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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort wohnung
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UPC Cablcom Modem via Netzwerk Verteilerkasten betreiben
Begonnen von Lord_Zuribu
16. Mai 2015, 05:52:45
Hallo zusammen

In unsere Mietwohnung haben wir einen Netzwerk Verteilerkasten. An sich eine echte geile Sache. Nur leider kriege ich das Signal nicht rein. Im Anhang ist ein Bild vom Kasten. Der rot eingekreiste RJ45 ist der Hauptstecker für die Verteilung. Nun gibt es ja zwei Möglichkeiten, wie das Internetsignal von Aussen rein kommt. Per Kabel oder Telefon. Ein Telefonstecker ist keiner integriert, da die Wohnung komplett auf Kabel eingestellt ist. Und ein dedizierter Kabelanschluss ist auch nicht vorhanden. Lediglich die beiden Splitter oben links. Somit muss das Signal von dort kommen. Eine andere Option bleibt ja nicht. Im zweiten Bild seht ihr meinen ersten Versuch das ganze zu betreiben. Modem normal im Strom, den LAN Port 1 mit dem Hauptstecker verbunden und eines dieser Kabel vom Splitter in das Modem rein. Leider ohne Erfolg. Ich bekommen kein Internet. Mache ich etwas falsch? Ist es evtl. ein anderes Kabel vom Splitter? Hat jemand die gleiche Infrastruktur oder kann mir aus Erfahrung berichten.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Gruss
Marko

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Zigarettengeruch von/aus Gegenständen entfernen
Begonnen von ossinator
15. Februar 2014, 16:05:24
Ich versorge mich mit Tonbändern notgedrungen über die Bucht-Plattform und bekomme häufig stark zigarettenbelastetes Bandmaterial. Für mich als Nichtraucher ist dies äußerst lästig. Riecht stark nach kaltem Rauch und nach einigen Stunden riecht man es in der ganzen Wohnung.

Hat jemand eine Idee, wie man diese Gerüche wegbekommt? Essig scheidet aus, da es die Bänder angreifen kann.
Vielleicht Kaffeebohnen mit den Bändern in den Backofen und auf 40°C alles zusammen harmonieren lassen.
[i](Ist jetzt kein Quatsch, alte verklebte Bänder lass ich für 1h bei 50°C (ohne Vorheizen) im Backofen liegen um die Verklebung zu lösen.)[/i]

Bin für Tipps offen.
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WLAN - Einen Repeater über einen WLAN-Extender betreiben
Begonnen von AlisD
06. Januar 2014, 07:15:42
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Ausgangssituation:
Wlan-Router Speedport W723V-> 2 WLAN-Verstärker(einer ist in der Wohnung nebenan - er reicht für Wohnung 2, der zweite ist auf dem Balkon - er reicht bis in den Keller, aber nur schwach( ca. 3 Stockwerke, mit dem PC empfange ich aber ein schwaches Signal))

Nun kam ein Speedport w701V dazu welcher als Repeater eingerichtet und auch eingetragen ist im Hauptrouter - in der Wohnung Repeatet er auch wunderbar.

Mein Gedanke: der Repeater findet das Signal vom Verstärker auf dem Balkon und Repeatet im Keller mit vollem Signal.

Im Keller: Der PC empfängt - natürlich - das WLAN mit vollem Empfang, dank dem Repeater, allerdings ist die Verbindung zum Router mit Ping-time-out's übersäht. Jedes 3 Paket wird nicht gesendet und die Übertragungsrate liegt zwischen 1000ms und 1800ms

Hab ich da jetzt einen Denkfehler? Die Verstärker werden ja nicht extra bei dem W723V eingetragen die werden per Webmenü einmalig per Wlanschlüssel aufgenommen nichts desto trotz habe ich in dem W701V nochmal die Mac-Adresse des Verstärkers eingetragen. Kein Erfolg... Es kann natürlich sein das die Antenne des W701V schwächer ist als die der WLAN-Karte. Aber der W701V ist 2 Meter näher am Verstärker als der PC... Jemand ne Idee?1 Übersehe ich was?
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Seit Stromausfall keine Inetverbindung , trotz neuem Modem und Lankabel
Begonnen von Trost
26. August 2012, 19:38:48
:O Guten Abend,

ich hoffe ich bin im richtigen Thread. mein Freund kommst seit einem Blitzeinschlag in der Nähe seiner Wohnung nicht mehr ins Internet. Im haus gab es dann Stromausfall und auch Telefon ging nicht mehr. Er ist vor kurzem zu  Unitymedia gewechselt.
Nun kommt er seitdem nicht mehr ins Internet. Unitymedia sagt es wäre leitungstechnisch alles ok, hat auch das Modem Cisko Modell EPC 3208, ausgewechselt, es läge am PC. Er hat einen Acer Aspire M3800, wir haben auch vorsichtshalber  die Netzwerkkarte gewechselt, da als Fehlermeldung immer kam, er wäre nicht verbunden und sollte das kabel ordnungsgemäß stecken. Wenn ich eine Verbindung herstellen will, kommt das nur eine Breitbandverbindung ( PPPoE) möglich ist. aber es geht nichts.
Schließe ich jedoch den Rechner bei mir an, habe ich sofort Internet.
Könnt ihr uns weiterhelfen?
lg Kerstin
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OLE Registrierung fehlgeschlagen
Begonnen von stormq
26. August 2011, 15:23:49
Beim Öffnen einer Software kommt die Meldung:
[color=red]Die OLE-Registrierung ist fehlgeschlagen!
Funktion"UpdateRegistryFromResource", Fehler0x8002009[/color]
Was kann ich da tun?
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Wohnungen finden ist nicht leicht ^^
Begonnen von Kasjopaja
26. Januar 2011, 10:19:36
Hallo Forengemeinde

Kennt ihr Seiten, in denen ihr gute Erfahrungen in Sachen Wohnungssuche gemacht habt?
Ich hab bisher nur Imobiliebscout ausprobiert, allerdings sind 98% der Wohnungen mit Provision.

Ich sehe allerdings nicht ein, einen dafür zu bezahlen, dass ich die Wohnung selbst gesucht habe, und nen Termin vereinbart habe. Nur damit er auftaucht und mir die Wohnung zeigt.

Demnach wäre es schon gut wenn ihr da selber Erfahrungen gemacht habt, und man keine Provision zahlen muss.

Falls notwendig: Raum München.
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Outlook Kalender automatisch starten
Begonnen von rudi57
18. September 2009, 15:06:05
Hallo zusammen,

ich suche nach einer Möglichkeit, das beim Starten von Vista der Kalender von Outlook gestartet wird um mir meine Termine anzuzeigen, wenn es denn welche gibt. Kann ich das irgendwie realisieren?

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Biete WISO 2009 und VOX 3D Planer (via eBay) ...
Begonnen von fwenner
20. April 2009, 20:02:52
Bei Interesse ... 3 ... 2 ... 1 ...  yupi

[color=blue][b]WISO Sparbuch 2009 (Steuerjahr 2008)[/b][/color]
[url]http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MESELX:IT&item=110377043326[/url]

[color=blue][b]VOX 3D Planer 2.0 (Wohnen nach Wunsch) v. Enie und Mark[/b][/color]
[url]http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MESELX:IT&item=110377050569[/url]

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Ständige Skriptfehler vom IExplorer! Oft kommt weiße Seite automatisch...
Begonnen von andreas526
11. Februar 2009, 14:32:16
?( Hallo Jungs!
Schön langsam bin ich am Verzweifeln, täglich ist irgend ein anderes Problem zu beseitigen.
Schon seit 2-3 Wochen habe ich schon diese Plage, ist mir aber nicht so aufgefallen, da ich selten zu hause an meinen PC`s arbeite, derzeit fast nur mit Laptop, aber egal. Jedenfalls wenn ich mir etwas runterlade, (Nur ein Beispiel), und ich dann meinen Downloadmanager öffne und das Zielverzeichnis öffnen will und mit dem Mauszeiger nur über das Geladene drüberfahre, erscheint sofort die Meldung "Skriptfehler",dann immer der gleiche Grund und ob ich diese Seite weiter ausführen will oder nicht. ich klicke auf nein und mache den selben Schritt wie zu Beginn, mit der Maus über das Geladene fahren, um das Zielverzeichnis zu öffnen und dann ist das Gleiche wieder. Genauso wenn ich in meinem Downloadordner etwas öffnen möchte und darüberfahre, passiert das Gleiche! Und so ein bis drei Mal am Tag kommt wie aus dem nichts, wenn ich an etwas arbeite, was nicht mit dem Netz zu tun hat, erscheint plötzlich eine weiße Seite. Wenn ich dann Strg+Alt+Entf drücke und den Taskmanager aktiviere steht darin Weiße Seite im IE! Warum und wieso das auf einmal ist, weiß ich leider nicht, denn wie gesagt, da ich immer zwischen Wien und Villach hin und her fahre, habe ich den Überblick verloren. Jedenfalls ist das sehr, sehr lästig und ich verwende meinen Downloadmanager schon immer und das ist noch nie passiert.
Leider weiß ich nicht, wie ich hier einen Link erstellen kann, denn ich habe die Fehlermeldung fotografiert und werde sie unter diesem Thread anzeigen. Ich wäre Euch mehr als dankbar, wenn Ihr mir bei diesem Problemhelfen könnt und sage jetzt schon vielen Dank im Voraus,mit vielen Grüßen, Andreas
P.S.: Habe die Datei, also den Screenshot über die Fehlermeldung angehängt
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Netzmonster
Begonnen von Blacky
14. November 2007, 00:02:06
« 1 2
[center]Lieber Marco,
Ich wünsche dir alles gute zum Geburtstag.


[IMG]http://i1.tinypic.com/821ou48.jpg[/img]
Credits: Kit und Alpha Coffee-Time by Susi

Du bekommst das noch in Groß[/center]
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<ALLGEMEIN> DEVOLO
Begonnen von AlisD
19. Oktober 2007, 10:34:30
« 1 2
hat Jemand DEVOLO im Einsatz, wenn ja wie

Ihr sollt wenn Ihr wollt von euren Eindrücken berichten.

wer DEVOLO nicht kennt kann auf dieser seite eindrücke und impressionen finden :-) [url=http://www.devolo.de/de_DE/index.html]LINK[/url]

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Microsoft Word 2007 Silbentrennung
Begonnen von Larix
03. Juli 2007, 13:38:26
« 1 2 3
Hy,

mir ist aufgefallen, dass Word 2007 eine recht eigenwillige Silbentrennung hat. Besonders wenn man einen längeren Text schreibt und Word dabei mit dem Kurser eine Zeile tiefer springt um weiter zu schreiben, trennt es längere Wörter auf retselhafte Weise einfach nach einer beliebigen Silbe. (Diese Art der Silbentrennung findet sich dann auch in keinem Duden und sie scheint nix mit der deutschen Rechtschreibung gemein zu haben.)

Einen Hotfix oder ähnliches habe ich zu dieser Problematik leider noch nicht gefunden und Microsoft scheint es nicht für nötig zu halten zu diesem Problem Stellung zu beziehen. Ganz nach dem Motho: "It's not a bug. It's a Feature!".  :-\
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easybox sim-lock ins handy
Begonnen von Andy2693
02. Juli 2007, 20:30:58
« 1 2 3
Kann ich die SIM-karte aus der easybox ins handy machen und das handy und den laptop dann über ein kabel verbinden und dann über das handy ins internet gehen??  ich will aber das da dann keine weiteren kosten entstehen ausser mein 20€i m monat
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[Software] Bryce 5.5: 3D-Software gratis zum Download
Begonnen von ossinator
17. Juni 2007, 21:05:57
Coole 3D-Animationen erstellen.

Den über 100 Euro teuren 3D-Landschaftsgestalter "Bryce" gibt es jetzt in der Version 5.5 zum kostenlosen Download.

"Bryce 5.5" erlaubt das Entwerfen von dreidimensionalen Objekten und ganzen Landschaften, die im Druck, in Videos und dem Web verwendet werden können.

Die englischsprachige Gratis-Version von Bryce kann für die Plattformen Windows und MacOS heruntergeladen werden. Das Update auf die aktuelle Version 6.1 kostet bis Ende Juni nur rund 20 US-Dollar.

[url=http://www.daz3d.com/i.x/software/0/-/?][b][color=blue]Download Bryce 5.5[/color][/b][/url]