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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort rech
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Outlook 2010 auf 2 PC nutzen und synchronisieren ?
Begonnen von edeh
14. Februar 2012, 12:13:04
Ich nutze einen PC mit Win7 Prof. und eine Subnotebook mit Win7 Home
und auf beiden Office 2010 inkl. Outlook 2010.

Wie kann ich mein Outlook vom Büro PC auf das Subnotebook übertragen und bei Bedarf
auch wieder zurück synchronisieren . Der Austausch der jeweiligen outlokk.pst Datei umfasst nicht die Konten
und auch nicht die Filterregeln und kann auch zur Beschädigung der .pst Datei führen.

Gibt es eine elegantere Lösung ?

Gruss Ede

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Vista startet nicht, abgesicherter Modus startet auch nicht
Begonnen von Kowski
14. September 2011, 13:32:12
Hallo,

Dies ist mein erster Eintrag hier und ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Ich habe
mir schon unzählige Beiträge zu ähnlichen Problemen durchgelesen. Aber keiner davon
schien mich zu betreffen.

Mein Problem:
Gestern ist mein PC aus heiterem Himmel runtergefahren und hat beim Neustart angegeben:
Windows wurde nicht korrekt runtergefahren, etc. und es kam die Möglichkeiten Windows normal zu starten, mit Eingabeaufforderung, mit Netzwerk"Freigabe?" oder im abgesicherten Modus.

[u]Egal[/u] welche Option ich auswähle, es ist immer das gleiche Ergebnis: Windows startet nicht.

Ich hab nach unzähligen Neustartversuchen 2 unterschiedliche Bluescreens gesehen:
- einer hat nur 2 Zeilen und sagt: Crash dump.... Dann läuft ein Zähler bis 100 und der PC startet wieder neu.
- der andere hat eine lange Nachricht, allerdings ist es unmöglich da was zu lesen, weil der Bluescreen nur ein Bruchteil einer Sekunde zu sehen ist.

Nach weiteren Neustart versuchen, bekam ich einen Bildschirm, der ähnlich aussah wie der, wo man den abgesicherten Modus starten kann, allerdings mit der zusätzlichen Option: das System mit den zuletzt funktionierenden Konfigurationen zu starten. Das half auch nicht. Merkwürdigerweise ist Windows wie im abgesicherten Modus kurz gestartet, aber sobald der Desktop (mit allen Dateien) zu sehen war, kam die Meldung: Der Explorer funktioniert nicht mehr es wird....., und der PC ist wieder runter und wieder hoch gefahren und es begann vom neuem. Das ist aber nur einmal bei unzähligen Versuchen passiert. Dannach nicht mehr, auch nicht wenn ich die gleiche Startoption gewählt habe.

Hatte den PC damals mit Vista drauf gekauft, aber keine CD dazu erhalten. Ich habe jede Option zum starten ausprobiert aber Vista wollte einfach nicht starten. Ich kann also gar nicht ins System. Bei den Optionen mit Eingabeaufforderung oder Netzwerk, kommt zunächst ein schwarzer Bildschirm und viele Zahlen und Nummerreihen untereinander. Dann friert der Bildschirm ein und nach ein paar Minuten startet der PC wieder neu.

Ich bin zwar technisch versiert, kenne mich aber mich mit PCs viel zu wenig aus. Habe also höchstens Basiswissen. Meine einzige Möglichkeit wäre den PC wohl für viel Geld reparieren zu lassen, weil mir auch eine Reparatur CD fehlt. Kann sie ja auch nicht runterladen und brennen.

Ich bin für jeden Lösungsansatz dankbar, und bedanke mich schon mal im Voraus.


Gruß
Sebastian
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Windows 8 nur für Mainboards mit UEFI-Firmware statt BIOS?
Begonnen von Noone
03. Juni 2011, 14:39:18
Angeblich soll Windows 8 auf herkömmlichen Computern mit herkömmlichen PC-Bios nicht mehr laufen können. Windows 8 soll stattdessen nur noch auf Computern mit [b]UEFI-Firmware[/b] laufen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abschied-vom-PC-BIOS-1254437.html

Wer also beabsichtigt, sich demnächst einen neuen Rechner zu kaufen, sollte tunlichst darauf achten, welches BIOS dort implementiert ist, da er damit andernfalls möglicherweise nicht mehr auf Windows 8 upgraden kann! Für sämtliche herkömmlichen PC würde dann Windows 7 das Modernste sein, was dort lauffähig ist! Für die PC-Industrie, die herkömmliche PC mit herkömmlichen BIOS anbietet, dürfte diese Meldung ähnlich schlimm sein wie EHEC für unsere Gemüsebauern...
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PC startet nicht Windows Vista
Begonnen von student
30. Mai 2011, 21:23:39
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Hallo Windowas Gemeinde,

habe seit gestern Probleme beim Starten von Windows Vista.
Meine Cousine war zu Besuch bei mir und konnte den PC nicht herunterfahren, hat sie einfach den Stecker herausgezogen. Heute probierte ich den PC zu starten, ging aber nicht, bzw. nicht ganz. D.h. der PC startet, kommt Anzeige "ACER" mit Möglichkeit "DEL" oder "F12" zu drücken, danach Windows Vista Logo mit Laufbalken, aber ganz kurz, danach Bildschirausgabe mit Mmeldung, dass Windows nicht richtig beendet worden ist, und es die Möglichkeit bestehe, in verschiedenen Modis den PC zu starten. Habe alle Möglichkeiten ausprobiert, aber er startet nicht, und startet von alleine immer wieder neu.
Woran kann es deenn liegen?

gruss
student
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Windows 7 Hängt sich nach dem Start auf
Begonnen von GAMER3210
07. Februar 2010, 15:53:33
Hey,

ich habe seit langen ein Problem mit meinem Windows 7 Ultimate 64 Bit
und zwar immer wenn ich meinen Rechner Starte und ich dann auf meinen Desktop komme hängt sich dort nach ca. 5 min. alles auf ich habe in ma im Abgesichertern modus gestartet und  da hat alles prima funktioniert und laut dem Geräte Manager sindd alle treiber auf dem neusten Stand auch die Windows Updates sind alle installiert. Bin kein so besonderer PC Profi deshalb brauche ich hier Hilfe bitte schnell denn ich will nich immer in den abgesicherten Modus rein gehen.

Hier ma meine PC Daten:

4,00 GB RAM
2,10 GHz Prozessor 64
ATI Mobility Radeon HD 3470 512MB
320 GB HDD
Windows 7 Ultimate 64 Bit

Bitte Hilft mir! Danke im Vorraus

MfG GAMER3210
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Office 2010 Proofing Tools German – Sprachen nachinstallieren
Begonnen von gdi
22. November 2009, 16:37:53
Obwohl Microsoft die Proofing Tools von Office 2010 noch nicht als eigenständiges Paket veröffentlicht hat, ist es dennoch möglich die Rechtschreibkorrektur und Oberfläche einer anderen Sprache nachzuinstallieren.

Besitzt man z.B. die englische Version von Office 2010 und möchte dort die deutsche Rechtschreibung und /oder deutsche Oberfläche nutzen, lässt sich das einfach lösen. Zuerst lädt man von Microsoft die deutsche Version von Office 2010 herunter und startet den Installer. Die englische Version muss nicht deinstalliert werden. Das Installationsprogramm erkennt die vorhandene Installation und bietet einem nun die Option „Features hinzufügen oder entfernen“ an. Nach einem Klick auf weiterer kann man nun im folgenden Fenster die zusätzliche Sprache auswählen.

[img]http://www.go-windows.de/images/news/office2010-sprache-waehlen.jpg[/img]

Unter dem zweiten Register „Installationsoptionen“ muss man nur noch unter „Gemeinsam genutze Office-Features“ -> „Korrekturhilfen“  den Punkt „Deutsche Korrekturhilfen“ auswählen. Danach kann man die Installation mit „Weiter“ beginnen und den Assistenten beenden.

Im Startmenü kann man nun in der Office 2010 Gruppe im Unterordner Tools die Sprachoptionen starten und dort sowohl die Deutsche Rechtschreibprüfung aktivieren als auch die Oberfläche auf Deutsch stellen.

[img width=640 height=419]http://www.go-windows.de/images/news/office2010-language-preferences.jpg[/img]
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Administrator rechte
Begonnen von Helfen
10. November 2009, 22:27:24
C:\Users\name>net user Administrator /active:yes
Systemfehler 5 aufgetreten.

Zugriff verweigert


habe windows 7 Ultimate wie kann ich Administrator rechte freischlaten
danke für hilfe

das hilft nicht http://www.hann3mann.de/web-artikel/12/Administrator-in-Windows-Vista-freischalten.html
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Statische Kontrastfarben - wie bei XP, W2k?
Begonnen von Volker S
20. Juli 2009, 01:46:35
Hallo Forumgemeinde,

bei den alten OS brauchte man nur auf Darstellung -> Destop -> Hintergrundfarbe wählen und die ganzen Programm-Icon-Beschriftungen wurden eben mit dieser Farbe hinterlegt. Da diese Farbe dann konstant unter den einzelnen Beschriftungen lag, konnte man verschiedene Hintergrungbilder auf dem Desktop laden und man konnte die Schrift immer noch gut erkennen.

Bei Vista und nun auch W7 geht das nicht mehr?

Ich habe dort ebenfalls als Desktop-Hintergrundfarbe 'schwarz' gewählt. Da tut sich dann aber nichts, auch wenn ich den Aero Glass - Effekt abschalte. Nur wenn ich den Kontrast mit 'Linkes Alt - Umschalt - Druck' einschalte ist das komplette Hintergrundbild weg und der Hintergrund ist komplett schwarz. Das isses aber auch nicht. Kann mir da Jemand bitte auf die Sprünge helfen?


-volker-
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2 rechner mit wlan verbinden, Internet über 1. Rechner per Kabel an Kabel-Modem
Begonnen von dervulkan
11. Januar 2009, 17:11:38
Hallo,
ich habe folgendes Problem:

1. PC =  Notebook per Kabel am Kabel-Modem (ohne Wlan von unitymedia), Internet
2. PC + fritz Wlan Stick  = normaler PC, kein Internet
Beide PC haben als Betriebssystem Vista.

Ich möchte den 2. PC mit dem 1. PC per Wlan verbinden und dann mit dem 2. PC
über das Notebook=1.PC ins Internet.
Leider kann ich keinen Wlan Router á la FritzBox verwenden, da der I-Net Anschluß
über Kabel von Unitymedia ist.

Bin für jeden Tipp/Anleitung dankbar.

Ich habe schon überall gesucht (google usw.), aber alle Lösungen sind nur mit Router oder
Notebook per Wlan im Internet.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Administratorrechte für bestimmtes Programm geben.
Begonnen von Orilion
06. Juli 2008, 15:36:30
Hallo,

eines meiner Programme funktioniert nur wenn ich Rechtsklick -> als Administrator ausführen mache. Nun möchte ich dass auch Standartbenutzer dieses Programm als Administrator benutzen können, ohne das Passwort eingeben zu müssen. Kann mir jemand helfen?

Danke im vorraus.
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Rechtschreibprüfung bei Word 2003 funktioniert nicht
Begonnen von Specialforces
05. Juni 2008, 20:11:04
Also ich habe Word 2003 auf mienem PC und wenn ich eine Rechtschriebprüfung machen will, dann steht da immer eine Fehelrmeldung(weiß nicht genau werde beim nächsten mal genauere Infos geben) da sind dann iwie 2 Dateinamen aufgelistet und die konnten net gefunden werden oder so. Und dann steht wenn ich OK drücke da Rechtschrieb prüfung abgeschlossen obwohl die nicht korigiert hat. Entschuldigung für die ungenauen Infos aber dazu muss ich den PC neu starten und so.
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rechte maustaste auch computer oder z.b. Gerätemanager dauert 30 s.
Begonnen von nadarosa
26. März 2008, 20:46:16
Hallo, ich habe vista ultimate und seid kurzem dauert es mind. 30 s bis das Kontextmenü auftaucht, wenn ich mit rechts auf Computer klicke oder auf Gerätemanager, bis der sich öffnet... bei anderen Kontexmenüs ist alles normal.
kennt jemand das Problem?
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Drucker über Netzwerk einschalten
Begonnen von schmidti88
29. Dezember 2007, 21:41:41
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Hey Leute!
Ich habe da mal eine Frage!
Ich habe an einen Win2003 Server einen Drucker über USB angeschlossen, der Drucker ist ein Epson Stylus Multifunktionsgerät (drucker, scanner, kopieren)...

Zum 1.: Gibt es eine Möglichkeit, wie ich den Drucker über Netzwerk einschalten und ausschalten kann? Geht das überhaupt über USB den Drucker zum Leben zu erwecken?

Zum 2.: Da das ja ein Multifunktionsgerät ist, kann das Ding auch scannen! Hab aber an dem Server kein Bildschirm angeschlossen und würde gerne trotzdem scannen! Kann ich auf den Scanner via Netzwerk von einem anderen Rechner drauf zugreifen und den Scanner steuern und somit die Sachen einscannen und lokal speichern?


Sry für die Frage die nix mit Vista zu tun hat - vielleicht kennt sich aber ja trotzdem jemand damit aus!

thx, gruß