445 Benutzer online
19. Mai 2024, 07:18:40

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort ablehnen
47
Antworten
33035
Aufrufe
Normaler Startbildschirm - wie unter Windows 7 möglich?
Begonnen von Canon
05. März 2012, 20:47:41
« 1 2 3 4
Hallo,

ich habe nun ein Video vom kommenden Windows 8 gesehen und mir wurde schlecht.

Ich habe selten so eine häßliche Oberfläche gesehen, mit diesen unsäglichen Kacheln.

Ist sicher alles Geschmacksache, doch habe ich dazu einige grundsätzliche Fragen:

Ist es weiterhin möglich, innerhalb von Windows 8, auf eine Oberfläche wie unter Windows 7 umzustellen?
Ich meine damit, dass man die Icosn auf den Startbildschirm legen kann und vor allem auch, dass man eigene Bilder als Hintergrund einsetzen kann.

Wenn das alles nicht mehr möglich sein sollte und Windows 8 nicht mehr vollumfänglich zu personalisieren ist, dann ist Windows 7 das letzte OS von Microsoft und ich werde komplett auf einen Mac umsteigen.

Das ist doch kein OS für einen Rechner, passt eher zu einem Phone oder Tablet - einfach nur schrecklich anzuschauen.

Vielen Dank für Hinweise.

go-windowsgo-windows windowswindows gehtgeht microsoftmicrosoft bgqbgq forumforum ymsyms anzeigenanzeigen programmeprogramme ohneohne bingbing 13555341691355534169 vistavista keinekeine winwin problemeprobleme 20122012 bgebge problemproblem 4124887441248874 ablehnungablehnung treibertreiber 4186755041867550 einstellungeneinstellungen 5818717858187178 professionalprofessional 13552729581355272958 mssmss anpassenanpassen 6962007869620078
61
Antworten
35539
Aufrufe
Windows 8 Consumer Preview verfügbar
Begonnen von Noone
29. Februar 2012, 15:39:30
« 1 2 3 4 5
Die Windows 8 Consumer Preview ist verfügbar, vgl.:
http://windows.microsoft.com/en-US/windows-8/iso
0
Antworten
36926
Aufrufe
Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
3
Antworten
8262
Aufrufe
Was ist CmCardMonitor für ein Programm
Begonnen von Ohrwurm
20. August 2007, 10:24:44
Hallo Forumsgemeinde,

nachdem meinen VISTA-PC hochgefahren und ich mein Kennwort eingegeben habe erscheint jedesmal in der Task-Leiste folgendes Programm:

CmCardMonitor - MFC Application Microsoft Windows Hardware Compatibility Publisher

Is es üblich, dass dieses Programm sich öffnet und um was für ein Programm handelt es sich denn dabei ?

Irgendwie ist es schon nervig, dass ich das jedesmal anklicken muß (der Bildschirm dunkelt sich dann ab bis zur Bestätigung).
Was passiert denn, wenn ich auf Programm "schließen" gehe ?
Kann man auf dieses Programm verzichten und den Start generell ausschließen ?  ?(

Viele Fragen -vielleicht doch Antworten dazu ?

Besten Dank schon mal im voraus
Gruß Jürgen
0
Antworten
9607
Aufrufe
[Office] Änderungen in Dokumenten verfolgen
Begonnen von ossinator
22. Juni 2007, 16:53:20
[i][b]Problem:[/b][/i]
Wenn ein Text von einem anderen Bearbeiter korrigiert werden soll, gehen Anwender oft den Umweg über traditionelle Korrekturzeichen am Ausdruck. Auf diese Weise kann man zwar genau nachvollziehen, wer welche Änderungen veranlassen möchte, diese müssen allerdings jedes Mal wieder manuell in die Datei eingearbeitet werden.

[i][b]Lösung:[/b][/i]
Sowohl Word als auch Open Office Writer bieten Überarbeitungsfunktionen, bei denen die Änderungen farbig ausgezeichnet werden. Wir beschreiben die Vorgehensweise anhand von Word XP/2003, ältere Word-Versionen unterscheiden sich geringfügig. Writer bietet die Funktion unter „Bearbeiten, Änderungen“. Am deutlichsten weicht Word 2007 ab („Überprüfen“ in der Multifunktionsleiste).

1.
Sie starten oder beenden die Funktion über das Menü „Extras, Änderungen nachverfolgen“. Alternativ geht’s auch über das Feld „ÄND“ in der Statusleiste. Word XP/2003 blendet dabei automatisch die Symbolleiste „Überarbeiten“ ein. In älteren Versionen müssen Sie das über „Ansicht, Symbolleisten, Überarbeiten“ manuell erledigen.

2.
Sie ändern den Text. Word signalisiert die Änderungen durch Farben und Auszeichnungen, so sehen Sie etwa gelöschten Text in Rot und durchgestrichen. Die Art und Weise, wie Word den geänderten Text hervorheben soll, können Sie unter „Extras, Optionen, Änderungen verfolgen“ (oder in der Symbolleiste „Überarbeiten“ unter „Anzeigen, Optionen“) beeinflussen.

3.
Die geänderten, hervorgehobenen Textstellen können Sie oder der abschließende Bearbeiter rechts anklicken und per Kontextmenü „annehmen“ oder „nicht übernehmen“. Die eingeblendete Symbolleiste „Überarbeiten“ erleichtert über die Buttons „Weiter“ und „Zurück“ die Suche nach überarbeiteten Stellen in größeren Texten. Außerdem gibt es hier die Möglichkeit, „alle Änderungen“ anzunehmen oder abzulehnen.

4.
Beim Schreiben und Korrigieren können die zusätzlichen Farben und Auszeichnungen vom Text ablenken und daher stören. Word bietet deshalb in der Symbolleiste „Überarbeiten“ verschiedene Ansichtsmodi: Wenn Sie den Modus „Endgültig“ wählen, schreiben Sie erst mal ungestört wie in einem normalen Text. Danach stellen Sie um auf „Endgültige Version enthält Markups“ und erhalten jetzt alle Änderungen angezeigt. Den ursprünglichen Text vor dem Aktivieren der Überarbeitungsfunktion erhalten Sie jederzeit mit dem Ansichtsmodus „Original“.

5.
Wenn Sie den Text drucken möchten, sind die unter Schritt 4 genannten Ansichtsmodi ebenfalls entscheidend: Wenn Sie das Dokument etwa mit der Einstellung „Original“ drucken, kommen die Änderungen nicht aufs Papier.

[size=8pt][i]Quelle: PC-Welt[/i][/size]
10
Antworten
8290
Aufrufe
[Vista] XP Antispy für Vista
Begonnen von ossinator
22. April 2007, 16:39:48
XP Antispy für Windows Vista in der Version 3.96-5 gliedert sich in folgende Bereiche:

[list]
[li]Fehlerberichterstattung ausschalten[/li]
[li]Diverse Einstellungen:
[i]RegDone auf 1 setzen, Balloon-Tipps nicht mehr anzeigen, Auslagerungsdatei beim Herunterfahren löschen, Scirpting Host deaktivieren, schnelles Herunterfahren aktivieren, kein Autostart für CDs, bekannte Dateiendungen ebenfalls anzeigen, Microsoft nicht bei Infektion des Systems benachrichtigen, kein LAN Manager Hashes generieren, beim Anmelden zuletzt eingeloggten User nicht anziegen, .pif-, .scf- und .url-Dateiendungen anzeigen[/i][/li]
[li]Netzwerk:
[i]Integrierte Firewall deaktivieren, Computer im Netzwerk nicht anzeigen, keine automatische Netzwerksuche, anonymen Netzwerkzugriff verhindern[/i][/li]
[li]Internet Explorer:
[i]keine Überprüfung auf Updates, integrierte Windows-Authentifizierung deaktivieren, maximal mögliche Verbindungen zu einem HTTP-Server auf 10 erhöhen, JAVA Script und ActiveX Steuerelemente deaktivieren, Webformulare und Passwörter nicht mehr automatisch vervollständigen, integrierten Popupblocker einschalten, keine Fehlerberichterstattung durch den Internet explorer, Cache beim Beenden löschen[/i][/li]
[li]Dienste:
[i]Dienst für Fehlerberichterstattung deaktivieren, Diesnst für automatische Updatesdeaktivieren, Dienst zur Zeitsynchronisation deaktivieren, Universal Plug and Play (UPNP) deaktivieren, Firewalldienst/Gemeinsamen Internetzugriff deaktivieren[/i][/li]
[li]Deaktivieren des "Security Center" Dienstes, Windows Defender Dienst aktivieren[/li]
[li]Regsvr32.DLLs deregistrieren[/li]
[/list]

[i][b]Fazit[/b][/i]
Das Tool schützt zuverlässig die Privatsphäre und sorgt dafür, das nicht ohne Wissen des Users, Informationen an den Hersteller gesendet werden. Da sich die Software noch in der Betaphase befindet, freut sich der Entwickler über Rückmeldungen.

[size=8pt][i]Quelle: ZDNet.de[/i][/size]