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Druckproblem Foxit Reader
Begonnen von Mirjam
04. September 2012, 17:29:55
Hallo!

habe folgendes prolem...

seit letzter woche benutze ich den foxit reader, find ihn auch super nur
wenn ich ein dokument zb ein ausgefülltes nova4 formular oder eine eingescannte
seite drucken möchte, dann kommen nur leere seiten raus (keine fehlermeldung!!!)

bei meiner arbeitskollegin funktioniert das alles einwandfrei (habe auch alle einstellungen von
ihr übermommen)

habt ihr von diesem problem schon mal gehört??

danke
lg mirjam

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Ein Desktop-Symbol lässt sich nicht entfernen
Begonnen von Jean-Pierre
08. April 2012, 00:31:28
[font=arial][size=10pt][/size][/font]Weiss nicht, wie das Symbol <Netzwerkverbindungen> sich auf dem Desktop eingefügt hat. Dieses Symbol lässt sich nun nicht mehr auf die gewohnte Weise entfernen. Auf den Rechtsklick mit der Maustaste wird nicht das gewohnte Menu angezeigt, sondern nur "Oeffnen", "Explorer" und "Verknüpfung erstellen". Auch über <regedit> habe ich keine entsprechende Lösung für das Problem gefunden. Auch einfach in den Papierkorb lässt sich das Symbol nicht verschieben. Frage: Wie kann ich dieses Symbol vom Desktop entfernen?
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Passwort Benutzerkonto
Begonnen von Antje10041976
20. Februar 2012, 18:46:08
Hallo,

ich habe heute eine Mail von 1&1 bekommen, Hinweise auf eine Virus-Infektion auf Ihrem PC [Ticket AB38666461]‏.

Habe den DE-Cleaner von Avira herruntergeladen, alles ausgeführt. Sollte dann einen Neustart machen und das ganze System prüfen.

Laptop fährt runter und wieder hoch, jetzt geht nichts mehr, keine Eingabe das Passwortes für das Benutzerkonto möglich.

Brauche Hilfe bitte!!!!!!


LG
Antje
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Win 7 Sicherheitsmeldung ohne adminrechte abschalten
Begonnen von Nikolas 3722
17. Juni 2011, 01:35:25
Hallo leute,
ich habe ein maechtiges Problem, naemlich:
Nach dem ich meinem Standaruser Adminrechte verleihen wollte, habe den eigentliche Admin und auch mein Benuzerkonto verlohren. Dies habe ich mit Hilfe des CDM Befehlseingabe "geschaft". Und blieb an Gastkonto angewiesen. Was noch schliemehr war, lies den Gastkonto  sich wegen "Sense Server" Probleme nicht anmelden. Also kam ich gar nicht ins PC. Danach habe den Pc in Sicherheitsmodus gestartet und durch cdm eingabe eine neue konto erstellt. Dies laest sich anmelden, aber da schliesst sich den Teufelskeis, ich kann kein Aenderung am Pc vornehmen, weil die Sicherheitsmeldung nur mit "Nein" weggeklickt werden kann. Man kann  mit "Ja" Button nicht bestaetiget.(sieh den Bild:http://forum.hardwarelabs.de/attachment.php?attachmentid=15394&d=1264340524). Also kann nur ins Internet.

Fuer mich kommt Neuistalation  von Win 7 nicht in Frage, weil ich dadurch sehr wichtige Sache verliere.
Ich denke, vielleicht kann man den Meldung ohne Adminrechte abschalten oder den User Adminrechte verleihen und dann die Andere konten aktievieren  oder den Befehl ruekgegig machen.

Also ich weiss nicht weiter.
Bitte schlagt mal was vor.
Danke im Voraus 
Nikolas
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Abschalten lästiger HP-Updatemeldungen!!!
Begonnen von bavarianteacher
14. Mai 2011, 10:22:39
Hallo Freunde!
Wie kann ich die LÄSTIGE (!!!) HP-Aktualisierungsmeldung abschalten.
HP müllt den PC mit lästigen Müll zu.
Wollte ein Programm "HP-Update" deinstallieren, habe es aber nicht gefunden.
Wahrscheinlich geht´s irgendwie anders.

Wäre sehr dankbar für jede Hilfe.
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Nervige Anrufe von einer Nummer
Begonnen von Blue-Air
25. März 2010, 20:24:04
Hii  :]

ich bekomme immer häufiger Anrufe von dieser nummer: +491721215110

Ich gehe ran sage Hallo oder sonst was und genau nach 5sek wird aufgelegt, wenn ich zurückrufe wird nur aufgelegt

Was soll ich machen das nervt..... es sond 2-3 Anrufe pro Tag, was soll ich machen  ;(
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Office 2010 Starter Edition
Begonnen von gdi
23. November 2009, 18:43:55
[img]http://www.go-windows.de/images/news/office-2010-logo.jpg[/img]

Office 2010 Starter Edition ist der Nachfolger von Microsoft Works. Diese wird von Microsoft kostenlos zur Verfügung gestellt und ist werbefinanziert. OEM Partner können diese Version auf Ihren Rechnern vorinstallieren. Es handelt sich dabei um eine abgespeckte Version von Word und Excel. So werden nicht alle Dateitypen im Vergleich zu den Vollversionen unterstützt. Add-Ins sollen gar nicht unterstützt werden und Macros bleiben zwar im Dokument erhalten, können aber nicht ausgeführt werden.

Ein interessantes Feature bietet die Starter Edition dennoch. So gibt es einen sogenannten „Microsoft Office To-Go Device Manager“. Dieser bietet dem Nutzer die Möglichkeit Office Starter 2010 auf einen USB Stick zu übertragen. Diese kann dann auf jedem beliebigen Windows Computer (ab Windows Vista SP1) ausgeführt werden.
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Windows 7 Dienste abschalten
Begonnen von Markus
31. Oktober 2009, 14:43:53
An dieser Stelle veröffentlichen wir demnächst eine Liste von Windows 7 Diensten, die zur Optimierung abgeschalten werden können...
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N24 Surf Stick E160e !! Weiß mir nicht mehr zu helfen !!
Begonnen von Jarhead163
08. Oktober 2009, 22:32:11
Hallo,
bin ganz neu im Forum und muss auch schon direkt meine erste Frage posten. Ich weiß tatsächlich nicht mehr weiter und bin schon am überlegen ob ich den UMTS-Stick wieder zurück schicke.

Notebook: ASUS X59Rseries, Win Vista SP 2

UMTS-Stick: N24 Surf Stick (Vodafone) Huawei E160e

Also hier der Chronologische Ablauf meiner bisher gescheiterten Versuche den Stick zum laufen zu bekommen:
Stick angeschlossen - AVG Free 8.5 -> erkennt angeblichen Trojaner autorun.exe !! (Problem auch bei der N24 Hotline bekannt) Fazit: AVG Beendet !! Klick auf Autostart -> Kein Resultat !!
Arbeitsplatz -> Stick wird als Laufwerk H: erkannt -> Rechtsklick -> Öffnen -> Setup Datei ausgewählt ->

[b](HAUPTPROBLEM) ---->> Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen werden. Sie verfügen evtl. nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das Element zugreifen zu können.
[/b]

Danach habe ich mein Benutzerkonto gechecked -> PatrickNotebook (Administrator) !! Besaß bis zu dem Zeitpunkt auch nur dieses eine Konto. Hatte mich sowieso immer gewundert warum mein Konto als Admin hinterlegt ist, ich aber bei vielen versch. Dingen gefragt werde ob ich dies/das wirklich tun möchte !! Quasi so als wäre ich nicht der richtige Admin ! Grins !! Nun gut kurz gegoogelt....... Wie kann ich volle Adminrechte bekommen !! Ich habe irgendwas in der Ausführung eingegeben gehabt was ds Admin-Konto aktiviert hat !! Nach einem Neustart habe ich im Bereich der Benutzerkontowahl nun 2 wählbare Konten gehabt Administrator und PatrickNotebook ! Gut der gemeine Schelm als solches denkt nun....super...muss ja jetzt klappen.... weit gefehlt....selbe Meldung wie oben. Komisch wieviel mehr Rechte als ein Admin muss man denn noch haben ? Grins !! Auf jeden Fall habe ich mit der N24 Hotline Telefoniert -> die meinten Sie dürften mir rein rechtlich schon gar nicht helfen u.a. wären Sie auch gar nicht dafür ausgebildet. Ok !!
Stick in meinen Home-PC gesteckt....Problemlos Installation via Autostart gestartet. (Btw .. auf beiden Geräten laufen so ziemlich die selben Programme) !! Habe mir auch eine andere Setup.exe aus dem Netz gezogen....Setup sucht nach dem Stick und findet aber nichts..... 3 Möglichkeiten wären angeblich - Kein Stick angeschlossen , Nicht als Admin angemeldet (war ich aber) und noch etwas was es gar nicht sein konnte....keine Ahnung was das war !! Hat noch jmd. ne Idee od. besser ne Anleitung die mir evtl. helfen kann !! Ich werde noch wahnsinnig .... normalerweise werde ich mit fast allem selbst fertig, aber dies Prob sprengt irgendwie mein Verständnis !! HELFT mir BITTE !!

Gruß Patrick (eigentlich Admin.....oder doch nicht ??)
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ArmA (Armed Assault) 2 Demo
Begonnen von stoneagem
27. Juni 2009, 14:35:30
In der Demoversion können Spieler das Hochland des fiktiven post-sowjetischen Staats Chernarus sowie die kleine Insel Utes erkunden. Komplett enthalten sind die Boot-Camp-Missionen, die als Tutorial für die zahlreichen Einsatzmöglichkeiten des Spiels dienen und veranschaulichen, wie sich in ARMA 2 Helikopter steuern lassen, Einheiten effektiv kommandiert werden oder etwa auch Militärbasen gebildet werden. Die Demo umfasst zudem die Einzelspielermission "Trial by Fire" der Kampagne sowie die Mehrspieler-Karte "Mini Warfare", mit der Spieler drei der Multiplayer-Modi ausprobieren können. Mit über 20 Fahrzeugen, mehr als 25 unterschiedlichen Waffen und mehreren Soldaten- und Zivilistenvarianten bietet die Demoversion eine gute Auswahl des einzigartig vielfältigen Equipments der Militärsimulation. Zusätzlich enthält die Demo eine limitierte Version des Missions-Editors.

Download: http://www.4players.de/4players.php/download_info/Downloads/Download/52428/ArmA_II/Demo.html

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IE 8 fordert ständig Adobe Flash Player zu installieren
Begonnen von Canon
25. Juni 2009, 05:43:17
Hallo,

seit ich unter Vista 32 bit SP2 den IE 8 installiert habe, fordert dieser mich, sofern ich auf entsprechenden Seiten bin, die Flash Animationen zeigen, dass ich den Adobe Flash Player installieren soll.

Ich gestatte dies also und installiere den Flash Player.

Doch auch nach einem Neustart werde ich erneut aufgefordert den Flash Player zu installieren - immer und immer wieder.

Unter FireFox läuft alles perfekt, da wird nichts dergleichen gefordert.

Ist das ein Bug oder was kann da nicht stimmen, zwischen Vista und dem neuen IE8, da es wohl einige getroffen hat.?

Danke für Hinweise und Lösungsvorschläge.
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Ram speicher reduzieren/erhöhen
Begonnen von Naddy x3
23. Juni 2009, 12:14:39
hallo :D

ich brauch mal dringend hilfe....
ich habe letztens meinen Arbeitsspeicher runtergekurbelt um zoo tycoon 2 starten zu können.

Nun haben wir ein neues spiel und ich denke mal es stürzt ständig ab wegen dem niedrigen arbeitsspeicher??? naja
jedenfalls finde ich nirgends mehr den riegel um mein ram wieder 2 stationen hochschrauben zu können...

ich habe nur das mconfig aber da sind keine riegel und hoch schrauben lässt er sich da auch nicht....

hilfe =( ich hab null ahnung von pc :D
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Windows 7 enttäuschend langsam
Begonnen von matag
08. Mai 2009, 16:00:46
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laut PC World, soll der RC von W7 nicht das bringen was so gelobt worden sein. Die Performance, wie Sie MS angepriesen hat liegt unter den Erwartungen

wer hat ähnliche Erfahrungen damit gemacht?!?
Gibt es Optimierungs-Möglichkeiten, damit Windows Seven schneller wird?
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Avira Antivir 9 - Neue Version - Download Upgrade
Begonnen von Markus
17. März 2009, 19:27:44
Heute hat Avira - der Hersteller des kostenloses Antiviren-Programms Avira Antivir Free, die Neue Produtreihe Antivir 9 veröffentlicht.
Vor allem ist für die Freeware-Version erfreulich, dass nun auch eine Ad-/Spyware Erkennung integriert ist.

Infos zum Update auf die neue Version finden sich unter: http://www.avira.com/de/support/faq.html#
Ein Update auf die neueste 9er-Version ist auch für die kostenpflichte Version Avira Antivir Premium (sowie alle anderen Produkt-Varianten) kostenlos.

[b]Upgrade-Info: Es gibt kein direktes Update von Antivir 8 auf Antivir 9.
Um Avira Antivir 9 zu installieren muss zunächst das Installations-Programm von Avira 9 heruntergeladen und ausgeführt werden.
Dieses deinstalliert dann Avira 8 und installiert nach einem Computer-Neustart die 9er-Version.
Der Download von Avira Antivir Personal Free 9 findet sich hier:
http://www.heise.de/software/download/ddwl1357
[/b]

[quote="http://forum.avira.com/wbb/index.php?page=Thread&threadID=85048"]Mit dem neuen Release werden alle Programm auf die Version 9 aktualisiert. Bitte beachten Sie das es noch Programmmodule mit anderen Versionen geben kann.

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus, Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * Quarantäne Manager: Die Anzahl der Spalten wurde verringert
    * Quarantäne Manager: Versenden von Dateien über HTTP
    * System Tray Tool: Anzeige der Modulstatus bei MouseOver
    * Letzte vollständige Systemprüfung: Individuell konfigurierbare Warnanzeige für "Letzte vollständige Systemprüfung"
    * Umbenennung der "Win32 Heuristik" in "AHeAD" in der Konfiguration
    * Support für Netbooks (Bildschirmauflösung)
    * Konfiguration: Neuer Button "Standardwerte". Hiermit kann die gesamte Konfiguration auf die Standardwerte zurückgesetzt werden.
    * Neue Installationsverzeichnisse und Registryeinträge für alle Produkte: "C:\Programme\Avira\AntiVir Desktop" und "HKLM\Software\Avira\AntiVir Desktop". D.h. keine Unterschiede mehr zwischen AntiVir Personal, AntiVir Premium und Premium Security Suite
    * Konfigurations-Assistent nach der Installation
    * Prozessschutz für GUI Prozesse
    * Datei- und Verzeichnisschutz für die Dateien und Verzeichnisse von AntiVir
    * Registryschutz für AntiVir Einträge
    * Scannen von exclusiv gesperrten Dateien
    * Scanner: Kombinierte Anzeige von Malwarefunden und One-Click Entfernung nach dem Suchlauf. Diese Einstellung kann in der Scanner Konfiguration vorgenommen werden
    * Scanner: Verbesserte Systemdesinfizierung
    * Scanner: Optimierter Scan bei Multiprozessor Systemen
    * Guard: geringere Speicherbelastung
    * Planer: Planen von Aufgaben an mehreren Wochentagen
    * Planer: Manuelles starten und stoppen von Aufgaben

Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * MailGuard: Der POP3 Port kann nun individuell angegeben werden
    * MailGuard: AntiSpam URL Kategorisierung
    * WebGuard: Webcat Verbesserung, mehrere Kategorien
    * WebGuard: Aktiver Drive-By-Download Schutz. Der WebGuard kann nun so genannte "Inline Frames" oder "IFrames" blocken



Avira Premium Security Suite

    * WebGuard: Kinderschutz. Der Kinderschutz erlaubt das Blockieren von Internetseiten, deren Inhalte für Kinder oder Heranwachsende nicht geeignet sind. Das Kinderschutz-Feature verwendet dazu die Cobion-IBM Online Datenbank.
    * Firewall: Privilegierter Applikationsmodus, kombinierte Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: SlideUp für Firewall Meldungen konfigurierbar
    * Firewall: Drag'n'Drop für Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: Liste vertrauenswürdiger Anbieter
    * Firewall: Automatischer Spielemodus

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus

    * Ad-/Spyware Erkennung

Neue Systemvoraussetzungen:

    * Computer ab Pentium 266 Mhz
    * Windows 2000 SP4 Service Rollup 1 - oder
    * Windows XP SP2 (32 oder 64 bit) - oder
    * Windows Vista SP1 (32 oder 64 bit)
    * Minimum 100 MB freier Festplattenspeicher
    * Mehr Speicherplatz für Quarantäne und temporären Speicher erforderlich.
    * Minimum 192 MB RAM für Windows 2000 und Windows XP
    * Minimum 512 MB RAM für Windows Vista,
    * Für die Installation sind Administratorrechte erforderlich.
    * Internet Explorer 6 oder höher.[/quote]
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Neuestes Java nervt mit Warnungsfenstern
Begonnen von lune
17. März 2009, 08:42:11
Hallo!
Für [i]synapsen [/i] musste ich Java mitinstallieren. (Zu diesem neuesten Java wurde dann sofort ein Update angeboten, das ich mitnahm.) Seitdem öffnet sich praktisch bei jedem Internetlink ein Warnungsfenster (s. Grafik!).
Fragen:
1. Wie kann ich diesen Nervtöter abstellen?
2. Welchen Sinn hat diese Warnung [b]"Eine Website möchte Webinhalte mithilfe dieses Programms auf dem Computer öffnen"[/b] überhaupt bzw. welchen internen Zweck verfolgt dieses Warnfenster, wenn ein [i]Zulassen [/i] des Angebots - wie es schneint - kein anderes Ergebnis zeitigt als ein [i]Nichtzulassen[/i], nämlich dass einfach die ursprünglich beabsichtigte Internetseite aufgerufen wird.
Danke vielmals!
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problem mit direct x ...
Begonnen von Filip.L
08. Februar 2009, 12:34:43
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[i]hei leute ich hab call of duty 2 instaliert und immer wenn ich das spiel starte kommt diese fehlermeldung -> "Schwerwiegender DirectX(R)-Fehler. Weitere Hinweise finden Sie in der FAQ von DirectX(R)."  ... und ich hab dann direct x gedownloadet von dieser seite -->  http://www.microsoft.com/directx 
und habs dann auch insteliert aber es geht trotzdem nicht ... wisst ihr vielleicht woran das liegt ..??

aja das ist meine grafik karte ->  Mobile Intel(R) 965 Express Chipset Family
ist das eher eine gute gk oder schlechte. .. ?

dankeim vorraus ...[/i]
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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TuneUp Utilities 2009, wie teilweise Rückgängig?
Begonnen von qwerik
14. Dezember 2008, 12:44:07
Hi,

wie kann ich bei den TuneUp Utilities 2009 die eine Empfehlung rückgängig machen, bei der die Zeit zum beenden der Programme verkürzt wird?
Hab die Menüs des Programms durchgesucht aber leider nix gefunden :-( könnte auch daran liegen dass ich das löschen der sicherungen auf 20 Tage gestellt habe und die Änderung schon über 20 Tage her ist :-)

Eigentlich müsste dies ja nur ein Regestri Eingriff sein, kann mir bitte jemand verraten welchen Schlüssel ich dazu verändern muss?
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Kann man diesen Hinweis abstellen?
Begonnen von ossinator
17. November 2008, 11:48:31
Unter Vista bekomme ich bei der Anmeldung bei Ebay immer einen Sicherheitshinweis (siehe Screenshoot). Diesen Hinweis bekomme ich bei XP nicht. Habe bei beiden BS den IE7 installiert.
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Windows Vista Recovery CD
Begonnen von netzmonster
31. Oktober 2008, 01:08:24
Wenn das geliebte Vistasystem nicht mehr ganz rundläuft, kann man es mit der Installations-DVD wieder reparieren.
Einige Anbieter von Komplett-PC's oder Notebook's liefern jedoch keine Installations- bzw. Recovery DVD mit.
Deshalb bieten wir Ihnen hier eine Recovery CD an, mit der Sie die Systemwiederherstellung starten können.
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[b][color=red]
[iurl=http://www.go-windows.de/forum/systemtools/vista-recovery-cd/]ZUM DOWNLOAD[/iurl]
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[img]http://downloads.go-windows.de/vista/Systemtools/RecoveryCD/screenshot.png[/img][/center]


Hinweis :
Bei der .ISO Datei handelt es sich um ein Image, welches mit einem Brennprogramm (z.Bsp. NERO oder CDBurnerXP) als CD gebrannt werden muss.
Mit den oben angebotenen Images kann man Windows Vista [color=red]nicht[/color] neu installieren!