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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort titel
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mp3 dateien: schneiden, einzelne teile verlangsamen und neue datei erstellen
Begonnen von mesut
12. Februar 2009, 21:22:30
hi ich bräuchte dringend eure hilfe..
ich habe ein lied im mp3-format bekommen

nun will ich ein paar stücke herausschneiden und diese einzelnen dateien verlangsamen und danach wieder zu einem gesamtwerk zusammenfügen...

das schneiden ist ja kein problem...dafür gibts unzählige programme, aber wie mache ich das mit dem verlangsamen? und wieder zusammenfügen?

danke für eure schnellen antworten

lg mesut

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Mini Media Player wird nicht angezeigt
Begonnen von jOOkeR
10. Februar 2009, 19:45:32
Also bis jetzt war der Media Player bei der Taskleiste (siehe 1. Screenshoot)
und jetzt hab was beim Media Player gedrückt und dan war es Vollbild und jetzt wen ich es Minimiere kommt es nur also Fenster
(siehe 2. Screenshoot)..

Früher hab ich es immer gleich minimiert und es war unten neben der Uhr und den ganzen kleinen Icons doch jetzt nicht mehr ...
Und wollte noch fragen ob ... wenn ich eine MP3 datei öffne dann kommt bei mir gleich vollbild modus und ich will das es gleich den mini media palyer öffnet
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WMP12 Plugin Fehler ?
Begonnen von Sweeneymoon
20. Januar 2009, 23:11:37
Nabend,
ich habe wie alle anderen den WMP12 unter der Build 7000,nun ist es so das mein MSN Status nicht alle Lieder annimmt.Manschmal sogar muss ich das Plugin Reaktivieren.
Kann mir jemand sagen wie ich das machen kann,dass auch jedes Lied angezeigt wird und nicht nur 33/2000 ?
Wer hat noch dieses Problem ?
Vielen Dank....

PS:. Im April gibt es die RC,hoffentlich ist bis dahin dieser "BUG" oder was auch immer behoben!
       Kann man sich das Plugin eigentlich neuinstallieren oder irgendwo Downloaden?Vllt ist ja da was kapuut gegangen beim MP3Hotfix.

Allerdings stürzt desöfteren gerne mal mein Messenger ab,bzw meldet sich ab...ob das zusammenhängt ?
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CD keine Titel Anzeige
Begonnen von merkur1982
17. Januar 2009, 17:44:35
Hallo, Bei meinem PC mit Windows Vista Home Premium,werden nach dem Einlegen einer CD ins Laufwerk keine Songtitel oder Albumnamen mehr angezeigt,nur noch Spur1;Spur2... "unbekannter Interpret"usw. Auch im WMP 11 das gleiche dort Track1,Track2.....dies sowohl bei selbstgebrannten aber auch original gekauften CDs,habe das auf einem Windows XP PC probiert dort war alles OK  .Das DVD Laufwerk ( LG GH30NS10) ist auch upgedated mit neuer Firmware.
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Vista zeigt in der mp3 gespeichertes cover nicht mehr an
Begonnen von lunikoff
12. Januar 2009, 19:12:55
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hallo,

habe das problem das vista die eingebeteten covers in mp3´s als miniaturvorschau nicht mehr anzeigt.
habe den rechner neu aufgesetzt.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Nero Vision von Nero9 macht Probleme!!!
Begonnen von Jones69
01. Januar 2009, 18:21:48
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Hallo!

Ich habe seit 3 Tagen das Problem, dass beim encodieren von einem Film/Video bei ca.60% Fortschritt von Vista eine Meldung kommt dass der Dienst:Superfetch beeendet wurde, dann geht das Design zu vista basic und dann so bei 80% stürtzt mein PC dann ab. (kommt Bluscreen)!!!

Ich hoffe mir kann jemand helfen ich hab nämlich kein Bock Format C zu machen :O!!!
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Halo 2- funktioniert online nicht..
Begonnen von loci123
29. Dezember 2008, 15:20:17
hi,
also ich hab ein problem.
ich hab halo 2 am laptop und will das auch online spielen. das müsste ja über LIVE! funktionieren aber es gibt immer die meldung dass das update nicht verfügbar ist. ohne diesem kann ich aber nicht online spielen.
dann hab ich mal alle ports geöffnet, von denen google meinte dass sie dafür offen sein müssen.---->funktioniert aber nochimmer nicht!!!


PS: ich weiß das thema gabs schonmal aber da hat niemand geantwortet....
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Media center zeigt nicht alle Cover an
Begonnen von Toralf
26. Dezember 2008, 17:31:05
Hallo

Ich bin nun auch Besitzer von Vista 32 bit. Ich habe nun versucht mein Media Center einzurichten und habe alle meine Alben automatisch suchen lassen. Das hat auch alles wunderbar geklappt das Problem ist nur das er nicht alle Cover anzeigt sondern nur vereinzeln. Die Cover sind aber in jedem Ordner drin aber er zeigt nur bei einigen CDs die Cover an. Vielleicht hat jemand ne Lösung dazu.

Viele Grüße  Toralf
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Fröhliche Weihnachten wünscht das go-vista Team
Begonnen von netzmonster
24. Dezember 2008, 20:00:00
[center]
[size=14pt][color=red]Das Team von go-vista.de wünscht allen Mitgliedern und Besuchern
ein erholsames, ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest.
[/color][/size]

[img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/weihnacht.gif[/img]
Grafik entworfen und bereitgestellt von Mel[/center]
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Musiktitel umbenennen incl. Numerierung
Begonnen von buddy_frank
08. Dezember 2008, 14:49:23
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Hallo!

Ich habe nun meine Hörbücher als MP3 gerippt und möchte diese nun auch gut verwalten.
Dabei möchte ich z.B. den "Titel" Namen umbennen und mit einer Numerierung versehen. Da Hörbücher im Durchschnitt so 80 Tracks haben, wäre es klasse, wenn ich dieses mit einer Software machen könnte. Wer kennt eine passende??? ?( ?( ?(

Ich stelle mir die Funktion ähnlich wie im Total Commander für die Umbenennung von Dateinamen vor.

Wer kann mir helfen???

DANKE IM VORAUS!!!!
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Tsubasa :D
Begonnen von Gryver
28. November 2008, 17:33:44
hallo leute

kennt jemand ein Spiel für vista mit Tsubasa zum downloaden? da ich ein großer fan von tsubasa bin!
für manche die Tsubasa nicht kennen u Beginn der Serie zieht der 12-jährige Tsubasa Ohzora mit seiner Familie nach Nankatsu (Shizuoka), wo er sich seiner Schulmannschaft, dem FC Nankatsu, anschließt und mit dieser zunächst die Bezirksmeisterschaft gewinnen kann. Neben Tsubasa sind Ryo Ishizaki, Genzo Wakabayashi und Taro Misaki die wichtigsten Spieler Nankatsus.

Nach dem Gewinn der Bezirksmeisterschaft wechselt Wakabayashi nach Deutschland und spielt beim FC Grünwald, Taro Misaki zieht nach Frankreich. Roberto Hongo, ein ehemaliger brasilianischer Fußballspieler, der den FC Nankatsu und Tsubasa trainierte, zieht nach Brasilien zurück.

Bei der Landesmeisterschaft stehen sich der FC Nankatsu und die Toho-Schule (die Mannschaft von Tsubasa Erzrivalen Kojiro Hyuga) dreimal im Finale gegenüber. In den ersten beiden Jahren gelingt es der Mannschaft von Nankatsu, den Titel zu gewinnen, im dritten Jahr endet das Spiel mit 4:4-Unentschieden, bei dem Tsubasa und Kojiro alle Tore schießen und der Titel geht an beide Mannschaften.

Nach dem Ende der Landesmeisterschaft werden neben Tsubasa und Hyuga sowie einiger Spieler Nankatsus und Tohos auch Hikaru Matsuyama (dessen Mannschaft, der FC Furano, im Halbfinale ausgeschieden war) und Hiroshi Jito (aus im Viertelfinale) in die U-16 Mannschaft berufen, um dort bei der Fußball-Weltmeisterschaft der Junioren in Frankreich anzutreten. Da sich Tsubasa während der Landesmeisterschaft verletzte, kann er erst im letzten Vorbereitungsspiel antreten. Bei der Endrunde in Frankreich erreichen die Japaner das Finale und besiegen Deutschland mit 3:2. Danach wechselt Tsubasa nach Brasilien zum FC Brancos und Kojiro nach Italien zum FC Piemont.

Drei Jahre später spielt die japanische Mannschaft zunächst bei der U-19 Fußball-Asienmeisterschaft und gewinnt den Titel durch ein 2:0 über Südkorea. Bei der darauffolgenden U-19 WM gewinnen die Japaner das Finale gegen Brasilien dank eines Hattricks von Tsubasa mit 3:2. Nach dem Ende der WM heiratet Tsubasa seine Jugend-Freundin Sanae Nakazawa und wechselt nach Spanien.
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Kein Löschen/verschieben/umbenennen von *.mov Dateien möglich
Begonnen von ffjuenger
20. November 2008, 17:26:37
Hallo alle miteinander!

Nachdem seit der letzmaligen Abarbeitung dieses Themas bereits 1 Jahr vergangen ist, probier ich es nochmals!

Musste mich vor kurzem von meinem geliebten XP-Laptop wegen techn. Probleme trennen.
Habe nun seit 14 Tagen eine Vista-Laptop (beides HP).
Habe die gesicherten Dateien auf meinen neuen Rechner gespeichert.

Nun habe ich das Problem, dass ich zwar die [b]*.mov Dateien[/b] abspielen und kopieren kann, aber ich kann sie [b]weder löschen / umbenennen noch verschieben.[/b]
Die [b]*.mov Dateien[/b] sind Aufnahmen von meiner Familie mit meinem Digi-Fotoapperat.

Unlocker hab ich bereits probiert und nichts erreicht.

Weis jemand, ob sich im letzten Jahr was getan hat, bzw. ob es eine einfache Lösung gibt?

Bin weder DAU noch Freak!


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Re: Fotos Unbenennen
Begonnen von HeikeMeier
27. Oktober 2008, 13:40:48
Hallo Leute,

ich habe eine Frage. Ich hoffe, dass ich hier auch richtig bin. Ich habe ein Ordner mit ein paar tausend Dateien (Fotos, pdf, usw.). Ich möchte bei diesen Dateien die Eigenschaften (z.B. Titel, Autoren, Thema, ...) ändern, d.h. alle diesen Dateien sollen sich unterscheiden. Leider sind es viel zu viele. Ich möchte auch nicht jedes einzelne Datei explizit ändern. Normalerweise mache ich ein rechtsklick -> Eigenschaften -> Details und dann füge ich die Sachen ein, die ich möchte. Das ist viel zu umständlich.
Wenn man ein Ordner öffnet, kann man ja z.B. Titel, Autoren, Thema und noch vieles mehr anzeigen lassen. Ist es vielleicht möglich die Eigenschaften so zu ändern ohne gleich rechtsklick zu tätigen?

Ich hoffe, dass ich mein Problem irgendwie beschreiben konnte.  :))

Vielen Dank
Heike
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Begonnen von buddy_frank
24. Oktober 2008, 23:46:04

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Wie kann ich Interpreten angeben bei Musik??
Begonnen von SunShine93
07. Oktober 2008, 21:56:31
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Das treibt mich noch in den Wahnsinn... wie kann ich den Interpreten bei einem Lied angeben?? Wenn man auf eine Musikdatei klickt und dann auf Umbenennen kann man immer nur den titel ändern. Wie ändere ich den interpreten??!!
Danke schonmal!!
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gebrannte cds werden auf stereoanlage nicht abgespielt
Begonnen von Kneipeumdieecke
06. Oktober 2008, 16:53:31
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folgendes problem:
wenn ich eine cd brenne und möchte diese auf der stereoanlage hören, funktioniert das nicht..
habe mich schon durch allerlei foren gekämpft..
da ich mit nerostartsmart brenne und immer auf audio cd gehe (beschreibung:jeder cd player kann diese cd abspielen...) kann es schonmal nicht am format liegen...
dann habe ich was von der cd farbe gelesen (also die seite die gelesen wird)...habs schon mit diversen cds ausprobiert...kein erfolg...
gebrannte dvds liest dat ding auch nicht.... (ps.: ist ne dvd + cd anlage, die auch mim fernseher verbunden ist)
die stereoanlage ist von sony und relativ neu^^......auf meiner älteren stereoanlage (auch von sony aber mind. 15 jahre alt) funktioniert aber alles^^
ich denke sogar dass diese neue sony anlage sonen schutz wie die ps2 draufhat, dass man keine gebrannten sachen drüber laufen lassen kann...
gibt es aber trotzdem irgendwie ne möglichkeit diese stereoanlage zu auszutricksen(XDD) oder mache ich vllt doch nen fehler..
bin für jede hilfreiche antwort dankbar..^^
*greetz*
Jonas
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Privatkopie, Filesharing & Co - Was darf kopiert werden
Begonnen von Blumenkind
27. September 2008, 19:18:02
[color=blue]Privatkopien[/color]
Auch im zweiten Korb des Urheberrechts, der seit dem 1. Januar 2008 gilt, hat der Gesetzgeber am Recht auf die Privatkopie festgehalten - entgegen den Wünschen der Musik- und Filmindustrie. Anders wäre es wohl auch schwierig geworden, an den Urheberrechtsabgaben für Rohlinge, PCs, Brenner oder Videorecorder festzuhalten und den Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA oder der VG Wort - und damit auch den Künstlern - wären wichtige Einnahmequellen verloren gegangen. Es dürfen also auch weiterhin Kopien von CDs und DVDs für den Eigenbedarf und für Freunde erstellt werden, allerdings nicht unbegrenzt - die Rechtsprechung geht von sieben bis maximal zehn Kopien aus.
Allerdings wird das Recht auf Privatkopie dadurch stark eingeschränkt, dass kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden darf. Was ein wirksamer Kopierschutz ist, definiert der Gesetzgeber jedoch nicht näher. Das Rippen, also das digitale Auslesen einer Video-DVD, ist damit meistens illegal, da fast alle DVDs kopiergeschützt sind. Für Musik-CDs mit Kopierschutz gilt das Gleiche.
Der mit Qualitätsverlusten behaftete, analoge Weg ist aber immer erlaubt: Abspielen einer CD im CD-Player und Aufnahme über die Soundkarte des PCs. Und auch DVDs dürfen per Scart-Buchse und Grafikkarte mit Videoeingang auf den Rechner gebracht werden.

[color=blue]TV- und Radio-Aufnahmen[/color]
Aufnahmen von Radio- und Fernseh-Programmen sind in jedem Fall legal. Auch womit und auf welche Medien aufgezeichnet wird, spielt keine Rolle: Die Kopierabgaben auf Geräte (Videorecorder, PCs, Brenner, etc.) und Aufnahmemedien (VHS-, Musik-Kassetten, CDs, DVDs) decken das ab. Das gilt übrigens auch für Pay-TV-Ausstrahlungen, wenn der Verbraucher die Programme abonniert hat, sowie Video-on-Demand.
Selbstverständlich ist auch das Nachbearbeiten der aufgezeichneten Sendung erlaubt, zum Beispiel das Herausschneiden der Werbeblöcke aus Filmen.

[color=blue]Online-Videorecorder[/color]
Der Videorecorder im Internet ist praktisch: Der Nutzer kann mehrere Sendungen parallel aufnehmen und das Programmangebot umfasst auch Sender, die auf dem heimischen Fernseher nicht empfangbar sind. Das Ergebnis steht dann als Video-Stream zum Anschauen oder zum Download bereit. Ob das legal ist? Darüber braucht sich der Nutzer dieser teils kostenpflichtigen (z.B. Shift TV), teils kostenlosen (Save TV, OTR) Dienste keine Gedanken machen. Rechtliche Schritte seitens der TV-Sender müssen höchstens die Anbieter der Online-Videorecorder befürchten.
Aber natürlich ist das nur legal, wenn der Nutzer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat. Schließlich haben die Online-Videorecorder auch die öffentlich-rechtlichen Sender im Programm.

[color=blue]Musik- und Video-Streams[/color]
Prinzipiell unterscheiden sich Ausstrahlungen eines Programms über das Internet nicht von denen per Satellit oder Kabel. Folglich ist das Aufnehmen von Radio- und TV-Sendungen im Internet ebenfalls erlaubt. Eine gute Übersicht an Internet-Radio-Sendern bietet die Webseite SHOUTcast, eine Übersicht an Internet-TV-Sendern gibt es bei wwiTV. Auch hier gilt - wie sollte es anders sein - nicht nur das Herunterladen, sondern bereits das Anschauen und Hören ist nur dann legal, wenn an die GEZ gezahlt wird.


[color=blue]iTunes, Videoload & Co.[/color]
Bei diesen Diensten hängt es von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber ab. Beispielsweise untersagt Videoload das Rippen seiner über Video-Stream verteilten Leihfilme. Von den Kauffilmen bei Videoload darf der Nutzer allerdings Privatkopien anfertigen.
iTunes erlaubt es, gekaufte Titel auf fünf verschiedene Geräte zu übertragen und sieben Mal auf CD zu brennen. Bei der Umwandlung von iTunes-Songs in MP3-Dateien wird übrigens ein digitales Wasserzeichen übertragen, das den Käufer eindeutig identifiziert - kommerzieller Handel soll so verhindert werden. Auf jeden Fall ist es ratsam für den Kunden, vor dem Online-Kauf von Filmen oder Musik einen Blick in die AGBs der Anbieter zu werfen.
Und was ist mit Anbietern im Ausland, deren Preise weit unter denen in Deutschland liegen, zum Beispiel dem umstrittenen russischen Portal "All of MP3"? In Russland ist das Angebot legal. In Deutschland stellte das Landgericht München im Juli 2005 auf Antrag der Deutschen Phonoverbände (IFPI) fest, dass es sich bei "All of MP3" um ein rechtswidriges Angebot handelt. Im Urheberrecht gilt nämlich das so genannte Territorialitätsprinzip: Danach muss ein Anbieter für alle Länder eine Lizenz erwerben, in denen er seine Dienste anbietet. Diese Lizenzen hat "All of MP3" nicht, wie dem Disclaimer zu entnehmen ist. Bei so einer Entscheidung ist aber nicht nur deutsches Recht zu berücksichtigen - auch russisches und internationales Recht sind einzubeziehen. Dem Durchschnittsuser ist es daher nicht möglich zu prüfen, ob Musik-Dateien illegal oder legal ins Netz gestellt wurden. Im Zweifelsfall ist das Angebot legal. Ein gewisses Restrisiko bleibt - deutsche Gerichte haben so einen Fall noch nicht verhandelt.

[color=blue]Filesharing[/color]
Das Herunterladen von "offensichtlich widerrechtlich hergestellten Kopien" ist illegal - so heißt es im zweiten Korb des Urheberrechts. Doch woran erkennt der User eine "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Kopie"? Wenn der gestern erst in den Kinos angelaufene Film heute schon in Filesharing-Netzwerken steht, ist die Lage wohl klar: Der Download ist illegal. Und wenn es den Film bereits auf DVD gibt oder er sogar schon im TV ausgestrahlt wurde? Hier kann der Verbraucher nicht ohne weiteres feststellen, ob die Kopie "offensichtlich widerrechtlich hergestellt" wurde - es könnte ein illegaler DVD-Ripp sein, aber genauso gut ein vom Bildschirm abgefilmter DVD-Screener oder ein legaler Fernsehmitschnitt. Noch schwieriger ist die Unterscheidung bei Musik-CDs.
Aus strafrechtlicher Sicht ist der Download solcher Filme und Musikstücke unbedenklich. Aus zivilrechtlicher Sicht allerdings nicht: Nach neuester Gesetzeslage hat die Musik- und Filmindustrie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Download in "gewerblichem Ausmaß" betrieben wird. Und unter gewerblichem Ausmaß kann bereits - so die Ansicht einiger Juristen und vor allem der Musik- und Filmindustrie - der Download eines einzigen Films oder eines Musikalbums verstanden werden.
Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Film- und Musik-Dateien in Filesharing-Netzwerken ist in jedem Fall verboten, auch dann, wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt: Durch das Einstellen wird die Kopie nicht nur Freunden und Bekannten, sondern jedermann angeboten; das nennt sich dann "unerlaubte Veröffentlichung".
Und da liegt das generelle Problem beim Filesharing: Dateien, die der User gerade herunterlädt, werden automatisch anderen Usern im Filesharing-Netz zum Herunterladen angeboten. Weil das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials aber verboten ist, wird auf diese Weise der Download solcher Dateien unmöglich, obwohl er eigentlich legal wäre.

[color=blue]Weiterverkauf von Musik und Filmen[/color]
Original-DVDs und CDs dürfen weiterverkauft werden - keine Frage. Aber darf der Verbraucher Privatkopien, die er davon hergestellt hat, auch nach dem Verkauf der Originale behalten und weiter verwenden? Klares Ja. Der Verkauf von Kopien ist natürlich illegal, der Kauf von Kopien nicht - da verstößt nur der Verkäufer gegen das Urheberrecht.
Und was ist mit Musikdateien, die online gekauft wurden? Darf der Käufer einer iTunes-Datei diese (Original-)Datei an jemanden weiterverkaufen und per E-Mail oder auf einem USB-Stick verschicken? Einige Juristen sehen keinen Unterschied zwischen einer Original-CD und einer Original-Datei. Andere geben zu bedenken, dass so etwas im Urheberrecht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Rechtslage ist umstritten - Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem gibt es noch nicht. Es ist ungeklärt, ob nach deutschem Urheberrecht der Weiterverkauf von so genannten imaginären Werkstücken zulässig ist.
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Verkauf von Software - ein Sonderfall[/color]
Das Recht der Privatkopie ist auf Software-CDs nicht anwendbar, der Gesetzgeber erlaubt allerdings genau eine Sicherheitskopie. Beim Weiterverkauf von Software muss diese vor dem Verkauf deinstalliert werden. Neben der Original-CD kann der Verkäufer dem Käufer auch die Sicherheitskopie überlassen. Macht er das nicht, muss er die Kopie vernichten.
Wie beim Online-Kauf von Musikstücken besteht auch bei per Download erworbener Software Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer diese weiterverkaufen will. Anfang 2006 entschied das Landgericht München gegen die Firma "usedSoft", die mit gebrauchten Lizenzen eines Programms der Oracle International Corporation handelte (welches Oracle nur zum Download anbot) und verbot den weiteren Handel. Ein halbes Jahr später entschied dagegen das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit eines Microsoft-Händlers gegen "usedSoft" zu Ungunsten des Händlers und erlaubte den Handel mit gebrauchten Lizenzen.
Solange die Rechtssituation nicht abschließend geklärt ist, sollte der Verbraucher immer zur CD- und DVD-Version greifen - zumal der Download der Software meistens nicht preiswerter ist.
Downloads von urheberrechtlich geschützter Software aus Filesharing-Netzwerken sind in jedem Fall verboten - aufgrund der strengen Kopierregeln für Software muss der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich bei der angebotenen Datei um eine widerrechtlich hergestellte Kopie handelt.

Quelle <a href=http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/filesharing/urheberrecht_was_darf_kopiert_werden/index.html>Freenet.de</a>
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Winamp-Playlist
Begonnen von buseinschulung
17. September 2008, 11:03:31
Hallo an alle!

Dank neuem Laptop probier ich jetzt mal Vista aus, mein Problem zurzeit:

Hatte im XP immer eingestellt, dass bei Doppelklick eine MP§-Datei bei Doppelklick in die Winamp-Playlist geladen wird. Jetzt schauts so aus, als ob diese Einstellungsmöglichkeiten mit Vista gar nicht mehr möglich sind (XP-->Ordneroptionen-->Dateitypen...).
Winamp bietet zwar die Einstellung an, per Häckchen Dateien im Explorer per Doppelklick "einzureihen" (Winamp-Optionen-Einstellungen-Dateitypen) bzw. Winamp in den Kontext-Menus des Explorers anzuzeigen, beide Hackerln zeigten bei mir aber keinerlei Veränderung... ?(


Kann mir da jemand weiterhelfen?



Besten Gruß!
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iTunes bald auch für Nokia-Handys
Begonnen von ossinator
11. September 2008, 01:30:30
Anfang 2009 soll Apples iTunes auch auf Symbian-S60-Handys für den guten Ton sorgen.

Wie die Website justamp.blogspot.com erfahren haben will, soll iTunes ab Anfang nächsten Jahres auf Mobiltelefonen mit Symbian-S60-Standard funktionsfähig sein. iTunes s60 soll demnach alle Funktionen wie die Desktop-Version bieten - einschließlich dem iTunes Store.
Als wesentliche Neuerung soll das Handy-iTunes eine für Symbian ungwohnt brillante Klangqualität bieten. Garant hierfür sei eine neue, revolutionäre Software namens Hypno-Breathe.

Weiterhin berichtet justamp.blogspot.com über den angeblichen Kauf einer speziellen Nokia-Schnittstelle durch Apple. Außerdem soll iTunes s60 über WLAN auch die Desktop-Version ansteuern können. Offiziell erhältlich sein soll das Symbian-iTunes, so justamp.blogspot.com, ab Januar 2009.

Endlich, darauf habe ich schon lange gewartet.  :D