310 Benutzer online
16. Mai 2024, 11:13:46

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort firma
18
Antworten
13702
Aufrufe
Windows 7 Start/Begrüßungsbildschirm wieder anzeigen lassen
Begonnen von Canon
18. Oktober 2009, 08:55:30
« 1 2
Hallo,

ich stelle gerade fest, dass beim Start von Win7 der Begrüßungsbildschirm, in dem das System dargestellt und der Leistungsindex angezeigt wird, nicht mehr angezeigt wird.

Trotz suchen, kann ich keine Funktion finden, diesen wieder erscheinen zu lassen.

Wo versteckt der sich denn nun und wie kann man ihn wieder beim Start von Win7 anzeigen lassen?

Danke für einen Hinweis.

Gruß

windowswindows go-windowsgo-windows vistavista forumforum ymsyms softwaresoftware bgqbgq bgebge zwuzwu winwin bingbing treibertreiber win7win7 hilfehilfe gehtgeht problemeprobleme programmprogramm internetinternet funktioniertfunktioniert yahooyahoo searchsearch problemproblem zguzgu downloaddownload keinekeine d24d24 keinkein d2sd2s ohneohne 13555341691355534169
0
Antworten
2874
Aufrufe
Nintendo ist die beste Firma der Welt
Begonnen von stoneagem
07. Oktober 2009, 18:02:09
OK, Fanboyalarm werden bei dieser Überschrift vermutlich alle brüllen. Aber das renommierte New Yorker Wirtschaftsmagazin BusinessWeek kam zusammen mit dem Analysten A.T. Kearney wirklich zu diesem Schluss.

Das Magazin hat aus 2.500 Unternehmen eine Top 40 ausgewählt. Und das japanische Traditionsunternehmen schaffte es tatsächlich auf den ersten Platz. Als Begründung heißt es Nintendo verfüge über eine starke Führungsebene, habe Innovationen hervorgebracht, expandiere aggressiv und biete ein breit gefächertes Portfolio, sowie eine klare Zukunftsvision. Diese Punkte führten letzten Endes dazu, dass Big N sogar Google, Apple und Amazon auf ihre Plätze verwies.

Übrigens wurden nur Unternehmen berücksichtigt, die einen Jahresumsatz von mindestens 10 Milliarden US-Dollar im Jahre 2008 erwirtschaften konnten. Außerdem mussten wenigstens 25% davon außerhalb der Heimat erreicht werden. Doch auch Aspekte wie Gewinnzuwachs und die Firmenentwicklung der vergangenen fünf Jahre waren relevant um überhaupt in der Konkurrenz zu landen.

Ganz unbestritten sind übrigens nicht alle gut platzierten Unternehmen. Etwa der Ölgigant ExxonMobil oder Mosanto die durch die Verwendung eines genetisch veränderten Hormons für Rinderwachstum von sich reden machten.

Übrigens landeten Microsoft und Sony nicht in der Top 40.

Quelle: http://www.huffingtonpost.com/2009/10/05/worlds-best-companies-del_n_309440.html
            http://www.gamezone.de/news_detail.asp?nid=78024&sys=nz
1
Antworten
4227
Aufrufe
Verkaufe 6 Monate jungen 17,3 Zoll Toshiba P300 Satellite Laptop!
Begonnen von andreas526
16. September 2009, 15:41:00
Wegen Scheidung verkaufe ich meinen fast nie gebrauchten Laptop. Noch 1 einhalb Jahre Garantie!  Daten:
Intel Core 2 Duo P8400 Prozessor 2x 2.26 GHz
4096 RAM Type DDR2 (PC2-6400)
ATI Mobiliti Radeon HD 3650
Network Adapter 1 : Marvell Yukon 88E8040T PCI-E Fast Ethernet Controller Speed 100 Mbps
Network Adapter 2 : Intel(R) WiFi Link 5100 AGN
Motherboard : Toshiba, Chipsatz Intel
Betriebsystem: Vista Home Premiumx86 (32BIT)
HDMI ,e-SATA/USB Combo-Anschluss
i.LINK (IEEE1394a)-Anschluss
ExpressCard-Steckplatz
TV-Ausgang
WLAN, LAN, Infrarot
Integrierte harman/kardon Lautsprecher
Gesichtserkennung
Cardreader
DVD-Multibrenner
Webcam
Internetstick zum Aufladen von 3
Und viele Extras, sowie Pinnacle Stick und Studio, Software was das Herz begehrt usw....
Mit Rechnung natürlich (Garantie!)
Stehe jederzeit für Anfragen für Euch zu Verfügung
VB: 700€

Wenn interesse: E-Mail:  AMESBAUER@gmx.at oder TelNr.: +436507704746
6
Antworten
3132
Aufrufe
AB Spruch
Begonnen von Musicscore
11. September 2009, 01:15:10
Hallo suche einen AB Spruch als MP3 wo gesagt wird das die Nummer nicht mehr existiert oder so ähnlich,denn mich rufen momentan merkwürdige gestalten an  :-\

Ich werde die nummer nicht mehr weitergeben soviel ist klar,aber ich hoffe durch den AB spruch wenn ich ihn ein paar wochen drinne habe,das sie dann denken der Anschluss sei Geschlossen.
Hoffe ihr könnt mir da Helfen!
7
Antworten
4899
Aufrufe
Test externer Festplatten
Begonnen von OCtopus
15. August 2009, 09:18:23
Ich habe mir ja kürzlich eine 1,5 TB externe Festplatte [b]Popp-PC 1500 GB[/b] angeschafft, vgl.:
http://www.go-windows.de/forum/computer-software/aktuelle-softwareschnappchen/msg139936/#msg139936
Zusätzlich habe ich noch eine ältere externe FP [b]Packard-Bell 500 GB[/b].

Beide externe FP hängen gerade an einem FSC-Laptop (C:). Daten von Packard-Bell auf Popp-PC kopieren, dauert ewig. Könnt Ihr bitte, wenn Ihr so lieb sein würdet, prüfen, ob sich bei Euch beim Kopieren einer Datei in CD-Größe ([b]650 MB[/b] / 665 MB) ähnlich schlechte Werte ergeben?

Bei mir sieht es so aus:

[font=Courier]Packard-Bell -> C:        25 sec
C: -> Packard-Bell:       47 sec

Popp-PC -> C:             25 sec
C: -> Popp-PC             47 sec

Packard-Bell -> Popp-PC:  52 sec
[/font]
[b]Ich freue mich auf Eure Tests.[/b]

Übrigens: Warum geht das Kopieren von der externen auf die interne Festplatte fast doppelt so schnell wie umgekehrt? Die interne Festplatte ist auch eine ganz normale 08/15-Festplatte.
12
Antworten
4894
Aufrufe
Mein neues "Spielzeug" in der Firma
Begonnen von CapTcha
05. Juni 2009, 06:42:20
Wollt nr mal kurz mein neues Arbeitsgerät/Spielzeug vorstellen:  :D

Intel Core i7 920
Intel X58 Board
6 GB DDR3 RAM
250 GB RAID 1 System
1 TB RAID 1 Daten
Nvidia Quadro FX 580
Logitech Z-10 Lautsprecher
Logitech MX3200 Cordless Desktop
DVD-Brenner
BluRay-Brenner
24" Iiyama Prolite Monitor


[img width=640 height=480]http://i44.tinypic.com/2w7jzbr.jpg[/img]
1
Antworten
6699
Aufrufe
Computerbild verschenkt GTR 2
Begonnen von djxerxes
04. Juni 2009, 21:49:21
Computerbild hat derzeit eine Aktion in der man eine kostenlose Seriennummer für GTR 2 bekommen kann.

[img]http://i.computer-bild.de/imgs/89701612_94f2647ee6.jpg[/img]

LINK: [url=http://www.pascaltippelt.de/pcbild.html]http://www.computerbild.de/gutscheinaktionen/cbs-gtr-2-seriennummer_4349161.html[/url]

lg go-seven

Quelle: http://www.computerbild.de/gutscheinaktionen/cbs-gtr-2-seriennummer_4349161.html
0
Antworten
5270
Aufrufe
geimeinsame nutzung der inet verbindung mit umts stick
Begonnen von MC Kay
07. Mai 2009, 10:27:12
hi ho

so ich habe folgendes problem ich habe einen inet umts stick und ich möchte das meine kumpels wenn ich ein wlan netzwerkaufmache darüber surfen können.

so also ich muss dazu sagen das ich das schon mal hin bekommen habe funktioniert aber immer nur bei ersten mal wenn ich mal mein vista platt gemacht habe. es war immer so wenn das vista neu drauf war habe ich den stick rein gemacht und war im inet, dann habe ich ein wlan ad hoc netzwerk aufgemacht und eingerichtet da stand denn beim ersten mal immer gemeinsame nutzung der inet verbindung aktiviern. das hat auch alles wunderbar geklappt alle die im wlan netzwerk warne konnten über meinen stick surfen.

so nun wollte ich das am nächsten tag wieder machen und habe alles genau so gemacht. beim einrichten des wlan zeigt er mir aber nicht mehr an das ich die gemeinsame nutzung der inet verbindung aktiviern kann. so nun halt rechte maustaste auf eigenschaften gemacht beim meinen stick und dem wlan und auf gemeinsame nutzung aktiviern geklick aber pustekuchen es geht nicht.

kann mir wer helfen wo liegt der fehler??

mfg mc kay
9
Antworten
5617
Aufrufe
Mit Firmenlaptop surfen :D
Begonnen von BigMikeOWL
10. April 2009, 10:22:06
Hallo,

ich habe eine neues Lappy bekommen und möchte damit außerhalb des Intranet surfen. Es bestehen keine Adminrechte und das Ding scheint über die UAC dicht zu sein. Bei dem alten XP Lappy war das kein Thema, zwar war im System ein Proxy aber mit Firefox konnte man trotzdem surfen. Bei Vista geht das jetzt nicht mehr, keine Ahnung warum??

Frage: Gibt es eine Möglichkeit irgendwie ins www zu kommen? Verbindung zum Router, IP, standart Gateway sind da, dann ist Feierabend.

THX
15
Antworten
22127
Aufrufe
Kino.to mit versteckten Abo's
Begonnen von Lord_Zuribu
07. April 2009, 13:25:25
« 1 2
Spiegel Online warnt vor dem beliebten Filmportal Kino.to. Laut deutschen Verbraucherschützern handelt es sich dabei um eine der schlimmsten Abo-Fallen im Internet. Die Verbraucherzentrale habe derzeit mit übermässig vielen Rechtsberatungen rund um die Webseite zu tun. Das Portal ist nämlich mit Werbung von dubiosen Geschäftspartnern zugepflastert, heisst es. Die Jugendlichen werden mit diversen Angeboten wie Software-Downloads gelockt und könnten die dahintersteckenden Abo-Fallen nicht immer als solche identifizieren. Weiters gäbe es auf der Seite von Kino.to jede Menge Pop-ups, wobei Trickbetrüger einen Virenbefall vortäuschen. Wie immer sollen dadurch Käufer des vermeintlichen Removal-Tools angelockt werden.

Auch eine beliebte Masche: Den Besuchern von Kino.to wird vorgegaukelt, Sie müssten zum Betrachten der Filme ein bestimmtes Plug-In oder ein Update downloaden. Auch hinter diesen Aufforderungen stecken Kriminelle, die danach trachten, möglichst viele Rechner mit Malware zu infizieren.

[size=7pt]Quelle: http://www.pctipp.ch/news/sicherheit/47250/kinoto_in_schlechtem_licht.html[/size]
112
Antworten
68381
Aufrufe
meinPC - Verbesserungs-Vorschläge,...
Begonnen von Markus
03. April 2009, 20:09:35
« 1 2 ... 7 8 »
Was gefällt dir an [url=http://meinpc-beta.go-windows.de/]meinPC[/url], was ist schlecht, was kann man besser machen, was fehlt noch,....???

Fragen über Fragen...

Wir freuen uns auf jede Antwort!!!

mfg
Markus  :wink
21
Antworten
20403
Aufrufe
nVidia Geforce 9600M GT in Acer Aspire 7520G
Begonnen von Sgt_SteVe
31. März 2009, 20:23:04
« 1 2
Hallo Leute,

ich habe das Acer Aspire 7520G mit Win Vista Home Premium 32Bit... und habe mir eine nVidia Geforce 9600M GT gekauft und will die einbauen, müsste alles passen, jedoch kommt ne fehlermeldung, dass die MXM Schnittstelle nicht gefunden bzw ungültig sei!


Bitte helft mir!

Will diese Karte drinnen haben!

mfg stefan
6
Antworten
5724
Aufrufe
Vorsicht vor Opendownload.de
Begonnen von Lord_Zuribu
25. März 2009, 09:27:50
[b]Open-Source-Software ist gratis. Punkt. Trotzdem versuchen windige Nepper, Benutzer für den Download von quelloffener Software wie etwa OpenOffice zur Kasse zu bitten.[/b]

Eine dieser Download-Seiten, welche die User für eigentlich kostenlose Open-Source-Software regelrecht abzockt, ist Opendownload.de. Sie fängt die unbedarften Anwender über Google-Anzeigen. Sucht also jemand beispielsweise nach OpenOffice oder nach Gratis-Antiviren-Software, so erhält er neben den Google-Ergebnissen eben auch einen bezahlten Link, der ihn auf das «Angebot» von Opendownload.de leitet, hinter dem wiederum die Mannheimer Firma Content Services steckt.

Auf der Seite findet der Surfer tatsächlich die gesuchte Software, muss aber dafür bezahlen – und zwar nicht zu knapp. Denn wer hier auf dem Anmeldeformular seine Daten hinterlässt, willigt durch den Klick auf die entsprechende Schaltfläche ein, jährlich 96 Euro inklusive Mehrwertsteuer zu bezahlen, dies bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren.

[url=http://www.pctipp.ch/news/sicherheit/47129/vorsicht_vor_opendownloadde.html][color=black][b]ganzer Artikel...[/b][/color][/url]
17
Antworten
9680
Aufrufe
Neuer verlustfreier mp3-Codec entwickelt - "MP3HD"
Begonnen von OCtopus
20. März 2009, 13:02:07
« 1 2
Das französische Unternehmen Thomson hat in Zusammenarbeit mit Fraunhofer einen neuen verlustfreien mp3-Codec "MP3HD" entwickelt, der auch mit bisherigem mp3 abwärtskompatibel ist, da das alte mp3-Format in die Dateien eingebettet wird. Für WinAmp ist auch bereits ein Abspielplugin erhältlich. Für den WMP scheint noch nichts da zu sein.
http://winfuture.de/news,45993.html

Beim Download des "Toolkits" kann man sich registrieren, muß man aber nicht:
http://www.all4mp3.com/Learn_mp3_hd_1.aspx

Das klingt interessant. Äußert Euch doch bitte zur Klangqualität unter WinAmp (ich hab das nicht) und mit den normalen mp3-Abspielgeräten.
12
Antworten
54897
Aufrufe
Avira Antivir 9 - Neue Version - Download Upgrade
Begonnen von Markus
17. März 2009, 19:27:44
Heute hat Avira - der Hersteller des kostenloses Antiviren-Programms Avira Antivir Free, die Neue Produtreihe Antivir 9 veröffentlicht.
Vor allem ist für die Freeware-Version erfreulich, dass nun auch eine Ad-/Spyware Erkennung integriert ist.

Infos zum Update auf die neue Version finden sich unter: http://www.avira.com/de/support/faq.html#
Ein Update auf die neueste 9er-Version ist auch für die kostenpflichte Version Avira Antivir Premium (sowie alle anderen Produkt-Varianten) kostenlos.

[b]Upgrade-Info: Es gibt kein direktes Update von Antivir 8 auf Antivir 9.
Um Avira Antivir 9 zu installieren muss zunächst das Installations-Programm von Avira 9 heruntergeladen und ausgeführt werden.
Dieses deinstalliert dann Avira 8 und installiert nach einem Computer-Neustart die 9er-Version.
Der Download von Avira Antivir Personal Free 9 findet sich hier:
http://www.heise.de/software/download/ddwl1357
[/b]

[quote="http://forum.avira.com/wbb/index.php?page=Thread&threadID=85048"]Mit dem neuen Release werden alle Programm auf die Version 9 aktualisiert. Bitte beachten Sie das es noch Programmmodule mit anderen Versionen geben kann.

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus, Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * Quarantäne Manager: Die Anzahl der Spalten wurde verringert
    * Quarantäne Manager: Versenden von Dateien über HTTP
    * System Tray Tool: Anzeige der Modulstatus bei MouseOver
    * Letzte vollständige Systemprüfung: Individuell konfigurierbare Warnanzeige für "Letzte vollständige Systemprüfung"
    * Umbenennung der "Win32 Heuristik" in "AHeAD" in der Konfiguration
    * Support für Netbooks (Bildschirmauflösung)
    * Konfiguration: Neuer Button "Standardwerte". Hiermit kann die gesamte Konfiguration auf die Standardwerte zurückgesetzt werden.
    * Neue Installationsverzeichnisse und Registryeinträge für alle Produkte: "C:\Programme\Avira\AntiVir Desktop" und "HKLM\Software\Avira\AntiVir Desktop". D.h. keine Unterschiede mehr zwischen AntiVir Personal, AntiVir Premium und Premium Security Suite
    * Konfigurations-Assistent nach der Installation
    * Prozessschutz für GUI Prozesse
    * Datei- und Verzeichnisschutz für die Dateien und Verzeichnisse von AntiVir
    * Registryschutz für AntiVir Einträge
    * Scannen von exclusiv gesperrten Dateien
    * Scanner: Kombinierte Anzeige von Malwarefunden und One-Click Entfernung nach dem Suchlauf. Diese Einstellung kann in der Scanner Konfiguration vorgenommen werden
    * Scanner: Verbesserte Systemdesinfizierung
    * Scanner: Optimierter Scan bei Multiprozessor Systemen
    * Guard: geringere Speicherbelastung
    * Planer: Planen von Aufgaben an mehreren Wochentagen
    * Planer: Manuelles starten und stoppen von Aufgaben

Avira AntiVir Premium und Avira Premium Security Suite

    * MailGuard: Der POP3 Port kann nun individuell angegeben werden
    * MailGuard: AntiSpam URL Kategorisierung
    * WebGuard: Webcat Verbesserung, mehrere Kategorien
    * WebGuard: Aktiver Drive-By-Download Schutz. Der WebGuard kann nun so genannte "Inline Frames" oder "IFrames" blocken



Avira Premium Security Suite

    * WebGuard: Kinderschutz. Der Kinderschutz erlaubt das Blockieren von Internetseiten, deren Inhalte für Kinder oder Heranwachsende nicht geeignet sind. Das Kinderschutz-Feature verwendet dazu die Cobion-IBM Online Datenbank.
    * Firewall: Privilegierter Applikationsmodus, kombinierte Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: SlideUp für Firewall Meldungen konfigurierbar
    * Firewall: Drag'n'Drop für Applikations-/Adapterregeln
    * Firewall: Liste vertrauenswürdiger Anbieter
    * Firewall: Automatischer Spielemodus

Avira AntiVir Personal - Free Antivirus

    * Ad-/Spyware Erkennung

Neue Systemvoraussetzungen:

    * Computer ab Pentium 266 Mhz
    * Windows 2000 SP4 Service Rollup 1 - oder
    * Windows XP SP2 (32 oder 64 bit) - oder
    * Windows Vista SP1 (32 oder 64 bit)
    * Minimum 100 MB freier Festplattenspeicher
    * Mehr Speicherplatz für Quarantäne und temporären Speicher erforderlich.
    * Minimum 192 MB RAM für Windows 2000 und Windows XP
    * Minimum 512 MB RAM für Windows Vista,
    * Für die Installation sind Administratorrechte erforderlich.
    * Internet Explorer 6 oder höher.[/quote]
15
Antworten
8659
Aufrufe
Mehr Arbeitsspeicher
Begonnen von Karsten15
12. März 2009, 17:29:06
« 1 2
Guten Tag!

Ich habe eine wichtige Frage: Ich möchte meinen Arbeitsspeicher von 1GB auf 2GB erhöhen. Muss ich da besondere Sachen beachten? Ich war gestern nämlich im Media-Markt, da hingen an einer Wand mehrere Arbeitsspeicher, welche mit 1GB und 2GB. Ich habs natürlich erstmal nicht  gekauft, denn ich will sichergehen, dass ich das richtige bekomme. Zur Information: Ich habe 2x512MB eingebaut. Funktioniert es, wenn ich jetzt einen Riegel mit einem GB zusätzlich einbaue?

Hier einige Daten aus Everest:

[b][/b]--------[ Motherboard ]-------------------------------------------------------------------------------------------------

    Motherboard Eigenschaften:
      Motherboard ID                                    01/27/2005-Grantsdale-6A79DM4IC-00
      Motherboard Name                                  MSI MS-7091 (Medion OEM)

    Front Side Bus Eigenschaften:
      Bustyp                                            Intel NetBurst
      Busbreite                                        64 Bit
      Tatsächlicher Takt                                200 MHz (QDR)
      Effektiver Takt                                  800 MHz
      Bandbreite                                        6400 MB/s

[b]  Speicherbus-Eigenschaften:
      Bustyp                                            Dual DDR SDRAM
      Busbreite                                        128 Bit
      Tatsächlicher Takt                                200 MHz (DDR)
      Effektiver Takt                                  400 MHz
      Bandbreite                                        6400 MB/s[/b]

    Chipsatzbus-Eigenschaften:
      Bustyp                                            Intel Direct Media Interface

    Motherboardhersteller:
      Firmenname                                        Micro-Star International
      Produktinformation                                http://www.msi.com.tw/program/products/mainboard/mbd/pro_mbd_list.php
      BIOS Download                                    http://www.msi.com.tw/program/support/bios/bos/spt_bos_list.php


[size=11pt][b]SPD Speichermodule:
      DIMM2: Swissbit SDU06464P1B72MT-50                512 MB PC3200 DDR SDRAM  (3.0-3-3-8 @ 200 MHz)  (2.5-3-3-7 @ 166 MHz)  (2.0-2-2-6 @ 133 MHz)
      DIMM4: Swissbit SDU06464P1B72MT-50                512 MB PC3200 DDR SDRAM  (3.0-3-3-8 @ 200 MHz)  (2.5-3-3-7 @ 166 MHz)  (2.0-2-2-6 @ 133 MHz)
[/b][/size]


Ich freue mich über jede Art von Feedback!

Mit freundlichen Grüßen

Karsten
4
Antworten
7240
Aufrufe
T-Online startet kostenloses Videoportal
Begonnen von netzmonster
28. Februar 2009, 21:03:58
Die Deutsche Telekom hat heute mit [b][url=http://free.videoload.de]"Videoload Free"[/url][/b] eine kostenfreie Online-Videothek gestartet. Die im Herbst begonnene Testphase wurde erfolgreich abgeschlossen, teilte das Unternehmen mit.

Mehr als 600 Film- und Serientitel sollen auf der Plattform bereits zu finden sein. Die Finanzierung erfolgt über Werbung.

[i][Quelle:[url=http://winfuture.de/news,45519.html]WinFuture.de[/url]][/i]

11
Antworten
48639
Aufrufe
LAN Nur Lokal (Nicht identifiziertes Netzwerk)
Begonnen von bigpro
24. Februar 2009, 12:58:54
Hallo bin neu hier und habe auch gleich ein problem,
habe bereits die suchfunktion habe aber nichts passendes gefunden.

Habe mir ein Powerline Adapter/Bridge gekauft um über stromnetz ein anderes gerät zu verbinden.
Doch seit die installation am PC bekomme ich keine verbindung mehr bzw. nur Lokal.
Habe da eine Fest Ip aber Vista sagt mir das die ip vergeben ist. ???
FRITZ!Box Fon WLAN 7141 , und da steht eine andere IP. ???

Laptop über Wlan funktioniert.
9
Antworten
6682
Aufrufe
möchte Proxy-Adresse mit Internet-Verbindung verknüpfen
Begonnen von Kev41
18. Februar 2009, 08:37:51
hallo leute,

also ich möchte, dass sich die Proxy-adresse und der Port automatisch umändert, wenn ich mich mit einem anderen Internet verbinde.

wir arbeiten in der Schule mit Notebooks, und da haben wir eine Proxy-adresse.

Das problem ist, dass ich zuhause keine habe, und ich sie daher jeden Tag umstellen muss wenn ich in die Schule gehe
oder nach Hause komme. Das ist lästig.  :-\

Gibt es eine Möglichkeit, wie ich das einstellen kann?

Danke vorerst  :]
0
Antworten
36914
Aufrufe
Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."