333 Benutzer online
07. Mai 2024, 18:43:07

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort bezahlen
15
Antworten
22098
Aufrufe
Kino.to mit versteckten Abo's
Begonnen von Lord_Zuribu
07. April 2009, 13:25:25
« 1 2
Spiegel Online warnt vor dem beliebten Filmportal Kino.to. Laut deutschen Verbraucherschützern handelt es sich dabei um eine der schlimmsten Abo-Fallen im Internet. Die Verbraucherzentrale habe derzeit mit übermässig vielen Rechtsberatungen rund um die Webseite zu tun. Das Portal ist nämlich mit Werbung von dubiosen Geschäftspartnern zugepflastert, heisst es. Die Jugendlichen werden mit diversen Angeboten wie Software-Downloads gelockt und könnten die dahintersteckenden Abo-Fallen nicht immer als solche identifizieren. Weiters gäbe es auf der Seite von Kino.to jede Menge Pop-ups, wobei Trickbetrüger einen Virenbefall vortäuschen. Wie immer sollen dadurch Käufer des vermeintlichen Removal-Tools angelockt werden.

Auch eine beliebte Masche: Den Besuchern von Kino.to wird vorgegaukelt, Sie müssten zum Betrachten der Filme ein bestimmtes Plug-In oder ein Update downloaden. Auch hinter diesen Aufforderungen stecken Kriminelle, die danach trachten, möglichst viele Rechner mit Malware zu infizieren.

[size=7pt]Quelle: http://www.pctipp.ch/news/sicherheit/47250/kinoto_in_schlechtem_licht.html[/size]

windowswindows go-windowsgo-windows forumforum bgebge ymsyms vistavista zwuzwu bgqbgq bingbing hilfehilfe internetinternet ohneohne winwin keinkein 5956812159568121 softwaresoftware zguzgu gehtgeht windows7windows7 downloaddownload keinekeine neueneue 20092009 win7win7 yahooyahoo computercomputer treibertreiber wwwwww microsoftmicrosoft onlineonline
6
Antworten
5717
Aufrufe
Vorsicht vor Opendownload.de
Begonnen von Lord_Zuribu
25. März 2009, 09:27:50
[b]Open-Source-Software ist gratis. Punkt. Trotzdem versuchen windige Nepper, Benutzer für den Download von quelloffener Software wie etwa OpenOffice zur Kasse zu bitten.[/b]

Eine dieser Download-Seiten, welche die User für eigentlich kostenlose Open-Source-Software regelrecht abzockt, ist Opendownload.de. Sie fängt die unbedarften Anwender über Google-Anzeigen. Sucht also jemand beispielsweise nach OpenOffice oder nach Gratis-Antiviren-Software, so erhält er neben den Google-Ergebnissen eben auch einen bezahlten Link, der ihn auf das «Angebot» von Opendownload.de leitet, hinter dem wiederum die Mannheimer Firma Content Services steckt.

Auf der Seite findet der Surfer tatsächlich die gesuchte Software, muss aber dafür bezahlen – und zwar nicht zu knapp. Denn wer hier auf dem Anmeldeformular seine Daten hinterlässt, willigt durch den Klick auf die entsprechende Schaltfläche ein, jährlich 96 Euro inklusive Mehrwertsteuer zu bezahlen, dies bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren.

[url=http://www.pctipp.ch/news/sicherheit/47129/vorsicht_vor_opendownloadde.html][color=black][b]ganzer Artikel...[/b][/color][/url]
0
Antworten
36871
Aufrufe
Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
0
Antworten
62811
Aufrufe
Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
13
Antworten
6157
Aufrufe
Acer gut oder nicht ??
Begonnen von DJ1312
04. Dezember 2008, 14:09:16
Hi ,

ich wollte mal nachfragen wie ihr dieses notebook findet und ob ihr mir etwas darüber sagen könnt:

Acer Aspire 7730G-844G64MN
Intel Core 2 Duo Prozessor P8400 2,26GHz
Nvidia GeForce 9600M-GT    512MB
Größe 17''
Festplatte 640 GB
4096MB RAM
Windows Vista Premium

Könnt ihr für mich vielleicht mal nachgucken wie viel Bit (32 o. 64) das betriebssystem hat ??

Warte auf eure Antworten !!!
24
Antworten
6347
Aufrufe
GEZ
Begonnen von Sweeneymoon
03. Dezember 2008, 17:28:21
« 1 2
Nabend,
ich habe ein problem,und zwar hab ich heute zum 2teb nal Post von der GEZ bekommen,ich weiß aber nicht was ich machen soll !?
ANTWORTEN ? oder doch besser NICHT REAGIEREN ?
Muss man auf deren Post antworten?
Ich weiß echt nicht mehr weiter da gerade mein konto gesperrt wurde und all meine ersparnisse futsch sind.
Was passiert wenn ich nicht antworte?,ich glaub nicht das die mir die Türe eintreten um zu gucken ob ich TV öä habe...oder?
Bitte um hilfe.

10
Antworten
35018
Aufrufe
Laptop mit Vista fährt nicht mehr hoch!!!HILFE!!!
Begonnen von pc-laie
02. November 2008, 12:05:07
hallo@all,

ich hab ein riesen Problem denn mein Laptop mit Windows Vista fährt nicht mehr hoch.

Ich habe ihn Gestern Abend hochfahren wollen und es kam ein schwarzer Bildschirm mit den zwei folgenden Auswahlmöglichkeiten: "Windows normal starten" oder "Windows mit Hilfe starten". Bei beidem kam nach (ca!) 5 min ein komplett schwarzer bildschirm und der PC startete neu. Innerhalb dieser (ca!) 5 min sah ich diesen "Balken" der beim Start von Windows Vista immer zu sehen ist. Dann kam schwarzer Bildschirm, dann automatischer Neustart.

wenn ich beim start F2 drücke und das BIOS zurücksetze(was ich beim gogglen des problem in mehreren diversen foren gelesen habe als lösungsvorschlag) passiert das selbe wie oben beschrieben. wenn ich F8 drück und "letzte als funktionierende bekannte konfiguration" auswähle, passiert das selbe wie oben beschrieben.

nehme ich den "abgesicherten modus" kommt ein blue screen mit der meldung "UNMOUNTABLE_BOOT_VOLUME! wenn dies das erste mal auftaucht starten sie den rechner neu...".

Es handelt sich um ein "Toshiba satelite A200-10N" laptop mit "vista home premium". Es ist schon mit Vista gekauft worden. es war ein geschenk vor ca 1,5 Jahren. Es ist also "offizielles" vista.

Ich erhoffe mir nun lösungsvorschläge, wie ich den Laptop wieder zum laufe bekomme und am aller liebsten wäre es mir natürlich noch, wenn ich meine Daten behalten würde/könnte.

Ein Windows-cd war (denk ich mal) bei dem kauf enthalten, da ich aber im moment zu besuch bei bekannten bin habe ich diese nbatürlich nicht greifbar. ich bitte also um antworten ohne diese CD.

Im moment sitze ich natürlich nicht an dem besagten laptop, sondern an einem PC des bekannten.



mfg und vielen dank im vorraus:

pc-laie
36
Antworten
14259
Aufrufe
Windows 7 schon 2009?
Begonnen von Jean Raul
27. September 2008, 19:36:33
« 1 2 3
Wenn man den Kaffeesatzlesern der neuesten ComputerBild 21/2008 Glauben schenken darf, wird Windows 7 schon im Jahr 2009 kommen. Microsoft gebe mächtig Gas und will das neue Betriebssystem schon ein Jahr früher als geplant auf den Markt bringen. Man habe dort nämlich zwischenzeitlich eingesehen, daß Vista nicht der große Wurf gewesen sei.

Hier meint man auch, der Juni 2009 werde der Geburtsmonat und zwar genau der 3.6.2009 (noch 249 Tage):
http://www.internetnews.com/bus-news/article.php/10791_3771391_1

Wenn das stimmt, wird Vista als ebensolche Totgeburt in die Betriebsystemgeschichte eingehen, wie einst das unglückselige Windows ME. So kurz hat dann noch selten ein Betriebssystem gelebt. Lohnt kaum, sich das jetzt noch anzuschaffen...
54
Antworten
22689
Aufrufe
SP2 noch im April !
Begonnen von netzmonster
01. April 2008, 10:59:17
« 1 2 3 4
Wie Microsoft verlauten lässt, wird das SP2 für alle Vista Versionen noch im April 2008 verfügbar sein. Der Grund für das schnelle handeln sind die massiven Probleme mit dem SP1.
Für alle HomePremium Nutzer wird im SP2 die Spielerei "Dreamscene" als Entschuldigung enthalten sein.
3
Antworten
14536
Aufrufe
TV-Karte "Satelco EasyWatch PCI DVD-S2" für Vista Media Center aber wie
Begonnen von gutschein
22. Dezember 2007, 12:31:56

Thema: TV-Karte "Satelco EasyWatch PCI DVD-S2" für Vista Media Center aber wie


System:
- Pentium QuadCore
- Vista Home Premium
- 3 GB Ram
- TV-Karte:  Satelco "EasyWatch PCI DVD-S2"


Hallo zusammen,

Ich habe mir eine Satelco "EasyWatch PCI DVD-S2" TV-Karte zugelgt. Das ding lief auch ohne Problme
Leider, jedoch nur wenn ich die Zusatzsoftware VistTV installiere.

Problem 1:
- die EPG-Funktion muss seperat bezahlt werden (60 Euro im Jahr)
- ich kann die EPGs nicht nach Filmen wie z.B. Tatort durchsuchen lassen,
so dass mir alle Tatorote angezeigt werden die laufen oder dem nächst kommen werden

Wunsch:
Deshalb würde ich gerne wieder zur orginalen Engign von Vista MediaEdtion zurückwechseln.

Problem 2:
wenn ich VistaTV deinstaliere beomme ich folgende Fehlermeldung

"TV-Signal kann nicht konfiguriert werden weil keine Tunerhardware erkannt wurde.
Stellen Sie sicher das Hardware ordnungsgemäß installiert wurde.
"


Im Gerätemanger ist unter Audio-Video und Gamekontroller die
Satelco Esay/Watch PCI DVB-S2 noch ohne Fehler installiert auch nach mehreren Neustarts verbesserte sich das Ergebnis nicht.

Versuch 2
Ich habe dann folgendes gemacht:

1) Einen Universal DVB Receiver (UDR) installiert Type: UniversalDVBSetupV1008Build0622

Folgende Teriber habe ich probiert

- easywatch_pci_vista-xp-2k_wdm_tv_2470_s
- easywatch_pci_vista-xp_wdm_net_1200_s
- easywatch_pcmcia_vista32-xp_bda_tv_13013_s
- easywatch_usb_vista32-xp_bda_net_2000_s
- easywatch_usb_vista-xp_bda_tv_1029_s

Bei allen wurde angeblich keine Hardware gefunden, außer bei diesem
-easywatch_pcmcia_vista32-xp_bda_tv_13013_s (- EasyWatch)

Ich wunderte mich schon, da ich doch eine PC-Karte und keine PCMCIA-Karte habe.
ABER,
leider wurden keine Sender gefunden. Nicht mal einer.
Wo bei da als Quelle auch Antenne statt Sat stand.

Viel später fand ich dann noch diesen Treiber
kncbda.inf (aber nach dem neustart wurde immer der alte geladen, wo die Hardware angemeckert wurde)

-------------------------------------------

Wäre um jeden weiteren Tipp sehr dankbar
Gruß Frank

17
Antworten
12180
Aufrufe
Wann gibts die neue Animierte Oberfläche ?
Begonnen von Erik83
06. Dezember 2007, 00:47:03
« 1 2
Hallöle zusammen,

Da die Probs beseitigt sind und ich mich langsam mit vista super zurechtfinde und soweit glücklich bin wollt ich mal fragen ob jemand von euch weiss wann für Vista soweit ich im vista blog gelesen hab die Animierten Symbole kommen sollen. Dies soll wesentlich entlastender für die cpu sein und dreamszene dagegen sogar schlecht darstehen lassn :)

Erik
42
Antworten
90364
Aufrufe
Vista 32bit auf 64 bit upgrade?????
Begonnen von Scott Farces
27. September 2007, 22:15:31
« 1 2 3
Hallo bitte nicht steinigen habe nichts gefunden :zwinkern

Funktioniert eine ori. Serial von Windows Vista Business 32-bit auch für die 64-bit Business Version?

Danke
18
Antworten
9619
Aufrufe
[Rätsel] achtung Rätsel
Begonnen von AlisD
12. September 2007, 22:45:34
« 1 2
3 Männer sitzen in einer bar, jeder muss 10€ bezahlen. einer motzt alle Zahlen (ergo 30€)
der Wirt meinte darauf zu Kelnerin hier hast du 5 € gib sie denen und ruhe ist.

die bardame steckt sich 2 € ein und gibt den männern je 1 euro. also musste jeder 9 € bezahlen. ergibt 27€ plus die 2 € der bardame machen das 29€ also wo ist der eine euro hin?

erklärt mir das
71
Antworten
121682
Aufrufe
Wichtig - alle 64-bit Vista-User bitte lesen !!
Begonnen von lorhinger
07. August 2007, 08:00:46
« 1 2 3 4 5
Hallo 64er,

wir vom Forum wollen und werden auch Euch mit Euren 64-bit Versionen gerne helfen oder dieses zumindest versuchen.

Bedenkt bei Euren Fragen aber, daß zur Zeit nicht einmal 10% der User mit einem 64-bit Vista auf den Rechner ausgestattet sind und seht es uns daher nach, wenn Antworten auf Eure Fragen erst verspätet kommen oder auch ab und an gar nicht beantwortet werden können.

Für das Team vom Forum wäre es aber hilfreich, wenn Ihr 64er uns eine Liste Eurer Erfahrungen zukommen lassen könnt, dieses am besten in Form von PNs.

Berichtet über Probleme und deren Lösungen, über Software die läuft und über gebräuchliche Sicherheitsanwendungen.

Vielen Dank im Namen des Teams und aller User
43146
Antworten
4051359
Aufrufe
Bla ... bla ... der Laberthread ... :D
Begonnen von Katrin M.
23. März 2007, 13:12:14
« 1 2 ... 2876 2877 »
Hi  :D  :-\,

ich hatte hier ja mal einen Chat vorgeschlagen. Leider ohne Erfog, so versuche ich es mit diesem Thread mal, und hoffe, ich werde nicht gleich abgemahnt  ??? . Aber in vielen Beiträgen sind halt Postings, die mit dem Thema wenig zu tun haben. Dadurch ist es oft schwer den Überblick zu behalten.

Es besteht von einigen Usern hier aber der Wunsch dieser kleinen teilweise unwichtigen Anmerkungen. Vielleicht fühlt man sich sogar in einem Forum so wohler. Ich schreibe hier viele PN's, aber das liest ja dann nur einer.

Also dann mal los  :-* ....

LG Kati

6
Antworten
10071
Aufrufe
[News] aktuelle Liste kompatibler Virenscanner unter Windows Vista
Begonnen von Markus
27. Februar 2007, 13:18:20
[url=http://www.go-windows.de/forum/tagged/?id=745278;tag=virenscanner]aktuelle Liste kompatibler Virenscanner unter Windows Vista[/url]

Unter anderem können folgende Virenscanner zur Zeit unter Vista eingesetzt werden.

<a href="http://www.go-windows.de/links/sicherheit/kaspersky-antiivirus-und-internet-secuity-6-fuer-windows-vista.html>Kaspersky Anti-Virus und Internet-Security &nbsp;</a>
<a href="http://www.go-windows.de/links/sicherheit/mcafee-internet-security---total-protection.html">McAfee VirusScan Plus &amp; Total Protection</a>
<a href="http://www.go-windows.de/links/sicherheit/gdata-internet-security-2007.html">GData Internet-Security 2007 </a>
<a href="http://www.go-windows.de/links/sicherheit/trend-micro-pc-cillin-internet-security-2007-inkl.-antivirus-antispyware-antispam-antiphishing....html">avast! Antivirus</a>
<a href="http://www.go-windows.de/links/sicherheit/avira-antivir-personaledition-premium-und-avira-premium-security-suite.html">Avira AntiVir PersonalEdition Premium und Avira Premium Security Suite</a>
<a href="http://www.go-windows.de/links/sicherheit/avira-antivir-personaledition-classic.html">Avira AntiVir PersonalEdition Classic - kostenlos</a>
<a href="http://www.go-windows.de/links/sicherheit/trend-micro-pc-cillin-internet-security-2007-inkl.-antivirus-antispyware-antispam-antiphishing....html">Trend-Micro PC-cillin&trade; Internet Security inkl. Antivirus, Antispam, Antiphising</a>
<a href="http://www.go-windows.de/links/sicherheit/ca-antivirus-2007-fuer-vista-trial-und-vollversion.html">CA-Antivirus ehemals eTrust EZ-Antivirus Test-und&nbsp; Vollversion </a>
<a href="http://www.f-secure.de/home_user/support_and_downloads/">F-Secure Antivirus</a>
<a href="http://www.go-windows.de/links/sicherheit/grisoft-avg-internet-security-und-avg-anti-virus-professional-edition.html">AVG-Antivirus</a>
<a href="http://free.grisoft.com">AVG-Antivirus Free</a>
<a href="http://get.live.com/onecare/features">Windows Live OneCare </a>
<a href="http://www.go-windows.de/links/sicherheit/norton-internet-security-2007-und-norton-antivirus-2007.html">Norton Antivirus 2007 und Internet Security 2007</a>
<a href="http://www.go-windows.de/links/sicherheit/bitdefender-antivirus-plus-v10--bitdefender-internet-security-v10.html">BitDefender Antivirus Plus v10 und Internet-Security</a>
<a href="http://www.go-windows.de/links/sicherheit/norman-virus-control-for-vista.html">Norman Virus Control for Vista Version 5.9&nbsp;</a>

PS: Wir werden versuchen, die Liste der kompatiblen
Viren-Scanner-Software so aktuell wie möglich zu halten, [b]falls ihr noch
einen Virenscanner kennt, der mit Windows Vista läuft [/b]bzw. eine
Beta-Version davon, dann könnt ihr[b] ins Forum schreiben[/b] [b]oder das
Kontakt-Formular ausfüllen. [/b][br /]
Dann werden wir den Link hier veröffentlichen.


263
Antworten
176594
Aufrufe
Suche Treiber für Vodafone Easybox
Begonnen von breaky
29. Januar 2007, 22:03:29
« 1 2 ... 17 18 »
und zwar für die Globetrotter Module G3+