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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt

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Brief mit Mahnung obwohl ich noch nicht einmal die Seite kannte
Begonnen von Robin99
05. Januar 2009, 19:07:24
Also, Ich habe vor so einem 3/4 Jahr Plötzlich einen Anwaltsbrief von einem gewwissen herrn [color=purple]Olaf Tank[/color] bekommen. Da stand drin, dass ich ma eben lockere 100€ an irgentsonne "Finde dein Geistiges alter herraus" Firma Zahlen sollte weil ich angeblich diese komische Tests gemacht hätte. Voll betrug. Ach übrigens, ich habe mir die Webseite mal angeschaut und der Benutzer musste auf sein Wiederrufsrecht verichten  wenn er mitmachen wollte. Ja ne is klar  :]

[size=15pt][color=purple]Ach ja und dieser Olaf Tank stand auf so einer Liste mit Anwälten die betrüger seien sollen   [/color]  [/size]
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Woher bekomme ich das BS WM 6.1
Begonnen von ossinator
02. Januar 2009, 20:25:48
Woher bekomme ich eigentlich Windows Mobile 6.1? Habs weder bei Amazon, Ebay etc. gefunden. Wollte es für meinen PDA (hat noch WM 5).
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Aida32 - Alternativen?
Begonnen von Tobbsi22
28. Dezember 2008, 20:59:25
Hallo!
Ich habe eine kleine Frage. Wenn ich etwas bei meinem System nachschaunen will, benutze ich Aida32.
Weiß von euch jemand, ob es eine "Weiterentwicklung" von Aida32 gibt, oder ob es alternative Programme gibt?
Ich bin mir nicht sicher, aber irgendwann kann doch Aida32 die aktuellen Prozessoren, etc nicht mehr kennen, oder täusche ich mich da?

Danke schon mal im Voraus:)!!!
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Firewall umgehen
Begonnen von stoneagem
10. Dezember 2008, 20:08:29
wir haben hier im sutdentenwohnheim ne neue firewall,astaro wenn die villt jemand kennt.natürlich ist hier allerhand gesperrt und online zocken kann man eh vergessen.auf geblockte seiten zu gehen ist ja durch atunnel oder durch anonymouse kein problem.aber geht das mit programmen auch dasss ich zum beispiel online spielen kann oder manche programme(xfire,hamachi) können keine verbindung mit dem internet herstellen.habe weder adminrecht oder kann anders iwe auf die firewall zugreifen.bringt es was wenn ich selber einen proxy aufsetze?wenigstens für den ie?
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Firewall block Zugriff auf Port 80
Begonnen von freq.9
19. November 2008, 20:30:29
Ich habe das Problem, dass die Standard-Firewall von Vista den Zugriff auf Port 80 (HTTP) blockt. Es wird nicht nur der Zugriff von aussen (Intranet und Internet) sondern auch der Zugriff über den selben PC geblockt. Ich kann also meinen Apache Webserver nicht erreichen, solange die Firewall aktiv ist. Ich möchte sie nicht deaktivieren, also habe ich den Port 80 zu den Ausnahmen der Firewall hinzugefügt, da ich keinen passenden Eintrag gefunden habe. Der Zugriff wird aber weiterhin geblockt.

Wie muss ich die Firewall nun einstellen, dass der Zugriff auf Port 80 funktioniert. Am besten auch so, dass er von aussen funktioniert. Gibt es vielleicht sogar eine Einstellung, dass mir angezeigt wird, welche Zugriff aktuell geblockt werden?
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Wer nutzt Google Chrome?
Begonnen von chromr
16. November 2008, 13:33:23
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Hallo,

ich hab grade einen Artikel auf [url=http://www.chrome-talk.de/2008/11/15/google-chrome-weit-verbreitet/]Chrome Talk[/url] gelesen. Wie weit der verbreitet ist. Ich bin voll zufrieden damit und will eigentlich garnix anderes mehr haben. Mich würde deswegen mal interessieren, wer den von euch hier im Forum noch so nutzt :) Und wegen Datenschutz hab ich keine Probleme, weil ich mein mittlerweile kann einem der Staat eh auf die Finger gucken und was will Google schon groß mit meinen Daten anfangen :rolleyes:
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Systemeigenschaften
Begonnen von AlisD
16. Oktober 2008, 18:41:02
Hi, wie bekomme ich bei XP bei dem Fenster "allgemeiN" der Systemeigenschaften das HOME EDITION weg?

will das da garnichts bzw. was eigenes steht. MFG
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MSN! (Microsoft Windows) Award für Internet-Nutzer !!! 1Million Gewonnen ??
Begonnen von schreibermühle
08. Oktober 2008, 07:25:56
Morgen auch,
erst bekomm ich sohne mails von Yahoo nun ist Microsoft dran.

Wenn ich das ganze Geld in der momentanen Krise zur Bank bringe kann ich bestimm eine Retten.

[u]Aber mal im ernst was macht mann da gegen
[/u]

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                                      MSN! (Microsoft Windows) Award für Internet-Nutzer !!!
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VOM SCHREIBTISCH
DIE LEITUNG INTERNATIONALEN BEFOERDERUNGEN
MICROSOFT WINDOWS! INTERNATIONAL LOTTERY INC,
EUROPAEISCHE GEBIET GEBÄUDE,
10/13 ST JOHNS STREET LONDON,
EC1V 4PY,LONDON,
ENGLAND.


===============================================
REF NR.:MSN/22786549
**********************************************
STAPEL NR.:7056490900/255
**********************************************
DATUM:8.10.2008
**********************************************
BETRAG:€1,000,000.00
**********************************************
GEBIET: EUROPA
**********************************************
PROGRAMM: MICROSOFT WINDOWS! LOTTERY INC.
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MSN! LOTTO GEWINNER


BETR.: ENDGÜLTIGE NOTIFIKATION

                                      _______ GLÜCKWÜNSCHE! _______

Microsoft Windows! International Lottery Inc hiermit teilt Ihnen die Ergebnisse von Microsoft (MSN) Mega Promo E-Mail-Adresse Lotterie internationalem Programm mit.

Die endgültige Programme wurden auf dem 7 OCTOBER  2008 in München,Deutschland gehalten.Ihre E-Mailadress ist als ein Gewinner für den Geldpreis vom € 1,000,000.00 Eur (EINE MILLION  EURO) gewählt worden.Dies Ergebnis ist jetzt zu Ihnen heute 8 OCTOBER  2008 freigegeben und Ihre E-Mail-Adresse, die in der Einer Kategorie befestigt wird,hat €1,000,000.00 (EINE MILLION  EURO) gewonnen .


Alle E-Mail-Adressen wurden automatisch durch ein

Computerstimmzettelsystem ausgewählt, in den Ihre Email-Adresse als einer der DREI glücklichen Gewinner ausgewählt wurde.


Alle E-mail Adressen wurde von den Europa Einwohner und Internet

Benutzer Databanken aus das ganze Europa ausgewählt.Ihre Glückszahl lautet:-743214 .und Bonusballzahl .7


Sie werden geraten, Ihre siegreichen Informationen vertraulich {SEHR GEHEIM} zu behalten, bis Ihre Ansprüche und Ihr Geld bearbeitet worden sind, das zu Ihnen überweisen werden wird.


Dies ist Teil von unserem Sicherheitsprotokoll,um Doppelbeanspruchen und ungerechtfertigten Missbrauch von diesem Programm durch Schwindel zu vermeiden.


Sie müssen Ihr Gewinn nicht später als am 15 OCTOBER  2008 beansprucht werden. Nach diesem Datum, wird alle unbeanspruchten Fonds zu unserem Zentralebüro (als nicht beansprucht) zurückgekehrt werden .


Bitte merken Sie, um unnötige Verspätungen und Komplikationen zu vermeiden,erinnern Sie sich immer an Ihre REF NR.:MSN/22786549 in allen von Ihren Korrespondenz mit uns zu zitieren.

Wir drängen Sie daher,Ihre Anspruchsagentin zu kontaktieren:


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(MSN)MICROSOFT WINDOWS! INTERNATIONAL LOTTERY
ANSPRUCHSAGENTIN : FRAU DR LISA HOPKINS
MICROSOFT WINDOWS! INTERNATIONAL LOTTERY INC,
EUROPAEISCHE GEBIET GEBÄUDE,
10/13 ST JOHNS STREET LONDON,
EC1V 4PY,LONDON,
ENGLAND.
E-mail: rev.carolhopkins@gmail.com

Für die Verarbeitung und Bestätigung von Ihrem Gewinn ,füllen Sie sofort

die unten Form und reichen Sie es zu Ihrer Anspruchagentin, durch E-
mail ein:{rev.carolhopkins@gmail.com}

======================================================

{ MSN! LOTTO GEWINNER ANMELDEFORMULAR FUER ZAHLUNG}.

*********************************

VORNAME:........................
GEBURTSDATUM:...........
NACHNAME:.....................
GESCHLECHT:.................
ADRESSE:..........................
NATIONALITAET:..........
BERUF:...............................
RELIGION.........................
TELEFONNUMMER:........
BETRAG GEWONNEN:.....
REF NR.:.............................
STAPEL NR.:......................

*********************************
GENEHMIGT FUER ZAHLUNG

=======================================================

Glückwünsche vom Personal des MSN International Lotto Programm,während wir hoffen, dass Sie Teil von Ihrem Gewinn benutzenwerden,sich an unserem Ende von Jahr MSN! Mega Lotto zu beteiligen, wo Sie eine Chance haben werden, €5,000,000.00 {Fünf Millionen Euros} zu gewinnen.

Für Microsoft Coporation(MSN!) International Lotto Programm,

PROFESSOR BARBARA WEINSTEIN
CHEFIN, AUSLANDANGELEGENHEIT ABTEILUNG.
MSN! INTERNATIONAL LOTTERY INC.
EUROPAEISCHE GEBIET GEBÄUDE,
10/13 ST JOHNS STREET LONDON,
EC1V 4PY,LONDON,
ENGLAND.

P.S. BEANTWORTEN SIE NICHT ZU DIESER EMAIL,SONDERN WENDEN
SIE SICH AN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
ZAHLUNGSZENTRUM DURCH E-MAIL MIT IHREN DATEN!

Registereintragung:
Amtsgericht Hamburg BDW 9283
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Dipl.-Ing. Dr.-Ing. E.h.
Georg Felder
Vorstand:
Andrea Graf
(Vorsitzender)
Jochen Budde

Copyright (c) 2008 MSN! Deutschland GmbH. Alle Rechte vorbehalten.Geschäftsbedingungen -HilfeHinweis: Auf diesen Seitensammeln wir persönliche Informationen. Für weitere Details lesen Sie bitte unsere Hinweise zum DatenschutznsereHinweise zum Datenschutz.

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Windows Vista Benutzerkonto Einstellungen
Begonnen von Blain
03. Oktober 2008, 03:06:35
Hallo erstmal,

Also ich hab ein Problem mit den Benutzerkonto. Ich hab auch schon in diesen Forum öfters gelesen dass diese "Zustimmungsabfrage" den meisten Leuten nerft aber jedes mal nur Antworten gelesen, wie man es abschaltet. Meine Frage ist, kann man das Benutzerkonto so ein/umstellen das es aktive bleibt aber bei bestimmten Programmen keine Zustimmungsabfrage mehr kommt? Also z.B. bei den Spiel XY oder anderen Programmen, wo ich der Meinung bin das es eh sicher ist.

Weiß jemand wie man das einstellen kann oder kann man das überhaupt so einstellen?
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TuneUp Utilities 2009
Begonnen von Blumenkind
03. Oktober 2008, 02:40:17
Seit dem 26.09 wurde die nächste Version des erfolgreichen Tools "TuneUp Utilities 2009" als Beta Version, einigen ausgewählten Testern, zugänglich gemacht!

Hier die wichtigsten Neuerungen von TuneUp Utilities 2009

[color=blue]Startseite[/color]
   Die Benutzeroberfläche von TuneUp Utilities 2009 wurde um eine neue
   Startseite erweitert, die direkt nach dem Programmstart angezeigt wird.
   Die Startseite informiert auf einen Blick über den Zustand aller
   wichtigen Bereiche des Systems, weist auf Probleme und Verbesserungs-
   Potenzial hin und gibt klare Handlungsempfehlungen. Darüber hinaus
   ermöglicht sie den direkten Zugriff auf zentrale Funktionen wie die
   verbesserte 1-Klick-Wartung und TuneUp Speed Optimizer.

[color=blue]TuneUp Speed Optimizer[/color]
   Das neue Modul ermöglicht die Optimierung des Systems mit wenigen
   Klicks, so wie es ansonsten nur mit umfangreichem Fachwissen und viel
   Aufwand möglich wäre.
   Statt jedes System nach den gleichen Regeln zu behandeln, werden die
   individuelle Zusammenstellung von Hardware und Software, das
   Nutzungsverhalten und die persönlichen Wünsche des Anwenders bei der
   Optimierung berücksichtigt.
   TuneUp Speed Optimizer erstellt klare und verständliche
   Entscheidungsvorlagen – sogar zu ungenutzten Programmen und
   leistungshungrigen Funktionen.

[color=blue]TuneUp Shortcut Cleaner[/color]
   Das neue Modul erkennt und bereinigt ungültige Verknüpfungen.
   Dabei werden nicht nur das Startmenü, die Schnellstartleiste und der
   Desktop bereinigt, sondern auch die Verlaufslisten von Windows und
   bekannten Programmen.

[color=blue]Zahlreiche weitere Änderungen[/color]
   In allen wichtigen Bereichen von TuneUp Utilities wurden Neuerungen
   und Verbesserungen eingebaut.
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Microsoft: Klage gegen "Scareware"
Begonnen von Blumenkind
01. Oktober 2008, 20:57:06
Microsoft und der Bundesstaat Washington haben eine Klage  gegen Software-Anbieter wie Branch Software und Alpha Red eingereicht.

Branch Software bietet beispielsweise ein Programm namens "Registry Cleaner XP" an und wirbt dafür im Internet mit Pop-Ups, die wie Fehlermeldungen von Windows aussehen und behaupten, es sein ein "kritischer Fehler" aufgetreten, da die Registrierungsdatei des PCs beschädigt sei.
Ein Klick führt die ahnungslosen Kunden dann zum Angebot der Software, die 39,95 US-Dollar kostet, aber wohl keinerlei Funktion aufweist. Andere Firmen bieten über Werbung einen "kostenlosen Scan" des PCs an, und melden dann mehrere fiktive Fehler, die für 39,95 Dollar angeblich repariert werden könnten. Vermutlich dürften solche Werbemethoden nicht zu einem besseren Image von Microsoft beitragen.
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Privatkopie, Filesharing & Co - Was darf kopiert werden
Begonnen von Blumenkind
27. September 2008, 19:18:02
[color=blue]Privatkopien[/color]
Auch im zweiten Korb des Urheberrechts, der seit dem 1. Januar 2008 gilt, hat der Gesetzgeber am Recht auf die Privatkopie festgehalten - entgegen den Wünschen der Musik- und Filmindustrie. Anders wäre es wohl auch schwierig geworden, an den Urheberrechtsabgaben für Rohlinge, PCs, Brenner oder Videorecorder festzuhalten und den Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA oder der VG Wort - und damit auch den Künstlern - wären wichtige Einnahmequellen verloren gegangen. Es dürfen also auch weiterhin Kopien von CDs und DVDs für den Eigenbedarf und für Freunde erstellt werden, allerdings nicht unbegrenzt - die Rechtsprechung geht von sieben bis maximal zehn Kopien aus.
Allerdings wird das Recht auf Privatkopie dadurch stark eingeschränkt, dass kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden darf. Was ein wirksamer Kopierschutz ist, definiert der Gesetzgeber jedoch nicht näher. Das Rippen, also das digitale Auslesen einer Video-DVD, ist damit meistens illegal, da fast alle DVDs kopiergeschützt sind. Für Musik-CDs mit Kopierschutz gilt das Gleiche.
Der mit Qualitätsverlusten behaftete, analoge Weg ist aber immer erlaubt: Abspielen einer CD im CD-Player und Aufnahme über die Soundkarte des PCs. Und auch DVDs dürfen per Scart-Buchse und Grafikkarte mit Videoeingang auf den Rechner gebracht werden.

[color=blue]TV- und Radio-Aufnahmen[/color]
Aufnahmen von Radio- und Fernseh-Programmen sind in jedem Fall legal. Auch womit und auf welche Medien aufgezeichnet wird, spielt keine Rolle: Die Kopierabgaben auf Geräte (Videorecorder, PCs, Brenner, etc.) und Aufnahmemedien (VHS-, Musik-Kassetten, CDs, DVDs) decken das ab. Das gilt übrigens auch für Pay-TV-Ausstrahlungen, wenn der Verbraucher die Programme abonniert hat, sowie Video-on-Demand.
Selbstverständlich ist auch das Nachbearbeiten der aufgezeichneten Sendung erlaubt, zum Beispiel das Herausschneiden der Werbeblöcke aus Filmen.

[color=blue]Online-Videorecorder[/color]
Der Videorecorder im Internet ist praktisch: Der Nutzer kann mehrere Sendungen parallel aufnehmen und das Programmangebot umfasst auch Sender, die auf dem heimischen Fernseher nicht empfangbar sind. Das Ergebnis steht dann als Video-Stream zum Anschauen oder zum Download bereit. Ob das legal ist? Darüber braucht sich der Nutzer dieser teils kostenpflichtigen (z.B. Shift TV), teils kostenlosen (Save TV, OTR) Dienste keine Gedanken machen. Rechtliche Schritte seitens der TV-Sender müssen höchstens die Anbieter der Online-Videorecorder befürchten.
Aber natürlich ist das nur legal, wenn der Nutzer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat. Schließlich haben die Online-Videorecorder auch die öffentlich-rechtlichen Sender im Programm.

[color=blue]Musik- und Video-Streams[/color]
Prinzipiell unterscheiden sich Ausstrahlungen eines Programms über das Internet nicht von denen per Satellit oder Kabel. Folglich ist das Aufnehmen von Radio- und TV-Sendungen im Internet ebenfalls erlaubt. Eine gute Übersicht an Internet-Radio-Sendern bietet die Webseite SHOUTcast, eine Übersicht an Internet-TV-Sendern gibt es bei wwiTV. Auch hier gilt - wie sollte es anders sein - nicht nur das Herunterladen, sondern bereits das Anschauen und Hören ist nur dann legal, wenn an die GEZ gezahlt wird.


[color=blue]iTunes, Videoload & Co.[/color]
Bei diesen Diensten hängt es von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber ab. Beispielsweise untersagt Videoload das Rippen seiner über Video-Stream verteilten Leihfilme. Von den Kauffilmen bei Videoload darf der Nutzer allerdings Privatkopien anfertigen.
iTunes erlaubt es, gekaufte Titel auf fünf verschiedene Geräte zu übertragen und sieben Mal auf CD zu brennen. Bei der Umwandlung von iTunes-Songs in MP3-Dateien wird übrigens ein digitales Wasserzeichen übertragen, das den Käufer eindeutig identifiziert - kommerzieller Handel soll so verhindert werden. Auf jeden Fall ist es ratsam für den Kunden, vor dem Online-Kauf von Filmen oder Musik einen Blick in die AGBs der Anbieter zu werfen.
Und was ist mit Anbietern im Ausland, deren Preise weit unter denen in Deutschland liegen, zum Beispiel dem umstrittenen russischen Portal "All of MP3"? In Russland ist das Angebot legal. In Deutschland stellte das Landgericht München im Juli 2005 auf Antrag der Deutschen Phonoverbände (IFPI) fest, dass es sich bei "All of MP3" um ein rechtswidriges Angebot handelt. Im Urheberrecht gilt nämlich das so genannte Territorialitätsprinzip: Danach muss ein Anbieter für alle Länder eine Lizenz erwerben, in denen er seine Dienste anbietet. Diese Lizenzen hat "All of MP3" nicht, wie dem Disclaimer zu entnehmen ist. Bei so einer Entscheidung ist aber nicht nur deutsches Recht zu berücksichtigen - auch russisches und internationales Recht sind einzubeziehen. Dem Durchschnittsuser ist es daher nicht möglich zu prüfen, ob Musik-Dateien illegal oder legal ins Netz gestellt wurden. Im Zweifelsfall ist das Angebot legal. Ein gewisses Restrisiko bleibt - deutsche Gerichte haben so einen Fall noch nicht verhandelt.

[color=blue]Filesharing[/color]
Das Herunterladen von "offensichtlich widerrechtlich hergestellten Kopien" ist illegal - so heißt es im zweiten Korb des Urheberrechts. Doch woran erkennt der User eine "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Kopie"? Wenn der gestern erst in den Kinos angelaufene Film heute schon in Filesharing-Netzwerken steht, ist die Lage wohl klar: Der Download ist illegal. Und wenn es den Film bereits auf DVD gibt oder er sogar schon im TV ausgestrahlt wurde? Hier kann der Verbraucher nicht ohne weiteres feststellen, ob die Kopie "offensichtlich widerrechtlich hergestellt" wurde - es könnte ein illegaler DVD-Ripp sein, aber genauso gut ein vom Bildschirm abgefilmter DVD-Screener oder ein legaler Fernsehmitschnitt. Noch schwieriger ist die Unterscheidung bei Musik-CDs.
Aus strafrechtlicher Sicht ist der Download solcher Filme und Musikstücke unbedenklich. Aus zivilrechtlicher Sicht allerdings nicht: Nach neuester Gesetzeslage hat die Musik- und Filmindustrie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Download in "gewerblichem Ausmaß" betrieben wird. Und unter gewerblichem Ausmaß kann bereits - so die Ansicht einiger Juristen und vor allem der Musik- und Filmindustrie - der Download eines einzigen Films oder eines Musikalbums verstanden werden.
Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Film- und Musik-Dateien in Filesharing-Netzwerken ist in jedem Fall verboten, auch dann, wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt: Durch das Einstellen wird die Kopie nicht nur Freunden und Bekannten, sondern jedermann angeboten; das nennt sich dann "unerlaubte Veröffentlichung".
Und da liegt das generelle Problem beim Filesharing: Dateien, die der User gerade herunterlädt, werden automatisch anderen Usern im Filesharing-Netz zum Herunterladen angeboten. Weil das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials aber verboten ist, wird auf diese Weise der Download solcher Dateien unmöglich, obwohl er eigentlich legal wäre.

[color=blue]Weiterverkauf von Musik und Filmen[/color]
Original-DVDs und CDs dürfen weiterverkauft werden - keine Frage. Aber darf der Verbraucher Privatkopien, die er davon hergestellt hat, auch nach dem Verkauf der Originale behalten und weiter verwenden? Klares Ja. Der Verkauf von Kopien ist natürlich illegal, der Kauf von Kopien nicht - da verstößt nur der Verkäufer gegen das Urheberrecht.
Und was ist mit Musikdateien, die online gekauft wurden? Darf der Käufer einer iTunes-Datei diese (Original-)Datei an jemanden weiterverkaufen und per E-Mail oder auf einem USB-Stick verschicken? Einige Juristen sehen keinen Unterschied zwischen einer Original-CD und einer Original-Datei. Andere geben zu bedenken, dass so etwas im Urheberrecht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Rechtslage ist umstritten - Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem gibt es noch nicht. Es ist ungeklärt, ob nach deutschem Urheberrecht der Weiterverkauf von so genannten imaginären Werkstücken zulässig ist.
[color=blue]
Verkauf von Software - ein Sonderfall[/color]
Das Recht der Privatkopie ist auf Software-CDs nicht anwendbar, der Gesetzgeber erlaubt allerdings genau eine Sicherheitskopie. Beim Weiterverkauf von Software muss diese vor dem Verkauf deinstalliert werden. Neben der Original-CD kann der Verkäufer dem Käufer auch die Sicherheitskopie überlassen. Macht er das nicht, muss er die Kopie vernichten.
Wie beim Online-Kauf von Musikstücken besteht auch bei per Download erworbener Software Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer diese weiterverkaufen will. Anfang 2006 entschied das Landgericht München gegen die Firma "usedSoft", die mit gebrauchten Lizenzen eines Programms der Oracle International Corporation handelte (welches Oracle nur zum Download anbot) und verbot den weiteren Handel. Ein halbes Jahr später entschied dagegen das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit eines Microsoft-Händlers gegen "usedSoft" zu Ungunsten des Händlers und erlaubte den Handel mit gebrauchten Lizenzen.
Solange die Rechtssituation nicht abschließend geklärt ist, sollte der Verbraucher immer zur CD- und DVD-Version greifen - zumal der Download der Software meistens nicht preiswerter ist.
Downloads von urheberrechtlich geschützter Software aus Filesharing-Netzwerken sind in jedem Fall verboten - aufgrund der strengen Kopierregeln für Software muss der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich bei der angebotenen Datei um eine widerrechtlich hergestellte Kopie handelt.

Quelle <a href=http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/filesharing/urheberrecht_was_darf_kopiert_werden/index.html>Freenet.de</a>
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PC-Fax über Multifunktionsgerät möglich?
Begonnen von Jean Raul
30. Juni 2008, 13:46:42
Liebe Leute, ich habe hier ein Xerox WorkCentre™ M20i stehen
http://www.office.xerox.com/multifunction-printer/multifunction-under-30ppm/workcentre-m20-m20i/dede.html.
Das Ding kann Drucken, Scannen und Faxen. Das Drucken geht sowohl über TCP/IP als auch über USB.

Wenn ich jetzt etwas faxen will, muß ich das Schriftsstück erst ausdrucken, zum Gerät laufen und dann herausnehmen und zum Faxen wieder neu einlegen etc.. Theoretisch, möchte man meinen, kann man doch diesen Zwischenschritt des Druckens überspringen und papierlos gleich mit dem Gerät faxen, oder nicht? Eine dementsprechende PC-Fax-Software, bzw. einen dementsprechenden Fax-Druckertreiber bietet Xerox aber offenbar (so weit ich sehe) nicht an. Bedeutet das das Ende der Fahnenstange oder gibt es doch noch irgendeine PC-Fax-Softwarelösung, mit der ich das abkürzen kann?
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X10 USB wireless transceiver - Fernbedienung unter Vista
Begonnen von säft
16. Juni 2008, 22:41:37
Hallo zusammen!

Ich habe mir vor geraumer Zeit [url=http://www.ciao.de/Medion_4_in_1_TV_Tuner_Box_MD_95700__2258095]diesen [/url]DVB-T Tuner bei Aldi gekauft...dem Set lag eine durchaus gute Funkfernbedienung bei, welche jedoch leider nur mit den entsprechenden Treibern für das Cyberlink Home Cinema (&PowerDVD 5 usw.) ausgeliefert wurde.

Da ich nun auf Vista umgestiegen bin und hier (wie sollte es auch anders sein^^) der TV-Tuner keine Anwendung mehr findet (--> Keine Vista Treiberunterstützung), wollte ich die Fernbedienung gerne für das Vistaeigene MediaCenter nutzen. Vista erkennt den Empfänger im Gerät problemlos, es werden ein USB Hub sowie ein "X10 USB wireless transceiver" installiert. Nu leider tut sich rein gar nichts bei der Betätigung der FB, mir fehlt natürlich auch eine entsprechende Software, um die FB zu programmieren.

Irgendwie muss es doch möglich sein, diese Fernbedienung auch außerhalb von Cybelink Home Cinema zu nutzen...hat jeman eine Idee??

Ich würde mich sehr über Hilfe freuen!!!!
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SUCHE - Treiber WLAN GemTek PRISM WLAN Adapter
Begonnen von Tommyy
10. Juni 2008, 03:50:06
Heyho,

[b]Grundlegenden Informationen:[/b][*]Fujitsu Siemens AMILO L1300[*]Betriebssystem: Vista Home Basic N 32bit

[b]Problembeschreibung:[/b]
[*]nach der Windows Vista Installation heute funktionieren bei mir folgende Hardware Komponenten nicht mehr bzw. werden nicht erkannt. ----> PCI-Modem sowie -----> Netzwerkcontroller

Das heißt der entsprechende WLAN Adpater wird nicht erkannt. In der Modellreihe wurde der [b]Netzwerk Adapter PRISM 802.11 Adapter (3886) der Firma GemTek[/b] verbaut, leider finde ich keinerlei Windows Vista Treiber. Der alte Windows XP Treiber mit der Version 2.1.25.0 vom 20.07.2004 ist installiert, jedoch ohne jeglichen Erfolg.

Ich hoffe einer von Euch kann mir einen entsprechenden Ratschlag geben bzw. den Link zu einen Vista Treiber liefern.

Vielen Dank
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Hasee Q540X billiges voll Notebook für nur 275€
Begonnen von WinVista
13. Mai 2008, 22:49:30
ASUS kann derzeit mit seinem günstigen Mini-Notebook, dem so genannten Eee PC, Verkaufserfolge feiern. Dementsprechend groß ist auch das Interesse anderer Hersteller, mit eigenen, besonders günstigen Notebooks und PCs ein Stück vom Kuchen abzufassen.

Während Acer, HP & Co noch über eigene Billig-Notebooks nachdenken, macht die chinesische Firma Hasee Nägel mit Köpfen. Dabei setzt das Unternehmen allerdings auf Notebook im immer populäreren 13,3-Zoll-Format und nicht wie ASUS auf ein besonders kompaktes Gerät mit nur 7 Zoll Displaygröße.

Auch beim Betriebssystem geht Hasee andere Wege als ASUS. Während die taiwanische Konkurrenz eine angepasste Linux-Variante auf dem Eee PC installiert, statten die Chinesen ihr neues Billig-Notebook mit Windows XP Home aus. Preislich will man dennoch mit ASUS' Angebot mithalten können.

Der Hasee Q540X genannte Billig-Laptop kommt in China zum gleichen Preis wie der ASUS Eee PC auf den Markt. Das Gerät soll ab Morgen zum Preis von 2999 Yuan erhältlich sein - der Eee PC kostet in China das Gleiche. Umgerechnet sind dies rund 275 Euro.




Das Gerät kommt wie erwähnt mit einem 13,3-Zoll-Display daher. Dessen Auflösung liegt bei 1280x800 Pixeln. Im Innern arbeitet ein Intel Celeron M 540 Prozessor mit 1,86 Gigahertz, dem 512 Megabyte DDR2-Speicher zur Seite stehen.

Als Plattform dient ein SIS-Chipsatz, dessen integrierte Grafiklösung Mirage 3+ auch für die Bildausgabe verantwortlich ist. Leistungswunder sind also nicht zu erwarten, was zu dem Preis aber auch akzeptiert werden muss. Außerdem verbaut Hasee eine 80-Gigabyte-Festplatte.




Das Gewicht wird vom Hersteller mit 2,19 Kilogramm angegeben - recht schwer für ein 13,3-Zoll-Gerät. Die weitere Ausstattung entspricht mit USB-2.0-, FireWire-, S-Video- und LAN-Ports dem aktuellen Standard. Auch ein ExpressCard-Slot ist vorhanden.

Der Hasee Q540X macht deutlich, dass auch in den üblichen Formfaktoren besonders günstige Notebooks gebaut werden können. Hasee ist einer der größten PC-Hersteller Chinas. Das Unternehmen will seit Jahren auch in Europa Fuß fassen, was bisher noch nicht wirklich gelungen ist.




Der neue Billig-Laptop des Unternehmens wird deshalb wahrscheinlich vorerst nur in China erhältlich sein. Anders als bei dem vom amerikanischen Unternehmen Zonbu kürzlich präsentierten 190-Euro-Laptop ist das Gerät aber auch ohne einen zusätzlichen, zweijährigen "Wartungsvertrag" sehr günstig zu haben.

Quelle:WinFuture.de


Was meint ihr dazu?Ich finde es prima dass es ein vollwertiges Notebook für nur 275 gibt.Bis jetzt leider nur in China.Ich hoffe das er bis Weihnachten auch bei uns zu kaufen gibt. :D
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Verschieben von Dateien funktioniert nicht
Begonnen von Canon
16. April 2008, 20:20:33
Hallo zusammen,

ich muss schon sagen, so langsam verliere ich die Lust an Vista, aber ganz gewaltig.
Wie einfach, schnell und übersichtlich ist doch alles unter XP Pro.

Nun zum Thema:
Ich mach mit Ghost 12 Image Sicherungen auf eine externe 500GB HDD.
Nun wollte ich innerhalb dieser HDD ein Image in einen anderen ordner verschieben - der Übersichtlichkeit halber.

Was erhalte ich:
Zuerst erscheint die Meldung, dass man Administatorberechtigung benötige, und nach dem Bestätigen erscheint der Dialog

"Zugriff auf den Zielordner wurde verweigert"
"Sie benötigen Berechtigungen zum Durchführen des Vorgangs".

Schliesse ich die HDD an meinen XP Rechner an, den ich Gott sei Danke noch habe und sehr häufig nutze, klappt es blitzschnell und ohne diese nervigen und in meinen Augen absolut überflüssigen Meldungen.
Wenn ich bedenke, wieviel Zeit mich diese lästigen Meldungen schon gekostet haben - Unglaublich.

Nun die Frage: Wie kann ich eine einfach Datei auf einer HDD einfach nur in einen anderen Ordner auf dieser HDD verschieben?

Wenn es dazu keine sinnvolle Lösung gibt, schmeisse ich den ganzen Vistar Murks blitzschnell von meinem Rechner.
Ich bin derzeit sehr enttäuscht von diesem Programm.

Danke für Eure Hilfe.
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Vista VPN SMB share Zugriff nicht möglich
Begonnen von flschmid
26. März 2008, 16:23:43
Hallo zusammen,

ich möchte mit Windows Vista Bordmitteln ein einfaches VPN aufbauen um auf eine freigegebene Datei zugreifen zu können.

Folgendes Szenario:
Ich habe ein Windows Vista Server auf dem ich eine eingehende VPN Verbindung einrichte. Ich benutze nur IPv4 und Verschlüsselung PPTP.
Zu Testzwecken habe ich noch beide Systeme hier in meinem Heimnetzwerk 192.68.0.X.
Die IP Adresse für das VPN wird vom Server vergeben: 192.168.5.X

Die VPN Verbindung lässt sich sowohl von einem Vista als auch XP Client erfolgreich aufbauen. Ein ping Befehl auf den Server über die VPN IP Adresse ist möglich.

Das Problem, das ich nun habe ist, dass es mir nicht gelingen will einen Zugriff auf die Freigabe des Servers zu erhalten.
z.B. über: Start -> Ausführen -> \\192.168.5.X\Freigabe

Ein Benutzer für die Freigabe ist auf beiden Systemen eingerichet.

Das hier habe ich schon ausprobiert: Sie können auf SMB-Freigaben in einem Firma-Netzwerk über eine Verbindung von RAS von einem Computer, auf dem Windows Vista ausgeführt wird, nicht zugreifen
(Leider erfolglos!)

Zum Testen habe ich auch mit gleichen Einstellungen einen VPN Server auf XP eingerichtet und wollte mit einem Vista Client zugreifen. Ebenfalls erfolglos. Eine Verbindung zwischen zwei XP Rechnern funktioniert dagegen problemlos.

Ach ja, Vista SP1 habe ich (noch) nicht installiert.

Ich finde das Problem leider nicht.
Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank!
Grüße,
Florian
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Outlook 2007 Adrssbuch sichern
Begonnen von Guitarking
02. März 2008, 13:26:33
Ich habe Outlook 2007 und will mal alle Dateien usw. sicher, darunter auch meine Outlook Adressen bzw. E-Mails. Ich komm damit aber nicht so ganz zurecht.
Bitte um Hilfe  ?(