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Gibt es schon Live Plus für Windows Live Messenger 2009 ?
Begonnen von jOOkeR
30. Januar 2009, 14:38:37
Gibt es schon Live Plus für den 2009 Messenger ?
Wenn ja könnt ihr mir den Link schicken ...
Hab das versucht die Beta Version von 2009 runterzuladen und PLUS zu instalieren aber ich sehe die Namen in Farbe nicht

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Microsoft führt Maßnahmen gegen illegale Kopien ein
Begonnen von ossinator
14. Januar 2009, 01:19:52

Um die illegale Verbreitung der Enterprise-Version seines Büropakets Office 14 zu verhindern, bzw. einzuschränken führt Microsoft das Tool [i]Volume Activation 2.0[/i] ein.

Bisher verwenden Software-"Piraten" vor allem die Enterprise-Version von Office 2007, zur illegalen Verbreitung, da sich diese wie einst Windows XP mit so genannten Volumenlizenzschlüsseln auch ohne eine Aktivierung über das Internet nutzen lässt.

Durch die Einführung der Volume Activation 2.0 kann Microsoft den Missbrauch der Enterprise-Version von Office "14" künftig verhindern. Dabei werden Volumenlizenzschlüssel nur noch mit einer begrenzten Aktivierungszahl ausgegeben, oder so genannte Key Management Server verwendet, bei denen ein Server im Firmennetz die Verwaltung der Produktschlüssel übernimmt.

Microsoft hat die Volume Activation 2.0 inzwischen bei Windows XP Professional und Windows Vista Enterprise eingeführt.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Vista-Textdrucker (Generic / Text Only) - Kann man Pfad zur Datei auswählen?
Begonnen von OCtopus
03. Januar 2009, 12:57:48
Kann mir jemand sagen, ob und ggf. wie man beim Vista-Textdrucker ("Generic / Text Only") den Pfad zur Datei eingeben kann, in die man den Text speichern will?

Das kann doch wohl nicht wahr sein, daß man da offenbar gezwungen wird, den ganzen ggf. ellenlangen Pfad zur Datei per Hand einzugeben, oder?

Kennt Ihr ggf. einen anderen guten und kompatiblen Textdrucker-Treiber?

EDIT:
Außerdem funktioniert der Drucker nicht und bringt eine Fehlermeldung, wenn man z. B. die go-windows-Seite drucken will.  ?(
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Habe Probleme beim Übertragen von Daten via Lan
Begonnen von Kev41
28. Dezember 2008, 16:09:55
Hallo Allerseits,

also, ich möchte von meinem Rechner (Vista 32 bit) auf meinen Laptop (Vista 32 bit) via Lan Daten übertragen. Benutze ein Crossover-Lankabel und ich habe bereits IPs bei beiden vergebn und Firewalls deaktiviert.
Wenn ich dann auf Netzwerk- und Freigabecenter gehe, habe ich mit einem "Nicht identifiziertem Netzwerk" eine Verbindung.

Es werden zwar Pakete versandt und empfangen, wenn ich aber den Rechner abpingen versuche, steht nur "Zeitüberschreitung der Anforderung".

Ich habe Ordner freigegeben und von meinem Laptop versucht, darauf zuzugreifen, wenn ich aber bei der Suchleiste im Netzwerk die IP vom Rechner eingebe,
öffnet sich mein Browser. (kA warum)

Bei meinem Rechner verwende ich NVIDIA nforce Networking Controller.

Suche das Internet jez schon ein paar Tagen nach einer Lösung ab, habe aber nichts gefunden das auf mein Problem eingeht.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

mfg  :D
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Zweite Festplatte zeitweise auf Standby?
Begonnen von weva
21. Dezember 2008, 00:21:13
Guten Morgen,


Ich habe mir neulich eine neue Festplatte zugelegt, angeschlossen und installiert.

Funktioniert auch, doch nun muss ich feststellen, dass sie bei Inaktivität und dem darauffolgenden Zugriff - "hochfahr -ähnliche Geräusche" macht und mein PC für 2 Sekunden steckenbleibt.


Unter der Computerverwaltung sieht es wie folgt aus:

[img width=640 height=31]http://img201.imageshack.us/img201/8172/sysfl9.png[/img]


Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke im Vorraus.
Gruß
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Rechner startet nach herunterfahren sofort wieder neu
Begonnen von Neos2c
26. November 2008, 22:49:44
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Hallo zusammen,

bin hier neu und hab ein ziemliche Problem. Hab mir dazu schon einiges in nem anderen
Thema durchgelesen..aber bei mir ist es doch ein bisschen anders.

Mal zur Vorgeschichte: Hab ein Asus P5Q-E Board mit nem Intel Core2 Quad Q9550 er Prozessor.
Arbeitsspeicher sind 2x2048MB OCZ Reaper HPC DDR2-1066 PC2-8500 CL5.
Festplatten sind 2x500GB Seagate die über Software-RAID1 laufen (zur Datensicherung).
Bisher ist Windows Vista Ultimate 32bit installiert gewesen. Durch nen blöden Zufall (ein Spiel ist
irgendwie hängengeblieben und hat dann Fehler verursacht).
Aber sonst ist das Windows Vista Ultimate 32bit einwandfrei gelaufen (bis zu dem Spielfehler).
Aber ich mußte Windows wegen diesem Fehler neu installieren da mein Rechner dann
anschließend Probleme mit dem RAID hatte.

Hab dann bei der Gelegenheit gleich das Windows Vista Business 64bit installiert (hab ich als Student
von der Schule bekommen). Es ging auch alles soweit einwandfrei zu installieren.
Auch mit RAID1 keine Probleme.
Hatte auch schon ein bisschen was installiert...alles einwandfrei.
Aber dann...als ich denn Rechner herunterfahren wollte kam dieser Mist...
Der Rechner fährt ganz normal runter und schaltet auch aus..aber nach 2-3 Sekunden
startet er von alleine wieder und fährt rauf. Das macht er jeedes mal..keine Ausnahme.
Hab dann schon ein paar Sachen mit Power Management probiert, DSL-Kabel raus,
USB-Geräte weg (bis auf Tastatur+Maus)...hat alles nichts gebracht.

Hab jetzt Windows noch mal installiert (wieder 64bit).
Hab dann gleich nachdem Windows installiert wurde versucht runterzufahren...
geht wieder nicht..genau gleich wie vorher.

Ich weiss jetzt nicht mehr was ich machen soll...
BIOS ist das aktuellste drauf...
Hoffe jemand kann mir Tipps geben...
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Windows Live Messenger 9 und MsnPlus!
Begonnen von Sweeneymoon
11. November 2008, 19:52:03
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Guten Abend,
Ich habe für die jenigen eine gute nachrichten die auf WLM und Betas stehen.
Denn die Leute die WLM9 Beta wollen,aber sich es nie installiert haben,weil MSNPLUS nicht unterstützt wird können jetzt aufatmen.
Auch ich wollte unbeding die 9er vers. haben,leider konnte ich es nicht da es leider ohne msnplus keinen sinn macht  :D

Naja lange rede kurzer Sinn.

Mitlerweile gibt es ein MsnPlus was auch Windows Live Messenger 9 kompatibel ist :

Habe beides drauf und man muss sagen das es sehr gut läuft,keine abstürze und des gleichen.
Die die sich dafür interessieren können es gerne mal ausprobieren.

Windows Live Wave 3 inkl. Windows live Messenger,Mail,etc.pp :

http://messenger.live.de/funktionen/beta.aspx

Sowie die MsnPlus Software :

http://www.msgpluslive.de/news/2008/10/31/compatibility-with-messenger-2009-beta/

Für die,die nicht klar kommen stehe ich gerne für Hilfen bereit.

Schönen Abend noch.
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ICQ 6 bricht kurz nach start Internetverbindung ab
Begonnen von Quadmomo
20. Oktober 2008, 20:07:09
Hallöchen Forum!

also wie bereits im thema gesagt..

ich habe ICQ 6 installiert auf meinem Vista Home Premium 64-bit Rechner und kurz nachdem ich ICQ starte, bricht die internetverbindung ab.. ich benutze wlan. jedoch muss ich jedes mal den rechner neu starten, weil es mir nicht mehr möglich ist, wlannetzwerke zu finden.

ich kann kein icq 5.1 nutzen, da die benutzung von icq automatisch icq 6 verlangt..

mit miranda 0.7.10 habe ich keine probleme..auch icq2go hat keinen stress gemacht.. liegt also an icq 6/ meinem betriebssystem..

habe schon mehrfach neu installiert und nichts funktioniert..

bitte dringend um hilfe.. ( dateiversand per email ist total nervig -.- )

mfg Quadmomo
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20089
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Externe Festplatte spinnt! Kann keine ISO Dateien kopieren!!!
Begonnen von Tu_pac85
17. Oktober 2008, 11:59:26
hey leutz! Habe ein Problem! Und zwar habe ich eine Externe Festplatte und wollte mir vom kollegen ein paar Image und iso dateien auf meiner Festplatte kopieren! Die sind so im schnitt 5-8 GB Groß! Aber er kopiert sie nicht rüber! der sagt mir immer es ist kein platz mehr auf der Festplatte! Aber mit 2 GB Große dateien klappt es! Habe aber noch über 300 GB Frei! Woran könnte das liegen??? Habe die Festplatte auch schon defragmentiert und so! Aber keine besserung!

Hoffe es kann mir einer sagen woran das lliegt! LG Tu_pac85
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Firefox sendet wie Chrome Daten an Google
Begonnen von AlisD
12. September 2008, 13:47:04
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Der Firefox ist also auch nciht ohne und ich dachte das der OK sei... ich hasse google verdammt nochmal wieso muss die welt so schlecht sein?!?

[url=http://www.heise.de/newsticker/Firefox-sendet-wie-Chrome-Daten-an-Google--/meldung/115857]Hier der ganze Artikel auf Heise.de[/url]
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Outlook blockiert große Dateianhänge
Begonnen von D1Telekom
10. September 2008, 13:10:54
Hallo zusammen, ist mit Sicherheit nicht unbedingt ein Vista - Problem, aber vielleicht hat doch jemand einen Tipp  :zwinkern
Seit einiger Zeit habe ich das Problem dass Outlook 2003 große Dateianhänge (ca. größer 1 MB) blockiert beim senden. Empfangen funktioniert und bis vor ca. 2 Wochen ging auch das "Senden" problemlos. Es liegt auch nicht am Mailprovider (GMX + T-Online), da ich diese via Webmail problemlos versenden kann. Auch die Servertimeout habe ich leider ohne Erfolg nach oben korrigiert. Hat noch jemand eine Idee?
Gruß
D1Telekom
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Windows Media Player dauerhaft in Taskleiste
Begonnen von justasking
08. September 2008, 16:49:45
Hallo liebe User!
ich hätte eine Frage zum Windows Media Player 11. Und zwar gibt es ja die Möglichkeit ihn beim minimieren in die Taskleiste zu verbannen. wenn er jedoch geschlossen wird verschwindet er dort sofort wieder. gibt es denn eine Möglichkeit ihn dauerhaft als festen bestandteil in die taskleiste zu schicken und dass er beim hochfahren dort gleich angezeigt wird?

lg ordinary
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RollerCoaster Tycoon 3
Begonnen von Icefire
01. September 2008, 12:51:45
Ich habe da mal ein problem:

Bei mir läuft Rollercoster Tycoon 3 nicht!

Was kann ich tun neuinstellieren birgt auch nichts
Auf der Verpackung steht auch nichts von Vista nur von XP
Systemanforderungen habe ich alle sogar besser mit 3 GB Ram Geforce 8600 GT...

ach und da seht auchnoch was bei dem starten:

Runtime Error!

Program: C:/Program Files/Atari/RollerCoster Tycoon 3/RTC3plus.exe

Abnormal program termination

Was kann ich machen bitte um hilfe
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Thunderbird - Automatische E-Mail Benachrichtigung?
Begonnen von Georgi
06. August 2008, 19:56:48
Hallo

Mal eine Frage;

Kann bei der Benutzung von Thunderbird eine Automatische Desktop  E-Mail Info eingestellt werden?

Oder weiß jemand ein diesbezügliches Tool? (habe Vista 32)

Danke Georgi
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Heimnetzwerk via Router mit Vista & XP einrichten
Begonnen von boesl
26. Juli 2008, 16:44:11
Hallo!

Ich stehe vor dem Problem, zu Hause ein Netzwerk via Router mit 4 PC's einzurichten. Das ganze soll wie folgt aussehen:

Router: D-Link DI524
PC1: Stand PC mit Windows XP über Netzwerkkabel mit Router verbunden
PC2: Stand PC mit Windows XP Professional über Netzwerkkabel mit Router verbunden
PC3: Laptop mit Vista Ultimate X64 über WLAN mit Router verbunden
PC4: Laptop mit Vista Home x32 über WLAN mit Router verbunden

Wie gehe ich am Besten vor?


Habe mal im Router folgende Einstellungen getroffen, betreffend DHCP:

[IMG]http://img146.imageshack.us/img146/4852/routeroy8.gif[/img]

Also so wie ich das verstehe, habe ich jetzt jedem PC eine statische IP zugewiesen, über die ich ihn dann im Netzwerk anwählen kann, oder?
Ist dies überhaupt notwendig, kann ich ein Netzwerk auch mit dynamischen IP's einrichten?



Nun bin ich gerade dabei, die Netzwerkkarte (bzw. Drahtlosverbindung) zu konfigurieren, da hänge ich im Moment. Sieht so aus:

[IMG]http://img170.imageshack.us/img170/3171/netzwerksi9.gif[/img]

Was muss ich eintragen beim DNS-Server? Habe keine Ahnung, was ich da jetzt machen soll.


Funktioniert das überhaupt so, wie ich mir das vorgestellt habe oder ist mir ein Fehler unterlaufen? Die Suchfunktion hat mir leider nicht das gewünschte Resultat geliefert.

Ich bitte um eure Hilfe.
danke

mfg
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Home-Ordner auf andere Partition verschieben
Begonnen von occcu
24. Juli 2008, 16:39:38
#hallo!

ich hatte schon mal hier: http://www.go-windows.de/forum/index.php?topic=2472.0;Benutzerkonten-auf-andere-Partition-verschieben- etwas dazu geschrieben, aber dieser thread ist wohl zu alt, als dass den noch jemand liest.

also nochmal neu:
ich möchte gern meinen home-ordner auf eine andere partition verschieben, habe aber noch keine gute lösung dafür gefunden. hat jemand irgendwelche erfahrungen?
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LAN Verbindung bei Vista einrichten
Begonnen von PfandFlasche
20. Juli 2008, 13:13:40
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Hallo,
ich habe ein Problem, meine Freundin und ich wollten eine Lan Verbindung herstellen.
Haben ein Cross Over Kabel benutzt und uns beide da angestöpselt.
Jedoch kann ich nicht auf ihr Internet zugreifen und ihren Rechner auch nicht bei "Verbindung mit einen Netzwerk herstellen" sehen, oder ist das nicht notwendig? Bei mir steht dann auch immer, wenn wir beide angestöpselt sind, das das Netzwerk nicht identifiziert wäre  ?( ?( ?( ?( ?(
Ich hoffe ihr könnt uns helfen. Wir nutzen beide Vista.
Danke schon mal im Voraus.
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bds/ceckno.buo - Virus in Quarantäne oder löschen?
Begonnen von Mähman
19. Juli 2008, 22:12:23
Avira Antivir hat auf meinem Laptop einen Virus gefunden, den ich schliesslich wie angeboten in Quarantäne geschickt habe. Wäre es besser gewesen, den Virus zu löschen?

Folgende Meldung erschien im Protokoll:

C:\Windows\Downloaded Program Files\FP_AX_CAB_INSTALLER.exe
[FUND] Enthält ein Erkennungsmuster des (gefährlichen) Backdoorprogrammes BDS/Ceckno.buo
[HINWEIS] Die Datei wurde ins Quarantäneverzeichnis unter dem Namen '48e13511.qua' verschoben!