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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort handyshop
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Websperre: Internet-Zensur oder Kampf gegen Kinderpornografie
Begonnen von Sweeneymoon
04. Juni 2009, 22:13:10
Es ist eine Idee, gegen die niemand etwas sagen kann: Kinderpornografie im Internet bekämpfen. Der Knack-punkt ist das Wie: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will den Zugriff auf einschlägige Seiten blockieren. Welche Sites das sind, legt allein das Bundeskriminalamt fest. Die Ministerin rechtfertigt das Vorgehen mit so drastischen wie plakativen Worten: „Ich zerstöre einen lukrativen Markt, der auf dem Rücken zerschundener Kinder aufgebaut ist.“

also ich fands interessant denn auf den unten angegebenen Link wird erklärt wie man dies umgeht...ich dachte es gehört hierhin und man könne drüber diskutieren.

http://www.chip.de/artikel/Websperre-Internet-Zensur-oder-Kampf-gegen-Kinderpornografie_36773095.html

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Das Hammer-Angebot
Begonnen von ossinator
10. Mai 2009, 10:28:41
[color=red][b]ACHTUNG - Hammer-Angebot!!!![/b][/color]

Nach einem Umbau soll in München der weltgrößte Media Markt der Welt neueröffnen. Die Neueröffnung findet am 14.05.2009 statt und wird um Punkt 6 Uhr morgens geschehen.

Unter anderem...
[list]
[li]Nikon D40 inkl. Nikkor 18-55 mm AF-S DX Spiegelreflexkamera für 249 € (318 € bei Discount24)[/li]
[li]LG 42 LF 2500 LCD-Fernseher (599 €)[/li]
[/list]

und aus der Computersicht...

Aspire Easystore H340 Windows Home Server, Intel® Atom™ 230 Prozessor, 2.000 GB Festplattenkapazität (2 x 1.000 GB) erweiterbar um zwei weitere S-ATA Festplatten, 2048 MB Arbeitsspeicher, 5 x USB 2.0, 10/100/1000 Mbit Netzwerk, 1 x e-SATA, Original Microsoft®, Windows® Home Server OEM Software für [b]199 Euro[/b]  yupi

Leider nur in München
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Alice wlan verbindung trotzdem kein internet
Begonnen von dreamingnina
07. März 2009, 20:34:09
Hallo erstmal ,
Ich habe am Mittwoch einen neuen Pc bekommen (Inspiron 530). Er hat das Betriebssystem vista , was für mich zwar völlig neu ist aber kein ding der unmöglichkeit  :wink
Ich habe alice und auch das passende w lan modem. Hatte auf meinem alten rechner (xp) keine probleme ins internet zukommen und jetzt schon.
Er stellt zwar eine verbing zwischen dem Router und dem Pc her , jedoch keine internet verbindung.
Ob ich jetzt bei der Alice einwahl oder bei der PPPoE verbing mich versuch einzuwählen, kommt immer eine bzw. immer eine andere Fehlermeldung; das die remouterverbing abgebrochen sei oder das mein kennwort bzw. mein Benutzername falsch sind!
Kann mir einer bitte helfen ich verzweifle langsam  :-\
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Internetabzocke
Begonnen von CapTcha
24. Februar 2009, 15:51:23
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Das es immer noch so dämliche Leute auf der Welt gibt:

[Quote]
Internet-Betrüger zocken 350.000 Euro ab

Eine Salzburger Geschäftsfrau ist auf die alte Masche der so genannten Nigeria-Connection hereingefallen und hat insgesamt 350.000 Euro an die Internet-Betrüger überwiesen. In einer E-Mail hatten die Kriminellen der Frau einen Anteil an einer Millionenerbschaft versprochen, falls sie zunächst alle Kosten für Notar, Anwalt und Behörden vorschieße. Weil sie den Trick der Betrüger nicht kannte, glaubte die Frau fest an den versprochenen Reichtum – nun hat sie alle Ersparnisse verloren.

Die Masche ist beinahe so alt wie das Internet: [url=http://computer.t-online.de/c/17/80/69/18/17806918.html]WEITERLESEN[/url][/Quote]
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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iphone 3G orange.fr ohne vertrag
Begonnen von stoneagem
07. Dezember 2008, 22:33:46
ich will ein iphone für meine freundin,aber ohne vertrag,gibt hier in deutschland zwar auch aber nur mit simlock von t-moblie,den man erst nach 12 monaten entfernen lassen kann.die anderen deutschen shops sind mir zu teuer(ca 700 € das 16gig)nun da ich an der nähe von frankreich wohne,gibt es da das iphone ohne vertrag für 509€.jedoch muss man einen aufrpeis von 100€ zahlen(so habe ich das bei chip gelesen)wenn man den simlock entfernen will.aber ich finde auf der website nicht eine solche option,die seite ist aber französisch,da bin ich nicht so bewandert,kann da jemand was finden?
http://www.orange.fr/bin/frame.cgi?u=http://sites.orange.fr/boutique/files/html/pe_pack_forfaits_iphone.html


edit:man kann nicht direkt auf die seite,man muss auf
''Commander iPhone 3G avec les autres forfaits Orange''
das steht bischen weiter unten
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Treiber-Download: ATi Catalyst 8.7
Begonnen von ossinator
22. Juli 2008, 14:03:46
AMD bietet mit dem Catalyst 8.7 die monatlich erneuerte Fassung des Grafikkarten-Treibers für die Radeon-Serie zum Download an.
Die Catalyst-Version 8.7 ist wie immer komplett WHQL-zertifiziert und steht für Windows XP und Vista jeweils in der 32- und 64-Bit-Version gleichermaßen zum Download bereit. Außerdem gibt es Catalyst-Versionen für die Media Center Edition und für XP. Mainboard-Treiber komplettieren das Angebot.

[b]Die Verbesserungen des Catalyst 8.7 im Detail:[/b]
- Call of Duty 4 - Bis zu 4 % mehr Leistung auf bestimmten Maps (HD 4000).
- 3Dark Vantage - Bis zu 20 % mehr Leistung (HD 3400, HD 3600).
- Company of Heroes (DX10) - 3-12 % mehr Leistung (HD 3800/3600, HD 4000).
- Lost Planet (DX10) - 4 - 15 % mehr Leistung (HD 3800/3600, HD 4000).
- Lost Planet (DX9) - Crossfire bis zu 1,8 Mal schneller, 80 % mehr Leistung mit AA/AF (alle Radeons)
- Hardware-Infos im CCC
- Diverse Bugfixes bei Crysis, Frontlines: Fuel at War, Assassin's Creed, World in Conflict.

Die kompletten Release-Notes findet Ihr [url=http://game.amd.com/us-en/content/pdf/Catalyst_87.pdf][color=blue][b]direkt bei AMD[/b][/color][/url].

[url=http://game.amd.com/us-en/drivers_catalyst.aspx][b][color=blue]Download Catalyst 8.7[/color][/b][/url]
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Probleme mit Vorschau-Funktion
Begonnen von Soeggchen
25. März 2008, 20:47:28
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Hallo,

bin seit knapp einer Woche Nutzer von Vista und soweit eigentlich auch zufrieden damit...
Beim Feinschliff bin ich jetzt allerdings auf ein Problem gestoßen.

Und zwar scheint die Vorschau-Funktion nur eingeschränkt zu funktionieren.
So werden mir im Vorschaufenster Excel-, Word-, Text-, JPG- und auch PNG-Dateien ohne Probleme angezeigt.

Nicht so aber bei *.psp oder *.pspimage - dort kommt keine Vorschau.
Verknüpft sind beide Dateiformate mit Paint Shop Pro 7 (*.psp) bzw. X (*.pspimage).
In den Eigenschaften der jeweiligen Datei wird mir auch die korrekte Verknüpfung angezeigt.

Es ist also kein generelles Problem mit der Vorschau (wie hier schon besprochen wurde)...
Leider bin ich mit meinem Latein am Ende und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann 8o

LG Dani
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Hilfe bei typo3
Begonnen von schmidti88
02. Februar 2008, 14:01:42
Hallo!
Habe mal eine Frage an euch: Wer kennt sich mit typo3 aus?

Habe alles eingerichtet, nun gehts ans template erstellen und seiten usw. und da versteh ich gar nix mehr :(
könnt ihr mir da vlt helfen und kennt ihr gute seiten, wo es für DAUs beschrieben ist?

Es wäre echt nett, wenn ihr mir helfen könntet!
Danke, gruß
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Countdown Zähler für Sidebar
Begonnen von Perverz
03. November 2007, 18:16:50
Moinsen,

Hat vllt einer eine ahnung wo man einen Countdown Zähler für die Sidebqar herbekommt? Ist Wichtig =((
man sollte allerdings auch monate counten können )= pls um Help !;)

Thx Perverz
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Vista & Omega Treiber
Begonnen von coolskin
27. Oktober 2007, 15:19:18
Hi @all
Die Omega Treiber scheinen wohl "nur" für Xp zu sein. Frage ist ob jemand diese schon unter Vista (Ultimate) installiert hat und ob sie dann funktionieren?
Greetz
Coolskin
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Media Markt-Neueröffnung im Alexa am Alexanderplatz Berlin
Begonnen von MarkusM
14. September 2007, 07:32:23
Also ich dachte es gibt nur solche Leute in Polen, die scheints aber in Berlin auch zu geben.
Man möge sich dazu mal [url=http://blog.tobiwei.de/2007/09/12/media-markt-neueroeffnung-im-alexa-am-alexanderplatz-in-berlin-11092007/][u][b]diese Videos[/b][/u][/url] anschauen ... wenn man eine Horde beknackter sehen möchte!
Einfach unglaublich.
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Benutzerprofil kann nach Vista Reparatur Routine nicht geladen werden
Begonnen von moto1000
03. April 2007, 11:36:15
Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen:

Ich habe meine Notebookfestplatte in 3 Partitionen geteilt. Auf C: ist WinXP Home installiert, E: ist eine Datenpartition und auf H: ist Vista Home Premium - weiter ist unter XP D: ein virtuelles DVD Laufwerk und F: mein DVD-RW/Ram Drive.

Bislang liefen beide Betriebssysteme ganz gut nebeneinander, doch habe ich gestern mit Partitionmagic unter XP die Datenpartition (E.) zu Gunsten der Vistapartition (H:) verkleinert, da Vista auf dieser nur mehr ca. 600 MB Speicherplatz verfügbar hatte.

Partitionmagic meldete alle Aufgaben als erfolgreich erledigt, doch konnte ich beim nächsten Start Vista nicht mehr hochfahren und bekam die Meldung, dass eine dll-Datei nicht mehr zur Verfügung steht (system32.dll oder ähnlich) und ich eine Reparatur mit der Vista Installationsdisk machen soll, was auch recht schnell gelang.

Im Boot-Menü ist Vista aber jetzt als "wiederhergestelltes Vista" mit dem falschen Laufwerksbuchstaben F: zu finden und startet bis zur Meldung "Desktop wird vorbereitet" normal. Dann jedoch sehe ich außer einem blauen Bildschirm ohne Taskleiste und Desktopsymbole nichts.

Über den Taskmanager und der Eingabe von "Explorer.exe" kann ich ein temporäres Profil erzeugen, da mein Benutzerprofil nicht geladen werden kann. Wenn ich versuche, über die Systemsteuerung die Datenträgerverwaltung oder Ähnliches aufzurufen, bekomme ich immer die Meldung, dass der Pfad F:\Windows\... falsch sei - gleich verhält es sich auch bei der Systemwiederherstellung, die ebenfalls nicht ausgeführt werden kann. Der Befehl "regedit" wird auch nur übernommen, wenn ich "regedit.exe" eingebe und unter "mounted devices" ist in der Registrierung sowohl ein Laufwerk F: als auch ein Laufwerk H: zu finden.

Ich nehme an die Vista Reparatur Routine hat alle Laufwerksbuchstaben in der Bootkonfiguration durcheinandergebracht, weshalb die Dateipfade nicht mehr stimmen.

Habt Ihr diesbezüglich Tipps für mich?

mfg.
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Bla ... bla ... der Laberthread ... :D
Begonnen von Katrin M.
23. März 2007, 13:12:14
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Hi  :D  :-\,

ich hatte hier ja mal einen Chat vorgeschlagen. Leider ohne Erfog, so versuche ich es mit diesem Thread mal, und hoffe, ich werde nicht gleich abgemahnt  ??? . Aber in vielen Beiträgen sind halt Postings, die mit dem Thema wenig zu tun haben. Dadurch ist es oft schwer den Überblick zu behalten.

Es besteht von einigen Usern hier aber der Wunsch dieser kleinen teilweise unwichtigen Anmerkungen. Vielleicht fühlt man sich sogar in einem Forum so wohler. Ich schreibe hier viele PN's, aber das liest ja dann nur einer.

Also dann mal los  :-* ....

LG Kati

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vote for go-vista-templates (joomla)
Begonnen von fca07
09. Oktober 2006, 11:55:39
Vote for our go-vista-joomla-templates (and give us three points).

[URL=http://www.augs-burg.de/joomla/]http://www.augs-burg.de/joomla/[/URL] (link on top left).

mfg
Markus