboard asus p5n e sli (680i) sich gekauft. Habem damacj das meue mit dem alten getauscht. So jetzt das Problem... soweit alles richtig angeschlossen(Festplatte, intel 2 quad core q9200; ne festplatte; ein laufwerk; und ne 9800 gt) Alle komponenten gingen davor. Das schon voher installierte betreibsystem ist win 7 32 bit. Der rechner starten , bios funkt, er fährt hoch keinefehlermeldung weder visual noch per ton. Anschließend lädt er windows.... das symbol von win 7 taucht auf und bums stürtzt er vor dem anmeldebildschirm ab!
(bei abgesicherter modus das gleiche) Kein Bluescreen einfach nur kurz 1 nano sec blau und danach fährt er wieder erneut hoch.

Woran kann das leigen ? pls help
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Alle Windows - Verknüpfungen (lnk) funktionieren nicht mehr...
Begonnen von Olaf Frankenstein
20. Januar 2010, 17:33:44
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Hallo, meine Nichte hat ein Problem mit ihrem PC, dass alle Windows-Verknüpfungen (lnk) nicht mehr funktionieren. Alle wollen mit dem INTERNET EXPLORER, jetzt mit PHOTOSCAPE, geöffnet werden. Das selbe ist der Fall, wenn man auf dem Desktop einen NEUE VERKNUEPFUNG erstellt. Man kann das Programm auswählen, jedoch wird es mit PHOTOSCAPE verknüpft...
Wer kennt dieses Problem? Wer kann helfen?
Das ganze wurde ausgelöst durch eine Datei, die sie zugeschickt bekommen hatte.
WarPub.lnk
Dies soll eine SPIELHILFE für METIN2 sein...
Olaf
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Bundesverfassungsgericht kippt Video-Verkehrsüberwachung
Begonnen von OCtopus
21. August 2009, 08:16:37
Das Bundesverfassungsgericht kippt die Video-Verkehrsüberwachung. Es hat Urteile gegen einen Verkehrssünder aufgehoben, der 29 km/h zu schnell gefahren war und dabei gefilmt worden war. Diese anlaßlose Filmerei verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und habe in Mecklenburg-Vorpommern keine ausreichende gesetzliche Grundlage.

Ganz aus dem Schneider ist der Übeltäter allerdings noch nicht. Das Vorgericht wird sich unter Beachtung dieser Rechtsauffassung erneut mit der Sache befassen und prüfen müssen, ob das Videomaterial trotzdem als Beweismittel zugelassen werden kann.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html

Vgl. a:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=E523240FB83D4B3FAC13CF3F15902988&docid=287434&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

Unserem Bundesverfassungsgericht fällt doch immer wieder etwas Schönes ein. Wahrscheinlich handelt es sich dort auch nur um genervte Autofahrer.  :zwinkern
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Windwos 7 O2 Surfstick
Begonnen von vis23
11. Mai 2009, 17:21:57
habe mir heute Das Windwos 7 RC Heruntergeladen  und es natührlich installiert^^
bin bis jetzt sehr zu frieden sound funktioniert , Grafikkarte auch nur das internet funktioniert nicht -.-

ich gehe über einen o2 Surf stick ins I-net und zwar über diesen hier...

http://www.o2online.de/nw/active/laptop/topprepaid

die installation lief reibungs loss ab und die Software "Mobiele Partner Manager" startet auch ,
das O2 Netz wird gefunden ABER :grübel dann wenn ich auf verbinden Klicke wird mir nur

VERBINDUNGS VERSUCH ERFOLGLOSS! angezeigt hat jemand eine ahnung wie man das Problem lösen kann? ?(

mfg Vis
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Neue Einreisebestimmungen für die USA ab 12.01.2009
Begonnen von ossinator
12. Dezember 2008, 12:34:02
Für USA-Reisende gab es zuletzt vor allem gute Nachrichten: Der Dollar bleibt günstig, und der deutsche Zoll hat die Freimengen für in Übersee gekaufte Kleidung und Elektronikartikel deutlich angehoben.
Die meisten deutschen USA-Reisenden müssen künftig allerdings die Online-Reiseanmeldung ESTA durchlaufen - ohne Okay des Computers dürfen sie gar nicht erst abfliegen. Verbindlich wird ESTA am 12. Januar. Datenschützer sehen das Verfahren kritisch.

ESTA ist die Abkürzung für "Electronic System for Travel Authorization". Jeder, der über das sogenannte Visa-Waiver-Programm als Urlauber oder Geschäftsreisender in die USA möchte, muss sich gemäß der Neuregelung unter [color=blue][b]https://esta.cbp.dhs.gov [/b] [/color] im Internet anmelden und eine Reihe von Fragen beantworten.
Im Wesentlichen sind es die gleichen, die er bisher auf einer grünen Einreisekarte aus Papier gestellt bekam. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören zu den 34 Ländern, mit denen die USA eine entsprechende Visa-Waiver-Vereinbarung haben.
Weiterhin nicht nötig ist eine Internet-Anmeldung, wenn für den Besucher ein Einreisevisum erforderlich ist, zum Beispiel bei Austauschschülern und -studenten.

Über den Fragebogen auf der Webseite erfassen die US-Behörden persönliche Daten. Außerdem wollen sie zum Beispiel wissen, ob der Reisende schon einmal vergeblich ein Visum beantragt hat oder in den USA arbeiten will. "Wir empfehlen, mindestens 72 Stunden vor einer geplanten Abreise die Anmeldung vorzunehmen", sagt David Stewart von der US-Botschaft in Berlin. Eine konkrete Reiseabsicht ist aber keine zwingende Voraussetzung: So ist es möglich, die Genehmigung vorsorglich zu beantragen. Gültig bleibt sie für zwei Jahre. Auf freiwilliger Basis läuft das ESTA-Verfahren bereits.

Weitere Info unter:  [color=blue][b][url=http://www.dhs.gov/usvisit]www.dhs.gov/usvisit[/url][/b][/color], [color=blue][b][url=http://www.vusa-germany.de]www.vusa-germany.de[/url][/b][/color]
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Maus hängt ständig - woran liegts ? Maus, Grafikkarte oder USB-Anschluss ?
Begonnen von Seattle
22. November 2008, 16:26:16
Hallo,

ich kämpfe seit ca. 2 Wochen mit meiner Mini-USB Maus am Notebook. Teilweise reagiert sie gar nicht (Infrarot-Licht ist dann auch vorübergehend aus), aber was sie nun ständig macht, ist dass sie überall "hängen" bleibt. Scrollt man z.B., dann löst sich der Cursor nicht mehr vom Scrollbalken bis man zig mal wieder links oder rechts die Maus angeklickt hat. Der Linksklick auf ein Element bringt beim ersten Mal auch nichts mehr. Der Cursor respektive die Maus bleibt erst mal am Button "kleben" und es sind wieder zig Klicks notwendig, um die Maus wieder vom Objekt zu lösen.

Nun seid Ihr ja auch keine Hellsehen - aber vielleicht hatte Jemand das ja ebenfalls schonmal und weiß, ob dieses Verhalten an einem Defekt der Maus selbst - der Grafikkarte - oder dem USB-Anschluss des Notebooks liegt ?

Gruß,

Seattle
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Anti-Aliasing
Begonnen von Sweeneymoon
16. Oktober 2008, 23:32:27
Liebes Forum,
Ich habe da ein Problem mit dem ich nicht so ganz fertig werde,und zwar habe ich mir vor ein Paar Monaten Devil May Cry 4 geholt,habs dann i-wann mal wieder deinstalliert.
Jetzt ist es so das man in den Grafik-einstellungen Folgendes Einstellen kann

Anti Aliasing :
C16xQ
C8xQ
C16x
C8x
x4
x2

Allerdings steht da nicht Anti-Aliasing sondern "MSAA"

Ich glaub Anti-Aliasing ist zum Glätten,aber meine Frage Lautet,Welches der 6 ist das beste ?
Ich habe alles auf "Extrem-Hoch" gestellt,nur da bin ich mir nicht sicher was da das höchste ist.
und wozu steht das C und Q ? und was sind die unterschiede,hoffe mir kann jemand helfen.
Am besten ohne so dumme kommentare wie die von Jean Raul!!!

Mit Freundlichem Gruss
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Vista bleibt nicht im Energiesparmodus
Begonnen von Quax
13. Mai 2008, 23:08:45
Hallo erstamal an alle :D

Seit Vista SP1 hab ich das Problem wenn ich die  Energiesparmodus Taste drücke geht er zwar in den Modus fährt aber gleich wieder hoch. Bleibt also nicht im Modus. Hab schon GeGOOGelt und einiges probiert, was auch mal funktioniert hat. Nach Neustart aber nicht mehr. Dann wieder das gleiche .........

Asus P5B Deluxe
4GB Ram
3 X Sata davon 2 als Raid 0 Intel, eine am Jmicron ACPI auf der Suse 10.3 läuft
Vista Home Premium SP1 auf der Raid 0
Nvidia Asus 8800 GTS 512

Vielleicht hat jemand ne Lösung------- :rolleyes:
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Kölner Staatsanwalt stellt alle Verfahren wegen Kinderpornografie ein
Begonnen von Jean Paul
24. Januar 2008, 15:45:23
Aktion Wasserschlag: Kölner Staatsanwalt stellt alle Verfahren (500 Verfahren) wegen Kinderpornos ein, die im Rahmen der weihnachtlichen Operation "Himmel" eingeleitet wurden. Man habe keinerlei strafrechtlich relevanten Tatbestände ermittelt. Zwar habe man Posing-Bilder nackter Kinder gefunden, jedoch keine Kinderpornografie im strafrechtlichen Sinne. Deutschlandweit waren seinerzeit bei der "Operation Himmel" 12.000 Verdächtige ins Visier der Ermittler geraten. Wie die anderen Staatsanwaltschaften vorgehen oder vorgingen, ist nicht bekannt.
http://www.koeln.de/artikel/Koeln/Kinderporno-Verdacht-Verfahren-gegen-500-Koelner-eingestellt-39912-1.html

Auch wenn Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, bringt das nur Ärger für den Verdächtigen. Insbesondere werden keine Verteidigerkosten erstattet. Und man weiß ja nie, was herauskommt. Allgemein wird man wohl sagen können, daß die deutschen Behörden bei Kinderpornografie derzeit etwas sehr katholisch sind...

Übrigens: Ein Hoch auf die Kölner Staatsanwälte. Bei Kinderporonografie ist derzeit eine Verfahrensdauer von 18 Monaten nicht ungewöhnlich. Die Kölner waren mit 1 bis 2 Monaten richtig schnell. So gehört sich das.