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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort i-net
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Fehler-zum Glück ohne Auswirkung
Begonnen von walter
26. Juni 2009, 20:26:58
Hallo!

Ja,sowas gibt es auch :)) Es geht um die beiden kleinen Computer rechts unten in der Taskleiste.Nach dem Start kam da immer ein rotes Kreuz kurz danach das gelbe Ausrufungszeichen,nach der Einwahl ins Internet verschwand dieses.Heute ist mir aufgefallen das es jetzt nicht mehr so ist,das gelbe Zeichen bleibt aber alles läuft wie immer.Sollte mir das Sorgen machen ?

Anbei mal ein Bild von dem ich glaube das dieses rote Kreuz vorher auch nicht da war.Was kann da passiert sein ?

Gruß walter

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Explorer und Firefox zeigen keine Internet-Seiten an trotz Internet Verbindung
Begonnen von mskirata
15. Juni 2009, 23:59:39
« 1 2
Hallo,

vor geraumer Zeit fing alles damit an, dass mein Antiviren-Programm keine Updates mehr downloaden konnte. Infolge dessen habe ich mir die neuesten Windows Vista-Upgrades downgeloaded. Hiernach wurde der Explorer 8 anstelle des 7er installiert und es konnten keine Seiten mehr angezeigt werden. Ich konnte jedoch anhand einer fabelhaften Skype-Verbindung feststellen, dass eine Internet-Verbindung in ausreichendem Masse vorhanden ist. Nach der hier im Forum bereits angesprochenen Deinstallation des IE 8 funktionierte der IE 7 wieder hervorragend, jedoch lud ich mir vorsichtshalbe noch den Installer von Firefox herunter. Nun kam es, dass eines Nachts mein liebes Betriebssystem selbstaendig die neuesten Upgrades herunterlud und installierte. IE 8 war wieder da, ich deinstallierte ihn, aber bei deinstallation weiterer Updates vom selben Datum zeigte mir das System "FATAL Error" an. Es funktioniert nun kein IE 7, kein IE 8 und auch Firefox zeigt mir ebenfalls an, dass keine Internetseite aufegrufen werden kann, da keine Internet-Verbindung. UND SKYPE LAEUFT NACH WIE VOR WIE GESCHMIERT.

Was tun???

Danke und beste Gruesse aus Alabama

Tom
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WoW Installation bricht ab
Begonnen von Robin99
31. Mai 2009, 12:01:58
[quote author=Canon link=topic=10993.msg125110#msg125110 date=1239630468]
Hallo,

sicher, dass könnte ich machen, doch ist das ja nicht Sinn der Sache.

Die Frage ist und bleibt: Warum ist das überhaupt so und ist es normal, dass bestimmte Programme darin aufgenommen werden müssen?

Habt Ihr das auch? Das wäre interessant zu wissen.
[/quote]

Ich versuche grad verzweilfelt WoW zu installieren. Bei 99% meint der Eine Datei nicht umbenennen zu können. Trodz Adminrechten :grübel mal gucken ob es ohne die Dateiausführungsverhinderung geht :rolleyes:

edit: Nein Hat nnicht funktioniert. Ich bekomme bald die Kriese :wallbash:

edit2: Danke Netzmonster für Die "neueröffnung" :D Problem hat sich allerdings schon erledigt. Musste es nur mit dem Kompaktiblitätsmodus ausführen.

Also :closed
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Komme mit Vista nicht ins Internet - Wifi link 5100 agn
Begonnen von sconi
14. Mai 2009, 21:26:34
Hi,

ich habe seit ein paar Tagen den [b]ASUS N50VC-FP113C[/b] mit der [b]Wifi Link 5100 agn[/b]
Wlan-Karte.

Leider komme ich damit nicht ins Internet. Erreiche nicht mal den Router ([b]Zyxel von Arcor[/b]),
wenn ich 192.168.1.1 eingebe. Hab auch versucht, ihn anzupingen.

Hab deswegen den Wlan-Stick von Siemens installiert. Damit funktioniert es ohne Probleme.
Genauso wie mit nem anderen Laptop und PC, mit denen ich parallel ohne Probleme ins Netz komme.

- Habe beim Router keinen Mac-Filter aktiviert.
- Treiber vom Wifi 5100 wurde aktualisiert
- Firewall testweise ausgeschaltet


Hier die Daten, wenn ich ipconfig /all eingebe
[i]Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : sconi-PC
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Intel(R) WiFi Link 5100 AGN
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-21-5D-C2-09-F6
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Ethernet-Adapter LAN-Verbindung:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Realtek RTL8168C(P)/8111C(P) Family PCI-E
Gigabit Ethernet NIC (NDIS 6.0)
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-24-8C-67-03-68
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Tunneladapter LAN-Verbindung* 6:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Microsoft-ISATAP-Adapter
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-00-00-00-00-00-00-E0
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Tunneladapter LAN-Verbindung* 7:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : isatap.{717B665C-D58E-467F-9752-1836630A6
AB5}
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-00-00-00-00-00-00-E0
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Tunneladapter LAN-Verbindung* 12:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Teredo Tunneling Pseudo-Interface
  Physikalische Adresse . . . . . . : 02-00-54-55-4E-01
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
[/i]

Wäre für jede Hilfe dankbar. Bin schon seit Tagen am rätseln
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geimeinsame nutzung der inet verbindung mit umts stick
Begonnen von MC Kay
07. Mai 2009, 10:27:12
hi ho

so ich habe folgendes problem ich habe einen inet umts stick und ich möchte das meine kumpels wenn ich ein wlan netzwerkaufmache darüber surfen können.

so also ich muss dazu sagen das ich das schon mal hin bekommen habe funktioniert aber immer nur bei ersten mal wenn ich mal mein vista platt gemacht habe. es war immer so wenn das vista neu drauf war habe ich den stick rein gemacht und war im inet, dann habe ich ein wlan ad hoc netzwerk aufgemacht und eingerichtet da stand denn beim ersten mal immer gemeinsame nutzung der inet verbindung aktiviern. das hat auch alles wunderbar geklappt alle die im wlan netzwerk warne konnten über meinen stick surfen.

so nun wollte ich das am nächsten tag wieder machen und habe alles genau so gemacht. beim einrichten des wlan zeigt er mir aber nicht mehr an das ich die gemeinsame nutzung der inet verbindung aktiviern kann. so nun halt rechte maustaste auf eigenschaften gemacht beim meinen stick und dem wlan und auf gemeinsame nutzung aktiviern geklick aber pustekuchen es geht nicht.

kann mir wer helfen wo liegt der fehler??

mfg mc kay
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Internet mit Windows 7 Langsamer
Begonnen von Picolo
06. Mai 2009, 18:05:45
Mir ist heute aufgefallen das mit Windows 7 mein Internet Langsamer geworden ist :(

Hab ein Acer Aspire 7330. Kann ich was machen damit es wieder schneller wird?
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PC über Netzwerk steuern
Begonnen von Blumenkind
06. April 2009, 19:34:12
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Gibt es irgendein freeware-Programm, womit man den PC über das Netzwerk seterun kann? Also runterfahren, neustarten, etc.
RealVPC hab ich schon gefunden. Das unterstützt aber in der Free-Version kein Vista
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Wie WLAN beim Samsung NC10 ausschalten
Begonnen von ossinator
20. März 2009, 20:37:07

Ich habe mir heute das Samsung NC10 Netbook gekauft. Nun frage ich mich, wie ich mittels Tastenkombination (oder auch anders) die WLAN-Funktion deaktiviere.
Theoretisch sollte dies mit der Kombination Fn + F9 funktionieren. Tut es aber nicht. Vorne links am Gerät sind einige LED die u.a. auch die WLAN-Funktion anzeigen. Diese leuchtet blau. Wenn ich die WLAN-Funktion in der Netzwerkkonfiguration deaktiviere, bricht die Verbindung ab, die WLAN-Funktion scheint deaktiviert. Allerdings leuchtet die LED weiterhin.

Weiterhin bin ich mir nicht sicher, wann Bluetooth an oder aus ist. Woran erkenne ich das. Bei Dell gibt es ein Symbol in der Taskleiste dafür. Bei Samsung anscheinend nicht. Bluetooth funktioniert mit meinem E71 und dem Netbook.

Hat jemand von euch dieses Netbook und kann dies bestätigen oder mir einen Rat geben? Ich möchte durch die Deaktivierung Strom sparen.
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Komme über Netzwerk und Router nicht ins Internet
Begonnen von Max-MO
15. März 2009, 08:56:26
« 1 2
Hallo,
ich habe mir jetzt endlich mal einen Notebook geleistet, ein Acer Aspire 8930, auf diesem ist Vista installiert.
Nun habe ich das Problem dass ich über eine Netzwerkleitung zum Router nicht mehr ins Internet komme.
Also meine Laptop erkennt nicht mal wenn ich das RJ45Kabel einstecke,
da heißt es immer noch es ist kein Kabel drinnen,
normal muss ich ja nur das Kabel einstecken und er müsste es automatisch erkennen oder?
Gibt es da noch eine Einstellung die man ändern muss?

Dachte schon die Netzwerkkarte ich defekt,
doch kann ich mit einem Crossover-Kabel ein Netzwerk erstellen und da geht die Karte.

Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.

Gruß Max
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Alice wlan verbindung trotzdem kein internet
Begonnen von dreamingnina
07. März 2009, 20:34:09
Hallo erstmal ,
Ich habe am Mittwoch einen neuen Pc bekommen (Inspiron 530). Er hat das Betriebssystem vista , was für mich zwar völlig neu ist aber kein ding der unmöglichkeit  :wink
Ich habe alice und auch das passende w lan modem. Hatte auf meinem alten rechner (xp) keine probleme ins internet zukommen und jetzt schon.
Er stellt zwar eine verbing zwischen dem Router und dem Pc her , jedoch keine internet verbindung.
Ob ich jetzt bei der Alice einwahl oder bei der PPPoE verbing mich versuch einzuwählen, kommt immer eine bzw. immer eine andere Fehlermeldung; das die remouterverbing abgebrochen sei oder das mein kennwort bzw. mein Benutzername falsch sind!
Kann mir einer bitte helfen ich verzweifle langsam  :-\
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Probleme mit Konfiguration des LAN-Netzwerks inkls. internet!!!
Begonnen von need help- get help
18. Februar 2009, 16:40:02
« 1 2
Hallo, ich will demnächst eine LAN-Party veranstalten (mit 8 Rechnern |für kabel und switches is gesorgt).

[u]Problem:[/u]

Um ein stabiles LAN-Netzwerk für die LAN-Party zu erstellen sollten soweit ich weis die IP-Adressen bis auf die letzten 3 Ziffern immer gleich sein und die[b] Subnetzmaske auf 255.255.255.0 [/b], aber erstens weis ich nicht [u]Was genau[/u] ich bei Standardgateway einstellen/geben soll und zweitens auch nicht bei DNS-Server (Bevorzugter |Sowie Alternativer)

Außerdem hab ich es mit i-welchen daten (zahlenreihen) also für Standardgateway/DNS-Server aus dem Internet versucht aber als ich es eingestellt hatte kam ich nicht mehr ins i-net, dann musste ich alles wieder auf automatisch stellen!

[b][i][u]NUN WÜRDE ICH GERNE WISSEN WAS ICH FÜR die Standardgateway UND den DNS-Server EINGEBEN MUSS!![/u][/i][/b]

ODER: Kann man vllt die Standardgateway und  den DNS-Server auch weglassen?

:leseÜbrigens alles auf Automatisch beziehen lassen ist keine Lösung! Zwar bei den meisten unserer Spiele funktioniert es auch so DOCH NICHT BEI ALLEN!! :lese

Ich benötige die Hilfe für beide Betriebsystem (XP und Vista)

Schonmal danke im vorraus!!

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pc fährt sich ständig runter im internet und startet mit blue screen
Begonnen von nessae140584
09. Februar 2009, 20:27:10
Hallo zusammen,

ich bin seit einigen Tagen echt am verzweifeln, sobald ich mit meinem Laptop ins Internet gehe dauert es wenige Minuten und mein Rechner fährt sich einfach runter und dann wieder hoch. Vor dem hochfahren wird der Monitor blau und wenn er sich dann hochgefahren hat erscheint eine Mitteilung mit folgendem Fehlercode:

Problemsignatur:
Problemereignisname: BlueScreen
Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031

Zusatzinformationen zum Problem:
BCCode: a
BCP1: 00000064
BCP2: 00000002
BCP3: 00000001
BCP4: 88609EDE
OS Version: 6_0_6001
Service Pack: 1_0
Product: 768_1

Hab auch schon Kasperski durchlaufen lassen, aber der findet nix....Ich hoffe, jemand kann mir helfen, denn es ist echt lästig.

Vielen dank im voraus.
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Ceptronic W-Lan Karte und Fritz.box keine Verbindung
Begonnen von schumayker
05. Februar 2009, 22:38:39
Hallo Leute.

Ich habe folgendes problem.

Windows Xp aufm Laptop, mit Service Pack 3 und allen Updates.


habe eine Ceptronic W-Lan Karte mit 54 MBit .

und diese Fritz Box, älteres Model

http://cgi.ebay.de/AVM-FRITZ-Box-SL_W0QQitemZ290292104770QQcmdZViewItemQQptZDE_Computer_Peripherie_Netzwerk?hash=item290292104770&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=66%3A2|65%3A1|39%3A1|240%3A1318


Nun.

gestern habe ich die WLan karte im laptop eingebaut, treiber installiert, karte verbindet mit Router über wlan und internet tut.

heute tuts plötzlich nicht.

Windows Meldung ,,Keine bzw. eingeschränkte Konnektivität,,

Habe alles Probiert aber klappt nicht.
habe internet auch mit einer US Robotics WLan Karte getestet, das selbe Problem.

Tut mal und mal nicht.


Gibt es ein extra WLan Programm was mit Probleme genauer schilder.


Laut windows gibt der WLAn Router mit keine Netzwerkadresse.

Im Haushalt ist auch ein anderer Laptop mit intgr. WLan , dieser TUT IMMER, der hat aber auch Vista drauf.

Ich weiss keinen Rat mehr.

Fritz Box Einstellungen :

811 b+g
Sichereit: Kein WPA kein WEP verschlüsselung, kann eig jeder rein.


Die Empfangsbalken der WLan Karte zeigen auch immer 3-5 Balken aber kriege keine Verbindung.

Hoffe hier auf Hilfe.

Danke
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Wie schnell/gut ist eure I-Net-Verbindung?
Begonnen von CapTcha
02. Februar 2009, 20:07:14
« 1 2 3
Hier mein Ergebnis von


www.speed.io



;( 
?(
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I-net geschwindigkeit halbiert
Begonnen von OneEightSeven
31. Januar 2009, 11:20:09
Hallo....

i-net daten: Chello classic(österreich) 16000kbps
Router: NETGEAR WGB111 oder auch WGR614v9 genannt...via ethernet-kabel verbunden
benutze vista ultimate 32bit


habe den router vor 2 tagen gekauft...und seitdem halbiert es meine i-net leitung....statt 16000kbps hab ich derzeit zwischen 6000-9000kbps.(speedtest öfters gemacht) uploadgeschwindigkeit ist normal...ca 1000kbps

hab es auch gegoogelt und die foren durchforstet aber nichts gefunden....bin ratlos

bitte um hilfe...

mfg
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Internet Geschwindigkeit
Begonnen von Link_it
29. Januar 2009, 20:12:11
Hey,

Mir ist aufgefallen das mein Internet gegen Abends langsam wird... Warum? O.ô



Das neft sehr da man sonst immer Perfekte Verbindung hat und dann am Abend auf einmal nicht  :schimpf
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Aufrufe
Feste IP einem Rechner vergeben
Begonnen von Sedlmase
15. Januar 2009, 12:03:33
Hallo Zusammen,

ich würde gern einen Rechner (HP Smart Server mit Windows Home Server) von ausserhalb meines Netzwerkes erreichen (Remotedesktopverbindung).
ich habe eine Adresse "xxx.homeserver.com" der Port 3389 kann in meiner Fritzbox auch an eine IP weitergeleitet werden.

Doch wie vergebe ich meinem Rechner eine feste IP?

Und was gebe ich dann bei der Remotedesktopverbindung ein?


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Aufrufe
2 rechner mit wlan verbinden, Internet über 1. Rechner per Kabel an Kabel-Modem
Begonnen von dervulkan
11. Januar 2009, 17:11:38
Hallo,
ich habe folgendes Problem:

1. PC =  Notebook per Kabel am Kabel-Modem (ohne Wlan von unitymedia), Internet
2. PC + fritz Wlan Stick  = normaler PC, kein Internet
Beide PC haben als Betriebssystem Vista.

Ich möchte den 2. PC mit dem 1. PC per Wlan verbinden und dann mit dem 2. PC
über das Notebook=1.PC ins Internet.
Leider kann ich keinen Wlan Router á la FritzBox verwenden, da der I-Net Anschluß
über Kabel von Unitymedia ist.

Bin für jeden Tipp/Anleitung dankbar.

Ich habe schon überall gesucht (google usw.), aber alle Lösungen sind nur mit Router oder
Notebook per Wlan im Internet.
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komme ins internet nur "lokal"
Begonnen von lasvegas
07. Januar 2009, 10:36:41
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Hallo,
Habe folgendes Problem:
Ich komme mit meinem Pc mit Vista Premium nur lokal ins internet(LAN-Verbindung)
Mit meinem Rechner mit xp komme ich problemlos ins netz (auch LAN-Verbindung)und mit meinem Laptop mit Vista habe ich auch kein Problem, ins internet zu kommen (WLAN).
Habe einen Zyxel Router.
Kann mir da vielleicht jemand helfen?

Danke im Voraus
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."