Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort lage | |
---|---|---|
![]() |
9 Antworten 14654 Aufrufe |
Blauer Bildschirm beim Hochfahren nach Windows Updates |
![]() |
4 Antworten 26408 Aufrufe |
Windows 7 braucht "ewig" lange beim Herunterfahren Begonnen von Dirk28
16. Januar 2012, 11:44:36 Hallo, wie kann ich herausfinden, was Windows alles noch macht, wenn es heruntergefahren wird (kann man ein log einschalten)? Wie kann man es beschleunigen? Gruß Dirk |
![]() |
14 Antworten 33697 Aufrufe |
windows 7 BootMGR fehlt Begonnen von Lennart
07. September 2011, 14:17:54 hey hey ihr alle! ich ahbe ein kleines problem wenn ich meinen PC starten will! und zwar kommt immer wenn ich ihn an mache eine meldung das "BootMGR" fehlt, ich kann danach im bootMGR die festplatte von der gebootet werden soll auswählen und dann den PC starten, (der nachteil an der sache ist das ich dann immer die system uhr neu stellen muss und ich muss auch das datum ändern) Ich versteh auch nicht ganz wie der "BootMGR" fehlen kann wenn ich in mit F12 aufrufen kann! BootMGR ist doch der Bootmanager oder habe ich da was falsch verstanden? meine frage nun: wie behebe ich das problem? neu installation von windows ist nicht möglich da ich keine 5 TB daten sichern kann! bitte um hilfe, DANKE |
![]() |
2 Antworten 4379 Aufrufe |
Problem mit CD DVD Laufwerk bitte um Hilfe Begonnen von ron2000
31. März 2011, 17:55:54 PC ist fast neu, nur 2 Monaten gebraucht. CD DVD Laufwerk hat bis jetzt sehr gut funktioniert. Auf ein mal kennt er die CD oder die DVD nicht mehr. Wenn ich ein DVD einlege sagt der Computer: Legen sie ein Datenträger .....oder Kein Datenträger in Laufwerk. Es ist alles in Ordnung, CD DVD Laufwerk ist bei Geräte Manager, Treiber OK. Ich habe auch diese 2 Filtern weg gemacht. Habe auch ein Reinigungs CD da gelegt aber er sagt immer : Kein Datenträger in Laufwerk. Was soll ich noch machen ? |
![]() |
12 Antworten 15064 Aufrufe |
Windows Search (Wi7) nicht aktivierbar? Begonnen von Punger
14. Dezember 2009, 11:02:39 Problem: "Windows search" lässt sich [b]nicht einschalten,[/b] auch bei der "Problembehandlung", dort unter "Suche und Indizierung" ergibt nur: Falsche Berechtigungen für Windows Search-Verzeichnisse - Problem nicht behoben. Unter der Konsole services.msc ist "windows search" angemeldet als "lokaler Dienst", Stattyp: automatisch. Wenn ich dann manuell auf "starten" klicke (weil der Dienst nicht angemeldet ist), kommt eine Meldung: Fehler 1297: In der Dienstkonfiguration fehlt eine Berechtigung, die... Sie können das Snap-In "Dienste" in der MMC (services.msc) und das secpol.msc verwenden.. Da hört es aber bei mir auf. Ich kann jetzt nur noch nach einer "Fussgängeranleitung" vorgehen - Schritt für Schritt. Sonst müsste ich ja alles verstehen, was da passiert. Im Netz finde ich unter "Fehler 1297" auch nichts Erhellendes. Wer kann helfen (außer mit dem Rat der Neuinstallation)? Unter XP habe ich sehr gern mit Copernic als Suchsystem gearbeitet, dass wohl eh besser, weil vollständiger(?) indiziert. Wi7 soll dagegen wohl nur die ersten 2MB einer Datei indizieren. Stimmt das? |
![]() |
29 Antworten 35513 Aufrufe |
...WIEDER PROBLEME MIT ACER ASPIRE 7520G... Begonnen von BR34KDOWN
« 1 2 18. Juni 2009, 22:11:33 LEUTE ERSTMA HI .... HAB WIEDER PROBLEME MIT DEM ACER.... ICH HATTE ERST DAS PROBLEM DAS ER ZU HEIß WIRD UND ER IMMER GEPIEPT HATTE. DANN HAB ICH ERFAHREN DAS ICH DEN LÜFTER REGELMÄßIG SAUBER MACHEN MUSS. SO 1-2 WOCHEN HAT ER FUNKTIONIERT OHNE ZU RUKELN UND OHNE ZU PIEPEN. NACH DEN 2 WOCHEN WAR ER WIEDER WIE NORMAL HAB LÜFTER SAUBER GEMACHT ABER WIEDER DAS SELBE NUR ES WAR NICHT MEHR HEIß ABER BEI SPIELEN RUCKELT DER .... ABER ER RUCKELT NUR WENN ES IMMER PIEPT SONST NICHT. ICH WÜNSCHE IHR KÖNNTET MIR HELFEN... DANKE IM VORRAUS MFG HARDSTYLE |
![]() |
5 Antworten 15598 Aufrufe |
desktop symbole nach neustart am Rand und Raster ausgerichtet Begonnen von nadarosa
15. Juni 2009, 09:48:19 Hallo, seid neustem sind bei mir nach jedem Start die Desktopsymbole alle am rechten Rand wie am Raster ausgerichtet. Ich ordner sie immer wieder neu an und nach dem Neustart wieder alles Essig. An Raster ausrichten oder automatisch anordnen ist natürlich nicht angehakt. Windows speichert also die Positionen der Symbole nicht. Weiß jemand eine Lösung? Grüße von Andreas Ach ja, ich habe Vista Ultimate 32bit. |
![]() |
10 Antworten 6652 Aufrufe |
Probleme nach SP1 Installation, Live Messenger und Firefox brauchen "Stunden" ! Begonnen von bernardo44
27. Mai 2009, 19:35:49 Guten Abend allerseits. Habe nun doch nach langer Überlegung (nun kommt ja schon SP2) das SP1 installiert. Kurz nach Erscheinen hatte ich das auch schon gemacht, jedoch wieder zurückgenommen (Systemwiederherstellung) da ich bemerkte, dass der Windows live messenger sich nach Systemstart erst nach sehr langer Zeit meldete und der Firefox Browser wirklich mehrere Minuten !!! benötigt, um die Startseite aud das Display zu zaubern. Für jedes danach in der Suchleiste eingegebene Stichwort braucht man Geduld, wie vor 100 Jahren ohne DSL !!! Das kann es doch nicht sein !! Aber auf die Servicepacks zu verzichten ist wohl auch nicht so schlau. Ich habe jetzt Firefox und Windows Live Messenger nach Installation des SP1 deinstalliert und völlig neu heruntergeladen und installiert. Leider ohne Erfolg ! Alles benötigt "Stunden" !!! So kann ich nicht arbeiten. Hat jemand Tipps für mich ? Ich möchte eigentlich nicht zum zweiten mal das SP1 wieder rausschmeissen. Vielleicht sind ja auch noch andere Programme betroffen, ohne, dass ich davon bisher weiss !LG bernardo |
![]() |
7 Antworten 7045 Aufrufe |
Vista braucht sehr lange zum starten Begonnen von JazzSam
20. Mai 2009, 13:02:05 Guten Tag Ich habe folgendes Problem. Letztens war bei mir ein RAM RIEGEL defekt und ich habe den Rechner dann (jajalachtnur) zu Reperatur gebracht weil ich grad keine Zeit hatte um selber zu checken, b.z.w reparieren. Auf alle Fälle hab ich jetzt das Problem, das er, seit er beim dem Typen in der Reperatur war sehr lange braucht um zu starten. Das heisst c.a 1 Minute, vorher brauchte er 25 Sekunden. Ich habe Vista extra Neuinstalliert, aber das hat auch nichts gebracht. Ich habe alle aktuellen Treiber installiert. Ich frag mich ob das an den Einstellungen im Bios liegt?. RAM Riegel funzen alle, die beiden HD's sind auch in Ordnung. Autostart Programme hab ich einige deaktiviert, halt das übliche. Früher rasselte er förmlich durch die Start Prozedur, jetzt braucht er sehr lange. Vorallem nach dem Lade Bild Schirm (Windows) bleibt er erst lange Schwarz, und erst dann kommt Windows Logo und Sound. Habt Ihr ne Ahnung an was der plötzliche Leistungseinbruch liegen kann. Mein System GA-EP35-DS3/DS3 Q9300 @ 2.5 ghz BFG GTX 280 4GB RAM SUPERTALENT, (Vor der Reperatur Kingston Standart 800hz) 2 x 500 GB Samsung HD501LJ Netzteil Thermaltake 750 Watt G15 Refresh G5 Logitech Z300 Bin jetzt schon dankbar für jeden Tip. |
![]() |
20 Antworten 27208 Aufrufe |
.bat datei erstellen! Brauche Hilfe!!!! Begonnen von need help- get help
« 1 2 07. März 2009, 00:50:09 Hallo, ich würde gerne mal ein bisschen über .bat datein wissen, denn ich möchte gerne ein Programm per .bat datei (oder wenns auch anders geht anders). Bei jedem systemstart automatisch ausführen soll diese .bat oder sonstige datei das Programm und vorallem im hintergrund damit ich nicht jedesmal die startmeldung des Programms sehen muss und es also quasi immer aktiviert ist!!! Hat jemand vllt. ahnung davon und kann mir da weiterhelfen oder kennt einer ne gute seite für sowas, oder falls ihr euch damit auskennt bzw. mir erklären könnt wie das alles funktioniert und wie man das alles aufbaut... Oder vorlagen für .bat dateien zb.: befehl zum öffnen /schließen (wenns des gibt auch im hintergrund öffnen/schließen) oder andere sachen mehrere anwendungen gleichzeitig öffnen/schließen timer zum runterfahren oder am besten wenns des gibt en timer das der PC nach bestimmter zeit oder uhrzeit hochfährt!! Des wäre echt klasse^^ :D yupi danke im Vorraus __________________________________________________________________________________________________ [glow=red,2,300][u][b]Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten [/b][/u][/glow] |
![]() |
15 Antworten 11514 Aufrufe |
Battlefield 2 auf manchen Laptops mit Vista nicht möglich? Begonnen von Chrispenzberg
« 1 2 21. Februar 2009, 23:08:25 Hi,habe zwar schon Einiges bezüglich der Problematik gelesen......doch nicht ein einziger Tip hat bis jetzt bei meiner Lage geholfen! Besitze das Asus G 70 SG mit GForce 9800 GTS und Vista Home Premium ! Na,ja.........so übel wie befürchtet ist das Vista ja doch nicht. Sobald man sich ein wenig in die Innereien hineingearbeitet hat erkenne ich dass man mehr Eigenkonfigurationen vornehmen kann als im bisher doch sehr geliebten XP ! Läuft bei mir nach zweimaliger Neuinstallation und umfangreichen Einstellarbeiten sogar richtig schnell :kaffee Nur..........mein geliebtes BF 2 nimmt die Kiste einfach nicht?! Es muss an den Grafikeinstellungen liegen,denn ich erlebe bei jedem Programmaufruf nen radikalen "Crash to Desktop" ! Schon alles probiert: Admin-Rechte / Kompatibilitätsmodus / Änderungen in den Grafikoptionen in den Verknüpfungen usw. Ich glaube mein Display,oder das Vista akzeptiert nicht die Änderung der Bildwiederholrate von 60 HZ welche BF 2 irgendwie stur haben möchte! Hat vielleicht jemand von Euch ähnliches erlebt..........und ne Lösung gefunden :grübel Dann wär`s super mir damit zu hefen!!!!!!!!! :wink |
![]() |
0 Antworten 39194 Aufrufe |
Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36 [b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b] Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen. Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste. [b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein. [b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b] Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat. [b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b] Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren. [b]Was darf ein Inkassobüro?[/b] Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen. [b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b] Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. [b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b] Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b] [b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b] Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten. [b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b] Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren. Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen. [b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b] Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab. Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen. [b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b] Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht. [b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b] Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben. [b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b] Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung. [b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b] Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat. [b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b] Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird. [b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b] Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste. [b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b] Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05). Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). [b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b] Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08). [b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b] Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden. [b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b] Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie. [b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b] Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung. •Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch. Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht. [b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b] Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht. [b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b] Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." |
![]() |
0 Antworten 6036 Aufrufe |
AntiVir manuell aktualisieren Begonnen von quaster
12. November 2008, 19:46:01 Hier hätte ich was für die "Tipps & Tricks" Sektion! Manchmal dauert ja der tägliche Download der Virendefinitionsdateien bei AntiVir endlos, manchmal scheitert er ganz da die Surfer bei AntiVir oft hoffnungslos überlastet sind. In einem solchen Fall kann man AntiVir auch manuell aktualisieren. 1. Ladet auf dem Computer mit Internetzugang von der Avira Webseite die aktuelle Virendefinitionsdatei (IVDF) herunter. Für Windows 2000/XP/Vista verwendt bitte die IVDF (Unicode): [color=blue]http://dl.antivir.de/down/vdf/ivdf_fusebundle_nt_en.zip[/color] 2. Speichert die Datei z.B. auf dem Desktop. 3. Startet auf dem Computer die AntiVir Software und wählt im Menüpunkt [b]Update[/b] den Eintrag [i]Manuelles Update[/i]. 4. Wählt die heruntergeladene IVDF-Datei auf dem Datenträger aus und klickt auf [i]Öffnen[/i]. 5. Die Meldung [i]Ihre Virendefinitionsdatei wurde aktualisiert[/i] erscheint, die AntiVir Software ist jetzt aktualisiert. |
![]() |
1 Antworten 18120 Aufrufe |
Die Originalen Hintergrundbilder Begonnen von ossinator
11. November 2008, 11:29:17 [url=http://www.os-informer.de/aid,666611/Bildergalerie/Windows_7_Offizielle_Hintergrundbilder_verfuegbar/][color=blue][b]Hier könnt ihr die originalen Wallpaper von Windows 7 anschauen und downloaden.[/b][/color][/url] |
![]() |
0 Antworten 6229 Aufrufe |
Privatkopie, Filesharing & Co - Was darf kopiert werden Begonnen von Blumenkind
27. September 2008, 19:18:02 [color=blue]Privatkopien[/color] Auch im zweiten Korb des Urheberrechts, der seit dem 1. Januar 2008 gilt, hat der Gesetzgeber am Recht auf die Privatkopie festgehalten - entgegen den Wünschen der Musik- und Filmindustrie. Anders wäre es wohl auch schwierig geworden, an den Urheberrechtsabgaben für Rohlinge, PCs, Brenner oder Videorecorder festzuhalten und den Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA oder der VG Wort - und damit auch den Künstlern - wären wichtige Einnahmequellen verloren gegangen. Es dürfen also auch weiterhin Kopien von CDs und DVDs für den Eigenbedarf und für Freunde erstellt werden, allerdings nicht unbegrenzt - die Rechtsprechung geht von sieben bis maximal zehn Kopien aus. Allerdings wird das Recht auf Privatkopie dadurch stark eingeschränkt, dass kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden darf. Was ein wirksamer Kopierschutz ist, definiert der Gesetzgeber jedoch nicht näher. Das Rippen, also das digitale Auslesen einer Video-DVD, ist damit meistens illegal, da fast alle DVDs kopiergeschützt sind. Für Musik-CDs mit Kopierschutz gilt das Gleiche. Der mit Qualitätsverlusten behaftete, analoge Weg ist aber immer erlaubt: Abspielen einer CD im CD-Player und Aufnahme über die Soundkarte des PCs. Und auch DVDs dürfen per Scart-Buchse und Grafikkarte mit Videoeingang auf den Rechner gebracht werden. [color=blue]TV- und Radio-Aufnahmen[/color] Aufnahmen von Radio- und Fernseh-Programmen sind in jedem Fall legal. Auch womit und auf welche Medien aufgezeichnet wird, spielt keine Rolle: Die Kopierabgaben auf Geräte (Videorecorder, PCs, Brenner, etc.) und Aufnahmemedien (VHS-, Musik-Kassetten, CDs, DVDs) decken das ab. Das gilt übrigens auch für Pay-TV-Ausstrahlungen, wenn der Verbraucher die Programme abonniert hat, sowie Video-on-Demand. Selbstverständlich ist auch das Nachbearbeiten der aufgezeichneten Sendung erlaubt, zum Beispiel das Herausschneiden der Werbeblöcke aus Filmen. [color=blue]Online-Videorecorder[/color] Der Videorecorder im Internet ist praktisch: Der Nutzer kann mehrere Sendungen parallel aufnehmen und das Programmangebot umfasst auch Sender, die auf dem heimischen Fernseher nicht empfangbar sind. Das Ergebnis steht dann als Video-Stream zum Anschauen oder zum Download bereit. Ob das legal ist? Darüber braucht sich der Nutzer dieser teils kostenpflichtigen (z.B. Shift TV), teils kostenlosen (Save TV, OTR) Dienste keine Gedanken machen. Rechtliche Schritte seitens der TV-Sender müssen höchstens die Anbieter der Online-Videorecorder befürchten. Aber natürlich ist das nur legal, wenn der Nutzer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat. Schließlich haben die Online-Videorecorder auch die öffentlich-rechtlichen Sender im Programm. [color=blue]Musik- und Video-Streams[/color] Prinzipiell unterscheiden sich Ausstrahlungen eines Programms über das Internet nicht von denen per Satellit oder Kabel. Folglich ist das Aufnehmen von Radio- und TV-Sendungen im Internet ebenfalls erlaubt. Eine gute Übersicht an Internet-Radio-Sendern bietet die Webseite SHOUTcast, eine Übersicht an Internet-TV-Sendern gibt es bei wwiTV. Auch hier gilt - wie sollte es anders sein - nicht nur das Herunterladen, sondern bereits das Anschauen und Hören ist nur dann legal, wenn an die GEZ gezahlt wird. [color=blue]iTunes, Videoload & Co.[/color] Bei diesen Diensten hängt es von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber ab. Beispielsweise untersagt Videoload das Rippen seiner über Video-Stream verteilten Leihfilme. Von den Kauffilmen bei Videoload darf der Nutzer allerdings Privatkopien anfertigen. iTunes erlaubt es, gekaufte Titel auf fünf verschiedene Geräte zu übertragen und sieben Mal auf CD zu brennen. Bei der Umwandlung von iTunes-Songs in MP3-Dateien wird übrigens ein digitales Wasserzeichen übertragen, das den Käufer eindeutig identifiziert - kommerzieller Handel soll so verhindert werden. Auf jeden Fall ist es ratsam für den Kunden, vor dem Online-Kauf von Filmen oder Musik einen Blick in die AGBs der Anbieter zu werfen. Und was ist mit Anbietern im Ausland, deren Preise weit unter denen in Deutschland liegen, zum Beispiel dem umstrittenen russischen Portal "All of MP3"? In Russland ist das Angebot legal. In Deutschland stellte das Landgericht München im Juli 2005 auf Antrag der Deutschen Phonoverbände (IFPI) fest, dass es sich bei "All of MP3" um ein rechtswidriges Angebot handelt. Im Urheberrecht gilt nämlich das so genannte Territorialitätsprinzip: Danach muss ein Anbieter für alle Länder eine Lizenz erwerben, in denen er seine Dienste anbietet. Diese Lizenzen hat "All of MP3" nicht, wie dem Disclaimer zu entnehmen ist. Bei so einer Entscheidung ist aber nicht nur deutsches Recht zu berücksichtigen - auch russisches und internationales Recht sind einzubeziehen. Dem Durchschnittsuser ist es daher nicht möglich zu prüfen, ob Musik-Dateien illegal oder legal ins Netz gestellt wurden. Im Zweifelsfall ist das Angebot legal. Ein gewisses Restrisiko bleibt - deutsche Gerichte haben so einen Fall noch nicht verhandelt. [color=blue]Filesharing[/color] Das Herunterladen von "offensichtlich widerrechtlich hergestellten Kopien" ist illegal - so heißt es im zweiten Korb des Urheberrechts. Doch woran erkennt der User eine "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Kopie"? Wenn der gestern erst in den Kinos angelaufene Film heute schon in Filesharing-Netzwerken steht, ist die Lage wohl klar: Der Download ist illegal. Und wenn es den Film bereits auf DVD gibt oder er sogar schon im TV ausgestrahlt wurde? Hier kann der Verbraucher nicht ohne weiteres feststellen, ob die Kopie "offensichtlich widerrechtlich hergestellt" wurde - es könnte ein illegaler DVD-Ripp sein, aber genauso gut ein vom Bildschirm abgefilmter DVD-Screener oder ein legaler Fernsehmitschnitt. Noch schwieriger ist die Unterscheidung bei Musik-CDs. Aus strafrechtlicher Sicht ist der Download solcher Filme und Musikstücke unbedenklich. Aus zivilrechtlicher Sicht allerdings nicht: Nach neuester Gesetzeslage hat die Musik- und Filmindustrie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Download in "gewerblichem Ausmaß" betrieben wird. Und unter gewerblichem Ausmaß kann bereits - so die Ansicht einiger Juristen und vor allem der Musik- und Filmindustrie - der Download eines einzigen Films oder eines Musikalbums verstanden werden. Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Film- und Musik-Dateien in Filesharing-Netzwerken ist in jedem Fall verboten, auch dann, wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt: Durch das Einstellen wird die Kopie nicht nur Freunden und Bekannten, sondern jedermann angeboten; das nennt sich dann "unerlaubte Veröffentlichung". Und da liegt das generelle Problem beim Filesharing: Dateien, die der User gerade herunterlädt, werden automatisch anderen Usern im Filesharing-Netz zum Herunterladen angeboten. Weil das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials aber verboten ist, wird auf diese Weise der Download solcher Dateien unmöglich, obwohl er eigentlich legal wäre. [color=blue]Weiterverkauf von Musik und Filmen[/color] Original-DVDs und CDs dürfen weiterverkauft werden - keine Frage. Aber darf der Verbraucher Privatkopien, die er davon hergestellt hat, auch nach dem Verkauf der Originale behalten und weiter verwenden? Klares Ja. Der Verkauf von Kopien ist natürlich illegal, der Kauf von Kopien nicht - da verstößt nur der Verkäufer gegen das Urheberrecht. Und was ist mit Musikdateien, die online gekauft wurden? Darf der Käufer einer iTunes-Datei diese (Original-)Datei an jemanden weiterverkaufen und per E-Mail oder auf einem USB-Stick verschicken? Einige Juristen sehen keinen Unterschied zwischen einer Original-CD und einer Original-Datei. Andere geben zu bedenken, dass so etwas im Urheberrecht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Rechtslage ist umstritten - Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem gibt es noch nicht. Es ist ungeklärt, ob nach deutschem Urheberrecht der Weiterverkauf von so genannten imaginären Werkstücken zulässig ist. [color=blue] Verkauf von Software - ein Sonderfall[/color] Das Recht der Privatkopie ist auf Software-CDs nicht anwendbar, der Gesetzgeber erlaubt allerdings genau eine Sicherheitskopie. Beim Weiterverkauf von Software muss diese vor dem Verkauf deinstalliert werden. Neben der Original-CD kann der Verkäufer dem Käufer auch die Sicherheitskopie überlassen. Macht er das nicht, muss er die Kopie vernichten. Wie beim Online-Kauf von Musikstücken besteht auch bei per Download erworbener Software Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer diese weiterverkaufen will. Anfang 2006 entschied das Landgericht München gegen die Firma "usedSoft", die mit gebrauchten Lizenzen eines Programms der Oracle International Corporation handelte (welches Oracle nur zum Download anbot) und verbot den weiteren Handel. Ein halbes Jahr später entschied dagegen das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit eines Microsoft-Händlers gegen "usedSoft" zu Ungunsten des Händlers und erlaubte den Handel mit gebrauchten Lizenzen. Solange die Rechtssituation nicht abschließend geklärt ist, sollte der Verbraucher immer zur CD- und DVD-Version greifen - zumal der Download der Software meistens nicht preiswerter ist. Downloads von urheberrechtlich geschützter Software aus Filesharing-Netzwerken sind in jedem Fall verboten - aufgrund der strengen Kopierregeln für Software muss der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich bei der angebotenen Datei um eine widerrechtlich hergestellte Kopie handelt. Quelle <a href=http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/filesharing/urheberrecht_was_darf_kopiert_werden/index.html>Freenet.de</a> |
![]() |
1 Antworten 10913 Aufrufe |
Crack-Download führt zu Abmahnung Begonnen von Blumenkind
19. September 2008, 01:36:45 [b]Die Hersteller statten ihre Spiele mit immer neuen Kopierschutzsystemen aus, doch oft dauert es nicht sehr lange, bis Cracks verfügbar sind, mit denen man das Spiel auch ohne Kopierschutz spielen kann. Schon wegen des Tauschens eines solchen Cracks werden Abmahnungen verschickt – doch die rechtliche Lage ist nicht immer klar.[/b] Cracks sind Computerprogramme, die den Kopierschutz etwa von Spielen entfernen können. Auch legale Nutzer von Spielen - also Nutzer, die das Spiel erworben haben - fühlen sich immer öfter durch die Kopierschutzmechanismen der Hersteller eingeschränkt. So haben wir kürzlich darüber berichtet, dass für das PC-Spiel Spore illegale Downloads in Rekordhöhe festegestellt wurden und sich der Verdacht aufdrängt, dass hieran der Kopierschutz Mitschuld trägt. [color=blue]Abmahnungen[/color] Seit einiger Zeit scheinen Hersteller von PC-Spielen nun sogar dann Abmahnungen zu versenden, wenn Tauschbörsennutzer nicht das Spiel selbst, sondern nur den entsprechenden Crack zur Verfügung stellen. Hersteller legen häufig in ihren Lizenzbedingungen fest, dass eine Modifizierung des Programms/Spiels nicht erlaubt ist. Ob jedoch legale Besitzer einer Software einen entsprechenden Crack benutzen dürfen, ist rechtlich bisher nicht geklärt. Fraglich ist aber die bisher übliche Abmahnungspraxis der von den Rechteinhabern beauftragten Kanzleien. So berichtet ein Rechtsanwalt in seinem Blog darüber, dass ein Mandant ein Abmahnschreiben erhalten hat, weil er einen Crack für das Spiel “Call of Juarez” getauscht habe. Bezüglich der urheberrechtlichen Beurteilung wirft er einige Fragen auf und betont unter anderem, dass verschiedene Beweise nicht geführt wurden, die einen Verstoß gegen das Urheberrecht belegen würden. [color=blue]No-CD-Cracks[/color] No-CD-Cracks sind Cracks, mit denen man das Zielprogramm auch ohne das Einlegen der Original-CD bzw. -DVD starten kann. Meistens ist für jede Version eines Spiels/Programms auch ein anderer Crack notwendig. Die Nutzung kann auch für legale Besitzer des Spiels interessant sein, weil man durch diese Programme oder Modifizierungen nicht regelmäßig die CD wechseln oder bei sich haben muss. In den geschilderten Fällen wird es oft um solche Modifizierungen gehen. So berichtet ein anderer Rechtsanwalt in seinem Blog, dass ein Mandant wegen des Uploads des Computerspiels „Call of Juarez“ eine Abmahnung erhalten habe, obwohl es sich bei der getauschten Datei nur um einen No-CD-Crack gehandelt habe. Er betont, dass in diesem Fall keine Gleichstellung mit dem Tausch des Computerspieles an sich stattfinden könne, insbesondere der Streitwert sei in solchen Fällen wohl wesentlich geringer zu beurteilen. Mit anderen Worten: Es müsse sehr wohl unterschieden werden, ob ein Nutzer das Spiel per Tauschbörse tauscht oder "nur" einen Crack dafür. "Selbst wenn man davon ausginge, dass der No-CD Patch Teile des Programmcodes enthielte, wurde nicht das Spiel als solches zur Verfügung gestellt", so der Anwalt Dr. Alexander Wachs. [color=blue]Geänderte rechtliche Lage[/color] Wegen der geänderten rechtlichen Situation im Bereich des Urheberrechtsschutzes sind der üblichen Abmahnungspraxis jedoch generell Grenzen gesetzt worden. Mittlerweile gilt nämlich eine Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro. Die Höhe der Forderungen für die eigentliche Urheberrechtsverletzung kann aber in jedem Einzelfall variieren, bisher gab es für den Bereich von Cracks keine gerichtlichen Entscheidungen. [color=blue]Cracking kann auch legal sein[/color] Bei einem CrackMe handelt es sich um ein Computerprogramm, das zu dem Zweck entwickelt wird, den Kopierschutz knacken zu lassen. Dies kann das einfache Herausfinden des Passworts bis hin zu komplizierten Modifizierungen (Patches) erfordern. Viele Internetseiten, etwa die Community crackmes.de, beschäftigen sich mit diesem Thema. Quelle: <a href=http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/180374/crack_download_fuehrt_zu_abmahnung/>PC Welt</a> |
![]() |
4 Antworten 17288 Aufrufe |
Home-Ordner auf andere Partition verschieben Begonnen von occcu
24. Juli 2008, 16:39:38 #hallo! ich hatte schon mal hier: http://www.go-windows.de/forum/index.php?topic=2472.0;Benutzerkonten-auf-andere-Partition-verschieben- etwas dazu geschrieben, aber dieser thread ist wohl zu alt, als dass den noch jemand liest. also nochmal neu: ich möchte gern meinen home-ordner auf eine andere partition verschieben, habe aber noch keine gute lösung dafür gefunden. hat jemand irgendwelche erfahrungen? |
![]() |
6 Antworten 30586 Aufrufe |
Wo finde ich das Dumpfile? Begonnen von säft
25. Juni 2008, 19:21:40 Tach zusammen! Da ich ein Problem mit meinem Hibernatemodus habe, muss ich ein Dumpfile an TechNet (microsoft) senden...leider weiß ich nicht wo ich dieses Dumpfile finden, könnt ihr mir bitte auf die Sprünge helfen? Ihr rettet mir den Abend!! *gg* Grüße |
![]() |
10 Antworten 23210 Aufrufe |
Desktop-Icons verrutschen immer wieder Begonnen von Jean Raul
12. Mai 2008, 10:16:25 Jetzt habe ich verschiedene Desktop-Icons zum fünften Mal nach einem Neustart wieder zurückgeschoben! Seit Kurzem habe ich ein Problem mit den Desktop-Icons. Immer wenn ich einige neue Icons nach meinen Vorstellungen anordne, sind sie nach dem nächsten Neustart wieder an der alten Stelle! Es bleibt einfach nicht bei meiner Anordnung. Woran kann das liegen? Kennt das jemand? |
![]() |
1 Antworten 4561 Aufrufe |
SCSI-U2W 2 UBS Festplatte Begonnen von uop
09. Mai 2008, 22:29:49 Hallo Folgende Frage: Ich habe zwei SCSI-U2W Festplatte, welche intern einsetzbar sind mit SCSI-Karte. Kann ich diese SCSI-Platten in UBS Gehäuse einsetzten und als Externe USB Festplatte an Computer anschließen? Gibt es solche Gehäuse, die SCSI Festplatte in USB umwandeln? Danke für die Antwort. T |
Nun bekomme ich beim Hochfahren zunächst einen Blauen Bildschirm bzw. die Meldung „unexpected shutdown“ und der Computer muss nochmals neu starten. Es scheint auch mit den Windows Updates zusammenzuhängen. Woran liegt dies nun und was kann ich dagegen tun?