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neuer Rechner Vista Home Premium - Installation geht irgendwie nicht...
Begonnen von hartii
24. April 2009, 10:12:47
Hallo,

habe mir einen neuen Rechner gekauft. Vista Home Premium ist auf der Festplatte vorhanden - habe aber keine CD/DVD dazu. Nach dem Anschalten des Rechners fing die Installationsroutine an und begann das Betriebssystem zu installieren. Irgendwann war es dann soweit, daß dort stand "Bitte warten, bis windows das System eingerichtet hat" Es war ca 17 Uhr habe den Rechner gelassen - der macht das schon .... um 23 Uhr stand das Gleiche immer noch (nach 6 Stunden) - habe dann den Rechner einfach ausgeschaltet. Nach Wiederanschalten kommt immer die Fehlermeldung, daß Windows nicht vollständig installiert ist und die Installation nochmal ausgeführt werden sollte. Nach Klicken auf ok fährt der Rechner runter und wieder hoch mit gleicher Meldung - Endlosschleife! Auch abgesicherter Modus mit F8 geht nicht!
Habe dann eine StartCD (Linux) reingelegt und von CD aus gestartet, um nachzusehen, was auf der Festplatte ist. Wollte eigentlich die angefangene Vista-Installation löschen, damit der Rechner eine neue Installation beginnt. Habe die Dateien auf der Vista - Platte einfach in ein selbsterstelltes Verzeichnis verschoben, so daß Windows die Dteien erst mal nicht mehr findet. Die Recovery-Partition habe ich unberührt gelassen.
So Rechner neu gestartet - Nun kommt die Fehlermeldung "BOOTMGR is missing" Hm- habe wohl eine Datei zu viel verschoben ....
CD wieder eingelegt - aber gleiche Fehlermeldung - habe die verschiedensten CDs einfach mal eingelegt auch Windows XP -Installation, um irgendwie wieder auf die Festplatte zu kommmen - aber immer wieder "BOOTMGR is missing" - Meine Frage an die Experten hier: Was kann ich tun??????  Danke jetzt schon für hilfreiche Vorschläge!!!!

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Windows 7 - Build 7077
Begonnen von gdi
11. April 2009, 18:34:51
Nutzt jemand von euch die Build 7077, gibt es damit irgendwelche Probleme?
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Stimmt das? Bei Kauf von Vista-PC ab 10.Jänner gratis Upgrade auf Windows 7 ???
Begonnen von andreas526
23. März 2009, 17:34:42
?(  Hallo Leute!

Diese Woche habe ich im Web gelesen,(fragt mich bitte nicht wo), das Microsoft bis zum final 7 jedem, der ab 10.Jänner noch einen Desktop-PC oder Notbook mit Vista kauft, ein gratis Upgrade bekommen soll, sodaß MS nicht auf deren Vista PC`s sitzen bleibt. Weiß da jemand vielleicht etwas genaueres, denn ich habe mir am 29.1.2009 ein Notbook gekauft und dazwischen sind berichte von der beta-Version von 7 rausgekommen und hab mich wieder einmal geärgert, aber wenn die Sache so wäre, wäre es ja Spitze!
Ich bedanke mich jetzt schon im Voraus für Eure Antworten und Meinungen, Grüße von Andi
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Avira Antivir 9 - Neue Version - Download Upgrade
Begonnen von Markus
17. März 2009, 19:27:44
Heute hat Avira - der Hersteller des kostenloses Antiviren-Programms Avira Antivir Free, die Neue Produtreihe Antivir 9 veröffentlicht.
Vor allem ist für die Freeware-Version erfreulich, dass nun auch eine Ad-/Spyware Erkennung integriert ist.

Infos zum Update auf die neue Version finden sich unter: http://www.avira.com/de/support/faq.html#
Ein Update auf die neueste 9er-Version ist auch für die kostenpflichte Version Avira Antivir Premium (sowie alle anderen Produkt-Varianten) kostenlos.

[b]Upgrade-Info: Es gibt kein direktes Update von Antivir 8 auf Antivir 9.
Um Avira Antivir 9 zu installieren muss zunächst das Installations-Programm von Avira 9 heruntergeladen und ausgeführt werden.
Dieses deinstalliert dann Avira 8 und installiert nach einem Computer-Neustart die 9er-Version.
Der Download von Avira Antivir Personal Free 9 findet sich hier:
http://www.heise.de/software/download/ddwl1357
[/b]

[quote="http://forum.avira.com/wbb/index.php?page=Thread&threadID=85048"]Mit dem neuen Release werden alle Programm auf die Version 9 aktualisiert. Bitte beachten Sie das es noch Programmmodule mit anderen Versionen geben kann.

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus, Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * Quarantäne Manager: Die Anzahl der Spalten wurde verringert
    * Quarantäne Manager: Versenden von Dateien über HTTP
    * System Tray Tool: Anzeige der Modulstatus bei MouseOver
    * Letzte vollständige Systemprüfung: Individuell konfigurierbare Warnanzeige für "Letzte vollständige Systemprüfung"
    * Umbenennung der "Win32 Heuristik" in "AHeAD" in der Konfiguration
    * Support für Netbooks (Bildschirmauflösung)
    * Konfiguration: Neuer Button "Standardwerte". Hiermit kann die gesamte Konfiguration auf die Standardwerte zurückgesetzt werden.
    * Neue Installationsverzeichnisse und Registryeinträge für alle Produkte: "C:\Programme\Avira\AntiVir Desktop" und "HKLM\Software\Avira\AntiVir Desktop". D.h. keine Unterschiede mehr zwischen AntiVir Personal, AntiVir Premium und Premium Security Suite
    * Konfigurations-Assistent nach der Installation
    * Prozessschutz für GUI Prozesse
    * Datei- und Verzeichnisschutz für die Dateien und Verzeichnisse von AntiVir
    * Registryschutz für AntiVir Einträge
    * Scannen von exclusiv gesperrten Dateien
    * Scanner: Kombinierte Anzeige von Malwarefunden und One-Click Entfernung nach dem Suchlauf. Diese Einstellung kann in der Scanner Konfiguration vorgenommen werden
    * Scanner: Verbesserte Systemdesinfizierung
    * Scanner: Optimierter Scan bei Multiprozessor Systemen
    * Guard: geringere Speicherbelastung
    * Planer: Planen von Aufgaben an mehreren Wochentagen
    * Planer: Manuelles starten und stoppen von Aufgaben

Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * MailGuard: Der POP3 Port kann nun individuell angegeben werden
    * MailGuard: AntiSpam URL Kategorisierung
    * WebGuard: Webcat Verbesserung, mehrere Kategorien
    * WebGuard: Aktiver Drive-By-Download Schutz. Der WebGuard kann nun so genannte "Inline Frames" oder "IFrames" blocken



Avira Premium Security Suite

    * WebGuard: Kinderschutz. Der Kinderschutz erlaubt das Blockieren von Internetseiten, deren Inhalte für Kinder oder Heranwachsende nicht geeignet sind. Das Kinderschutz-Feature verwendet dazu die Cobion-IBM Online Datenbank.
    * Firewall: Privilegierter Applikationsmodus, kombinierte Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: SlideUp für Firewall Meldungen konfigurierbar
    * Firewall: Drag'n'Drop für Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: Liste vertrauenswürdiger Anbieter
    * Firewall: Automatischer Spielemodus

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus

    * Ad-/Spyware Erkennung

Neue Systemvoraussetzungen:

    * Computer ab Pentium 266 Mhz
    * Windows 2000 SP4 Service Rollup 1 - oder
    * Windows XP SP2 (32 oder 64 bit) - oder
    * Windows Vista SP1 (32 oder 64 bit)
    * Minimum 100 MB freier Festplattenspeicher
    * Mehr Speicherplatz für Quarantäne und temporären Speicher erforderlich.
    * Minimum 192 MB RAM für Windows 2000 und Windows XP
    * Minimum 512 MB RAM für Windows Vista,
    * Für die Installation sind Administratorrechte erforderlich.
    * Internet Explorer 6 oder höher.[/quote]
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Daten von XP zu Vista
Begonnen von anjam
27. Februar 2009, 17:23:15
Hallo, ich habe ein neues Laptop, dass mit vista läuft.
jetzt würde ich gern die daten von meinem alten laptop (XP) auf meinen neuen schicken. das klappt aber leider nicht. wenn ich es übers netzwerk versuche, scheinen die beiden sich nicht zu erkennen bzw. ich finde sie nicht - weder auf dem alten noch auf dem neuen rechner.
probiere ich es mit dem easy-transfer von vista bleibt der programm immer irgendwo hängen.
wer kann mir sagen, was ich ambesten tun sollte bzw. was ich falsch gemacht haben könnte.

vielen dank!!
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Alt gegen neu Aktion bei Notebooksbilliger.de
Begonnen von gdi
19. Februar 2009, 23:26:44
[b]Alt gegen neu wird belohnt bei [url=http://www.notebooksbilliger.de]notebooksbilliger.de[/url][/b]

"Für alle, die außer ihrem Auto auch ihr  Notebook alt-gegen-neu zaubern wollen, gibt es bei notebooksbilliger.de ab dem 18.2.2009 die Abwrackprämie", erklärt Ulrich Kaleta,  Direktor  Marketing bei notebooksbilliger.de. "Wer ein Notebook bei uns kauft und sein altes im Austausch an uns einschickt, bekommt eine Abwrackprämie von 25 Euro."

[b]Konsumoffensive auf dem Notebook-Markt[/b]

Arnd von Wedemeyer, Vorstandsvorsitzender der notebooksbilliger.de AG, fasst den Ablauf der Aktion zusammen: "Das Verfahren ist simpel: Notebook aus dem Aktionsangebot aus ca. 50 Notebooks kaufen - altes  Notebook inkl. ausgefülltem Abwrack-Formular einschicken - 25 Euro kassieren!"

[b]Die Sahnehaube: der Besitzer des ältesten eingeschickten Notebooks erhält eine Oldie-Prämie von 2.500 Euro[/b]

Als zusätzlicher Anreiz wird das älteste eingesendete Notebook mit einem 2.500 Euro Gutschein belohnt. Hierfür muss im Vorfeld kein neues Notebook gekauft werden - mitmachen kann jeder, der das Abwrack-Formular auf  www.notebooksbilliger.de/abwrackpraemie ausdruckt, ausfüllt und mit seinem alten  Notebook  einschickt. Wenn eine ausreichend große Anzahl an antiken Notebooks eingeht, wird [b]"Deutschlands größter Notebook Online-Shop"[/b] (laut GfK vom 30.01.2009) ein Notebook-Museum am Standort Sarstedt einrichten.

[b]Was gilt als Notebook?[/b]

Als Notebook (auch Laptop) gilt ein kleiner, tragbarer Computer, der zwingend die folgenden Bestandteile haben muss: Prozessor, Bildschirm (Monitor), Tastatur und Zeigegerät, die in einem Gerät verbaut sein müssen.

[b]Wer kann teilnehmen?[/b]

Teilnehmen kann jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige müssen die Einverständniserklärung Ihrer Eltern mitsenden.

[b]Bekanntgabe der/s GewinnerIn:[/b]

Der oder die GewinnerIn wird bis spätestens 06.04.2009 auf der notebooksbilliger.de Homepage bekannt gegeben und zusätzlich per Email benachrichtigt. Der Einkaufsgutschein über 2.500 Euro für den notebooksbilliger.de Shop ist gültig bis zum 31.10.2009.

Wir wünschen allen Teilnehmern viel Spaß am neuen Notebook und sind gespannt auf die Notebook-Oldie Einsendungen!
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Data Becker TVISTA - Tuning Vista 3.0 veröffentlicht
Begonnen von Markus
23. Januar 2009, 14:40:00
Gestern (22.01.09) hat Data Becker die neue Version der Windows-Vista Tuning-Suite TVISTA 3.0 veröffentlicht.
Laut Data Becker bietet TVista über 350 Tweaks aus den Bereichen Sicherheit, Netzwerk und  Performance.
Die neue Tuning-Version bietet über 20 Optimierungs-Tools, darunter bspw. den "Graphic Tuner", für PC-Spieler und den "System Optimizer":
[quote=databecker.de]Eines der neue Module und zugleich Herzstück der neuen Version ist der “System Optimizer“. Auf Knopfdruck analysiert das Werkzeug die aktuelle Systemkonfiguration. Untersucht werden dabei Sicherheits- und Performanceeinstellungen. Auf Basis der erhobenen Daten gibt der Systemoptimierer dem Anwender wertvolle Ratschläge, wie er Vista sinnvoll tunen kann. Alle Empfehlungen und Möglichkeiten werden in einem Assistenten Schritt für Schritt erklärt. Der Nutzer kann sich dabei aussuchen, ob der dem Vorschlag nachkommen, ihn ignorieren oder für die Zukunft ausblenden möchte.[/quote]

TVISTA 3.0 ist für alle 32-bit und 64-bit-Versionen von Windows Vista geeignet und wird ab dem 28. Januarr 2009 im Fachhandel verfügbar sein, bereits jetzt ist TVista als Test-Downoad und -Kauf-Version bei Databecker erhältlich.

Eine 10-Tages-Test-Version und weitere Infos zu TVISTA - Tuning Vista 3.0 findet sich unter:
[iurl=http://www.go-windows.de/forum/links/?sa=visit;id=42;DataBecker-TVISTA---Tuning-Vista-3.0]http://www.go-windows.de/forum/links/?sa=visit;id=42;DataBecker-TVISTA---Tuning-Vista-3.0[/iurl]
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Microsoft plant Upgrade-Programm für Windows 7
Begonnen von Lord_Zuribu
30. Dezember 2008, 07:55:40
Microsoft plant auch bei Windows 7 ein Upgrade-Programm für mit Windows Vista versehene Computer. Mit der Aktion soll der Verkauf aktueller Windows-Vista-PCs nicht ins Hintertreffen geraten, weil das neue Betriebssystem aus Redmond schon in den Startlöchern steht.

Laut Informationen von mydrivers.com hat Microsoft den OEM-Partnern schon am 10. Dezember mitgeteilt, dass erneut ein Upgrade-Programm geplant sei. Exakt einen Monat später – also am 10. Januar 2009 – soll die Aktion starten. Neue Komplett-PCs können dann mit einem Gutschein versehen werden, der das kostenlose Upgrade auf Windows 7 erlaubt, wenn dieses in den Läden steht. Mit dem Upgrade-Programm soll die Attraktivität der Windows-Vista-Computer gesteigert werden, da sich das Interesse an entsprechenden Komplettsystemen andernfalls mindern könnte, wenn der geneigte Käufer nur noch Windows 7 vor Augen hat.

Die Aktion wird neu verkaufte Komplettrechner mit Windows-XP-Installation definitiv nicht umfassen. Zudem sei nur das Update auf gleichwertige Versionen geplant, weshalb nur Windows Vista Home Premium, Business und Ultimate ein Upgrade auf ihre entsprechenden Gegenstücke der Windows-7-Produktfamilie erfahren werden. Windows Vista Home Basic und Starter sind ebenfalls von dem Upgrade-Programm ausgeschlossen, wie es heißt.

[size=7pt]Quelle: http://www.computerbase.de/news/software/betriebssysteme/windows/2008/dezember/microsoft_upgrade-programm_windows_7/[/size]
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> Fragebogen ausfüllen und AMAZON-Gutscheine gewinnen
Begonnen von haribo2210
08. Dezember 2008, 17:15:43
Hi,

ich bin Student an der Uni Klagenfurt und hab vom Marketinginstitut einen Fragebogen
bez. Computerspielwerbung ausgearbeitet.

Alle Teilnehmer können am Ende des Fragebogens an einem Gewinnspiel mitmachen
wo Amazon Gutscheine verlost werden.  :))

so hier mal der link: [url=http://www.unipark.de/uc/A_KL_UniKlagenfurt_Waiguny_test/3721/]http://www.unipark.de/uc/A_KL_UniKlagenfurt_Waiguny_test/3721/[/url]


ja dann wünsch ich noch viel Spaß damit,
cu. Stefan
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Probleme mit amazon
Begonnen von stoneagem
01. Dezember 2008, 14:18:09
« 1 2
Folgendes:

Ich habe einen Artikel bei Amzon betellt,ihn aber wieder storniert.
Nun erhielt ich aber folgendes:

Sehr geehrte(r) ********
hiermit moechten wir Sie darueber informieren, dass die Bezahlung des Artikels

*********
nicht abgeschlossen werden konnte. Dies kann mehrere Ursachen haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen, um
Ihre Konto-Informationen zu ueberpruefen. Bitte gehen Sie ueber den
unten stehenden Link wieder zur Webseite zurueck, um Ihre Bestellung
zu bezahlen. Sie koennen auch Ihre Bankverbindung erneut eingeben.

********

Ihnen werden die uns entstehenden Kosten fuer die fehlgeschlagene
Lastschrift in Hoehe von 6 EUR berechnet.

Wir weisen daraufhin, dass ohne die Zahlung durch den Kaeufer der
Verkaeufer nicht verpflichtet ist, die Ware zu versenden, bzw. einen
Rueckforderungsanspruch geltend machen kann. Sollte in den naechsten
Tagen von Ihnen keine Reaktion kommen, muessten wir den Verkaeufer ueber
die Nichtzahlung informieren.

Sie koennen den Status Ihrer Transaktionen jederzeit einsehen. Gehen
Sie dazu einfach auf die Seite "Ihre Payments-Transaktionen":

*******

Vielen Dank fuer Ihre Bestellung bei Amazon Marketplace.

Amazon.de
http://www.amazon.de


Gut,dachte ich mir,wende ich mich an den Verkäufer(nicht direkt bei amazon.de gekauft sondern auf einen Händler über amazon.de).Der hat mich dann an amazon weiter gereicht von denen ich dann dies bekam:
Guten Tag,

es grüsst noch einmal Amazon.de.

Nachdem Sie die Bestellung ****** storniert haben, hat der Verkäufer für Sie eine Rücküberweisung auf das für die Bestellung hinterlegte Bankkonto mit den 4 letzten Ziffern **** veranlasst.

Wir bestätigen jede Erstattung per automatische E-Mail. Die Erstattung erfolgte am 23.11.2008. In der Regel können Sie 3-5 Tage später die Buchung auf Ihren Kontoauszügen feststellen(zur Zeit im Ausland,keine möglichkeit das zu überprüfen)

Nun erhielten wir allerdings unsere Abbuchung von Ihrer Bank zurück.

Damit erfolgten sowohl eine Rücklastschrift als auch eine Erstattung.

Wir möchten Sie daher bitten, den Erstattungsbetrag von EUR *** - einschließlich der Bearbeitungsgebühr von EUR 6.00 für die Rücklastschrift an uns.(irgendwie finde ich diesen Satz gramatikalisch unvollständig,werde nicht schalu drauß) Bitte verwenden Sie dazu die folgende Bankverbindung:

Kontonummer: **
Bankleitzahl: **
Deutsche Bank München

Geben Sie bitte als Verwendungszweck lediglich die Nummer ***und als Empfänger "Amazon Services Europe SARL" an. (Weitere Angaben erschweren die Zuordnung der Buchung.)

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Ein Hinweis zur Bearbeitungsgebühr: Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir einen Teil des Verwaltungsaufwandes und der von den Banken erhobenen Kosten für die Rücklastschrift an Sie weitergeben.

Was soll ich da machen?Denen den Betrag schicken= ?(
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Amazon-Gutscheine für 40€ bis 22.12
Begonnen von markus
13. November 2008, 14:37:59
Unter http://www.amazon.de/b?node=387010011&tag=v5-21&linkCode=ur2 gibt es Amazon-Gutscheine im Wert von 40€ - passt nicht ganz :tongue: zum Computer-Bereich, deswegen Off-Topic...
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Acronis TrueImage 11 im Sommerschlußverkauf
Begonnen von Jean Raul
05. September 2008, 07:44:21
Im Augenblick scheint es Acronis TrueImage 11 im Sommerschlußverkauf zu geben, und zwar incl. einem Gutschein für ein Fotobuch für 29,95 EUR statt für 49,95 EUR. Man spart als mehr als 20,00 EUR
http://www.acronis.de/pr/2008/08/pr08-07-de.html

Auf die kommende Version 2009, die es am 19. September 2008 geben soll, scheint man wirklich nicht warten zu müssen. Außer einem aufgepeppten Vista-Design scheint sich da nicht viel tun zu werden.
http://www.acronis.de/pr/2008/08/pr08-20-de.html

Also, ich würde jetzt bei Acronis TrueImage 11 zuschlagen (solange es das zum SSV-Preis noch im Handel gibt).
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Windows Love Cam und MSN Messenger 2008
Begonnen von Guitarking
14. August 2008, 20:52:07
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Mein Problem ist, wenn ich in ein chatfenster offen habe, und dann z.B. eine Cam einladung von jemanden bekomme, also eine Aufforderung eine Übertragung zu senden und diese dann annehme, dreht sich nur der Vista ball (Sanduhr), es rührt sich nichts, und nach nochmaligem klicken, wird das Fenster hellweiß und MSN hängt sich auf. Nicht mal durch den Taskmanager kann ich den Prozess mehr beenden. Meine Cam ist eine "Microsoft VX-Live Cam", Treiber ist für Vista ausgelegt und alles.
Was ist das Problem?  :grübel

System:

Vista - Ultimate
32bit
Service Pack 1  installiert
Hardeware - CPU, RAM (Signatur)

Mfg
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Drucker lassen sich nicht installieren - 0x00000002
Begonnen von moskito55
08. Mai 2008, 19:19:01
Habe Vista Business. Es lassen sich keine Drucker hinzufügen. Nachdem man die LPT ausgewählt hat und sich einen Drucker aus der Liste nimmt, kommt die Fehlermeldung 0x00000002 - Druckertreiber nicht installiert. Das macht er mit jedem Drucker auf jeder Schnittstelle.  :grübel
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TuneUp Utilities 2008 verfügbar
Begonnen von Jean Paul
17. Dezember 2007, 14:39:10
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Die TuneUp Utilities 2008 sind verfügbar:
www.tuneup.de

Ich habe das Tool mal ansatzweise ausprobiert. Macht einen wirklich guten Eindruck. Neu ist das Defragmentierungstool, das unter WinXP meine zu 23 % fragmentierte und mit 12 GB belegte Notebook-Festplatte in 20 Minuten in Ordnung brachte (Celeron-CPU). Das Tool ist nicht so gestylt, wie z. B. O&O Defrag, leistet aber nach meiner ersten Einschätzung sehr gute Dienste (vgl. den Bildanhang).

Auch einen Tip konnte ich gleich brauchen, den mir TuneUp gab. Aus irgendwelchen Gründen hatte mein IE7 1 GB Speicherplatz für temporäre Dateien und den Cache reserviert. TuneUp empfahl, dies auf 150 MB zu reduzieren und öffnete gleich das richtige Windows-Tool, wo auf die empfohlenen 150MB reduziert werden konnte.

Ich habe einen sehr guten Eindruck vom ersten Ausprobieren. Ihr könnte das Tool 30 Tage lang kostenlos nutzen. Probiert es also selbst.
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VUZIX 3D-Brille
Begonnen von MarkusM
14. September 2007, 07:44:08
Wie ich gerade auf Gamestar gelesen hab, hat der Hersteller VUZIX (komischer Name*G*) eine 3D-Brille ins Leben gerufen, die laut Daten nicht von schlechten Eltern zu seien scheint.
Allerdings müsste nach dem Design hier das Gesicht Plan zur Brille liegen, wenn man keine Einflüsse von außen wünscht, oder? :]

[url=http://www.vuzix.com/iwear-vr920.html][u][b]Zur Homepage - VUZIX 3D-Brille[/b][/u][/url]
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Conexant AC Link Audio
Begonnen von Aproz2l
25. Juli 2007, 11:13:27
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Hallo zusammen!
Ich besitzte folgendes System: HP Pavillion dv8000 Notebook, AMD Turion 64 Mobile Technology ML-40 2,2 GHz, 2046 MB Ram Arbeitsspeicher, ATI Mobility Radeon Xpress 200, HDD's sind 2mal Futjitsu Siemens MHV2080AH 80GB.
Installiert ist seit gestern ein Windows  Vista Ultimate 32Bit Version. Ja ich weiss ich könnte auch auf 64Bit umsteigen, aber lasser wir das einmal.
Das Vista funktioniert wirklich recht gut, manchmal ein paar hänger weil TrustedUpdate.exe wieder mal was macht aber sonst ist es erträglich und bin damit zufrieden.
Bis auf eins mein Sound und das heisst zwar jeder Sound ob mp4.acc im Itunes, oder MP3 im Winamp, oder XMEN3 Divx Player, oder MP3 im Win Media Player oder schon nur die Startmusik von Windows Vista ruckelt und knackst so komisch sobald ich das System irgendwiä mit Mausbewegungen oder mit einem Programmbefehlt belaste. Dabei liegt die CPU Auslastung nur so zwischen 20-30% wenn ich Sound höre. Also gut ich sage immer Probleme sind zum lösen da! Aber irgendwie habe ich nach ca. 10 Stunden probieren die Fresse voll. Also ich habe folgende Sachen ausprobiert:
-Treiber (Vista) von Conexant AC Link Audio (Soundkarte) neu ab HP Treiber Webseite heruntergeladen und neu installiert
-Treiber deinstalliert und durch Windows Vista Hardware Treiber Suche neu installieren lassen
-Externe Boxen an Notebook angeschlossen
-Kopfhörer angeschlosse
-Verschiedene Player ausprobiert
-Itunes installiert auf c:! Neu auf D: installiert dort wo auch die Musik gespeichert ist und so laufen lassen
-BIOS Update gemacht
-Windows Design von Vista auf Windows Klassisch geändert
-Sidebar geschlossen
-Unnötige Programme im Hintergrund geschlossen (Hat sowiso viel zu viele verstehe nicht für wasich 8 mal svchost.exe brauche  :)) )
Alle diese Versuche blieben erfolglos. Ich bin schon ein bisschen am ausrasten!
Was einfach zu beachten das dieses ruckeln und knacken im Sound nur vorkommt sobald das Gerät belastet wird. Zum Beispiel ich höre ein MP4.ACC in Itunes und möchte gleichzeitig ein anderes Fenster öffnen oder es reicht auch scho nur wenn ich in Itunes auf Datei oder Bearbeiten klicken oder so!
Wäre froh wenn mir irgend jemand da draussen helfen könnte. (Bin grosser Musik narr)
Gruss Aproz2l