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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort dritte
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Sat-TV Problem
Begonnen von ossinator
28. November 2011, 21:32:21
Heute muss ich euch mal mit einem PC-fremden Problem belästigen  :D
Seit geraumer Zeit bereitet mir und meinen Eltern deren Satelliten-TV-Empfang Probleme.

Angefangen hat alles vor ca. 3 Jahren, als ich die analoge Anlage auf digital umgestellt habe.
Damals gab es eine 120er Schüssel, eine analoge NoName Twin LNB, 20m Baumarkt-Kabel und ein analoger Baumarkt Receiver. Es gab nie Probleme (bei Unwetter mal abgesehen).

Geändert habe ich bei der Umstellung nur die LNB und den Receiver, eben digital. Der Rest ist geblieben und Bild war wie gewohnt. Plötzlich fing es an, dass einzelne Sender kein Bild mehr zeigten (Wetter war i.o.). Hauptsächlich waren es dritte Programme und Sat.1

Daraufhin habe ich Schüssel und Kabel getauscht. Keine Änderung.
Mittlerweile hängt an der Wand eine 85cm Hirschmann-Schüssel mit einer Invacom Twin-LNB mit 0,3db, 2x 7m 7mm Sat-Koax-Kabel mit 98db und ein Humax HD+ Fox-Receiver.

Die Signalstärke wird mit 87% und die Signalqualität mit 100% angegeben. Jedoch setzen Sender aus, sobald Wolken aufziehen (müssen allerdings bestimmte Wolken sein, passiert nicht bei jeder Wolke). Starkregen bescherrt Komplettausfall.

Mittlerweile glaube ich schon an Erdstrahlen, die den Empfang beeinflussen. Da das Haus einen mittlerweile 32 Jahre alten 3-Phasen-Kraftanschluss besitzt (ca. 5m Luftlinie von Sat-Anlage entfernt) haben meine Eltern diesen bereits trennen lassen. Brachte keinerlei Verbesserung.

Hat jemand noch eine Idee, was man noch ändern könnte? Ich mache alles, Wünschelrute, Regentanz, Kaffeesatz...
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3. Festplatte im Arbeitsplatzt ob wohl ich nur 2 Patitionen Habe
Begonnen von Robin99
22. November 2009, 13:15:49
hey

mal wieder ein Problemchen und zwar:

Ich habe grade Office 2010 Installiert und einen Text geschreiben. Als ich ihn auf meinem USB Stick speichern Wollte, sehe ich auf einmal das ich jetz 3 Festplatten habe (Ich habe eigentlich nur eine Festplatte in meinem Notebook mit einer System und einer Recovery Partition). Ich kan auch die Festplatte nicht öffnen. Da steht dan: [i]Zugriff verweigert![/i]. Irgentwie kommt mir das ganze Komisch vor  :grübel :grübel

Vll könnt ihr mir ja helfen  :D

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Windows 7 als Download wenn man Lizenz hat?
Begonnen von Spassbold
28. Oktober 2009, 21:26:36
Hallo zusammen,

Hab leider mit der Suchfunktion nichts gefunden, wobei die Frage bestimmt schonmal kam.

Nen Freund von mir hat sich die Windows 7 home Premium Version mit 3 Lizenzen gekauft.
Nun spricht ja eigentlich nichts dagegen, dass er mir eine Lizenz davon schenkt.
Meine Frage ist nun, da er nur eine DVD hat, ob es Windows 7 irgendwo legal zum runterladen gibt, oder ob er mir dann auch seine DVD borgen müsste?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!
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Call of Duty: Modern Warfare 2 - 3. Person Mode bestätigt!
Begonnen von stoneagem
27. Oktober 2009, 22:23:11
Heute bestätigte der Entwickler Activision nach den in den letzten Tagen aufgetretenen Gerüchten offiziell, dass das Game teilweise aus der 3. Person Perspektive gespielt werden kann.

Community Manager Rob Bowling sagte Gespräch mit der Seite kotaku.com dazu folgendes:
"Der 3rd Person Mode ist ein neuer Playlist-Modus des Multiplayers. Das bedeutet, dass ihr euren Lieblings-Spielmodi wie z.B. Team Deathmatch im Standard oder Hardcore-Modus (mit einem reduzierten HUD und höheren Schadenswerten) spielt oder in den 3rs Person Modus wechselt und euch selber, sowie jeden anderen Spieler in dieser Ansicht seht"

Wie er weiter erklärt, kann man jedoch nicht im laufenden Spiel zwischen den Perspektiven wechseln:
"Wenn ihr einmal in einem 3rd Person Mode angemeldet seid, dann könnt ihr nicht zwischen den Ansichten wechseln. Auch wird man im Standard-Modus nicht zwischen der 1st und 3rd Person wechseln können. Spieler, welche einen Level in der 3rd Person Ansicht bestreiten, werden zudem nicht mit denjenigen in der 1st Person Sicht zusammenspielen können. Es handelt sich hierbei um komplett unterschiedliche Spielmodi. Es ist nur eine andere Art und Weise das Spiel zu spielen."

Wie sich der Titel aus der neuen Perspektive spielen wird, erfahren wir am 10. November 2009. Dann erscheint Call of Duty: Modern Warfare 2 für PS3, XBox 360 und PC.

Quelle: http://www.gamezone.de/news_detail.asp?nid=78484
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Wer wird Millionär - Fragen und Antworten
Begonnen von Markus
09. Oktober 2009, 20:45:56
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Wenn Seeleute ein feindliches Schiff erbeuten, machen sie...?
A: eine Unze
B: ein Quäntchen
C: eine Prise
D: ein Karat
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Mal was zum Nachdenken
Begonnen von schreibermühle
11. September 2009, 17:55:57
Hier mal was zum nachdenken

[quote]Die Vorbereitung der Enteignung durch die BRD !NEU!
!!!!Vorsicht und Aufgepaßt!!!!!

Genau lesen, nochmal hinschauen und mitdenken!!!
Sämtliche Banken ändern ihre Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen AGB mit Wirkung zum 31.10.2009, und darin steckt ein echter Hammer. Originaltext der Sparkasse:
"Kundeninformation mit Erläuterungen zu den Änderungen unserer Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht erfordert eine umfangreiche Anpassung unserer Vertragsbedingungen. Daher gelten ab dem 31. Oktober 2009 neue Kundenbedingungen. Das betrifft u. a.
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, die Bedingungen für die
SparkassenCard, die Bedingungen für die MasterCard/Visa Card sowie die Bedingungen für das Online-Banking."

Man beachte nun den folgenden Punkt in den AGB:

"Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
(1) Umfang
Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen.
Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel,
Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen."


Damit erfolgt eine Umstellung auf "Deutsches Recht", und das ist definitiv das Werk der Firma BRD, denn das sog. deutsche Recht ist die juristische Schiene für die BRD.
Später folgt ein "abstraktes Pfandrecht", denn im Punkt 21 der AGB bei den Sparkassen bleibt dieses Pfandrecht ohne konkreten Bezug welcher Art die Gründe und der Zweck für das Pfandrecht sind.
Mit dem Einordnen auf deutsches Recht übernimmt die Firma BRD die Kontrolle über die Bank und deren Einlagen, sie kann nun über deren Gelder bestimmen, weil diese sich dem deutschen Recht unterwirft. Mit dem abstrakten Pfandrecht ohne Zweckbestimmungserklärung wird die Bank wiederum Herr über die Vermögen ihrer Kunden. Auf diese Weise hat sich die Firma BRD, eine personell und institutionell eindeutig als faschistisch erkennbare Vereinigung, das sogenannte volle Durchgriffsrecht gesichert. Wenn wir als Kunden diese AGB akzeptieren, dann darf natürlich auch Gebrauch von dem eingeräumten Pfandrecht gemacht werden. Und da dieses ohne bestimmten Grund oder konkreten Anlaß erteilt wurde, ist der Willkür rein rechtlich Tür und Tor geöffnet. So sieht das jedenfalls für den Autor dieses Artikels aus.

Damit kann sich die akut von der Pleite bedrohte Firma BRD über die Bankvermögen der ihr unterworfenen Banken schadlos halten, sprich enteignen. Und auf Garantie werden das die Menschen in unserem Lande am eigenen Leibe erfahren dürfen, denn wenn die Nachkommen der Faschisten in akute Bankrottgefahr kommen, dann werden Merkel, Steinmeier und Co. ihr wahres Gesicht zeigen. Gleichgültig wer, wie und warum auch immer zum Kanzler erkoren wird. Das zum Vorschein kommende Gesicht wird übrigens exakt jene Fratze sein, die vor 76 Jahren ihr Unwesen trieb.

Eigentlich müßte hier ein längst ein landesweiter Protestschrei erfolgen, wenn die Leute nicht unselig vor sich hinpennen, sowie sich ihres Hirns und insbesondere ihres Herzens berauben ließen.

Bitte MASSIV ÜBERALL verbreiten. Danke.


Sonnige Grüße ins ehemalige Land der Mitternacht mit Namen Germanien, Heimat der herzbewußten Leute.

http://www.julius-barkas.de/?location=aktuelles_details.php&id=527


[/quote]
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Partition nach Windows 7 Installation weg
Begonnen von zockerman
16. August 2009, 11:50:48
« 1 2
Hallo zusammen,

nachdem ich Windows 7 installiert habe, ist meine "Daten" Partition weg.
Wenn es eine ganze Festplatte von meinen 2 wäre, es ist aber eine Partition von der Festplatte, wo ich Windows installiert habe. ( C: System. D: Daten ---> 1. SATA2 Platte /  E: Sicherung ---> 2. IDE Platte )
Es fehlt mir die D: Partition.

Hat jemand vieleicht ein ähnliches Problem ?
Ich google jetzt schon seit Stunden.

Board ist ein Asrock mit AMD 790GX + Southbridge 750 Chipsatz.

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Wie WLAN beim Samsung NC10 ausschalten
Begonnen von ossinator
20. März 2009, 20:37:07

Ich habe mir heute das Samsung NC10 Netbook gekauft. Nun frage ich mich, wie ich mittels Tastenkombination (oder auch anders) die WLAN-Funktion deaktiviere.
Theoretisch sollte dies mit der Kombination Fn + F9 funktionieren. Tut es aber nicht. Vorne links am Gerät sind einige LED die u.a. auch die WLAN-Funktion anzeigen. Diese leuchtet blau. Wenn ich die WLAN-Funktion in der Netzwerkkonfiguration deaktiviere, bricht die Verbindung ab, die WLAN-Funktion scheint deaktiviert. Allerdings leuchtet die LED weiterhin.

Weiterhin bin ich mir nicht sicher, wann Bluetooth an oder aus ist. Woran erkenne ich das. Bei Dell gibt es ein Symbol in der Taskleiste dafür. Bei Samsung anscheinend nicht. Bluetooth funktioniert mit meinem E71 und dem Netbook.

Hat jemand von euch dieses Netbook und kann dies bestätigen oder mir einen Rat geben? Ich möchte durch die Deaktivierung Strom sparen.
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Zweite partition für zweites betriebsystem
Begonnen von Panda
11. Februar 2009, 17:22:03
Hallo ihr da draussen =)

also ich habe folgendes vor:

ich habe auf meinem laptop vista basic drauf...und ich möchte jetzt noch linux raufspielen, aber als zweites betriebsystem. so jetz weiss ich, dass man ne zweite partition erstellen kann und da dann linux raufspielen kann. aber ich weiss nich, wie ich die zweite partition einrichte und wie ich dann linux da raufschmeisse. kann mir das vllt jemand in idioten-sicherer weise erklären? xD

LG
Panda

PS: Ich hoffe das macht hier kein problem wegen linux xD.
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"ausführen als administrator" per cmd
Begonnen von herrm_no
10. Februar 2009, 11:53:15
Hallo Foren user

ich starte alle Programme über ein extra Programm oder auch über einen USB Stick, es ist so etwas ähnliches wie ein "Portable Start Menu"
Manche Programme z.B. Tune Up Utilities lassen sich in Vista nur über  "ausführen als administrator" ... starten.
Ich weis, daß ich eine Verknüpfung auf den Desktop anlegen kann und diese immer als "ausführen als administrator" starten kann.
Das kann ich aber wegen meinem extra Programm nicht.
Gibt es nun eine Möglichkeit wie ich z.B. mit cmd (oder anders) einem Programm sage das es als administrator ausgeführt werden soll + Angabe des Passworts.


Gruß
Norbert
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte
Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24
Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten  wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar  :]

[size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen   [/color]  [/size]
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"Reboot and select proper boot device..."
Begonnen von Forrester
30. Dezember 2008, 11:22:23
Hallo liebe go-Vista-Community!

Nachdem Pebro1 mir gestern mit meinem Problem helfen konnte, ist ein neues aufgetaucht, dass sich gestern schonmal durch CMOS-Speicher resetten beheben ließ. Nachdem ich den PC allerdings gestern Abend in den Ruhezustand geschickt habe, hing der PC sich beim Login-Bildschirm heute morgen auf, und nach drücken des Reset-Knopfs am Gehäuse kommt jetzt beim booten von Vista folgende Fehlermeldung nach dem "Power-On-Self-Test" des Bios:

"Reboot and select proper boot device or insert boot media in selected boot device and press a key..."

Im BIOS taucht die HDD auf, das Diagnose-Tool "HUTIL" von dem Hersteller (Samsung) sagt jedoch, dass er keine HDD finden kann.

Hier kurz nochmal mein System:
- AMD Athlon X2 64 Dual-Core 4200+
- ASRock ALIVEsATA2-GLAN
- 2 GB Ram @ 533 Hz (ich glaube 2x1GB, müsst ich aber noch mal genauer nachgucken wenn das wichtig ist Grin)
- nVidia GeForce 7600GS
- Netgear WG111-WLAN-USB2.0-Adapter
- Vista 32bit
- Samsung HD160JJ 150GB (SpinPoint P80SD ist das glaube ich); aufgeteilt in 2 Partitionen, auf C: (30GB) ist das OS installiert, auf D: (120GB) sind Daten und ein paar Programme.

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen.

MfG,

Forrester
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Verbatim Flash Drive 8GB läuft nicht unter Vista
Begonnen von Sandrie
25. Dezember 2008, 09:09:42
Hi an alle, merry xmas erstmal,

habe mir vorige Woche einen 8 GB Speicherstick von Verbatim (weiß mit blauer Klappe) gekauft, der auch von XP problemlos erkannt wird. Obwohl angeblich vistatauglich, will mein vista-pc (32 bit) den Stick nicht erkennen.

Wer weiss Hilfe? Auch per mail an sprachwelten@googlemail.com

Vielen Dank im Voraus

Sandrie
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Zweite Festplatte zeitweise auf Standby?
Begonnen von weva
21. Dezember 2008, 00:21:13
Guten Morgen,


Ich habe mir neulich eine neue Festplatte zugelegt, angeschlossen und installiert.

Funktioniert auch, doch nun muss ich feststellen, dass sie bei Inaktivität und dem darauffolgenden Zugriff - "hochfahr -ähnliche Geräusche" macht und mein PC für 2 Sekunden steckenbleibt.


Unter der Computerverwaltung sieht es wie folgt aus:

[img width=640 height=31]http://img201.imageshack.us/img201/8172/sysfl9.png[/img]


Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke im Vorraus.
Gruß
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Nero 9 Showtime schaltet Aero Glass ab
Begonnen von WolfgangZ
14. November 2008, 23:32:01
Ich habe ein Upgrade auf Nero 9 investiert und ärgere mich jetzt, dass Showtime bei jedem Start eines Films vorher Aero Glass abschaltet, was ein kurzes Dunkeltasten des ganzen Bildschirm bewirkt. Bei Nero 8 Showtime war das nicht der Fall.
Hat jemand eine Idee, wie man das verhindern kann?
Gruß
Wolfgang ?(
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SATA Platte wird nicht erkannt
Begonnen von chilli811
05. November 2008, 15:04:42
Hi,
nach der Neuinstallation von Vista Ultimate64 auf eine neue Platte habe ich meine alte (ebenfalls SATA) angeschlossen um einige Daten zu kopieren. Im Bios wird die Platte erkannt aber im Vista kann ich nicht darauf zugreifen???
Hab ihr ne Idee???


Gruß
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Tastaturbelegung
Begonnen von gnihd
04. November 2008, 11:39:42
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Bin hier zum ersten Mal und hoffe, dass ich es so richtig mache. Wer kann mir helfen--
Meine Tastatur spinnt. y ist z ///    Bild ab zeigt suchen      alle Interpunktionen etc sind falsch