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Neuer fix für Acronis TrueImage 2009 - build 9709
Begonnen von GFD
27. Januar 2009, 18:02:33
Im officiellen Acronis Forum ist ein neuer Fix aufgetaucht.

[quote]I found that Acroonis realsed today build 9709. Below is a list of fixed issues. Please write your opinions about new build in this post.

Fixed issues

1. Auto-validation failure in rotations
2. Password and exclusions settings duplication during task editing
3. Restoring of Outlook Express mail folders
4. Backup of internet shortcuts
5. Fixed source files selection from mapped drives not being saved during task editing
6. Fixed incorrect backup slice being mounted from pop-up menu
7. Fixed full backups on network share being displayed incorrectly
8. Fixed the last slice of a split backup being overwritten by next Full or Incremental backup
9. Fixed failure to restore backups located on IDE IOMEGA REV Drive
10. Fixed all incompatibilities with Lenovo R61.
11. Fixed erroneous deletion of PST files in case scheduled backup task is missed.
12. Fixed inability to update media addons
13. Fixed validation failure when backing up to CD/DVD
14. Added ability to automatically recycle oldest backups when ASZ is full.
15. Fixed erroneous configuring of MS Office after restore[/quote]

Bin gespannt wann es in Deutschland released wird.

[url=http://www.wilderssecurity.com/showthread.php?t=231391&highlight=build+9709]http://www.wilderssecurity.com/showthread.php?t=231391&highlight=build+9709[/url]

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Dreamscene unter Home premium
Begonnen von Mad
27. Januar 2009, 12:14:49
« 1 2 3
Hi, ich hoffe die frage kam hier noch nicht.. hab zumindest in der suche nix gefunden.

Ich weiß dass es mehr oder weniger fragwürdige programme gibt mit denen man angeblich dreamscene auf premium bekommt.. habe mal irgendwann eine dieser methoden ausprobiert und musste kurz darauf mein system neu aufsetzen!!

ich wollte eigentlich nur wissen ob es mittlerweile eine sichere möglichkeit dafür gibt?

ich finde das richtig toll, will mir aber nur desswegen kein ultimate holen!

danke für antworten, mfg :)
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Internet Explorer 8 RC1 Download
Begonnen von gdi
26. Januar 2009, 23:25:27
Microsoft hat die RC1 des Internet Explorer 8 veröffentlicht. Diese steht sowohl für Windows XP, Windows Vista, Windows Server 2003 und Windows Server 2008 zum Download bereit. Unter Windows 7 lässt sich der Internet Explorer 8 nicht installieren.

Windows Vista und Windows Server 2008:
32bit: http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=8e31391b-91b2-40c4-8643-7b70d1d5628b
64bit: http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=9ae59654-111a-474a-9999-996a3462d606

Windows XP (SP2 oder SP3 benötigt):
32bit: http://download.microsoft.com/download/9/D/F/9DFE0AEA-A63F-439B-AF20-86B9FBAEB315/IE8-WindowsXP-x86-DEU.exe
64bit: http://download.microsoft.com/download/0/9/0/0902CDAB-4F54-4823-92B7-51A89E27C745/IE8-WindowsServer2003-x64-DEU.exe

Windows Server 2003:
32bit: http://download.microsoft.com/download/9/D/F/9DFE0AEA-A63F-439B-AF20-86B9FBAEB315/IE8-WindowsXP-x86-DEU.exe
64bit: http://download.microsoft.com/download/0/9/0/0902CDAB-4F54-4823-92B7-51A89E27C745/IE8-WindowsServer2003-x64-DEU.exe
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BurnAware Free - Kostenloses Brennprogramm nun auch für Windows 7
Begonnen von gdi
25. Januar 2009, 11:09:20
BunrAware Free ist eine kostenlose CD, DVD und Blu-Ray Brennsoftware, welche die nötigsten Funktionen wie das Brenen von Datenträgern für Dateien, Backup, Audio, MP3, Video-DVDs und ISO Abbildern bereitstellt.

Es wurde die neue Version 2.2.3 freigegeben, welche nun offiziell Windows 7 unterstützt.

Screenshot: http://www.burnaware.com/screenshots/free.jpg
Link: http://www.burnaware.com/downloads/burnaware_free.exe (7 MB)
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DreamScene unter Se7en
Begonnen von Blumenkind
22. Januar 2009, 23:45:41
Im Anhang findet ihr eine exe-Datei mit der DreamScene unter Windows 7 laufen soll..
Aero muss an sein und das Tool muss als Admin gestartet werden.

[quote]How to Install DreamScene in Windows 7

Run the Windows7-DreamScene.exe as Administrator to install and enable Windows DreamScene on Windows 7. The installer will copy DreamScene.dll to %WinDir%\System32 folder, DreamScene.dll.mui to %WinDir%\System32\en-US folder and add the required registry keys and values. Then it will automatically restart the Explorer to make the installation of DreamScene works immediately.

A Windows DreamScene folder has also been created in %WinDir%\Web\ folder. You can place any video file that you want to set as DreamScene background wallpaper here as in Windows Vista, or anywhere you like. However, the folder is less useful as Windows 7 does not support direct viewing of video or animated media in Personalization Control Panel.[/quote]

Ich geb allerdings keine Garantie dafür und die Benutzung geschieht ausdrücklich [color=red]auf eigene Gefahr[/color]

MfG
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Seagate: Firmware-Update gegen Festplatten-Ausfall
Begonnen von ossinator
18. Januar 2009, 10:21:38
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Seagate hat am Freitag gegenüber US-Medien bestätigt, dass bei bestimmten Produkten ein Problem mit der Firmware besteht, das zum Ausfall der Laufwerke führen kann.

Die betroffenen Geräte wurden den Angaben zufolge bis Dezember produziert. Insgesamt sollen mehr als zwei Dutzend Festplattenmodelle von Seagate betroffen sein, darunter auch die Serien Barracuda ES.2 SATA und Maxtor DiamondMax 22. Unter Umständen könnten die Daten auf den Laufwerken beim Einschalten des Host-Systems nicht mehr zugänglich sein, so Seagate in seiner Stellungnahme.

Seagate bietet inzwischen über seine Homepage ein kostenloses Firmware-Update an, das die Probleme beheben soll. Wegen der vielen Betroffenen hat man eine spezielle Website eingerichtet, die sich mit dem Problem beschäftigt und die betroffenen Laufwerke nennt.

Kunden, die bereits nicht mehr auf ihre Daten zugreifen können, bekommen zudem kostenlose Hilfestellung bei der Wiederherstellung. Folgende Laufwerke können nach Angaben von Seagate von dem Firmware-Fehler betroffen sein:

[b]Barracuda 7200.11[/b]
[list]
[li]ST31000340AS[/li]
[li]ST31000640AS[/li]
[li]ST3750330AS[/li]
[li]ST3750630AS[/li]
[li]ST3640330AS[/li]
[li]ST3640630AS[/li]
[li]ST3500320AS[/li]
[li]ST3500620AS[/li]
[li]ST3500820AS[/li]
[li]ST31500341AS[/li]
[li]ST31000333AS[/li]
[li]ST3640323AS[/li]
[li]ST3640623AS[/li]
[li]ST3320613AS[/li]
[li]ST3320813AS[/li]
[li]ST3160813AS[/li]
[/list]

[b]Barracuda ES.2 SATA[/b]
[list]
[li]ST31000340NS[/li]
[li]ST3750330NS[/li]
[li]ST3500320NS[/li]
[li]ST3250310NS[/li]
[/list]

[b]DiamondMax 22[/b]
[list]
[li]STM31000340AS[/li]
[li]STM31000640AS[/li]
[li]STM3750330AS[/li]
[li]STM3750630AS[/li]
[li]STM3500320AS[/li]
[li]STM3500620AS[/li]
[li]STM3500820AS[/li]
[li]STM31000334AS[/li]
[li]STM3320614AS[/li]
[li]STM3160813AS[/li]
[/list]

Ich war bereits davon betroffen, was mich zu einer Neuinstallation im Dezember 08 veranlasste. Vista ließ sich nur nach mehrfachen Neustart booten.
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QuickTime läuft nicht unter Vista 64 bit
Begonnen von Nirco
17. Januar 2009, 22:10:21
Hallo,

hat jemand eine Lösung dafür, dass der QuickTime-Player unter Vista 64 bit nicht läuft?

Gruß Nirco
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Liste der Software die unter Windows 7 läuft
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 17:47:38
Hier eine Liste der funktionierenden Programme unter Windows 7
[size=8pt]Ich schaue, dass ich die Liste entsprechend aktualisiere.[/size]

[b]Windows 7 32Bit[/b]

[spoiler][list]
[li]7-zip[/li]
[li]A1-Faktura[/li]
[li]Ableton Live 6.0.7[/li]
[li]Acronis 11.0.8.105 (2008) [/li]
[li]Adobe Lightroom 2 [/li]
[li]Adobe Photoshop CS4[/li]
[li]Adobe Reader 9.0 [/li]
[li]Adobe Reader 5.0.5[/li]
[li]AllSync [/li]
[li]AnyDVD & AnyDVD HD [/li]
[li]Any Video Converter [/li]
[li]Ashampoo Burning Studio 2009 Advanced[/li]
[li]Autodata 2007[/li]
[li]AVG Free 8  [/li]
[li]Avira Antivir Premium [/li]
[li]Bandwidth Meter Pro 2.6 [/li]
[li]Bing Maps 3D[/li]
[li]Bioshock[/li]
[li]CA eTrust Antivirus 7.1 [/li]
[li]Call of Duty [/li]
[li]CCleaner[/li]
[li]CDBurnerXP[/li]
[li]CloneDVD 2  [/li]
[li]Corel Paint Shop X2[/li]
[li]Counter Strike (1.5) [/li]
[li]Crysis[/li]
[li]cube demo (als Admin) [/li]
[li]Dead Space[/li]
[li]EasyBCD  [/li]
[li]Eraser[/li]
[li]Everest Ultimate Edition v 4.60 [/li]
[li]Fallout 3 [/li]
[li]Fastmount [/li]
[li]FileZilla 3.2.0 [/li]
[li]FireFox 3.0.5  [/li]
[li]Firebird 2.1.1.17910  (Datenbank)[/li]
[li]Forte Free Notationsprogramm[/li]
[li]Foxit PDF Reader  [/li]
[li]FreepdfXP  [/li]
[li]Google Earth [/li]
[li]GTA4[/li]
[li]Guild Wars[/li]
[li]Half Life²[/li]
[li]ICQ 6.5[/li]
[li]IncrediMail[/li]
[li]iTunes [/li]
[li]JetAudio (sogar eine alte Version) [/li]
[li]Legendary[/li]
[li]Max Payne 2[/li]
[li]Mass Effect[/li]
[li]Media Player Classic  [/li]
[li]MediaMonkey [/li]
[li]Melody Assistant (eine Notationssoftware) [/li]
[li]Messenger Plus (zusatz für den Win Live Messenger)[/li]
[li]Microfax Picture Publisher (ein uraltes Bildbearbeitungsprogramm aus Windows 95) [/li]
[li]MP3Tag[/li]
[li]MS Office 2003 [/li]
[li]Musikstudio Standart V3.00b7[/li]
[li]Namo Webeditor 2006 +  Web Canvas 2006 + WebUtilities 2006[/li]
[li]Nero 7[/li]
[li]Nero 8 [/li]
[li]NFS Prostreet[/li]
[li]NFS Undercover[/li]
[li]Nod32 [/li]
[li]Nod32 3.0.642.0 [/li]
[li]Notepad ++ [/li]
[li]Office XP Prof.[/li]
[li]Office 2007 [/li]
[li]OpenOffice3.0[/li]
[li]Opera[/li]
[li]Orbit Downloader [/li]
[li]Outlook on the Desktop 1.5.1 (Kalender muss manuell umgeschaltet werden) [/li]
[li]Paint.NET 3.6  [/li]
[li]Paragon Festplatten Manager 10[/li]
[li]PC Tools Firewall Plus[/li]
[li]PhantomCD  (Virtuelles Laufwerk)[/li]
[li]Phase 5[/li]
[li]Phonostar Player[/li]
[li]PhotoFiltre[/li]
[li]PhotoImpactX3[/li]
[li]Pidgin [/li]
[li]PopTray 3.20 [/li]
[li]Power Archiver 2009[/li]
[li]Power DVD[/li]
[li]Punkbuster[/li]
[li]PVRUSB[/li]
[li]Raily 3.0 (eine Gleisplansoftware für Modelleisenbahnen) [/li]
[li]Rocket Dock (incl Stack Docklet) [/li]
[li]Sam Broadcaster[/li]
[li]Skype 4[/li]
[li]Snagit 8 [/li]
[li]Speedcommander 12 [/li]
[li]Spybot - Search and Destroy   [/li]
[li]Teamspeak 2 [/li]
[li]TES4 Oblivion [/li]
[li]Thunderbird [/li]
[li]TuneUp 2009 ließ sich mit UAC bei mir nicht zum Laufen bringen, ohne UAC ging es, wobei zwei dll nicht registriert werden konnten. [/li]
[li]TuneUp 2010[/li]
[li]UberIcon[/li]
[li]VAG-COM 3.11[/li]
[li]VDownloader[/li]
[li]Virtual CD 9.3 [/li]
[li]Virtual DJ 6[/li]
[li]Virtual PC 2007 SP1 [/li]
[li]VLC Media Player  [/li]
[li]Winamp [/li]
[li]Windows Live Messenger [/li]
[li]Windows Mobile Device Center [/li]
[li]WinOnCd 2009[/li]
[li]Winrar 3.80  [/li]
[li]Xfire[/li]
[li]XMediagrabber [/li]
[li]XMedia Recode[/li]
[li]XnView V1.95.3  [/li]
[li]YourUninstaller [/li]
[li]Zattoo  [/li]
[/list][/spoiler]

[b]Windows 7 64Bit[/b]

[spoiler][list]
[li]Acrobat 9 [/li]
[li]Adobe flash player 10 active X[/li]
[li]Adobe PhotoShop 10 + CS3[/li]
[li]Adobe Shockwave Player 11.5[/li]
[li]Artweaver 0.57[/li]
[li]Avast 4.7x Pro[/li]
[li]Avira Antivir Premium[/li]
[li]Carom3D[/li]
[li]CDBurnXP[/li]
[li]CPU-z 1.50[/li]
[li]Company of Heroes (inkl. AddOns)[/li]
[li]Counterstrike: Source[/li]
[li]Day of Defeat: Source[/li]
[li]DAZ3D[/li]
[li]dict.cc tooolbar (im IE 8  & Firefox)[/li]
[li]DivX Player[/li]
[li]DVD Fab Platinum v. 5.1.2[/li]
[li]EA Need for speed Undercover[/li]
[li]Firefox 3: bis und mit Version 3.6 B1 (+ plugins)[/li]
[li]Flv Player[/li]
[li]Flyingcode NFO-Viewer 1.0[/li]
[li]Free Download Manager[/li]
[li]FreePDF 4.2 mit Ghostscript 8.7 64 Bit[/li]
[li]Gimp-x64[/li]
[li]Google toolbar (für IE)[/li]
[li]GPU-z 0.3.2[/li]
[li]HW Monitor 1.13.0[/li]
[li]HijackThis 2.0.2[/li]
[li]Intervideo WinDVD8[/li]
[li]IrfanView 4.23 mit plugin's[/li]
[li]Kaspersky (KIS ) 7 aber unter Vista modus / Kaspersky Anti-Virus 2009 8.0.0.506[/li]
[li]Kaspersky Internet Security 2010[/li]
[li]Microsoft Visual Studio Express 2008[/li]
[li]Microsoft SQL Server Express 2008[/li]
[li]Mirror's Edge[/li]
[li]Mozilla Thunderbird 2.0.0.21[/li]
[li]Norton Internet Security 2009[/li]
[li]Notepad++[/li]
[li]O&O Defrag v.11[/li]
[li]OpenOffice 3 [/li]
[li]Paint.net[/li]
[li]Picasa3[/li]
[li]Pidgin 2.6.3[/li]
[li]PlexTools Professional XL v.3.16[/li]
[li]Poser 6[/li]
[li]Realplayer[/li]
[li]Saintsrow 2[/li]
[li]SecondLife (alle versionen des viewers)[/li]
[li]SharePod [/li]
[li]Skype 4.0 BETA[/li]
[li]Spybot - Search & Destroy[/li]
[li]Steam[/li]
[li]TortoiseSVN-1.6.6.17493[/li]
[li]TuneUp Utilities 2009 [/li]
[li]Ubisoft RainbowSix Lockdown[/li]
[li]Ubisoft SplinterCell double agent[/li]
[li]UltraVNC 1.0.6.4[/li]
[li]Virtual DJ 6[/li]
[li]Visual C++ 2005 x64 & x86 v.9.0.3[/li]
[li]VLC Player 0.9.8a[/li]
[li]VMWare Player 3[/li]
[li]WinPatrol 2008[/li]
[li]WinRar 3.71, Win Rar 3.80[/li]
[li]X-Blades[/li]
[li]yTorrent[/li]
[/list][/spoiler]

Die Antwort auf die Frage:
"Welche Programme laufen unter Windows 7?"
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Liste der Software die unter Windows 7 nicht läuft
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 17:45:50
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Antwort auf die Frage:
"Welche Programme laufen nicht unter Windows 7?"

[b]Software nicht kompatibel mit Windows 7:[/b]

[list]
[li]Deamon Tools [/li]
[li]MagicDisk [/li]
[li]Panda Antivirus 2009    [/li]
[li]Skype 3.8 [/li]
[li]Windows Live OneCare  [/li]
[li]McAfee Total Protection[/li]
[li]Microsoft Train Simulator (aus dem Jahre 2001)[/li]
[li]Loksim3D[/li]
[/list]
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Windows Home Server: Testversion zum Download
Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 15:38:18

Microsoft bietet eine Download-Version der Testversion von Windows Home Server an.

Es handelt sich um ein ca. 830 MB großes ISO-Image der Windows Home Server Evaluation Edition DVD, die 120 Tage ohne Einschränkungen verwendet werden kann.

Windows Home Server ist Microsofts Betriebssystem für Medien- und Backup-Server für Heimnetzwerke. Es ist mit einer leicht zu bedienenden Remote-Oberfläche ausgerüstet und sichert die Daten von bis zu 10 angeschlossenen PCs mit Windows XP und Vista. Auch die Verwendung als Medien-Zentrale ist möglich.

Die neue Download-Ausgabe der Windows Home Server Evaluation Edition enthält bereits das Power Pack 1, mit dem unter anderem ein selten auftretender Fehler beseitigt wurde, der unter bestimmten Umständen zu Datenverlust führen konnte. Die Evaluation Edition liegt nur in englischer Sprache vor.

[url=http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?FamilyID=0960c088-c539-4265-9c5c-84fb6b2dadca&DisplayLang=en][b][color=blue]Windows Home Server 120 Tage Evaluation Edition DVD[/color][/b][/url]
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Windows 7 Public Beta Download - hier die Links
Begonnen von ossinator
11. Januar 2009, 20:28:17
Der lang erwartete öffentliche Betatest zu Windows 7 hat nun begonnen. Microsoft bietet nun die Betaversion sowohl in der 32bit als auch 64bit Variante zum Download an.

Hier die direkten Links zu den ISO Dateien:

32bit Englisch:
http://download.microsoft.com/download/6/3/3/633118BD-6C3D-45A4-B985-F0FDFFE1B021/EN/7000.0.081212-1400_client_en-us_Ultimate-GB1CULFRE_EN_DVD.iso

64bit Englisch:
http://download.microsoft.com/download/6/3/3/633118BD-6C3D-45A4-B985-F0FDFFE1B021/EN/7000.0.081212-1400_client_en-us_Ultimate-GB1CULXFRE_EN_DVD.ISO

32bit Deutsch:
http://download.microsoft.com/download/D/0/0/D0008BAF-BD44-4CCC-8A7B-4E9B0C03CB6F/DE/7000.0.081212-1400_client_de-de_Ultimate-GB1CULFRE_DE_DVD.iso

64bit Deutsch:
http://download.microsoft.com/download/D/0/0/D0008BAF-BD44-4CCC-8A7B-4E9B0C03CB6F/DE/7000.0.081212-1400_client_de-de_Ultimate-GB1CULXFRE_DE_DVD.iso


Um an einen [b]Produktschlüssel[/b] zu kommen muss man sich unter http://technet.microsoft.com/ anmelden. Danach kann man unter folgenden Links einen Produktschlüssel bekommen:

64bit:
https://www.microsoft.com/betaexperience/scripts/gcs.aspx?Product=tn-win7-64-ww&LCID=1033

32bit:
https://www.microsoft.com/betaexperience/scripts/gcs.aspx?Product=tn-win7-32-ww&LCID=1033


Link: http://technet.microsoft.com/de-de/evalcenter/dd353205.aspx
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Windows 7 Public Beta Download
Begonnen von gdi
09. Januar 2009, 21:38:28
Der lang erwartete öffentliche Betatest zu Windows 7 hat nun begonnen. Microsoft bietet nun die Betaversion sowohl in der 32bit als auch 64bit Variante zum Download an.

Hier die direkten Links zu den ISO Dateien:

32bit Englisch:
http://download.microsoft.com/download/6/3/3/633118BD-6C3D-45A4-B985-F0FDFFE1B021/EN/7000.0.081212-1400_client_en-us_Ultimate-GB1CULFRE_EN_DVD.iso

64bit Englisch:
http://download.microsoft.com/download/6/3/3/633118BD-6C3D-45A4-B985-F0FDFFE1B021/EN/7000.0.081212-1400_client_en-us_Ultimate-GB1CULXFRE_EN_DVD.ISO

32bit Deutsch:
http://download.microsoft.com/download/D/0/0/D0008BAF-BD44-4CCC-8A7B-4E9B0C03CB6F/DE/7000.0.081212-1400_client_de-de_Ultimate-GB1CULFRE_DE_DVD.iso

64bit Deutsch:
http://download.microsoft.com/download/D/0/0/D0008BAF-BD44-4CCC-8A7B-4E9B0C03CB6F/DE/7000.0.081212-1400_client_de-de_Ultimate-GB1CULXFRE_DE_DVD.iso


Um an einen [b]Produktschlüssel[/b] zu kommen muss man sich unter http://technet.microsoft.com/ anmelden. Danach kann man unter folgenden Links einen Produktschlüssel bekommen:

64bit:
https://www.microsoft.com/betaexperience/scripts/gcs.aspx?Product=tn-win7-64-ww&LCID=1033

32bit:
https://www.microsoft.com/betaexperience/scripts/gcs.aspx?Product=tn-win7-32-ww&LCID=1033


Link: http://technet.microsoft.com/de-de/evalcenter/dd353205.aspx
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NFS Most Wanted
Begonnen von Blumenkind
11. Januar 2009, 12:26:13
Ich hab 2 Fragen zu Most Wanted. Also ich hab das komplette Spiel von meinem alten Rechner auf meinen neuen kopiert, da das wegen eines DX9 Fehlers nicht zu installieren ging. Das Spiel an sich läuft.
Jetzt würde ich aber gern meine Auflösung auf 1152x864 erhöhen. Im Spiel geht das aber nicht, da mir die Auflösung nicht angeboten wird. Kann ich das in einer config-Datei nachtragen? Und wenn ja, in welcher?

Und zweitens ist das Spiel jetzt in englisch. Vorher war es deutsch. Wie kann ich das ändern. Im Spiel hab ich nix gefunden. Im Ordner hab ich eine german.bin gefunden.

MfG Blumenkind
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Windows XP - Vista Skin
Begonnen von jOOkeR
09. Januar 2009, 20:26:10
Also ich will auf meinen Lappi Vista Skin hinzufügen ... Hab welche versucht aber die schaun garnicht aus wie Vista ...
Hab mal das hier runtergledaen -> http://www.belchfire.net/themes_file-8078.html# aber ich weis nicht was ich da machen soll ...
Ich hab TuneUp 2009 Vollversion und wollte wissen ob man das mit TuneUp machen kann oder anders ...

Danke im vorraus ... :D

EDIT: Hab vergessen zu sagen diese Datei die ich runtergeladen hab ist so eine Windows Visual Style File oder so und da sind im ZIP Ordner noch so Ordner shell und en-US ... Und noch eine Frage ... Hab ich TuneUp 2009 Vollversion wen ich den Produkt Key eingegeben hab oder wie ist das .. ?
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Festplatte spiegeln unter XP64
Begonnen von Facehugger
08. Januar 2009, 08:59:19
Hallo

Seit kurzem habe ich von Vista64 zurück auf XP64 gewechselt und möchte nun meine Systempartition c:\ (60GB) spiegeln.

Bei der Datenträgerverwaltung müsste dies ja eigentlich funktionieren.
Ich habe dann eine ca. 70GB grosse Partition auf einer weiteren Festplatte erstellt. Den Befehl "spiegeln" zeigt es zwar an, aber leider inaktiv.
Kann mir eventuell wer sagen woran das liegen könnte oder welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen damit es aktiv ist?


Mein System:
Win XP 64 bit Pro (inkl. sämtlichen Service Packs und verfügbaren Updates)
1. HD Seagate 750GB (System)
2. HD WD 640 GB
3. HD WD 640 GB

Das System befindet sich auf der Seagate, wie erwähnt auf einer 60GB partition c:\


Bisher wurde ich nicht schlau wieso ich diese Spiegelung nicht hinkriege.


Bin um jeden Rat dankbar.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Probleme lösen mit Fix-It von Microsoft
Begonnen von ossinator
05. Januar 2009, 17:35:28

Im "Fix it for me"-Blog von Microsoft finden sich alle Knowledge-Base-Einträge, die über den besagten "Fix it"-Button verfügen. Ziel ist es, den Anwendern einen möglichst einfach Weg zu bieten, um ein anliegendes Problem zu lösen.

Im "Fix it for me"-Blog von Microsoft werden alle verfügbaren "Fix it Knowledge Base"-Artikel gelistet. Ziel von Microsoft ist es, immer öfters für gängige Probleme solche "Fix it"-Lösungen anzubieten. Einer Philosophie übrigens, der auch Windows 7 folgt: Auch hier werden den Anwendern gängige Probleme in verständlicher Sprache präsentiert (beispielsweise: Aero ist deaktiviert, wie aktiviere ich es wieder), die per einfachen Mausklick gelöst werden können, ohne lange Hilfetexte und Anleitungen studieren zu müssen.

[url=http://blogs.technet.com/fixit4me/default.aspx][b][color=blue]Fix it for me[/color][/b][/url]
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Vista - Update Fehlermeldung
Begonnen von gamespirit93
04. Januar 2009, 19:18:29
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[b]Also folgendes Problem hab ich , und zwar habe ich jetz mein Rechner platt gemacht , hab''Vista Home Premium 32 Bit'' hab die Treiber installiert und jetz versuche ich Windows Update durchzuführen , dabei kommt folgender fehler [color=red]C80003FA[/color]. In den Foren steht nichts und ich weiß jetz nicht weiter  ?(. Hoff einer kann mir helfen  :-\.
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gibts ein wecker in dem vista?
Begonnen von pornoralle
04. Januar 2009, 16:16:15
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servus!

und zwar ich lasse immer mehr termine verstreichen und wollte mal fragen ob es einen wecker gibt! weil naja wenn ich zocke mit mein headset dnan bekommsch nix um mich herum mit  :D  udn naja das gibt regelmässig stress mit dem weiblichen gegenstück zu mich!

vielleicht könt ihr mir ja helfen!

mfg Valentino
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star wars - empire at wars (forces of corruption)
Begonnen von ralfies62
03. Januar 2009, 15:29:55
ich habe seit kurzer Zeit ein HP Compaq Business Notebook 6720s mit Vista Home Basic. Als Grafikcontroller fungiert "Intel GMA X3100".

Die Basisversion von empire at wars funktioniert noch einigermaßen, aber forces of corruption verursacht beim Starten regelmäßig eine exception. Als Fehlermeldung erscheint u. a., dass der Anzeigetreiber "igfx" (oder ähnlich) repariert werden musste.

Als Voraussetzung für das Spiel ist eine 32 MB 3D-Grafikkarte mit HW-Transform und T&L erforderlich. Des Weiteren sind die unterstützten Chipsätze aufgelistet (alle von ATI Radeon oder NVIDIA GeForce).

Benötige ich jetzt eine andere Grafikkarte für das Spiel?

Gruß Ralf  ?(