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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort telefon
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T-Online startet kostenloses Videoportal
Begonnen von netzmonster
28. Februar 2009, 21:03:58
Die Deutsche Telekom hat heute mit [b][url=http://free.videoload.de]"Videoload Free"[/url][/b] eine kostenfreie Online-Videothek gestartet. Die im Herbst begonnene Testphase wurde erfolgreich abgeschlossen, teilte das Unternehmen mit.

Mehr als 600 Film- und Serientitel sollen auf der Plattform bereits zu finden sein. Die Finanzierung erfolgt über Werbung.

[i][Quelle:[url=http://winfuture.de/news,45519.html]WinFuture.de[/url]][/i]


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FRITZ!Box Fon WLAN 7270 Firmware in Version 54.04.70 veröffentlicht
Begonnen von Markus
27. Februar 2009, 10:33:14
Heute hat AVM die Firmware-Version  Version 54.04.70 für die AVM FRITZ!Box Fon WLAN 7270 veröffentlicht.

Dabei sind diverse Neuerungen hinzugekommen:
[quote="http://www.avm.de"]Telefonie: NEU - E-Mails lesen mit FRITZ!Fon MT-D*
Telefonie: verbesserte Freisprechfunktion für FRITZ!Fon MT-D*
Telefonie: Übernahme einer Rufnummer aus der Anrufliste des FRITZ!Fon MT-Ds ins FRITZ!Box-Telefonbuch
Telefonie: NEU - SIP-Registrar für IP-Telefone
Telefonie: NEU - Anrufliste mit Filter-Funktion
Telefonie: Liste der Telefoniegeräte überarbeitet
Telefonie: Neue Ansagen im Anrufbeantworter-Menü
Telefonie: Fax-Interoperabilität verbessert
Telefonie: Fehlermeldung trotz erfolgreichem Faxempfang beseitigt
Telefonie: Stabilität verbessert
Internet: NEU - Einsatz von UMTS/HSDPA-Modems unterschiedlicher Hersteller am USB-Host-Anschluss der FRITZ!Box
Internet: Vielfältige Funktionen und hoher Sicherheitsstandard der FRITZ!Box auch bei UMTS/HSDPA
Internet: einkommende FTP-Zugriffe auf Freigaben im FRITZ!Box-Netz beschleunigt
Internet: Interoperabilität mit Mac verbessert (Safari unter OS 10.5.6 und "Back To My Mac")
Internet: Verbindungsaufbau PPTP/GRE zu Microsoft VPN Servern im FRITZ!Box-Netzwerk verbessert
System: Textüberarbeitungen in der Benutzeroberfläche
System: Stabilität verbessert
FRITZ!Musikbox: Interoperabilität mit SONY TVs (Z-Serie) verbessert
USB: Performanceverbesserung beim Schreiben auf NTFS-formatierten USB-Speichern
USB: Ergebnisanzeige beim Trennen und Verbinden von USB-Speichern verbessert
WLAN: Kompatibilität zu WLAN-Clients verbessert
WLAN: WPS-Interoperabilität verbessert
[/quote]

Vor allem folgender Punkt ist sehr interessant:
- Telefonie: SIP-Registrar für IP-Telefone
Dadurch ist es erstmals möglich IP-Telefone an die Fritz-Box anzuschliessen.

Der Download findet sich unter:
http://download.avm.de/fritz.box/fritzbox.fon_wlan_7270/firmware/deutsch/
bzw. über die Fritz!Box-Update-Funktion.
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Bluetooth Modul weg!
Begonnen von djxerxes
25. Februar 2009, 21:00:57
« 1 2
Hi Leute,
seit ein paar tage (nach einem Absturz des PC´s) ist das Bluetooth modul meines laptops einfach verschwunden! Ich habe es im gerätemanager gesucht, und dort wo es normalerweise immer war, ist es nicht mehr zu finden!  Einfach weg! Ich habe alle möglichen Treiber (Chipsatz, Motherboart, ect.) aktualiesirt, daran liegt es also nicht...
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38 Prozent aller Bundesbürger nutzen Online-Banking
Begonnen von OCtopus
23. Februar 2009, 07:59:52
« 1 2
38 Prozent aller Bundesbürger im Alter von 16 bis 74 Jahren nutzen Online-Banking
http://www.heise.de/newsticker/Online-Banking-waechst-nur-langsam--/meldung/133331

Mich würde mal interessieren, ob Ihr auch Onlinebankung macht. Wenn ja, mit welcher Onlinebanking-Software oder macht Ihr das auf der Internetseite Eurer Bank direkt? Welche Erfahrungen habt Ihr mit welcher Software gemacht? Welche ist die Beste?

Ich benutze derzeit Starmoney Business 3.0
http://www.starmoney.de/index.php?id=smb3
und bin leidlich zufrieden. Die neue Version Starmoney Business 4.0 kommt demnächst im März. Die Import- und Export-Funktionen könnten viel besser sein und müßten sich konfigurieren lassen. Die Überweisungsformulare lassen sich nicht konfigurieren. Unten erscheinen immer nur zwei Zeilen Text, obwohl mehr möglich wäre. Da muß man erst immer umständlich mit der Maus hantieren.

Was gibt es noch? Quicken, WiSo. Früher gab es auch noch "Microsoft Money". Da wird es immer noch angeboten:
http://downloads.vnunet.de/download-microsoft-money-deluxe/windows/buero/aktien-finanzen/852/
Benutzt und kennt das jemand?
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Windows 7 RC1 noch im Februar
Begonnen von ossinator
18. Februar 2009, 17:37:59

Mittlerweile wurde bekannt, das der Release Candidate von Windows 7 in Kürze zur Verfügung steht. So wurde wohl die Escrow-Phase eingeleitet, d.h. die Entwicklung wurde gestoppt und die aktuelle Version wird lediglich auf schwerwiegende Fehler überprüft.

Ob es sich bei der RC1-Version um die Build 7048 handelt ist nicht bestätigt.

Den MSDN-/TechNet-Abonnenten soll ab dem 27. Februar 2009 die Bereitstellung erfolgen. Zum gleichen Zeitpunkt soll der Windows 7 RC1 dann auch für die Teilnehmer der Technischen Beta-Phase über Microsofts Portal Connect bereit stehen.

[size=8pt][i]Quelle: Winfuture.de[/i][/size]
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Einfach die Matrix Auslesen
Begonnen von ossinator
15. Februar 2009, 17:29:14
« 1 2
<img src="http://datamatrix.kaywa.com/img.php?s=8&d=Mit%20Datamatrix%20Generator%20k%C3%B6nnt%20ihr%20alles%20m%C3%B6gliche%20in%20eine%20Matrix%20umwandeln%2C%20was%20dann%20mit%20dem%20Barcode-Scanner%20z.B.%20des%20Nokia%20e71%20gelesen%20werden%20kann.%20" alt="datamatrix"  />
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T-Mobile G1 - Android Betriebssystem
Begonnen von Markus
07. Februar 2009, 14:33:13
[b][size=12pt]News, Hilfe und Infos zum T-Mobile G1 und dem Android-Betriebssystem von Google gibt es im [iurl=http://www.go-android.de/forum/]Android-Forum[/iurl] unter
[iurl=http://www.go-android.de/]go-android.de[/iurl][/size][/b]
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AVM Fritz!Box Firmware x.70 Preview mit SIP-Server für Fritz Box 7170 und 7270
Begonnen von Markus
06. Februar 2009, 22:24:23
In der aktuellsten Beta-Version der Fritz!Box-Firmware hat AVM erstmals einen SIP-Server (SIP-Registrar) integriert.
Damit ist es möglich auch VOIP-Telefone anderer Marken als von AVM an der Fritz!Box zu betreiben.
Die Voip-Telefone können dabei über LAN oder auch WLAN mit der Fritz!Box verbunden werden.

Funktionsweise: Die Fritz!Box stellt einen VOIP-Server bereit, mit dem man das Telefon mittels Nummer (=Benutzername) und Passwort an der Fritz!Box anmelden kann; ist das VOIP-Telefon erfolgreich an der Fritz!Box angemeldet kann man in der Fritz!Box die Telefonnummern einstellen, auf die das VOIPT-Telefon reagieren soll.

Die Firmware für die Fritz-Box 7270 bietet zudem noch folgende Neuerungen:
[list]
    [li]Telefonie: verbesserte Freisprechfunktion für FRITZ!Fon MT-D[/li]
    [li]Telefonie: Übernahme einer Rufnummer aus der Anrufliste des FRITZ!Fon MT-Ds ins FRITZ!Box-Telefonbuch[/li]
    [li]Telefonie: Stabilität verbessert[/li]
    [li]Telefonie: irreführende Fehlermeldung trotz erfolgreichem Faxempfang beseitigt[/li]
    [li]FRITZ!Musikbox: Interoperabilität mit SONY TVs (Z-Serie) verbessert[/li]
    [li]System: Textüberarbeitungen in der Benutzeroberfläche[/li]
[/list]

Die Firmware-Vorschau auf die nächste offizielle Firmware ist für die Fritz!Box Fon Wlan 7170 und 7270 verfügbar:
http://www.avm.de/de/Service/Service-Portale/Service-Portal/Labor/labor.php
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Ceptronic W-Lan Karte und Fritz.box keine Verbindung
Begonnen von schumayker
05. Februar 2009, 22:38:39
Hallo Leute.

Ich habe folgendes problem.

Windows Xp aufm Laptop, mit Service Pack 3 und allen Updates.


habe eine Ceptronic W-Lan Karte mit 54 MBit .

und diese Fritz Box, älteres Model

http://cgi.ebay.de/AVM-FRITZ-Box-SL_W0QQitemZ290292104770QQcmdZViewItemQQptZDE_Computer_Peripherie_Netzwerk?hash=item290292104770&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=66%3A2|65%3A1|39%3A1|240%3A1318


Nun.

gestern habe ich die WLan karte im laptop eingebaut, treiber installiert, karte verbindet mit Router über wlan und internet tut.

heute tuts plötzlich nicht.

Windows Meldung ,,Keine bzw. eingeschränkte Konnektivität,,

Habe alles Probiert aber klappt nicht.
habe internet auch mit einer US Robotics WLan Karte getestet, das selbe Problem.

Tut mal und mal nicht.


Gibt es ein extra WLan Programm was mit Probleme genauer schilder.


Laut windows gibt der WLAn Router mit keine Netzwerkadresse.

Im Haushalt ist auch ein anderer Laptop mit intgr. WLan , dieser TUT IMMER, der hat aber auch Vista drauf.

Ich weiss keinen Rat mehr.

Fritz Box Einstellungen :

811 b+g
Sichereit: Kein WPA kein WEP verschlüsselung, kann eig jeder rein.


Die Empfangsbalken der WLan Karte zeigen auch immer 3-5 Balken aber kriege keine Verbindung.

Hoffe hier auf Hilfe.

Danke
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Fritz!Box als Wecker - Kennt Ihr das schon?
Begonnen von OCtopus
04. Februar 2009, 18:11:21
Wißt Ihr schon, daß man sich mit der Fritz!Box morgens wecken lassen kann?
[quote]Weckruf einrichten

  1. Rufen Sie die Benutzeroberfläche der FRITZ!Box in Ihrem Internetbrowser auf. Geben Sie dazu einfach "fritz.box" in der Adresszeile Ihres Browsers ein.
  2. Klicken Sie auf "Einstellungen".
  3. Gehen Sie dann im Menü über "Erweiterte Einstellungen" / "Telefonie" zu der Option "Weckruf".
  4. Aktivieren Sie den Wecker und legen Sie die gewünschte Weckzeit fest.
  5. Wählen Sie aus, welches Telefon zur angegebenen Uhrzeit klingeln soll.
  6. Legen Sie die Wochentage fest, an denen Sie geweckt werden möchten.
  7. Speichern Sie die Einstellungen mit "Übernehmen".

Schlummer-Funktion aktivieren

Sobald das Klingeln Ihres Telefons Sie weckt, nehmen Sie den Anruf am Telefon entgegen und drücken Sie eine beliebige Zifferntaste. Der Weckruf wird dann 9 Minuten später wiederholt. [/quote]

Alles zu diesem Thema und eine genaue Anleitung findet Ihr hier:
http://www.avm.de/de/News/artikel/newsletter/tipp_weckruf.html

P.S.:
Ich konnte kein neues Thema unter "Tipps & Tricks" erstellen. Geht das nur mir so oder auch Euch? Auch den Weg zu einem "Vorschlag" habe ich nicht gefunden. Ist das neu oder habe ich nur wieder nicht aufgepaßt und wie geht das jetzt?
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Skype 4.0
Begonnen von stoneagem
03. Februar 2009, 20:06:42
Skype 4.0 ist erschienen: Mit der kostenlosen Telefon Software Mit Skype telefonieren Sie per Internet. Gerade Auslandsgespräche sind dadurch deutlich billiger, da Sie lediglich die Internet-Gebühren zahlen müssen.

Die Freeware Skype ermöglicht es gratis mit einem Gesprächspartner von Skype zu Skype zu telefonieren und diesen per Webcam auch zu sehen. Neu in der Version 4.0: Die Oberfläche der Software wurde überarbeitet und die Sprach- und Videoqualität wurde verbessert.

Konferenzen sind bis zu maximal 10 Personen ebenfalls kostenlos möglich. Skype kann ausserdem als File Sharing Programm kostenlos genutzt werden. Zusätzlich können Dateien oder Textnachrichten unkompliziert via Skype ausgetauscht werden.
Alternativ können Sie auch über die Skype-out-Funktion herkömmliche Telefonanschlüsse anrufen - dann allerdings kostenpflichtig. Die Sprachqualität ist, von manchen kurzen Aussetzern abgesehen, in beiden Fällen ausgezeichnet.
Beide Gesprächsteilnehmer brauchen entweder ein Headset oder einen in den Laptop integriertes Mikrophon.
Kostenpflichtige Features:
* Senden von SMS
* Weiterleitung von Anrufen auf Ihr Handy
* Einrichtung einer Online Nummer zum Ortstarif
Für die Bezahlung ist entweder eine Guthaben nötig, das im Vorfeld bezahlt werden muss oder ein monatliches Paket.

Folgende Skype Pakete können auf der Skype Herstellerseite erworben werden:
* Länder-Package: 3,39 Euro pro Monat
* Europa-Package: 4,54 Euro pro Monat
* Welt-Package: 10,29 Euro pro Monat


Download: http://www.pcwelt.de/downloads/server_kommunikation/messenger/63210/skype/38813_downloaddauer.html

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Installation T-Mobile web'n'walk ExpressCard IV (Huawei E870)
Begonnen von BeKay
25. Januar 2009, 11:29:37
Moin Community,

hat jemand von Euch schon versucht eine T-Mobile web'n'walk ExpressCard IV unter der aktl. Beta von W7 zu installieren?

Bei mir hat das leider nicht geklappt. Die Karte wird nicht direkt als USB-Massenspeicher erkannt, sondern erst, wenn ich auf "Treiber aktualisieren" im Geräte Manager klicke.

Nachdem ich dann die auf der Karte vorhandene Installationroutine komplett habe durchlaufen lassen und den Neustart gemacht habe, ist anschließend wiederum die Karte nicht als USB-Massenspeicher korrekt im Geräte Manager erkannt und die Treiber für das Modem ebensowenig im Gerätemanager vorhanden, wie auch ein Eintrag unter Anschlüsse.

Die Karte funktioniert in der gleichen Umgebung mit Vista SP1 einwandfrei. Habe die Umgebung unter W7 komplett so eingerichtet, wie ich sie auch in meiner Produktivumgebung unter Vista nutze.

Hat jemand eine Idee oder gar Erfahrung? Übrigens: Die Support-Hotline von T-Mobile kann da noch nichts dazu sagen :-(

Gruß
Bernd
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interne Lautsprecher funktionieren nicht mehr
Begonnen von Mahoon
19. Januar 2009, 13:42:43
« 1 2 3
hallo!
Ich hab seit 1 Woche ein notebook. nach dem ersten benutzen der Kopfhörer und dann dem rausziehen funktionieren die Lautsprecher nicht mehr. Support angerufen, auf Werkseinstellung zurück gesetzt und es ging wieder. Bis zur nächsten Kopfhörerbenutzung!

Bitte um hilfe! Danke!
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Problem mit der vodafone easybox 1!!
Begonnen von jorlisumo
19. Januar 2009, 13:16:14
Hallo habe zu weihnachten ein neues laptop bekommen das Vista Betriebssysteme enthält:
der alte Rechner hat win xp.

Die vodafone easy box 1 geht nur bis win xp es gibt einen treiber für vista bei vodafone nur leider bekomme ich das nicht ganz hin.

Kann mir bitte jemand helfen ich möchte doch so schnell wie möglich mit dem neuen rech. ins netz.

ich danke euch schon mal für eure komentare

suse
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Update für PS3, PlayTV 1.02
Begonnen von ossinator
17. Januar 2009, 16:40:36

Am vergangenen Dienstag hat Sony ein neues Update für PlayTV, den DVB-T-Empfänger der PlayStation 3, veröffentlicht. Das Update auf Version 1.02 bringt in erster Linie Perfomanceverbesserungen mit sich.

[b]Changelog[/b]
[list]
[li]Unterstützung für die Sortierung von italienischen TV-Kanälen[/li]
[li]Verbesserter Updateprozess[/li]
[li]Der TV-Guide wird schneller geladen[/li]
[li]Die allgemeine Stabilität wurde verbessert[/li]
[/list]

Das Update selbst ist rund 21 Megabyte groß und kann in den Einstellungen unter dem Menüpunkt "Über" und dann "Update" direkt heruntergeladen werden.
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komme ins internet nur "lokal"
Begonnen von lasvegas
07. Januar 2009, 10:36:41
« 1 2 3 4
Hallo,
Habe folgendes Problem:
Ich komme mit meinem Pc mit Vista Premium nur lokal ins internet(LAN-Verbindung)
Mit meinem Rechner mit xp komme ich problemlos ins netz (auch LAN-Verbindung)und mit meinem Laptop mit Vista habe ich auch kein Problem, ins internet zu kommen (WLAN).
Habe einen Zyxel Router.
Kann mir da vielleicht jemand helfen?

Danke im Voraus
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
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ProductKey ungültig
Begonnen von Heavy-Dee
31. Dezember 2008, 11:10:38
Hallo zusammen,
Ich habe mir vor ca. 2 Wochen ein Notebook mit Vista HP 32-bit zugelegt.
Um ein bißchen testen zu können möchte ich einen Virtuellen Rechner (mit Virtual PC 2007) aufsetzen.
Da die Installation des Betriebssystems mit der Recovery CD des Notebookherstellers (ASUS) nicht möglich ist, habe ich mir eine normale Vista Installations DVD ausgeliehen und möchte diese mit [B]meinem[/B] ProductKey (Lizenzaufkleber auf dem Notebook) betreiben.
Leider kommt bei der Installation die Meldung das der Product Key nicht verifiziert werden könne.
Habe darauf hin im Live System in der Systemsteuerung/ System/ ProduktKey ändern dgf. den Key eingegeben und aktiviert. -> funktioniert.
Warum funktioniert das mit der anderen VISTA DVD nicht.
Letzendlich sollte es doch auch möglich sein eine VISTA Installation von einem anderen Datenträger durchzuführen um den lästigen SchnickSchnak der Recovery DVD loszuwerden. Ich habe ja eine Lizenz und diese ist doch nicht an einen Datenträger gekoppelt.

Wer weiss Rat?