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Humax iCord HD ins Netzwerk Einbinden
Begonnen von ossinator
09. Juli 2009, 11:45:07
Ich versuche vergeblich meinen Humax iCord HD ins Windows-XP-Netzwerk einzubinden.
Ich habe die FW 1.00.17 auf dem iCord (Ethernet funktioniert seit FW 1.00.13). Ethernet ist aktiviert und ich habe zunächst versucht mit der DHCP-Einstellung zu arbeiten.

Der Humax antwortet immer : "Kein Netzwerk". Wenn ich die manuelle Einstellung nehme und die Daten, die mein Laptop (Windows XP SP3) ausspuckt eingebe kommt die Meldung "Netzwerkanbindung". Eine Verbindung kommt allerdings nicht zustande.
Auch bleibt bei der manuellen Konfiguration ein Wert (DNS-Adresse) offen, da mein Laptop keine Daten dazu ausspuckt.

Bei meinem Laptop ist DHCP aktiviert. Muss ich dies ändern, wenn ich am Humax die Einstellungen manuell vornehme?

Das Handbuch hilft leider nicht weiter, da Ethernet nur als "zukünftig verfügbar" aufgeführt ist.

Hat jemand zufällig auch einen Humax oder anderen Sat/Kabel-Receiver mit Ethernet und kann mir dabei helfen und so eine Step-by-Step-Anleitung geben?

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Bluescreen beim Internet explorer und "regedit"
Begonnen von ProduZa
07. Juli 2009, 10:51:43
« 1 2 3
Hallo, ich bekomme seit gestern Nacht immer einen Bluescreen, wenn ich den Internet Explorer starte. Ich wollte heute ach noch wegen einer kleinen änderung in der registry, "regedit.exe" Starten, doch da kommt auch ein Bluescreen.

Hatt schon jemand eine ähnliche erfahrung gemacht?
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Internet mit jedem Browser auf einmal sehr sehr langsam
Begonnen von Picolo
04. Juli 2009, 22:24:16
Habe heute früh meinen PC mit Vista aufgesetzt hat alles super geklappt und läuft auch alles...
Natütlich habe ich dann auch ein paar programme installirt:

FireFox
iTunes
MSN
Avast
Sony Vegas Pro 8
VLC Mediaplayer
Vista Codec Pack
Skyp

nach dem ich als letzes Skype installirt habe war das internet mit jedem browser sehr langsam.... und einige seiten gingen garnicht mehr...
habe dan eine systemwiederherstelllung gemacht bis zu dem punkt wo ich Skype installirt habe..
und seit dem gings wieder...

Möchte gerne wissen ob das normal ist oder einfach nur ein fehler??
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Speedport 502V
Begonnen von Wolf46
02. Juli 2009, 19:43:31
Hallo, ich habe für den DSL-Zugang den Speedport 502V vo der Telekom. Jetzt ist gesrtern folgendes passiert: Es war kein DSL-Zugang zum Internet mehr möglich. Den Speedport habe ich durch Stromabschaltung und neuem Start versucht wieder zum Laufen zu bekommen. Die notwendigen LED-Lampen leuchteten nach Blinken wieder korrekt.
Jetzt habe ich heute festgestellt, dass die Konfiguration des Speedports total durcheinander war. Unter Providerauswahl war "Anderer Provider" eingetragen und unter Benutzername eine mir unbekannte Zahlenfolge mit der Endsilbe "@setup.t-online.de".
Nach Änderung auf "t-online" mit der richtigen Benutzername hat es wieder funktioniert.
Wie ist das zu erklären?
N.W.
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Explorer und Firefox zeigen keine Internet-Seiten an trotz Internet Verbindung
Begonnen von mskirata
15. Juni 2009, 23:59:39
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Hallo,

vor geraumer Zeit fing alles damit an, dass mein Antiviren-Programm keine Updates mehr downloaden konnte. Infolge dessen habe ich mir die neuesten Windows Vista-Upgrades downgeloaded. Hiernach wurde der Explorer 8 anstelle des 7er installiert und es konnten keine Seiten mehr angezeigt werden. Ich konnte jedoch anhand einer fabelhaften Skype-Verbindung feststellen, dass eine Internet-Verbindung in ausreichendem Masse vorhanden ist. Nach der hier im Forum bereits angesprochenen Deinstallation des IE 8 funktionierte der IE 7 wieder hervorragend, jedoch lud ich mir vorsichtshalbe noch den Installer von Firefox herunter. Nun kam es, dass eines Nachts mein liebes Betriebssystem selbstaendig die neuesten Upgrades herunterlud und installierte. IE 8 war wieder da, ich deinstallierte ihn, aber bei deinstallation weiterer Updates vom selben Datum zeigte mir das System "FATAL Error" an. Es funktioniert nun kein IE 7, kein IE 8 und auch Firefox zeigt mir ebenfalls an, dass keine Internetseite aufegrufen werden kann, da keine Internet-Verbindung. UND SKYPE LAEUFT NACH WIE VOR WIE GESCHMIERT.

Was tun???

Danke und beste Gruesse aus Alabama

Tom
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Komme mit Vista nicht ins Internet - Wifi link 5100 agn
Begonnen von sconi
14. Mai 2009, 21:26:34
Hi,

ich habe seit ein paar Tagen den [b]ASUS N50VC-FP113C[/b] mit der [b]Wifi Link 5100 agn[/b]
Wlan-Karte.

Leider komme ich damit nicht ins Internet. Erreiche nicht mal den Router ([b]Zyxel von Arcor[/b]),
wenn ich 192.168.1.1 eingebe. Hab auch versucht, ihn anzupingen.

Hab deswegen den Wlan-Stick von Siemens installiert. Damit funktioniert es ohne Probleme.
Genauso wie mit nem anderen Laptop und PC, mit denen ich parallel ohne Probleme ins Netz komme.

- Habe beim Router keinen Mac-Filter aktiviert.
- Treiber vom Wifi 5100 wurde aktualisiert
- Firewall testweise ausgeschaltet


Hier die Daten, wenn ich ipconfig /all eingebe
[i]Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : sconi-PC
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Intel(R) WiFi Link 5100 AGN
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-21-5D-C2-09-F6
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Ethernet-Adapter LAN-Verbindung:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Realtek RTL8168C(P)/8111C(P) Family PCI-E
Gigabit Ethernet NIC (NDIS 6.0)
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-24-8C-67-03-68
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Tunneladapter LAN-Verbindung* 6:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Microsoft-ISATAP-Adapter
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-00-00-00-00-00-00-E0
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Tunneladapter LAN-Verbindung* 7:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : isatap.{717B665C-D58E-467F-9752-1836630A6
AB5}
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-00-00-00-00-00-00-E0
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Tunneladapter LAN-Verbindung* 12:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Teredo Tunneling Pseudo-Interface
  Physikalische Adresse . . . . . . : 02-00-54-55-4E-01
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
[/i]

Wäre für jede Hilfe dankbar. Bin schon seit Tagen am rätseln
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Windows Update funktioniert nicht mehr!
Begonnen von Master001
21. März 2009, 13:51:25
« 1 2 3
Hallo,

seit einiger Zeit ist mir aufgefallen, dass wenn ich ein Update machen will er mir den unbekannten Fehler 80070424 anzeigt. Beim Updateverlauf sagt das System, dass ich noch nie Updates installiert hätte, obwohl ich das öfters vorher gemacht habe.
Habe auch schon versucht den Virenscanner (Avast) während der Updates auszuschalten, aber leider ohne Erfolg.

So und dann kam der Hammer: Ich wollte Microsoft Office 2007 installieren und er bringt mir auch hier (fast) die gleiche Fehlermeldung 0x80070424 Fehler beim installieren der Assemblykomponente Fehler 1935.

Hängt das beides zusammen? Microsoft sagt zu dem Office Problem ich soll net.framework neuinstallieren, aber wenn ich das machen will sagt er mir, dass dies schon auf dem System enthalten sei.
Ich weiß einfach nicht mehr weiter!!!

Mein System: Vista Home Premium 64bit#

MfG Marius
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Komme über Netzwerk und Router nicht ins Internet
Begonnen von Max-MO
15. März 2009, 08:56:26
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Hallo,
ich habe mir jetzt endlich mal einen Notebook geleistet, ein Acer Aspire 8930, auf diesem ist Vista installiert.
Nun habe ich das Problem dass ich über eine Netzwerkleitung zum Router nicht mehr ins Internet komme.
Also meine Laptop erkennt nicht mal wenn ich das RJ45Kabel einstecke,
da heißt es immer noch es ist kein Kabel drinnen,
normal muss ich ja nur das Kabel einstecken und er müsste es automatisch erkennen oder?
Gibt es da noch eine Einstellung die man ändern muss?

Dachte schon die Netzwerkkarte ich defekt,
doch kann ich mit einem Crossover-Kabel ein Netzwerk erstellen und da geht die Karte.

Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.

Gruß Max
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Weiße Seiten - Internet Explorer 8 leere Seite
Begonnen von Martina50
04. März 2009, 17:22:52
« 1 2
?(  ?(
Ich benutze Window Vista 32 bit. Und ich hab kaum Ahnung . Das vorweg .
Meine Freundin und ich haben da seit langem ein Problem .
Ständig treten im Internet Explorer diese leeren weißen Seiten auf . Mit der Window-Flaggen -Taste kann ich die Task Leiste wieder herstellen und die leere Seite dann entfernen .Ist aber aufreibend .
Auch stürzen Seiten ab , so daß ich sie löschen muß . Ich kann doch nicht jede Seite die ich aufrufe speichern .
Ich weiß mir keinen Rat . Möchte meinen Internet Explorer eigentlich behalten .
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LAN Nur Lokal (Nicht identifiziertes Netzwerk)
Begonnen von bigpro
24. Februar 2009, 12:58:54
Hallo bin neu hier und habe auch gleich ein problem,
habe bereits die suchfunktion habe aber nichts passendes gefunden.

Habe mir ein Powerline Adapter/Bridge gekauft um über stromnetz ein anderes gerät zu verbinden.
Doch seit die installation am PC bekomme ich keine verbindung mehr bzw. nur Lokal.
Habe da eine Fest Ip aber Vista sagt mir das die ip vergeben ist. ???
FRITZ!Box Fon WLAN 7141 , und da steht eine andere IP. ???

Laptop über Wlan funktioniert.
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Internet Explorer 8 fertiggestellt
Begonnen von gdi
23. Februar 2009, 23:51:46
« 1 2
Microsoft hat den Internet Explorer 8 am 21 Februar fertiggestellt. Die Versionsnummer lautet [b]8.0.6001.18691[/b] und sollte vor Veröffentlichung zuerst Technet und MSDN Abonnenten zur verfügung gestellt werden. Ob es die finale Version des Internet Explorer 8 in den Release Candidate von Windows 7 schafft ist unklar.

[img]http://www.go-windows.de/images/ie8rtm.jpg[/img]
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Ständige Skriptfehler vom IExplorer! Oft kommt weiße Seite automatisch...
Begonnen von andreas526
11. Februar 2009, 14:32:16
?( Hallo Jungs!
Schön langsam bin ich am Verzweifeln, täglich ist irgend ein anderes Problem zu beseitigen.
Schon seit 2-3 Wochen habe ich schon diese Plage, ist mir aber nicht so aufgefallen, da ich selten zu hause an meinen PC`s arbeite, derzeit fast nur mit Laptop, aber egal. Jedenfalls wenn ich mir etwas runterlade, (Nur ein Beispiel), und ich dann meinen Downloadmanager öffne und das Zielverzeichnis öffnen will und mit dem Mauszeiger nur über das Geladene drüberfahre, erscheint sofort die Meldung "Skriptfehler",dann immer der gleiche Grund und ob ich diese Seite weiter ausführen will oder nicht. ich klicke auf nein und mache den selben Schritt wie zu Beginn, mit der Maus über das Geladene fahren, um das Zielverzeichnis zu öffnen und dann ist das Gleiche wieder. Genauso wenn ich in meinem Downloadordner etwas öffnen möchte und darüberfahre, passiert das Gleiche! Und so ein bis drei Mal am Tag kommt wie aus dem nichts, wenn ich an etwas arbeite, was nicht mit dem Netz zu tun hat, erscheint plötzlich eine weiße Seite. Wenn ich dann Strg+Alt+Entf drücke und den Taskmanager aktiviere steht darin Weiße Seite im IE! Warum und wieso das auf einmal ist, weiß ich leider nicht, denn wie gesagt, da ich immer zwischen Wien und Villach hin und her fahre, habe ich den Überblick verloren. Jedenfalls ist das sehr, sehr lästig und ich verwende meinen Downloadmanager schon immer und das ist noch nie passiert.
Leider weiß ich nicht, wie ich hier einen Link erstellen kann, denn ich habe die Fehlermeldung fotografiert und werde sie unter diesem Thread anzeigen. Ich wäre Euch mehr als dankbar, wenn Ihr mir bei diesem Problemhelfen könnt und sage jetzt schon vielen Dank im Voraus,mit vielen Grüßen, Andreas
P.S.: Habe die Datei, also den Screenshot über die Fehlermeldung angehängt
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I-net geschwindigkeit halbiert
Begonnen von OneEightSeven
31. Januar 2009, 11:20:09
Hallo....

i-net daten: Chello classic(österreich) 16000kbps
Router: NETGEAR WGB111 oder auch WGR614v9 genannt...via ethernet-kabel verbunden
benutze vista ultimate 32bit


habe den router vor 2 tagen gekauft...und seitdem halbiert es meine i-net leitung....statt 16000kbps hab ich derzeit zwischen 6000-9000kbps.(speedtest öfters gemacht) uploadgeschwindigkeit ist normal...ca 1000kbps

hab es auch gegoogelt und die foren durchforstet aber nichts gefunden....bin ratlos

bitte um hilfe...

mfg
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internet sichern
Begonnen von Anja123
23. Januar 2009, 16:44:08
Hallo zusammen
mein Nachbar sich über meine  Internetverbindung  einwählen den er hat noch keinen Anbieter
Wie kann ich mein Anschluss absichern
im voraus vielen dank
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Kann folgende Seite nicht öffnen ...
Begonnen von ossinator
16. Januar 2009, 15:45:12
versucht mal die Seite [url=http://www.pocketnavigation.de][b][color=blue]Pocketnavigation[/color][/b][/url] und dort das [url=http://www.forum.pocketnavigation.de][color=blue][b]Forum[/b][/color][/url] zu öffnen. Bei mir kommt nur eine Fehlermeldung. Bin dort aber bislang regelmäßig online gewesen (bis gestern).
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Probleme mit dem Internet! Update und surfen geht, aber.....
Begonnen von JFKJo
11. Januar 2009, 18:15:16
Hallo Leute,
so habe jetzt zu meinem neuen Rechner das Vista Home Prem. dazu bekommen! Habe alles soweit zum laufen bekommen. Hama WLAN stick rein, installiert und Vista hat dann auch gleich alles erkannt und unten rechts angezeigt das ne Verbindung zum Internet da ist!

Vista Updates gehen, Anfangs gab es noch noch Probleme, da der IE immer gesagt hat, das keine Inet Verbindung da ist. Jetzt geht es aber aufeinmal.

Nun habe ich das Problem mit den ganzen Programmen. Antivir, Kaspersky oder TuneUp können keine Updates machen. Es kommt immer die Meldung, dass keine Internetverbindung da ist, obwohl es unten rechts angezeigt wird und auch das Surfen geht!

Woran liegt das?

Vielleicht weis einer ja ne Lösung.

Mfg
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2 rechner mit wlan verbinden, Internet über 1. Rechner per Kabel an Kabel-Modem
Begonnen von dervulkan
11. Januar 2009, 17:11:38
Hallo,
ich habe folgendes Problem:

1. PC =  Notebook per Kabel am Kabel-Modem (ohne Wlan von unitymedia), Internet
2. PC + fritz Wlan Stick  = normaler PC, kein Internet
Beide PC haben als Betriebssystem Vista.

Ich möchte den 2. PC mit dem 1. PC per Wlan verbinden und dann mit dem 2. PC
über das Notebook=1.PC ins Internet.
Leider kann ich keinen Wlan Router á la FritzBox verwenden, da der I-Net Anschluß
über Kabel von Unitymedia ist.

Bin für jeden Tipp/Anleitung dankbar.

Ich habe schon überall gesucht (google usw.), aber alle Lösungen sind nur mit Router oder
Notebook per Wlan im Internet.
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Ping funktioniert aber keine Anzeige der Webseite
Begonnen von happyobi
11. Januar 2009, 14:33:35
Brauche dringend Hilfe,
surfe seit 3 Tagen durchs Netz und finde keine Lösung. Hier mein Problem.
Habe neuen Vista Home Premium Rechner und kann mit IE7 oder Firefox keine Internetseite anschauen(Webseite kann nicht angezeigt werden). Ping auf Google oder andere seiten funktioniert.
Gehe über ein Fritz 7050 Modem ins Netz(DSL). Habe noch einen XP Rechner angeschlossen und der funktioniert einwandfrei.
Hier ist noch die ipconfig.



Microsoft Windows [Version 6.0.6001]
Copyright (c) 2006 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

C:\Users\obi>ipconfig/all

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Heim
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Ethernet-Adapter LAN-Verbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : NVIDIA nForce 10/100/1000 Mbps Ethernet
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-22-68-3A-8A-03
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse  . . . . . . . . . . : 192.168.178.5(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
  Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.178.1
  DNS-Server  . . . . . . . . . . . : 192.168.178.1
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert
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komme ins internet nur "lokal"
Begonnen von lasvegas
07. Januar 2009, 10:36:41
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Hallo,
Habe folgendes Problem:
Ich komme mit meinem Pc mit Vista Premium nur lokal ins internet(LAN-Verbindung)
Mit meinem Rechner mit xp komme ich problemlos ins netz (auch LAN-Verbindung)und mit meinem Laptop mit Vista habe ich auch kein Problem, ins internet zu kommen (WLAN).
Habe einen Zyxel Router.
Kann mir da vielleicht jemand helfen?

Danke im Voraus
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."