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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort weihnachten
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DreamScene - Sammelthread
Begonnen von Blumenkind
28. Januar 2009, 23:06:57
Hier könnt ihr Links zu DreamScene-Videos einstellen, die euch persönlich gut Gefallen.


Mein persönliches:
http://www.dreamscenevideo.net/blog/windows-vista-ultimate-aurora-hd/

[img]http://www.dreamscenevideo.net/blog/wp-content/uploads/2008/12/vlcsnap516917.png[/img]

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DreamScene unter Se7en
Begonnen von Blumenkind
22. Januar 2009, 23:45:41
Im Anhang findet ihr eine exe-Datei mit der DreamScene unter Windows 7 laufen soll..
Aero muss an sein und das Tool muss als Admin gestartet werden.

[quote]How to Install DreamScene in Windows 7

Run the Windows7-DreamScene.exe as Administrator to install and enable Windows DreamScene on Windows 7. The installer will copy DreamScene.dll to %WinDir%\System32 folder, DreamScene.dll.mui to %WinDir%\System32\en-US folder and add the required registry keys and values. Then it will automatically restart the Explorer to make the installation of DreamScene works immediately.

A Windows DreamScene folder has also been created in %WinDir%\Web\ folder. You can place any video file that you want to set as DreamScene background wallpaper here as in Windows Vista, or anywhere you like. However, the folder is less useful as Windows 7 does not support direct viewing of video or animated media in Personalization Control Panel.[/quote]

Ich geb allerdings keine Garantie dafür und die Benutzung geschieht ausdrücklich [color=red]auf eigene Gefahr[/color]

MfG
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Problem mit der vodafone easybox 1!!
Begonnen von jorlisumo
19. Januar 2009, 13:16:14
Hallo habe zu weihnachten ein neues laptop bekommen das Vista Betriebssysteme enthält:
der alte Rechner hat win xp.

Die vodafone easy box 1 geht nur bis win xp es gibt einen treiber für vista bei vodafone nur leider bekomme ich das nicht ganz hin.

Kann mir bitte jemand helfen ich möchte doch so schnell wie möglich mit dem neuen rech. ins netz.

ich danke euch schon mal für eure komentare

suse
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Microsoft: Keine neue Konsole geplant
Begonnen von stoneagem
12. Januar 2009, 17:55:16
Im Rahmen der CES 2009 in Las Vegas gab Aaron Greenberg, Microsofts Group Product Manager für Xbox 360, ein Interview, in dem er sich unter anderem zu Gerüchten um eine neue Konsole aus dem Hause Microsoft äußerte. Laut ihm mache Microsoft sich darüber noch keine Gedanken.

,,Ich denke wir haben ein sehr langes Leben vor uns.", so Greenberg. ,,Wir haben eine Konsole, die nicht länger von Hardware eingeschränkt wird. Wir liefern Hi-Definition Erlebnisse. Wir haben Speicher. Wir haben eine high-speed Internetverbindung. Als wir die Xbox360 entwarfen war unser Gedanke ,Was wäre, wenn wir eine Konsole erschaffen, die wir kontinuierlich updaten können?' Wir haben 17 Millionen Nutzer vernetzt. Wir können jederzeit neue Features und Funktionen hinzufügen."
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Fröhliche Weihnachten wünscht das go-vista Team
Begonnen von Markus
23. Dezember 2008, 19:09:32
[center]
[size=14pt][color=red]Das Team von go-vista.de wünscht allen Mitgliedern und Besuchern
ein erholsames, ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest.
[/color][/size]

[img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/weihnacht.gif[/img]
Grafik entworfen und bereitgestellt von Mel

[iurl=http://www.go-windows.de/forum/index.php?topic=9532.0]Kommentare abgeben[/iurl]
[/center]


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Internet Explorer stellt keine Verbindung zum port World Wide Web her
Begonnen von valindur
23. Dezember 2008, 09:40:59
« 1 2 3
Hallo Vistaianer,

Ich habe seit geraumer Zeit ein großes Problem:
Mein Internet Explorer zeigt keine webseiten mehr an. Firefox funktioniert jedoch.
Jetzt  werden viele sagen: "Benutz doch Firefox", aber viele Programme die das Internet benötigen, brauchen den Internet Explorer.

Wenn ich den Internet Explorer öffne, zeigt er keine Seite an und wenn ich auf "Diagnose von Verbindungsproblem" drücke, kommt eine Nachricht: "www.(belibige-website).de" ist nicht eingerichtet, eine Verbindung auf Port "World Wide Web-Dienst (http)" mit diesem Computer einzugehen.

Wenn ich eine Adresse ohne "www." vorher einzugeben kommt z.B. http:///?%20google.de

Hoffe auf schnelle Antwort...

P.s: Benutze einen Alice Router
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Fröhliche Weihnachten wünscht das go-vista Team
Begonnen von netzmonster
24. Dezember 2008, 20:00:00
[center]
[size=14pt][color=red]Das Team von go-vista.de wünscht allen Mitgliedern und Besuchern
ein erholsames, ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest.
[/color][/size]

[img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/weihnacht.gif[/img]
Grafik entworfen und bereitgestellt von Mel[/center]
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Desktopsymbole verschwunden
Begonnen von Heavy-Dee
19. Dezember 2008, 15:57:12
« 1 2
Hallo zusammen,
Habe seit einer Woche Vista Home Premium am laufen. Ist für mich als XP'ler echt ne Umstellung.
So jetzt mein Problem.
Seit gestern verschwinden alle Desktopsymbole beim Neustart obwohl im Kontextmenü (re. Maus) auf dem Desktop "Desktopsymbole anzeigen" aktiviert ist.
Diese werden erst wieder nach Deaktivierung und anschliessender Aktivierung wieder sichtbar.

Weiss jemand wo mein Fehler liegt ? :grübel
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Neues Aldi-Notebook - Medion Akoya P8610
Begonnen von ossinator
09. Dezember 2008, 17:13:25
Der Discounter Aldi wird ab dem 11. Dezember ein Notebook anbieten. Das Notebook verfügt über ein im mobilen Bereich vergleichsweise riesiges 18,4"-TFT-Display (1680 x 945 Pixel), das wegen seines 16:9-Formats insbesondere Filmfreunde interessieren dürfte.
In dem Notebook steckt Intels Core 2 Duo T5800, der noch in der älteren 65-Nanometer-Technologie hergestellt wird und bei der die beiden Kerne mit jeweils 2 GHz getaktet sind (2 MB L2-Cache, 800 MHz).
Für die Grafik ist Nvidias DirectX-10-Grafikchip Geforce 9600 M GS zuständig, der über 512 MB Grafikspeicher (GDDR 2) verfügt und eine Unterstützung für die Hybrid-SLI-Technologie und HybridPower bietet. Die HybridPower-Technologie sorgt dafür, dass die Grafikleistung des Geräts automatisch heruntergeregelt wird, wenn sie nicht gebraucht wird, um das Akku zu schonen. Dadurch wird eine bis zu 25 Prozent längere Akkulaufzeit versprochen.

Wie bei den letzten Aldi-PCs und -Notebooks ist auch auf dem neuen Notebook die 32-Bit-Fassung von Windows Vista Home Premium installiert. Von den vollen 4 GB Arbeitsspeicher profitiert man nur, wenn man die 64-Bit-Version von Windows Vista installiert, die auf Recovery-DVD mitgeliefert wird.
Zur weiteren Ausstattung des Medion Akoya P8610 gehören üppige 4 GB Arbeitsspeicher (Dual Channel) , eine 320 GB große Festplatte, ein 8fach Multi-Standard DVD/CD-Brenner. Mittels der Express Card TV-Tuner (DVB-T) kann das Notebook auch zum Fernsehen und zum Aufzeichnen des TV-Programms verwendet werden.

Die weiteren Eigenschaften des neuen Aldi-Notebooks:
[list]
[li]WLAN IEEE 802.11 b/g/n[/li]
[li]integrierte 1,3-Megapixel-Webcam mit Mikrofon[/li]
[li]eSATA-Anschluss[/li]
[li]hintergrundbeleuchtete Sensortasten[/li]
[li]4in1-Multikartenleser (SD, MMC, MS, MS Pro)[/li]
[li]Anschlüsse: 3 x USB 2.0, 1 x USB/eSATA, 1 x HDMI out, 1 x VGA out, 1 x Gbit Ethernet LAN, 1 x S/P-Dif Out, 6-Kanal Audio Out[/li]
[li]9-Zellen Li-Ionen Akku [/li]
[/list]

Und zu guter letzt der Preis: 799 Euro.
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Suche nach neuem Laptop
Begonnen von mesut
14. November 2008, 20:58:53
Hi alle miteinander...

ich möchte mir einen neuen laptop kaufen. Ich brauche ihn für office arbeiten, internet und alltägliches...ab und zu vllt auch spiele....

das betriebssystem ist eigentlich egal.. der laptop sollte aber auch stylisch sein und nach möglichkeit eine weiße oberschale haben.

Er sollte:
- Display zwischen 12 und 13.3
- leicht sein ( max ca. 2 kg)
- schmal sein
- eine eingebaute webcam haben
- der Bildschirm sollte nach möglichkeit eine art scheibe haben und nicht nur so tft mäßig sein.


ich habe mir zb solch ein macbook vorgestellt:
https://www.mediamarkt.de/notebooks/index.php?action=techdetails&produktwahl=135&filter_kategorien=&filter_hersteller=&filter_cpus=&filter_preis=&filter_ram=&filter_hdd=&filter_display=&sortierung=random&navi_anzahl=5&navi_seite=1&scroll=459&rand=&flash_link=0


Meine fragen: was haltet ihr davon? ( der preis, die eigenschaften etc)
                      ist er geeignet für die uni? ( vieles läuft über microsoft office)
                       kennt ihr vllt andere Angebote? ( es muss nicht unbedingt ein mac sein)


danke für eure meinungen...schönen abend noch

lg mesut

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Die Originalen Hintergrundbilder
Begonnen von ossinator
11. November 2008, 11:29:17

[url=http://www.os-informer.de/aid,666611/Bildergalerie/Windows_7_Offizielle_Hintergrundbilder_verfuegbar/][color=blue][b]Hier könnt ihr die originalen Wallpaper von Windows 7 anschauen und downloaden.[/b][/color][/url]
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Grafikkarte für PC
Begonnen von sammelbus
06. November 2008, 16:28:19
Hach ja es ist nun wieder bald ist weihnachten :)

und eine neue graka muss her !!!!!!!!  mein system seht ihr ja da unten irgendwo :D und versteht auch warum eine neue her muss ^^

nun wollt ich eure meinung wissen zu der graka die ich mir mal ausgeschaut habe ... vllt hat jmd erfahrungen damit gemacht oder hat mal was über die gehört

... wenn ihr bessere vorschläge habt ... preislimit beträgt 230 €

will mit der grafikkarte crysis etc auf sehr hoch bis max spielen , mal so als orientierung :) hab eh nur nen 17 zoll ^^

da isse : http://www.preissuchmaschine.de/in-Grafikkarte-PCIe/Radeon-256MB/Club-3D-Radeon-HD4870-1024MB-PCIe.html

wie gesagt ich nehme auch gerne vorschläge an :) danke schonma


[url=http://www.go-windows.de/][img]http://meinvistapc.go-vista.de/windowsvistabanner_sammelbus_2.png[/img][/url]
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Wie findet ihr Radeon HD 4870 / Geforce GTX280?
Begonnen von Daniel Payne
27. Oktober 2008, 22:51:13
wie viele Varrianten gibt es beim Ati Redeon 4870?   also ich habe gehört das es verschieden Varianten gibt aber ich finde nirgendswo was darüber. Damit meine ich nicht, die mit 2 kerne.

Danke!
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Skype 4.0 Beta ...
Begonnen von ossinator
01. Oktober 2008, 13:47:27
Skype hat die zweite Beta-Version von Skype 4.0 zum Testen freigegeben. Mit der 4.0er-Version verspricht der Hersteller einen "radikalen Abschied von allen bisherigen Skype-Versionen".
Der Beta 1 von Skype 4.0 im Juni folgt nun die zweite Beta. Mehr als 350.000 Anwender aus der ganzen Welt hatten laut Angaben der Entwickler die erste Beta-Version getestet. Das Ergebnis: Über 55.000 Nutzer gaben ihr Feedback zur Beta an die Entwickler weiter und über 700 Blog-Kommentare wurden über die Vorabfassung verfasst.
Skype hat das umfangreiche Feedback der Nutzer inklusive der Änderungsvorschläge bei der Entwicklung der Beta 2 von Skype 4.0 berücksichtigt, die ab sofort zum Testen bereit steht. Ein Comeback feiert die kompakte Ansicht, die viele Anwender in der ersten Beta vermissten und wieder zurück forderten. Hinzu kommen zahlreiche Optimierungen und Bugfixes. Auf Wunsch der Tester wurden auch die Chat-Benachrichtigungen (sind jetzt größer und damit besser zu erkennen) und das "Kontaktgruppen"-Tool (Kategorien sind hinzugekommen) überarbeitet.

Skype 4.0 Beta 2 ist für Windows 2000, XP und Vista verfügbar. Die Download-Größe beträgt knapp 25 MB.

[url=http://www.skype.com/intl/de/download/skype/windows/beta/][b][color=blue]Download Skype 4.0 Beta 2[/color][/b][/url]
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Schwarzer Hintergrund in Benutzerkonto
Begonnen von orbe
01. August 2008, 18:01:29
Hallo zusammen

Auf meinem Notebook habe ich zwei Benutzerkonten, für mich (Administrator) und meine Frau, eingerichtet. Wenn meine Frau ein Desktop-Hintergrundbild einrichten will, wird der Hintergrund schwarz und vom Bild ist nur in der Statuszeile etwas bemerkbar. Sobald ich über den Taskmanager den Prozess "explorer.exe" ausschalte, wird das Hintergrundbild sichtbar, dafür ist alles andere verschwunden. Was läuft hier schief?

MfG orbe
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Desktop -Verknüpfungen -Icons
Begonnen von Schlewi
15. April 2008, 22:26:31
8o[color=navy][b] Hallo, bin völlig genervt.... Meine Dektopsymbole sehen mit einem Mal alle gleich aus. Die Verknüpfungen greifen alle auf ein und dasselbe Programm zu. Habe das inzwischen durch Rechtsklicks und "Programm öffnen mit" hinbekommen, aber die Symboleänderungen nimmt der gesamte Rechner nicht an. Alle Verknüpfungen haben jetzt die Endung *.ink. Lösche ich die, geht gar nichts mehr. Unter "Eigenschaften" steht bei "Dateityp: "LNK-Datei (.lnk)" - Hat jemand eine Idee?[/b][/color]
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Bildschirmschoner als bewegendes Hintergrundbild starten.
Begonnen von WinVista
13. April 2008, 12:43:40
Hi, so könnt ihr DreamScene erhalten auch wenn ihr kein Ultimate habt:ihr geht zu CMD gebt dann ein:ribbons.scr /p65552 ! Und schon sind bewegende Schleifen als Hindergrundbild.Wenn ihr es beenden wollt könnt ihr das unter dem TaskManager tun! Viel Spaß!  :zwinkern (ihr könnt auch die aurora anzeigen lassen! aurora.scr /p65552 ^^ ihr könnt also verschiedene Bildschirmschoner anzeigen lassen auf dem Desktop gebt einfach das entsprechende ein! ;)
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PS/2 Tastatur über Adapter an USB auf Vista Laptop
Begonnen von HansimPech
05. April 2008, 14:36:55
Hi,
ich habe hier folgendes Problem: Ich will meine normale Standardtastatur von meinem XP-Rechner an meinen Laptop anschliessen, damit ich auch mal n bisschen weiter weg vom Laptop sitzen und trotzdem daran arbeiten kann.
Jetzt hab ich mir einen Adapter gekauft der PS/2 auf USB wandelt.
diesen hier um genau zu sein: http://cgi.ebay.de/PS-2-PS2-Buchse-auf-USB-Stecker-Tastatur-Maus-Adapter_W0QQitemZ320236033723QQihZ011QQcategoryZ131844QQcmdZViewItemQQ_trksidZp1713.m153.l1262
Wenn ich meine Tastatur jetzt anschließe dann kommt nur "Unbekanntes Gerät" wenn ich nach Treibern suche meldet er dass die aktuellen Treiber installiert sind.
Ich hab auch schon mit Neustarten probiert, da PS/2 ja kein Plug&Play unterstützt, aber das hat auch nicht geholfen.
Ich hab es mit 2 unterschiedlichen Tastaturen probiert, mit keiner hat es funktioniert. Bei der einen leuchten die 3 LEDs dauerhaft, bei der anderen blinken sie.
Ich habs auch schon am XP-Rechner ausprobiert, da funktioniert es auch nicht.
Wichtiger ist aber dass es am Vistalaptop läuft, und wenn möglich schon bis freitag weil ich es da eigendlich bräuchte.
Ich hab schon mal drüber nachgedacht mir so http://cgi.ebay.de/USB-auf-2-x-PS-2-PS2-Maus-Tastatur-Y-Adapter-Konverter_W0QQitemZ320236028402QQihZ011QQcategoryZ131844QQcmdZViewItemQQ_trksidZp1713.m153.l1262 einen adapter zu kaufen, aber wenn er dann auch nicht funktioniert dann hab ich 2 mal geld zum fenster rausgeworfen.

Hoffentlich weiss hier einer woran es liegt und kann mir helfen.

Mein System:  MSI Megabook L735 mit:
Vista Home Premium 32 Bit
Athlon 64 X2 Dual Core TK-53 1,7 GHz
2 Gig Ram
GeForce 7600 Go

MfG
HansimPech
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CHIP Online-Osterspecial 2008: Kostenlose Vollversionen
Begonnen von Jean Paul
21. März 2008, 10:41:57
Von Karfreitag (heute) bis Ostermontag ist bei CHIP wieder einmal Weihnachten. Wenn Ihr auf das richtige Ei klickt, gibt es jeden Tag eine neue kostenlose Vollversion.
http://www.chip.de/artikel/CHIP-Online-Oster-Special_31221188.html
http://www.chip.de/news/Frohe-Ostern-ueberraschungs-Eier-mit-Vollversionen_31221705.html

Heute sind die "TuneUp-Utlilities 2007" dran. Ist zwar nicht die 2008er Version, funktioniert aber auch unter Vista. Wenn Ihr mit dieser CHIP-Version auf die 2008er Version umsteigt, spart Ihr aber 15 EUR.