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Problem bei Spielinstallation
Begonnen von Problem bei Installation
23. Juni 2012, 19:53:00
Ich möchte unbedingt ein Spiel auf meinem Computer installieren. Es ist "Combat Arms" - nun hab ich die Installationsdatei runtergeladen, kann aber diese nicht ausführen bzw. das Spiel wird nicht Installiert. Es wird nur angezeigt: "Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das Element zugreifen zu können".

Ich habe schon einiges versucht, wie beispielsweise "als Admin. ausführen", Firewall deaktivieren usw ...
Jedoch nützt das alles nichts.

Gibt es noch denn eine Lösung dafür?

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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen we
Begonnen von nils
26. Februar 2012, 18:12:01
Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das Element zugreifen zu können.
Das kommt wen ich ein chat für ein spiel öffnen will , ich habe mit rechtlick darauf geguckt welcher benutzer die rechte darüber hat , aber entweder der admin noch ich , und der der die rechte darüber hat kan nicht angezeigt werden . ein freund von mir hat mit den cheat per xfire geschickt ich vermute das er irgendwie noch die rechte für das program aber auf meinem pc hat ich weis es nicht genau . könnt ihr mir helfen wie ich einstellen kan das ich auf dieses programm zugreifen kan . danke im vorraus
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kann kein programm mehr installieren oder deinstallieren!
Begonnen von Rama
10. Dezember 2011, 23:58:24
Also seit ungefähr einer Woche kann ich nichts mehr auf mein Laptop (Windows 7) installieren.
Ich versuche ein paar programme zu intallieren und spiele. Das Problem aber ist das Istallieren startet und und dann verschwindet das Fenster plötzlich. Seit dem ist mein Laptop auch ziemlich lahm geworde.
Ich hab´s auch mit als Admistrator ausführen probiert aber es klappt nicht.
Auch wenn ich bei Programme und Funktionen versuche alte Ssachen zu deinstallieren versuche, klappt´s nicht.  :grübel
Leider ist das noch nichts alles. Dazu kommt noch wenn ich meinen Laptop für länger als ne Stunde nicht benutze oder es in schlafmodus habe, bleibt es einfach hängen und ich muss gezwungener Weise mein Kabel rausziehen und nochmal neustarten.  ;( Also ich weiß auf jeden Fall dass mein Laptop nicht sehr heiß wird wenn es abgestürtzt ist.

Ich hoffe wirklich dass ich gute tipps bekommen kann um mein Laptop in Ordnung zu bringen.  :wallbash Ich würde aber gerne vermeiden den Laptop neu zu formatieren.

Danke im vorraus für die Antworten.  :wink
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Problem wenn ich ein Programm starten will (Auch Bilder usw.)
Begonnen von NiacinBlade
03. November 2011, 23:27:46
Hallo,

ich habe mir ein Haack für Warrock gedownloadet und ihn anschließend gelöscht, weil ich dann auf das Spiel keine Lust mehr hatte. 1.Ich wollte mein Browser (Chrome) starten, aber dann kommt immer die Fehlermeldung :
[color=green]
''Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das Element zugreifen zu können.'' [/color]

Andere Programme wie Icq, Skype, Firefox, PhotoScape usw. kann ich auch nicht starten.. 2.Die Icons sind weiß, die sehen aus wie ein stück papier und irgendwas drauf, nichtmehr ein Fuchs für Firefox sondern son Weißes Blatt.

Es geht nur wenn ich mein VirenProgramm (Avira Antivir) ausmache, aber das ist blöd, denn ich wills ganz weg haben.. Es geht auch wenn ich als Admin ausführen klicke, aber ich habe keine lust die ganze zeit draufzuklicken..

Mein PC ist von HP , habe Windows 7, 64 Bit und Formatieren wollt ich , habe aber keine CD zum pc bekommen -.-
Ich halt das nichtmehr aus, bitte hilft mir..
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Auf das angegebene Gerät bzw. den Pfad...
Begonnen von DJDùck
07. Oktober 2011, 11:49:37
[b]Hallo liebe Helper des forums,[/b]
Also mein Problem ist folgendes: [b][i]Wenn ich ein spiel bzw. programm öffnen möchte, kommt der folgende fehler: Auf das angebene Gerät bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigung, um auf das Element zugreifen zu können.[/b]
[spoiler]habe Win XP 32 BIT und bin admin. Und kann Windows auch nicht im Abgesicherten Modus starten, da meine tastatur nicht am Start reagiert.[/spoiler]


Hoffe auf Hilfe eure Ente!
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auf das angegbene Gerät / Pfad / Datei kann nicht zugegriffen werden-Win 7 32bit
Begonnen von HILFEMIR
24. Juni 2011, 12:27:10
HILFT MIR ICH BEKOMME WENN ICH I EIN PROGRAMM STARTE BEI MEINEM ANDEREM PC DIESE MELDUNG auf das angegebene gerät bzw. den pfad oder die datei kann nicht zugegriffen werden ich hab win7 32 bit
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Vista startet nicht mehr richtig
Begonnen von pbg92
21. Februar 2011, 01:27:26
hallo,

ich habe im [u]bios[/u] die festplatte von [u]sata auf ide[/u] umgestellt damit win xp damit klarkommt. nun war das problem win xp wollt festplatte formatieren und somit habe ich das abgebrochen.
jetzt ist es soweit das acer(festplatte C:) jetzt festplatte G: ist und PQSERVICE ist jetzt C:

im bios wieder von [u]ide auf sata umgestellt.[/u]

broblem ist vista startet bis steht willkommen und dann wird desktop geladen, und dann passiert nix. durch systemrep. über dvd habe ich das überhaupt wieder zum leben erweckt.

beim desktop wird geladen und da bleibt er stehn. wenn ich dann taskmanager öffe kommt meldung:  [b]Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die datei kann nicht zugegriffen werden. SIe verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das Element zugreifen zu können.[/b] das hat was mit dem [b]rundll32.exe[/b] zu tun
dann sage ich dem explorer.exe öffnen das tut er auch aber nur im bestimmem maße. systemsteuerung z.b. wennich öffne wird nix angezeigt.
firefox hat nix mehr gespeichert. keine pw oder sonst was.
icq ist jetzt auf englisch.
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Avira AntiVir Personal 9 - Free
Begonnen von bagira
30. Januar 2010, 15:05:40
Hi,

Auch wenn das Thema überall zertreten wird...würde mich interessieren ob Avira AntiVir 9 Personal-Free, ausreichend ist zum Schutz des PC ...oder ob es eine sinnvolle Ergänzung für XP gibt?

Gruß

bagira
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All-In-One Installation: Auf das angegebene Gerät bzw. Pfad kann nicht ...
Begonnen von apollo00
12. Januar 2010, 12:06:45
Hallo Leute.

Habe eine Exe. Datei für eine Installation von einem Programm das eine All-In-One Installation ist, habe so etwas zum ersten mal, auf jeden Fall hat es als Icon sogar ein Windowssymbol.

Wenn ich es allerdings starten will, also die exe., kriege ich die bekannte Fehlermeldung "Auf das angegebene Gerät bzw. Pfad kann nicht zugegriffen werden, sie verfügen eventuell nicht über ausreichend Berechtigung, um auf das Element zugreifen zu können!".

Habe es schon mit "als Administrator ausführen" und kombatibilitätsmodus versucht, was ja bekannte Tricks sind bei Vista.

Habe auch schon etwas hier und unter Google gesucht, aber nicht wirklich eine Lösung bzw. das gleiche Problem gefunden, nur wenn jemand ein installiertes Programm öffnen will, was bei mir nicht der Fall ist.

Benutze Windows Vista 64Bit Home Basic.

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N24 Surf Stick E160e !! Weiß mir nicht mehr zu helfen !!
Begonnen von Jarhead163
08. Oktober 2009, 22:32:11
Hallo,
bin ganz neu im Forum und muss auch schon direkt meine erste Frage posten. Ich weiß tatsächlich nicht mehr weiter und bin schon am überlegen ob ich den UMTS-Stick wieder zurück schicke.

Notebook: ASUS X59Rseries, Win Vista SP 2

UMTS-Stick: N24 Surf Stick (Vodafone) Huawei E160e

Also hier der Chronologische Ablauf meiner bisher gescheiterten Versuche den Stick zum laufen zu bekommen:
Stick angeschlossen - AVG Free 8.5 -> erkennt angeblichen Trojaner autorun.exe !! (Problem auch bei der N24 Hotline bekannt) Fazit: AVG Beendet !! Klick auf Autostart -> Kein Resultat !!
Arbeitsplatz -> Stick wird als Laufwerk H: erkannt -> Rechtsklick -> Öffnen -> Setup Datei ausgewählt ->

[b](HAUPTPROBLEM) ---->> Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen werden. Sie verfügen evtl. nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das Element zugreifen zu können.
[/b]

Danach habe ich mein Benutzerkonto gechecked -> PatrickNotebook (Administrator) !! Besaß bis zu dem Zeitpunkt auch nur dieses eine Konto. Hatte mich sowieso immer gewundert warum mein Konto als Admin hinterlegt ist, ich aber bei vielen versch. Dingen gefragt werde ob ich dies/das wirklich tun möchte !! Quasi so als wäre ich nicht der richtige Admin ! Grins !! Nun gut kurz gegoogelt....... Wie kann ich volle Adminrechte bekommen !! Ich habe irgendwas in der Ausführung eingegeben gehabt was ds Admin-Konto aktiviert hat !! Nach einem Neustart habe ich im Bereich der Benutzerkontowahl nun 2 wählbare Konten gehabt Administrator und PatrickNotebook ! Gut der gemeine Schelm als solches denkt nun....super...muss ja jetzt klappen.... weit gefehlt....selbe Meldung wie oben. Komisch wieviel mehr Rechte als ein Admin muss man denn noch haben ? Grins !! Auf jeden Fall habe ich mit der N24 Hotline Telefoniert -> die meinten Sie dürften mir rein rechtlich schon gar nicht helfen u.a. wären Sie auch gar nicht dafür ausgebildet. Ok !!
Stick in meinen Home-PC gesteckt....Problemlos Installation via Autostart gestartet. (Btw .. auf beiden Geräten laufen so ziemlich die selben Programme) !! Habe mir auch eine andere Setup.exe aus dem Netz gezogen....Setup sucht nach dem Stick und findet aber nichts..... 3 Möglichkeiten wären angeblich - Kein Stick angeschlossen , Nicht als Admin angemeldet (war ich aber) und noch etwas was es gar nicht sein konnte....keine Ahnung was das war !! Hat noch jmd. ne Idee od. besser ne Anleitung die mir evtl. helfen kann !! Ich werde noch wahnsinnig .... normalerweise werde ich mit fast allem selbst fertig, aber dies Prob sprengt irgendwie mein Verständnis !! HELFT mir BITTE !!

Gruß Patrick (eigentlich Admin.....oder doch nicht ??)
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Datenausführungsverhinderung sperrt alles! (wenns das überhaupt is) ?(
Begonnen von k4mpfgurk3
22. Mai 2009, 16:32:38
Gude,
also ich hab schon versucht mein Prob zu googlen, da hab ich es aber immer nur für einzelne Programme gelesen.
Dann hab ich geguckt ob man die DAV(is es das überhaupt?) für das ganze System ausschalten kann, aber das geht bei Vista nicht.
Ich kann zwar jetzt Ausnahmen für alle Programme machen, aber das dauert ja ewig und ist nicht sehr effektiv.

Nun, ich weiß nicht mehr weiter, immer wenn ich ganz normal am PC bin oder auch mal kurz weg war, jedenfalls einfach so, kommt irgendwann die Fehlermeldung mit dem Text:

Auf das angegebene Gerät, Pfad, Datei kann nicht zugegriffen werden .. Sie verfügen evtl. nicht über ausreichende Berechtigungen...blah..blah.

Ich kann das ja nicht Screenen da es gesperrt ist.^^

Wenn ich dann Abmelden/Runterfahren will, dann fängt der zwar an, macht aber nicht weiter.

und das ist alle 2 Tage mal.

Vista Home Premium 32
SP1
ja ich bin ADMIN xD
kp was ihr dazu jetzt noch wissen müsst^^
und wie gesagt, alles was man öffnen kann wird gesperrt


LG Domiii
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Nicht genügend Ressourcen
Begonnen von Lupo
20. Mai 2009, 23:43:55
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Wie der Titel schon sagt erhalte ich seit neuestem diese Meldung: Für dieses Gerät sind nicht genügend Ressourcen verfügbar. (Code 12) bei meiner Creative X-Fi soundkarte, was allerdings ziemlich seltsam ist da sie vorher super funktioniert hat...Ich habe als mainboard ein Nforce 680iSLI und beide Treiber sind auf dem neusten stand... woran könnte es sonst liegen

PS. Wenn ich versuche die soundkarte zu deinstallieren bekomme ich einen Bluescreen und das system bootet neu.

Hoffe ihr könnt mir helfen.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
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"Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad"
Begonnen von justasking
01. September 2008, 23:38:08
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Hallo go-Vista User!
wenn ich Daten, z.b. downloads unter meinen Partitionen speicher will kommt immer folgende Fehlermeldung:
"Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad. Wenden sie sich an den Administrator, um diese Berechtigung zu erhalten. Möchten sie stattdessen im Ordner ... speichern?"
wenn ich in nem unterordner speichere, kommt die fehlermeldung nicht, aber wenn ich direkt unter c: oder d: speichern will kommt diese dämliche meldung.

kann ich das irgendwie ausschalten?

MfG Ordinary
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Windows Defender kann nicht gestartet werden
Begonnen von AlisD
25. August 2008, 14:07:23
Wenn ich Windosw Vista (32bit; Home Basic) starten möchte, erscheint Fehlermeldung zum

Windows Defender: Fehler bei Anwendungsinizialisierung. 0x800106ba der Dienst dieses Programms wurde auf Grund eines Problems angehalten.

ich soll den rechner neu starten bzw. den dienst manuell aktiviren.

hab schon ne weile gegoogled und fand nur einen beitrag das "bagle" ein wurm dafür verantwortlich sei. hab mir nun mit Kaspersky und Spybot die zeit versüsst jedoch ohne erfolg. momentan läuft das MS tool zum entfernen bösartiger software drüber. noch jemand n rat für mich?
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uninstallTB.exe Was ist das?
Begonnen von Leany
02. Juli 2008, 21:56:42
« 1 2 3 4
Hallo! Sobald ich meinen PC starte öffnen sich hunderte UninstallTB.exe Programme/ Dateien. Was ist das? Habe schon Norton durchlaufen lassen aber nichts gefunden! HILFE!!!!!!!!!!! Der PC ist erst eine Woche alt!
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Wie Bekomme ich Volle Administrator Rechte (Wie früher bei win200 z.B.)?
Begonnen von Bastian1982
10. Februar 2008, 01:07:59
Hallo,

hab jetzt seit 2 Tagen Vista drauf und will nun ein Programm installieren License Server. Mitten in der Installation erhalte ich die nachricht "Überprüfen Sie, ob Sie die ausreichende Berechtigungen zum Starten von Systemdiensten besitzen".

Habs mal probiert mit Ausführen als Administrator, als Administrator anmelden und dann installiert usw. hat aber bis jetzt nichts funktioniert.

Gibt es denn keine möglichkeit die ganzen abfragen einfach auszuschalten.

Vielen dank im Vorraus

MFG Basti
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Brennprogramm für Vista Premium Edition
Begonnen von elcann
03. August 2007, 20:08:20
Guten Abend!
Nachdem Nero 7 für Vista ja eine Katastrophe sein soll möchte ich fragen, welches (erschwingliche) Brennprogramm für Vista empfohlen werden kann.
Danke
Johann