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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort schule
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Starmenü Benutzerbild entfernen
Begonnen von Musicscore
21. Februar 2011, 14:55:36
Hallo,kann mir jmd sagen wie ich das komplett deaktivieren kann ?
Ich will die bilder (Benutzerkontobild,musik,computer etc) weghaben..
Habe im Internet nichts gefunden,danke.

windowswindows go-windowsgo-windows ymsyms vistavista zwuzwu bgebge winwin win7win7 bgqbgq forumforum bingbing zguzgu searchsearch yahooyahoo d2sd2s d2kd2k computercomputer keinekeine 13555341691355534169 windows7windows7 hilfehilfe d24d24 softwaresoftware keinkein 5818717858187178 ohneohne gehtgeht bggbgg windowwindow problemeprobleme
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"Dienste Konfigtool" von Andreas Hecht - Windows-Dienste wieder herstellen
Begonnen von Noone
10. Februar 2011, 11:22:04
Die unter Windows laufenden Dienste können durcheinander kommen, sei es durch ein Programm, das die Dienste verändert, sei es, weil man absichtlich mit den Diensten zum Zwecke des "Tunens" herumgespielt hat oder sei es unabsichtlich, weil man Mist gebaut hat.

Es gibt das "Dienste Konfigtool" von Andreas Hecht, mit dem man die Dienste entweder
- auf den Betriebssystem-Standard zurücksetzen kann
- auf den Workstation-Standard setzen kann
- seine eigenen Dienste-Einstellungen sichern kann und
- seine eigenen Dienste-Einstellungen zurücksichern kann.

Das Tool muß nicht installiert werden und wird [b]als Administrator[/b] durch einen einfachen Doppelklick auf die Konfigtool.cmd ausgeführt woraufhin sich ein DOS-Fenster mit den Optionen öffnet. Das Tool gibt es getrennt sowohl für Windows Vista als auch für Windows 7.
http://www.the-netbrain.de/downloads.htm

Netzi hat mir die ausdrückliche Erlaubnis gegeben, ihm die Arbeit für das Schreiben dieses Tricks abzunehmen (und nur "weil die Sonne so schön scheint")  :grübel  Er ist auf das Tool gestoßen, vgl.:
http://www.go-windows.de/forum/windows-7-netzwerk-internet/keine-wlan-verbindung-moglich/msg173853/#msg173853
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Regestierdateien wieder auf Standart zurückstellen
Begonnen von DerFreiburger
14. Dezember 2010, 20:32:58
hi,
wie ich auch hier in einem Forum schon gepostet hab habe ich danach gesucht Unter Windows 7 frei zu Sortieren letztens bin ich fats zufällige auf so eine Batch Datei gestoßen die dies kann.
Ausprobert und ergebniss es klappt super  :] nur leider speichert er nun nicht mehr die einzelnen ansichten d.h. sobal ich eine neue datei in ein ordner pack werden alle wieder auf die miniatur ansicht zurückgesetzt
das ist echt nervig da hat man endich einen weg gefunden und dann bringt es glecih ein neues mit
also meine frage wie kann ich die regestrier dateien wieder auf standart zurück setzten
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Microsoft Security Essentials auch für kleine Unternehmen verfügbar
Begonnen von netzmonster
24. September 2010, 23:18:53
Die für private Nutzung kostenlose Antivirus-Lösung "MS Security Essentials" wird vermutlich ab Anfang Oktober auch für kleinere Unternehmen (bis zu 10 Computern) verfügbar sein. Bisher war für Firmen nur die kostenpflichtige Lösung "Microsoft Forefront" vorgesehen.


So berichtete der Hausinterne Security Blog:  [url=http://windowsteamblog.com/windows/b/windowssecurity/archive/2010/09/22/microsoft-security-essentials-now-available-for-small-businesses.aspx]Microsoft Security Essentials now available for Small Businesses[/url]
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Kein Internet trotz bestehender WLAN-Leitung
Begonnen von Bernhard2508
06. September 2010, 20:30:37
Hi Leute,

ich bin mit meinem Latein am Ende.
Ich versuche schon seit mehreren Tagen mit meinem Laptop via WLAN ins Netz zukommen.
Ich habe Windows xp SP3 drauf. In verschiedenen Foren wurde darauf hingewiesen bei DHCP die IP-Adresse manuell zusetzen.
Das habe ich auch gemacht. Selbst beim Standartgateway und dem DNS-server habe ich die IP des Routers angegeben.
Datenpakete werden ausgetauscht, also gesendet und empfangen.
Signalstärke ist hervoragend und Verbindung hergestellt. Dennoch bekomme ich die Fehlermeldung vom Firefox "Seitenladefehler". Und was mir noch aufgefallen ist beim Firefox steht rechts unten "Naschlagen von www......de und nicht Übertragen von www.........de"

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen

MfG

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Preise für Win7-Volumenlizenzierung, Windows Server 2008 R2 + 120 CALs
Begonnen von SB
18. August 2010, 10:35:31
Ich sitz hier in der Schule und soll grade im Rahmen eines imaginären Kundenauftrages mal die Preise für die Win7-Volumenlizenzierung (120 Rechner), dem Windows Server 2008 R2-Betriebssystem und 120 CALs (ich dachte hier an Geräte-Lizenzen) herausfinden - leider hat mich Google i-wie nich so richtig weiter gebracht. Deshalb wollte ich dochmal die IT-Professionals unter euch fragen, wies in dem Bereich so aussieht.

Danke schonmal im Voraus :wink
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Kinderschutzsoftware gesucht (Filter/ Zeitbegrenzung)
Begonnen von PCI
09. April 2010, 10:58:19
Hallo!

Hier zu Hause teile ich mir einen PC mit meinem Bruder. Da nächste Woche die Schule wieder anfängt will ich eine Zeitbegrenzung und einen Inhaltsfilter installieren, damit der PC nicht so sehr ablenkt und bei Abwesenheit der Eltern nicht gar soviel Unsinn gemacht werden kann. Es soll einfach als zusätzlichen Schutz dienen, mehr nicht.

Nach einer gewissen Zeitdauer (bspw. 1h) soll das Internet gesperrt werden, besser wäre der ganze PC. (das geht mit dem Jungendschutz von Vista nicht. Dort gibt es nur Zeitspannen). Zudem wäre eine Filterung gegen bestimmte Inhalte sinnvoll. Das ganze muss natürlich Passwortgeschützt sein.

Kennt jemand ein Programm, mit dem dies möglich ist? Kann jemand etwas empfehlen?

Gruß,
PCI
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Schul PC --> Kein Zugriff auf eigene Dateien Ordner
Begonnen von Robin99
17. Dezember 2009, 08:38:02
hi Leute  :D

In unserer schule haben wir ein kompl. neues PC System bekommen. Jetzt hat jeder an den PC seinen Eignen benutzter. Allerdings, kan ich nich den eigenen Dateien Ordner öffnen. Dan kommt nähmlich dan die angehängt fehlermeldung. Es scheint so zu sein, das mein Ordner immer auf den Server der 5. Klasse zuzugreifen. Ich bin aber in der 9. und hab halt nur zugriff auf den 9er server. Vie kan ich das ändern, das der Eigene Dateien ordner auf den Server der 9. Klasse zugreift.

Bitte um Hilfe ^^  :))
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Daemon Tools Windows 7 v4.35.5
Begonnen von Markus
20. November 2009, 09:35:28
Mittlerweile läuft Daemon Tools mit Windows 7.
Die neue Version v4.35.5 macht's möglich!

Die Entwickler geben folgende Neuerungen und Verbesserungen an:
[quote]Was gibt es neues:
- SPTD 1.62;
- Komplette Unterstützung für Windows 7;
- Windows Sidebar-Gadget zum einfachen Zugriff auf die Standardfunktionen von DAEMON Tools Lite;
- DAEMON Tools Lite-Leiste wurde entfernt;
- Neugestaltung und Verbesserung der Benutzeroberfläche;
- Die Funktion “Als Administrator starten” wird jetzt für den ersten Start von DAEMON Tools Lite nicht mehr benötigt;
- Lizenzseiten im Setup überarbeitet;
- Sprachen aktualisiert.

Fehler behoben:
- Problem beim Einbinden von Images, die sich auf RAID-Verbänden größer als 2 Tb befinden;
- Einige Probleme mit dem Öffnen von Images beim Einbinden;
- Warten-Dialog wird im Kommandozeilen-Modus angezeigt;
- Einbinden von *.mdf-Images ohne *.mds-Dateien;
- Problem mit der SPTD-installation vom DAEMON Tools Lite-Setup im unbeaufsichtigten Modus;
- Einige kleinere Fehler.[/quote]

[url=http://www.disc-tools.com/download/daemon]Download von Daemon Tools lite (u.a. für Windows 7)[/url]
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Windows 7: "Fix-It" löst Upgrade-Problem
Begonnen von ossinator
04. November 2009, 18:04:17
Wie seit einiger Zeit bekannt ist, stoppt bei einigen Usern der Upgrade-Prozess bei 62 Prozent.

Nach Angaben von Microsoft geht das "Hängen" des Upgrade-Vorgangs auf ein bestimmtes Plug-In von Windows 7 zurück, das IphlpsvcMigPlugin.ddd heißt.

Die Fix-It-Lösung automatisiert den bereits von Microsoft veröffentlichten Lösungsweg. Betroffene Anwender sollen zunächst versuchen, das Upgrade bis zum Scheitern bei 62 Prozent durchzuführen, woraufhin der PC dann wieder auf Windows Vista zurück gesetzt wird.

Nach dem Roll-Back muss der Fix-It-Patch ausgeführt werden. Danach kann das Upgrade nochmals vollzogen werden.

Microsoft warnt davor den Fix-It-Patch bei anderen Upgrade-Problemen außer dem 62%-Bug anzuwenden.

[url=http://support.microsoft.com/kb/975253][b][color=blue]Microsoft KB975253[/color][/b][/url]
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Schule Netzwerkverbindung aber kein Internet
Begonnen von gaara
07. Oktober 2009, 21:39:44
Ich hab vollgendes Problem, ich hab windows 7 final auf meinem Laptop, mit dem komme ich zu hause problemlos per lan oder wlan über meinen router ins internet. Aber in der Schule habe ich nur Netzwerkzugriff, ich komme auf die netzwerklaufwerke usw. aber wenn ich den verlauf anschaue zeigt mir windows7 an, das ich über das Gateway nicht hinaus ins Internet komme, aber mit vista, was ich vorher gehabt habe ging alles problemlos ohne irgendwelche einstellungen.
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laptop verbinden mit wlan router, doch verbindet nicht inet
Begonnen von ArturGTR
25. September 2009, 12:19:54
Hallo, ich hab ein problem mit dem wlan an meinem laptop(vista) ich habe es geschaft ihn mit dem "dlink" wlan router zu verbinden und das internet tat zuerst, doch nun verbindet er nur kurz nach dem hochfahren und dann nicht mehr, wenn der inet exlorer dann die diagnose möglichkeit anzeigt und ich das auswähle, dann meldet er das er keine verbindungsstörungen gefunden hat also das alles in ordnung ist, einmal konnte ich durch die vista reparatur mit dem inet verbinden doch kurze zeit später ging das inet wieder flöten...
...es zeigt mir auch das ich mit dem router verbunden bin "lokal und internet"... ok leute bitte helft mir...
...muss jez zur arbeit.
gruss: ArturGTR

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Kabel Deutschland: Schweizer Seite nicht erreichbar - warum?
Begonnen von Worstilla
23. Juli 2009, 15:01:07
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Hallo,

ich habe mal wieder Probleme mit Kabel Deutschland und zwar kann ich die Seite symptome.ch nicht laden. Das war schon ein paar Mal der Fall, es gab schon viele Telefonate mit dem Kundenservice, und jedes Mal war das ein größerer Aufwand für die, bis sich jemand der Sache angenommen und  behoben hat. Angeblich liegt das Problem natürlich aber nicht bei Ihnen…
Aber jetzt kommt das interessante an der Sache. Beim letzten Mal gab es bei uns ein heftiges Gewitter und einen Totalausfall. Nach den Reperaturen konnte die Seite wieder ganz normal geladen werden  - das darf eigentlich nicht wahr sein - oder???

Vor  ein paar Tagen war nun wieder ein Totalausfall, vielleicht auch wg. Gewitter, ich weiß nicht mehr... Auf jeden Fall, ich kann die Seite symptome.ch wieder nicht aufrufen  ! Ich ärgere mich darüber echt grün und blau, zumal ich gestern eine SMS von KD bekam, die Prüfung sei abgeschlossen, es sei kein Fehler zu finden - ha ha ha  !

Ich habe jetzt aber etwas ganz interessantes festgestellt, dachte beim letzten Mal das sei Zufall gewesen, dem ist aber anscheinend nicht so. Und zwar, meine Kinder gehen über D-LAN (Devolo) online. Und zum zweiten Mal war es jetzt so, dass ich die Seite auf ihrem PC ein einziges Mal aufrufen konnte  , danach nicht mehr, aber einmal ging tatsächlich und wie gesagt, ich glaube kaum, dass in dem Moment gerade alles wieder okay war, das wäre ein wirklich zu großer Zufall. Wenn ich es aber ein zweites Mal versuche ist die Seite auch nicht mehr aufzurufen.

Weiß denn jemand was das bedeuten könnte??? Sind da noch irgendwelche "richtige Einstellungen" im Devolo warum das dann einmal funktioniert??? Ich finde das wirklich absolut seltsam.

Ich habe übrigens keinen Rooter, nur Modem.

Ich würde mich echt riesig freuen wenn mir jemand helfen könnte, die Seite ist für mich sehr wichtig  !


Einen schönen Tag, wünscht
Worstilla
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DriveImage XML - Kostenlose Backup- (Image-) Software
Begonnen von OCtopus
01. Juli 2009, 08:42:33
Was ich bisher nur kostenpflichtig gefunden habe (Acronis True Image, Norton Ghost etc.), scheint es jetzt offensichtlich (für Privatanwender) auch kostenlos zu geben, nämlich eine gute Imaging-Software. Sie heißt "DriveImage XML"
http://www.runtime.org/driveimage-xml.htm
http://www.chip.de/downloads/DriveImage-XML_23847523.html

Die Software muß gut sein, denn für gewerbliche Anwender kostet sie sage und schreibe, je nach Anzahl der Lizenzen, mindestens 119,00 EUR, ist also viel teurer als z. B. Acronis True Image. Ich glaube, das sollte man mal testen. Dann könnte sich endlich wirklich jeder eine solche Image-Lösung drauf machen und sich nicht mehr darauf herausreden, die 50,00 EUR für "Acronis True Image" seien ihm zu viel und das Programm zu teuer...

Allerdings scheint das Programm nicht zu komprimieren (die Backups werden also sehr groß) und "inkrementelle Backups" scheint es auch nicht zu geben, jedenfalls noch in der Version für [b]2007[/b], vgl.
http://www.tecchannel.de/pc_mobile/windows/471798/vista_notfallrettung_notfall_rettung_backup_sicherung_reparatur/index11.html
Damit ließe sich aber gut leben. Für die Boot-CD muß man aber ([b]2007[/b]) erst den PE-Builder bemühen. Das wäre natürlich schon etwas negativer.

Postet bitte Eure Testberichte!
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Netzwerk mit WIN 7 und VISTA
Begonnen von joe77
17. Mai 2009, 16:53:32
Hallo Leute!

Ich hab mir jetzt mal WIN 7 Auf meine Desktop PC gegönnt. Nun wollte ich vom Laptop meiner Frau aus aufs Netzwerk zu greifen bzw. auf den PC mit WIN 7 drauf. Habich iwas übersehn? Das sog. 'Heimnetzwerk' funktioniert ja nur zwischen WIN 7 Rechner..
Ach ja, is natürlich der RC Build 7100....
Die Arbeitsgruppen sind identisch und sehe ja auch vom Laptop aus den Dekstop-PC, doch sobald ich auf den Draufklicke, kommt das Fenster mit Benutzername und Passwort Abfrage... Und das sollte man ja in der gleichen Arbeitsgruppe nicht brauchen, oder?

Gruß Joe
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PC über Netzwerk steuern
Begonnen von Blumenkind
06. April 2009, 19:34:12
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Gibt es irgendein freeware-Programm, womit man den PC über das Netzwerk seterun kann? Also runterfahren, neustarten, etc.
RealVPC hab ich schon gefunden. Das unterstützt aber in der Free-Version kein Vista
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möchte Proxy-Adresse mit Internet-Verbindung verknüpfen
Begonnen von Kev41
18. Februar 2009, 08:37:51
hallo leute,

also ich möchte, dass sich die Proxy-adresse und der Port automatisch umändert, wenn ich mich mit einem anderen Internet verbinde.

wir arbeiten in der Schule mit Notebooks, und da haben wir eine Proxy-adresse.

Das problem ist, dass ich zuhause keine habe, und ich sie daher jeden Tag umstellen muss wenn ich in die Schule gehe
oder nach Hause komme. Das ist lästig.  :-\

Gibt es eine Möglichkeit, wie ich das einstellen kann?

Danke vorerst  :]
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen..
Begonnen von lunikoff
03. Januar 2009, 23:21:29
Hallo @All,
mein Bruder hat folgendes Problem.
Seit heute bekommt er folgende Meldung, wenn er z.B. Firefox oder andere Programme starten will:

Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen
werden. Sie verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das
Element zugreifen zu können

Systemwiederherstellung geht auch nicht, es kommt die gleiche Meldung, genauso im Abgesicherten Modus.
Er hatte die letzten tage nichts Installiert.
Bekomme den Rechner morgen vorbei gebracht um mal rüber zu schauen.
Ich soll ihn neu aufsetzen, aber vielleicht weiß von euch jemand eine Lösung bevor ich dies tue.
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Firewall umgehen
Begonnen von stoneagem
10. Dezember 2008, 20:08:29
wir haben hier im sutdentenwohnheim ne neue firewall,astaro wenn die villt jemand kennt.natürlich ist hier allerhand gesperrt und online zocken kann man eh vergessen.auf geblockte seiten zu gehen ist ja durch atunnel oder durch anonymouse kein problem.aber geht das mit programmen auch dasss ich zum beispiel online spielen kann oder manche programme(xfire,hamachi) können keine verbindung mit dem internet herstellen.habe weder adminrecht oder kann anders iwe auf die firewall zugreifen.bringt es was wenn ich selber einen proxy aufsetze?wenigstens für den ie?