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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."

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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Fremdes Netzwerk zulassen
Begonnen von D-King
29. Dezember 2008, 22:01:13
Hey Leute habe mal wieder ein Prob.
Ein  Kumpel und ich wollen übers netzwerk bei mir zusammen ein Game zocken aber
unsere PCs finden sicht nicht !
Firewall ist bei uns aus wo komme ich zur Option das man den "Fremden PC"  zulassen kann ?
lg Domi
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explorer.exe ...fehler verursacht. BILDER schuld?!
Begonnen von moloch7
28. Dezember 2008, 19:33:44
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Hallo Leute!

Bin im Besitz eines Asus M51SN - mit Vista Home Premium.

Problem äußert sich so:
1. Ich öffne einen Ordner mit u.a. Bildern (Jpg) siehe Screenshot:
[img width=640 height=477]http://img253.imageshack.us/img253/5282/thumbsch4.jpg[/img]

2. Ich möchte irgend ein Bild öffnen - Explorer.exe verabschiedet sich mit folgender Meldung:
[img]http://img132.imageshack.us/img132/1458/fehleruf4.jpg[/img]

Ich ahne da ja was. Nur bin i mir nicht sicher ob das stimmt... Ich hab ein Paar bilder vom Internet runtergespeichert und auf einmal bestand das Problem. Das Bild war aber 100% VIRENFREI. da bin ich mir 1000 % sicher. Das Problem hatte ich schon bei einem anderen Laptop bei dem Bilder vom alten Rechner rüberkopiert wurden.

Hat jemand eine Idee???? Bitte Danke!
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Vorinstalliertes Vista ohne CD neu installieren!?
Begonnen von Noxis
20. Dezember 2008, 19:51:47
Hallo,

Ich habe mich hier mal angemeldet, um der Lösung meiner Probleme eventuell ein Stück näher zu kommen.
Vieles habe ich schon in unzähligen verschieden Ausführungen lesen können, nur irgendwie ist mir dennoch nicht wirklich etwas klar geworden
oder es gibt bei jeder Lösungsmöglichkeit einen Haken.

Zur Sache, ich habe einen gebrauchten Desktop PC gekauft, von Acer, mit eben einem vorinstallierten [b]Vista Home Premium 32 bit.[/b]
Nun ist ja irgendwie klar, dass man nach einer solchen Übername schon gerne die Systemplatte formatieren und das OS neu aufsetzen würde..
nur war mir ja schon bewusst, dass ich ohne Vista CD da nicht einfach mit loslegen kann, also hab ich erstmal so versucht alles "zu säubern"

Nun spiele ich aber WoW über WLAN und habe Probleme mit regelmäßigen Verzögerungen von 2 Sekunden und den Eindruck, das irgendwas nicht rund läuft.
Beim starten bekomme ich auch hin und wieder eine Meldung darüber das yakslkdaj keine Ahnung was nicht mehr funktioniert und all so Dinge eben, die ich nicht einordnen kann. Ich könnte XP installieren und mal schauen, wie es damit läuft aber würde Vista viel lieber behalten und da ich den Key ja nun habe würde ich den auch gerne nutzen. Habe das selbe mit meinem Laptop nur den formatier ich einfach nicht :)

Das beste wäre ich hätte eine Vista CD aber so ist es ja leider nicht und ich habe keine Ahnung wie ich an eine solche kommen kann.
Es gibt keine Downloads nichts.. habe gerade im DOS die Recovery Partition von rund 7 GB gesehen.. kann ich damit was anfangen?
Zur Recovery CD erstellung finde ich ja nur das von ACER und das scheint mir nicht so, als könnte ich damit dann formatieren und das System neu installieren!?

Kann mir bitte jemand erklären was ich da machen kann? Wäre sehr dankbar

Grüße
Nox
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Xbox360 über Vista ins Internet
Begonnen von Link93
20. Dezember 2008, 13:24:15
Ich hab eine 360 und will die umbedingt ins Internet bringen, hab das auch schon hinbekommen über Router das war ja einfach.
Crossover Kabel Reinstecken->bei 360 Netzwerk Konfiguration die PPoE Einstellungen festlegen und ab ins Internet

So mein Problem ist aber das das Kabel zu kurz ist zum verlegen unterm Teppich und ich hab gelesen wenn man 2 Netzwerkkarten hat kann man sie dazu nutzen die 360 ins Internet zu bringen allerdings klappt das nicht wirklich so wie ich will :(

So siehts bei mir momentan aus:
[url=http://www.abload.de/image.php?img=1ictg.jpg][img]http://www.abload.de/thumb/1ictg.jpg[/img][/url]
[url=http://www.abload.de/image.php?img=2q3cr.jpg][img]http://www.abload.de/thumb/2q3cr.jpg[/img][/url]
[url=http://www.abload.de/image.php?img=3p0og.jpg][img]http://www.abload.de/thumb/3p0og.jpg[/img][/url]

Bei der Xbox hab ich keine Ahnung was ich einstellen soll.
Ich hab schon probiert:
Ip Adresse: 192.168.0.2
Subnetz Maske: 255.255.255.0
Gatway:192.168.0.1

Ich bin Ratlos  :kaffee
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Internet manchmal weg nach dem hochfahren
Begonnen von D3ltoroxp
17. Dezember 2008, 19:54:51
Hallo liebe Community,

habe folgendes Problem. Wenn ich meinen Rechner hochfahre kommt es des öffteren vor das ich keine I-Net Verbindung habe. Mein Rechner hängt an einer Fritz Box, die 24h online ist. Somit bin ich normalerweise auch direkt verbunden sobald der PC an ist. Aber nun das Problem. Nach dem hochfahren hat er auf einmal zur bestehenden Verbindung ein unidentifiziertes Netzwerk gefunden und daduch komme ich nicht online. Ich muss dann auf Deaktivieren unter Status und dann auf das X zwischen mir und der Weltkugel dann fragt er mich ob ich lan 1 wieder aktivieren will und ich drücke ja danach geht das I-Net wieder. Es ist aber kein dauerzustand.
Hab mal noch nen Screen angehängt
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nVidia Vista Treiber // Webseiten gehen nicht
Begonnen von Denniz_P
14. Dezember 2008, 14:03:44
Hallo zusammen,

ich hab mir eben meinen PC neu eingerichtet, da ich Probleme hatte verschiedene Webseiten aufzurufen, wie z.B. ovh.com, mein online banking usw..

Bevor ich irgendwas am PC installiert hab (außer Windows) habe ich direkt diese Seiten getestet und sie gingen.

Nun hab ich meinen MSI Chipsatztreiber installiert und die Seiten gehen nicht mehr.

Hatte schonmal jemand ein ähnliches Problem oder kennt mein problem? Wäre für jede Hilfe seeehr dankbar!


Gruß aus Güstrow, Frank


PS: Hier noch die Wichtigsten Systeminformationen:

Computertyp:
- ACPI x64-basierter PC
Betriebssystem:
- Microsoft Windows Vista Ultimate x64 SP1
CPU Typ:
- QuadCore Intel Core 2 Quad Q9300, 2500 MHz (7.5 x 333)
Motherboard:
- MSI P6N SLI V2 (MS-7346)  (2 PCI, 2 PCI-E x1, 2 PCI-E x16, 4 DDR2 DIMM, Audio, Gigabit LAN)
Motherboard Chipsatz
- nVIDIA nForce 650i SLI
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Neue Firmware-Versionen für die aktuelle MacBook-Linie
Begonnen von ossinator
11. Dezember 2008, 12:56:25

Apple hat am Mittwoch einige EFI- und SMC-Firmware-Updates für die aktuellen 2008er MacBooks (MacBook, MacBook Air, MacBook Pro) veröffentlicht.
Apple MacBookLaut Apple werden mit den Firmware-Updates Zuverlässigkeits- und Energieanzeige-Probleme behoben.

[list]
[li]MacBook ([url=http://support.apple.com/downloads/MacBook_EFI_Firmware_Update_1_3][color=blue][b]EFI[/b][/color][/url], [url=http://support.apple.com/downloads/MacBook_SMC_Firmware_Update_1_2][color=blue][b]SMC[/b][/color][/url]) [/li]
[li]MacBook Air ([url=http://support.apple.com/downloads/MacBook_Air_EFI_Firmware_Update_1_1][color=blue][b]EFI[/b][/color][/url], [url=http://support.apple.com/downloads/MacBook_Air_SMC_Firmware_Update_1_1][color=blue][b]SMC[/b][/color][/url]) [/li]
[li]MacBook Pro ([url=http://support.apple.com/downloads/MacBook_Air_EFI_Firmware_Update_1_6][color=blue][b]EFI[/b][/color][/url], [url=http://support.apple.com/downloads/MacBook_Air_SMC_Firmware_Update_1_2][color=blue][b]SMC[/b][/color][/url]) [/li]
[/list]

Für die Updates wird Mac OS X 10.5.5 oder eine spätere Version benötigt.
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Bluescreens bei Online-Movies (Youtube etc.)
Begonnen von Denis78
05. Dezember 2008, 21:59:09
Hallo, ich verwende Vista 32 BIT mit der GeForce 8500GT. Bei Online Movies unter Youtube, My Video, etc. bekomme ich immer einen Bluescreen. Sonst läuft der PC den ganzen Tag ohne Probleme. Selbst bei Games funktioniert alles bestens. Jetzt habe ich von Opera auf Afrika Browser gewechselt, ohne Erfolg. Auch die Flash und Java-Player sind aktualisiert. Ein Hardwaretest wurde beim Hersteller auch schon gemacht. Ich bin ratlos.....  :O
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Office 2007: skin in OneNote 2007, Info path, ect. ändern?
Begonnen von Oliver
20. November 2008, 19:48:02
Hallo liebe Leut,

ich habe ne Frage und zwar habe ich vor kurzem den skin meines Office 2007 geändert, über Word 2007, auf den tollen schwarzen skin.  :D Damit wurde er auch schön brav in Ecxel, Power Point, Outlook, usw. geändert. Allerdings bleiben OneNote, InfoPath und weitere davon verschohnt und darum will ich fragen, ob man den skin dort nicht extra ändern kann. in Outlook 2007 kann man das auch separat für den Fall, dass man nichts anderes aus Office 2007 installiert hat. Also bitte helft mir, würd mich sehr freun.

mfg, euer Oli. =)
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Mozilla startet Fashion Your Firefox
Begonnen von Lord_Zuribu
19. November 2008, 10:28:50
[size=12pt][b]Website soll Orientierung bei mehr als 5.000 Firefox-Erweiterungen geben[/b][/size]
[size=11pt][i]Mit Fashion Your Firefox bietet Mozilla eine Website, die bei der individuellen Anpassung des Browsers helfen soll. So entsteht beispielsweise Firefox für soziale Schmetterlinge oder News Junkies.[/i][/size]


Fashion Your Firefox ordnet Erweiterungen für Mozillas Browser nach Aktivitäten - vom Finder und Sucher über den sozialen Schmetterling und Rock Star bis hin zu Shopaholic und News Junkie. Für die unterschiedlichen Nutzertypen werden dabei unterschiedliche Erweiterungen vorgeschlagen, die in einem Schwung heruntergeladen werden können. Mozilla will es mit Fashion Your Firefox Nutzern einfacher machen, sich in den mittlerweile mehr als 5.000 Add-ons zurechtzufinden und neue Nutzer auf die Möglichkeiten von Erweiterungen hinweisen.

[url=https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/fashionyourfirefox/][b][color=black]Fashion your Firefox[/color][/b][/url]
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9828
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Matrix Bildschirmschoner
Begonnen von Gryver
18. November 2008, 16:05:52
hallo leute!

suche ein bildschirmschoner für vista der so zahlencode wie bei matrix runterfliesen am besten genau das wie bei matrix weil habe viele gefunden die hatten viren und irgendwie gingen paar nicht auf Vista wäre nett wenn ihr mir helfen könntet


MFG
Gryver
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Neue Firmware für Nokia E66 und E71
Begonnen von ossinator
11. November 2008, 11:05:26
Nokia hat gestern ( 10.11.08 ) auf seinen Internetseiten die Verfügbarkeit der neuen Firmware 110.07.126 für das E66 und 110.07.127 für das E71 bekanntgegeben.
Schaut [url=http://europe.nokia.com/A4577225][color=blue][b]hier[/b][/color][/url]

Bislang bietet der SW-Updater allerdings nichts an. Könnte aber auch am Branding meines E71 liegen.
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Wuapp.exe ist keine zulässige win32-Anwendung
Begonnen von ProduZa
08. November 2008, 09:40:45
Hey @all

Ich habe da folgendes Problem:

Beim Versuch, Windows Vista über das interne Windows Update zu aktualisieren bekomme ich folgende Fehlermeldung:
"Wuapp.exe ist keine zulässige win32-Anwendug." aber die Fehlermeldung kommt nur wenn ich Windows Update über das Startmenü Starte wenn ich in die Systemsteuerung gehe und es Starte Funktioniert es. Was kann das sein ? Ich habe auch keine Einstellungen und so geändert...

mfg

ProduZa

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Windows-Hostprozess (Rundll32) funktioniert nicht mehr...
Begonnen von Tarcon
31. Oktober 2008, 15:05:57
Hallo Ihr!

Tja, ein guter Einstieg in ein Forum, aber ich habe das im Betreff bezeichnete Problem.
Was ich bisher feststellen konnte ist, dass ich wohl nicht der einzige bin, dem es so geht. Aber vielleicht sollte ich erstmal ein paar Details nennen...

Also, ich arbeite mit einem Acer Aspire 9525WSMi-Notebook und habe Vista Ultimate 32-Bit installiert (keine Updateversion).

Bisher hat immer alles wunderbar funktioniert. Heute jedoch habe ich versucht, einige Bildschirmschoner zu installieren, z. B. Voodoolights 1.2.9 rc2 und den Silex-Bildschirmschoner, dessen Setup allerdings nicht funktionierte, weshalb ich die Dateien manuell in den system32-Ordner kopiert habe.

Seitdem bekomme ich die Hostprozess-Fehlermeldung immer dann, wenn ich versuche, über einen Rechtsklick auf dem Desktop unter "Anpassen" die Konfiguration der Bildschirmschoner aufzurufen und ich kann mir nicht erklären, was genau schief läuft.

Das Ereignisprotokoll sagt nur, dass der Fehler direkt mit der kernel32.exe im Zusammenhang steht, Fehlercode 1000.
Dazu gibt es bei MS einiges zu lesen, aber bisher hat nichts davon das Problem gelöst.

Ich habe auch kürzlich kein Treiberupdate abgesehen von einem HP-Drucker, den ich in meinen bestehenden Druckerpool aufgenommen habe, das ist einer diese Monstertreiber für die All-in-One-Geräte.

Nero 8 habe ich auch installiert, Viren konnte ich mit 3 verschiedenen Scannern keine finden (Norton (aktuell), Personal Antivir und Damage-Cleanup von Trendmicro).

Mit einem Prozess-Viewer habe ich auch schon geschaut, der zeigt aber die Rundll32 nur im Zusammenhang mit der genannten Fehlermeldung an, also das Popup, welches nach einer Lösung sucht.

Ich habe - aus lauter Verzweiflung - nun auch schon sämtliche Video-Codecs erneuert, auch wenn ich nicht davon ausgegangen bin, dass dies etwas bringen wird und das hat es auch nicht. :(

Dabei möchte ich doch eigentlich nur einen Bildschirmschoner auswählen und habe keine Ahnung, wie ich das reparieren soll!?

Habt Ihr weitere Tipps zur Diagnose oder gar zur Fehlerbehebung? Ich würde mich freuen und könnte vermutlich heute Nacht auch schlafen. ;)

LG
Tarcon
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Windows 7 mit neuem Paint?
Begonnen von djxerxes
29. Oktober 2008, 16:18:59
Wie neuerdings von Microsoft angekündigt, wird im zukünftigen Windows 7 das Zeichenprogramm Paint fast komplett neu überarbeitet sein. Fraglich ist nur, ob die endlich aktualisierte Version von Paint auch für ältere Betriebssyteme wie XP oder Vista zum Download bereitstehen wird.
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Far Cry 2 geht nurnoch im Fenstermodus
Begonnen von Gileraracer
27. Oktober 2008, 22:18:16
Hallo Leute!
Melde mich seit langem auch mal wieder...

Ich hab ein Problem das wie folgt aussieht:
Wenn ich Far Cry 2 starte rennt es nur noch im Window Mode, also es stellt nicht auf Vollbild um. In den Einstellungen hab ich keinen extra Punkt dazu gefunden, aber das kanns ja nicht sein. Ich hab keinen Bock zum so zu zockn. Was kann ich da machen?

So sieht das aus:

[URL=http://www.siteupload.de/p866360-Unbenanntjpg.html][IMG]http://www.siteupload.de/t866360-Unbenanntjpg.jpg[/img][/URL]

Bitte um Hilfe :D
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Die Methode "Execute" im Word-VBA "FileSearch"-Objekt funktioniert nicht mehr
Begonnen von Jean Raul
16. Oktober 2008, 12:04:05
Seit den gestrigen Word 2003-Updates funktioniert bei mir unter WinXP die Methode "Execute" im Word-VBA "FileSearch"-Objekt nicht mehr. Hat jemand Ähnliches erlebt oder kann das mal nachprüfen?

Ich meine z. B. folgenden Code (etwas abgewandelt aus den VBA-Beispielen):
[code]
With Application.FileSearch
   .FileName = "99*.*"
   .LookIn = "C:\My Documents"
   .Execute
   'Hier wird komischerweise immer 0 ausgegeben:
   MsgBox .FoundFiles.Count
   'Das funktioniert dann natürlich auch nicht:
   For I = 1 To .FoundFiles.Count
      MsgBox .FoundFiles(I)
   Next I
End With
[/code]

.FoundFiles.Count liefert bei mir seit gestern immer 0, auch wenn die gesuchte Datei ganz sicher und auf jeden Fall existiert. Bis zu den gestrigen Updates lieferte .Execute immer die korrekte Anzahl der gefundenen Dateien. Was ist los?
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Kostenlos : Symantec / Norton Benutzerkontensteuerungstool
Begonnen von netzmonster
15. Oktober 2008, 23:59:31
Symantec stellt ab sofort kostenlos eine Software zur Verfügung, mit der man die Benutzerkontensteuerung anpassen kann.
Wie von vielen Usern gewünscht, ist eine "Positivliste" enthalten. In dieser kann man bestimmten Anwendungen erlauben, ohne Nachfrage ausgeführt zu werden.

[b]Hinweis : [/b]
Bei der angebotenen Version handelt es sich um Beta-Software.
Vor Benutzung unbedingt die FAQ bzw. den Lizenzvertrag durchlesen.
Das Tool sammelt Daten über freigegebene Programme und sendet sie an Symantec.

[b][color=red][b][url=http://www.nortonlabs.com/inthelab/uac.php]Zum Download[/url][/b][/color][/b]