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Frage zu Excel 2007
Begonnen von ossinator
21. Januar 2009, 15:56:24
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Ich habe aus dem Internet einen Episodenguide kopiert und in Excel eingefügt. Hat auch sehr gut geklappt. Nun sind in einer Spalte alle Einträge mit Hyperlinks versehen. Gibt es eine Möglichkeit diese alle in einem Rutsch zu Entfernen oder muß ich das bei jeden Eintrag einzeln machen (sind über 400)?

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WMP12 Plugin Fehler ?
Begonnen von Sweeneymoon
20. Januar 2009, 23:11:37
Nabend,
ich habe wie alle anderen den WMP12 unter der Build 7000,nun ist es so das mein MSN Status nicht alle Lieder annimmt.Manschmal sogar muss ich das Plugin Reaktivieren.
Kann mir jemand sagen wie ich das machen kann,dass auch jedes Lied angezeigt wird und nicht nur 33/2000 ?
Wer hat noch dieses Problem ?
Vielen Dank....

PS:. Im April gibt es die RC,hoffentlich ist bis dahin dieser "BUG" oder was auch immer behoben!
       Kann man sich das Plugin eigentlich neuinstallieren oder irgendwo Downloaden?Vllt ist ja da was kapuut gegangen beim MP3Hotfix.

Allerdings stürzt desöfteren gerne mal mein Messenger ab,bzw meldet sich ab...ob das zusammenhängt ?
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Problem mit DHCP
Begonnen von Mandarine
16. Januar 2009, 21:18:38
Hallo,

ich habe folgendes Problem unter Home Premium 64 Bit:

In der Ereignisanzeige stehen folgende zwei Probleme:
[code]Die IP-Adresslease 192.168.2.10 für die Netzwerkkarte mit der Netzwerkadresse 0018F3842D0C wurde durch den DHCP-Server 0.0.0.0 abgelehnt (der DHCP-Server hat eine DHCPNACK-Meldung gesendet).[/code]

sowie:

[code]Die Beschreibung für die Ereignis-ID "1003" aus der Quelle "Microsoft-Windows-Dhcp-Client" wurde nicht gefunden. Entweder ist die Komponente, die dieses Ereignis auslöst, nicht auf dem lokalen Computer installiert, oder die Installation ist beschädigt. Sie können die Komponente auf dem lokalen Computer installieren oder reparieren.

Falls das Ereignis auf einem anderen Computer aufgetreten ist, mussten die Anzeigeinformationen mit dem Ereignis gespeichert werden.

Die folgenden Informationen wurden mit dem Ereignis gespeichert:

0018F3842D0C
%%2163146757

Die gebietsschemaspezifische Ressource für die gewünschte Meldung ist nicht vorhanden[/code]

Woran kann das liegen? Was kann ich dagegen tun?
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Programm hängt sich auf was tuen???
Begonnen von lukie_hat_vista
16. Januar 2009, 19:30:04
Hey,
Ich habe Microsoft Train Simulator,,, habe mir heute das Addon ProTrain 24 geholt und es hängt sich immer auf aber an der Hardware kanns nicht liegen:
3GB Ram
ATI Mobility Radeon 2400
Intel Dual-Core 2x 1,86 GHz
Win Vista Home Premium 32 BIT
Is´n Laptop von Samsung Modell: Samsung R 60-Aura T2390 Deelino (is me Sonder Edition)
Danke schonmal
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CDBoot: Cannot boot from CD-Code:5
Begonnen von schreibermühle
16. Januar 2009, 10:31:32
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Hallo Leute,

wenn ich Vista von Cd boote ist alles ok.
wenn ich aber mit  Windos 7 booten will, bekomme ich das :CDBoot: Cannot boot from CD-Code:5 als Meldung.
Danach kommt das: BOOTMGR fehlt Neustart mit den"berühmten drei Tasten"

Hat jemand dazu eine Idde ?

Gruß Norbert
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Verschiedene Partitionen mit verschiedenen Bootoptionen - Wie geht das?
Begonnen von OCtopus
14. Januar 2009, 08:59:01
Ich habe eine Vista-Platte und eine Win7-Platte. Ich hätte gerne, wenn ich von der Vista-Platte boote, die Vista-Bootoption an erster Stelle und als Standard-Bootoption und wenn ich von der Win7-Platte boote umgekehrt die Win7-Option als Standard und an erster Stelle.

Bisher habe ich das nicht hinbekommen. Änderungen, die ich mit EasyBCD vornehme, wirken sich leider immer auf beide System zugleich aus. Gespeichert werden diese Änderungen öffensichtlich in der Datei C:\Boot\BCD auf der Vista-Platte. Kann man diese Datei, die auch auf der Win7-Platte existiert, getrennt verwalten? Und wie?

Außerdem:
Im Zuge meiner Versuche hatte ich übrigens das "Bootmgr is missing"-Problem. Die Datei C:\Bootmgr auf der Win7-Platte war weg. Ich habe diese Datei durch die Bootmgr von der Vista-Platte ersetzt. Dies hat zwar wunderbar funktioniert. Dennoch hätte ich natürlich gerne die originale Bootmgr-Datei. Kann mir jemand die Datei [b]C:\Bootmgr[/b] von seiner Win7-Installation (32 Bit!) [b]anhängen[/b]?
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2 rechner mit wlan verbinden, Internet über 1. Rechner per Kabel an Kabel-Modem
Begonnen von dervulkan
11. Januar 2009, 17:11:38
Hallo,
ich habe folgendes Problem:

1. PC =  Notebook per Kabel am Kabel-Modem (ohne Wlan von unitymedia), Internet
2. PC + fritz Wlan Stick  = normaler PC, kein Internet
Beide PC haben als Betriebssystem Vista.

Ich möchte den 2. PC mit dem 1. PC per Wlan verbinden und dann mit dem 2. PC
über das Notebook=1.PC ins Internet.
Leider kann ich keinen Wlan Router á la FritzBox verwenden, da der I-Net Anschluß
über Kabel von Unitymedia ist.

Bin für jeden Tipp/Anleitung dankbar.

Ich habe schon überall gesucht (google usw.), aber alle Lösungen sind nur mit Router oder
Notebook per Wlan im Internet.
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suche software zum download von youtube,myvideo und co.
Begonnen von pornoralle
11. Januar 2009, 12:16:49
hallo und guten morgen!

ich suche ein programm womit ich videos runterladen kann von myvideo und youtube udn den ganzen anderen protalen!
aber ich weiss nicht unter was ich da suchen muss!

vielleicht könnt ihr mir ja helfen!

wünshe ein schickes we und tollen start in de neue woche!
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Windows 7 eine billige Kopie von OSX
Begonnen von Apple
10. Januar 2009, 20:43:26
Microsoft ein so großes Unternehmen erlaubt sich ein billige Kopie von OSX Leopard
Viele neue Funktionen sind auch beim Kokurrente Apple zu finden das Doc als Bsp
Da hat sich MS ja wirklich sehr viel ein fallen lassen Große klasse
Fast alles wurde von OSX geklaut naja MS nicht nur schlechter Kunden service ( Sind zu unfähig ein Microsoft zu regestrieren ) sondern auch was Kopieren betrifft. Was Ms da gemacht hat ist nur eine Billige Kopie wie China da wird auch einfach Kopiert was das Zeug hält
Ps wer von den funktionen jetzt von der 7 so begeistert ist soll lieber mal bei Saturn in die Apple abteilung gehen da kann man OSX mal selber testen und man wird sehen das Windows 7 doch nur eine Billige Kopie ist
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Vista Backup Tool
Begonnen von webrus
09. Januar 2009, 17:55:23
Ich verwende von zwei Notebooks aus das VISTA-Home Tool zum Backup auf einer externen Festplatte. Bisher habe ich gut damit geschlafen. Jetzt hat sich bei mir allerdings die Frage aufgetan, inwieweit die so gesicherten Daten zur weiteren Verwendung auf einem anderen Rechner auch wieder herstellbar sind wenn einer "seinen Geist aufgibt". Ist das möglich und wie? Falls nein, welche anderen/zusätzlichen  Varianten zu Datensicherung sind zu empfehlen? Leistet Norton Ghost in dieser Beziehung z.B. mehr?
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Admininstrator Passwort vergessen Vista (HELP)
Begonnen von Coke
07. Januar 2009, 16:01:25
Hallo, wollte fragen ob mir jemand helfen kann.

Ich hab auf meinem anderen PC das Admininstrator Passwort vergessen und möchte aber gerne wieder den PC nutzen können.
Nun hab ich schon mich erkundigt google etc. und dann wenn ich z.b. an meinem derzeitigen PC im CMD net user Benutzername password /add kommt da immer Zugriff verweigert. Komisch aber weil ich der einzige User bin und Admin rechte besitze?!

Und dann hab ich auch gehört wie das ganze noch per XP geht abgesicherter Modus... könnte mir jemand das genau posten wie ich das ganze bei Vista und XP hinbiege :(?
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Fehler Email Konto Einrichtung
Begonnen von injo
07. Januar 2009, 11:01:33
Hallo,
habe seit drei Tagen neues Notebook von Asus mit vorinstalliertem Betriebssystem Vista. Versuche vergeblich bei Windows Mail oder Outlook oder T-Online SW das Email-Konto einzurichten mit popmail.t-online und smtpmail.t-online.de. Bei Windows Mail und Outlook gibt es die Fehlermeldung 0x800CCC90 oder 0x800CCC92, bei T-Online steht der Dienst z.Z. nicht zur Verfügung! Habe alles probiert, 1000x kontrolliert, Firewall, etc. deaktiviert - kein Erfolg. Mein altes Notebook steht daneben, mit der gleichen Konfiguration, nur mit Windos XP. Gibt es irgendwo einen Haken oder eine Einstellung die ich vergessen habe. Wer kennt eine Problemlösung.
Gruß Injo
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komme ins internet nur "lokal"
Begonnen von lasvegas
07. Januar 2009, 10:36:41
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Hallo,
Habe folgendes Problem:
Ich komme mit meinem Pc mit Vista Premium nur lokal ins internet(LAN-Verbindung)
Mit meinem Rechner mit xp komme ich problemlos ins netz (auch LAN-Verbindung)und mit meinem Laptop mit Vista habe ich auch kein Problem, ins internet zu kommen (WLAN).
Habe einen Zyxel Router.
Kann mir da vielleicht jemand helfen?

Danke im Voraus
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Bluescreen nach Mainboardwechsel und reparatur installation
Begonnen von AlisD
06. Januar 2009, 20:43:24
also, ein Intel Board hat den A**** hoch gerissen und wir bauten die Pladde aus - natürlich nur wichtige Programme drauf und eine Neuinstallation ist nicht denkbar da wir mitten in einer wichtigen Sache stecken und das nicht ohne weiteres zu machen wäre... Datensicherung ist Fremdwort!!!

so nun zum Problem, wie den meisten bekannt sein dürfte, wird seit Windows 2000 der IDE-Treiber an den Chipsatz angepasst, was wiederum bedeutet, ein Windows 2000, XP das auf einem Beispielsweise Nvidia Board installiert wird, braucht einen Nvidia Chipsatz um zu laufen also ein Wechsel des Boardes gegen ein gleiches höherwertiges geht ohne -reparaturinstallation von statten. Um das ganze aber zu vereinfachen und nicht unbedingt auf Nforce Chipsatz angewiesen zu sein kann man im Gerätemanager auch den Treiber auf Standard-IDE zurücksetzen dadurch vergisst das Windows seinen Chipsatzanbieter und läuft in 90% der fälle auf anderen Boarden mit anderen Chipsätzen. Man kann diesen Effekt im Ernstfall auch in 90% der fälle mit einer Reparaturinstallation des Betriebssystems hervorrufen.

Nun zu meinem Problem :D

Ich hab die Festplatte mit ner Reparaturinstallation an nen neuen Rechner angeschlossen, er kopiert die taten und wenn das Setup starten soll kommt ein bluescreen 0x0000007e nichts sagend also.
- neuer Rechner hat ein Asus M2N Board drin und nen Nforce Chipsatz
- der alte hatte ein FujitsuBoard drin und nen Intel Chipsatz

Zum Glück...
... haben wir noch einen anderen Rechner (auch Intelchipsatz) auf dem läuft die Reparatur durch und alles is O.K. wenn wir dort den IDE Treiber auf Standard zurück setzen, dann neu starten, sehen das alles O.K. ist und die Platte wieder in den neuen setzen startet Windows mit nem Bluescreen und verabschiedet sich. Das Kuriose ist wenn wir im abgesicherten starten, läuft alles paletti.

also wo liegt das Problem? haben sämtliche Dienste etc. deaktiviert die auch nur darauf hinweisen das irgendwas altes gestartet wird...

also nun kommt mal ein rat der hoffentlich hilfe bringt...
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Windows XP - Media Center Edition
Begonnen von markus
04. Januar 2009, 18:11:19
Hi!

Folgendes Problem - ich habe die Windows XP Media Center Edition!
Beim Windows-Start laufen im Task-Manager Programme wie ehrecvr.exe und ehSched.exe die vom Media-Center her kommen und recht viel Arbeitsspeicher benötigen (über 100MB).

Ich benötige die ganzen Media Center funktionen überhaupt nicht.
Weiss jemand ne Möglichkeit, wie man sich komplett von den Media Center - Funktionalitäten trennen kann?

mfg
Markus ?(
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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
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Vista-Textdrucker (Generic / Text Only) - Kann man Pfad zur Datei auswählen?
Begonnen von OCtopus
03. Januar 2009, 12:57:48
Kann mir jemand sagen, ob und ggf. wie man beim Vista-Textdrucker ("Generic / Text Only") den Pfad zur Datei eingeben kann, in die man den Text speichern will?

Das kann doch wohl nicht wahr sein, daß man da offenbar gezwungen wird, den ganzen ggf. ellenlangen Pfad zur Datei per Hand einzugeben, oder?

Kennt Ihr ggf. einen anderen guten und kompatiblen Textdrucker-Treiber?

EDIT:
Außerdem funktioniert der Drucker nicht und bringt eine Fehlermeldung, wenn man z. B. die go-windows-Seite drucken will.  ?(
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ProductKey ungültig
Begonnen von Heavy-Dee
31. Dezember 2008, 11:10:38
Hallo zusammen,
Ich habe mir vor ca. 2 Wochen ein Notebook mit Vista HP 32-bit zugelegt.
Um ein bißchen testen zu können möchte ich einen Virtuellen Rechner (mit Virtual PC 2007) aufsetzen.
Da die Installation des Betriebssystems mit der Recovery CD des Notebookherstellers (ASUS) nicht möglich ist, habe ich mir eine normale Vista Installations DVD ausgeliehen und möchte diese mit [B]meinem[/B] ProductKey (Lizenzaufkleber auf dem Notebook) betreiben.
Leider kommt bei der Installation die Meldung das der Product Key nicht verifiziert werden könne.
Habe darauf hin im Live System in der Systemsteuerung/ System/ ProduktKey ändern dgf. den Key eingegeben und aktiviert. -> funktioniert.
Warum funktioniert das mit der anderen VISTA DVD nicht.
Letzendlich sollte es doch auch möglich sein eine VISTA Installation von einem anderen Datenträger durchzuführen um den lästigen SchnickSchnak der Recovery DVD loszuwerden. Ich habe ja eine Lizenz und diese ist doch nicht an einen Datenträger gekoppelt.

Wer weiss Rat?
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Wie kann ich meinen eingang über mein mikro auf meinem lautsprecher hören???
Begonnen von julianGo96
29. Dezember 2008, 23:49:22
Wie kann ich meinen eingang über mein mikro auf meinem lautsprecher hören???

Habe ne Reaktion high defenition audio soundkarte.

bitte helft mir !!! Vielen Dank