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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort mann
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Braucht man alle .NET Framework-Versionen?
Begonnen von OCtopus
28. Januar 2009, 11:05:37
Ich habe unter [b]WinXP[/b] inzwischen alle .NET Framework-Versionen von Version 1 bis Version 3.5 mit hunderten MB installiert. Braucht man alle diese .NET Framework-Versionen oder täte es da nicht ggf. auch nur eine, nämlich die aktuelleste? Kann man die früheren deinstallieren?

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Suche ein altes Spiel
Begonnen von Lord_Zuribu
28. Januar 2009, 09:37:13
Blumenkinds Thread zu Super Mario hat mich gerade in Erinnerungen schwelgen lassen. Und zwar suche ich ein Spiel, welches ich dann via Emulator auf dem Rechner spielen kann. Genau gesagt, suche ich den Namen des Spiels. Hier ein Beschrieb:

Das Spiel gab es damals auf dem SNES. Es war ein Ninja-Spiel. Zur Auswahl standen drei Ninjas. Ein grosser (mit blauem Kostüm), ein roter Ninja (mit blonden langen Haaren und zwei kleinen Messern) und einer, der an den Händen Klingen dran hatte. Diese drei Ninjas waren Roboter. Man wählte einen aus und kämpfte sich durch die Levels. Teilweise kamen sehr grosse Gegner drin vor. Manchmal auf KungFu Kämpfer.

Dieses Spiel hat mit zusammengezählt, knapp 1 Jahr meines Lebens gekostet, da ich es immer und immer wieder durchspielen musste. Ich hoffe sehr, dass einer von euch den Namen dieses Spiels weiss.

Besten Dank im Voraus
Lord_Zuribu
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Microsoft Office Live AddIn
Begonnen von OCtopus
28. Januar 2009, 08:33:54
Mir wird gerade das "Microsoft Office Live AddIn" optional in den Windows-Updates angeboten. Hat das von Euch schon jemand drauf und ausprobiert?
http://workspace.officelive.com/?cloc=de-DE
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Wie lasse ich vista alle vier kerne aktivieren?
Begonnen von Mad
21. Januar 2009, 18:47:42
Hi, hab seit eben meinen q9650 drin :)

nur leider erkennt vista nur 2 kerne.. im bios ist alles eingestellt soweit.
da ich keine große lust habe mein system jetzt neu auf zusetzen wollte ich hier erstmal die experten fregen ob es da unter vista (64bit) irgendeinen trick gibt..

hatte vorher nen dualcore drin..

vielen dank im vorraus, mfg
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Desktopfenster-manager Funktioniert Nicht Mehr (Win7)
Begonnen von RuSSia
19. Januar 2009, 19:29:14
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Hi leute hab ein problem hab mir grad Win7 draufgemacht und bekomme die meldung Der Desktopfenster-manager Funktioniert Nicht Mehr der Leistungsindex funzt auch nicht und das ganze Design spinnt  ;(
Wisst ihr vllt woran das liegen könnte ?

..::MFG::..::Ru$$ia::..

[u]Mein System:[/u]

AMD Athlon 64 X2 6400+
2 GB DDR2
Motherboard: MSI K9AG Neo2-Digital (Neuester Bios update)
Graka: Xpertvision/Palit Geforce 9600 GSO 1GB
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Bidirektionale unterstützung aktivieren
Begonnen von Marec
18. Januar 2009, 12:18:46
Hallo,

ich habe ein D-Link Router "Dir 635" und neuerdings von D-Link auch die Software "D Link Shareport Network USB Utility" um den USB- Anschluss am Router nutzen zu können.
Dort habe ich meinen Drucker angeschlossen. Der Drucker wird nun von der Software gefunden und erkannt, doch ich kann ihn nicht nutzen, weil ich die "Bidirektionale Unterstützung" nicht aktivieren kann. Diese Option ist hellgrau.
Woran kann es liegen, dass das nicht aktivierbar ist?
Windows Defender und die Windows Firewall hatte ich schon deaktiviert.

Gruß Marec
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.key Datei öffnen
Begonnen von Guitarking
14. Januar 2009, 19:49:14
Gibt es eine möglichkeit eine .key Registrierungsdatei zu öffnen und eventuell zu bearbeiten?

Mfg
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Freeware gesucht um aus mehreren Filmchen einen Film zu machen!
Begonnen von Blancanieves46
12. Januar 2009, 19:36:27
Hallo,

suche ein Freeware-Programm, womit man aus mehreren Filmchen einen Film machen kann und diesen auch noch mit Musik hinterlegen kann. Wenns geht bitte keine Demo.

Kann mir da jemand helfen?

Wäre echt dankbar.

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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Windows XP - Media Center Edition
Begonnen von markus
04. Januar 2009, 18:11:19
Hi!

Folgendes Problem - ich habe die Windows XP Media Center Edition!
Beim Windows-Start laufen im Task-Manager Programme wie ehrecvr.exe und ehSched.exe die vom Media-Center her kommen und recht viel Arbeitsspeicher benötigen (über 100MB).

Ich benötige die ganzen Media Center funktionen überhaupt nicht.
Weiss jemand ne Möglichkeit, wie man sich komplett von den Media Center - Funktionalitäten trennen kann?

mfg
Markus ?(
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Dateien gegen kopieren/ausschneiden/löschen schützen
Begonnen von Guitarking
04. Januar 2009, 16:19:50
Hallo,
Ich suche ein Programm, mit dem ich eine Datei, einen Ordner oder so gegen kopieren, ausschneiden oder löschen schützen kann. Bsp.: Ordner (rar) auf dem USB stick, der, sollte er in falsche Hände geraten, nicht kopiert werden kann, bzw. mit dem ein anderer nichts anfangen können soll.
Gibt es sowas in der Art?  ?(

Mfg
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ISO Datei in 2 Teilen?
Begonnen von Raman
31. Dezember 2008, 13:53:23
Hallo Leute,
ich habe mir vor 2 Tagen meine lezte DVD Gebrannt und habe jezt nur noch CD = 700 MB!

Und brauche eine DVD, aber ich möchte jezt nicht geld ausgeben :D, also mein Frage ist..

Kan man eine ISO Datei in 2 CD einteilen, also wen man von der CD ein Programm installieren will, dan man zuerst die 1 dann die 2 reinlegt?
Ist das möglcih, wen ja aber dann wie?

Danke
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Kann Windows Vista nicht installieren
Begonnen von HaloidGamer
29. Dezember 2008, 21:11:52
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allo,
Habe mir bei HWV einen neuen PC zusammenbauen lassen...
Jedoch kann ich Vista nicht installieren... nach ungefähr 3 Stunden kam eine Fehlermeldung...
Muss ich auf irgendwas achten, wenn alles neu ist???

Beim expandieren der Dateien musste ich länger als 3 stunden warten, und bei 100% kam dann eine Fehlermeldung
Warum dauert das installieren so lange , auf meinem laptop geht xp installieren viel schneller und jetzt habe ich einen neuen pc, kann jedoch damit nichts anfangen weil ich vista nicht installieren kann, hoffe ihr könnt mir helfen.

Hier infos über meinen rechner:

ASUS P5Q Pro, Sockel 775 Intel P45, ATX
Cooler Master Silent Pro Series - 500 Watt
2X 2048MB DDR2 Aeneon PC6400 CL 5 2048MB PC6400/800
Intel Core 2 Quad Q9550 boxed, 12MB, LGA775, 64bit
LG GH22NS30 bare schwarz SATA II
Powercolor HD4870 1024MB GDDR5, PCI-Express
WD Caviar 640GB, SATA II, WD6400AAKS

:-\
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Command & Conquer 3 : Kanes Rache v1.02
Begonnen von Deltachaos
25. Dezember 2008, 17:56:09
Hi, ich habe CnC3 : KW instalirt und wolte es spielen aber es leuft nicht ich sehe stunden lang den start bildschirm
habe es auch versucht im kompatibilitätsmodus für xp auszuführen
kann mir jemand helfen?

mein systhem ist:

Vista Home Premium 32 Bit
Intel Core 2 Duo E7300 @ 2.67 Ghz
3 GB RAM
NVIDIA Geforce 9500 GS
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IE Offlinemodus
Begonnen von quaster
22. Dezember 2008, 16:40:45
Sobald ich mit dem Internet Explorer surfe erscheint nach wenigen Minuten unten abgebildete Meldung. Das nervt mit der Zeit tierisch dort immer auf Wiederholen zu klicken. Woran kann das liegen, wie stell ich das ab?
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Ordner Passwort
Begonnen von jOOkeR
22. Dezember 2008, 15:56:55
Habe eine Frage ... Kann man zB einen Bilder Ordner mit einem Passwort machen und dan muss man es eingeben wen man den Ordner öffnen will  aber wens geht ohne ein Programm aber ist egal ich hab mal eins versucht aba dan wurde der Ordner gelöscht ....
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Motherboard und Grafikkarte neu installieren? (brauche Hilfe)
Begonnen von Daniel Payne
22. Dezember 2008, 07:37:06
Hi,

ich möchte mir bald neue Grafikkarte und Motherboard kaufen.
Also zurzeit benutze ich Vista home premium 32 bit.

Nun die Frage, wenn ich die kaufe, und einfach einbaue.
Kann der PC hoch gefahren werden?

Allerdings muss man neue BIOS herunterladen oder?
Also wie kann man BIOS herunterladen, wenn der PC überhaupt nicht ins Windows geht, und einfach stehen bleibt.
Deshalb habe ich angst, dass das was falsch läuft, und ich gezwungen werde zum Reparatur zu gehen.
Also ich möchte verhindern, dass ich gezwungen werde, vista neu zu installieren.
Danke!

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Vorinstalliertes Vista ohne CD neu installieren!?
Begonnen von Noxis
20. Dezember 2008, 19:51:47
Hallo,

Ich habe mich hier mal angemeldet, um der Lösung meiner Probleme eventuell ein Stück näher zu kommen.
Vieles habe ich schon in unzähligen verschieden Ausführungen lesen können, nur irgendwie ist mir dennoch nicht wirklich etwas klar geworden
oder es gibt bei jeder Lösungsmöglichkeit einen Haken.

Zur Sache, ich habe einen gebrauchten Desktop PC gekauft, von Acer, mit eben einem vorinstallierten [b]Vista Home Premium 32 bit.[/b]
Nun ist ja irgendwie klar, dass man nach einer solchen Übername schon gerne die Systemplatte formatieren und das OS neu aufsetzen würde..
nur war mir ja schon bewusst, dass ich ohne Vista CD da nicht einfach mit loslegen kann, also hab ich erstmal so versucht alles "zu säubern"

Nun spiele ich aber WoW über WLAN und habe Probleme mit regelmäßigen Verzögerungen von 2 Sekunden und den Eindruck, das irgendwas nicht rund läuft.
Beim starten bekomme ich auch hin und wieder eine Meldung darüber das yakslkdaj keine Ahnung was nicht mehr funktioniert und all so Dinge eben, die ich nicht einordnen kann. Ich könnte XP installieren und mal schauen, wie es damit läuft aber würde Vista viel lieber behalten und da ich den Key ja nun habe würde ich den auch gerne nutzen. Habe das selbe mit meinem Laptop nur den formatier ich einfach nicht :)

Das beste wäre ich hätte eine Vista CD aber so ist es ja leider nicht und ich habe keine Ahnung wie ich an eine solche kommen kann.
Es gibt keine Downloads nichts.. habe gerade im DOS die Recovery Partition von rund 7 GB gesehen.. kann ich damit was anfangen?
Zur Recovery CD erstellung finde ich ja nur das von ACER und das scheint mir nicht so, als könnte ich damit dann formatieren und das System neu installieren!?

Kann mir bitte jemand erklären was ich da machen kann? Wäre sehr dankbar

Grüße
Nox
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eigene E-mail erstellen
Begonnen von Gryver
11. Dezember 2008, 21:53:15
Wie kann man eine email erstellen wie z.B beispiel@und daas man dan hinter dem @was anderes schreiben kann als hotmail oder so

mfg
gryver