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Ordnerzugriff nicht möglich
Begonnen von OCtopus
09. Juli 2009, 08:27:51
Seit gestern habe ich auf einige Ordner auf meiner Festplatte D: keinen Zugriff mehr. Vielleicht auch schon länger und ich habe es nur nicht gemerkt. Zunächst konnte ich auf gesamt D: nicht mehr zugreifen. Durch Vergabe entsprechender Sicherheitseinstellungen konnte ich das teilweise wieder beheben. Aber einige Ordner bleiben weiterhin standhaft verschlossen.

Zunächst heißt es:
[quote]Sie verfügen momentan nicht über die
Berechtigung des Zugriffs auf diesen
Ordner.
Klicken Sie auf "Fortsetzen", um dauerhaft Zugriff auf
diesen Ordner zu erhalten.
[/quote]

Klicke ich dann auf Fortsetzen heißt es:
[quote]Der Zugriff auf diesen Ordner wurde
verweigert.
Sie müssen die Registerkarte Sicherheit verwenden,
um Zugriff auf diesen Ordner zu erhalten.[/quote]

Auf der "Registerkarte Sicherheit" heißt es dann:
[quote]Sie sind nicht berechtigt, die Berechtigungseinstellungen des Objekts anzuzeigen oder zu bearbeiten.
[/quote]

Und das ware es dann. Weiter geht es nicht mehr.

Eine Systemwiederherstellung mit Acronis hat auch nicht geholfen. Vielleicht hatte ich den Fehler mitgesichert  :-\
TakeOwn und abgesicherter Modus hilft auch nicht.

Ich bin als Admin angemeldet. Verstehe diese Malaise nicht. Weiß jemand Hilfe?

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www.affaire.com
Begonnen von Helfen
03. Juli 2009, 09:52:41
« 1 2
ich bin bei der siete angemeldet das wundert mich auf so einer seite habe ich mich nie angemeldet wie kann ich mich löschen oder wie kann ich e-mail anderen damit ich ruhe von der seite das nervt  bitte helft mir mal
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DivX 7.2 verfügbar
Begonnen von ossinator
27. Juni 2009, 06:38:53
Ab sofort steht DivX in der Version 7.2 zur Verfügung.

[url=http://www.divx.com/de/products/software/windows/divx][b][color=blue]Download[/color][/b][/url]
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Windows 7 ab 22. Oktober erhältlich
Begonnen von Markus
03. Juni 2009, 19:12:18
Ab 22. Oktober soll die Finale Version von Windows 7 zum Kauf erhältlich sein.

[quote]Since then we’ve made enough progress to feel really good about announcing today that Windows 7 will be in stores beginning October 22nd.

I don’t know about you but I can’t wait to see Windows 7 sitting on store shelves!

Some people may not be able to wait for Windows 7 to arrive before having to order a new PC (like parents who are sending their sons or daughters off to school who need of a PC to take with them). Fortunately, there is no need to wait. Soon, customers will be able to take advantage of the Windows 7 Upgrade Option Program.[/quote]
http://windowsteamblog.com/blogs/windows7/archive/2009/06/02/the-date-for-general-availability-ga-of-windows-7-is.aspx
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high definition audio gerät
Begonnen von bayermichel
30. Mai 2009, 13:27:05
ich bekomme immer wieder folgenden hinweis" ihre soundkarte unstützt keine aufnahme. mögliche ursachen können falsche oder fehlerhafte treiber sein" ich habe den neusten treiber heruntergeladen und installiert und bekam die meldung" ihr treiber ist bereits auf dem neusten stand" in der detailansicht meines audio gerätes steht folgendes: HDAUDIO\FUNC_018VEN_10EC&DEV_0888&SUBSYS_14627293&REV_1000. mein mainboard ist MS-7293 Realtek Audio Treiber. alle versuche auch bei fujitsu siemens den fehler zu beheben sind bisher gescheitert. kann mir jemand sagen was ich noch machen kann? bitte so das ein alter sack(58) wie ich es auch versteht. danke im voraus
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übersetzung in italienisch
Begonnen von Helfen
24. Mai 2009, 21:17:14
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ich möchte gerne ne seite die texte gut übersetzen tut in italienischer sprache

hi wollte mal fragen ob sie noch partner seiten suchen  ich mache das    hier sollte der code rein denn ich von seine seite nehmen tu
von ihn auf meine seite  und wenn  sie wollen können sie ja das von mir auf ihr seite machen


denn text möchte übersetzt haben

Wenn ihr den Button von uns nicht auf eurere Seite verlinkt habt, werdet ihr bei uns auch nicht angezeigt! Bitte die Regeln lesen. Wer sich

bei Besuchertauschseiten hoch arbeitet, wird

gesperrt das gilt ganz besonderes für

knuddels-cheatsland.de, die sich hoch gearbeitet

haben. Kommt das weiter vor, führt dies zur

Sperrung. Bitte jeden Tag einmal auf alle

Partner klicken. Danke für euere Hilfe. Also unter Partner einmal klicken. Nach 90 Tagen

ohne HitIn, werden die Seiten gelöscht! !



hoffe einer kann mir mal helfen  ich habe text ins italienische überstezn lassen mit google übersetzung

das klappte ja aber denn habe denn  text in deutsch wieder überstzen lassen

und denn  ist der text  anderes
also  wieso das

Hi wollte mal fragen, ob sie noch auf der Suche nach den Partner-Sites, tun
  auf ihm meine Hand, und wenn sie wollen, so können sie die "von mir auf ihre Rolle
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Codec-Packs vor dem Aus?
Begonnen von OCtopus
26. März 2009, 14:49:28
Microsoft will offenbar unter Win7 Drittherstellercodecs aussperren, jedenfalls insoweit, als Windows für das entsprechende Format einen eigenen Codec mitbringt
http://winfuture.de/news,46135.html
Microsoft will damit offenbar sicherstellen, daß künftig die Stabilität des Systems nicht durch fremde Codecs beeinträchtigt wird. Ich halte das für begrüßenswert. All diese obskuren Codec-Packs machten bisher nur Ärger, obwohl Einiges, wie z. B. die ffdshow-Filter, auch wirklich sinnvoll war. Diese Filter finden insbesondere auch bei VLC Anwendung. Entwickler von ffdshow haben dieses Verhalten von Win7 auch festgestellt.
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Burnout Paradise Ultimate Vista Problem / Registrierungscode
Begonnen von XVistaAX
08. März 2009, 12:30:49
hab mir Burnout Paradise Ultimate gekauft habs installiert auf ein Vista Home Premium Rechner und wenn ich es spielen will kommt Burnout (TM) Paradise Ultimate Application funkioniert nicht mehr hab schon 2 mal vollständig deinstalliert und nochma installiert

und wenn ich es spielen will kommt das ich ein Registrierungscode eigeben soll aber kA woher kann wer mir ein Registrierungscode mir geben pls habe ne mail von Criterion bekommen mit der überschrift Willkommen in Burnout Paradise City weiter Im Namen des gesamten Criterion-Games-Teams vielen Dank, dass du dir unser Spiel gekauft hast aber da stand kein Regitrierungscode drinne

den EA Manager Downloard Tool hab ich nicht mitinstalliert hab aber auch mit versucht kommt das gleiche

kann da wer mir helfen ?
Vielen Dank
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Beta downloadphase schon vorbei???
Begonnen von Robin99
14. Februar 2009, 15:06:08
Hi Leute :))

Ich wollte heute meinen Download der Windows 7 Beta version fortsetzten. Hab auf dieses Desktopicon Geklickt. Dan öffnete sich der IE und da stand, das ich auf den Download maneger Warten sollte. Jetzt öffnete sich wieder ein fenster wo dick drinstand "Access Denied". Dan hab ich versuchucht, diese version nochmal komplett neu runter zu laden. Jetzt steht auf der seite mit den Produckt Key "Leider sind keine Downloads mehr verfügbar. Hier finden Sie Installationsanweisungen, Veröffentlichungshinweise und häufig gestellte Fragen." Ist alles schon wider Vorbei oder haben die nur server Probleme ?(

edit: Ok hab schon gelesen das sie die Downloadphase eingestellt haben. Schade da war ich wohl zu spät xD

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T-Mobile G1 - Android Betriebssystem
Begonnen von Markus
07. Februar 2009, 14:33:13
[b][size=12pt]News, Hilfe und Infos zum T-Mobile G1 und dem Android-Betriebssystem von Google gibt es im [iurl=http://www.go-android.de/forum/]Android-Forum[/iurl] unter
[iurl=http://www.go-android.de/]go-android.de[/iurl][/size][/b]
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Welches Antiviren Programm nutzt ihr???
Begonnen von lukie_hat_vista
07. Februar 2009, 10:55:18
Hey,
Ich möchte mal eine umfrage machen! und Zwar welches Anti-Viren Programm nutzt ihr??
Ich selber nutze McAfee und bin biss jetz damit auch zufrieden :wink :zwinkern
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Windows 7 Funktionen ...
Begonnen von ossinator
19. Januar 2009, 19:18:06
[b]Offene Fenster per Hotkeys steuern [/b]

Mit "Windows-Taste + Rechte Pfeiltaste" wird das Fenster rechts angedockt. Auch "Windows-Taste" plus "Pfeiltaste hoch" und "Pfeiltaste runter" haben eine Wirkung: Das Fenster wird am oberen Desktop-Bereich angedockt und maximiert oder in die Taskleiste minimiert.

[b]ISO-Brenntool versteckt[/b]

In Windows 7 ist das Tool "Datenträgerabbild brennen" versteckt, das immer dann startet, wenn man versucht, eine ISO-Datei aufzurufen.

[b]Alle Fenster auf einen Schlag minimieren[/b]

Ganz unten rechts in der Taskleiste (neben der Uhrzeit), findet sich ein kleiner Balken, der eine Funktion hat: Sobald man mit der linken Maustaste darauf klickt, werden alle aktuell geöffneten Fenster auf einen Schlag minimiert und man hat freie Sicht auf den Desktop. Nach einem weiteren Klick werden alle zuvor geöffneten Fenster wird angezeigt.

[b]Taskleiste per Tastatur steuern [/b]

Einträge in der Taskleiste lassen sich auch per Tastatur aufrufen. Mit Windows-Taste + T wird die Taskleiste aktiviert. Mit den vier Pfeiltasten man nun hin und her steuern. Per Enter wird eine Applikation gestartet/aktiviert. Mit "Escape" wird beendet.

[b]Alte Taskleiste wiederherstellen[/b]

Mit nur wenigen Mausklicks lässt sich die gewohnte Windows-Taskleiste aktivieren. Einfach mit der rechten Maustaste in die Taskleiste klicken und "Eigenschaften" auswählen. Anschließend im "Taskleiste"-Reiter ein Häkchen bei "Kleine Symbole verwenden" setzen und bei "Schaltflächen der Taskleiste" im Drop-Down-Menü "Nie vereinen" auswählen.

[b]Windows 7 von USB installieren [/b]

Windows 7 lässt sich problemlos von einem USB-Stick aus installieren. Der USB-Stick muß mit FAT 32 formatiert werden. Anschließend kann der gesamte Inhalt der Windows-7-ISO einfach auf den USB-Stick kopiert werden. Dazu verwendet man den Xcopy-Befehl wie folgt: xcopy DVD-Laufwerksbuchstabe USB-Laufwerksbuchstabe /e /f (also etwa xcopy d:\ e:\ /e /f)

[b]Schnellzugriff auf Programme[/b]

In Windows 7 kann jedes beliebige Programm in die Taskleiste gezogen werden. Danach wird es per großen Icon angezeigt. Die in der Taskleiste abgelegten Programme kann man per Tastendruck schnell und bequem aufrufen. Das Programm ganz links in der Taskleiste (gleich neben dem Startmenü-Knopf) kann über + <1> gestartet werden. Das rechts daneben über +<2>, usw.
Wichtig: Es wird immer eine neue Instanz des betreffenden Programms gestartet. Das bedeutet: Ist beispielsweise der Internet Explorer bereits gestartet, dann wird eine neue Instanz des Browsers nach Drücken des Hotkeys gestartet.

[b]Applikationen zwischen Monitoren verschieben[/b]

Wer zwei Monitore besitzt, der kann bequem das Fenster einer Applikation von einem Monitor zum nächsten befördern. Dazu einfach Windows-Taste+Shift+Pfeil rechts oder Windows-Taste+Shift+Pfeil links drücken.

[b]Clevere Eingabeaufforderung[/b]

Wenn man auf einen Ordner mit gedrückter Shift-Taste das Kontextmenü aufruft, dann erscheint dort der Eintrag "Eingabeaufforderung hier öffnen", über den man bequem die Kommandozeile öffnen kann. Dabei springt die Kommandozeile automatisch zu dem gewünschten Ordner.

[b]Wordpad versteht Opensource[/b]

Neben RTF und Textdokumenten werden jetzt auch Dokumente in Microsofts OOXML-Format (Office Open XML) unterstützt. Viel wichtiger/erwähnenswerter: Auch Dokumente im ODF-Format (OpenDocument-Format) werden unterstützt!

[b]Schnellstartleiste aktivieren [/b]

Zwar hat Microsoft die Leiste von der Oberfläche entfernt, dennoch wird sie aber noch bei Windows 7 (versteckt) mitgeliefert und lässt sich durch einen Trick aktivieren. Mit der rechten Maustaste in die Taskleiste klicken und im Kontextmenü "Symbolleisten" und anschließend "Neue Symbolleiste..." auswählen. Im erscheinenden "Ordner auswählen"-Dialog nun "%userprofile%\AppData\Roaming\Microsoft\Internet Explorer\Quick Launch" eingeben und auf den Button "Ordner auswählen" drücken. Prompt wird die Quicklaunch-Leiste nun angezeigt. Per Rechtsklick in die Schnellstartleiste kann man nun das Aussehen anpassen und anschließend per Maus an die gewünschte Stelle befördern.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Hier könnt Ihr eure Angebote / Gesuche Posten.
Begonnen von ossinator
05. Januar 2009, 09:43:57

[b]Keine gewerblichen Angebote. Auch alles was eine Altersfreigabe "ab 18 Jahre" benötigt oder gegen die Nettiquette des Forums verstößt hat hier nichts zu suchen.[/b]
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Bootbare CD erstellen
Begonnen von Blumenkind
15. Dezember 2008, 22:59:45
Wer musste schonmal das Bios flashen und hat kein Disketten-Laufwerk mehr? Bestimmt vielen von euch. Daher eine kleine Anleitung, um trotz fehlenden Disketten-Laufwerks das Bios zu flashen oder einfach eine bootfähige CD zu erstellen.

Was braucht ihr dazu?
WinRar
Nero Burning Rom 6, 7, 8 oder 9
UltraIso
Ein kleines Image
Einen Brenner und Rohlinge
Und etwas Zeit

Als erstes ladet ihr UltraISO Trial herunter. Das reicht für diese Zwecke. Und bekommen könnt ihr es <a href=http://www.download.com/3001-2646_4-10985794.html?spi=9375ffa179825055ffcbf585dbfe8ef9&part=dl-UltraISOP>[color=blue]hier[/color]</A>.
Danach noch die Trial-Version von WinRar. Die gibts <a href=http://www.rarlab.com/rar/wrar380d.exe>[color=blue]hier[/color]</A>.
Als nächstes braucht ihr ein Image (*.img). Dazu könnt ihr das drdosmin.img verwenden. Das könnt ihr <a href=http://www.biosflash.com/zips/drdosmin.zip>[color=blue]hier[/color]</A> downloaden.

Als nächstes ladet ihr euch eine Version von Nero Burning Rom <a href=http://www.computerbase.de/downloads/software/brennprogramme/nero_burning_rom/>[color=blue]hier[/color]</A> herunter. Die Trial-Version reicht da vollkommen aus.

Und dann gehts los. Installiert UltraISO und WinRar, wenn nicht schon geschehen. Wechselt in den Ordner wo die zuvor geladene [color=green]drdosmin.zip[/color] liegt. Klickt rechts auf die Datei und auf [color=orange]Hier entpacken[/color]. Jetzt solltet ihr die Datei [color=green]drdosmin.img[/color] sehen.

[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Disk/Dos Teil1.jpg[/img][/center]

Jetzt startet ihr UltraISO. Öffnet darin die [color=green]drdosmin.img[/color] und navigiert auf der linken Seite zu dem Ordner, wo eure Flash-Dateien liegen. Zieht sie per Drag&Drop nach oben.

[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Disk/Dos Teil2.jpg[/img][/center]

Dann speichert das ganze als [color=green]drdos.img[/color] ab. Jetzt gegebenfalls [color=blue]Nero Burning Rom[/color] installieren und starten. Auf der linken Seite scrollt ihr runter bis zu [color=orange]CD-Rom (Boot)[/color]. Unter Quelle des Boot-Images wählt ihr den Punkt Image-Datei und klickt auf Durchsuchen. Sucht die [color=green]drdos.img[/color] und klickt auf [color=orange]OK[/color] und dann auf [color=orange]Neu[/color].

[center][img]http://downloads.go-windows.de/vista/Blumenkind/Screenshot/Disk/Dos Teil3.jpg[/img][/center]

Klickt dann noch auf Brennen und wählt die halbe Brenngeschwindigkeit aus. Danach den Rechner von CD starten. Dazu im Bios die Bootoptionen auf [color=red]CD-Rom (First-Boot-Device)[/color] und [color=red]HDD (Second-Boot-Device)[/color] stellen.

Viel Spaß beim flashen. Bei Fragen steh ich gern Antwort.
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Saitek Force Wheel + nfs most wanted
Begonnen von djxerxes
06. Dezember 2008, 12:00:32
hi,

ich habe ein kleines problem mit dem saitek R440 in verbindung mit nfs most wantet:

sobald ich das spiel starte und mein lenkrad in den options konfigurieren möchte wird es auch als R440 erkannt. sobald ich aber versuch es zu konfigureren und fängt der cursor an nach unten zu rasen. den cursor bekomme ich erst wieder unter kontrolle wenn ich das usb kabel des R440 entferne. dann kann ich aber leider die einstellungen nicht mehr vornehmen. das gleich problem habe ich mit Need for Speed Untergound. die treiber des r440 sind die aktuellsten. neuinstallation der treiber war erfolglos.

mein system:
laptop mit vista ulrimate
512er nvidia grafik
4gig. ram
dual core cpu

treiber auf neuestem stand

achso: in  der steuerleiste  von windoof wird das lenkrad korrekt erkannt, die lenkung funzt einwandfrei, ABER BEIM GASPEDAL WIRD NICH ANGEZEIGT, WIE STARK ICH ES EINDRÜCKE, ES BLEIBT BEI NULL.

mfg
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GTA 4 Probleme
Begonnen von KingBKC
04. Dezember 2008, 00:03:08
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Also ich habe heute GTA 4 bekommen und hab es natürlich direkt installiert und Online Aktiviert bla bla bla umständlicher geht es nicht.
So weit so gut.
Als wir im Menü ankamen wollten wir natürlich die Grafik auf hoch stellen dann kam diese Ressourcen Warnung in rot und meint das ich nicht genügen speicher hätte für die Auflösung.
Na ja Hab auch ne Nvidia GF 8800 GTS 320MB und ein 22 Zoll Monitor.
Und als ich anfing die erste Mission zu starten also vom Schiff nach Hause zu fahren wackelte die Kamera häftig und ich konnte nicht fahren.
Was ist da los.
Hat da irgendwer dieselben Probleme ?
Ich hab gelesen das liegt am Win Live oder Secure Rom. Naja will nur wissen ob man die Grafik nicht höher einstellen kann und wie man diesen Wackeln weg bekommt.

Bin jetzt schlafen :)
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Verwirrung um No-CD Cracks
Begonnen von stoneagem
09. September 2008, 17:58:01
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Wie schon so oft hier gibt es User die No-Cd Cracks oder Patches suchen.Und immer wieder komm die Aussage es sei illegal.Nehmen wir an ich hab ein Laufwerk dass meine (legale)DVD/CD nicht erkennt aber auf einem anderen Computer ohne Probleme läuft.Updates und Patches sind erfolglos.Nach §69d Urhg kann ich  ja eine Sicherungskopie machen.Da auf der DVD/CD aber ein Kopierschutz ist dass mich aber nach § 69a (5) Urhg nicht am kopieren hindert,wird der ja nicht vollständig mitkopiert.Nun kann ich die CD/DVD installieren,aber nach dem Start will der Computer eine Orginal-CD/DVD.
Kann man in dem Fall nicht auf §69d (1) Urhg zurückgreifen und einen No-Cd-Patch/Crack benutzen?
mfg
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"Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad"
Begonnen von justasking
01. September 2008, 23:38:08
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Hallo go-Vista User!
wenn ich Daten, z.b. downloads unter meinen Partitionen speicher will kommt immer folgende Fehlermeldung:
"Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad. Wenden sie sich an den Administrator, um diese Berechtigung zu erhalten. Möchten sie stattdessen im Ordner ... speichern?"
wenn ich in nem unterordner speichere, kommt die fehlermeldung nicht, aber wenn ich direkt unter c: oder d: speichern will kommt diese dämliche meldung.

kann ich das irgendwie ausschalten?

MfG Ordinary
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Computer reagiert nicht mehr. (Viren???)
Begonnen von Linaxxs
19. August 2008, 11:10:11
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Hallo an alle  :)) .

Ich habe ein großes Problem mit einem meiner Computer.
[color=teal]
Beschreibung:

Der Pc lässt sich zwar noch manchmal hochfahren, aber sonst ist auch nichts mehr  los. Jegliche Antiviren-Programme sind ausgeschaltet und lassen sich nicht mehr aktivieren. (Spyware Doctor, AviraAntivir, Registry Mechanic.)

Das Internet ist ebenfalls absolut tabu.

Strg+Alt+Entf reagiert nicht, oder es kommt eine Tabelle das der Administrator es abgeschaltet hat. Obwohl ich der einzige Admin. bin.
Was soll ich machen  ?([/color]

BITTE BITTE BITTE brauche Hilfe  ;(, ich kenn mich da nicht (so gut) aus  ?(. Bitte einfach erklären.

Danke schon mal.

Bye bye Lina.