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Admininstrator Passwort vergessen Vista (HELP)
Begonnen von Coke
07. Januar 2009, 16:01:25
Hallo, wollte fragen ob mir jemand helfen kann.

Ich hab auf meinem anderen PC das Admininstrator Passwort vergessen und möchte aber gerne wieder den PC nutzen können.
Nun hab ich schon mich erkundigt google etc. und dann wenn ich z.b. an meinem derzeitigen PC im CMD net user Benutzername password /add kommt da immer Zugriff verweigert. Komisch aber weil ich der einzige User bin und Admin rechte besitze?!

Und dann hab ich auch gehört wie das ganze noch per XP geht abgesicherter Modus... könnte mir jemand das genau posten wie ich das ganze bei Vista und XP hinbiege :(?

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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Betrug mit GIF Bilder
Begonnen von jOOkeR
05. Januar 2009, 11:41:51
Ich bin vor 1 Jahr auf so einer Seite gestoßen wo man angeblich gratis GIF Bilder runterladen kann. Habs gemacht aber man musste sich anmelden dort hab ich auch gemacht. Nach paar Wochen bekomm ich eine E-mail und da steht das ich diese GIF Bilder runtergeladen hab und ich zahlen muss 20 € oder mehr. Mein Vater hat dort angerufen und die reden irgentein blödsinn...
Also passt auf =D
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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
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LAN und WLAN keine Verbindung - Keine IP Zuweisung mittels DHCP
Begonnen von Sunsurfer
29. Dezember 2008, 15:14:49
Hallo Zusammen,

habe seit 2 Tagen Probleme mit der Internetverbindung bei Vista Home Premium/ ASUS Notebook Z53 Serie. Am 27.12. hat Vista automatisch auf  SP1 upgedatet. Nun bekomme ich über LAN oder WLAN überhaupt keine Verbindung mehr zum Router. Vor diesem Update hatte ich keine Probleme.

Folgende Details:

DHCP ist ein. Allerdings bekommt Vista keine IP vom Router zugewiesen bzw. weist Vista eine APIPA (169.er) IP zu. Somit ist die IPv4-Konnektivität nur lokal. Bekomme also keine Verbindung zum Router.

Siehe lt. IPconfig (Bsp. WLAN):

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Chris1
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG-Netzwerkverbindung
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-1C-BF-21-1D-CE
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse (Auto. Konfiguration): 169.254.146.86(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.0.0
  Standardgateway . . . . . . . . . :
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert

Über LAN ergibt sich dasselbe Problem. IPv6-Konnektivität= eingeschränkt. Ausschalten bringt nichts. Beim Versuch eine feste IP zuzuweisen hängt sich das Programm immer auf (Wlan und Lan). Kann also momentan keine IP zuweisen. Warum auch immer?

Hab schon alles mögliche Versucht bzw. allemögliche Tips aus mehreren Threads ausprobiert, jedoch noch keine Lösung gefunden. Momentan bin ich mit meine alten Laptop unter XP im Netz. Hier habe ich Null Probs.
IPconfig sieht auch super aus:

Windows-IP-Konfiguration

        Hostname. . . . . . . . . . . . . : chris2
        Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
        Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Unbekannt
        IP-Routing aktiviert. . . . . . . : Nein
        WINS-Proxy aktiviert. . . . . . . : Nein
        DNS-Suffixsuchliste . . . . . . . : Speedport_W_700V

Ethernetadapter LAN-Verbindung:

        Verbindungsspezifisches DNS-Suffix: Speedport_W_700V
        Beschreibung. . . . . . . . . . . : Broadcom 440x 10/100 Integrated Cont
roller
        Physikalische Adresse . . . . . . : 00-0A-E4-5C-6B-2D
        DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
        Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
        IP-Adresse. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.102
        Subnetzmaske. . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
        Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DHCP-Server . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DNS-Server. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        Lease erhalten. . . . . . . . . . : Montag, 29. Dezember 2008 13:48:19
        Lease läuft ab. . . . . . . . . . : Freitag, 2. Januar 2009 13:48:19

Somit denke ich, dass es nicht am guten, alten Speedport liegt. Hat ja auch vorher alles super funktioniert. Kann mir evtl. jemand bei dem Prob helfen oder hat jemand n guten Tip, wie ich das Problem evtl. lösen könnte. Ich Dank schon ma im voraus für jede Hilfe.

Gruss
Chris

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Mit TuneUP U. '08 Systemwiederherstellungspunkte gelöscht
Begonnen von DeLiRiuM
27. Dezember 2008, 02:19:54
Servus,

Wie oben genannt habe ich ausversehen auf diesem Laptop die [color=red]Systemwiederherstellungspunkte[/color] gelöscht.
Nun kann ich höchswahrscheinlich meinen Laptop nicht mehr auf dem Datum zurück einstellen, an dem ich es vom Händler gekauft habe.


Wie könnte man die Sachen wieder auf dem BS wiederfindbar machen evtl. hervorzaubern?


Danke im Vorraus!

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Touchpad funktioniert nicht mehr!
Begonnen von Blancanieves46
25. Dezember 2008, 20:33:03
Hallo,

mein Bruder hat das Problem, dass bei seinem Laptop (HP Pavilion dv7-1105) das Touchpad nicht mehr funktioniert.

Er nutzt Vista Home Basic, 32 Bit. Hat vielleicht jemand eine Ahnung woran das liegen könnte?

Kann es eventuell daran liegen, dass in dem Laptop wohl mal Wasser war? Außer dem CD-ROM-Laufwerk (s. anderes Thema) macht aber nix weiter Probleme.
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Externe Festplatte mit festen LW Buchstaben????
Begonnen von rudi57
25. Dezember 2008, 12:49:17
Hallo,

ich habe eine externe portable kleine Festplatte. Ich möchte dieser Platte einen festen Laufwerksbuchstaben zuweisen. Leider ist es im Moment so, das immer ein anderer Buchstaben vergeben wird, und WinAmp die Musik nicht findest. Wie stelle ich es an, das ein Buchstaben NUR füe die externe reserviert wird?
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Steam Console an Taste binden
Begonnen von stoneagem
11. Dezember 2008, 22:07:05
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Wie kann ich die Console von Steam für z.B Left4Dead an eine Taste binden?Wenn ich das Spiel starte kommt die Console weil ich das gemacht habe:siehe screenshot.aber sobald ich in einem spiel ware ist sie wieder weg.wie kann ich sie auf eine taste binden?F6 z.B
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Papierkorb, gelöscht und wieder aktiviert, aktualisiert sich nicht
Begonnen von mt_jm
11. Dezember 2008, 12:05:49
Habe (tatsächlich) den Papierkorb auf dem Desktop gelöscht!
Konnte ihn wieder sichtbar machen durch Auswahl eines Häkchens unter Desktopsymbole,
aber dort kann ich nur ein Symbol voller Papiekorb oder leerer Papierkorb wählen,
die Papierkorbansicht auf dem Desktop bleibt danach immer die gleiche, egal ob Korb jeweils voll oder leer.

Und im Desktop-Ordner mit der Ansicht "Kacheln" ändert sich zwar die Papierkorbansicht, aber erst nach manuellem  Aktualisieren (Aktualisieren im Menü oder Doppelklick auf Desktop-Ordner im Verzeichnisbaum).

Anscheinend ist die Benachrichtigung (message) des Papierkorbs unterbrochen.
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Musiktitel umbenennen incl. Numerierung
Begonnen von buddy_frank
08. Dezember 2008, 14:49:23
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Hallo!

Ich habe nun meine Hörbücher als MP3 gerippt und möchte diese nun auch gut verwalten.
Dabei möchte ich z.B. den "Titel" Namen umbennen und mit einer Numerierung versehen. Da Hörbücher im Durchschnitt so 80 Tracks haben, wäre es klasse, wenn ich dieses mit einer Software machen könnte. Wer kennt eine passende??? ?( ?( ?(

Ich stelle mir die Funktion ähnlich wie im Total Commander für die Umbenennung von Dateinamen vor.

Wer kann mir helfen???

DANKE IM VORAUS!!!!
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Saitek Force Wheel + nfs most wanted
Begonnen von djxerxes
06. Dezember 2008, 12:00:32
hi,

ich habe ein kleines problem mit dem saitek R440 in verbindung mit nfs most wantet:

sobald ich das spiel starte und mein lenkrad in den options konfigurieren möchte wird es auch als R440 erkannt. sobald ich aber versuch es zu konfigureren und fängt der cursor an nach unten zu rasen. den cursor bekomme ich erst wieder unter kontrolle wenn ich das usb kabel des R440 entferne. dann kann ich aber leider die einstellungen nicht mehr vornehmen. das gleich problem habe ich mit Need for Speed Untergound. die treiber des r440 sind die aktuellsten. neuinstallation der treiber war erfolglos.

mein system:
laptop mit vista ulrimate
512er nvidia grafik
4gig. ram
dual core cpu

treiber auf neuestem stand

achso: in  der steuerleiste  von windoof wird das lenkrad korrekt erkannt, die lenkung funzt einwandfrei, ABER BEIM GASPEDAL WIRD NICH ANGEZEIGT, WIE STARK ICH ES EINDRÜCKE, ES BLEIBT BEI NULL.

mfg
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Was bedeutet "J" in einem E-Mail?
Begonnen von Lord_Zuribu
05. Dezember 2008, 15:27:12
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Tach auch

Hab mal eine Frage. Ich bekomme von gewissen Personen öfertes eine E-mail und am Ende des Satzes steht immer J.
Weiss jemand was dies bedeutet? Hab unter Google schon paar solche Einträge gefunden. Antwort überall die gleiche: Keine Ahnung.

Gruss
Lord_Zuribu
13
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29811
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Acer Aspire 7720 Serie schaltet sich plötzlich ab!
Begonnen von Absinthe
04. Dezember 2008, 13:41:42
Hi,

meine Freundin hat sich eine Acer Aspire 7720 Serie gekauft... mit Windows Vista Home... Hin und wieder schaltet sich das Notbook plötzlich einfach ab (ohne herrunterfahren)... Macht er auch beim Starten hin und wieder...

Weiß jemand ob es ein Hardware oder Software Problem ist und wie ichs beheben kann?

Danke!

Grüße
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Im Bootmanager Standardbetriebssystem auswählen
Begonnen von ossinator
01. Dezember 2008, 07:37:58
Natürlich wissen die Cracks unter euch, wie man beim Start und Verwendung des Bootmanagers bei mehreren Betriebssystemen das gewünschte Standardbetriebssystem vorauswählt, um einen manuellen Wechsel (Cursor hoch/runter) zu vermeiden.

Dazu mit [i][color=green]Win+R[/color][/i] die Systemkonfiguration aufrufen und den Reiter [color=green][i]Start[/i][/color] Auswählen. Dort unter den angezeigten Betriebssystemen das gewünschte Anklicken und auf [color=green][i]Standard[/i][/color] setzen.
Nach einem Neustart ist im Bootmanager das zuvor ausgewählte Betriebssystem unterlegt und wird nach ablauf der eingestellten Zeit gestartet.
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Keine Verbindung zum Drahtlosnetzwerk möglich! Problem mit Netzwerkadapter!?
Begonnen von meaverine
30. November 2008, 11:44:34
Hallo!

Vista macht bei mir, was es will ! :evil: Nach dem Starten des PCs war es nicht mehr möglich, die W Lan Verbindung herzustellen! Die Problemdiagnose schlägt vor, den PC in Reichweite des W Lan zu stellen (Was aber unsinnig ist, da mein Laptop an gleicher Stelle sehr guten Empfang hat!) oder die Netzwerkeinstellungen mit dem Router zu vergleichen!
Das habe ich darauf hin gemacht! Netzwerkadapter neu installiert, Treiber überprüft, Einstellungen überprüft - alles ohne Erfolg! Ich kann mir das auch nicht erklären, da ich die Einstellungen nicht geändert habe. Sogar eine Systemwiederherstellung hat nichts gebracht... ?(

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass das mit dem TCP/IP-Protokollen zutun hat. Diese lassen sich nicht installieren. Beim Versuch, das Internetprotokoll Vers. 4 zu installieren stehen mir bei der Auswahl von Client, Dienst und Protokoll bei keiner der Punkte Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung. Somit kann ich auch keine Installieren.

Des weiteren ist es mir nicht mehr möglich, die AntiVir Firewall zu starten! Irgendwie ist der Dienst beendet worden. Wenn ich jetzt versuche, diesen wieder zu starten, kommt der Fehlerhinweis, dass der Dienst gestartet und direkt wieder (automatische) angehalten wurde. ==> Mein Vista verarscht mich!!  :stinker

Wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte! Ich hab nämlich keinen Ansatz mehr, woher das Problem kommt!

Vielen Dank schon jetzt!

Gruß meaverine
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Vista Home Premium auf Acer 3001WLMI Akku Probleme
Begonnen von schumayker
29. November 2008, 16:04:26
Hallo Leute.
Ich habe mein Acer Extensa 3001WLMI aufgerüstet, vom Ram  usw für Windows Vista.
Seit 10 Tagen habe ich Windows Vista home Premium 32 bit drauf.
Läuft wirklich wunderbar, keine Beschwerden nichts , ausser

Ich habe nicht wie bei XP eine Akkuanzeige, wie der Akkustand ist, zudem wenn er Akku leer ist ich auch keine Warnung kriege, sondern der PC sofort ausgeht , also ohne herunterfahren, alles aus.

Wie kann ich das Problem lösen.
mfg
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Dokumente Ordner wiederherstellen?
Begonnen von artist5455
29. November 2008, 15:56:07
Hallo Leute,
ich hab ausversehen den Ordner Dokumente von der  Seitenleiste im Startmenü gelöscht :S
Nun gehe ich auf meine Eigenen Dateien und es ist kein Dokumente Ordner mehr zu finden.

Was kann ich tun?

(In dem Dokument Ordner waren keine wichtigen Daten von mir, also es geht mir nicht darum den Inhalt unbedingt wiederherzustellen)

Danke im Voraus!
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erstelltest Sidebar Gadget wird nicht angezeigt
Begonnen von zinnsoldat08468
29. November 2008, 12:38:38
Hallo,
ich möchte ein Gadget für die Sidebar erstellen, und habe zum test erstmal nur ein einfaches gemacht.
Das Problem es wird nicht angezeigt, weder bei Neuinstallierte noch sonst wo.
Ich habe den Ordner Test.Gadget erstellt und in die Ordner geschoben.

C:\Users\Ich\AppData\Local\Microsoft\Windows Sidebar\Gadgets
und
C:\Program Files\Windows Sidebar\Gadgets

Meine Datein sehen so aus.

Gadget.xml

[quote]<?xml version="1.0" encoding="utf-8" ?>
<gadget>
    <name>test</name>
    <author>ich</author>
    <copyright>2008 ich</copyright>
    <description>Dieses Gadget ist ein test.</description>
    <icons>
        <icon>icon.png</icon>
    </icons>
    <version value="1.0.0.0" MinPlatformVersion="0.1"></version>
    <sidebar>
        <type>html</type>
        <permissions>full</permissions>
        <code>test.htm</code>
        <website>www.test.de</website>
    </sidebar>
</gadget>[/quote]

test.htm
[quote]<html>

<head>
    <title>Test Gadget</title>

    <style>
        body{width:120;height:160}
    </style>

</head>

<script language="VBScript">

    Sub RunSub
        strComputer = "."

        Set objLocator = CreateObject("WbemScripting.SwbemLocator")
        Set objWMIService = objLocator.ConnectServer(strComputer, "root\cimv2")

        Set colItems = objWMIService.ExecQuery("Select * From Win32_OperatingSystem")

        For Each objItem in colItems
            Msgbox objItem.Caption
        Next
    End Sub

</script>

<body>
    <input type="button" value="Run" name="run_button" onClick="RunSub">
</body>

</html>
[/quote]

und dann habe ich noch eine icon.png

Hat jemand eine Idee warum das nicht funktioniert?
Bitte helft mir.

MFG Zinni