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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort kosten
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Microsoft will Upgrade von Vista auf Windows 7 ermöglichen
Begonnen von stoneagem
12. Februar 2009, 10:34:00
Wie Techarp berichtet, plant Microsoft für die Einführung von Windows 7 ein Upgrade-Programm, um die Verkäufe des Vorgängers Windows Vista bis zum Launch von Version 7 zu stabilisieren. Demnach können OEM-Hersteller ab dem 1. Juli 2009 für Computer mit vorinstalliertem Vista ein kostenloses Upgrade auf Windows 7 anbieten. Das Upgrade-Programm soll bis zum 31. Januar 2010 laufen. Allerdings könne sich dieses Datum in Abhängigkeit von der Markteinführung von Windows 7 noch ändern, so Techarp.

Dem Bericht zufolge ermöglicht Windows Vista Home Premium ein Upgrade auf Windows 7 Home Premium. Nutzer von Vista Business können auf Windows 7 Professional umsteigen, und Vista Ultimate ist die Grundlage für ein Upgrade auf Windows 7 Ultimate. Für Vista Home Basic soll Microsoft keine Upgrade-Möglichkeit anbieten. Als Einschränkung gilt, dass das Upgrade in der gleichen Sprachversion vorliegen muss wie das bereits installierte Windows Vista.

Computerhersteller dürfen die Upgrade-Medien frühestens mit der Markteinführung von Windows 7 an ihre Kunden verschicken. Ihren Bedarf an Upgrade-Lizenzen können die Unternehmen Microsoft ab dem 1. April mitteilen. Anhand des Termins für die Veröffentlichung von Windows 7 will Microsoft laut Techarp noch festlegen, bis wann OEMs Upgrade-Lizenzen bestellen können und bis wann die Upgrade-Medien an die Endkunden ausgeliefert sein müssen.



Mehr unter: http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_investition_software_microsoft_will_upgrade_von_vista_auf_windows_7_ermoeglichen_story-39001022-41000359-1.htm

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AVM Fritz!Box Firmware x.70 Preview mit SIP-Server für Fritz Box 7170 und 7270
Begonnen von Markus
06. Februar 2009, 22:24:23
In der aktuellsten Beta-Version der Fritz!Box-Firmware hat AVM erstmals einen SIP-Server (SIP-Registrar) integriert.
Damit ist es möglich auch VOIP-Telefone anderer Marken als von AVM an der Fritz!Box zu betreiben.
Die Voip-Telefone können dabei über LAN oder auch WLAN mit der Fritz!Box verbunden werden.

Funktionsweise: Die Fritz!Box stellt einen VOIP-Server bereit, mit dem man das Telefon mittels Nummer (=Benutzername) und Passwort an der Fritz!Box anmelden kann; ist das VOIP-Telefon erfolgreich an der Fritz!Box angemeldet kann man in der Fritz!Box die Telefonnummern einstellen, auf die das VOIPT-Telefon reagieren soll.

Die Firmware für die Fritz-Box 7270 bietet zudem noch folgende Neuerungen:
[list]
    [li]Telefonie: verbesserte Freisprechfunktion für FRITZ!Fon MT-D[/li]
    [li]Telefonie: Übernahme einer Rufnummer aus der Anrufliste des FRITZ!Fon MT-Ds ins FRITZ!Box-Telefonbuch[/li]
    [li]Telefonie: Stabilität verbessert[/li]
    [li]Telefonie: irreführende Fehlermeldung trotz erfolgreichem Faxempfang beseitigt[/li]
    [li]FRITZ!Musikbox: Interoperabilität mit SONY TVs (Z-Serie) verbessert[/li]
    [li]System: Textüberarbeitungen in der Benutzeroberfläche[/li]
[/list]

Die Firmware-Vorschau auf die nächste offizielle Firmware ist für die Fritz!Box Fon Wlan 7170 und 7270 verfügbar:
http://www.avm.de/de/Service/Service-Portale/Service-Portal/Labor/labor.php
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Windows 7: Preise für den Handel bekannt
Begonnen von ossinator
05. Februar 2009, 16:17:12
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Nachdem Microsoft gestern offiziell die verschiedenen Editionen von Windows 7 vorstellte, sollen nun auch die Preise bekannt geworden sein. Im Handel werden die Pakete demnach zwischen 199,95 Dollar und 319,95 Dollar kosten.

Microsoft selbst veröffentlichte bisher keine Informationen zur Preisgestaltung. Treffen die Angaben allerdings zu, kosten die einzelnen Editionen etwa das Gleiche wie ihre Windows Vista-Pendants.

Die Windows 7 Starter Edition wird mit 195,95 Dollar veranschlagt. Allerdings dürfte es sich hier eher um den Preis für die Home Basic-Fassung handeln, die ausschließlich in Entwicklungs- und Schwellenländern angeboten wird. Die Starter-Edition wird nicht im Handel erhältlich sein, sondern ausschließlich über OEM-Partner vertrieben.

Andere Nutzer werden minimal 259,95 Dollar für das neue Betriebssystem berappen müssen. So viel kostet die Home Premium Edition, die als kleinstes Paket im Handel angeboten werden soll. Für 299,95 Dollar soll dann Windows 7 Professional erhältlich sein.

Wer den vollen Funktionsumfang haben will, muss voraussichtlich 319,95 Dollar für die Ultimate-Fassung ausgeben. Keine Angaben gibt es bisher zur Preisgestaltung bei der Enterprise-Edition, die ausschließlich über Volumen-Lizenzen an Unternehmen abgegeben wird.
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Fritz!Box als Wecker - Kennt Ihr das schon?
Begonnen von OCtopus
04. Februar 2009, 18:11:21
Wißt Ihr schon, daß man sich mit der Fritz!Box morgens wecken lassen kann?
[quote]Weckruf einrichten

  1. Rufen Sie die Benutzeroberfläche der FRITZ!Box in Ihrem Internetbrowser auf. Geben Sie dazu einfach "fritz.box" in der Adresszeile Ihres Browsers ein.
  2. Klicken Sie auf "Einstellungen".
  3. Gehen Sie dann im Menü über "Erweiterte Einstellungen" / "Telefonie" zu der Option "Weckruf".
  4. Aktivieren Sie den Wecker und legen Sie die gewünschte Weckzeit fest.
  5. Wählen Sie aus, welches Telefon zur angegebenen Uhrzeit klingeln soll.
  6. Legen Sie die Wochentage fest, an denen Sie geweckt werden möchten.
  7. Speichern Sie die Einstellungen mit "Übernehmen".

Schlummer-Funktion aktivieren

Sobald das Klingeln Ihres Telefons Sie weckt, nehmen Sie den Anruf am Telefon entgegen und drücken Sie eine beliebige Zifferntaste. Der Weckruf wird dann 9 Minuten später wiederholt. [/quote]

Alles zu diesem Thema und eine genaue Anleitung findet Ihr hier:
http://www.avm.de/de/News/artikel/newsletter/tipp_weckruf.html

P.S.:
Ich konnte kein neues Thema unter "Tipps & Tricks" erstellen. Geht das nur mir so oder auch Euch? Auch den Weg zu einem "Vorschlag" habe ich nicht gefunden. Ist das neu oder habe ich nur wieder nicht aufgepaßt und wie geht das jetzt?
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Frage zu Windows Live ID
Begonnen von Lord_Zuribu
03. Februar 2009, 10:31:51
Hallo zusammen

Bei meinem Windows Live Messenger melde ich mich ja mit der Windows Live ID an. Was passiert, wenn ich diese ID ändere...also wenn ich die aktuelle E-Mail Adresse mit einer anderen ersetze? Ich denke auf meiner Seite sollte sich nichts ändern, also sollten alle Kontakte noch vorhanden sein. Was passiert aber auf der anderen Seite (bei meinen Kontakten)? Werde ich dort als Kontakt rausgeworfen, da die E-Mail nicht mehr stimmt oder was passiert?

Danke und Gruss
Lord_Zuribu
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iphone kaufen!!
Begonnen von Raman
31. Januar 2009, 18:16:30
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Hallo Leute,

ich habe vor kurze ein schönes Zeugniss nach Hause getragen und krige dafür von meinen Eltern bald ein iphone *happy*

Aber ich wollte mal Fragen, wie viel so ein normales iphone kostet, muss auch meine Eltern informieren

Also wie viel kostet ein normales iphone in Deutschland ohne Vertrag?

Ware Dankabr wen ihr mir Antworten würdet
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Versteckte Abo-Site opendownload.de und skype.at
Begonnen von ossinator
30. Januar 2009, 12:28:55
Heute im c't-magazin gesehen...

Vorsicht beim Download von OpenSource-Programmen. Die seriöse Internetseite www.open-download.de bietet kostenfreie OpenSource-Software zum Download und völlig legal an.
Anders die Seite opendownload.de (ohne "minus"). Hier werden Daten erhoben, die ungewollt zu einem Abo führen.

Der selbe Anbieter steckt auch hinter der Seite skype.at. Hier wird dem User vorgegaukelt, Dienste des Anbieters Skype.de in Anspruch zu nehmen.

[b]Also Finger weg von opendownload.de und skype.at[/b]
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BurnAware Free - Kostenloses Brennprogramm nun auch für Windows 7
Begonnen von gdi
25. Januar 2009, 11:09:20
BunrAware Free ist eine kostenlose CD, DVD und Blu-Ray Brennsoftware, welche die nötigsten Funktionen wie das Brenen von Datenträgern für Dateien, Backup, Audio, MP3, Video-DVDs und ISO Abbildern bereitstellt.

Es wurde die neue Version 2.2.3 freigegeben, welche nun offiziell Windows 7 unterstützt.

Screenshot: http://www.burnaware.com/screenshots/free.jpg
Link: http://www.burnaware.com/downloads/burnaware_free.exe (7 MB)
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Vorstellung der AVM FRITZ!Box Fon WLAN 7390 auf der CeBIT
Begonnen von Markus
21. Januar 2009, 17:19:59
Auf der Cebit 2009 wird AVM die neue FRITZ!Box Fon WLAN 7390 vorstellen. Damit setzt das Berliner Unternehmen AVM erneut neue Maßstäbe am Internetanschluss und bei der Vernetzung zuhause. Die neue FRITZ!Box Fon WLAN 7390 erweitert die erfolgreiche FRITZ!Box-Linie und ist erstmals auf dem AVM-Messestand in Halle 13, C48 im Einsatz.

[b]Technische Daten der AVM Fritz!Box Fon WLAN 7390[/b]
[list][li]WLAN-N-Router[/li]
[li]VDSL- und ADSL-Fähigkeit[/li]
[li]integrierte DECT-Basisstation[/li]
[li]Gigabit Ethernet[/li]
[li]2 GB internem Netzwerkspeicher inklusive NAS-Funktion[/li]
[/list]

Die Fritz-Box 7390 enstrpicht somit abgesehen vom Gigabit-Netzwerk und dem 2GB Speicher mit NAS-Funktion in etwa der AVM Fritz!Box 7270.
AVM hatte erst vor einigen Tagen die "FRITZ!Box Fon WLAN 7570 VDSL" angekündigt, die über Internet-Provider vetrieben werden soll;
anzunehmen ist, dass es sich um die gleiche Box handelt und AVM wohl kurzfristig die Typen-Bezeichnung geändert hat.

So sieht die neue Fritz-Box 7390 aus (die Antennen sind nun im Gerät integriert - hoffentlich führt das zu keiner Veschlächterung des WLAN-Empfangs...)
[url=http://www.avm.de/de/Presse/Pressefotos/Fotos/AVM_FRITZBox_Fon_WLAN_7390_Vorbericht.jpg][img]http://www.avm.de/de/Presse/Pressefotos/Thumbnails/AVM_FRITZBox_Fon_WLAN_7390_Vorbericht_tn.jpg[/img][/url]
Quelle:avm.de
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Das kosten Gratis-Angebote für Mitarbeiter bei Microsoft
Begonnen von ossinator
20. Januar 2009, 12:58:04
20 Millionen Dollar kosten die kostenlos bereitgestellten Getränke. 8 Millionen Dollar für Zuschüsse zum Kantinenessen, sowie 12 Millionen Dollar für sonstige Catering-Angebote. 1 Million Dollar werden für das iCup-Programm ausgegeben, über das Mitarbeiter Kaffeegutscheine für die Starbucks-Kette erhalten. Die gleichen kosten fallen für die Entsorgung von Küchenabfällen an.

Microsoft betreibt Buslinien, mit denen Angestellt zur Arbeit und nach Hause gebracht werden. Kostenpunkt: 13 Millionen Dollar pro Jahr. 14 Millionen Dollar fließen außerdem in den Shuttle-Service, der die verschiedenen Bürohäuser auf dem Microsoft-Campus miteinander verbindet.

Während der letzten Rezession hatte Microsoft vorübergehend den Handtuch-Service ausgesetzt, was zu großem Unmut unter der Belegschaft führte. Über das Angebot werden frische Handtücher bereitgestellt, damit sich die Entwickler duschen können, wenn sie in ihren Pausen die Sporteinrichtungen auf dem Campus genutzt haben.

[quote=Seattle Tech Report]
Microsoft won't cut perks, but here's how much they cost
Ever since Microsoft drew an outcry from its employees when it cut its complimentary towel service during the last recession, perks have been a sensitive matter at the company. An internal PowerPoint presentation reviewed by the Seattle P-I shows for the first time just how much Microsoft spends to keep its employees placated.

Microsoft offers its employees free transportation to and from work via its Connector bus system, a free shuttle service on campus, complimentary beverages, and since 2006 the towel service as well.

Last month, when Microsoft executives reviewed a scenario to cut costs, the company listed many of the perks as "additional potential cuts." A personal familiar with the matter, though, says Microsoft does not plan to cut any employee perks.

Still, Microsoft estimated it could save $88 million in fiscal year 2010 if it did decide to cut them, according to the internal PowerPoint presentation. Here's how much the company estimates various perks will cost in fiscal year 2010, according to the document:

Catering: $12 million
iCup (Starbucks hot beverage program): $1 million
Food subsidy: $8 million
Free beverages: $20 million
Compostables: $1 million

And here's how much the company estimates some transportation-related perks will cost next fiscal year:

Campus shuttle: $14 million
The Connector: $13 million
[/quote]
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Live / Hotmail nun kostenlos für alle möglich
Begonnen von gdi
15. Januar 2009, 23:51:39
Nun kann jeder Live / Hotmail Benutzer kostenlos sein E-Mail Konto über POP3 abrufen. Dazu werden folgende Daten benötigt:

POP3 Server: pop3.live.com
SSL Benötigt: Ja
Benutzername: Deine Windows Live ID (z.B. username@hotmail.com)
Passwort: Dein Windows Live Passwort

SMTP Server: smtp.live.com
SMTP Server erfordert authentifizierung: Ja (Selbe Daten wie bei Posteingangsserver)
TLS/SSL benötigt: Ja
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iPhone: Safari-Alternativen im App Store
Begonnen von stoneagem
15. Januar 2009, 18:46:13
Seit Kurzem sind im App Store neue Browser für das iPhone erhältlich. Fünf Alternativen stehen derzeit für den Einsatz bereit, die aber allesamt dem Safari-Original sehr ähnlich sind. Drei davon sind auch im deutschen App Store erhältlich, sie kosten zwischen 0,79 und 1,59 Euro. Der einzige kostenlose Browser, mit dem Namen Edge, ist nur mit einem amerikanischen iTunes-Account erhältlich. Er blendet nach dem Laden von Internetseiten die Adress- und Navigationsleiste aus. Das gibt dem Display mehr Raum für die Anzeige des Webs.

Die andere Alternative, namens WebMate, öffnet Links in neuen Tabs im Hintergrund. So muss der Nutzer nicht andauernd in einem Fenster vor- und zurückgehen. Mehr Komfort für alle, die unterwegs viel mit dem iPhone surfen, verspricht der Browser Shaking Web. Er nutzt die Informationen des eingebauten Beschleunigungssensors, um die Anzeige während der Fahrt im Bus oder der Bahn ruhig zu halten, ähnlich einem Bildstabilisator. Incognito erlaubt anonymes Surfen im Internet. Hot Browser wiederum lädt eine zufällige, populäre Internetseite, wenn der Nutzer das iPhone schüttelt.

Bislang verweigerte der Hersteller solchen Programmen die Freigabe auf der Download-Plattform mit der Begründung, sie würden Kernfunktionen des Handys duplizieren. Diese Richtlinie scheint Apple nun zu lockern, eine Stellungnahme dazu gaben sie aber bisher nicht ab. Die downloadbaren Safari-Alternativen nähren jedoch die Hoffnung, dass demnächst auch der einer der großen Player am Browsermarkt nachfolgt. Opera hatte bereits im November 2008 eine iPhone-Version von Opera Mini fertiggestellt, deren Veröffentlichung Apple aber blockierte.

Quelle: pcwelt
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Suche kostenlosen PC
Begonnen von Urban
14. Januar 2009, 15:57:04
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Hallo,

Es wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet, weil es wirklich dringent ist.  zum PC:
Ich suche einen PC, für Schularbeiten und Internet, der möglichst nichts kostet (außer vielleicht Versand)
Der Pc muss nichts gutes sein, es sollte nur XP einigermaßen gut laufen.


mfg

urban
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Upgrade von 32bit zu 64bit möglich?
Begonnen von Marc92w
09. Januar 2009, 12:01:58
Hallo zusammen:
Ich habe follgende Frage: Ist es möglich ein Windows Vista Home Premium 32bit auf 64bit Upzugraden?
Wenn ja wie kann ich das machen und wieviel kostet das?
mfg
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System Recovery Kit for Pavilion Notebook
Begonnen von Skolares
07. Januar 2009, 08:46:06
Moin, ich hätte da mal eine Frage. Und zwar bietet HP auf der Homepage eine Recovery Kit für u.a. auch meinem Lappi an. Wollte mir  die evtl. bestellen.

[url=http://h10025.www1.hp.com/ewfrf/wc/leavinghp?url=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&desc=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&lc=de&dlc=de&cc=de&lang=de&os=2093&product=3777291]http://h10025.www1.hp.com/ewfrf/wc/leavinghp?url=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&desc=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&lc=de&dlc=de&cc=de&lang=de&os=2093&product=3777291[/url]

[b]Zur Frage:[/b]

Läst sich das auch nutzen, obwohl die vorinstallierte Sicherungspartition (8GB, FAT32) nicht mehr vorhanden ist?

Danke schon mal im vorraus.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Halo 2 : live funktioniert nicht
Begonnen von thor22
06. Januar 2009, 12:15:42
Hallo,
also mein problem ist, das ich kein live mehr spielen kann. Wenn ich Halo 2 starte und mich eingeloggt hab ist Live und Netzwerk grau. Hab das original spiel und bevor ich vista neu draufgelegt hatte, funktionierte es auch noch. Allerdings hab ich das spiel nun von nem freund weil ich die cd nicht mehr finde.
schonmal danke für antworten ^^

mfg thor22
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LiveKernelEvent
Begonnen von dave-dead
26. Dezember 2008, 22:16:50
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Beschreibung
Aufgrund eines Videohardwareproblems ist Windows nicht mehr voll funktionsfähig.

Problemsignatur
Problemereignisame: LiveKernelEvent
Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031

Dateien zur Beschreibung des Problems
WD-20081224-1501.dmp
sysdata.xml
Version.txt
Weitere Informationen über das Problem
BCCode: 117
BCP1: 86113258
BCP2: 8DA160C0
BCP3: 00000000
BCP4: 00000000
OS Version: 6_0_6001
Service Pack: 1_0
Product: 768_1
--------------------------------------------------------------
Problemsignatur
Problemereignisame: APPCRASH
Anwendungsname: RelicCOH.exe
Anwendungsversion: 2.301.0.48
Anwendungszeitstempel: 480f5bf1
Fehlermodulname: Debug.dll
Fehlermodulversion: 2.301.0.48
Fehlermodulzeitstempel: 48040450
Ausnahmecode: 80000003
Ausnahmeoffset: 00005f5d
Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031
Zusatzinformation 1: b3c5
Zusatzinformation 2: e8382e2cc64d0ea769a898e17538394a
Zusatzinformation 3: e863
Zusatzinformation 4: d66e1c2af7a6b98780fde89603c607ab

Weitere Informationen über das Problem
Bucket-ID: 738285674
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beschreibung
Es wurde Treibersoftware installiert, die die grundlegenden Funktionen von Standard-VGA-Grafikkarte unterstützt. Möglicherweise wird vom Hersteller Software bereitgestellt, die zusätzliche Funktionen aktiviert.

Problemsignatur
Problemereignisame: PnPGenericDriverFound
Architektur: x86
Hardware-ID: PCI\VEN_10DE&DEV_0194&SUBSYS_801014 62&REV_A2
Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031

Weitere Informationen über das Problem
Bucket-ID: 39557359
---------------------------------------------------------------------------------------------------

ausreichend kühlung
1000w coolermaster netzteil
8800 ultra sli
core 2duo E6850
nividia 680i
4gig ram

nach gewisser zeit wird der anzeige treiber vor allem bei company of heroes, crysis etc hergestellt

habe vista neu installiert +aktuelle treiber clean und ordnungsgemäß installiert (nur was soll der letzte buggreport? viren sinds jedenfalls nicht

bitte helft mir, wenn ihr könnt...
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Grafikkarte zu heiß? ab wie viel Grad ist gefährlich?
Begonnen von Daniel Payne
26. Dezember 2008, 00:06:56
Hi,

ich möchte nämlich fragen, wie heiß eine Grafikkarte, CPU, Motherboard und alles andere im Spiel seien mussen. Ich meine ab wieviel Grad ist für z.B Grafikkarte gefährlich.

Außerdem wollte ich fragen, wie kann man die Drehzahl von meiner Lufter der Grafikkarte ehöhen oder die übertakten. Im Handbuch steht garnicht. mir ist wichtig zu wissen, wie man die Drehzahl von lüfter erhöhen kann.

Ich habe ne XFX Geforce GTX 280 XT
CPU IntelQ6600

Danke!
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gta IV funktioniert nicht mehr
Begonnen von chivez
25. Dezember 2008, 01:30:23
Moin, bekomme beim starten von GTA IV immer die Fehlermeldung "GTA IV funktioniert nicht mehr".
Habe schon alles mögliche ausprobiert...alle aktuellen Treiber draufgespielt, Neuinstallation, das Spiele gepatcht usw...
Hat einer einen Lösungsvorschlag? Evtl hab ich ja was übersehen :(

System: q6600, Nvidia 9800gtx+, 6 GB Ram, Vista Ultimate x64