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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort bindung
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Die Priorität der Netzwerkadapter wird in Windows 10 nicht gespeichert....
Begonnen von smich25890
29. August 2015, 14:30:29
Problem: Netzwerk- und Freigabecenter --> Adaptereinstellungen ändern --> Erweitert --> Erweiterte Einstellungen --> Adapter und Bindungen: Wenn ich jetzt im oberen Fenster bei Verbindungen die Reihenfolge ändere und diese Änderung mit - OK - bestätige, so speichert Windows 10 leider diese Änderungen nicht. ( bis Windows 8 hat das sauber funktioniert )

Wenn ich das Fenster wieder öffne, so stehen die Verbindungen wieder in der alten unveränderten Reihenfolge da.

Wie kann ich erreichen , das Windows 10 meine Änderungen dauerhaft speichert ??

Mit freundlichen Grüßen - Michael

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lan kabel kann keine verbindung zum router herstellen
Begonnen von dasdingo
27. März 2012, 20:28:40
hallo zusammen,
ich habe folgendes problem:
und zwar habe ich an meinen router 3 lan verbindungen angeschlossen
nur gehen komischerweise 2 verbindungen (also verbindung 1 und 2)von einer sekunde auf die andere seit samstag einfach nicht mehr, obwohl sie vorher jahrelang einwandfrei liefen, doch lan verbindung 3 geht noch einwandfrei  :grübel
auch das w-lan funktioniert ohne probleme
die verbindungen 1 und 2 sind durch einen switch miteinander verbunden, welcher mit dem router verbunden ist.
Der Switch scheint aber noch einwandfrei zu laufen, da noch die lämpchen leuchten (genauso wie die lan-schnittstellen an den angeschlossenen rechner, die leuchten auch ganz normal)
Wenn ich einen laptop an den verbindungen 1 und 2 anschließe geht dass i-net auch nicht bzw. es kann keine verbindung zum netzwerk hergestellt werden.
Zudem wird im Netzwerkcenter nur ein öffentliches Netzwerk angezeigt, dass kein Internetzugriff enthält.
Also für mich hört sich das sehr nach einem defekten kabel an, aber kann ein kabel so urplötzlich kaputt gehen ohne äußere einwirkungen
oder handelt es sich doch um ein anderes problem
vielen dank schonmal für die hilfe  :))

dasdingo
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Windows 7 Netzwerk Murks
Begonnen von Shenzaro
22. Oktober 2011, 11:50:50
« 1 2 3
Hallo

Windows meldet das ich "Nicht verbunden" sei und "keiner Verbindungen verfügbar" wären

ich habe vor kurzem von Alice ein neues Modem erhalten, weil das andere Probleme mit der Bandbreitenzuordnung hatte. Bei dem alten Modem konnte ich mich problemlos mit meiner erstellten Breitbandverbindung einloggen und er hat nicht gemeckert.

Mit dem neuem Modem kann ich dies nicht mehr ich bekomme den Fehlercode 767 oder so.. gerät nicht gefunden. Das Modem ist so konfiguriert das es sich natürlich erstmal selbst einwählt, aber es gestattet auch weitere Verbindungen herzustellen "PPPoE Pass Through".

Im Netzwerk u. Freigabecenter wird das ja so schön grafisch dargestellt.. auf der linken Seite mein Computer und auf der rechten Seite das Internet mit nem Globus darüber der bei mir ausgegraut ist. Dazwischen ist ein großes roten Kreuz und zeigt an das keine Verbindung besteht, wenn ich aber auf dem Globus klicke ruft der ganz normal meinen Standart Browser auf und öffnet mir meine Startseite und ich kann auch sonst uneingeschränkt das Internet nutzen.
Ich kann über meine Lan-Verbindung ins Internet, aber Windows erkennt das nicht und irrgendwie doch.

Meine Frage: Wie Kann ich meine Lan-Verbindung standartmäßig für die Nutzung des Internets einrichten so das Windows 7 das erkennt und mir keinen Fehlercode mehr ausgibt oder sonst irrgendwie meckert?

ich füge mal ipconfig ein:

Realtek RTL8168C(P)/8111C(P) Family PCI-E Gigabit Ethernet NIC (NDIS 6.20)

  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse  . . . . . . . . . . : 192.168.1.62(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
  Lease erhalten. . . . . . . . . . : Samstag, 22. Oktober 2011 11:11:09
  Lease läuft ab. . . . . . . . . . : Freitag, 28. Oktober 2011 19:04:49
  Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.1.1
  DHCP-Server . . . . . . . . . . . : 192.168.1.1
  DNS-Server  . . . . . . . . . . . : 192.168.1.1
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert

Tunneladapter isatap.localdomain:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Microsoft-ISATAP-Adapter #3
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-00-00-00-00-00-00-E0
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Tunneladapter isatap.{D3B9AC16-3004-413F-9D65-D417DE6B047C}:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Microsoft-ISATAP-Adapter
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-00-00-00-00-00-00-E0
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Tunneladapter Teredo Tunneling Pseudo-Interface:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Teredo Tunneling Pseudo-Interface
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-00-00-00-00-00-00-E0
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja

Tunneladapter 6TO4 Adapter:

  Medienstatus. . . . . . . . . . . : Medium getrennt
  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Microsoft-6zu4-Adapter #63
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-00-00-00-00-00-00-E0
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja


Ich habe übrigens keine Heimnetzgruppe oder so.. der meint das meine Adresse Öffentlich wäre und ich kann auch keine Heimnetzgruppe erstellen.. kA

Bei der Netzwerkkarte zeigt er mit unter Status an das IPv4-Konektivität verbunden ist mit Internet und bei IPv6-Konektivität kein Netzwerkzugriff besteht.. hab gelesen das man beides parallel nutzen können soll.. woher bekommt man denn seine IPv6 Adresse?.. steht alles auf auto scheint aber nicht zu funktionieren oder Alice weist keine zu.

Ich hab auch mal testweise IPv6 deaktiviert.. hat nicht wirklich geholfen


lg Shenzaro

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keine LAN verbindung zwischen windows 7 & xp
Begonnen von sapor
04. Januar 2010, 14:52:48
Ich habe ein Asus Laptop mit Windows 7  Home Premium gekauft.
Ich wollte dann mit meinem alten Rechner XP sp 3 eine LAN verbindung erstellen um Daten auszutauschen. ( Musik,Bilder)

Ich hab also ein Cross Over Kabel an beiden Ethernet  eingesteckt, und die kleine Leuchte blinkt auch.
(also richtiges kabel?!).

Dan hab ich bei XP die Lan verbindung aktiviert und im Internetprotokoll TC/IP die Ip addresse 192.168.... sowie den Subnetzmaske 255..... eingegeben. Das gleiche natürlich auch bei 7 mit ner zum schluss anderen Zahl. Die gleiche Arbeitsgruppe ist auch bei beiden Rechnern.

Der status der Verbindungen ist in ordnung also zeigt mir an das das Kabel angeschlossen ist.

Bei xp hab ich ein Ordner freigegeben. ( bei 7 unter Freigabecenter, Heimnetztgruppen - und Freigabaoption auch Musik und Bilder Hacken gesetzt)sowie ein Laufwerk unter eigenschaften Freigegeben.

Wenn ich jetzt aber bei 7 auf [u]Netzwerk und Freigabecenter[/u] klicke. Zeigt der mir bei der Lan verbindung an das dies ein Öffentliches Netzwerk ist. ( Ich kann das aber auch nicht ändern ? )

(Bild wurde ein wenig bearbeitet, würde normal ne Internetverbindung sein)
[img]http://img189.imageshack.us/img189/1944/screen2cu.jpg[/img]

Liegt das vll daran das ich schon ein [u]Heimnetzwerk[/u] habe ( Meine WLAN verbindung zum Router)?


Wenn ich dann auf Gesammtübersicht anzeigen, bei [u]Freigabecenter[/u], seh ich die Wlan verbindung ganz normal. Klicke ich dann auf LAN verbindung steht da ein Kleiner Text.
"Es kann keine Verbindung hergestellt werden da die Verbindun sich nicht im Heimnetzwerk befindet."

Paar mal neu gestartet habe ich auch.
Ich kann einfach nicht auf die Datein des jeweils anderen Computers zugreifen.
Finden/ sehen kann ich die Computer auch nicht.

Weiß da jemand vll ein paar Tipps/Tricks?  :baby:

Danke Schön
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Systembuilder Version ---> Wozu ist die "OEM Preinstallation Kit" cd Gut?
Begonnen von Robin99
26. Dezember 2009, 21:55:41
Hi

Heute hab ich Meine Windows 7 Proffessional 32 Bit Systembuilder version bekommen. Diese War schön in einer Weissen Papierhülle eingepackt. Als ich sie geföffnet habe, kamen mir mehrere sachen entgegen. Einmal die Eigentliche hülle mit der Win 7 CD, wein Zettel wo drauf steht wie man den Aufkleber auf den PC Aufklebt (Für ganz Dumme  :tongue:) und so eine Komische CD. Da steht irgentwei drauf:

[i]Datenträger zur Vorinstallation - Nur Für Microsoft Systembuilder [/i]

Was kann das sein? Muss ich das vorher installieren ??
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Probleme mit ALDI UMTS Stick
Begonnen von monte2307
05. Oktober 2009, 21:51:49
Hallo ich habe mir den ALDI UMTS Stick gekauft. Nur habe ich immer Probleme wenn ich mich einwählen will. Er verbindet auch, was im Verbindungsassistenten steht, aber es kommt immer nur das gelbe Ausrufezeichen, mit dem Hinweis: Keine Konnektivität. Er empfängt auch keine DatenPakete. Sendet aber.Ich bleibe immer bei 304 stehen.

Hat jemand von euch vielleicht eine Lösung?

Ich habe echt keine Ahnung mehr was ich machen soll.

Ich kann nur mit dem Stick nicht ins Netz. Wlan geht hier drauf ohne problem.

Bitte um Antworten.

Danke euch
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Explorer und Firefox zeigen keine Internet-Seiten an trotz Internet Verbindung
Begonnen von mskirata
15. Juni 2009, 23:59:39
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Hallo,

vor geraumer Zeit fing alles damit an, dass mein Antiviren-Programm keine Updates mehr downloaden konnte. Infolge dessen habe ich mir die neuesten Windows Vista-Upgrades downgeloaded. Hiernach wurde der Explorer 8 anstelle des 7er installiert und es konnten keine Seiten mehr angezeigt werden. Ich konnte jedoch anhand einer fabelhaften Skype-Verbindung feststellen, dass eine Internet-Verbindung in ausreichendem Masse vorhanden ist. Nach der hier im Forum bereits angesprochenen Deinstallation des IE 8 funktionierte der IE 7 wieder hervorragend, jedoch lud ich mir vorsichtshalbe noch den Installer von Firefox herunter. Nun kam es, dass eines Nachts mein liebes Betriebssystem selbstaendig die neuesten Upgrades herunterlud und installierte. IE 8 war wieder da, ich deinstallierte ihn, aber bei deinstallation weiterer Updates vom selben Datum zeigte mir das System "FATAL Error" an. Es funktioniert nun kein IE 7, kein IE 8 und auch Firefox zeigt mir ebenfalls an, dass keine Internetseite aufegrufen werden kann, da keine Internet-Verbindung. UND SKYPE LAEUFT NACH WIE VOR WIE GESCHMIERT.

Was tun???

Danke und beste Gruesse aus Alabama

Tom
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Steam Console an Taste binden
Begonnen von stoneagem
11. Dezember 2008, 22:07:05
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Wie kann ich die Console von Steam für z.B Left4Dead an eine Taste binden?Wenn ich das Spiel starte kommt die Console weil ich das gemacht habe:siehe screenshot.aber sobald ich in einem spiel ware ist sie wieder weg.wie kann ich sie auf eine taste binden?F6 z.B
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Netzwerkgeschwindigkeit lässt zu wünschen übrig
Begonnen von murat
21. Oktober 2008, 21:50:57
Hallo erst einmal an alle hier in diesem tollen Forum :)

Ich erläutere gleich mal mein Problem.
Habe hier ein kleines Gigabyte Netzwerk aufgebaut vorhandene Geräte sind:

1. Laptop Betriebssystem Vista Home Premium das über eine 1000er LAN Schnitstelle verfügt Lan-Karte ist eine Realtek RTL 8168C neuste Treiber bereits Installiert.
2. Desktop PC Betriebssystem Windows XP Home mit einer Marvell Yukon 88E8053 Lan-Karte auch 1000er Schnitstelle.
3. NAS Server der Marke Icy - Box Bezeichnung IB-NAS4220-B auch mit einer 1000er Lan Schnitstelle ausgestattet.

das ganze läuft nun über einen 1000er 8port Switch der Marke D-Link Modellbezeichnung DGS-1008D. Geräte werden auch alle mit 1000MB Betrieben laut Anzeige meines Switches.
Nun folgendes Problem habe mich natürlich hier im Forum bereits versucht zu erkundigen wie ich eine schnelle bindung zu meinem NAS Server herstellen kann bzw. zu meinem Desktop PC leider hat das ganze nicht so funktioniert eher verschlechtert. Auf meinem Laptop hatte ich nach verschiedenen Anleitungen die ich lass nur noch eine Datentransferrate von rund 6MB was nicht gerade der Hit war das soll bedeuten die momentane Datenrate mit meinem Laptop liegt bei 7-12MB per FTP das selbe spiel.
An meinem Desktop PC habe ich eine Datenrate von rund 12MB die aber auch nach einiger Zeit wieder runter geht auf 9MB per FTP dagegen 12MB durchgehen was garnicht einmal so schlecht währe wenn ich ein 100MB Netzwerk hätte.

Meine frage nun wie kann ich den Datentransfer verbessern alle Grundvoraussetzungen sind ja schon gegeben für ein schnelles Netzwerk aber woran haperts nun ???

Für Hilfe währe ich sehr Dankbar.

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LAN Verbindung bei Vista einrichten
Begonnen von PfandFlasche
20. Juli 2008, 13:13:40
« 1 2 3
Hallo,
ich habe ein Problem, meine Freundin und ich wollten eine Lan Verbindung herstellen.
Haben ein Cross Over Kabel benutzt und uns beide da angestöpselt.
Jedoch kann ich nicht auf ihr Internet zugreifen und ihren Rechner auch nicht bei "Verbindung mit einen Netzwerk herstellen" sehen, oder ist das nicht notwendig? Bei mir steht dann auch immer, wenn wir beide angestöpselt sind, das das Netzwerk nicht identifiziert wäre  ?( ?( ?( ?( ?(
Ich hoffe ihr könnt uns helfen. Wir nutzen beide Vista.
Danke schon mal im Voraus.
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Verbindung automatisch herstellen
Begonnen von Blumenkind
14. Juli 2008, 23:43:21
« 1 2
Ich würde es gern bevorzugen wenn sich mein Vista automatisch nach dem Startvorgang ins Internet einwählt. Zur Zeit muss ich noch den Weg über Start-->Verbindung herstellen nutzen. Was aber auf Dauer nervt.

Ich gehe mit eine Netzwerkkarte übers Modem ins Inet.

Hat jemand nen Tipp wie ich meine Blechdose dazu bewegen kann?

MfG Blumenkind
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LAN-Verbindung zu XP
Begonnen von Humi
13. Mai 2007, 18:51:57
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Ich weiß jetzt nicht ob das hier rein gehört, aber ich versuchs mal! :wink

Ich bin ja ein kleiner Gamer und in nicht all zu langer Zeit werde ich wieder mal auf ne LAN-Party gehen.
Ich wollte nur wissen ob man LAN-Verbindungen zu XP reibungslos schließen kann!
Jeder von meinen Kumpels hat XP nur ich Vista da wäre es nicht gerade angebracht wenn ich mich nicht rein hängen kann....
Bitte um Aufklärung!^^

lg