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.key Datei öffnen
Begonnen von Guitarking
14. Januar 2009, 19:49:14
Gibt es eine möglichkeit eine .key Registrierungsdatei zu öffnen und eventuell zu bearbeiten?

Mfg

windowswindows vistavista go-windowsgo-windows forumforum softwaresoftware win7win7 winwin ymsyms bgebge problemeprobleme problemproblem programmprogramm downloaddownload hilfehilfe bitbit treibertreiber gehtgeht funktioniertfunktioniert windowwindow windows7windows7 zwuzwu fehlerfehler 20092009 bgqbgq sourcesource 64bit64bit 20082008 installiereninstallieren keinekeine keinkein
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Liste der Software die unter Windows 7 läuft
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 17:47:38
Hier eine Liste der funktionierenden Programme unter Windows 7
[size=8pt]Ich schaue, dass ich die Liste entsprechend aktualisiere.[/size]

[b]Windows 7 32Bit[/b]

[spoiler][list]
[li]7-zip[/li]
[li]A1-Faktura[/li]
[li]Ableton Live 6.0.7[/li]
[li]Acronis 11.0.8.105 (2008) [/li]
[li]Adobe Lightroom 2 [/li]
[li]Adobe Photoshop CS4[/li]
[li]Adobe Reader 9.0 [/li]
[li]Adobe Reader 5.0.5[/li]
[li]AllSync [/li]
[li]AnyDVD & AnyDVD HD [/li]
[li]Any Video Converter [/li]
[li]Ashampoo Burning Studio 2009 Advanced[/li]
[li]Autodata 2007[/li]
[li]AVG Free 8  [/li]
[li]Avira Antivir Premium [/li]
[li]Bandwidth Meter Pro 2.6 [/li]
[li]Bing Maps 3D[/li]
[li]Bioshock[/li]
[li]CA eTrust Antivirus 7.1 [/li]
[li]Call of Duty [/li]
[li]CCleaner[/li]
[li]CDBurnerXP[/li]
[li]CloneDVD 2  [/li]
[li]Corel Paint Shop X2[/li]
[li]Counter Strike (1.5) [/li]
[li]Crysis[/li]
[li]cube demo (als Admin) [/li]
[li]Dead Space[/li]
[li]EasyBCD  [/li]
[li]Eraser[/li]
[li]Everest Ultimate Edition v 4.60 [/li]
[li]Fallout 3 [/li]
[li]Fastmount [/li]
[li]FileZilla 3.2.0 [/li]
[li]FireFox 3.0.5  [/li]
[li]Firebird 2.1.1.17910  (Datenbank)[/li]
[li]Forte Free Notationsprogramm[/li]
[li]Foxit PDF Reader  [/li]
[li]FreepdfXP  [/li]
[li]Google Earth [/li]
[li]GTA4[/li]
[li]Guild Wars[/li]
[li]Half Life²[/li]
[li]ICQ 6.5[/li]
[li]IncrediMail[/li]
[li]iTunes [/li]
[li]JetAudio (sogar eine alte Version) [/li]
[li]Legendary[/li]
[li]Max Payne 2[/li]
[li]Mass Effect[/li]
[li]Media Player Classic  [/li]
[li]MediaMonkey [/li]
[li]Melody Assistant (eine Notationssoftware) [/li]
[li]Messenger Plus (zusatz für den Win Live Messenger)[/li]
[li]Microfax Picture Publisher (ein uraltes Bildbearbeitungsprogramm aus Windows 95) [/li]
[li]MP3Tag[/li]
[li]MS Office 2003 [/li]
[li]Musikstudio Standart V3.00b7[/li]
[li]Namo Webeditor 2006 +  Web Canvas 2006 + WebUtilities 2006[/li]
[li]Nero 7[/li]
[li]Nero 8 [/li]
[li]NFS Prostreet[/li]
[li]NFS Undercover[/li]
[li]Nod32 [/li]
[li]Nod32 3.0.642.0 [/li]
[li]Notepad ++ [/li]
[li]Office XP Prof.[/li]
[li]Office 2007 [/li]
[li]OpenOffice3.0[/li]
[li]Opera[/li]
[li]Orbit Downloader [/li]
[li]Outlook on the Desktop 1.5.1 (Kalender muss manuell umgeschaltet werden) [/li]
[li]Paint.NET 3.6  [/li]
[li]Paragon Festplatten Manager 10[/li]
[li]PC Tools Firewall Plus[/li]
[li]PhantomCD  (Virtuelles Laufwerk)[/li]
[li]Phase 5[/li]
[li]Phonostar Player[/li]
[li]PhotoFiltre[/li]
[li]PhotoImpactX3[/li]
[li]Pidgin [/li]
[li]PopTray 3.20 [/li]
[li]Power Archiver 2009[/li]
[li]Power DVD[/li]
[li]Punkbuster[/li]
[li]PVRUSB[/li]
[li]Raily 3.0 (eine Gleisplansoftware für Modelleisenbahnen) [/li]
[li]Rocket Dock (incl Stack Docklet) [/li]
[li]Sam Broadcaster[/li]
[li]Skype 4[/li]
[li]Snagit 8 [/li]
[li]Speedcommander 12 [/li]
[li]Spybot - Search and Destroy   [/li]
[li]Teamspeak 2 [/li]
[li]TES4 Oblivion [/li]
[li]Thunderbird [/li]
[li]TuneUp 2009 ließ sich mit UAC bei mir nicht zum Laufen bringen, ohne UAC ging es, wobei zwei dll nicht registriert werden konnten. [/li]
[li]TuneUp 2010[/li]
[li]UberIcon[/li]
[li]VAG-COM 3.11[/li]
[li]VDownloader[/li]
[li]Virtual CD 9.3 [/li]
[li]Virtual DJ 6[/li]
[li]Virtual PC 2007 SP1 [/li]
[li]VLC Media Player  [/li]
[li]Winamp [/li]
[li]Windows Live Messenger [/li]
[li]Windows Mobile Device Center [/li]
[li]WinOnCd 2009[/li]
[li]Winrar 3.80  [/li]
[li]Xfire[/li]
[li]XMediagrabber [/li]
[li]XMedia Recode[/li]
[li]XnView V1.95.3  [/li]
[li]YourUninstaller [/li]
[li]Zattoo  [/li]
[/list][/spoiler]

[b]Windows 7 64Bit[/b]

[spoiler][list]
[li]Acrobat 9 [/li]
[li]Adobe flash player 10 active X[/li]
[li]Adobe PhotoShop 10 + CS3[/li]
[li]Adobe Shockwave Player 11.5[/li]
[li]Artweaver 0.57[/li]
[li]Avast 4.7x Pro[/li]
[li]Avira Antivir Premium[/li]
[li]Carom3D[/li]
[li]CDBurnXP[/li]
[li]CPU-z 1.50[/li]
[li]Company of Heroes (inkl. AddOns)[/li]
[li]Counterstrike: Source[/li]
[li]Day of Defeat: Source[/li]
[li]DAZ3D[/li]
[li]dict.cc tooolbar (im IE 8  & Firefox)[/li]
[li]DivX Player[/li]
[li]DVD Fab Platinum v. 5.1.2[/li]
[li]EA Need for speed Undercover[/li]
[li]Firefox 3: bis und mit Version 3.6 B1 (+ plugins)[/li]
[li]Flv Player[/li]
[li]Flyingcode NFO-Viewer 1.0[/li]
[li]Free Download Manager[/li]
[li]FreePDF 4.2 mit Ghostscript 8.7 64 Bit[/li]
[li]Gimp-x64[/li]
[li]Google toolbar (für IE)[/li]
[li]GPU-z 0.3.2[/li]
[li]HW Monitor 1.13.0[/li]
[li]HijackThis 2.0.2[/li]
[li]Intervideo WinDVD8[/li]
[li]IrfanView 4.23 mit plugin's[/li]
[li]Kaspersky (KIS ) 7 aber unter Vista modus / Kaspersky Anti-Virus 2009 8.0.0.506[/li]
[li]Kaspersky Internet Security 2010[/li]
[li]Microsoft Visual Studio Express 2008[/li]
[li]Microsoft SQL Server Express 2008[/li]
[li]Mirror's Edge[/li]
[li]Mozilla Thunderbird 2.0.0.21[/li]
[li]Norton Internet Security 2009[/li]
[li]Notepad++[/li]
[li]O&O Defrag v.11[/li]
[li]OpenOffice 3 [/li]
[li]Paint.net[/li]
[li]Picasa3[/li]
[li]Pidgin 2.6.3[/li]
[li]PlexTools Professional XL v.3.16[/li]
[li]Poser 6[/li]
[li]Realplayer[/li]
[li]Saintsrow 2[/li]
[li]SecondLife (alle versionen des viewers)[/li]
[li]SharePod [/li]
[li]Skype 4.0 BETA[/li]
[li]Spybot - Search & Destroy[/li]
[li]Steam[/li]
[li]TortoiseSVN-1.6.6.17493[/li]
[li]TuneUp Utilities 2009 [/li]
[li]Ubisoft RainbowSix Lockdown[/li]
[li]Ubisoft SplinterCell double agent[/li]
[li]UltraVNC 1.0.6.4[/li]
[li]Virtual DJ 6[/li]
[li]Visual C++ 2005 x64 & x86 v.9.0.3[/li]
[li]VLC Player 0.9.8a[/li]
[li]VMWare Player 3[/li]
[li]WinPatrol 2008[/li]
[li]WinRar 3.71, Win Rar 3.80[/li]
[li]X-Blades[/li]
[li]yTorrent[/li]
[/list][/spoiler]

Die Antwort auf die Frage:
"Welche Programme laufen unter Windows 7?"
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Windows Home Server: Testversion zum Download
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 15:38:18

Microsoft bietet eine Download-Version der Testversion von Windows Home Server an.

Es handelt sich um ein ca. 830 MB großes ISO-Image der Windows Home Server Evaluation Edition DVD, die 120 Tage ohne Einschränkungen verwendet werden kann.

Windows Home Server ist Microsofts Betriebssystem für Medien- und Backup-Server für Heimnetzwerke. Es ist mit einer leicht zu bedienenden Remote-Oberfläche ausgerüstet und sichert die Daten von bis zu 10 angeschlossenen PCs mit Windows XP und Vista. Auch die Verwendung als Medien-Zentrale ist möglich.

Die neue Download-Ausgabe der Windows Home Server Evaluation Edition enthält bereits das Power Pack 1, mit dem unter anderem ein selten auftretender Fehler beseitigt wurde, der unter bestimmten Umständen zu Datenverlust führen konnte. Die Evaluation Edition liegt nur in englischer Sprache vor.

[url=http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=0960c088-c539-4265-9c5c-84fb6b2dadca&DisplayLang=en][b][color=blue]Windows Home Server 120 Tage Evaluation Edition DVD[/color][/b][/url]
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Seit WPA2-PSK bricht Wlan kurzzeitig ab!
Begonnen von Lober
12. Januar 2009, 13:18:13
Hey Leute,

ich gehe mit meinem Laptop per Wlan ins Netz! Heut hab ich die Wlan-Verschlüsselung von WEP auf WPA2-PSK gesetzt. Seit dem kommt es alle paar Minuten dazu, dass die Wlan Verbindung für ein paar Sekunden unterbrochen wird und der Laptop die Verbindung augenblicklich wieder aufbaut! Downloads usw. brechen in dieser Zeit allerdings ab, deswegen ist das sehr nervig! Hat einer ne Idee, woran das liegen kann? Habe Vista Home Premium, der Router kommt von O2 (Surf&Phone), mein Netzwerkadapter: Intel WiFi Link 5100 AGN! Treiber sind alle aktuell! Als das Wlan WEP verschlüsselt war trat das Problem nicht auf! Ich hoffe jemand weiß einen Rat!

Gruß!
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Windows 7 Public Beta Download
Begonnen von gdi
09. Januar 2009, 21:38:28
Der lang erwartete öffentliche Betatest zu Windows 7 hat nun begonnen. Microsoft bietet nun die Betaversion sowohl in der 32bit als auch 64bit Variante zum Download an.

Hier die direkten Links zu den ISO Dateien:

32bit Englisch:
http://download.microsoft.com/download/6/3/3/633118BD-6C3D-45A4-B985-F0FDFFE1B021/EN/7000.0.081212-1400_client_en-us_Ultimate-GB1CULFRE_EN_DVD.iso

64bit Englisch:
http://download.microsoft.com/download/6/3/3/633118BD-6C3D-45A4-B985-F0FDFFE1B021/EN/7000.0.081212-1400_client_en-us_Ultimate-GB1CULXFRE_EN_DVD.ISO

32bit Deutsch:
http://download.microsoft.com/download/D/0/0/D0008BAF-BD44-4CCC-8A7B-4E9B0C03CB6F/DE/7000.0.081212-1400_client_de-de_Ultimate-GB1CULFRE_DE_DVD.iso

64bit Deutsch:
http://download.microsoft.com/download/D/0/0/D0008BAF-BD44-4CCC-8A7B-4E9B0C03CB6F/DE/7000.0.081212-1400_client_de-de_Ultimate-GB1CULXFRE_DE_DVD.iso


Um an einen [b]Produktschlüssel[/b] zu kommen muss man sich unter http://technet.microsoft.com/ anmelden. Danach kann man unter folgenden Links einen Produktschlüssel bekommen:

64bit:
https://www.microsoft.com/betaexperience/scripts/gcs.aspx?Product=tn-win7-64-ww&LCID=1033

32bit:
https://www.microsoft.com/betaexperience/scripts/gcs.aspx?Product=tn-win7-32-ww&LCID=1033


Link: http://technet.microsoft.com/de-de/evalcenter/dd353205.aspx
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Welche Software läuft problemlos auf Windows 7?
Begonnen von netzmonster
11. Januar 2009, 16:15:24
« 1 2 3 4 5
Mich würde gern interessieren, welche Programme ihr auf Windows 7 installiert die ohne Probleme laufen.

Bisher läuft bei mir (32bit):
Firefox 3.0.5
Avira Antivir 8.2.0
Office 2007
CDBurnerXP
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Windows XP - Vista Skin
Begonnen von jOOkeR
09. Januar 2009, 20:26:10
Also ich will auf meinen Lappi Vista Skin hinzufügen ... Hab welche versucht aber die schaun garnicht aus wie Vista ...
Hab mal das hier runtergledaen -> http://www.belchfire.net/themes_file-8078.html# aber ich weis nicht was ich da machen soll ...
Ich hab TuneUp 2009 Vollversion und wollte wissen ob man das mit TuneUp machen kann oder anders ...

Danke im vorraus ... :D

EDIT: Hab vergessen zu sagen diese Datei die ich runtergeladen hab ist so eine Windows Visual Style File oder so und da sind im ZIP Ordner noch so Ordner shell und en-US ... Und noch eine Frage ... Hab ich TuneUp 2009 Vollversion wen ich den Produkt Key eingegeben hab oder wie ist das .. ?
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Apple Keynote 2009
Begonnen von stoneagem
09. Januar 2009, 14:56:29
Für alle dies es nicht mitbekommen haben nocheinmal hier:

Eine an Höhepunkten arme Keynote markierte das Ende von Apples Beteiligung an der Macworld Expo in San Francisco. Statt Präsentationsgenie Steve Jobs kam "nur" Marketingchef Phil Schiller zur Abschiedsvorstellung.
In seiner Rede kündigte er vor allem Software-Neuheiten, ein neues Macbook Pro und als wichtigste Entscheidung das Ende des Kopierschutzes bei iTunes an. Von jetzt an können acht Millionen Songs ohne Kopierschutz gekauft werden, weitere zwei Millionen sollen bis zum Quartalsende folgen.
Dagegen hatten sich fast alle anderen Spekulationen im Vorfeld der Messe als falsch erwiesen: Das neue Betriebssystem Snow Leopard blieb unerwähnt, ebenso die in Internetforen kolportierten Updates der iMac-, Mac-Mini- oder iPhone-Familie.

Gänzlich unkommentiert ließ Schiller Steve Jobs Abwesenheit und dessen am Montag publik gewordene Krankheit. Das Ende der Apple-Beziehung zur Macworld Expo sprach der Marketingchef lediglich in einer kurzen Randbemerkung an: "3,4 Millionen Konsumenten besuchen unsere Apple-Stores jede Woche. Das sind 100 Mal so viele Besucher wie auf einer Macworld", sagte Schiller.
Für den emotionalsten Moment der Keynote sorgte nicht Phil Schiller, sondern der inzwischen 82-jährige Jazz-Sänger Tony Bennett am Ende des Vortrags. Er erhielt für seinen Auftritt die einzigen Standing Ovations während der Apple Keynote.

mehr unter: http://www.sueddeutsche.de/computer/883/453572/text/
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Unzufrieden mit TuneUp 2009
Begonnen von OCtopus
09. Januar 2009, 13:42:46
Gestern ließ sich bei mir wieder einmal ein Programm nicht über die Standard-Deinstallationsroutine deinstallieren. Es blieb mir nichts anderes übrig, als die Programmordner manuell zu löschen. Danach habe ich voll Hoffnung den Registry-Cleaner von TuneUp laufen lassen und gedacht, der räumt mir jetzt die überflüssigen Sachen aus der Registry. Diesen Vorgang habe ich nach mehrmaligem Neustart mehrmal wiederholt.

Pustekuchen. Auch nach mehrmaliger "Reinigung" blieben über [b]460 Einträge[/b] in der Registry übrig, die auf das händisch entfernte Programm verwiesen haben und dabei sogar hunderte von eindeutig fehlerhaften Einträgen, weil sie auf den gar nicht mehr vorhandenen Programmordner verwiesen haben.

Es blieb sogar so viel in der Registry übrig, daß mir eine Neuinstallation des Programms immer mit dem Hinweis verwehrt wurde, es sei schon installiert und ich solle es erst entfernen, bevor ich neu installiere.

Erst als ich mit dem "Registry Workshop" alles, was irgendwie auf dieses deinstallierte Programm Bezug nahm, von Hand entfernt hatte, konnte ich neu installieren. Wofür brauche ich dann eigentlich den Registry-Cleaner von TuneUp? Kann man vergessen. Was meint ihr?
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Windows Vista Fehler?
Begonnen von Vatalis
06. Januar 2009, 20:38:31
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Sry erstmal wenn ich hier ins falsche thread oder so poste....

Ich hab seit heute ein Problem wenn ich mein Pc hochfahre stürzt es einfach ab
dann kommt ein blaues fenster mit der meldung
Ich kann nur noch mit Abgesichter Modus PC irgendetwas machen

Die meldung:

A problem has been detected and window has been shut down to prevent damage to your computer.

If this is the first time you’ve seen this stop error screen, restart your computer. If this screen appears again, follow these steps.

Check to be sure you have adequated disk space. If a drive is identified in the stop message, disable the driver or check with the manufacturer for driver updates. Try changing video adapters.

Check with your hardware vendor for any BIOS updates. Disable BIOS memory option such as caching or shadowing. If you need to use safe mode to remove or disable components, restart you computer, open F8 to select advance start-up options, and then select safe mode.

was soll ich nun machen?
ist da vll irgendetwas kaputt oder so?

Ah und hier einpaar infos über mein PC

Fujitsu Siemens Computer
Prozessor Amd Athlon(tm) 64
System Typ 32 Bit Betriebssystem
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Windows sicherer machen - Der Anlagen-Manager
Begonnen von ossinator
05. Januar 2009, 10:14:09

Einige Windows-Programme blockieren Dateien, die per Mail empfangen oder aus dem Web heruntergeladen werden. Unter Windows XP und Vista regelt dies der Anlagen-Manager, der Dateien nach ihrer möglichen Gefährlichkeit einstuft. Der Anlagen-Manager wird von Outlook Express, Windows Mail, Windows Messenger, dem MSN Messenger und dem Internet Explorer verwendet.

Ein niedriges Risiko besteht bei Textdateien mit den Endungen „.txt“, „.log“ und „.text“ sowie für alle Grafik-Formate.
Hohes Risiko besteht für alle ausführbaren und Script-Dateien – sie werden sogar ganz gesperrt, falls sie aus der eingeschränkten Sicherheitszone stammen. Außerdem gehören Setup-Dateien („.msi“ und „.msu“), „.url“- und „.tmp“-Dateien dazu – sowie alle, die mit Windows-eigenen System- oder Konfigurationsprogrammen verknüpft sind, etwa „.reg“ (Registry-Editor), oder „.inf“ (Treiber-Installation).
Den Rest stuft Windows als mittleres Risiko ein.

Den Anlagen-Manager kann man anpassen. Dazu muss der Registry-Editor (Start -> Ausführen, regedit) geöffnet werden, da der Anlagen-Manager keine eigene Oberfläche besitzt.
Die entscheidenden Schlüssel sind
[list][li]„Hkey_Current_User\Software\Microsoft\Windows\ CurrentVersion\Policies\Associations“[/li][/list], sowie dessen Pendants unter [list][li]„Hkey_Local_Machine“[/li][/list]. Sie sind normalerweise noch nicht vorhanden, so dass sie angelegt werden müssen.

Unter „Hkey_Current_User\Software\Microsoft\Windows\ CurrentVersion\Policies\Associations“ können drei zusätzliche Listen für selbst definierte Zuordnungen von Dateitypen jeweils als Zeichenkette angelegt werden.
In der Zeichenkette „HighRiskFileTypes“ kommen Dateitypen mit hohem Risiko, in „LowRiskFileTypes“ solche mit niedrigem. Die einzelnen Datei-Endungen werden mit führendem Punkt eingetragen und durch ein Semikolon getrennt.

[b]Beispiel:[/b]
Einstufung von Word-, Excel- und PDF-Dokumente als riskant..., dem Schlüssel „Hkey_Current_User\Software\Microsoft\Windows\CurrentVersion\ Policies\Associations\HighRiskFileTypes“ den Wert „.doc;.docx;.xls;.xlsx;.pdf“ zuordnen. Daraufhin lassen sich auch diese erst nach einer Warnmeldung öffnen, falls sie aus dem Internet stammen.

Als Benutzer kann man nur Restriktionen zur Windows-internen Liste hinzufügen. Beispielsweise EXE-Dateien als wenig riskant einstufen, funktioniert auf Benutzer-Ebene nicht. Das kann man nur als Administrator im Schlüssel [list][li]„Hkey_Local_Machine\Software\Microsoft\Windows\ CurrentVersion\Policies\Associations“.[/li][/list]

Dazu muss der Schlüssel „Hkey_Local_Machine\Software\Mcrosoft\Windows\Current\Version\ Policies\Associations\LowRiskFileTypes“ angelegt werden und der Wert „.exe“ eingetragen werden.
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Internet-Betrug nimmt leider immer mehr zu - schreibt eure Erfahrungen!
Begonnen von markus
04. Januar 2009, 21:38:05
Habt ihr euch auf einer Website angemeldet und kurz darauf eine Rechnung oder sogar Mahnung  erhalten, obwohl nirgends anfallende Kosten angegeben waren, oder habt ihr einige Zeit darauf viele Spam-Mails oder sogar "Spam"-Anrufe oder -Briefe bekommen, oder...?

Schreibt eure Erfahrungen - auch wenn diese nicht mehr aktuell sind - evtl. helfen Sie einem anderem Foren-User.

Schreibt dazu in unser neues Forum: [iurl=http://www.go-windows.de/forum/internet-betrug/]http://www.go-windows.de/forum/internet-betrug/[/iurl]

mfg
Markus
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Videoschnitt unter Vista 64bit
Begonnen von erenn
04. Januar 2009, 12:27:52
Hallo community,

bin neu hier im Forum; finde dieses aber hochinteressant und informativ.
Bin seit Jahren intensiver XP Nutzer und demnach nicht unbedarft.

Eine meiner Hauptanwendungen ist die Foto- und Videobearbeitung. Arbeite unter XP (32bit)
Seit langem mit den aktuellen Versionen von Adobe auf diesem Sektor.

Mit dem Vorhaben des Umstiegs auf HDV stellt sich für mich (fast logisch) auch die Frage
nach einem Umstieg auf 64 bit.
Wenn man dieses Forum durcharbeitet, so ergeben sich (auch fast logisch) sehr viel verschiedene Stellungnahmen. Von ++ bis --

Da ich die Foto- und Viedeobearbeitung ausschließlich auf einem selbständigen Rechner
bearbeite, stellen sich für mich wesentlich nur folgende Fragen, die ich an die Forumcommunity weitergebe.

Folgende Software ist vorgesehen:

Adobe Photoshop CS3
Adobe Premiere elements 7.0
Office 2003 oder home and students (lt. Forum ist 2003 kein Problem)

AVIRA Premium
Firefox 3.05
Thunderbird 2
Acrobat Reader (ab welcher Version?)
Nero (ab welcher Version?)
Power DVD (ab welcher Version?)

Neben meinen weiteren Recherchen bin ich Euch um Antwort dankbar.

Grüßle

erenn
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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
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Fehler bei allen downgeladenen Dateien - Windows Vista 32bit
Begonnen von Blackmoon00
02. Januar 2009, 01:33:13
Hallo,

ich habe mir vor 2 Tagen einen neuen Rechner mit im folgenden genannten Komponenten aufgebaut:

Motherboard - ASUS P6T Deluxe (Biosversion 0905 aktuellste)
Prozessor - Intel i7 920
Festplatte - Samsung HD501LJ (500 GB)
Grafikkarte - Gainward 1GB X HD4850 GS R
Arbeitsspeicher - Kensington DDR3 1066-7 6GB
USB-WLAN-Stick - DLink DWA 140
Laufwerke - LG DVD u. DVD-Brenner

Software die aktuelle installiert ist:
Windows Vista Ultimate 32bit SP1
Firefox 3.05
Internet Explorer 7
Nero 7 OEM
TrueCrypt 6
TuneUp Utilities 2009
o&o Defrag 10
Adobe Acrobat Reader 9
GData Internet Security 2009 allerdings hier nur der Antivirus

Internetzugang:

Kabel BW 20Mbit über Modem von KabelBW und dem daran angeschlossenen DLink DI-524 (Geschwindigkeitsmessungen sind Positiv!!)

PROBLEM: ?(
Egal welche Dateien ich aus dem Internet herunterlade (z.B. VLC-Player, O&O - Setupdateien usw.) ob gepackt oder ungepackt, diese sind grundsätzlich defekt. Ich habe mittlerweile auch den gesamten Rechner ein zweites mal aufgesetzt und bekomme den gleichen Fehler wieder. Meine Vermutung liegt an der Kombination zwischen dem DLink DWA140 und den auf dem Motherboard verbauten Ethernetcontroller von Marvell.

Ich habe auch versucht die neusten Updates bzgl. Treibern zu installieren allerdings ohne den Erfolg einer Verbesserung.

Kann mir vielleicht hier noch jemand einen Tipp geben was Ursache für dieses Problem sein könnte.

Danke
Blackmoon00
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MP3 aus YouTube Videoclips erstellen
Begonnen von ossinator
31. Dezember 2008, 13:27:38
Hilfreich dabei ist das Tool [color=green][i]Free Youtube to MP3 Converter[/i][/color] Man muß lediglich die URL mit dem YouTube-Film (etwa per Copy & Paste aus der Adresszeile) in ein Eingabefeld eintragen. Über weitere Felder und Schaltflächen kann man den Namen der Ausgabedatei ändern, sowie die Qualität einstellen und MP3-Tags vergeben.

[url=http://www.dvdvideosoft.com/products/dvd/Free-YouTube-to-MP3-Converter.htm][b][color=blue]Download[/color][/b][/url]

Der Web-Dienst [url=http://www.vidtomp3.com/][color=blue][b]Vidtomp3[/b][/color][/url] führt diese Konvertierung online durch.
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LAN und WLAN keine Verbindung - Keine IP Zuweisung mittels DHCP
Begonnen von Sunsurfer
29. Dezember 2008, 15:14:49
Hallo Zusammen,

habe seit 2 Tagen Probleme mit der Internetverbindung bei Vista Home Premium/ ASUS Notebook Z53 Serie. Am 27.12. hat Vista automatisch auf  SP1 upgedatet. Nun bekomme ich über LAN oder WLAN überhaupt keine Verbindung mehr zum Router. Vor diesem Update hatte ich keine Probleme.

Folgende Details:

DHCP ist ein. Allerdings bekommt Vista keine IP vom Router zugewiesen bzw. weist Vista eine APIPA (169.er) IP zu. Somit ist die IPv4-Konnektivität nur lokal. Bekomme also keine Verbindung zum Router.

Siehe lt. IPconfig (Bsp. WLAN):

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Chris1
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG-Netzwerkverbindung
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-1C-BF-21-1D-CE
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse (Auto. Konfiguration): 169.254.146.86(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.0.0
  Standardgateway . . . . . . . . . :
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert

Über LAN ergibt sich dasselbe Problem. IPv6-Konnektivität= eingeschränkt. Ausschalten bringt nichts. Beim Versuch eine feste IP zuzuweisen hängt sich das Programm immer auf (Wlan und Lan). Kann also momentan keine IP zuweisen. Warum auch immer?

Hab schon alles mögliche Versucht bzw. allemögliche Tips aus mehreren Threads ausprobiert, jedoch noch keine Lösung gefunden. Momentan bin ich mit meine alten Laptop unter XP im Netz. Hier habe ich Null Probs.
IPconfig sieht auch super aus:

Windows-IP-Konfiguration

        Hostname. . . . . . . . . . . . . : chris2
        Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
        Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Unbekannt
        IP-Routing aktiviert. . . . . . . : Nein
        WINS-Proxy aktiviert. . . . . . . : Nein
        DNS-Suffixsuchliste . . . . . . . : Speedport_W_700V

Ethernetadapter LAN-Verbindung:

        Verbindungsspezifisches DNS-Suffix: Speedport_W_700V
        Beschreibung. . . . . . . . . . . : Broadcom 440x 10/100 Integrated Cont
roller
        Physikalische Adresse . . . . . . : 00-0A-E4-5C-6B-2D
        DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
        Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
        IP-Adresse. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.102
        Subnetzmaske. . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
        Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DHCP-Server . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DNS-Server. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        Lease erhalten. . . . . . . . . . : Montag, 29. Dezember 2008 13:48:19
        Lease läuft ab. . . . . . . . . . : Freitag, 2. Januar 2009 13:48:19

Somit denke ich, dass es nicht am guten, alten Speedport liegt. Hat ja auch vorher alles super funktioniert. Kann mir evtl. jemand bei dem Prob helfen oder hat jemand n guten Tip, wie ich das Problem evtl. lösen könnte. Ich Dank schon ma im voraus für jede Hilfe.

Gruss
Chris

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kann keine .txt Dateien mehr im kontext erstellen
Begonnen von pseudp
28. Dezember 2008, 22:02:02
hallo

ich hab da ein kleines prob:

immer wenn ich über rechtsklick auf dem desktop über den reiter neu ein neues .txt dokument anlegen will, wird dies garnicht im kontexmenü angeboten, da steht nur dass ich office dateien erstellen kann oder aacuh andere, wie rar datien und andere, welche ich bei tune upe an bzw. ab stellen kann.
nur mit dem .txt dateien geht das nicht.

ich hab tune up 2009 und unter system control bei menü neu ist das txt dokument mit der checkbox aktiviert, man kann es trotzdem nicht auswählen.

hat jemand vielleicht eine idee???