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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort anmelde
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kann mich nicht anmelden
Begonnen von zebulon10
05. März 2009, 15:55:24
hallo

mein compi fährt zwar hoch aber mein vista anmelde icon erscheint nicht. hab schon viel probiert bislang aber ohne erfolg. hat jemand damit erfahrung??? vielen dank

zebulon10

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Schwarzer Bildschirm nach BenutzerABMELDUNG
Begonnen von bertlinga
02. März 2009, 17:46:13
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Hi Leute.

Kurz zum System:

erst vor kurzem (günstig aber doch) aufgerüstet. Zum Arbeiten unter Vista sollte es reichen.

Graka ist zwar nur onboard (Radeon HD 3200), aber zum Arbeiten unter Vista sollte es wie gesagt reichen. ;)

OS: Win Vista Ultimate (64 bit) mit SP1 und regelmäßigen Updates.



Alles funktioniert toll. AUch der Systemstart geht problemlos und sehr schnell. Bin total begeistert. Auch Arbeiten im Photoshop etc. !!!!!

ABER:

wenn ich meinen User "abmelde", dann meldet er zwar ab, jedoch sehe ich anstelle des Anmeldebildschirms nur einen schwarzen selbigen.

Starte ich das System neu, so sehe ich (nach dem Windows-Ladebalken) auch nurmehr schwarz. ERstaunlich ist, dass das system aber ordnungsgemäß hochfährt (laut den Windowssounds etc.).

Im abgesicherten Modus läuft alles aber problemlos.

Also System läuft total einwandfrei, bis ich zum ersten Mal "abmelden" verwende.

Woran kann das liegen?????

lg
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Bilder vergrößern
Begonnen von Sweeneymoon
24. Februar 2009, 21:31:58
Hallo,

Ich will ein Bild meiner Freundin als hintergrund haben,nun ist das so das das bild nur 1200*1600 ist,ich aber ein 16:10 also 1680*1200 brauche oder so. wie bekomm ich das am besten hin ? so das ich es als hintergrund verwenden kann.Habs schon getreckt aber das sieht doof aus ^^ Danke
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WIndows Live Messenger 2009 Problem
Begonnen von Guitarking
15. Februar 2009, 20:44:16
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Ich habe mir den neuen MSN Messenger 2009 von CHIP.de heruntergeladen und wollte ihn installieren. (wenn ich ihn von der Windows Webseite laden will (jetz mit Firefox) kommt immer ein Seitenladefehler beim downloadversuch) Jedoch fährt der balken erst mal kurz und dann heißt es er kann keine Internetverbindung finden. Jedoch bin ich derweil im Netz und surfe ganz normal. Weiters habe ich die Interneteinstellungen vom IE überprüft (surfe mit Opera und Firefox) weil der WLM ja mit dem irgendwas hat.
Kennt jemand das problem?  ?(
Genauer Fehler ist im Anhang.
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Games for Windows LIVE Problem
Begonnen von GDI01
28. Januar 2009, 15:02:38
Hallo

ich bin zurzeit ziemlich verzweifelt daher schreib ich euch mein problem in der Hoffnung ihr könnt mir helfen.
Ich wollte mir ein Addon bei GFWL kaufen. Musste mich bei Xbox Live einen account mach und da ich noch nichtvoll jährig bin, machte meine Mutter ein Elternkonto so das ich nun ein Account dort habe. Hab mir 2000 Microsoft Point gekauft für 24€ und lud mir den GFWL Clienten runter. Dann loggte ich mich ein und meine punkte waren auch noch da, das Problem, der Marktplatz ist komplett leer und frag mich nur wieso das den ist? Ich hab die berechtigung von meiner Mutter erhalten, wo auch im Account eingetragen ist das ich käufliche Inhalte erwerben darf, aber es gibt keine Angebote im Marktplatz, entweder ist alles unsichtbar, ich mach was falsch oder ich bin zu blöd.  :wallbash
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Probleme mit zu langen Domain-Namen
Begonnen von ossinator
21. Januar 2009, 11:17:45

Microsofts aktuelle Beta-Versionen der Betriebssysteme Windows 7 und Windows Server 2008 R2 haben Probleme mit langen Domain-Namen. Diese dürfen nicht länger als 15 Zeichen sein.

Versuchen Nutzer in Unternehmensnetzen beispielsweise, ihren Rechner in eine Domain mit längerem Namen einzubinden, folgt lediglich eine Fehlermeldung. Microsoft hat das Problem erkannt und stellte nun einen Hotfix bereit, der von der Webseite des Herstellers heruntergeladen werden kann.

[url=http://support.microsoft.com/hotfix/KBHotfix.aspx?kbnum=961402&kbln=en-us][b][color=blue]Hotfix KB961402[/color][/b][/url]
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Benutzerkonten vom Anmeldeschirm entfernen
Begonnen von Heavy-Dee
11. Januar 2009, 16:50:04
Hallo zusammen,

Ich habe ein paar Benutzerkonten angelegt die ich nur für die Netzwerkverwaltung und ähnliches benötige. Eine direkte anmeldung als User erfolgt unter diesen nicht.
Diese Konten werden mir aber unter dem Anmeldebildschirm von Vista angezeigt. (genau wie bei XP).

Unter XP habe ich diese durch folgende Einträge in der Registry ausgeblendet:

HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Microsoft\Windows
NT\CurrentVersion\Winlogon\SpecialAccounts\UserList

Für jeden (unerwünscht angezeigten) Benutzer einen
namensgleichen DWORD mit dem Wert 0 erstellt.
[Wert:0 Name wird nicht angezeigt , Wert:1 Name wird angezeigt]

Weiss jemand wo sich diese Einträge bei Vista verbergen?
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Hilfe, es können nach Anmeldung keine Windows-Dienste hergestellt werden !
Begonnen von bernardo44
11. Januar 2009, 10:55:01
Schönen  Sonntag allerseits.
Habe seit gestern (nach Deinstallation eines Quicktime Players) seit Neustart folgendes Problem :
Nach Kennworteingabe kommt das "willkommen" und bleibt eine lange Zeit stehen, dann wird der Bildschirm wieder schwarz. Nach ebenso einer langen Zeit baut sich dann doch das Desktop-Bild auf. Dann erscheinen mehrere Warnfenster, wie z.B.: 1. Es können keine Windows-Dienste hergestellt werden.
2. Bitte überprüfen Sie die Firewall. Auch noch weitere von DSL-Protect (Programm der Fritzbox) und Logitech usw.
Wenn ich die Firewall einschalten will, geht das auch nicht !!
Eine Systemwiederherstellung ist auch nicht möglich ! Internetverbindung ist natürlich auch nicht da !!
Ich habe alle Antiviren- und Spywareprogramme durchlaufen lassen, es werden keine Schädlinge gefunden.

Hat jemand eine Diagnose oder Tipps für mich ????
Vielen Dank im voraus !
bernardo44
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Admininstrator Passwort vergessen Vista (HELP)
Begonnen von Coke
07. Januar 2009, 16:01:25
Hallo, wollte fragen ob mir jemand helfen kann.

Ich hab auf meinem anderen PC das Admininstrator Passwort vergessen und möchte aber gerne wieder den PC nutzen können.
Nun hab ich schon mich erkundigt google etc. und dann wenn ich z.b. an meinem derzeitigen PC im CMD net user Benutzername password /add kommt da immer Zugriff verweigert. Komisch aber weil ich der einzige User bin und Admin rechte besitze?!

Und dann hab ich auch gehört wie das ganze noch per XP geht abgesicherter Modus... könnte mir jemand das genau posten wie ich das ganze bei Vista und XP hinbiege :(?
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Mit TuneUP U. '08 Systemwiederherstellungspunkte gelöscht
Begonnen von DeLiRiuM
27. Dezember 2008, 02:19:54
Servus,

Wie oben genannt habe ich ausversehen auf diesem Laptop die [color=red]Systemwiederherstellungspunkte[/color] gelöscht.
Nun kann ich höchswahrscheinlich meinen Laptop nicht mehr auf dem Datum zurück einstellen, an dem ich es vom Händler gekauft habe.


Wie könnte man die Sachen wieder auf dem BS wiederfindbar machen evtl. hervorzaubern?


Danke im Vorraus!

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Arcor Modem
Begonnen von MadAss
21. Dezember 2008, 16:49:26
Hey leutz,
Ich hab von Arcor nen modem wo ich mich immer wieder manuell bei jedem PC starten anmelden muss!
Folgendes Problem mein Vater hat jetzt auch ein Pc und will auch ins Internet kann aber nicht weil ich ja schon über den Account in dem Modem eingeloggt bin !
Kann mann das modem so einstellen das es wie ein "Router" funktioniert?
Also das modem ihrgendwie im Netzwerk anmelden oder so

Danke

Mfg MadAss
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Kann mich nicht mehr anmelden, neustart nach update config ->wieder config
Begonnen von jiyan
17. Dezember 2008, 21:23:37
Guten Abend,

mein Vista hat ein Update gemacht, ganz normal..
Dann ein Neustart und bevor mein Anmeldebildschirm kommt, steht da: Update wird koknfiguriert. Abschnitt 3 von 3........... ist auch OK.
Dann mach der einen Neustart und kommt wieder dahin, Update wird konfiguriert. Abschnitt 3 von 3.......... dachte mir wieder "hmm ok"... hab den 20 minuten laufen lassen,
immer dasselbe. kann mich nicht mehr anmelden!
hab mal die datei \windows\servicing\trustedinstaller.exe umbenannt übern cmd. kann mich so zwar noch anmelden, aber muss immer 2 minuten warten, bevor ich mich anmelden kann, da steht BITTE WARTEN........ und es kommt eine meldung, dass keine verbindung zum windows dienst hergestellt werden konnte, also könne sich auch kein nutzer mit eingeschränkten rechten anmelden.
wie kann ich die updates löschen?
bei der systemsteuerung, wo er mir sie anzeigen sollte, finde ich nix, ich denke mal, weil er die trustedinstaller.exe nicht findet...  ?( ?( ?(
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GTA4 RGSC.exe startet nicht!?!
Begonnen von Flunkerhase
05. Dezember 2008, 12:32:12
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Moin Leute,

weiss nach mehrmaligen installieren und unterschiedlichsten Einstellungen nicht mehr weiter, ich bekomm den Rockstar Launcher (d.h. die rgsc.exe )für den Social Club einfach nicht zum laufen auf meinem Vista Rechner. Hab das SP1 und auch Admin ausprobiert aber erhalte nicht mal ne Fehlermeldung...weiss jemand weiter???
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GEZ
Begonnen von Sweeneymoon
03. Dezember 2008, 17:28:21
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Nabend,
ich habe ein problem,und zwar hab ich heute zum 2teb nal Post von der GEZ bekommen,ich weiß aber nicht was ich machen soll !?
ANTWORTEN ? oder doch besser NICHT REAGIEREN ?
Muss man auf deren Post antworten?
Ich weiß echt nicht mehr weiter da gerade mein konto gesperrt wurde und all meine ersparnisse futsch sind.
Was passiert wenn ich nicht antworte?,ich glaub nicht das die mir die Türe eintreten um zu gucken ob ich TV öä habe...oder?
Bitte um hilfe.

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Tuneup 2009 (Startlogo)
Begonnen von SuperVista
22. November 2008, 14:26:44
Hallo gibts ne seite wo mann startlogos für vista (Tuneup 2009) downloaden kann ich meine nicht den bootscreen sondern das vista logo bevor man auf der anmeldeseite ist also das hir:http://www.tuneup.de/services/startlogos/?version=8.0.1100&os_ver=6.0
aber das sin eben zu wenig

für unter 38 euro gibt es Tune-Up-Utilities bei [url=http://www.amazon.de/gp/product/B001EUUJ10?ie=UTF8&tag=v0-21&linkCode=as2&camp=1638&creative=19454&creativeASIN=B001EUUJ10]Amazon[/url]
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Die UAC - Hintergrund und die Arbeit damit
Begonnen von Sammy_the_Bull
18. Oktober 2008, 02:43:26
Da die Benutzerkontensteuerung (UAC) immer noch eine der am meissten missverstandenen Features von Vista ist, will ich hier meinen Teil zur Aufklärung beitragen.

[color=red][b]Der Hintergrund der UAC - warum es nicht ratsam ist, sie auszuschalten.[/b][/color]

Bei der Anmeldung eines Benutzers wird seinem Benutzerkonto ein Access Token zugeteilt, das in der gesamten Arbeitssitzung darüber entscheidet, auf welche Daten und Funktionen der Benutzer zugreifen kann. Dazu enthält das Token die Sicherheitskennung (Security ID, SID) des Benutzers sowie die SIDs aller Gruppen, denen der Benutzer im Moment der Anmeldung angehört. Weiterhin sind im Token alle Systemrechte vermerkt, die dem Konto vom Administrator verliehen wurden z.B. einen Debugger auf Systemebene einzusetzen oder sich als Dienst an das System anzumelden. Bei jedem Zugriff auf eine Funktion oder ein Objekt prüft das Betriebssystem das Access Token, ob die angeforderte Aktivität erlaubt ist. Diese Technik ist sehr effizient, denn sie erfordert zur Prüfung der Berechtigungen keinen Kontakt zum Anmeldeserver - es werden nur die SIDs in der Zugriffsliste (Access Control List, ACL) mit dem Token verglichen. Änderungen an Gruppenmitgliedschaften werden so aber nur wirksam, wenn ein Benutzer sich ab- und neu anmeldet.

Jeder Prozess, der von einem Benutzerkonto gestartet wird (also meistens ein Programm) bekommt das Benutzerrecht des Users übertragen. Dadurch hat ein Prozess nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte als der User, der es aufruft. Zwar gibt es auch Spezialfälle, in denen ein Konto das Benutzerrecht und damit die Identität eines anderen Kontos annimmt, jedoch muss dieses dann auch speziell delegiert und konfiguriert werden.


[color=red][b]Warum die UAC so gut ist und Windows "sicher" macht.[/b][/color]

Der Zugriff auf Systemfunktionen wird von Windows über die Mitgliedschaft in speziellen Gruppen gesteuert: Nur wer Mitglied der lokalen Gruppe "Administratoren" eines Systems ist, hat tatsächlich auch Administratorrechte. Hier im Falle von Vista ist es aber so, dass das standartmäßig nach der Installation eingerichtete Adminkonto eigentlich nur ein Benutzerkonto ist, welches über etwas erhöhte Rechte verfügt. Auch wer die UAC dann ausschaltet, darf noch lange nicht alles im System tun. Dies darf unter Vista und Server 2008 nur das standartmäßig deaktivierte Konto "Administrator".

Wenn Benutzer als Administratoren arbeiten, entstehen hierraus aber schnell Folgeprobleme: [B]Jede Anwendung hat so auch Adminrechte, also auch ein Virus oder Trojaner, der sich so ungehindert im System austoben kann.[/B] Gleichzeitig können Admins das System umkonfigurieren, den Virenscanner und die Firewall abschalten, die Anwendung von Gruppenrichtlinien verhindern - und was ihnen sonst noch so "nettes" einfällt. Daraus resultiert wieder eine Menge unnütze Arbeit für die leidgeplagten Admins.

Da der Mensch an sich faul ist und stets den bequemen Weg geht, wird weiterhin fröhlich mit einem Adminkonto gearbeitet, anstatt normale "alltägliche" Aufgaben nur mit einem normalen Benutzerkonto zu erledigen. Denn Schadsoftware bekäme bei der Arbeit mit einem normalen Benutzerkonto auch nur Benutzerrechte und nicht die zur Funktion notwendigen administartiven Rechte.

Microsoft entschied sich daher bei der Entwicklung von Windows Vista für den radikalen Weg: Die Benutzerkontensteuerung erzwingt, dass alle Benutzer (zunächst) ohne Administratorrechte arbeiten - selbst dann, wenn sie Mitglied der Gruppe "Administratoren" sind. Sollte es tatsächlich notwendig sein, eine Aktivität mit erhöhten Rechten auszuführen, so bietet UAC an, solche Rechte verfügbar zu machen. Diese Funktion ansich stellt bereits eine extreme Weiterentwicklung zu XP dar. Dort musste man sich abmelden um sich mit einem Adminkonto erneut anzumelden. Jetzt wird kurz der Bildschirm dunkel und man klickt auf "Fortsetzen". Auf diese Art und Weise bekommt die Anwendung dann die zur Funktion erhöhten Rechte und kann ausgeführt werden.

[color=red][b]Das nervt aber![/b][/color]

Einer der häufigsten Kritikpunkte an der UAC ist, dass die vielen UAC-Aufforderungen nerven und ein geordnetes Arbeiten nicht möglich ist. Diese Kritik ist in der Regel aber unberechtigt. Für die Arbeit, die an einem üblichen Vista-PC verrichtet wird, sind fast nie Adminrechte nötig. Nur wenn Systemeinstellungen geändert werden sollen oder etwa neue Programme zu installieren sind, benötigt UAC eine Bestätigung. Für die weit überwiegende Anzahl der User dürfte dies die rühmliche Ausnahme sein. Hier wird es wohl sich eher um ein Problem des ersten Eindrucks handeln: Wer Windows Vista manuell installiert und einrichtet, wird zunächst tatsächlich sehr viele dieser administrativen Aufgaben ausführen und hat daher natürlich oft die UAC-Abfrage zu bestätigen. Erfahrungsgemäß ist dies aber eine Aufgabe, die in wenigen Stunden (meist noch viel schneller) erledigt ist. Und wer ehrlich ist, wird zugeben, dass bei üblichen Installationsprogrammen derart viele Mausklicks nötig sind, dass es auf jeweils einen UAC-Klick mehr nun wirklich nicht ankommt.

Standartmäßig ist nach der Installation ein Administartorkonto vorhanden, unter dem auch sofort die Benutzerkontensteuerung aktiv ist. Dies ist ein Weg, die UAC einzusetzen, aber nicht der Beste. Außerdem sind hier unter anderem evtl. mehrere Bestätigungen nötig, um eine Aktion auszuführen. Wie bei allem im Leben, gibt es auch hier einen richtigen und einen richtigeren Weg.


[color=red][b]So wird Windows zum Einsatz der UAC richtig konfiguriert:[/b][/color]



Gleich nach der Erstinstallation steht per default das Standart Adminkonto bereit. Hier sollte ein sicheres Kennwort vergeben werden. Mindestens 8 Zeichen, Buchstaben, Sonderzeichen und Zahlen sollte es enthalten (meine Auffassung eines "sicheren" Kennwortes ist übrigens 25 Zeichen lang ;-) ) Anschliessend errichtet man ein normales Benutzerkonto ohne besondere Rechte (auch wieder mit Kennwort), unter dem anschliessend nur und ausschließlich gearbeitet wird. Alle Programme und Anwendungen werden hier im normalen Benutzerkonto installiert.

Bei jeder Aktion, welche nun Adminrechte erfordern, erscheint ein Dialog, wo die Zugangsdaten des Adminkontos eingegeben werden müssen. Hierbei ist der Benutzername des Adminkontos standartmäßig bereits eingetragen und muss nur durch das Passwort ergänzt werden. So erfolgt für jede Aktion, welche Adminrechte erfordert, genau [B]EINE[/B] Abfrage der UAC. [B]Selbst wenn nun Schadsoftware auf den Rechner gelangt, kann sie in den Allermeisten Fällen genau Null Schaden anrichten, da sie (allermeistens) administrative Rechte erfordert um zu funktionieren.[/B]
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MMORPG Stargate Worlds Beta Anmeldung
Begonnen von gdi
12. Oktober 2008, 19:04:17
Unter http://www.stargateworlds.com/ kann sich jeder der Interesse hat für die Beta von Stargate Worlds eintragen und kommt somit auf die Warteliste.

Sollte man als Betatester genommen werden muss man einem NDA (Verschwiegenheitserklärung) zustimmen. Laut diesem darf man niemanden mitteilen, dass man zur Beta eingeladen wurde noch irgenwelche anderen Details über das Spiel. Das Mindestalter für die Beta beträgt 18 Jahre.

Forum: http://forums.stargateworlds.com/
Link: http://www.stargateworlds.com/
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Live Messenger Emoticons Sichern
Begonnen von Guitarking
04. Oktober 2008, 20:48:22
Wieder einmal ein MSN thema von mir^^

Ich hab hier das MSN BackUp Programm um mir meine Emoticons zu einem Anderen PC zu übertragen/zu sichern. Wenn ich das Programm öffne will dieses eine "Eindeutige Anmelde ID" haben. was ist das? (darüber steht das MSN E-mail Adressen eingabe Feld, also die Mail addy ist es dann ja nicht)

Mfg
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Desktop bleibt blau nach Klonen von Vista auf andere HDD, !!!HILFE!!!
Begonnen von pete1500
12. September 2008, 15:57:41
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Hallo, ich grüße alle!

Ich habe testweise mein Vista auf einer anderen (alten) Festplatte installiert. Auf der neuen Festplatte habe ich eine C-Partition mit Windows XP und eine D-Partition mit meinen Daten. Diese Dualbootkonfiguration hat gut funktioniert.
Nun war es soweit, dass ich von Vista überzeugt war und dieses auf die neue (schnellere) Platte klonen wollte. Dies machte ich mit Norton Ghost 14 und das klonen verlief ohne weitere Probleme (XP wurde überschrieben). Soweit alles gut....
Das Problem ist: Das geklonte Windows auf der neuen Festplatte bootet in den Anmelde-Bildschirm und bleibt nach Eingabe des Kennworts blau. (Blauer Desktop ohne Tastkleiste und Icons)
Meine Frage ist nun: Wie bekomme ich das neue geklonte Vista lauffähig?

Meine Vermutung: Vista findet das Benutzerprofil nicht mehr, weil sich was an den Laufwerkbuchstaben geändert hat. Allerdings weiß ich nicht annähernd wie ich das Problem lösen soll.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann. Neuinstallieren möchte ich eigentlich nicht, da es komplett eingerichtet ist und es Arbeit von mehreren Tagen bedeuten würde, um es auf den gleichen Stand zu bekommen.

Meine Systemkonfiguration:
Q6600, 4GB RAM, 120GB IDE (alte Festplatte), 640GB SATA (neue Festplatte)
Windows Vista Business 64Bit

Vielen Dank im Voraus!