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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."

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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Energieanzeige ist aus der Taskleiste verschwunden
Begonnen von Amarella
03. Januar 2009, 20:47:23
Hallo, nach einer Systemwiederherstellung ist die Energieanzeige in der Taskleiste nicht mehr vorhanden.

Wenn ich mir die Eigenschaften der Taskleiste anzeigen lasse, kann ich bei den Systemsymbolen, die immer angezeigt werden sollen, bei "Energie" keinen Haken mehr setzen.

Kann jemand helfen?

Vielen Dank im Voraus.
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Fehler bei allen downgeladenen Dateien - Windows Vista 32bit
Begonnen von Blackmoon00
02. Januar 2009, 01:33:13
Hallo,

ich habe mir vor 2 Tagen einen neuen Rechner mit im folgenden genannten Komponenten aufgebaut:

Motherboard - ASUS P6T Deluxe (Biosversion 0905 aktuellste)
Prozessor - Intel i7 920
Festplatte - Samsung HD501LJ (500 GB)
Grafikkarte - Gainward 1GB X HD4850 GS R
Arbeitsspeicher - Kensington DDR3 1066-7 6GB
USB-WLAN-Stick - DLink DWA 140
Laufwerke - LG DVD u. DVD-Brenner

Software die aktuelle installiert ist:
Windows Vista Ultimate 32bit SP1
Firefox 3.05
Internet Explorer 7
Nero 7 OEM
TrueCrypt 6
TuneUp Utilities 2009
o&o Defrag 10
Adobe Acrobat Reader 9
GData Internet Security 2009 allerdings hier nur der Antivirus

Internetzugang:

Kabel BW 20Mbit über Modem von KabelBW und dem daran angeschlossenen DLink DI-524 (Geschwindigkeitsmessungen sind Positiv!!)

PROBLEM: ?(
Egal welche Dateien ich aus dem Internet herunterlade (z.B. VLC-Player, O&O - Setupdateien usw.) ob gepackt oder ungepackt, diese sind grundsätzlich defekt. Ich habe mittlerweile auch den gesamten Rechner ein zweites mal aufgesetzt und bekomme den gleichen Fehler wieder. Meine Vermutung liegt an der Kombination zwischen dem DLink DWA140 und den auf dem Motherboard verbauten Ethernetcontroller von Marvell.

Ich habe auch versucht die neusten Updates bzgl. Treibern zu installieren allerdings ohne den Erfolg einer Verbesserung.

Kann mir vielleicht hier noch jemand einen Tipp geben was Ursache für dieses Problem sein könnte.

Danke
Blackmoon00
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Sicherheitscenter nervt.
Begonnen von geas
25. Dezember 2008, 17:19:07
hi,

ich habe bei mir das Windows Sicherheitscenter vollständig deaktiviert, inc. sämtliche dienste die damit zu tun haben.
[img]http://img.at-zero.de/sicherdeak.png[/img]
aber habe scheinbar doch etwas übersehen, denn nach jedem systemstart popt eine nervige sprechbladse auf und das hässliche rote sicherheits center icon wird im systray bereich angezeigt:
[img]http://img.at-zero.de/sicherheitshinweiseftl.png[/img]

weiß jemand was? :_:
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Kaspersky KIS9 lässt sich nicht installieren
Begonnen von Anreni
21. Dezember 2008, 10:11:45
Hallo Freunde, mich plagt mal wieder ein heftiges Problem, welches so unnötig ist wie ein Pickel in der Nase. Vielleicht könnt ihr mir mal einen Tipp geben.

Also , ... ich benutze seit einigen Monaten die Kaspersky Internet Security 2009. War sehr zufrieden. Lief super. Dann merkte ich, dass die Internetverbindung langsamer wurde, bzw.die Seiten sich wesendlich langsamer öffneten. Nun ja, die Ursache konnte ich nicht finden. Dann blockierte die Firewall von KIS den Netzwerkverkehr sporadisch , ohne Ankündigung und ohne mein Zutun. Das auch, obwohl die entsprechenden Programme ( IE Explorer u.s.w.) explizit freigegeben wurden. Ich konnte die Ursache nicht finden. Die Einstellungen waren genau wie auf meinem Ausweich-Computer und unverändert wie zuvor.
Nun ja dachte ich, und habe versucht KIS zu deinstallieren. Ging nicht ! Der Deinstallationsprozess stockte nach ein paar Minuten und auch zwei Stunden Wartezeit, indem die CPU immer 50% ausgelastet wurde im Leerlaufprozess. Es geschah nix weiter, so dass ich dieses Trauerspiel abbrach.
Anschließend versuchte ich KIS nochmals zu installieren, und erhielt immer wieder die Meldung, dass bereits eine andere Installation des KIS läuft und die jetzt gemachten Änderungen nicht übernommen werden können. Wenn ich ja klickte konnte ich zwar weiter installieren, aber die Firewall blockierte sofort alles. Ging also auch nur wenn ich die FW ausschaltete.
Wieder versucht zu deinstallieren...mit gleichem Ergebnis.

Rücksprache mit Support von Kaspersky: Ich erhielt ein Removel Tool. Auch dieses lief 2 Stunden ohne das sich was tat. Keine Aktivität ... nix... Einfach nur die Meldung Cleaning wird durchgeführt mit 50% CPU Auslastung. Ich brach auch das ab, da kein Zugriff auf die Festplatte C mehr festzustellen war.

Ein erneutes Starten des Cleaning bestätigte, kein KIS mehr vorhanden.

Ich versuchte neu zu Installieren mit gleichem Ergebnis. bla bla bla... die Änderungen können nicht übernommen werden da noch eine andere Installation von KIS läuft :wallbash

Ich fuhr im abgesicherten Modus hoch und reinigte die Registy manuell von KIS. Trotz Cleaning waren noch 111 Einträge vorhanden. In Programmen(86x) noch ein 1,6GB große Programmdatei. In Common Files ebenso. Alles manuell gelöscht.

Hier jetzt die wichtige Frage:

3 Einträge ließen sich nicht löschen... Zugriff verweigert.. habe alles versucht.. Rechte neu zugeteilt.. abgesicherter Modus... East Tec Eraser ... u.sw... nix die lassen sich nicht löschen...

Das sind die HKEY_Local_Maschine\System\CurrentControlSet\Enum\Root\Legacy\KLIM6 + KLIF + KLBG!
Wobei der KLBG Boot Guard dahinter steht.

Wie kann ich diese Einträge von KIS löschen? Wie erhalte ich Zugriff? Seit ich das Problem mit KIS habe kommt auch sehr oft beim Einschalten des PC die Meldung  ... boot\BDC fehlt und ich muss die Reperaturfunktion von Vista wieder durchziehen.
Sobald ich den Rechner vom Strom trenne kommt diese Meldung beim Booten.

Beim Support von KIS ist nicht durchzukommen. Auf Mails wurde bislang noch nicht geantwortet.

Ich bin momentan ohne Schutz unterwegs, was mich sehr wurmt, obwohl die Ursache wahrscheinlich nur die 3 noch übrig gebliebenen Einträge in der Registry sind.

FAZIT: Zwei Fragen brennen mir auf der Seele:
1. Wie kann ich Registy Einträge löschen auf die ich kein Zugriff habe?
2. Wie kann ich den Boot BCD dauerhaft in Ordnung bringen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen?

Gruß Anreni
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Free 64 Bit Firewall
Begonnen von chivez
19. Dezember 2008, 12:33:02
Hey, suche eine Free-Firewall für Vista 64.
Könnt ihr mir das empfehlen?

Die Comodo Firewall hab ich schon gefunden...sagt mir aber nicht so zu.
Hoffe das ist das richtige Unterforum, wenn nicht bitte verschieben.
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Internetverbindung nur manchmal vorhanden + 80072EFD Fehler (bei update)
Begonnen von Kain LaVey
19. Dezember 2008, 11:47:53
Hallo,

folgendes: Ich hatte einen Virus auf dem PC. In erster Linie hat der nur nervige PopUps gemacht. Ob der auch das Inet behindert hat weiß ich nicht. Da ich eh vor hatte den Rechner komplett neu aufzusetzten hab ich das ignoriert und einfach Windows (VISTA HOME PREMIUM 64bit) komplett neu Instaliert und während der Installation auch meine beiden Festplatten platt gemacht (dauert bei vista ja keine 10 Sekunden).

Nun meine 2 Probleme:

Einmal hab das Problem, dass ich beim WindowsUpdate immer den Fehler 80072EFD bekomme. (Er läd dann immer ein paar % bricht dann ab, instaliert die runtergeladenen und gibt error 80072EFD aus)

Dann mein Hauptproblem:
Ich gehe per Router ins Netzt. Bisher hatte ich nie Probleme. Stecker in den PC und internet läuft. Seit dem ich formatiert/neuinstaliert habe hab ich aber das Problem, dass das Internet nur manchmal geht.

Sprich ist bekomme keine Verbinung zum Internet. Manchmal zeigt er mit unten rechts nur die beiden PCs (ohne weltkugel) manchmal aber ach die beiden PCs mit Warndreieck(eingeschränkte konektivität). Wenn ich dann meinen Stecker nochmal rausziehe, kurz warte und wieder reinstecke gehts manchmal wieder, aber auch nicht immer. Das ist freaky ... hab erst an nen Wackelkontakt im Kabel gedacht, aber wenn ich das Kabel an meinen Laptop anschließe gehts immer ohne Probleme :(

Wenn ich da auf Diagnose/Reperatur klicke sagt er mir meistens "IP neu zuweisen", bringt aber auch nix.

Da ich keine Ahnung von Netzwerken etc habe wärs super wenn ihr mir da helfen könntet. Habe bisher nix nach der Formatierunge gemacht außer: Windows Update. Grafik und Soundtreiber geladen und instaliert. Antivir geladen und installiert. Firefox geladen und instaliert.

Muss ich noch irgendwas einstellen damit das ordentlich funktioniert???

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Firewall umgehen
Begonnen von stoneagem
10. Dezember 2008, 20:08:29
wir haben hier im sutdentenwohnheim ne neue firewall,astaro wenn die villt jemand kennt.natürlich ist hier allerhand gesperrt und online zocken kann man eh vergessen.auf geblockte seiten zu gehen ist ja durch atunnel oder durch anonymouse kein problem.aber geht das mit programmen auch dasss ich zum beispiel online spielen kann oder manche programme(xfire,hamachi) können keine verbindung mit dem internet herstellen.habe weder adminrecht oder kann anders iwe auf die firewall zugreifen.bringt es was wenn ich selber einen proxy aufsetze?wenigstens für den ie?
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avg free.-. side-by-side-konfiguration ungültig
Begonnen von Lars199494
06. Dezember 2008, 09:25:55
Hallo
Ich habe Vista ultimate 64 bit.
2,6 Ghz dual core.
2 GB arbeitsspeicher.
512 mb graficspeicher.

mein problem ist das wenn ich afg free(deutsch) starte folgende meldung kommt:
C:\Prpgramm Files (x86)\AVG\AVG8\acgtray.exe
Diese Anwendung konnte nicht gestartet werden, da die Side-by-Side-Konfiguration ungültig
ist. Weitere Informationen finden Sie im Anwendungsereignisprotokoll.

Komisch ist nur das es schon lief. Als ich es installiert habe lief es 1 - 2 wochen und dan nicht mehr. Ich weiß nicht genau was ich gemacht habe das, das nicht mehr geht.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
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[Patchday] Microsoft kündigt acht Security Bulletins an
Begonnen von ossinator
05. Dezember 2008, 11:39:42

Am kommenden Dienstag, 9. Dezember, ist der letzte Patch Day in diesem Jahr. Microsoft hat noch einmal acht Security Bulletins in Aussicht gestellt. Sechs davon sollen sich mit als kritisch eingestuften Sicherheitslücken in Microsoft-Produkten beschäftigen. Die beiden übrigen werden nur als wichtig bezeichnet.

Mindestens eine kritische Schwachstelle soll im Internet Explorer beseitigt werden, der wohl wieder ein kumulatives Sicherheits-Update erhalten wird. Auch Microsoft Office wird erneut mehrfach bedacht. Word und Excel sowie der SharePoint-Dienst erhalten je ein Security Bulletin, zudem ist Office auch von einer Sicherheitslücke in Microsofts Entwickler-Tools betroffen. Hier sind es MS Project, Frontpage, Visual Studio .NET, Visual Basic und Visual Foxpro, die eine gemeinsame Schwachstelle aufweisen.
Hinzu kommen zwei nicht näher bezeichnete, als kritisch eingestufte Anfälligkeiten in Windows sowie eine weniger problematische im Microsoft Search Server.

Außerdem wird Microsoft sein Malware Removal Tool in einer neuen Version bereit stellen. Drei nicht als sicherheitsrelevant betrachtete Updates komplettieren den Microsoft Patch Day im Dezember.

[url=http://www.microsoft.com/technet/security/bulletin/ms08-dec.mspx][b][color=blue]Microsoft Security Bulletin Advance Notification for December 2008[/color][/b][/url]
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System-Sicherheit online testen
Begonnen von ossinator
01. Dezember 2008, 10:56:33
Im Zusammenhang mit [url=http://www.go-windows.de/forum/windows-vista-64-bit-versionen/firewall-probleme-(/][color=green][b]diesem Problem aus dem "Windows Vista 64-Bit-Versionen"-Forum[/b][/color][/url] hier drei Test-Möglichkeiten, wenn Ihr wissen wollt, ob die Firewall richtig konfiguriert und auch sicher ist.

[url=http://www.heise.de/security/dienste/portscan/test/go.shtml?scanart=9][color=blue][b]Heise Security [/b] [/color] [/url]
Die Heise-Security-Webseite bietet unter anderem den c‘t-Netzwerkcheck an. Nach Angabe des Systems und des gewünschten Testumfangs startet der Portscan. Die Testergebnisse eignen sich auch für
Experten sehr gut.

[url=http://security.symantec.com/sscv6/default.asp?langid=ie&venid=sym][color=blue][b]Symantec Security Check[/b][/color][/url]
Der Security Check von Symnatec ist ebenfalls ein kostenloser Online-Service, der die Firewall auf offene Ports hin prüft. Zusätzlich wird auch die Sicherheit von Windows durchleuchtet. Das Ergebnis des Scans ist dank Tipps und leicht verständliche Erklärungen auch für unerfahrene Benutzer gut nachvollziehbar.
Der Symantec Security Check bietet des Weiteren auch einen Online-Virencheck, der kostenlos verwendet werden kann.

[url=http://webscan.security-check.ch/test/][color=blue][b]Securtiy-Check.ch [/b] [/color] [/url]
Diese Webseite stellt drei Tests kostenlos zur Verfügung. Der Quick Scan liefert schnelle Ergebnisse und stellt übersichtlich dar, welche Ports geöffnet und welche geschlossen sind. Mit zusätzlichen Angaben wie dem Namen lässt sich auch leicht herausfinden, für welche Zwecke der jeweilige Port benutzt wird. Der große Scan überprüft neben den offenen Ports auch weitere Schwachstellen PCs, hierfür werden diverse Attacken simuliert.

Viel Spaß beim Testen.
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Firewall Probleme :(
Begonnen von Cienne
01. Dezember 2008, 09:58:51
Hey,

ich kann seit kurzem mein Windows firewall nicht mehr einschalten. Als Fehler wird mir einfach gesagt: "Konnte nicht gestartet werden" - aber leider keine Fehlermeldung.

Daher gleich die 2. Frage, kennt Ihr eine (gut) Firewall für Windows Vista 64Bit ? Ich habe per google keine einige gefunden, die auch auf 64Bit läuft. :/

Grüße, Nico
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Sichern und Wiederherstellen
Begonnen von blippin
30. November 2008, 16:57:02
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Hallo! Ich bin neu hier und habe folgendes Problem: Nachdem ich vor einem Monat mit Vista's Sichern und Wiederherstellen ein Festplattenbackup gemacht habe und er nun (einen Monat später) das automatische Update startete, brach die Sicherung Mittendrin mit folgendem Fehler ab:

zugriff verweigert (0x80070005)

Ich habe das Programm natürlich auch nochmal manuell gestartet und als Admin ausgeführt - das selbe Problem. Selbst nachdem ich meine Firewall testweise beendet hatte trat keine Besserung ein. Ich bin leider auf regelmäßige Sicherungen angewiesen! Habt ihr einen Tipp für mich? (Zumindest wie ich sehen kann bei welcher Datei er keinen Zugriff bekommt oder natülich wäre noch besser wenn ich die Sicherung durchführen könnte)

Gruß

Blippin
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Problem mit Internet seit Neustart
Begonnen von sasuke9999
26. November 2008, 19:04:18
Guten Tag.
Heutemusste ich beim hohcfahren meines Laptops( Toshiba A100) feststelleb das sowohl die eingeschränkten Benutzer als auch das Internet nicht merh gehen. Gestern zeigt Windows noch auf dem herunterfahr button das Update Symbol. Von daher nahm ich an das es an einem Update liegen konnte udn habe die letzen Updates deinstalliert. DasProblem bleibt aber bestehen. Nun kommt immer dei Fehlermeldung: [code]Es konnt keine Verbindung mit einem Windows Dienst hergestellt ... Es konnte keine Verbindung mit dem dienst Benachrichtigungsdienst für Systemereignisse hergestellt werden. Daher können sich eingeschränkte Benutzer nicht am System anmelden. Wenn sie Administrator sind,erhalten sie weitere Detauls bezüglich dieses Feh[/code]  dann ist die Nachricht zu Ende. Beim Internet Symbol(2monitore) kommt die Nachricht [code]Verbindungsstatus unbekannt Der Abhänigkeitsdienst oder die Abhänigkeitsgruppe konnte nicht gestartet werden.[/code]

Dementsprechend hab ich über services.msc versucht die Dienste zu starten. Bei DHCP-Client steht nur "Wird gestartet". nun weis ich nicht mehr weiter.
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sporadischer WLAN Abbruch seit SP1
Begonnen von Digitaleve
23. November 2008, 21:41:48
Hallo zusammen!

Ich hab jetzt schon in etlichen Foren gesucht aber bisher kein passendes Thema, bzw. auch Lösungen dazu gefunden....

Hier mein Problem:
Seit ich SP1 installiert hab, bricht meine WLAN-Verbindung zum Router mit der Meldung "eingeschränkte Konnektivität" ständig ab, mal nach 5 Minuten, mal nach einer Stunde. Zu beheben ist das dann nur durch einen Neustart.
Allerdings funktioniert alles einwandtfrei mit einem LAN-Kabel.

Ich hab jetzt schon versucht SP1 wieder zu deinstallieren, hat aber nichts gebracht. Inzwischen ist es wieder drauf.

Auch am Router scheint es nicht zu liegen, den hab ich ausgetauscht (vorher Fritzbox, jetzt Samsung).

Die Signalstärke ist immer ausgezeichnet.

Auch im Gerätemanager keine Konflikte und Treiber für mein Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG Network Connection
auf dem neuesten Stand.

Ich benutze Antivir, die Vista Firewall und Spybot SD resident aber alles schon ausgeschaltet, geht trotzdem net (lange).

Hier noch weitere Infos zum System:

IP Configuration:

Hostname  . . . . . . . . . . . . : Kati-Notebook
  Prim„res DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein
  DNS-Suffixsuchliste . . . . . . . : samsung.router


Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG Network Connection
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-1B-77-88-BD-A1
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse (Auto. Konfiguration): 169.254.240.5(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.0.0
  Standardgateway . . . . . . . . . :
  DNS-Server  . . . . . . . . . . . : 85.255.112.110
                                      85.255.112.172
  NetBIOS ber TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert

Ich hoffe jemand weiß Rat!  :grübel

Lg Eve
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Maus hängt ständig - woran liegts ? Maus, Grafikkarte oder USB-Anschluss ?
Begonnen von Seattle
22. November 2008, 16:26:16
Hallo,

ich kämpfe seit ca. 2 Wochen mit meiner Mini-USB Maus am Notebook. Teilweise reagiert sie gar nicht (Infrarot-Licht ist dann auch vorübergehend aus), aber was sie nun ständig macht, ist dass sie überall "hängen" bleibt. Scrollt man z.B., dann löst sich der Cursor nicht mehr vom Scrollbalken bis man zig mal wieder links oder rechts die Maus angeklickt hat. Der Linksklick auf ein Element bringt beim ersten Mal auch nichts mehr. Der Cursor respektive die Maus bleibt erst mal am Button "kleben" und es sind wieder zig Klicks notwendig, um die Maus wieder vom Objekt zu lösen.

Nun seid Ihr ja auch keine Hellsehen - aber vielleicht hatte Jemand das ja ebenfalls schonmal und weiß, ob dieses Verhalten an einem Defekt der Maus selbst - der Grafikkarte - oder dem USB-Anschluss des Notebooks liegt ?

Gruß,

Seattle
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Vista Startfehler 0x0000C1F5...brauche dringend Hilfe!
Begonnen von Ence
20. November 2008, 21:37:22
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Hi allerseits !

Ich versuch euch mal mein Problem datailiert zu schildern...

Als ich heute Abend von der Schule Heim gekommen bin, starte ich meinen Rechner, geh nochmal aufs Klo. Als ich vom Klo wieder komme fragt mich der PC, ob ich Windows Normal starten will, oder im abgesicherten Modus usw. Habe alle versucht, doch jedes mal hat kurz ein Bluescreen aufgeblinkt und ich war wieder bei dem Bootscreen (kann man das so nennen ?). Dann hat mir wer den Tipp gegeben, die Vistainstallations CD einzulegen und im BIOS einzustellen, dass er vom CD Laufwerk booten soll. Nach nem langen Ladebalken erscheint mir plötzlich der Bleascreen mit folgendem Inhalt:


"A problem has been detected and Windows has been shut down to prevent damage to your computer.

If this is the first time you've seen this stop error screen restart your computer. If this screen appears again, follow this steps:

Check to make sure any new hardware or software is properly installed. If this is a new installation, ask your hardware os software manufactorer for any Windows updates you might need. If problems continue, disable or remove any newly installed hardware or software. Disable BIOS memory options such as caching or shadowing. If you need to use Safe Mode to remove or disable components, restart your computer, press F8 to select Advanced Startup Options, and then select Safe Mode.

Technical information:
*** STOP: 0x0000C1F5 (0x0000000000000000 0x0000000000000000 0x0000000000000000 0x0000000000000000)"


Ich also PC neugestartet, der Fehler tauchte wieder auf. Anschließend hab ich mich an den Laptop meines Bruders gesetzt und nach dem Problem gegoogelt und musste mit Entsetzen feststellen, dass dieser Fehler anscheinend schon öfter aufgetaucht ist. Irgendwo hab ich dann gelesen, dass man über F8 ins "Advanced Boot Option"-Menü gelangen kann und mit "Disable Driver Signature Enforcment" ne bestimmte Datei löschen, dann mit der Vista CD starten, dann sollts wieder gehen. Der Fehler kam wieder. Nach ner halben Stunde diversem Forumgewühle fand ich dann das hier:


[quote]Theoretisch kann man das auch ohne Neuinstallation fixen. Dazu müsste man z.B. mit der Ubuntu 8.10 Live CD auf dem defektem NTFS Volumen den Ordner /$TxfLog in ~/$Extend/$RmMetadata löschen. Danach muss man von einer Vista DVD starten und die Reparatur durchführen. In den meisten Fällen ist das System ohne Neuinstallation wieder lauffähig.

Das Problem an der Sache ist, solange sich die defekte $TxfLog im Volumen befindet, wird man auch keine Neuinstallation durchführen können, da das Setup auch darüber stolpern wird. Hier bräuchte man dann eine Windows 2000, XP o. Linux CD um das Volumen zu formatieren oder, wie gesagt, über Linux die defekte Datei löschen.[/quote]
Quelle: http://www.winfuture-forum.de/index.php?showtopic=153898&st=15

Daraufhin wollt ich mir dieses "Ubuntu" runterladen, doch da steht andauernd was von Linux. drum hab ich mal die Finger davon gelassen. Richtig so, Ja ? Nein ?



Nach vielen erfolglosen Versuchen meinen Rechner wieder auf trab zu bekommen, hab mich dann dazu entschlossen hier um Hilfe zu fragen. Hoffe hier kann mir wer helfen. Wenn möglich würd ich gern irgendwie meine Daten wegsichern, falls ich den PC neu aufsetzen muss, das wäre mir sehr sehr wichtig.

Und bitte verweißt mich nicht auf diese Seite (http://support.microsoft.com/kb/946084), denn anscheinend bin ich zu blöd um dort eine Lösung zu finden :<  (Falls die Lösung doch bei dieser Seite zu finden ist, wärs toll wenn mir wer ne genauere Anleitung dazu schreiben könnte)



Die technischen Daten meines PCs weiß ich jetzt auf die schnelle nicht alle auswendig, müsst ich erst die Rechnung suchen.
Was mir auf die Schnelle einfällt ist:

Prozessoer: Intel Core 2 Dou 2x2,4GHz
Arbeitsspeicher: 4048 MB DDR-2
Grafikkarte: NVidia G-Force 8800 GT (ziemlich sicher)


Bitte um schnelle Hilfe, kann nicht leben ohne meinen PC :<

Mfg Ence
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Bluescreen wegen nforce sata treiber, obwohl ich kein nforce habe!
Begonnen von Ulti
18. November 2008, 09:00:24
Grüetzi mitenand xD

Ich bin durch googeln auf den Beitrag -[url=http://www.go-windows.de/forum/hardware-treiber/vista-blue-screen-wegen-nvidia-nforce(tm)-sata-driver/?PHPSESSID=892732671d08fd38513a86ecd942861c]http://www.go-windows.de/forum/hardware-treiber/vista-blue-screen-wegen-nvidia-nforce(tm)-sata-driver/?PHPSESSID=892732671d08fd38513a86ecd942861c[/url]- gestossen, dieser behandelt jedoch nur das thema für boards welche einen nforce chipsatz haben.

Mein problem ist folgendes, seit einigen Wochen ( ich kann nicht genau sagen ab wann) erhalte ich Bluescreens und wenn ich dann Vista eine Problemlösung suchen lasse kriege ich die Meldung dass der nforce Serial-ata treiber das problem veruhrsacht  haben soll.
Interessant ist jetzt die tatsache dass ich ein Gigabyte mainboard habe das einen ati chipsatz hat und keinen nforce!

Bevor ich die specs poste folgendes: vor ca. einem guten halben bis 3/4 Jahr habe ich auf einen Phenom umgestellt und mir dann ein AM2+ Board geholt, mein altes war ein Asus, welches -natürlich- nforce hatte. Interessant wird das ganze, dass ich die Bluescreens erst seit 2-3 Wochen erhalte, ein zusammenhang mit dem alten board ist also nicht so wirklich herzustellen, zumindest nicht direkt.

So nun zu den Specs.

Mainboard:  Gigabyte GA-MA790FX-DQ6, Bios Rev4
http://www.gigabyte.de/Products/Motherboard/Products_Overview.aspx?ProductID=2614
Prozessor: AMD Phenom 9600 Black  (bin mir grad nicht 100% sicher weil ich den therad von der arbeit aus verfasse *hust* ^^ )
Ram: Mushkin XP2-8500 2x2GB (1066er ram, manuell eingestellt im bios da er sonst nur 800 läuft, aber eigentlich 1066 unterstützt)
Grafikkarte: Zotac GTX 280 AMP! ( ganz frisch seit 3 tagen ^^ )
Festplatten: 1x 500gb WD HDD  und 1x750gb.  Nix raid, nur Sata platten seperat angeschlossen.

Zum Mainboard: Habe ich ausgewählt weil sich kumpel in hardware foren rumgetrieben hat und die meinten das des am besten mit dem phenom klar kommt ( damals wo ich das gekauft hab, also vor ca. 3/4 jahr). Rev 4 weil es auf dem board das einzige bios rev ist das halbwegs stabil läuft.  Wie gesagt, bis anhin lief der rechner einwandfrei ausser ab und zu ein paar Blackscreens wo aber der Nvidia-Graka treiber schuld ist der sich mit 2 Monitoren etwas beisst.
Den neusten Chipset driver habe ich bereits von Gigabyte runtergeladen und installiert, kein effekt.


Ich werde heute abend nochmals im bios etwas rumprobieren, ob ich da am sata controller etwas basteln kann.
Mich verwirren einfach 2 tatsachen
1) Ich hab wider mal nix gemacht und der rechner wird plötzlich instabil, hat da vista was gemurkst im hintergrund?
2) Warum motzt vista ich soll meinen Nforce chipset driver updaten WENN ICH DOCH GAR KEIN NFORCE CHIPSET HABE *kopf auf den Tisch hau*


Letzte möglichkeit wäre natürlich neu aufsetzen aber 1) hab ich da nicht soo wirklich lust drauf und 2) kann mir keiner garantieren dass ich danach nicht die selben probleme haben werde.
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Windows Mail Probleme
Begonnen von Mikeelster
13. November 2008, 12:27:07
Hallo,
ich habe auf meinem Laptop Windows Vista Home Premium und benutze Windows Mail für meine E-Mails.
Ich habe zwei Probleme mit dem Programm.

1. Ich kann keine Word-Dokumente aufmachen. Es kommt immer die Fehlermeldung "Der Datei ist kein Programm zur Durchführung dieser Aktion zugeordnet. Erstellen Sie eine Zuordnung in der "Systemsteuerung" unter "Zuordnungen festlegen"." Das Problem tritt aber nur mit Word-Dokumenten auf. Excel, PowerPoint oder Pdf-Datein z.B. kann ich öffnen. Word ist auch als Standardprogramm angegeben.

2. Immer wenn ich einen Anhang öffnen will, stürzt Windows Mail ab. Der Anhang wird zwar gespeichert bzw. geöffnet, aber Windows Mail stürzt ab.


Vielen Dank schon mal für die Hilfe