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17. Mai 2024, 07:35:00

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort liste
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Games for Windows LIVE Problem
Begonnen von GDI01
28. Januar 2009, 15:02:38
Hallo

ich bin zurzeit ziemlich verzweifelt daher schreib ich euch mein problem in der Hoffnung ihr könnt mir helfen.
Ich wollte mir ein Addon bei GFWL kaufen. Musste mich bei Xbox Live einen account mach und da ich noch nichtvoll jährig bin, machte meine Mutter ein Elternkonto so das ich nun ein Account dort habe. Hab mir 2000 Microsoft Point gekauft für 24€ und lud mir den GFWL Clienten runter. Dann loggte ich mich ein und meine punkte waren auch noch da, das Problem, der Marktplatz ist komplett leer und frag mich nur wieso das den ist? Ich hab die berechtigung von meiner Mutter erhalten, wo auch im Account eingetragen ist das ich käufliche Inhalte erwerben darf, aber es gibt keine Angebote im Marktplatz, entweder ist alles unsichtbar, ich mach was falsch oder ich bin zu blöd.  :wallbash

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Braucht man alle .NET Framework-Versionen?
Begonnen von OCtopus
28. Januar 2009, 11:05:37
Ich habe unter [b]WinXP[/b] inzwischen alle .NET Framework-Versionen von Version 1 bis Version 3.5 mit hunderten MB installiert. Braucht man alle diese .NET Framework-Versionen oder täte es da nicht ggf. auch nur eine, nämlich die aktuelleste? Kann man die früheren deinstallieren?
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BurnAware Free - Kostenloses Brennprogramm nun auch für Windows 7
Begonnen von gdi
25. Januar 2009, 11:09:20
BunrAware Free ist eine kostenlose CD, DVD und Blu-Ray Brennsoftware, welche die nötigsten Funktionen wie das Brenen von Datenträgern für Dateien, Backup, Audio, MP3, Video-DVDs und ISO Abbildern bereitstellt.

Es wurde die neue Version 2.2.3 freigegeben, welche nun offiziell Windows 7 unterstützt.

Screenshot: http://www.burnaware.com/screenshots/free.jpg
Link: http://www.burnaware.com/downloads/burnaware_free.exe (7 MB)
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Vista 64 Bit mit 8GB Ram - Auslagerungsdatei löschen?
Begonnen von Subsanaty
21. Januar 2009, 07:13:21
Hallo Leute!
Ist es möglich,das man bei 8GB Ram die Auslagerungsdatei abstellen kann,weil man ja genug Arbeitsspeicher hat...?
Laufen damit Programme schneller unter Vista,weil ja alles jetzt im Ram abgelegt wird,oder wird es zu Problemen kommen...?
Das würde mich mal interessieren.
Und ein Problem ist bei mir aufgetreten,seitdem ich eine zweite Festplatte im PC habe,auf die ich die Auslagerungsdatei gelegt hab.Ab und zu friert der PC ein.Das ist ganz komisch.Es kommt einem vor als ob das ganze System ruckeln würde.Friert für eine Sekunde ein,läuft wieder für ne Sekunde,friert wieder für ne Sekunde ein,und es läuft wieder für ne Sekunde,und das geht dann immer so weiter,bis ich den PC neu starten muß.Das passiert aber nur mal ab und an.Egal was ich momentan mache.Ob ich ein Spiel spiele,oder im INet surfe oder ob ich nur auf dem Desktop bin,und nichts mache.
Warum passiert das aufeinmal,seitdem ich die zweite HDD habe...?

Danke und Gruß
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EVGA GTX 285 Superclocked oder GTX 285 Super superclocked!?
Begonnen von Daniel Payne
18. Januar 2009, 09:31:11
Hi,

was meint ihr die Karte mit GTX 285 Superclocked oder die mit Super superclocked!

Super Superclocked:
Core Clock Speed 702MHz
Processing Cores 240
Memory Clock Speed 2646MHz
Memory Bandwidth 169.3GB/sec
Shader Clock Speed 1584MHz
Bus PCI-E 2.0
Interface DVI-I, DVI-I, HDTV-7
Product Warranty Limited Lifetime warranty
upon registration

Superclocked:

Core Clock Speed 675MHz
Processing Cores 240
Memory Clock Speed 2538MHz
Memory Bandwidth 162.4GB/sec
Shader Clock Speed 1548MHz
Bus PCI-E 2.0
Interface DVI-I, DVI-I, HDTV-7
Product Warranty Limited Lifetime warranty
upon registration

Super superclocked ist nur 20 Euro teurer. Aber was meint ihr, ist das irgendwie nicht gefählich wie die Karte sehr stark übertaktet wurde.

Aber bei EVGA ist es sehr normal. Die Übertakten heftig. Aber nirgendswo habe ich gelesen, dass man damit probleme hatte.

Also was meint IHR!?
Lohnt sich das ?

Edit:
Also Superclocked kostet 380 Euro und Super superclocked kostet 400 Euro.

Also ich meine wie groß sind die unterschiede im Spiel?
Ob einer Vielleicht viel Wärmer wird oder nicht! und sowas. Ja ich brauche die Übertaktung
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QuickTime läuft nicht unter Vista 64 bit
Begonnen von Nirco
17. Januar 2009, 22:10:21
Hallo,

hat jemand eine Lösung dafür, dass der QuickTime-Player unter Vista 64 bit nicht läuft?

Gruß Nirco
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Computer-Bild 3/2009 bringt "tausende" XP-/Vista-/Office-Updates.
Begonnen von OCtopus
17. Januar 2009, 18:08:54
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Computer-Bild 3/2009 vom 19.1.2009 bringt eine Zusammenstellung "tausender" XP-/Vista-/Office-Updates. Wenn das CB-Update-Programm installiert ist, zeigt es alle nicht installierten Updates an, die dann per Häkchen installiert werden können. Hierbei werden auch Updates installiert, die nicht durch das automatische Vista-Update angeboten wurden.

Das Update-Programm ist nur bis zum 15.2.2009 lauffähig. Damit soll verhindert werden, daß neuere später installierte Updates überschrieben werden.

Ich werde es mir mal ansehen und zu gegebener Zeit berichten.
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Ordneransicht
Begonnen von merkur1982
17. Januar 2009, 18:03:33
Hi, ich ärgere mich ständigt über die Ansicht der Order/Dateien im Windows Explorer.Wähle immer die Ansicht "Details",aber nach jedem Neustart ist wieder umgestellt auf Kacheln,Symbole oder.....Kann man die Einstellung der Ansicht speichern???
Danke im Voraus
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no Steam Version von CSS
Begonnen von Spagel
17. Januar 2009, 10:06:59
HI,

ich hab im wie ein wilder gegoogelt jedoch fand ich keinen link der mirden Crack runter läd... :(
Zudem hab ich mir einen server selber erstellt und wollte ihn jetzt cracken damit der auch online zu spielen geht und das er über non steam läuft.

Valve.HL2.SOURCE.Engine.UNIVERSAL.PATCH.v1.98.20.POWER.EDITION.ANYCLIENT.ALLOS-ViTYAN.exe

diese exe brauch ich für den crack jedoch hab ich gelesen das es illegal ist doch das ist mir egal..^^

und ich weiß nicht wie ich meinen server jetzt so ins netz bekomme ich habe auch schon die ports freigeschaltet auf meinen pc und auf dem rooter und bitte euch um eine kleine ausführliche erklärung wie das geht und so und das ihr mireinen funktionstüchtigen link geben könntet wo kein virus drin ist...^^...da alle die ich fand mit viren voll waren......:(

also danke schon mal im vorraus

mfg Spagel

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.key Datei öffnen
Begonnen von Guitarking
14. Januar 2009, 19:49:14
Gibt es eine möglichkeit eine .key Registrierungsdatei zu öffnen und eventuell zu bearbeiten?

Mfg
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Liste der Software die unter Windows 7 läuft
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 17:47:38
Hier eine Liste der funktionierenden Programme unter Windows 7
[size=8pt]Ich schaue, dass ich die Liste entsprechend aktualisiere.[/size]

[b]Windows 7 32Bit[/b]

[spoiler][list]
[li]7-zip[/li]
[li]A1-Faktura[/li]
[li]Ableton Live 6.0.7[/li]
[li]Acronis 11.0.8.105 (2008) [/li]
[li]Adobe Lightroom 2 [/li]
[li]Adobe Photoshop CS4[/li]
[li]Adobe Reader 9.0 [/li]
[li]Adobe Reader 5.0.5[/li]
[li]AllSync [/li]
[li]AnyDVD & AnyDVD HD [/li]
[li]Any Video Converter [/li]
[li]Ashampoo Burning Studio 2009 Advanced[/li]
[li]Autodata 2007[/li]
[li]AVG Free 8  [/li]
[li]Avira Antivir Premium [/li]
[li]Bandwidth Meter Pro 2.6 [/li]
[li]Bing Maps 3D[/li]
[li]Bioshock[/li]
[li]CA eTrust Antivirus 7.1 [/li]
[li]Call of Duty [/li]
[li]CCleaner[/li]
[li]CDBurnerXP[/li]
[li]CloneDVD 2  [/li]
[li]Corel Paint Shop X2[/li]
[li]Counter Strike (1.5) [/li]
[li]Crysis[/li]
[li]cube demo (als Admin) [/li]
[li]Dead Space[/li]
[li]EasyBCD  [/li]
[li]Eraser[/li]
[li]Everest Ultimate Edition v 4.60 [/li]
[li]Fallout 3 [/li]
[li]Fastmount [/li]
[li]FileZilla 3.2.0 [/li]
[li]FireFox 3.0.5  [/li]
[li]Firebird 2.1.1.17910  (Datenbank)[/li]
[li]Forte Free Notationsprogramm[/li]
[li]Foxit PDF Reader  [/li]
[li]FreepdfXP  [/li]
[li]Google Earth [/li]
[li]GTA4[/li]
[li]Guild Wars[/li]
[li]Half Life²[/li]
[li]ICQ 6.5[/li]
[li]IncrediMail[/li]
[li]iTunes [/li]
[li]JetAudio (sogar eine alte Version) [/li]
[li]Legendary[/li]
[li]Max Payne 2[/li]
[li]Mass Effect[/li]
[li]Media Player Classic  [/li]
[li]MediaMonkey [/li]
[li]Melody Assistant (eine Notationssoftware) [/li]
[li]Messenger Plus (zusatz für den Win Live Messenger)[/li]
[li]Microfax Picture Publisher (ein uraltes Bildbearbeitungsprogramm aus Windows 95) [/li]
[li]MP3Tag[/li]
[li]MS Office 2003 [/li]
[li]Musikstudio Standart V3.00b7[/li]
[li]Namo Webeditor 2006 +  Web Canvas 2006 + WebUtilities 2006[/li]
[li]Nero 7[/li]
[li]Nero 8 [/li]
[li]NFS Prostreet[/li]
[li]NFS Undercover[/li]
[li]Nod32 [/li]
[li]Nod32 3.0.642.0 [/li]
[li]Notepad ++ [/li]
[li]Office XP Prof.[/li]
[li]Office 2007 [/li]
[li]OpenOffice3.0[/li]
[li]Opera[/li]
[li]Orbit Downloader [/li]
[li]Outlook on the Desktop 1.5.1 (Kalender muss manuell umgeschaltet werden) [/li]
[li]Paint.NET 3.6  [/li]
[li]Paragon Festplatten Manager 10[/li]
[li]PC Tools Firewall Plus[/li]
[li]PhantomCD  (Virtuelles Laufwerk)[/li]
[li]Phase 5[/li]
[li]Phonostar Player[/li]
[li]PhotoFiltre[/li]
[li]PhotoImpactX3[/li]
[li]Pidgin [/li]
[li]PopTray 3.20 [/li]
[li]Power Archiver 2009[/li]
[li]Power DVD[/li]
[li]Punkbuster[/li]
[li]PVRUSB[/li]
[li]Raily 3.0 (eine Gleisplansoftware für Modelleisenbahnen) [/li]
[li]Rocket Dock (incl Stack Docklet) [/li]
[li]Sam Broadcaster[/li]
[li]Skype 4[/li]
[li]Snagit 8 [/li]
[li]Speedcommander 12 [/li]
[li]Spybot - Search and Destroy   [/li]
[li]Teamspeak 2 [/li]
[li]TES4 Oblivion [/li]
[li]Thunderbird [/li]
[li]TuneUp 2009 ließ sich mit UAC bei mir nicht zum Laufen bringen, ohne UAC ging es, wobei zwei dll nicht registriert werden konnten. [/li]
[li]TuneUp 2010[/li]
[li]UberIcon[/li]
[li]VAG-COM 3.11[/li]
[li]VDownloader[/li]
[li]Virtual CD 9.3 [/li]
[li]Virtual DJ 6[/li]
[li]Virtual PC 2007 SP1 [/li]
[li]VLC Media Player  [/li]
[li]Winamp [/li]
[li]Windows Live Messenger [/li]
[li]Windows Mobile Device Center [/li]
[li]WinOnCd 2009[/li]
[li]Winrar 3.80  [/li]
[li]Xfire[/li]
[li]XMediagrabber [/li]
[li]XMedia Recode[/li]
[li]XnView V1.95.3  [/li]
[li]YourUninstaller [/li]
[li]Zattoo  [/li]
[/list][/spoiler]

[b]Windows 7 64Bit[/b]

[spoiler][list]
[li]Acrobat 9 [/li]
[li]Adobe flash player 10 active X[/li]
[li]Adobe PhotoShop 10 + CS3[/li]
[li]Adobe Shockwave Player 11.5[/li]
[li]Artweaver 0.57[/li]
[li]Avast 4.7x Pro[/li]
[li]Avira Antivir Premium[/li]
[li]Carom3D[/li]
[li]CDBurnXP[/li]
[li]CPU-z 1.50[/li]
[li]Company of Heroes (inkl. AddOns)[/li]
[li]Counterstrike: Source[/li]
[li]Day of Defeat: Source[/li]
[li]DAZ3D[/li]
[li]dict.cc tooolbar (im IE 8  & Firefox)[/li]
[li]DivX Player[/li]
[li]DVD Fab Platinum v. 5.1.2[/li]
[li]EA Need for speed Undercover[/li]
[li]Firefox 3: bis und mit Version 3.6 B1 (+ plugins)[/li]
[li]Flv Player[/li]
[li]Flyingcode NFO-Viewer 1.0[/li]
[li]Free Download Manager[/li]
[li]FreePDF 4.2 mit Ghostscript 8.7 64 Bit[/li]
[li]Gimp-x64[/li]
[li]Google toolbar (für IE)[/li]
[li]GPU-z 0.3.2[/li]
[li]HW Monitor 1.13.0[/li]
[li]HijackThis 2.0.2[/li]
[li]Intervideo WinDVD8[/li]
[li]IrfanView 4.23 mit plugin's[/li]
[li]Kaspersky (KIS ) 7 aber unter Vista modus / Kaspersky Anti-Virus 2009 8.0.0.506[/li]
[li]Kaspersky Internet Security 2010[/li]
[li]Microsoft Visual Studio Express 2008[/li]
[li]Microsoft SQL Server Express 2008[/li]
[li]Mirror's Edge[/li]
[li]Mozilla Thunderbird 2.0.0.21[/li]
[li]Norton Internet Security 2009[/li]
[li]Notepad++[/li]
[li]O&O Defrag v.11[/li]
[li]OpenOffice 3 [/li]
[li]Paint.net[/li]
[li]Picasa3[/li]
[li]Pidgin 2.6.3[/li]
[li]PlexTools Professional XL v.3.16[/li]
[li]Poser 6[/li]
[li]Realplayer[/li]
[li]Saintsrow 2[/li]
[li]SecondLife (alle versionen des viewers)[/li]
[li]SharePod [/li]
[li]Skype 4.0 BETA[/li]
[li]Spybot - Search & Destroy[/li]
[li]Steam[/li]
[li]TortoiseSVN-1.6.6.17493[/li]
[li]TuneUp Utilities 2009 [/li]
[li]Ubisoft RainbowSix Lockdown[/li]
[li]Ubisoft SplinterCell double agent[/li]
[li]UltraVNC 1.0.6.4[/li]
[li]Virtual DJ 6[/li]
[li]Visual C++ 2005 x64 & x86 v.9.0.3[/li]
[li]VLC Player 0.9.8a[/li]
[li]VMWare Player 3[/li]
[li]WinPatrol 2008[/li]
[li]WinRar 3.71, Win Rar 3.80[/li]
[li]X-Blades[/li]
[li]yTorrent[/li]
[/list][/spoiler]

Die Antwort auf die Frage:
"Welche Programme laufen unter Windows 7?"
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Liste der Software die unter Windows 7 nicht läuft
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 17:45:50
« 1 2
Antwort auf die Frage:
"Welche Programme laufen nicht unter Windows 7?"

[b]Software nicht kompatibel mit Windows 7:[/b]

[list]
[li]Deamon Tools [/li]
[li]MagicDisk [/li]
[li]Panda Antivirus 2009    [/li]
[li]Skype 3.8 [/li]
[li]Windows Live OneCare  [/li]
[li]McAfee Total Protection[/li]
[li]Microsoft Train Simulator (aus dem Jahre 2001)[/li]
[li]Loksim3D[/li]
[/list]
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Programm schnellstart im Startmenü wiederherstellen???
Begonnen von lukie_hat_vista
11. Januar 2009, 21:13:00
Hey, das ist mein erster Beitrag würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt;)
Ich habe folgendes Problem:
Ich brauche die standart einstellungen von den einstellungen im startmenü siehe bild: [URL=http://img406.imageshack.us/my.php?image=vistahw0.jpg][IMG]http://img406.imageshack.us/img406/9106/vistahw0.th.jpg[/img][/URL] könnt ihr mir da helfen???
DANKE schonmal
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6TO4 Adapter
Begonnen von scholle86
11. Januar 2009, 16:53:21
« 1 2
Habe probleme mit diesem adapter, nach einiger zeit im internet stürzt mein notebook ab ( chrashdamage) und sagt das es an dem adapter liegt! fehlercode 10 wird angezeigt und treiber soll auf neusten stand sein! Wer kann mir dabei helfen? danke schonmal im vorraus.
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46786
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Welche Software läuft problemlos auf Windows 7?
Begonnen von netzmonster
11. Januar 2009, 16:15:24
« 1 2 3 4 5
Mich würde gern interessieren, welche Programme ihr auf Windows 7 installiert die ohne Probleme laufen.

Bisher läuft bei mir (32bit):
Firefox 3.0.5
Avira Antivir 8.2.0
Office 2007
CDBurnerXP
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suche software zum download von youtube,myvideo und co.
Begonnen von pornoralle
11. Januar 2009, 12:16:49
hallo und guten morgen!

ich suche ein programm womit ich videos runterladen kann von myvideo und youtube udn den ganzen anderen protalen!
aber ich weiss nicht unter was ich da suchen muss!

vielleicht könnt ihr mir ja helfen!

wünshe ein schickes we und tollen start in de neue woche!
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AsDsm.sys - Bluescreens
Begonnen von Firewater
06. Januar 2009, 22:52:27
Hallo Leute,

jetzt wirds kniffelig aber ihr schafft das schon ;)

ich habe in letzter Zeit häufiger Blue Screens - seltsamerweise aber in 90% der Fällen bei sowas wie einen Ordner öffnen oder ausschneiden oder anderen ganz normalen Windows-Operationen, nie wirklich bei was wichtigem, zb. wenn ein Programm läuft. Dann eher noch wenn ich gerade eins schließe...

ich hab ein gewisses Win DBG drüberlaufen lassen und der hat mir als möglichen Verursacher die Datei AsDsm.sys angegeben...

jetzt kommt die große Frage: was ist das? Wozu brauch man das und wie krieg ich es wieder weg?

Das einzige was mir eingefallen ist, nach einer kleinen Internetrecherche wäre der "Asus Data Security Manager"...
oder habt ihr was besseres?


hier nochmal die Details:

0xc0000005 - Die Anweisung in 0x%08lx verweist auf Speicher 0x%08lx. Der Vorgang %s konnte nicht im Speicher durchgeführt werden. (sorry, das is aus dem Programm rauskopiert, deshalb nich genauer ^^)

es ist ein Asus X 53K Laptop mit Windows Vista Home Professional X86.

hab auch schon Windows Defrag, Fehlerüberprüfung und Arbeitsspeicherprüfung drüberlaufen lassen und er hat nix gefunden, hoffe also dass es kein Hardwarefehler ist...


dankeschön
ich weiß ja - hier wird man geholfen :)
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Markierte Elemente von hellblau auf dunkelblau ändern ???
Begonnen von Oli B.
05. Januar 2009, 19:52:16
Hallo ihr Lieben.
Ich habe das Problem, daß ich wenn die Sonne auf mein Notebook scheint, die markierten Elemente nicht sehen kann bzw. ob markiert o. nicht.
Gibt es eine Möglichkeit das wie bei Xp auf dunkelblau zu ändern.
besten Dank Oli