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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort passiert
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Win Vista bootet nicht, da sämtliche (Treiber-)Dateien fehlen
Begonnen von der-jenige
19. Februar 2009, 01:10:07
Hallo,

Ich habe ein sehr großes Problem mit meinem Acer Aspire 5315 - Notebook:
Seit gestern startet Win Vista aus dem Blauen heraus nicht mehr. Es erscheint eine Meldung, es fehle eine Datei (bspw.: "ntfs.sys"). Darüber steht noch, man solle die Windows-CD einlegen und von dieser starten um das System zu reparieren. Hier ist schon mein erstes Problem. Ich habe keine Windows-CD oder DVD, sondern lediglich die Recovery-DVDs, die ich beim ersten Start des Notebooks selbst brennen musste. Ich habe auch schon mehrfach das Recovery-Verfahren von DVD abspielen lassen, jedoch fehlen immer wieder sämtliche Dateien zum Windows-Start.
Man hat bei oben genannten Bildschirm zwischen normalem Win-Start und abgesicherten Modi. Allerdings kommt immer wieder diese Meldung über eine fehlenden Datei. Manchmal - warum auch immer - startet CHKDSK und ersetzt wie wild Dateien, stellt diese wieder her usw. Es wird dann jedoch abgebrochen, da angeblich zu wenig Speicherplatz vorhanden ist (in Verbindung mit "VOLUMEBITMAP").
Was kann ich noch tun? Würde es helfen, eine original Windows-Vista-CD zu kaufen? Könnte man die Installation dann reparieren? Oder handelt es sich evtl um einen Festplattenfehler?

Gruß

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Probleme mit und durchs Internet
Begonnen von GregorMH
16. Februar 2009, 17:20:17
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Hallo zusammen

Hab Vista 64 bei mir drauf und hatte bis ende letzten Jahres auch noch Internet.
Als ich dann nach 2 Wochen ausm Urlaub kam ging es nicht mehr.

Folgendes tritt auf:

Im Netzwerk und Freigabecenter habe ich anfangs eine eingeschränkte Konnektivität, nach etwa 5-10 minuten ist dieses Problem behoben und es bleibt das unidentifizierte Netzwerk.

Desweiteren fährt der PC sobald ich ein LAN Kabel angeschlossen habe nciht mehr runter und wenn er in den Standby Modus wechseln möchte kommt ein Bluescreen mit der Meldung "0x0000009f" ab dann geht garnichts mehr.

Solange das LAN Kabel angeschlossen ist hängt sich alles auf was mit Interneteinstellungen zu tun hat, sobald ich das Kabel entferne läuft alles einwandfrei und der PC fährt auch runter und geht störungsfrei in Standby.


Habe mittlerweile mal alle Treiber neu aufgespielt, ohne Erfolg. An meinem 2ten PC der direkt daneben steht mit Win XP läuft alles einwandfrei und ich bin im Internet.

Habe auch versucht feste IP's zu vergeben, brachte allerdings auch keinen Erfolg.

Die LAN-Verbingung lässt sich seit heute auch nicht mehr aktivieren, zumindest zeigt er sie als inaktiv an.

Bitte um Hilfe.

MfG
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Problem mit Nero 8 und Acer Notebook
Begonnen von sascha19374
13. Februar 2009, 11:29:20
Hallo

Ich habe folgendes Problem
Ich habe seit einigen Wochen ein neues Notebook Acer 7730G und möchte dort mein Nero 8 Installieren ich bekomme abe immer bevor die Installation beginnt die unten angezeigte Fehlermeldung
Ich benutze Vista Ultimate, das Nero hatte vorher auf meinem normalem PC mit diesem Vista ohne Probleme funktioniert
Ich Bitte um Hilfe
Danke
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pc fährt sich ständig runter im internet und startet mit blue screen
Begonnen von nessae140584
09. Februar 2009, 20:27:10
Hallo zusammen,

ich bin seit einigen Tagen echt am verzweifeln, sobald ich mit meinem Laptop ins Internet gehe dauert es wenige Minuten und mein Rechner fährt sich einfach runter und dann wieder hoch. Vor dem hochfahren wird der Monitor blau und wenn er sich dann hochgefahren hat erscheint eine Mitteilung mit folgendem Fehlercode:

Problemsignatur:
Problemereignisname: BlueScreen
Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031

Zusatzinformationen zum Problem:
BCCode: a
BCP1: 00000064
BCP2: 00000002
BCP3: 00000001
BCP4: 88609EDE
OS Version: 6_0_6001
Service Pack: 1_0
Product: 768_1

Hab auch schon Kasperski durchlaufen lassen, aber der findet nix....Ich hoffe, jemand kann mir helfen, denn es ist echt lästig.

Vielen dank im voraus.
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PC neuformatieren ohne dabei Daten von der 2 Partition zu beschädigen/löschen
Begonnen von Link_it
01. Februar 2009, 11:15:04
Hey,

Mein Vater hat ein Problem mit seinem Pc, Er hat zu viele Daten und läuft nicht mehr rund, nunja nun hat er viele Wichtige Daten auf seinem Rechner und diese sind zwar auf der 2en Partition aber er hat bammel das beim formatieren der ersten und neuinstallation von Windows XP seine Daten gelöscht werden.

Nunja meine Frage ist nun ob das wirklich passieren könnte was nicht gerade angenehm wäre.

Mfg Link_it
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Office Small Business 2007 mit Office Professional 2007 Testversion Aktivieren
Begonnen von AlisD
30. Januar 2009, 13:27:34
Hi, hab diese Version erworben und wollte nun das Office "aktivieren" und die 60 Tage Testversion zur "Vollversion" machen.

ich habe mir also
folgende Versionen bei MS als Testversion geladen

- Office 2007 Home and Student
- Office 2007 Small Business
- Office 2007 Professional

Jede Version einzeln probiert und aktiviert mit diesem 60 tage schlüssel und dann probiert, diese Version zu "KONVERTIEREN" wie es so schön heißt. Jedoch sagt mir Office dann jedes mal der Produktschlüssel sei nicht OK und es geht nicht...

also was soll ich nun tun? ich habe auch kein medium dazu bekommen (CD oder DVD)

Vista Home Premium, 32 Bit noch mehr infos? fragt einfach...
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Kann Chipsatztreiber 9.0.0.1012 nicht installieren
Begonnen von vistadenker
21. Januar 2009, 21:25:40
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Hallo,

ich hab das selbe wie diese Person:


http://www.go-windows.de/forum/vista-hardware-treiber/kann-chipsatztreiber-9-0-0-1011-nicht-installieren/

Er lässt sich brav per Doppelklick installieren und man meint es sei o.k., doch im Gerätemanager wird man eines anderen belehrt. Dort steht nämlich immer noch schön der alte Treiber drin.

Er lässt sich installieren, aber das ist nur schein, es bleibt alles beim alten.
Was kann ich machen?
Ich muss den aktualsieren da ich sonst dies nicht hinbekomme:

Ich:ich habe gestern einen Bildschirm gekauft von ihnen und zwar den Asus VK222H.
Er läuft auch Problemlos, jedoch wenn ich die Webcame installieren will mit der
beigelegten Software und dann die Software starten möchte kommt diese
Fehlermeldung: " ASUS LIFEFRAME. DIESE MODELL UNTERSTÜTZT ASUS
LIFEFRAME2 NICHT".



Asus Support Antwort:

Sehr geehrter Kunde,

diese Fehlermeldung erscheint wenn das Motherboard nicht erkennt das eine Asus Webcam verbaut ist. In diesen Fall mnüssten Sie einmal den Chipsatztreiber und den USB Treiber Ihres Motherboards updaten.




Naja nur krieg ich das Update jetzt nicht hin, kann mir jemand bitte helfen?




Mit freundlichen Grüßen

denker



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Wie lasse ich vista alle vier kerne aktivieren?
Begonnen von Mad
21. Januar 2009, 18:47:42
Hi, hab seit eben meinen q9650 drin :)

nur leider erkennt vista nur 2 kerne.. im bios ist alles eingestellt soweit.
da ich keine große lust habe mein system jetzt neu auf zusetzen wollte ich hier erstmal die experten fregen ob es da unter vista (64bit) irgendeinen trick gibt..

hatte vorher nen dualcore drin..

vielen dank im vorraus, mfg
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Vista 64 Bit mit 8GB Ram - Auslagerungsdatei löschen?
Begonnen von Subsanaty
21. Januar 2009, 07:13:21
Hallo Leute!
Ist es möglich,das man bei 8GB Ram die Auslagerungsdatei abstellen kann,weil man ja genug Arbeitsspeicher hat...?
Laufen damit Programme schneller unter Vista,weil ja alles jetzt im Ram abgelegt wird,oder wird es zu Problemen kommen...?
Das würde mich mal interessieren.
Und ein Problem ist bei mir aufgetreten,seitdem ich eine zweite Festplatte im PC habe,auf die ich die Auslagerungsdatei gelegt hab.Ab und zu friert der PC ein.Das ist ganz komisch.Es kommt einem vor als ob das ganze System ruckeln würde.Friert für eine Sekunde ein,läuft wieder für ne Sekunde,friert wieder für ne Sekunde ein,und es läuft wieder für ne Sekunde,und das geht dann immer so weiter,bis ich den PC neu starten muß.Das passiert aber nur mal ab und an.Egal was ich momentan mache.Ob ich ein Spiel spiele,oder im INet surfe oder ob ich nur auf dem Desktop bin,und nichts mache.
Warum passiert das aufeinmal,seitdem ich die zweite HDD habe...?

Danke und Gruß
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Neue Festplatte gekauft - Frage zur Aktivierung/Lizenz
Begonnen von ProduZa
16. Januar 2009, 16:10:48
Hallo, ich habe mir eben eine neue Festplatte gekauft.. So die will ich auhc jetzt einbauen  nur was ist mit der Windows 7 Testlizenz ( habe Windows 7 ja schon installiert ) muss ich mir da einen neuen Key besorgen und wenn ja wo oder kann ich den gleichen key Verwenden dne ich vor ein paar tagen bei der ersten Installation schon Verwendet habe...
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Windows 7 RC für April geplant
Begonnen von ossinator
15. Januar 2009, 12:43:40
Microsoft will offenbar schon im April 2009 den ersten und nach Ankündigung des Unternehmens einzigen Release Candidate von Windows 7 fertig stellen. Das würde bedeuten, dass Computer-Hersteller /-Händler bereits im Herbst ihre PC mit Windows 7 ausliefern.

Im Einzelhandel soll der Vista-Nachfolger dann rechtzeitig zu Weihnachten erhältlich sein.

Unterdessen sind auch erste Anzeichen neuerer Builds aufgetaucht, die Teil der Arbeiten am Windows 7 Release Candidate sind. Es handelt sich um die Builds 7015 und 7016, die jeweils am 4.1.2009 bzw. am 12.1.2009 erstellt wurden.
Die Builds-Strings lauten jeweils 7015.fbl_multimedia_media.090104-1750 und 7016.0.090105-1500. 

[size=8pt]Quelle: [url=http://www.aeroxp.org/board/index.php?showtopic=12123&st=0&p=139980&#entry139980][b][color=blue]Wzor.net[/color][/b][/url][/size]
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Notebook fährt langsam hoch
Begonnen von Anja123
12. Januar 2009, 18:22:47
hallo zusammen
nach dem ich bei meinem NB einen Wlan-Stixck instaliert habe bootet mein NB nicht mehr richtig. Wenn ich es anmache braucht es mehrere minuten bis ich auf der viste oberfläche bin
waqs kann ich tun
im voraus vielen dank
anja
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System Recovery Kit for Pavilion Notebook
Begonnen von Skolares
07. Januar 2009, 08:46:06
Moin, ich hätte da mal eine Frage. Und zwar bietet HP auf der Homepage eine Recovery Kit für u.a. auch meinem Lappi an. Wollte mir  die evtl. bestellen.

[url=http://h10025.www1.hp.com/ewfrf/wc/leavinghp?url=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&desc=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&lc=de&dlc=de&cc=de&lang=de&os=2093&product=3777291]http://h10025.www1.hp.com/ewfrf/wc/leavinghp?url=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&desc=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&lc=de&dlc=de&cc=de&lang=de&os=2093&product=3777291[/url]

[b]Zur Frage:[/b]

Läst sich das auch nutzen, obwohl die vorinstallierte Sicherungspartition (8GB, FAT32) nicht mehr vorhanden ist?

Danke schon mal im vorraus.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Windows Explorer-Suche geht nicht
Begonnen von wololooo
29. Dezember 2008, 21:01:50
Hi!

Meine Suchfunktion geht nicht mehr .. ca schon ein monat oder so

Wenn ich einen Suchbegriff eingebe und dann auf Suchen drücke passiert gar nichts.... man sieht nicht mal den Fortschrittsbalken beim suchen wie weit er schon ist... dh ich kann so oft drauf drücken wie ich will und er sucht nicht...
es ist auch egal an welchen orten ich such, überall, indizierte Orte oder die einzelnen Partitionen .... da passiert nichts wenn ich auf suchen drücke

hab meine datein heute indiziert bzw aktualisiert aber das hat auch nichts geholfen...

ich bin leicht verzweifelt  ?( ?( ?(
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Bluescreen nach Energiesparmodus
Begonnen von BioBauer
29. Dezember 2008, 17:35:45
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Hallo!
Ich habe seit Weihnachten Windows Vista Ultimate 64 bit.
Es läuft alles einwandfrei, nur macht mir der Energiesparmodus probleme, jedesmal nachdem ich den Pc wieder hochfahren möchte erscheint sofort ein Bluescreen.
Ich hab keine Ahnung was der Grund sein könnte, würde mich über eure Hilfe sehr freuen!

MFG
BioBauer!
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HILFE Windows fährt nicht mehr richtig hoch
Begonnen von VJErnie
26. Dezember 2008, 01:21:14
Hallo Leute,

folgendes Problem......hab hier nen Rechner wo wohl auf einmal der Bildschirm bunt war. Er wurde ausgemacht und seit dem fährt er hoch bis man den Mauszeiger sieht und weiter nicht......es kommt kein Anmeldebildschrim und nix. Das komische ist das irgendwann sich der Bildschirmschoner einschaltet und den sieht man. Aber wenn man dann an der Maus wacklet ist wieder alles schwarz und man sieht nnur noch den Mauszeiger.

Es bringt auch nichts im Abgesicherten Modus hoch zu Fahren, passiert das gleiche.

Wäre schön wenn ihr mir helfen könnt.

Gruß VJErnie
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Grafikkarte zu heiß? ab wie viel Grad ist gefährlich?
Begonnen von Daniel Payne
26. Dezember 2008, 00:06:56
Hi,

ich möchte nämlich fragen, wie heiß eine Grafikkarte, CPU, Motherboard und alles andere im Spiel seien mussen. Ich meine ab wieviel Grad ist für z.B Grafikkarte gefährlich.

Außerdem wollte ich fragen, wie kann man die Drehzahl von meiner Lufter der Grafikkarte ehöhen oder die übertakten. Im Handbuch steht garnicht. mir ist wichtig zu wissen, wie man die Drehzahl von lüfter erhöhen kann.

Ich habe ne XFX Geforce GTX 280 XT
CPU IntelQ6600

Danke!
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Motherboard und Grafikkarte neu installieren? (brauche Hilfe)
Begonnen von Daniel Payne
22. Dezember 2008, 07:37:06
Hi,

ich möchte mir bald neue Grafikkarte und Motherboard kaufen.
Also zurzeit benutze ich Vista home premium 32 bit.

Nun die Frage, wenn ich die kaufe, und einfach einbaue.
Kann der PC hoch gefahren werden?

Allerdings muss man neue BIOS herunterladen oder?
Also wie kann man BIOS herunterladen, wenn der PC überhaupt nicht ins Windows geht, und einfach stehen bleibt.
Deshalb habe ich angst, dass das was falsch läuft, und ich gezwungen werde zum Reparatur zu gehen.
Also ich möchte verhindern, dass ich gezwungen werde, vista neu zu installieren.
Danke!