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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort welsche
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Windows 8 nur für Mainboards mit UEFI-Firmware statt BIOS?
Begonnen von Noone
03. Juni 2011, 14:39:18
Angeblich soll Windows 8 auf herkömmlichen Computern mit herkömmlichen PC-Bios nicht mehr laufen können. Windows 8 soll stattdessen nur noch auf Computern mit [b]UEFI-Firmware[/b] laufen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abschied-vom-PC-BIOS-1254437.html

Wer also beabsichtigt, sich demnächst einen neuen Rechner zu kaufen, sollte tunlichst darauf achten, welches BIOS dort implementiert ist, da er damit andernfalls möglicherweise nicht mehr auf Windows 8 upgraden kann! Für sämtliche herkömmlichen PC würde dann Windows 7 das Modernste sein, was dort lauffähig ist! Für die PC-Industrie, die herkömmliche PC mit herkömmlichen BIOS anbietet, dürfte diese Meldung ähnlich schlimm sein wie EHEC für unsere Gemüsebauern...

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Monitorgröße wichtig?
Begonnen von Canx66
26. März 2011, 13:42:48
Hallo meine Freunde,

ich hätte ein paar Frage undzwar: Gibt es einen Leistungsunterschied, wenn man einen großen oder kleinen Bildschirm hat? Also braucht man mehr CPU/GPU - Leistung wenn man einen großen Bildschirm hat? Ist es egal 17" Zoll oder 25" Zoll? Ich bitte um Antwort.

Danke im Voraus!

Mfg
Canx66
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Soundkarte die windows 7 nicht will
Begonnen von giphone
17. Januar 2010, 13:00:51
Hallo,
Habe mir nun Originales Win 7 64 ultimate gekauft, und schon probleme.
Bei der Beta habe ich meine uhr alte Ultron zum laufen gekriegt weiß ich aber nicht mehr wie und woher ich sie hatte.
Habe eine "Sound blaster live! Model SB0060"
Finde dafür kein Treiber mehr für Win 7 habe, welche für 7 gefunden aber die lassen sich nicht installieren.

dann habe ich noch die von Ultron, Everest liest mir aber : "C-Media CMI8738/C3DX Audio Device PCI " aus.
Das gleich problem wie oben kein treiber mehr gefunden für win 7
habe jetzt schon fast eine ganze Woche gesucht und finde es nicht.

Die dritte Möglichkeit funktioniert auch nicht... und zwar mein Motherboard treiber.
Everest liest das garnicht...
aber unter Motherboard habe ich wenigstens den Name vom Motherboard herausgefuden:
"Motherboard Name ASRock ALiveDual-eSATA2"
ein Wunder =) auch hier für klappen die treiber nicht, bzw ich finde hier keinen richtigen Win 7 Treiber.
Ob das noch hilft unten steht noch
Motherboardherteller : Firmenname :ASRock Inc.

was hat sich windoof 7 sich dabei gedacht... das jeder sich neue komponenten kaufen soll.  =,(

wenn ihr mir helfen könnt eine der 3 möglichkeiten zum laufen zu bringen waere super toll. dankeschoen
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Windows 7 Dienste abschalten
Begonnen von Markus
31. Oktober 2009, 14:43:53
An dieser Stelle veröffentlichen wir demnächst eine Liste von Windows 7 Diensten, die zur Optimierung abgeschalten werden können...
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Welche Programme laufen unter Windows 7 - welche nicht?
Begonnen von Markus
29. Oktober 2009, 20:36:41
Welche Programme laufen unter Windows 7 - welche nicht?

Die Antwort findet sich hier:
[url=http://www.go-windows.de/forum/windows-7-software/liste-der-software-die-unter-windows-7-luft/]Welche Programme unter Windows 7 laufen[/url]
und hier
[url=http://www.go-windows.de/forum/windows-7-software/liste-der-software-die-unter-windows-7-nicht-luft/]Welche Programme [b]NICHT [/b]unter Windows 7 laufen[/url]
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Need for Speed: Shift - Demoversion
Begonnen von ossinator
21. September 2009, 14:48:46
Electronic Arts hat eine Demoversion von "Need for Speed: Shift" veröffentlicht.
In der Demoversion stehen zwei Rennstrecken und fünf Autos zur Verfügung. Zu Beginn stehen ein Nissan GT-R, ein BMW M3, ein Lotus und die Dodge Viper zur Verfügung.

[url=http://www.needforspeed.com/web/nfs/downloads?p_p_id=nfsdownload_WAR_nfscportlets&p_p_lifecycle=0&p_p_state=normal&p_p_mode=view&p_p_col_id=column-1&p_p_col_count=1&_nfsdownload_WAR_nfscportlets_action=list][b][color=blue]Need for Speed - Shift Demo[/color][/b][/url]
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DriveImage XML - Kostenlose Backup- (Image-) Software
Begonnen von OCtopus
01. Juli 2009, 08:42:33
Was ich bisher nur kostenpflichtig gefunden habe (Acronis True Image, Norton Ghost etc.), scheint es jetzt offensichtlich (für Privatanwender) auch kostenlos zu geben, nämlich eine gute Imaging-Software. Sie heißt "DriveImage XML"
http://www.runtime.org/driveimage-xml.htm
http://www.chip.de/downloads/DriveImage-XML_23847523.html

Die Software muß gut sein, denn für gewerbliche Anwender kostet sie sage und schreibe, je nach Anzahl der Lizenzen, mindestens 119,00 EUR, ist also viel teurer als z. B. Acronis True Image. Ich glaube, das sollte man mal testen. Dann könnte sich endlich wirklich jeder eine solche Image-Lösung drauf machen und sich nicht mehr darauf herausreden, die 50,00 EUR für "Acronis True Image" seien ihm zu viel und das Programm zu teuer...

Allerdings scheint das Programm nicht zu komprimieren (die Backups werden also sehr groß) und "inkrementelle Backups" scheint es auch nicht zu geben, jedenfalls noch in der Version für [b]2007[/b], vgl.
http://www.tecchannel.de/pc_mobile/windows/471798/vista_notfallrettung_notfall_rettung_backup_sicherung_reparatur/index11.html
Damit ließe sich aber gut leben. Für die Boot-CD muß man aber ([b]2007[/b]) erst den PE-Builder bemühen. Das wäre natürlich schon etwas negativer.

Postet bitte Eure Testberichte!
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Suche Gehäuselüfter, was ist zu beachten?
Begonnen von Marc92w
15. April 2009, 19:33:25
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Hallo zusammmen,
ich möchte mir einen Gehäuselüfter zulegen, bin mir aber nicht so sicher auf was ich achten muss. Klar ist das er leise sein soll und das in meinem Gehäuse Platz für einen 9cm x 9cm Lüfter vorgesehen ist.
Da ich unterm Dach wohne, wird es im Sommer oft relativ warm und ich brauche deshalb eine ausreichende Kühlung für meinen Computer.

Die anderen Lüfter in meinem Computer sind sehr leise, so leise, dass ich sie nur höre wenn  es richtig warm in meinem Zimmer ist (und selbst dann nur sehr leise). Dies soll mit dem Gehäuselüfter möglichst so bleiben. Mein PC Gehäuse ist das von einem Fujitsu-Siemens Scaleo H (mehr als 2 Jahre alt) aber im inneren habe ich schon Grafikkarte, Netzteil und Arbeitsspeicher ausgetauscht.

Ich würde mich über ein paar Tipps zur PC-Kühlung freuen.
mfg
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Braucht man alle .NET Framework-Versionen?
Begonnen von OCtopus
28. Januar 2009, 11:05:37
Ich habe unter [b]WinXP[/b] inzwischen alle .NET Framework-Versionen von Version 1 bis Version 3.5 mit hunderten MB installiert. Braucht man alle diese .NET Framework-Versionen oder täte es da nicht ggf. auch nur eine, nämlich die aktuelleste? Kann man die früheren deinstallieren?
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Direct X - Welche Version?
Begonnen von ossinator
06. April 2007, 08:47:12
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Guten Morgen.

Beim Surfen habe ich gelesen, dass es eine DirectX 9.c Version für Vista (vom Februar 2007) gibt. Habe natürlich zunächst mein DirectX Diagnoseprogramm gestartet und festgestellt, dass DirectX 10 installiert sei.
Habe natürlich zu Versuchszwecken DirectX 9.c installiert. Verlief ohne Fehlermeldung. Ein erneuter Diagnose-Test zeigte aber wieder DirectX 10 als installierte Version an.
Was hat es damit auf sich?
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Tastenkombinationen
Begonnen von The Storm
11. Februar 2007, 18:27:15
da ich nicht wusste wo es reinkommt poste ich es einfach hier rein.

Um euch zu helfen wie man unter Vista bzw XP auch ohne Maus arbeiten kann.  ;)

Allgemeine Tastenkombinationen


* [STRG]+[C] (Kopieren)
* [STRG]+[X] (Ausschneiden)
* [STRG]+[V] (Einfügen)
* [STRG]+[Z] (Rückgängig)
* [ENTF] (Löschen)
* [UMSCHALT]+[ENTF] (Markiertes Element dauerhaft entfernen, ohne es in den Papierkorb zu verschieben)
* [STRG] beim Ziehen eines Elements (Markiertes Element kopieren)
* [STRG]+[UMSCHALT] beim Ziehen eines Elements (Verknüpfung zum markierten Element erstellen)
* [F2] (Markiertes Element umbenennen)
* [STRG]+[NACH-RECHTS-TASTE] (Einfügemarke an den Anfang des nächsten Wortes stellen)
* [STRG]+[NACH-LINKS-TASTE] (Einfügemarke an den Anfang des vorigen Wortes stellen)
* [STRG]+[NACH-UNTEN-TASTE] (Einfügemarke an den Anfang des nächsten Absatzes stellen)
* [STRG]+[NACH-OBEN-TASTE] (Einfügemarke an den Anfang des vorigen Absatzes stellen)
* [STRG]+[UMSCHALT] mit einer beliebigen Pfeiltaste (Textblock markieren)
* [UMSCHALT] mit einer beliebigen Pfeiltaste (Mehrere Elemente in einem Fenster oder auf dem Desktop markieren oder Text in einem Dokument markieren)
* [STRG]+[A] (Alles markieren)
* [F3] (Datei oder Ordner suchen)
* [ALT]+[EINGABE] (Eigenschaften des markierten Elements anzeigen)
* [ALT]+[F4] (Aktives Element schließen oder aktives Programm beenden)
* [ALT]+[EINGABE] (Eigenschaften des markierten Objekts anzeigen)
* [ALT]+[LEERTASTE] (Kontextmenü für aktives Fenster öffnen)
* [STRG]+[F4] (In Programmen, die das gleichzeitige Öffnen mehrerer Dokumente zulassen: Aktives Dokument schließen)
* [ALT]+[TAB] (Zwischen geöffneten Elementen wechseln)
* [ALT]+[ESC] (Elemente in der Reihenfolge durchlaufen, in der sie geöffnet wurden)
* [F6] (Bildschirmelemente in einem Fenster oder auf dem Desktop durchlaufen)
* [F4] (Adressleistenliste in "Arbeitsplatz" oder im Windows Explorer anzeigen)
* [UMSCHALT]+[F10] (Kontextmenü für markiertes Element anzeigen)
* [ALT]+[LEERTASTE] (Systemmenü für aktives Fenster anzeigen)
* [STRG]+[ESC] (Startmenü anzeigen)
* [ALT]+Unterstrichener Buchstabe in einem Menünamen (Entsprechendes Menü anzeigen)
* Unterstrichener Buchstabe in einem Befehlsnamen oder in einem geöffneten Menü (Entsprechenden Befehl ausführen)
* [F10] (Menüleiste im aktiven Programm aktivieren)
* [NACH-RECHTS-TASTE] (Nächstes Menü nach rechts oder Untermenü öffnen)
* [NACH-LINKS-TASTE] (Nächstes Menü nach links öffnen oder Untermenü schließen)
* [F5] (Aktives Fenster aktualisieren)
* [RÜCKTASTE] (Übergeordneten Ordner in "Arbeitsplatz" oder im Windows Explorer anzeigen)
* [ESC] (Aktuellen Vorgang abbrechen)
* [UMSCHALT] beim Einlegen einer CD-ROM in das CD-ROM-Laufwerk (Automatisches Abspielen der CD-ROM verhindern)
* [ALT]+[STRG]+[ENTF] (Taskmanager öffnen)
* [ALT]+[STRG]+[ESC] Taskmanager öffnen


Tastenkombinationen für Dialogfelder


* [STRG]+[TAB] (Vorwärts durch die Registerkarten navigieren)
* [STRG]+[UMSCHALT]+[TAB] (Rückwärts durch die Registerkarten navigieren)
* [TAB] (Vorwärts durch die Optionen navigieren)
* [UMSCHALT]+[TAB] (Rückwärts durch die Optionen navigieren)
* [ALT]+Unterstrichener Buchstabe (Entsprechenden Befehl ausführen oder entsprechende Option auswählen)
* [EINGABE] (Befehl für aktive Option oder Schaltfläche ausführen)
* [LEERTASTE] (Kontrollkästchen aktivieren oder deaktivieren, wenn die aktive Option ein Kontrollkästchen ist)
* Pfeiltasten (Schaltfläche auswählen, wenn die aktive Option eine Gruppe von Optionsschaltflächen ist)
* [F1] (Hilfe anzeigen)
* [F4] (Elemente in der aktiven Liste anzeigen)
* [RÜCKTASTE] (Übergeordneten Ordner anzeigen, wenn ein Ordner im Dialogfeld Speichern unter oder Öffnen markiert ist)


Microsoft Natural Keyboard-Tastenkombinationen


* [WINDOWS-LOGO] (Startmenü anzeigen oder ausblenden)
* [WINDOWS-LOGO]+[PAUSE] (Dialogfeld Systemeigenschaften anzeigen)
* [WINDOWS-LOGO]+[D] (Desktop anzeigen)
* [WINDOWS-LOGO]+[M] (Alle Fenster minimieren)
* [WINDOWS-LOGO]+[UMSCHALT]+[M] (Minimierte Fenster wiederherstellen)
* [WINDOWS-LOGO]+[E] (Arbeitsplatz öffnen)
* [WINDOWS-LOGO]+[F] (Datei oder Ordner suchen)
* [STRG]+[WINDOWS-LOGO]+[F] (Nach Computern suchen)
* [WINDOWS-LOGO]+[F1] (Windows-Hilfe anzeigen)
* [WINDOWS-LOGO]+[L] (Tastatur sperren)
* [WINDOWS-LOGO]+[R] (Dialogfeld Ausführen öffnen)
* [WINDOWS-LOGO]+[u] (Hilfsprogramm-Manager öffnen)


Outlook Express


* Strg+P Drucken der ausgewählten Nachricht
* Strg+M Senden und Empfangen von E-Mail
* Entf oder Strg+D Löschen einer E-Mail-Nachricht
* Strg+N Öffnen oder Bereitstellen einer neuen Nachricht
* Strg+UmschAlt+B Öffnen des Adressbuchs
* Strg+R Senden einer Antwort an den Autor der Nachricht
* Strg+F Weiterleiten einer Nachricht
* Strg+UmschAlt+R oder Strg+G (nur News) Allen antworten
* Strg+I Wechseln zum Posteingang
* Strg+> oder Strg+UmschAlt+> Wechseln zur nächsten Nachricht in der Liste
* Strg+< oder Strg+UmschAlt+< Wechseln zur vorherigen Nachricht in der Liste
* Alt+Eingabetaste Anzeigen der Eigenschaften einer ausgewählten Nachricht
* F5 Aktualisieren von Newsnachrichten und Kopfzeilen
* Strg+U Wechseln zur nächsten ungelesenen E-Mail-Nachricht
* Strg+UmschAlt+U Wechseln zum nächsten ungelesenen Newsthema
* Strg+Y Wechseln zu einem Ordner
* Strg+O oder Eingabetaste Öffnen einer ausgewählten Nachricht
* Strg+Eingabe oder Strg+Q Markieren einer Nachricht als gelesen
* Tab Wechseln zwischen Ordnerliste (falls aktiviert), Nachrichtenliste, Vorschaufenster und Kontaktliste (falls aktiviert)
* Strg+UmschAlt+A Markieren aller Newsnachrichten als gelesen
* Strg+W Wechseln zu einer Newsgroup
* Strg+J Wechseln zur nächsten ungelesenen Newsgroup bzw. zum nächsten ungelesenen Ordner
* Strg+UmschAlt+M Downloaden von News zum Lesen im Offlinemodus
* ESC Schließen einer Nachricht
* F3 Suchen von Text
* Strg+Umschalt+F Suchen einer Nachricht
* Strg+Tab Wechseln zwischen den Registerkarten Bearbeiten, Quelltext und Vorschau
* Strg+K oder Alt+K Überprüfen von Namen
* F7 Überprüfen der Rechtschreibung
* Strg+Umschalt+S Einfügen einer Signatur
* Strg+Eingabe oder Alt+S Senden (Bereitstellen) einer Nachricht


Word 2003


* Strg+* Text hochgestellt schreiben
* Strg+< Schriftgröße in akt. Zeile verringern
* Strg+Alt+. Einfügen von "…"
* Strg+Alt+C ©-Zeichen einfügen
* Strg+Alt+F Fußnote anfügen
* Strg+Alt+G UmschAlten auf Gliederungsansicht
* Strg+Alt+K Kommentar einfügen
* Strg+Alt+L UmschAlten auf Seitenlayoutansicht
* Strg+Alt+M μ-Zeichen einfügen
* Strg+Alt+N Zur Normalansicht wechseln
* Strg+Alt+R ® - Zeichen einfügen
* Strg+Alt+S Seite splitten (?)
* Strg+Alt+T ™ - Zeichen einfügen
* Strg+Alt+Y Zum Anfang des Dokuments springen
* Strg+B Blocksatz aktivieren
* Strg+D Ändern der Schrifteinstellungen
* Strg+E Text zentrieren
* Strg+F Dokument durchsuchen
* Strg+G "Gehe zu" - Dialog öffnen
* Strg+H Bestimmtes Zeichen/Wort ersetzen
* Strg+J Erstellen einer Liste
* Strg+K Einfügen eines Hyperlinks
* Strg+L Text linksbündig ausrichten
* Strg+M Seite einrücken (nach rechts)
* Strg+N Neues Dokument öffnen
* Strg+O Datei öffnen
* Strg+P Druckendialog öffnen
* Strg+R Text rechtsbündig ausrichten
* Strg+S Dokument speichern
* Strg+UmschAlt+"+" ZuschAlten der Hilfszeichen
* Strg+UmschAlt+> Schriftgröße in akt. Zeile erhöhen
* Strg+UmschAlt+E Änderungen in Dokument verfolgen (aktivieren/deaktivieren)
* Strg+UmschAlt+Ende Bis zum Ende des Textes markieren
* Strg+UmschAlt+F Text Fett machen
* Strg+UmschAlt+I Wörter zählen
* Strg+UmschAlt+J Schreibmodus (?)
* Strg+UmschAlt+K Text kusiv machen
* Strg+UmschAlt+L Einleiten einer Aufzählung
* Strg+UmschAlt+M Seite einrücken (nach links)
* Strg+UmschAlt+O Recherchieren-Leiste anzeigen
* Strg+UmschAlt+Pos1 Bis zum Anfang des Textes markieren
* Strg+UmschAlt+U Text unterstreichen
* Strg+T Text einrücken (?)

Excel 2003


* Alt+E+D Neues Diagramm einfügen
* Alt+E+E Einfügen einer neuen Zeile
* Alt+E+F Neue Funktion hinzufügen
* Alt+E+S Einfügen einer neuen SpAlte
* Alt+E+T Neues Tabellenblatt einfügen
* Alt+Z "Zellen formatieren" - Dialog öffnen
* Strg+ "-" Zeile oder SpAlte verschieben
* Strg+: Aktuelles Datum einfügen
* Strg+Alt+M μ-Zeichen einfügen
* Strg+F Dokument durchsuchen
* Strg+G "Gehe zu" - Dialog öffnen
* Strg+H Bestimmtes Zeichen/Wort ersetzen
* Strg+K Einfügen eines Hyperlinks
* Strg+L Erstellen einer Liste
* Strg+N Neues Dokument öffnen
* Strg+O Datei öffnen
* Strg+P Druckendialog öffnen
* Strg+S Dokument speichern
* Strg+UmschAlt+- Markierten Bereich mit Rahmen versehen
* Strg+UmschAlt+: Aktuelle Uhrzeit einfügen
* Strg+UmschAlt+> Linkes Element einfügen
* Strg+UmschAlt+F Text fett machen
* Strg+UmschAlt+K Text kusiv machen
* Strg+UmschAlt+U Text unterstreichen
* Strg+U Kopiert darüberliegendes Objekt
* Strg+W Aktuelles Dokument schließen


Outlook 2003


* Strg+1 Email-Berich anzeigen
* Strg+2 Kalenderanzeigen
* Strg+3 Kontakte anzeigen
* Strg+4 Aufgaben anzeigen
* Strg+5 Notizen anzeigen
* Strg+6 Ordnerliste anzeigen
* Strg+7 Verknüpfungen anzeigen
* Strg+8 Journal anzeigen
* Strg+Alt+E Zur ältesten Mail springen
* Strg+D markierte E-Mail löschen
* Strg+E Aufruf der Such-Leiste
* Strg+F Auf E-Mail antworten
* Strg+M E-Mails vom Server abrufen
* Strg+N Neue E-Mail verfassen
* Strg+O E-Mail öffnen
* Strg+P Drucken der gewählen E-Mail
* Strg+UmschAlt+B Adressbuch öffnen
* Strg+UmschAlt+C Neuen Kontakt erstellen
* Strg+UmschAlt+D Telefonanruf tätigen
* Strg+UmschAlt+E Erstellen eines neuen Ordners
* Strg+UmschAlt+F Erweiterte Suche ausführen
* Strg+UmschAlt+G Element zur Nachverfolgung kennzeichnen
* Strg+UmschAlt+H Neues Office Dokument verfassen
* Strg+UmschAlt+I Aufrufen des Posteingangs
* Strg+UmschAlt+L Erstellen einer neuen Verteilerliste
* Strg+UmschAlt+N Neue Notiz anlegen
* Strg+UmschAlt+O Aufrufen des Postausgangs
* Strg+UmschAlt+Q Neuen Termin hinzufügen
* Strg+UmschAlt+S Neue Diskussion eröffnen
* Strg+UmschAlt+T Neue Aufgabe hinzufügen

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