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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort antwort
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Fragen zu Netzwerkkarte und mtu
Begonnen von Heroldi
20. Januar 2009, 22:09:25
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Frage :Habe Nethwork controller von nvidia , nun habe ich ihn installiert aber nach dem nvidia nethwork controller steht ein #2 was bedeutet das? bekommt man das weg oder hab ich was doppelt installiert?


Frage 2: WOllte nach einer Anleitung Mtu ändern  und habe in cmd netsh interface ipv4 set subinterface "1" mtu=1500 store=persistent  eingegeben ! Nach dem Kontollieren mit netsh interface ipv4 show subinterfaces  sah ich das er einen 2ten wert eingetragen hat , wie kann ich diesen von mir erstellten nun wieder löschen?

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Microsoft bringt SkyBox, SkyLine und SkyMarket
Begonnen von ossinator
20. Januar 2009, 13:40:25
Microsoft's Antwort auf Apple's MobileMe-Service

Microsoft soll im nächsten Monat seine neuen Konkurrenzprodukte zu Apples MobileMe-Service vorstellen. Die Herausforderer hören auf die Namen SkyBox, SkyLine und Skymarket - mit ihnen können Privatanwender und Business-Kunden ihre Daten auf Mobiltelefonen weltweit mit den Daten am PC synchronisieren.

[b]SkyBox[/b] richtet sich an Endkonsumenten, die die Daten auf ihrem Smartphone mit den Daten (Mails, Kontakte, Kurznachrichten, Kalendereinträge und Bilder) auf ihrem PC oder auf einem Webserver synchronisieren wollen. Microsoft will hierbei eine automatische Backup-Lösung samt Wiederherstellungsservice zur Verfügung stellen.

[b]SkyLine[/b] macht im Prinzip das Gleiche wie SkyBox, nur sind hier professionelle Kunden die Zielgruppe., Außerdem soll es Microsoft Exchange unterstützen.

[b]SkyMarket[/b] wiederum ist Microsofts Online-Shop für Anwendungen, die man für Smartphones kaufen und dann herunterladen kann.
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Kann folgende Seite nicht öffnen ...
Begonnen von ossinator
16. Januar 2009, 15:45:12
versucht mal die Seite [url=http://www.pocketnavigation.de][b][color=blue]Pocketnavigation[/color][/b][/url] und dort das [url=http://www.forum.pocketnavigation.de][color=blue][b]Forum[/b][/color][/url] zu öffnen. Bei mir kommt nur eine Fehlermeldung. Bin dort aber bislang regelmäßig online gewesen (bis gestern).
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Live / Hotmail nun kostenlos für alle möglich
Begonnen von gdi
15. Januar 2009, 23:51:39
Nun kann jeder Live / Hotmail Benutzer kostenlos sein E-Mail Konto über POP3 abrufen. Dazu werden folgende Daten benötigt:

POP3 Server: pop3.live.com
SSL Benötigt: Ja
Benutzername: Deine Windows Live ID (z.B. username@hotmail.com)
Passwort: Dein Windows Live Passwort

SMTP Server: smtp.live.com
SMTP Server erfordert authentifizierung: Ja (Selbe Daten wie bei Posteingangsserver)
TLS/SSL benötigt: Ja
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GTA 4 Entscheidungen !!!Achtung Spoiler!!!
Begonnen von Mad
14. Januar 2009, 17:55:40
Hi, bin jetzt bei Gta4 ungefähr bei der Hälfte und musste schon einige Entscheidungen treffen!

Mich würde mal interessieren wie ihr euch entschieden habt und welche Konsequenzen es dabei gab! Gibt es alternative Enden??

Alle die sich die Spannung nicht nehmen lassen wollen, sollten hier nihct weiter lesen

Ich fange mal an:

1. Dass man sich hier entscheiden kann weiß ich auch nur durch einen Kumpel.. der Mann den man verfolgt soll wohl am Ende am Dach hängen und man kann ihn runter schubsen oder nicht..
Wie gesagt, ich habe von dieser entscheidung gar nix mit bekommen, da ich den Typen bereits auf der Flucht erschossen habe


2. Als Dwayne aus dem Knast kommt will er dass du seine fremd gehende freundin und ihren makker findest.. da kann man sich entscheiden beide umzulegen oder nur ihn!
Ich hebe nur den Typen umgelegt.. dwayne schien recht zufrieden mit der entscheidung


3. Playboy beauftragt dich dwayne umzulegen.. man kann sich aussuchen wen man von beiden umlegt.. ich mag dwayne, desshalb habe ich playboy um die ecke gebrahct  als dankeschön bekam ich seine loft

Mehr entscheidungen gabs bis jetzt nicht oder ich habe sie nicht mit bekommen.. jetzt seit ihr dran
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Ping funktioniert aber keine Anzeige der Webseite
Begonnen von happyobi
11. Januar 2009, 14:33:35
Brauche dringend Hilfe,
surfe seit 3 Tagen durchs Netz und finde keine Lösung. Hier mein Problem.
Habe neuen Vista Home Premium Rechner und kann mit IE7 oder Firefox keine Internetseite anschauen(Webseite kann nicht angezeigt werden). Ping auf Google oder andere seiten funktioniert.
Gehe über ein Fritz 7050 Modem ins Netz(DSL). Habe noch einen XP Rechner angeschlossen und der funktioniert einwandfrei.
Hier ist noch die ipconfig.



Microsoft Windows [Version 6.0.6001]
Copyright (c) 2006 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

C:\Users\obi>ipconfig/all

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Heim
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Ethernet-Adapter LAN-Verbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : NVIDIA nForce 10/100/1000 Mbps Ethernet
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-22-68-3A-8A-03
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse  . . . . . . . . . . : 192.168.178.5(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
  Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.178.1
  DNS-Server  . . . . . . . . . . . : 192.168.178.1
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert
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Trotz defrag keine Volumeverkleinerung
Begonnen von Blumenkind
11. Januar 2009, 14:30:26
Ich wollte für Win 7 von meiner Systemplatte 20GB abzweigen. Ich hab sie jetzt schon mehrmals mit Tuneup  defragmentiert.
Es geht aber immer noch nicht. Systemwiederherstellung hatte ich auch schon abgeschalten.
Die Datenträgerverwaltung lässt da nix zu.

Gibts da noch paar Vorschläge?
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte
Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24
Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten  wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar  :]

[size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen   [/color]  [/size]
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LAN und WLAN keine Verbindung - Keine IP Zuweisung mittels DHCP
Begonnen von Sunsurfer
29. Dezember 2008, 15:14:49
Hallo Zusammen,

habe seit 2 Tagen Probleme mit der Internetverbindung bei Vista Home Premium/ ASUS Notebook Z53 Serie. Am 27.12. hat Vista automatisch auf  SP1 upgedatet. Nun bekomme ich über LAN oder WLAN überhaupt keine Verbindung mehr zum Router. Vor diesem Update hatte ich keine Probleme.

Folgende Details:

DHCP ist ein. Allerdings bekommt Vista keine IP vom Router zugewiesen bzw. weist Vista eine APIPA (169.er) IP zu. Somit ist die IPv4-Konnektivität nur lokal. Bekomme also keine Verbindung zum Router.

Siehe lt. IPconfig (Bsp. WLAN):

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Chris1
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG-Netzwerkverbindung
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-1C-BF-21-1D-CE
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse (Auto. Konfiguration): 169.254.146.86(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.0.0
  Standardgateway . . . . . . . . . :
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert

Über LAN ergibt sich dasselbe Problem. IPv6-Konnektivität= eingeschränkt. Ausschalten bringt nichts. Beim Versuch eine feste IP zuzuweisen hängt sich das Programm immer auf (Wlan und Lan). Kann also momentan keine IP zuweisen. Warum auch immer?

Hab schon alles mögliche Versucht bzw. allemögliche Tips aus mehreren Threads ausprobiert, jedoch noch keine Lösung gefunden. Momentan bin ich mit meine alten Laptop unter XP im Netz. Hier habe ich Null Probs.
IPconfig sieht auch super aus:

Windows-IP-Konfiguration

        Hostname. . . . . . . . . . . . . : chris2
        Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
        Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Unbekannt
        IP-Routing aktiviert. . . . . . . : Nein
        WINS-Proxy aktiviert. . . . . . . : Nein
        DNS-Suffixsuchliste . . . . . . . : Speedport_W_700V

Ethernetadapter LAN-Verbindung:

        Verbindungsspezifisches DNS-Suffix: Speedport_W_700V
        Beschreibung. . . . . . . . . . . : Broadcom 440x 10/100 Integrated Cont
roller
        Physikalische Adresse . . . . . . : 00-0A-E4-5C-6B-2D
        DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
        Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
        IP-Adresse. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.102
        Subnetzmaske. . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
        Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DHCP-Server . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DNS-Server. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        Lease erhalten. . . . . . . . . . : Montag, 29. Dezember 2008 13:48:19
        Lease läuft ab. . . . . . . . . . : Freitag, 2. Januar 2009 13:48:19

Somit denke ich, dass es nicht am guten, alten Speedport liegt. Hat ja auch vorher alles super funktioniert. Kann mir evtl. jemand bei dem Prob helfen oder hat jemand n guten Tip, wie ich das Problem evtl. lösen könnte. Ich Dank schon ma im voraus für jede Hilfe.

Gruss
Chris

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LiveKernelEvent
Begonnen von dave-dead
26. Dezember 2008, 22:16:50
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Beschreibung
Aufgrund eines Videohardwareproblems ist Windows nicht mehr voll funktionsfähig.

Problemsignatur
Problemereignisame: LiveKernelEvent
Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031

Dateien zur Beschreibung des Problems
WD-20081224-1501.dmp
sysdata.xml
Version.txt
Weitere Informationen über das Problem
BCCode: 117
BCP1: 86113258
BCP2: 8DA160C0
BCP3: 00000000
BCP4: 00000000
OS Version: 6_0_6001
Service Pack: 1_0
Product: 768_1
--------------------------------------------------------------
Problemsignatur
Problemereignisame: APPCRASH
Anwendungsname: RelicCOH.exe
Anwendungsversion: 2.301.0.48
Anwendungszeitstempel: 480f5bf1
Fehlermodulname: Debug.dll
Fehlermodulversion: 2.301.0.48
Fehlermodulzeitstempel: 48040450
Ausnahmecode: 80000003
Ausnahmeoffset: 00005f5d
Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031
Zusatzinformation 1: b3c5
Zusatzinformation 2: e8382e2cc64d0ea769a898e17538394a
Zusatzinformation 3: e863
Zusatzinformation 4: d66e1c2af7a6b98780fde89603c607ab

Weitere Informationen über das Problem
Bucket-ID: 738285674
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beschreibung
Es wurde Treibersoftware installiert, die die grundlegenden Funktionen von Standard-VGA-Grafikkarte unterstützt. Möglicherweise wird vom Hersteller Software bereitgestellt, die zusätzliche Funktionen aktiviert.

Problemsignatur
Problemereignisame: PnPGenericDriverFound
Architektur: x86
Hardware-ID: PCI\VEN_10DE&DEV_0194&SUBSYS_801014 62&REV_A2
Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3
Gebietsschema-ID: 1031

Weitere Informationen über das Problem
Bucket-ID: 39557359
---------------------------------------------------------------------------------------------------

ausreichend kühlung
1000w coolermaster netzteil
8800 ultra sli
core 2duo E6850
nividia 680i
4gig ram

nach gewisser zeit wird der anzeige treiber vor allem bei company of heroes, crysis etc hergestellt

habe vista neu installiert +aktuelle treiber clean und ordnungsgemäß installiert (nur was soll der letzte buggreport? viren sinds jedenfalls nicht

bitte helft mir, wenn ihr könnt...
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Keine Internetverbindung mit Alice (WLAN)
Begonnen von Isi
25. Dezember 2008, 23:26:25
Hallo =)
Ich habe seit kurzem ein Medion Laptop (MD 96640) mit Windows Vista. Alice habe ich schon länger als Internet Anbieter, habe es bis jetzt aber nur mit Kabelverbindung genutzt.
Die Kabelverbindung über den neuen Router von Siemens (SL2-141-I) funktioniert einwandfrei - auch mit dem Laptop.
Das Laptop kann auch eine Verbindung zum Router herstellen und zeigt guten Empfang an. Wenn ich mich dann mit WLAN ins Internet einwählen will, friert der Laptop nach Eingabe von Benutzername und Passwort ein und reagiert überhaupt nicht mehr (keine Maus, kein STRG+ALT+ENTF).
Mit Medion und Alice habe ich auch schon telefoniert, aber die weisen sich gegenseitig die Schuld zu (Alice sagt, Vista updaten; Medion behauptet, der Router von Alice sei Schuld).

Kennt jemand von euch das Problem, bzw kann er mir weiterhelfen? Würde mich sehr freuen.

Lg
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26048
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Internet Explorer stellt keine Verbindung zum port World Wide Web her
Begonnen von valindur
23. Dezember 2008, 09:40:59
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Hallo Vistaianer,

Ich habe seit geraumer Zeit ein großes Problem:
Mein Internet Explorer zeigt keine webseiten mehr an. Firefox funktioniert jedoch.
Jetzt  werden viele sagen: "Benutz doch Firefox", aber viele Programme die das Internet benötigen, brauchen den Internet Explorer.

Wenn ich den Internet Explorer öffne, zeigt er keine Seite an und wenn ich auf "Diagnose von Verbindungsproblem" drücke, kommt eine Nachricht: "www.(belibige-website).de" ist nicht eingerichtet, eine Verbindung auf Port "World Wide Web-Dienst (http)" mit diesem Computer einzugehen.

Wenn ich eine Adresse ohne "www." vorher einzugeben kommt z.B. http:///?%20google.de

Hoffe auf schnelle Antwort...

P.s: Benutze einen Alice Router
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Vorinstalliertes Vista ohne CD neu installieren!?
Begonnen von Noxis
20. Dezember 2008, 19:51:47
Hallo,

Ich habe mich hier mal angemeldet, um der Lösung meiner Probleme eventuell ein Stück näher zu kommen.
Vieles habe ich schon in unzähligen verschieden Ausführungen lesen können, nur irgendwie ist mir dennoch nicht wirklich etwas klar geworden
oder es gibt bei jeder Lösungsmöglichkeit einen Haken.

Zur Sache, ich habe einen gebrauchten Desktop PC gekauft, von Acer, mit eben einem vorinstallierten [b]Vista Home Premium 32 bit.[/b]
Nun ist ja irgendwie klar, dass man nach einer solchen Übername schon gerne die Systemplatte formatieren und das OS neu aufsetzen würde..
nur war mir ja schon bewusst, dass ich ohne Vista CD da nicht einfach mit loslegen kann, also hab ich erstmal so versucht alles "zu säubern"

Nun spiele ich aber WoW über WLAN und habe Probleme mit regelmäßigen Verzögerungen von 2 Sekunden und den Eindruck, das irgendwas nicht rund läuft.
Beim starten bekomme ich auch hin und wieder eine Meldung darüber das yakslkdaj keine Ahnung was nicht mehr funktioniert und all so Dinge eben, die ich nicht einordnen kann. Ich könnte XP installieren und mal schauen, wie es damit läuft aber würde Vista viel lieber behalten und da ich den Key ja nun habe würde ich den auch gerne nutzen. Habe das selbe mit meinem Laptop nur den formatier ich einfach nicht :)

Das beste wäre ich hätte eine Vista CD aber so ist es ja leider nicht und ich habe keine Ahnung wie ich an eine solche kommen kann.
Es gibt keine Downloads nichts.. habe gerade im DOS die Recovery Partition von rund 7 GB gesehen.. kann ich damit was anfangen?
Zur Recovery CD erstellung finde ich ja nur das von ACER und das scheint mir nicht so, als könnte ich damit dann formatieren und das System neu installieren!?

Kann mir bitte jemand erklären was ich da machen kann? Wäre sehr dankbar

Grüße
Nox
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Internetverbindung nur manchmal vorhanden + 80072EFD Fehler (bei update)
Begonnen von Kain LaVey
19. Dezember 2008, 11:47:53
Hallo,

folgendes: Ich hatte einen Virus auf dem PC. In erster Linie hat der nur nervige PopUps gemacht. Ob der auch das Inet behindert hat weiß ich nicht. Da ich eh vor hatte den Rechner komplett neu aufzusetzten hab ich das ignoriert und einfach Windows (VISTA HOME PREMIUM 64bit) komplett neu Instaliert und während der Installation auch meine beiden Festplatten platt gemacht (dauert bei vista ja keine 10 Sekunden).

Nun meine 2 Probleme:

Einmal hab das Problem, dass ich beim WindowsUpdate immer den Fehler 80072EFD bekomme. (Er läd dann immer ein paar % bricht dann ab, instaliert die runtergeladenen und gibt error 80072EFD aus)

Dann mein Hauptproblem:
Ich gehe per Router ins Netzt. Bisher hatte ich nie Probleme. Stecker in den PC und internet läuft. Seit dem ich formatiert/neuinstaliert habe hab ich aber das Problem, dass das Internet nur manchmal geht.

Sprich ist bekomme keine Verbinung zum Internet. Manchmal zeigt er mit unten rechts nur die beiden PCs (ohne weltkugel) manchmal aber ach die beiden PCs mit Warndreieck(eingeschränkte konektivität). Wenn ich dann meinen Stecker nochmal rausziehe, kurz warte und wieder reinstecke gehts manchmal wieder, aber auch nicht immer. Das ist freaky ... hab erst an nen Wackelkontakt im Kabel gedacht, aber wenn ich das Kabel an meinen Laptop anschließe gehts immer ohne Probleme :(

Wenn ich da auf Diagnose/Reperatur klicke sagt er mir meistens "IP neu zuweisen", bringt aber auch nix.

Da ich keine Ahnung von Netzwerken etc habe wärs super wenn ihr mir da helfen könntet. Habe bisher nix nach der Formatierunge gemacht außer: Windows Update. Grafik und Soundtreiber geladen und instaliert. Antivir geladen und installiert. Firefox geladen und instaliert.

Muss ich noch irgendwas einstellen damit das ordentlich funktioniert???

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Spracherkennung
Begonnen von BONITO
13. Dezember 2008, 14:09:31
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Hallöchen,
ich lebe in Spanien und habe hier mit meinem Computer (nur) eine spanische Version Vista Home Premium 64bit mit meinem Computer erhalten.

Da ich gerne die Spracherkennung nutzen möchte, meine Frage, wie kann weitere Sprachen integrieren. Mitgeliefert wurde ja nur Spanisch, aber ich hätte natürlich auch gerne DEUTSCH.

Wäre nett wenn mir PC-Neuling da jemand weiterhelfen könnte.

Gruß
BONITO
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eigene E-mail erstellen
Begonnen von Gryver
11. Dezember 2008, 21:53:15
Wie kann man eine email erstellen wie z.B beispiel@und daas man dan hinter dem @was anderes schreiben kann als hotmail oder so

mfg
gryver
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Dringend Hilfe!!! Vista W-lan Router und keine verbindung ins Internet.
Begonnen von MERDANMORFOZ
11. Dezember 2008, 13:20:46
Hallo Leute,

hab vor kurzem mir ein neuen PC mit Vista home professional zugelegt. Hatte bis jetzt ganz normal über kabel Internet(hatte am anfang auch damit probleme ins internet zu kommen bei Vista). Nun wollte ich auf W-LAN umsteigen und hab mir von Linksys ein w-lan Router + w-lan Stick gekauft. Habe alles ganz normal angeschlossen und auch alles Instaliert wie es in der Bedienungsanleitung standt. aber ich kriege keine verbindung ins internet, wenn er am ende der Istalation nachdem ich auch alle daten vom internetanbieter (netcologne) angegeben habe usw checkt der nochmal alles ab und am ende steht dann nurnoch internetverbindung wird getestet.... nach paar minuten kommt dann die Meldung "Internetverbindung konnte nicht hergestellt werden, bitte überprüfen sie nochmal alle daten usw.." Hab auchnocmal alles überprüft Zugansdaten ect. aber immernoch keine verbindung. Kann es vlt daran liegen das ich unten neben der uhr bei dem netzwerksymbol wenn ich dadrauf gehe steht "nur Lokal"?? weil hatte das gleiche problem am anfang auch wo ich den pc neu hatte und über kabel ins internet geangen bin, hab dan einfach breitbandverbindung erstellen irgendwann gemacht und dann ging doch hier hab ich auch alles versucht manuel verbindung herzustellen, drathloses netzwerk erichten, aber leider keine ergebnisse. Hoffe konnte euch mein Problem erklären und hoffentich könnt ihr mir weiterhelfen. Brauche echt dringen hilfe weiß nicht mehr was ich noch machen soll hab schon mehrere stunden damit verbracht.. vielen dank im vorraus
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Neues Aldi-Notebook - Medion Akoya P8610
Begonnen von ossinator
09. Dezember 2008, 17:13:25
Der Discounter Aldi wird ab dem 11. Dezember ein Notebook anbieten. Das Notebook verfügt über ein im mobilen Bereich vergleichsweise riesiges 18,4"-TFT-Display (1680 x 945 Pixel), das wegen seines 16:9-Formats insbesondere Filmfreunde interessieren dürfte.
In dem Notebook steckt Intels Core 2 Duo T5800, der noch in der älteren 65-Nanometer-Technologie hergestellt wird und bei der die beiden Kerne mit jeweils 2 GHz getaktet sind (2 MB L2-Cache, 800 MHz).
Für die Grafik ist Nvidias DirectX-10-Grafikchip Geforce 9600 M GS zuständig, der über 512 MB Grafikspeicher (GDDR 2) verfügt und eine Unterstützung für die Hybrid-SLI-Technologie und HybridPower bietet. Die HybridPower-Technologie sorgt dafür, dass die Grafikleistung des Geräts automatisch heruntergeregelt wird, wenn sie nicht gebraucht wird, um das Akku zu schonen. Dadurch wird eine bis zu 25 Prozent längere Akkulaufzeit versprochen.

Wie bei den letzten Aldi-PCs und -Notebooks ist auch auf dem neuen Notebook die 32-Bit-Fassung von Windows Vista Home Premium installiert. Von den vollen 4 GB Arbeitsspeicher profitiert man nur, wenn man die 64-Bit-Version von Windows Vista installiert, die auf Recovery-DVD mitgeliefert wird.
Zur weiteren Ausstattung des Medion Akoya P8610 gehören üppige 4 GB Arbeitsspeicher (Dual Channel) , eine 320 GB große Festplatte, ein 8fach Multi-Standard DVD/CD-Brenner. Mittels der Express Card TV-Tuner (DVB-T) kann das Notebook auch zum Fernsehen und zum Aufzeichnen des TV-Programms verwendet werden.

Die weiteren Eigenschaften des neuen Aldi-Notebooks:
[list]
[li]WLAN IEEE 802.11 b/g/n[/li]
[li]integrierte 1,3-Megapixel-Webcam mit Mikrofon[/li]
[li]eSATA-Anschluss[/li]
[li]hintergrundbeleuchtete Sensortasten[/li]
[li]4in1-Multikartenleser (SD, MMC, MS, MS Pro)[/li]
[li]Anschlüsse: 3 x USB 2.0, 1 x USB/eSATA, 1 x HDMI out, 1 x VGA out, 1 x Gbit Ethernet LAN, 1 x S/P-Dif Out, 6-Kanal Audio Out[/li]
[li]9-Zellen Li-Ionen Akku [/li]
[/list]

Und zu guter letzt der Preis: 799 Euro.