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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort kauf
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Notebook fährt langsam hoch
Begonnen von Anja123
12. Januar 2009, 18:22:47
hallo zusammen
nach dem ich bei meinem NB einen Wlan-Stixck instaliert habe bootet mein NB nicht mehr richtig. Wenn ich es anmache braucht es mehrere minuten bis ich auf der viste oberfläche bin
waqs kann ich tun
im voraus vielen dank
anja

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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
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Microsoft plant Upgrade-Programm für Windows 7
Begonnen von Lord_Zuribu
30. Dezember 2008, 07:55:40
Microsoft plant auch bei Windows 7 ein Upgrade-Programm für mit Windows Vista versehene Computer. Mit der Aktion soll der Verkauf aktueller Windows-Vista-PCs nicht ins Hintertreffen geraten, weil das neue Betriebssystem aus Redmond schon in den Startlöchern steht.

Laut Informationen von mydrivers.com hat Microsoft den OEM-Partnern schon am 10. Dezember mitgeteilt, dass erneut ein Upgrade-Programm geplant sei. Exakt einen Monat später – also am 10. Januar 2009 – soll die Aktion starten. Neue Komplett-PCs können dann mit einem Gutschein versehen werden, der das kostenlose Upgrade auf Windows 7 erlaubt, wenn dieses in den Läden steht. Mit dem Upgrade-Programm soll die Attraktivität der Windows-Vista-Computer gesteigert werden, da sich das Interesse an entsprechenden Komplettsystemen andernfalls mindern könnte, wenn der geneigte Käufer nur noch Windows 7 vor Augen hat.

Die Aktion wird neu verkaufte Komplettrechner mit Windows-XP-Installation definitiv nicht umfassen. Zudem sei nur das Update auf gleichwertige Versionen geplant, weshalb nur Windows Vista Home Premium, Business und Ultimate ein Upgrade auf ihre entsprechenden Gegenstücke der Windows-7-Produktfamilie erfahren werden. Windows Vista Home Basic und Starter sind ebenfalls von dem Upgrade-Programm ausgeschlossen, wie es heißt.

[size=7pt]Quelle: http://www.computerbase.de/news/software/betriebssysteme/windows/2008/dezember/microsoft_upgrade-programm_windows_7/[/size]
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hilfe beim handy-kauf
Begonnen von mesut
26. Dezember 2008, 20:31:24
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halloo miteinander..
zuerstmal frohe weihnachten an alle!

doch jetzt wollte ich euch etwas fragen:
ich möchte mir ein neues handy besorgen und bin ziemlich unentschlossen,weil jedes handy so seine vor und nachteile i.wie hat...
ich wollte euch fragen zu welchem handy ihr vllt raten könnt:
mein handy sollte eine gute kamera haben (ich finde momentan sollten schon 5 mp drin sein..können aber auch 3 sein vllt)
w-lan haben
mp3-player, video usw das übliche halt
wenns möglich ist auch navigation

ich fände es schön wenn es ein touchescreenmodell ist...

ich dachte so an das samsung i900 omnia...kennt sich vllt jemand damit aus?
das n96 steht auch so auf der liste..

hat jemand von euch noch andere vorschläge?
danke für eure hilfen..

mfg mesut
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VHD-Datei im WindowsImageBackup, wie komme ich an den Inhalt?
Begonnen von Milescool
23. Dezember 2008, 09:28:37
Wie komme ich an den Inhalt des WindowsImageBackups, ohne eine WindowsComplete Wiederherstellung zu machen?
Gibt es dafür ein spezielles Programm?
Es ist eine VHD-Datei...

Gruß Milescool
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Motherboard und Grafikkarte neu installieren? (brauche Hilfe)
Begonnen von Daniel Payne
22. Dezember 2008, 07:37:06
Hi,

ich möchte mir bald neue Grafikkarte und Motherboard kaufen.
Also zurzeit benutze ich Vista home premium 32 bit.

Nun die Frage, wenn ich die kaufe, und einfach einbaue.
Kann der PC hoch gefahren werden?

Allerdings muss man neue BIOS herunterladen oder?
Also wie kann man BIOS herunterladen, wenn der PC überhaupt nicht ins Windows geht, und einfach stehen bleibt.
Deshalb habe ich angst, dass das was falsch läuft, und ich gezwungen werde zum Reparatur zu gehen.
Also ich möchte verhindern, dass ich gezwungen werde, vista neu zu installieren.
Danke!

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Vorinstalliertes Vista ohne CD neu installieren!?
Begonnen von Noxis
20. Dezember 2008, 19:51:47
Hallo,

Ich habe mich hier mal angemeldet, um der Lösung meiner Probleme eventuell ein Stück näher zu kommen.
Vieles habe ich schon in unzähligen verschieden Ausführungen lesen können, nur irgendwie ist mir dennoch nicht wirklich etwas klar geworden
oder es gibt bei jeder Lösungsmöglichkeit einen Haken.

Zur Sache, ich habe einen gebrauchten Desktop PC gekauft, von Acer, mit eben einem vorinstallierten [b]Vista Home Premium 32 bit.[/b]
Nun ist ja irgendwie klar, dass man nach einer solchen Übername schon gerne die Systemplatte formatieren und das OS neu aufsetzen würde..
nur war mir ja schon bewusst, dass ich ohne Vista CD da nicht einfach mit loslegen kann, also hab ich erstmal so versucht alles "zu säubern"

Nun spiele ich aber WoW über WLAN und habe Probleme mit regelmäßigen Verzögerungen von 2 Sekunden und den Eindruck, das irgendwas nicht rund läuft.
Beim starten bekomme ich auch hin und wieder eine Meldung darüber das yakslkdaj keine Ahnung was nicht mehr funktioniert und all so Dinge eben, die ich nicht einordnen kann. Ich könnte XP installieren und mal schauen, wie es damit läuft aber würde Vista viel lieber behalten und da ich den Key ja nun habe würde ich den auch gerne nutzen. Habe das selbe mit meinem Laptop nur den formatier ich einfach nicht :)

Das beste wäre ich hätte eine Vista CD aber so ist es ja leider nicht und ich habe keine Ahnung wie ich an eine solche kommen kann.
Es gibt keine Downloads nichts.. habe gerade im DOS die Recovery Partition von rund 7 GB gesehen.. kann ich damit was anfangen?
Zur Recovery CD erstellung finde ich ja nur das von ACER und das scheint mir nicht so, als könnte ich damit dann formatieren und das System neu installieren!?

Kann mir bitte jemand erklären was ich da machen kann? Wäre sehr dankbar

Grüße
Nox
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Acer Aspire 7720 Serie schaltet sich plötzlich ab!
Begonnen von Absinthe
04. Dezember 2008, 13:41:42
Hi,

meine Freundin hat sich eine Acer Aspire 7720 Serie gekauft... mit Windows Vista Home... Hin und wieder schaltet sich das Notbook plötzlich einfach ab (ohne herrunterfahren)... Macht er auch beim Starten hin und wieder...

Weiß jemand ob es ein Hardware oder Software Problem ist und wie ichs beheben kann?

Danke!

Grüße
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GTA 4 Probleme
Begonnen von KingBKC
04. Dezember 2008, 00:03:08
« 1 2
Also ich habe heute GTA 4 bekommen und hab es natürlich direkt installiert und Online Aktiviert bla bla bla umständlicher geht es nicht.
So weit so gut.
Als wir im Menü ankamen wollten wir natürlich die Grafik auf hoch stellen dann kam diese Ressourcen Warnung in rot und meint das ich nicht genügen speicher hätte für die Auflösung.
Na ja Hab auch ne Nvidia GF 8800 GTS 320MB und ein 22 Zoll Monitor.
Und als ich anfing die erste Mission zu starten also vom Schiff nach Hause zu fahren wackelte die Kamera häftig und ich konnte nicht fahren.
Was ist da los.
Hat da irgendwer dieselben Probleme ?
Ich hab gelesen das liegt am Win Live oder Secure Rom. Naja will nur wissen ob man die Grafik nicht höher einstellen kann und wie man diesen Wackeln weg bekommt.

Bin jetzt schlafen :)
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Call of Duty 5
Begonnen von Guitarking
02. Dezember 2008, 17:01:28
Ich habe Call of Duty 5 ganz normal installiert. Das spiel lässt sich auch ganz normal starten, doch wenn ich im Einzelspieler eine neues Game beginnen will, und die Schwierigkeitsstufe auswählen will, rührt sich rein garnichts. Den neuesten Patch habe ich schon installiert.
Wo kann der Fehler liegen?

mfg
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Vista Home Premium auf Acer 3001WLMI Akku Probleme
Begonnen von schumayker
29. November 2008, 16:04:26
Hallo Leute.
Ich habe mein Acer Extensa 3001WLMI aufgerüstet, vom Ram  usw für Windows Vista.
Seit 10 Tagen habe ich Windows Vista home Premium 32 bit drauf.
Läuft wirklich wunderbar, keine Beschwerden nichts , ausser

Ich habe nicht wie bei XP eine Akkuanzeige, wie der Akkustand ist, zudem wenn er Akku leer ist ich auch keine Warnung kriege, sondern der PC sofort ausgeht , also ohne herunterfahren, alles aus.

Wie kann ich das Problem lösen.
mfg
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Left 4 Dead Steam Offline
Begonnen von stoneagem
22. November 2008, 22:20:00
Mal ne Frage,hab mir Left 4 Dead von Valve geholt.Ich muss das Spiel bei Steam registrieren.Muss ich dann immer angemeldet sein,sprich auch für den Singleplayer)und immer mit dem Internet verbunden sein?Oder wenn ich jetzt kein Internet habe für die nächsten 2 Wochen aber Spiel vorher bei Steam reigstiert hat geht das dann garnich wegen fehlender Internetverbindung?
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Nero 9 Showtime schaltet Aero Glass ab
Begonnen von WolfgangZ
14. November 2008, 23:32:01
Ich habe ein Upgrade auf Nero 9 investiert und ärgere mich jetzt, dass Showtime bei jedem Start eines Films vorher Aero Glass abschaltet, was ein kurzes Dunkeltasten des ganzen Bildschirm bewirkt. Bei Nero 8 Showtime war das nicht der Fall.
Hat jemand eine Idee, wie man das verhindern kann?
Gruß
Wolfgang ?(
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Spielt jemand Alarmstufe Rot 3 / Red Alert 3
Begonnen von gdi
07. November 2008, 14:23:44
Lohnt sich das Spiel von der Story und online zu spielen?
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Roxio WinOnCd 2009
Begonnen von Kelowna
28. Oktober 2008, 15:37:33
Ich habe mir WinOnCd 2009 zugelegt nach jedem Start meines PC´s wird der CinePlayer konfiguriert,
selbst wen ich einen Film über den Media Player schauen will startet.

Eigendlich kein grosses Ärgernis nur muss ich die CD von Roxio im Laufwerk lassen
und es Nervt ein wenig.

Hat jemand eine Lösung parat ?

THX
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offizielle microsoft windows xp themes?
Begonnen von Benji1988
19. Oktober 2008, 16:06:51
ich möchte gerne meinen windows style ändern. wenn ich

Rechtsklick -> Eigenschaften -> Designs

mache und man auf den Pfeil klickt, steht dort "weitere designs online..."

allerdings funktioniert die Seite auf die ich verlinkt werde nicht. Wo gibt es offiziele Windows XP Themes zum Runterladen ohne das ich mir solche System zerstörenden Programme wie Style XP zulegen muss

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AVM Fritz!Fon MT-D nun offiziell im Handel erhältlich
Begonnen von markus
17. Oktober 2008, 20:14:27
Heute hat AVM offiziell bekannt gegeben, dass das [iurl=http://www.amazon.de/gp/product/B001I5OHXC?tag=v5-21]Fritz!Fon MT-D nun offiziell im Hande[/iurl]l verfügbar ist.

[quote=http://www.avm.de/de/Presse/Informationen/2008/2008_10_17.php3][b]  AVM startet mit neuem Schnurlostelefon für DSL: FRITZ!Fon mit HD-Telefonie für natürlichen Klang - perfekt auf FRITZ!Box abgestimmt[/b]

Mit dem Schnurlos-Mobilteil FRITZ!Fon MT-D erweitert AVM sein Angebot rund um die FRITZ!Box. Erstmals kommt dabei der neue DECT-Standard CAT-iq zum Einsatz. So sind auch mit Schnurlostelefonen HD-Telefonate in optimaler Sprachqualität möglich. Das neue AVM-Produkt ist perfekt auf die FRITZ!Box abgestimmt. Damit erhält FRITZ!Fon auch Zugang zum Breitband und kann so deutlich mehr Möglichkeiten bieten als bisherige Schnurlostelefone. Neu ist auch die Updatefunktion, mit der FRITZ!Fon MT-D von künftigen Entwicklungen profitiert. Handelsstart ist in der zweiten Oktoberhälfte, die Preisempfehlung liegt bei 49 Euro.
FRITZ!Fon MT-D verfügt als eines der wenigen DECT-Telefone über eine Updatefunktion...[/quote]
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BioShock in Steam USA für 19,99$ statt 54,99$
Begonnen von gdi
11. Oktober 2008, 22:19:26
Geht man auf den Steam-Store mit einer amerikanischen IP kostet BioShock dort nur 19,99$. Zum Kauf benötigt man aber auch einen amerikanischen Wohnsitz, welcher aber nicht überprüft wird.
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Wieder 399-Euro-Netbook bei Aldi
Begonnen von ossinator
06. Oktober 2008, 13:15:42
Aldi macht es nochmal: Im Internet sind Prospekt-Scans aufgetaucht, laut denen Aldi zumindest in seinen Süd-Filialen ab dem 16. Oktober erneut ein Netbook anbieten wird. Die Website Discountfan.de hat den Prospekt-Scan auf ihrer Website veröffentlicht.

Aldi hatte bereits Anfang Juli ein Netbook im Angebot. Dem Prospektscan zufolge, wird sich an der Ausstattung des Mini-Notebooks im Vergleich zum Juli-Angebot einiges ändern. So wird beispielsweise die Größe der Festplatte von 80 GB auf 160 GB erhöht. Ebenfalls diesmal dabei: Im Juli fehlte noch die Bluetooth-Schnittstelle, diese ist diesmal über einen USB Bluetooth 2.0 Mini Adapter ebenfalls an Bord.

Aldi wird das Netbook in den Farben Schwarz, Weiß und Titan anbieten. Das Gerät verfügt über einen 10-Toll-Widescreen-TFT mit einer Auflösung von 1024 x 600 Pixel. Als CPU kommt Intels Atom-Prozessor N270 zum Einsatz, der mit 1,6 GHz getaktet ist. Der Prozessor wurde extra für den Einsatz bei der Geräteklasse der Mobile Internet Devices (MID) entwickelt. Der x86-Prozessor verfügt über 56 KB L1-Cache sowie 512 KB L2-Cache und beherrscht auch gängige Funktionen wie die Befehlssatz-Erweiterung SSE3, unterstützt 32- und 64-Bit-Betriebssysteme und -Programme sowie die Virtualisierung in Hardware. Bei Vollauslastung verbraucht die CPU nur bis zu 2,2 Watt.

Die weitere Ausstattung des Aldi-Netbook:
[list]
[li]1 GB Arbeitsspeicher[/li]
[li]Grafik: Intel Graphics Media Accelerator 950[/li]
[li]160 GB S-ATA-Festplatte[/li]
[li]Multi-Kartenleser für SD, MMC und MS[/li]
[li]Integrierte VGA-Webcam und Mikrofon[/li]
[li]WLAN 802.11 b/g/n (bis zu 300 Mbit/s)[/li]
[li]Bluetooth 2.0 Mini Adapter (USB) [/li]
[li]Anschlüsse: 3 x USB 2.0, VGA out, Netzwerk (RJ45), Mikrofon[/li]
[/list]

Im Lieferumfang befinden sich eine Komforttragetasche, Li-Ion Akku und ein Netzadapter. Auf dem Netbook ist Windows XP Home Edition inklusive Service Pack 3 vorinstalliert. Außerdem liegt das Betriebssystem auf Recovery-DVD dem Rechner bei. Zusätzlich mitgeliefert werden e-Wörterbücher Berlitz (Basic-Wörterbuch Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch), Corel WordPerfect Office X3, WISO Mein Geld 2008 und BullGuard Internet Security (nur mit 90 Tage Update). Hinzu kommt System Recovery von Symantec.
Der Preis inklusive drei Jahre Garantie: 399 Euro. Die Maße: 26 x 18 Zentimer (B x T). Das Gewicht liegt bei 1,2 Kilogramm inklusive Akku.

weitere Anmerkungen sind in unserem [url=http://www.go-windows.de/forum/netbook-forum/]Netbook Forum[/url] erwünscht