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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort falsch
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Monitor Darstellungsproblem (Farbprofil?)
Begonnen von GeorgDD
07. Februar 2009, 00:45:35
Hallo.

Bin seit dieser Woche Vista Neuling und habe einige Probleme mit meinem Monitor. Es handelt sich um einen Samsung SyncMaster 959NF 19“ CRT. Die Darstellung ist überhaupt nicht so wie sie sein sollte. Zur Verdeutlichung mal ein Screenshot.

[url=http://www.bilder-hochladen.net/files/9fyg-b-jpg.html][img]http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/9fyg-b.jpg[/img][/url]

Oder wer es sich selbst ansehen will
http://www.dresden-airport.de/de/reisende_und_besucher/willkommen/flugzeuge/spotter/spotter_ankunft.html?type=arrival&date=today

Dort sollte zwischen jedem einzelnen Flug ne dünne graue Linie sein und auch der Hintergrund (Gesamtseite) ist grau. Bei mir aber ist alles weiß bis auf die Symbole, Schrift und die dicken Linien aller 5 Flüge. Das Problem tritt eigentlich immer auf (die Seite war nur ein Beispiel). Egal ob in der Galerie, Photoshop, Firefox oder Internetexplorer. Selbst der Screenshot ist bei mir aufm Rechner wie oben Beschrieben weiß. Aber das es den Screenshot auf anderen PC’s richtig anzeigt sagt ja das es nur auf dem Monitor nicht so ankommt wie es sollte  Anfänglich waren er und die meisten Bilder noch rosa was aber am Samsung Farbprofil lag. Habe alles durchprobiert was es an Farbprofilen für den Monitor gab aber nix klappte und auch unter den. Standardeinstellungen von Vista klappt es einfach nicht.

Hab schon gelesen das es Probleme zwischen Vista und Samsung SyncMaster Monitoren gibt aber es war auch nicht viel besser (nur etwas) mit nem alten Belinea mit/mit ohne speziellem Farbprofil.  Hoffe ich konnte das Problem verdeutlichen.

Was kann ich nun noch machen? Weiß ja nicht mal ob es mit nem brandneuen Monitor gehen würde und hänge auch an meinem da er bei der Bildbearbeitung für mich beste Ergebnisse erzielt.

Infos zum PC:
http://www.cyberport-store.de/item/5995/1028/0/120334/hp-pavilion-a6664---phenom-x4-9750-4gb128tb-dvdplusminusdlls-gf9600gs-tv-vhp64.html

Vista Home Premium 64-bit
NVIDIA GeForce 9600GS
Samsung SyncMaster SM 959NF 19” CRT


Vielen Dank für Eure Hilfe!

georg


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Fritz!Box als Wecker - Kennt Ihr das schon?
Begonnen von OCtopus
04. Februar 2009, 18:11:21
Wißt Ihr schon, daß man sich mit der Fritz!Box morgens wecken lassen kann?
[quote]Weckruf einrichten

  1. Rufen Sie die Benutzeroberfläche der FRITZ!Box in Ihrem Internetbrowser auf. Geben Sie dazu einfach "fritz.box" in der Adresszeile Ihres Browsers ein.
  2. Klicken Sie auf "Einstellungen".
  3. Gehen Sie dann im Menü über "Erweiterte Einstellungen" / "Telefonie" zu der Option "Weckruf".
  4. Aktivieren Sie den Wecker und legen Sie die gewünschte Weckzeit fest.
  5. Wählen Sie aus, welches Telefon zur angegebenen Uhrzeit klingeln soll.
  6. Legen Sie die Wochentage fest, an denen Sie geweckt werden möchten.
  7. Speichern Sie die Einstellungen mit "Übernehmen".

Schlummer-Funktion aktivieren

Sobald das Klingeln Ihres Telefons Sie weckt, nehmen Sie den Anruf am Telefon entgegen und drücken Sie eine beliebige Zifferntaste. Der Weckruf wird dann 9 Minuten später wiederholt. [/quote]

Alles zu diesem Thema und eine genaue Anleitung findet Ihr hier:
http://www.avm.de/de/News/artikel/newsletter/tipp_weckruf.html

P.S.:
Ich konnte kein neues Thema unter "Tipps & Tricks" erstellen. Geht das nur mir so oder auch Euch? Auch den Weg zu einem "Vorschlag" habe ich nicht gefunden. Ist das neu oder habe ich nur wieder nicht aufgepaßt und wie geht das jetzt?
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Windows-Hostprozess (Rundll32) funktioniert nicht mehr
Begonnen von Sammler
03. Februar 2009, 23:27:48
Hallo,

ich benutze Windows Vista Home Premium - 32 Bit. Ich wollte heute die Bildschirmauflösung verändern. Leider wurde mir nur "Windows-Hostprozess (Rundll32) funktioniert nicht mehr" angezeigt. Ich hab im INternet mal gesucht. Es gibt mehrere Leute mit dem Problem. In einem Forum hieß es, dass ein Bildschirmschoner defekt bzw. nicht für Vista geeignet war. Leider weiß ich nicht welcher.
Wer kann mir helfen?

Danke!
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Grafikkarten Fehler!
Begonnen von MadAss
01. Februar 2009, 15:25:49
Hallo Leute ,

Mein Kollege hat folgendes Problem er hat seit gesteren einen Neunen Pc

AMD Athlon X2 7750
Asrock Alive Xfire - eSATA 2 R3.0
Asus Nvidia Geforce 8800Gt
4 GB Ram Samsung
550Watt netzteil

Und zwar wir haben Windows Vista 64 installiert und sobald wir die Nvidia Treiber installieren ob die dabei gelieferten oder Neuen von der Page es passieren schon grafik fehler im Windows sowie im Spiel!
Sobald wir aber die Graka Treiber löschen funkt alles?
Kann es an der Stromversorgung liegen?

Danke
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Schriftarten gelöscht
Begonnen von Blumenkind
28. Januar 2009, 20:30:15
ich wollte mal anfragen ob man herausfinden kann welche die Standartsystemschrift ist und ob man diese ggf nachträglich wieder herunterladen und hinzufügen kann.
hab ausversehen die Systemschrift gelöscht und weiß jetzt nicht mehr welche es war.

wenns hilft. In meinem Schriftordner sind derzeit 385/584 Dateien

MfG Blumenkind
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aktuelle uhrzeit
Begonnen von elementa
28. Januar 2009, 10:52:20
hallo, meine uhrzeit stellt sich nach neustart immer 1 stunde zurück. hatte mit ptbtime1.ptb.de und time.windows.com synchonis wollen. beide seiten übertragen eine uhrzeit von gestern. sogar die atomuhr.org hat eine vergangene uhrzeit. dachte schon, bin virtuell verknackt  :-\ kann mir jemand sagen, wie ich also meine rechneruhr immer weltzeitlich aktuell bekommen kann. Vielen Dank schonmal
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Favoritensymbole im IE 7 weg
Begonnen von Mad
27. Januar 2009, 12:39:55
hey, seit ich gestern mein vista neu aufgesetzt hab und die favs und cookies wieder importiert habe sind die meisten sysmbole der favs weg :(

fin ich schade, war eigentlich immer ein guter orientierungspunkt, da musste ich nicht immer lesen ;)

so sieht das aus bei mir:
[url=http://www.abload.de/image.php?img=unbenanntunz6.jpg][img width=640 height=400]http://www.abload.de/img/unbenanntunz6.jpg[/img][/url]
wie bekomme ich die wieder?
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Installation T-Mobile web'n'walk ExpressCard IV (Huawei E870)
Begonnen von BeKay
25. Januar 2009, 11:29:37
Moin Community,

hat jemand von Euch schon versucht eine T-Mobile web'n'walk ExpressCard IV unter der aktl. Beta von W7 zu installieren?

Bei mir hat das leider nicht geklappt. Die Karte wird nicht direkt als USB-Massenspeicher erkannt, sondern erst, wenn ich auf "Treiber aktualisieren" im Geräte Manager klicke.

Nachdem ich dann die auf der Karte vorhandene Installationroutine komplett habe durchlaufen lassen und den Neustart gemacht habe, ist anschließend wiederum die Karte nicht als USB-Massenspeicher korrekt im Geräte Manager erkannt und die Treiber für das Modem ebensowenig im Gerätemanager vorhanden, wie auch ein Eintrag unter Anschlüsse.

Die Karte funktioniert in der gleichen Umgebung mit Vista SP1 einwandfrei. Habe die Umgebung unter W7 komplett so eingerichtet, wie ich sie auch in meiner Produktivumgebung unter Vista nutze.

Hat jemand eine Idee oder gar Erfahrung? Übrigens: Die Support-Hotline von T-Mobile kann da noch nichts dazu sagen :-(

Gruß
Bernd
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Power Point Office 2003
Begonnen von koenig@koenigskonzept.de
23. Januar 2009, 07:59:25
Ich habe einen neuen Rechner mit Vista. Wenn ich jetzt Hyperlinks in Powerpoint Präsentationen aufmache ( Bilder JPEG u.ä.), wird der Hyperlink im Explorer geöffnet, was zu einer schlechten Darstellung führt.

Mache ich das Bild allein auf (als Datei ohne Powerpoint), wird es mit dem normalen zugehörigen Bildprogramm aufgemacht. Ich behelfe mich damit, dass ich das Bild in Word einkopiere und das ganze dann als Word abspeichere. Office Dateien werden problemlos aufgemacht

Schönen Gruss
Helmut
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interne Lautsprecher funktionieren nicht mehr
Begonnen von Mahoon
19. Januar 2009, 13:42:43
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hallo!
Ich hab seit 1 Woche ein notebook. nach dem ersten benutzen der Kopfhörer und dann dem rausziehen funktionieren die Lautsprecher nicht mehr. Support angerufen, auf Werkseinstellung zurück gesetzt und es ging wieder. Bis zur nächsten Kopfhörerbenutzung!

Bitte um hilfe! Danke!
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Live / Hotmail nun kostenlos für alle möglich
Begonnen von gdi
15. Januar 2009, 23:51:39
Nun kann jeder Live / Hotmail Benutzer kostenlos sein E-Mail Konto über POP3 abrufen. Dazu werden folgende Daten benötigt:

POP3 Server: pop3.live.com
SSL Benötigt: Ja
Benutzername: Deine Windows Live ID (z.B. username@hotmail.com)
Passwort: Dein Windows Live Passwort

SMTP Server: smtp.live.com
SMTP Server erfordert authentifizierung: Ja (Selbe Daten wie bei Posteingangsserver)
TLS/SSL benötigt: Ja
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Nero 9 - Side-by-Side Konfiguration ungültig
Begonnen von Dennisen
15. Januar 2009, 19:34:10
Wollte heute mal wieder Nero StartSmart 9 starten, bekam aber leider den Fehler
dass die Side-by-Side Konfiguration (was auch immer das ist) ungültig wäre o.O

Nero lief bisher einwandfrei, was ist denn da los?
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Muss nach "Energie Sparen" Passwort immer 2 x eingeben
Begonnen von Kubi
13. Januar 2009, 23:52:04
Hallo , mal ne Frage zu [b]Energie Sparen[/b] . Wenn ich den PC wieder in Betrieb nehmen will , wird mein LogIn abgefragt . Dabei wird das Passwort bei jedem ersten Versuch als falsch abgewiesen . Gebe ich jetzt das Passwort erneut ein , bin ich wieder auf dem Desktop . Diesen Fehler kann ich endlos reproduzieren .

Kein großes Problem , nervt aber dennoch . Jemand einen Tip ?
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Vista zeigt in der mp3 gespeichertes cover nicht mehr an
Begonnen von lunikoff
12. Januar 2009, 19:12:55
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hallo,

habe das problem das vista die eingebeteten covers in mp3´s als miniaturvorschau nicht mehr anzeigt.
habe den rechner neu aufgesetzt.
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suche software zum download von youtube,myvideo und co.
Begonnen von pornoralle
11. Januar 2009, 12:16:49
hallo und guten morgen!

ich suche ein programm womit ich videos runterladen kann von myvideo und youtube udn den ganzen anderen protalen!
aber ich weiss nicht unter was ich da suchen muss!

vielleicht könnt ihr mir ja helfen!

wünshe ein schickes we und tollen start in de neue woche!
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CPU- und Grafikkartenkühler Probleme
Begonnen von ferdinand
07. Januar 2009, 17:36:33
Hallo

Ich habe Problem mit meinen Kühlern im PC.

Es ist so, wenn ich den PC starte, wird es unheimlich laut da drin.(Und ich weiß das jeder Kühler beim start kurz auf 100% geht), dennoch ist das Geräusch  ein anders, denn es hält fast 2-3min an.
Ich habe schon beide kühler sorgfältig gesäubert. So ist zugmindesten der CPU kühler nur 1 min sehr laut (es ist ein kratzendes Geräusch).
Bei meinen Grafikartenkühler jedoch nicht, der dreht dann sau ab und das sehr  unregelmäßig mal schnell wieder langsam und mannschmal hört er gar nicht auf.( das schnell und langsam heißt bei einem Boot).
Er hört und dann auf zu brummen, wenn ich ihn ein paar mal mit dem Fingen zum stehen gebraucht habe.

So kann es jetzt sein, dass sie kaputt sind?
Ddennoch kann es eigentlich nicht sein, denn der PC ist erst 1 Jahr alt.

Also ich glaube es liegt an der Temperatur, denn wenn ich den PC so 10h oder mehr stehen lass kommt das Geräusch. Dazu kommt, wenn ich den PC mehrmals Boote bleibt er irgendwann beim starten leise.
Ebenfalls, dass es an der Temp liegen kann hab ich den PC als Test  so lange gebootet bis er keine Geräusche mehr bei den nach folgenden Boots gemacht hat. So dann bin ich hin gegangen und haben den PC in eine Raum der eine Zimmertemperatur hat von ca. 0°C hat eine halbe Stunde reingestellt danach wieder angeschlossen und da war das Geräusch wieder.

So stimmt das jetzt mit der Temp oder was meint ihr?

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Admininstrator Passwort vergessen Vista (HELP)
Begonnen von Coke
07. Januar 2009, 16:01:25
Hallo, wollte fragen ob mir jemand helfen kann.

Ich hab auf meinem anderen PC das Admininstrator Passwort vergessen und möchte aber gerne wieder den PC nutzen können.
Nun hab ich schon mich erkundigt google etc. und dann wenn ich z.b. an meinem derzeitigen PC im CMD net user Benutzername password /add kommt da immer Zugriff verweigert. Komisch aber weil ich der einzige User bin und Admin rechte besitze?!

Und dann hab ich auch gehört wie das ganze noch per XP geht abgesicherter Modus... könnte mir jemand das genau posten wie ich das ganze bei Vista und XP hinbiege :(?
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Windows Vista Fehler?
Begonnen von Vatalis
06. Januar 2009, 20:38:31
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Sry erstmal wenn ich hier ins falsche thread oder so poste....

Ich hab seit heute ein Problem wenn ich mein Pc hochfahre stürzt es einfach ab
dann kommt ein blaues fenster mit der meldung
Ich kann nur noch mit Abgesichter Modus PC irgendetwas machen

Die meldung:

A problem has been detected and window has been shut down to prevent damage to your computer.

If this is the first time you’ve seen this stop error screen, restart your computer. If this screen appears again, follow these steps.

Check to be sure you have adequated disk space. If a drive is identified in the stop message, disable the driver or check with the manufacturer for driver updates. Try changing video adapters.

Check with your hardware vendor for any BIOS updates. Disable BIOS memory option such as caching or shadowing. If you need to use safe mode to remove or disable components, restart you computer, open F8 to select advance start-up options, and then select safe mode.

was soll ich nun machen?
ist da vll irgendetwas kaputt oder so?

Ah und hier einpaar infos über mein PC

Fujitsu Siemens Computer
Prozessor Amd Athlon(tm) 64
System Typ 32 Bit Betriebssystem
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt