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Office 2010 Proofing Tools German – Sprachen nachinstallieren
Begonnen von gdi
22. November 2009, 16:37:53
Obwohl Microsoft die Proofing Tools von Office 2010 noch nicht als eigenständiges Paket veröffentlicht hat, ist es dennoch möglich die Rechtschreibkorrektur und Oberfläche einer anderen Sprache nachzuinstallieren.

Besitzt man z.B. die englische Version von Office 2010 und möchte dort die deutsche Rechtschreibung und /oder deutsche Oberfläche nutzen, lässt sich das einfach lösen. Zuerst lädt man von Microsoft die deutsche Version von Office 2010 herunter und startet den Installer. Die englische Version muss nicht deinstalliert werden. Das Installationsprogramm erkennt die vorhandene Installation und bietet einem nun die Option „Features hinzufügen oder entfernen“ an. Nach einem Klick auf weiterer kann man nun im folgenden Fenster die zusätzliche Sprache auswählen.

[img]http://www.go-windows.de/images/news/office2010-sprache-waehlen.jpg[/img]

Unter dem zweiten Register „Installationsoptionen“ muss man nur noch unter „Gemeinsam genutze Office-Features“ -> „Korrekturhilfen“  den Punkt „Deutsche Korrekturhilfen“ auswählen. Danach kann man die Installation mit „Weiter“ beginnen und den Assistenten beenden.

Im Startmenü kann man nun in der Office 2010 Gruppe im Unterordner Tools die Sprachoptionen starten und dort sowohl die Deutsche Rechtschreibprüfung aktivieren als auch die Oberfläche auf Deutsch stellen.

[img width=640 height=419]http://www.go-windows.de/images/news/office2010-language-preferences.jpg[/img]

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Windows 7 & Vista: Seit Netzwerk-Freigabe & Treiber-Test; Leistung im Keller!
Begonnen von Naru
12. November 2009, 19:04:11
Hoi..

ich habe, seitdem ich die oben benannten Punkte ausführte, keine "POWER!" mehr. - In beiden Systemen!

Ich hatte, aus Test-Zwecken, mir mal den "aktuellen" ATI Catalyst Control Center 9.10 (Inkl. Graphic-[Display]-Driver 9.10, AVIVO 9.10, HydraVision 9.10, RAID-Driver 9.3 & SouthBridge 9.3!), installiert.

Anfangs hatte ich die Hoffnung, auf Grund dessen dass keiner der Display-Treiber, von einigen Zusätzen (Siehe Klammerung oben!) unter Win7 lief, es wenigstens die neuen 9.10'er Produkt-Versionen, die ja das "angebliche" Windows 7-Compatibility-Logo tragen, täten, dem war jedoch leider nicht so. Der Graphic-Driver verursachte nur BlueScreens, wie die Vorgänger-Versionen, und der Rest, was "angeblich" auf Win7-Tauglichkeit reproduziert wurden sei, existierte einfach irgw. nicht, nicht einmal im Programmverzeichnis vorhanden! Mittlerweile ist alles wieder runter vom System und die Windows 7 Standard-Treiber, diese man via MS/Win-Update bezieht, wieder drauf; was sich keineswegs als einfach erwies.

Das Andere, was sich seit meinem Problem (Fehlende Rechenleistung!) änderte, war die Freigabe der Multimedia-Dateien im lokalen Heim-Netzwerk (Keine Domäne!) über dem WMP 11 (Vista) & 12 (Seven) mit 3 weiteren PCs (1x XP / 1x Vista / 1x Seven) und einer X-BOX 360 sowie PS3.

So schön so gut; jedoch!: Seit diesen Ausführungen, die ich vornahm, schleppt meine Kiste sich nur noch dahin, als hätte ich 'nen Tag lang BF2 gezockt. Völlig unerheblich ob mein Win7 oder mein Vista läuft: Bei beiden Systemen herrscht selbige Leistungsschwäche, diese ich nur an der CPU ausfindig, oder zumindest spürbar, machen kann.

Gereinigt habe ich den Kühler auch bereits, auch neue Kühl-Paste aufgetragen. Dennoch: Fehlanzeige, von jeglicher Wahrnehmung besserer Leistungswerte und geringeren Temps!

Was mir auch aufgefallen ist: Die Kiste ist warm wie ***.. Unerklärlich wovon und was ich tätige. Es langt schon den Google Chrome zu benutzen, da rennt die CPU bei über 30 % herum, als würde ich nen 1280 x 720'er H.[x]264-Video laufen lassen. Wie das und durch was bitte schön verursachend?! Dies bzgl. vermerkend: Videos dieser Eigenschaft rennen jetzt bei der doppelten CPU-Last. Bei 1920 x 1080 H.[x]264 codierten Videos liegt die CPU-Auslastung jetzt so gar bei satte 50-100 %, in beiden Systemen!

Ich schlussfolgere: Die Hardware; CPU (AMD Athlon 64 X2 4800+ Brisbane) bzw. GPU (ATI Radeon Xpress 1200 IGFX). Mit der ATI Radeon HD 2400 PRO PCI habe ich dies bzgl. noch keine Vergleiche macht können, wird sich sowieso nicht lohnen, denke ich.

Ich bin echt am verzweifeln..

Ich hoffe auf euren Beistand.

Danke vielmals; insbesondere dafür, dass ihr euch diesen Katastrophen-Beitrag an tuen tatet.


Gruß..
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Autostart
Begonnen von quaster
10. November 2009, 17:17:51
Habe im Autostart folgende Einträge gefunden (siehe Bild). Brauch man die obrigen unbedingt?
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Störrische freigabe
Begonnen von Harry Callahan
08. November 2009, 04:20:07
Hab ich was verpasst oder lässt sich die Ordnerfreigabe und Ulti 64bit nicht aktivieren?! Zum Dateien und/oder ganze Verzeichnisse zu verschieben, lassen sich die einzelnen Ordner nicht mal trotz deaktiviertem freigabeassistenten (für was soll der überhaupt gut sein?!!) freigeben. Easy transfer scheitert genauso daran wie das usmt, der einte Kasten findet den anderen [b]einfach nicht[/b]. Der Quellcomputer hat Vista ulti 32bit drauf, der Zielcomp W7 ulti 64bit. Inkompatibel weil 32- zu 64 bit wieder mal nicht geht?! Es sind beide bei der Domäne "Workgroup" und beim Heimnetzwerk angemeldet, für was immer das "Heimnetzwerk" gut sein soll  :grübel  ?( Also bei XP war das viel einfacher, ms hat mal wieder geschlafen.  :evil: Gleich mal mac osx 10.5 installiere.  :wink  :]
:backtopic:
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Problem mit Wlan bei Windows 7
Begonnen von Kenny7822
07. November 2009, 19:09:19
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit meiner Internetverbindung. Ich habe aus meinem alten rechner (XP) eine Wlankarte ausgebaut und in meinen neuen ( windows7 ultimate 64x) eingebaut. Mit dem alten rechner konnte ich über die Karte noch aufs Internet zugreifen. Beim neuen erkennt er zwar das Internet, allerdings kommt er mir dann immer mit "kein Netzwerkzugriff". Die WPA2 passphrase ist richtig und die Ip wird mit DHCP vergeben.
Mit einem Lankabel komme ich auch mit meinem neuen rechner ins Netz.

Danke schonmal im vorraus
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[gelöst] Name des Netzwerk ändern - wie unter Vista.
Begonnen von Canon
26. Oktober 2009, 23:41:03
Hallo,  

unter Vista konnte man den Namen des Netzwerks ändern, wie im Bild ersichtlich ist.


Wenn man auf Anpassen geht, kann man den Namen von Netzwerk 3 auf Netzwerk ändern.

Wie und wo kann ich das unter Windows 7 machen, denn da finde ich das nicht mehr.

Danke für Eure Hilfe.

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Heimnetzgruppe einrichten
Begonnen von trkiller
27. September 2009, 17:29:04
Hi
wollte mal fragen ob jemand schonmal mit W7 die heimnetzgruppe benützt hat, bekomme es einfach nicht hin obwohl es so leicht beschrieben ist, im grunde muss man mit einem Heimnetzgruppe erstellen und mit dem anderen PC beitreten und das wars jedoch geht das bei mir nicht erstellen geht und beitreten geht nicht beide Laptops haben Windows 7 Pro drauf
da ich mir ein neues laptop gekauft habe wollte ich dadurch meine ganzen sachen rüber kopieren
wenn jemand was weiß wäre ich echt dankbar
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Vista und eine ferngesteuerte Abschaltung im Netzwerl
Begonnen von Atoll116
03. September 2009, 14:01:59
Hallo und guten Tag!

Ich habe 4 Rechner unter Win Vista Ultimate 32 bit im Heimnetzwerk zu laufen. Kann ich ferngesteuert einzelne Rechner abschalten? Wie mache ich das. Google erklärt es nur bis zu Win XP und vieles Interessante in englisch.....
Kann jemand in deutsch beschreiben, was ich zu tun habe??

Freundliche Grüsse
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Dateien in Gruppen anzeigen
Begonnen von BD Action
02. September 2009, 12:57:12
ich habe mal ne frage zu win7
und zwar konnte man ja unter xp und so alle dateien in den ordnern immer schön in gruppen anzeigen lassen und zumindest bei mir war das so das sogesehen jeder buchstabe für sich ne gruppe gebildet hat also a-a  b-b  c-c  usw....
jetzt bin ich auf win 7 umgestiegen und da gibts das mit in gruppen anzeigen klar auch aber bei mir wird jetzt alles in größeren gruppen angezeigt wie jetzt z.B.  a-g  usw...
is das  bei win7 jetzt so stadart oder kann ich das irgentwo umstellen das wieder jeder buchstabe seine eigene gruppe bildet da ich mich einfach viel zusehr daran gewöht habe und es in meinen augen auch übersichtlicher ist #

im vorraus schonmal besten dank für die antworten
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Verknüfungen aus dem SpieleExplorer entfernen
Begonnen von Musicscore
15. August 2009, 11:52:09
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Schönen Samstag Morgen ;)
Habe mir gestern Sacred 2 Installiert,nur hatte ich damit so Start Probleme,also deinstallierte ich dies kurze zeit später wieder.
Jetzt habe ich einen eintrag im Spiele-Explorer der nicht weg geht.Rechtsklick ala ausblenden geht auch nicht.
Da gibt es bestimmt einen registry Trick,den ich leider nicht kenne.
Hoffe um Hilfe-Danke-
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Abhängigkeitsdienst-gruppe konnte nicht gestartet werdn !?!?
Begonnen von Vista-fan
09. August 2009, 11:36:18
Hi leute,

hab seit gestern das problem ...... wenn ich mein Pc hochfahre (was in letzter zeit immer länger dauert) kommt dann direkt
eine Meldung wenn ich mich mit dem Internet verbinden Will : [b]Verbindungsstatus: unbekannt .Der Abhängigkeitsdienst oder die Abhängigkeitsgruppe konnte nicht gestartet werden.[/b]
Dabei is mir auch Aufgefallen das meine Firewall aus ist und sich nicht Anschalten lässt ......
Hoffentlich kann mir schnell einer helfen ^-^
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Update von Vista auf 7 möglich ?? (Home Premium)
Begonnen von fluffi4
23. Juli 2009, 13:09:05
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Hallöchen alle miteinander,

weiß jemand ob es möglich ist Vista auf "7" up zu daten OHNE Neuinstallation, oder muss immer komplett neu installiert werden ??

Vielen Dank,
Ulf
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Details zu Firefox 3.6
Begonnen von Lord_Zuribu
08. Juni 2009, 10:14:21
[b]Mozilla hat weitere Details zu Firefox 3.6 (Codename «Namoroka») bekannt gegeben.[/b]

Mozilla Firefox 3.6 soll Anfang bis Mitte 2010 erscheinen und folgende Verbesserungen aufweisen:

[b]Performance[/b]
Sowohl der Startvorgang des Browsers als auch das Öffnen neuer Tabs sowie das Antwortverhalten der Programmoberfläche und das Öffnen einer gebookmarkten Seite soll erheblich verbessert werden. Alles soll spürbar schneller erfolgen, beispielsweise auch die Auto-Vervollständigung in der Eingabezeile. Ebenso sollen Multimediainhalte schneller starten.

[b]Personalisierung und Anpassung[/b]
Firefox 3.6 wird ein Feature namens Identity Management besitzen. Damit sollen Anwender das Verhalten des Browsers mehr an ihre persönlichen Wünsche anpassen können – beispielsweise beim Öffnen von neuen Tabs oder beim Ausfüllen von Eingabemasken.
Möglicherweise wird Firefox 3.6 sogar die Möglichkeit bieten, dass man mehr als einen Benutzer anlegen kann.

[b]Light Weight Themes und Add-Ons[/b]
Firefox 3.6 wird es ermöglichen, dass man sogenannte «light weight»-Themes und Add-Ons installiert, ohne dass ein Neustart des Programms erforderlich ist.

[b]Task-Based-Navigation[/b]
Mit der Task-Based-Navigation von Firefox 3.6 sollen Anwender anhand von Tags, Datumsangaben und Metadata navigieren können.

[b]Tabs-Gruppen[/b]
In Firefox 3.6 werden sich Tabs-Gruppen anlegen, speichern und wiederherstellen lassen.
Weiterhin will Mozilla den Download-Manager und Editierwerkzeuge optimieren. Zudem ist eine bessere Integration von Firefox in Windows 7 geplant – insbesondere in Aero Glass und Windows Aero Peek. Mac-Anwender sollen sich über eine bessere Integration in ihre Software freuen dürfen.
[size=7pt]
Quelle: http://www.pctipp.ch/news/software/47881/details_mozilla_firefox_36.html[/size]
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Netzwerk mit WIN 7 und VISTA
Begonnen von joe77
17. Mai 2009, 16:53:32
Hallo Leute!

Ich hab mir jetzt mal WIN 7 Auf meine Desktop PC gegönnt. Nun wollte ich vom Laptop meiner Frau aus aufs Netzwerk zu greifen bzw. auf den PC mit WIN 7 drauf. Habich iwas übersehn? Das sog. 'Heimnetzwerk' funktioniert ja nur zwischen WIN 7 Rechner..
Ach ja, is natürlich der RC Build 7100....
Die Arbeitsgruppen sind identisch und sehe ja auch vom Laptop aus den Dekstop-PC, doch sobald ich auf den Draufklicke, kommt das Fenster mit Benutzername und Passwort Abfrage... Und das sollte man ja in der gleichen Arbeitsgruppe nicht brauchen, oder?

Gruß Joe
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Über 1.000.000 verkaufte T-Mobile G1 Android-Smartphones
Begonnen von Markus
23. April 2009, 20:38:53
In den USA wurden seit Marktstart im Oktober bereits über 1 Million Android-G1-Handys verkauft:

[iurl=http://www.go-android.de/news/bereits-ueber-1-million-verkaufte-android-g1-smartphones]http://www.go-android.de/news/bereits-ueber-1-million-verkaufte-android-g1-smartphones[/iurl]
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ACHTUNG! Trojaner tarnt sich als "StudiVZ-Toolbar".
Begonnen von OCtopus
13. Februar 2009, 08:29:38
Ein gefährlicher Keylogger tarnt sich neuerdings als "StudiVZ-Toolbar" und wird an verschiedenen Stellen im Internet angeboten. Damit können sensible Daten wie Passwörter, PINs etc. ausspioniert werden.
http://winfuture.de/news,45189.html
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Sicherheitsattribute auf "Jeder" zurücksetzen
Begonnen von Blumenkind
31. Januar 2009, 23:31:20
Ich suche ein Programm womit ich die Sicherheitsattribute eines Ordner und der darin enthaltenen Unterordner/Dateien mit einen Rutsch entfernen kann.

Meine bisherige Lösung ist, das ich mit SpeedCommander alle Daten kopiere und die Attribute dabei entferne. Was aber bei 230GB lange dauert

MfG Blumenkind
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Systemfehler 5 ~ Zugriff Verweigert :!: HELP :!:
Begonnen von Coke
08. Januar 2009, 20:01:20
Hallo,

was mir auffällt ist das ich seit neuem immer wenn ich etwas ändern will auch im C:/ oder D:/ Bereich Zugriff verweigert auftritt.
Bloß dabei bin ich der Standart User also Alleinige Administrator - Erst Account :E?

Könnte mir jemand da helfen da ich auch wo ich Passwort vergessen hab dieser Fehler auftritt... :(

Grüße,
CoKe
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt