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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort adresse
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Mailsoftware einrichten mit Yahoo
Begonnen von quaster
07. Februar 2009, 15:39:53
Wer von Euch weiß bescheid welche Angaben man bei Windows Mail von Nöten sind um ein Yahoo Postfach einzubinden? Speziel brauch ich die Angaben für smtp und pop3.
Danke Euch im Voraus für Eure Unterstützung.

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AVM Fritz!Box Firmware x.70 Preview mit SIP-Server für Fritz Box 7170 und 7270
Begonnen von Markus
06. Februar 2009, 22:24:23
In der aktuellsten Beta-Version der Fritz!Box-Firmware hat AVM erstmals einen SIP-Server (SIP-Registrar) integriert.
Damit ist es möglich auch VOIP-Telefone anderer Marken als von AVM an der Fritz!Box zu betreiben.
Die Voip-Telefone können dabei über LAN oder auch WLAN mit der Fritz!Box verbunden werden.

Funktionsweise: Die Fritz!Box stellt einen VOIP-Server bereit, mit dem man das Telefon mittels Nummer (=Benutzername) und Passwort an der Fritz!Box anmelden kann; ist das VOIP-Telefon erfolgreich an der Fritz!Box angemeldet kann man in der Fritz!Box die Telefonnummern einstellen, auf die das VOIPT-Telefon reagieren soll.

Die Firmware für die Fritz-Box 7270 bietet zudem noch folgende Neuerungen:
[list]
    [li]Telefonie: verbesserte Freisprechfunktion für FRITZ!Fon MT-D[/li]
    [li]Telefonie: Übernahme einer Rufnummer aus der Anrufliste des FRITZ!Fon MT-Ds ins FRITZ!Box-Telefonbuch[/li]
    [li]Telefonie: Stabilität verbessert[/li]
    [li]Telefonie: irreführende Fehlermeldung trotz erfolgreichem Faxempfang beseitigt[/li]
    [li]FRITZ!Musikbox: Interoperabilität mit SONY TVs (Z-Serie) verbessert[/li]
    [li]System: Textüberarbeitungen in der Benutzeroberfläche[/li]
[/list]

Die Firmware-Vorschau auf die nächste offizielle Firmware ist für die Fritz!Box Fon Wlan 7170 und 7270 verfügbar:
http://www.avm.de/de/Service/Service-Portale/Service-Portal/Labor/labor.php
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Windows 7 mit 256 MB Ram und weniger installieren.
Begonnen von OCtopus
04. Februar 2009, 17:46:28
« 1 2 3 4
In findiger Bastler hat einen Weg gefunden, wie man Win7 auch mit weniger als den 512 MB Ram installieren kann, die das Win7-Setupprogramm eigentlich verlangt. Der Bastler hat es jetzt mit 256 MB Ram am Laufen.
[quote]besorgt euch nen hex editor (Hex-Editor MX zb. is freeware)

dan mit dem hexeditor die datei winsetup.dll im /sources ordner
öffnen.

dan bei suchen -> gehe zu - zum offset 8BAE6 wechseln, und dort den
Hexwert 77 07 3D 78 01 in E9 04 00 00 00 abändern. speichern, fertig.[/quote]
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Installation-mit-256mb/forum-150081/msg-16142528/read/
Der Trick soll auch mit Vista funktionieren. Nur da würde ich es wirklich nicht versuchen, sonst fängt die alte Kiste wirklich Feuer.

Hier gibt es weitere Berichte auf welch alten Kisten mit wenig Power Win7 wirklich flüssig laufen kann:
http://www.winfuture-forum.de/index.php?showtopic=157326&st=0

Einen Umsatzschwung für die notleidenden Hersteller von Ram-Riegel wird Win7 wohl auf jeden Fall nicht bringen...
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Keine Verbindung bei WPA/WPA2-Verschlüsselung
Begonnen von CapTcha
25. Januar 2009, 13:27:16
« 1 2
Servus zusammen!

Ich hätt mal gerne ein Problem; bzw. eher die Lösung!

Ich war die Tage bei einem Bekannten wegen seinem WLAN...

Folgende Komponenten spielen die Hauptrolle:

- 1 Speedport W500V

- 1 Medion PC mit XP Home SP2

- 1 Targa Laptop mit XP SP3

- 1 Bekannter

-  1 Ich

Der Speedport steht im Flur wo die Telefondose ist. Der PC im Wohnzimmer und das Laptop mal hier mal da...

Jetzt zum Problem:

Wenn das WLAN ohne Verschlüsselung ist, funzt die WLAN-Verbindung vom PC und auch vom Laptop aus ohne Probleme. Sobald man aber eine Verschlüsselung einschaltet, bekommt man nur mit dem PC (SP2) Verbindung zum Netz. Das Laptop (SP3) findet das Netz und will den PSK haben. Dann zeigt er an "Verbindung wird hergestellt". Und das über ne Stunde...

Haben verschiedene PSK´s probiert. Es funzt einfach nicht. Sobald man die Verschlüsselung raus nimmt. "ZACK" --> Verbindung steht.

- Habe die neuesten Treiber installiert (Chipsatz und BIOS).
- Den WLAN-Adapter (MiniPCI Wireless) deinstalliert und mit neuerem Treiber neu installiert
- Die Firmware des Speedports geprüft
- Feste IP´s und DHCP probiert
- Diverse Standorte des Laptops getestet

Ich weiß nicht, was es sonst noch sein könnte.
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ports freischalten für den "Netgear DG834GTB" router
Begonnen von Spagel
18. Januar 2009, 19:28:01
Hi an alle,

ich habe einen Netgear DG834GTB router mit dem ich über w.lan verbunden bin. Nun möchte ich gerne meine ports für css freischalten.

Bei dem Router musst du erst den Dienst festlegen:

dienstname ---> overnet1
diensttyp ---> tcp
erster port ---> xxxx
letzter port ---> xxxx

dienstname ---> overnet2
diensttyp ---> udp
erster port ---> xxxx
letzter port ---> xxxx


Dann musst du für diesen Dienst in der Firewall die Regeln einstellen:
(Dienste Overnet 1/2 bei eingehende und ausgehende Dienste zulassen)

Dienst auswählen ---> Overnet 1/2
Lan ---> IP des LAN Rechners angeben ("einzelne Adresse", "Adressenbereich"
oder "beliebig")
Wan ---> IP des WAN Rechners angeben ("einzelne Adresse", "Adressenbereich"
oder "beliebig")

zudem weiß ich nicht ob ich einzelene adressen adressenbereich oder beliebig auswählen soll.

Hab die IP des Rechners (als zB 192.168.0.5) bei LAN, bei WAN oder bei beiden angegeben, aber das klappt nicht. 





Nun an euch ich bin am verzweifeln bite helft mir .... bin über jede antwort dankbar


thx und mfg Spagel

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Problem mit DHCP
Begonnen von Mandarine
16. Januar 2009, 21:18:38
Hallo,

ich habe folgendes Problem unter Home Premium 64 Bit:

In der Ereignisanzeige stehen folgende zwei Probleme:
[code]Die IP-Adresslease 192.168.2.10 für die Netzwerkkarte mit der Netzwerkadresse 0018F3842D0C wurde durch den DHCP-Server 0.0.0.0 abgelehnt (der DHCP-Server hat eine DHCPNACK-Meldung gesendet).[/code]

sowie:

[code]Die Beschreibung für die Ereignis-ID "1003" aus der Quelle "Microsoft-Windows-Dhcp-Client" wurde nicht gefunden. Entweder ist die Komponente, die dieses Ereignis auslöst, nicht auf dem lokalen Computer installiert, oder die Installation ist beschädigt. Sie können die Komponente auf dem lokalen Computer installieren oder reparieren.

Falls das Ereignis auf einem anderen Computer aufgetreten ist, mussten die Anzeigeinformationen mit dem Ereignis gespeichert werden.

Die folgenden Informationen wurden mit dem Ereignis gespeichert:

0018F3842D0C
%%2163146757

Die gebietsschemaspezifische Ressource für die gewünschte Meldung ist nicht vorhanden[/code]

Woran kann das liegen? Was kann ich dagegen tun?
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Happy-Load.com AG
Begonnen von Blacky
16. Januar 2009, 20:55:35
Kam heute 3 mal per Mail.
Interessant ist das man mit der Emailadresse angesprochen wird

[quote]Hallo XXXXXX



leider mussten wir feststellen, dass Sie uns immer noch nicht den Betrag von 89,99 EUR ueberwiesen haben.



Bitte bezahlen sie umgehend per Online-Ueberweisung durch Happy-Load AG.



Nach einer erfolgreichen Zahlung koennen sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen kuendigen.



Link zu den Zahlungsinformationen und Zahlungsmoeglichkeiten:

http://  www.    happy-load.com /?p=activate&id=b2759da044ea9401e7e455f149116a40&hash    =  713fb1535c1580738ea69e570e1da670



Sie koennen sicher und einfach per Kreditkarte oder PayPal bezahlen.



Beachten sie bitte das sie ihre Daten jederzeit per HP-Forget anfordern koennen:



http:// happy-load.com/?p= forgetpass



Fuer Fragen steht natuerlich unser Support-Team zur Verfuegung.





Vielen Dank,



Happy-Load.com AG
[/quote]
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iPhone: Safari-Alternativen im App Store
Begonnen von stoneagem
15. Januar 2009, 18:46:13
Seit Kurzem sind im App Store neue Browser für das iPhone erhältlich. Fünf Alternativen stehen derzeit für den Einsatz bereit, die aber allesamt dem Safari-Original sehr ähnlich sind. Drei davon sind auch im deutschen App Store erhältlich, sie kosten zwischen 0,79 und 1,59 Euro. Der einzige kostenlose Browser, mit dem Namen Edge, ist nur mit einem amerikanischen iTunes-Account erhältlich. Er blendet nach dem Laden von Internetseiten die Adress- und Navigationsleiste aus. Das gibt dem Display mehr Raum für die Anzeige des Webs.

Die andere Alternative, namens WebMate, öffnet Links in neuen Tabs im Hintergrund. So muss der Nutzer nicht andauernd in einem Fenster vor- und zurückgehen. Mehr Komfort für alle, die unterwegs viel mit dem iPhone surfen, verspricht der Browser Shaking Web. Er nutzt die Informationen des eingebauten Beschleunigungssensors, um die Anzeige während der Fahrt im Bus oder der Bahn ruhig zu halten, ähnlich einem Bildstabilisator. Incognito erlaubt anonymes Surfen im Internet. Hot Browser wiederum lädt eine zufällige, populäre Internetseite, wenn der Nutzer das iPhone schüttelt.

Bislang verweigerte der Hersteller solchen Programmen die Freigabe auf der Download-Plattform mit der Begründung, sie würden Kernfunktionen des Handys duplizieren. Diese Richtlinie scheint Apple nun zu lockern, eine Stellungnahme dazu gaben sie aber bisher nicht ab. Die downloadbaren Safari-Alternativen nähren jedoch die Hoffnung, dass demnächst auch der einer der großen Player am Browsermarkt nachfolgt. Opera hatte bereits im November 2008 eine iPhone-Version von Opera Mini fertiggestellt, deren Veröffentlichung Apple aber blockierte.

Quelle: pcwelt
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Feste IP einem Rechner vergeben
Begonnen von Sedlmase
15. Januar 2009, 12:03:33
Hallo Zusammen,

ich würde gern einen Rechner (HP Smart Server mit Windows Home Server) von ausserhalb meines Netzwerkes erreichen (Remotedesktopverbindung).
ich habe eine Adresse "xxx.homeserver.com" der Port 3389 kann in meiner Fritzbox auch an eine IP weitergeleitet werden.

Doch wie vergebe ich meinem Rechner eine feste IP?

Und was gebe ich dann bei der Remotedesktopverbindung ein?


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6TO4 Adapter
Begonnen von scholle86
11. Januar 2009, 16:53:21
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Habe probleme mit diesem adapter, nach einiger zeit im internet stürzt mein notebook ab ( chrashdamage) und sagt das es an dem adapter liegt! fehlercode 10 wird angezeigt und treiber soll auf neusten stand sein! Wer kann mir dabei helfen? danke schonmal im vorraus.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Windows Media Player 11
Begonnen von ferdinand
05. Januar 2009, 13:46:53
Hi Leute

Hier hab ich mal fragen zum Windows Media Player 11.

1. Ist der mitgeführte CD Ripper Gut?
2. Wie kann ich die CDDB von dem WMP11 ändern/ergänzen?
3. Wie kann ich meinem WMP11 mehr Abspielbare Formate beibringen?

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Vista - Update Fehlermeldung
Begonnen von gamespirit93
04. Januar 2009, 19:18:29
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[b]Also folgendes Problem hab ich , und zwar habe ich jetz mein Rechner platt gemacht , hab''Vista Home Premium 32 Bit'' hab die Treiber installiert und jetz versuche ich Windows Update durchzuführen , dabei kommt folgender fehler [color=red]C80003FA[/color]. In den Foren steht nichts und ich weiß jetz nicht weiter  ?(. Hoff einer kann mir helfen  :-\.
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Finde die MAC-Adresse für meinen WLAN-Stick TP TL-WN322G nicht
Begonnen von Hardie
30. Dezember 2008, 15:19:03
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Hallo Leute,

habe gestern LAN über meinen Modem-Router von Netgear installiert. Internet läuft auch sehr gut. Auch guter Empfang.
Ich hatte eigentlich vor, über WLAN ins Netz zu gehen. Hab mir hierfür einen WLAN-Stick von TP-Link Typ TL-WN322G gekauft. Hat mir der Verkäufer zum Router empfohlen.
Hab im Router auch bereits WLAN aktiviert. Wird vom Router als LED angezeigt. Soweit ich weiß, muss man die MAC-Adresse des WLAN-Sticks in die Konfiguration des Routers eingeben, so daß er das Gerät erkennt.
Jetzt steht aber auf der Rückseite des Sticks keine MAC-Adresse.
Wie komme ich daran? Support von TP-Link anrufen, oder gibts eine Vista Premium 64 mäßige Lösung, über den PC diese Daten rauszubekommen?

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Mails und Kontakte von Windows Mail zu Outlook Express importieren
Begonnen von saerah
29. Dezember 2008, 16:25:16
Hi ihr Lieben,

ich hab ein Problem und zwar hat mein guter lieber Freund das bescheuerte Vista von meinem Laptop entfernt und XP raufgehaun, jetzt möcht ich gern die Kontakte und Mails die im Format ".CONTACT" und ".eml" abgespeichert sind in meinen guten alten Outlook Express 6 reinimportieren, jedoch funktioniert das überhaupt nicht. Wenn ich die Kontakte einzeln importieren möchte (weil über Adressbuch importieren gehts auch nicht) dann werden nur kryptische Zeichen angezeigt. Die Emails kann ich zwar öffnen mit Outlook Express, aber nicht importieren.

Was tun??  ?(

Lg Sarah
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LAN und WLAN keine Verbindung - Keine IP Zuweisung mittels DHCP
Begonnen von Sunsurfer
29. Dezember 2008, 15:14:49
Hallo Zusammen,

habe seit 2 Tagen Probleme mit der Internetverbindung bei Vista Home Premium/ ASUS Notebook Z53 Serie. Am 27.12. hat Vista automatisch auf  SP1 upgedatet. Nun bekomme ich über LAN oder WLAN überhaupt keine Verbindung mehr zum Router. Vor diesem Update hatte ich keine Probleme.

Folgende Details:

DHCP ist ein. Allerdings bekommt Vista keine IP vom Router zugewiesen bzw. weist Vista eine APIPA (169.er) IP zu. Somit ist die IPv4-Konnektivität nur lokal. Bekomme also keine Verbindung zum Router.

Siehe lt. IPconfig (Bsp. WLAN):

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Chris1
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Drahtlos-LAN-Adapter Drahtlosnetzwerkverbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG-Netzwerkverbindung
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-1C-BF-21-1D-CE
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse (Auto. Konfiguration): 169.254.146.86(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.0.0
  Standardgateway . . . . . . . . . :
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert

Über LAN ergibt sich dasselbe Problem. IPv6-Konnektivität= eingeschränkt. Ausschalten bringt nichts. Beim Versuch eine feste IP zuzuweisen hängt sich das Programm immer auf (Wlan und Lan). Kann also momentan keine IP zuweisen. Warum auch immer?

Hab schon alles mögliche Versucht bzw. allemögliche Tips aus mehreren Threads ausprobiert, jedoch noch keine Lösung gefunden. Momentan bin ich mit meine alten Laptop unter XP im Netz. Hier habe ich Null Probs.
IPconfig sieht auch super aus:

Windows-IP-Konfiguration

        Hostname. . . . . . . . . . . . . : chris2
        Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
        Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Unbekannt
        IP-Routing aktiviert. . . . . . . : Nein
        WINS-Proxy aktiviert. . . . . . . : Nein
        DNS-Suffixsuchliste . . . . . . . : Speedport_W_700V

Ethernetadapter LAN-Verbindung:

        Verbindungsspezifisches DNS-Suffix: Speedport_W_700V
        Beschreibung. . . . . . . . . . . : Broadcom 440x 10/100 Integrated Cont
roller
        Physikalische Adresse . . . . . . : 00-0A-E4-5C-6B-2D
        DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Ja
        Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
        IP-Adresse. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.102
        Subnetzmaske. . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
        Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DHCP-Server . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        DNS-Server. . . . . . . . . . . . : 192.168.6.1
        Lease erhalten. . . . . . . . . . : Montag, 29. Dezember 2008 13:48:19
        Lease läuft ab. . . . . . . . . . : Freitag, 2. Januar 2009 13:48:19

Somit denke ich, dass es nicht am guten, alten Speedport liegt. Hat ja auch vorher alles super funktioniert. Kann mir evtl. jemand bei dem Prob helfen oder hat jemand n guten Tip, wie ich das Problem evtl. lösen könnte. Ich Dank schon ma im voraus für jede Hilfe.

Gruss
Chris

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Internet Explorer stellt keine Verbindung zum port World Wide Web her
Begonnen von valindur
23. Dezember 2008, 09:40:59
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Hallo Vistaianer,

Ich habe seit geraumer Zeit ein großes Problem:
Mein Internet Explorer zeigt keine webseiten mehr an. Firefox funktioniert jedoch.
Jetzt  werden viele sagen: "Benutz doch Firefox", aber viele Programme die das Internet benötigen, brauchen den Internet Explorer.

Wenn ich den Internet Explorer öffne, zeigt er keine Seite an und wenn ich auf "Diagnose von Verbindungsproblem" drücke, kommt eine Nachricht: "www.(belibige-website).de" ist nicht eingerichtet, eine Verbindung auf Port "World Wide Web-Dienst (http)" mit diesem Computer einzugehen.

Wenn ich eine Adresse ohne "www." vorher einzugeben kommt z.B. http:///?%20google.de

Hoffe auf schnelle Antwort...

P.s: Benutze einen Alice Router
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Neuer Arbeitsspeicher - Problem!
Begonnen von Panda
16. Dezember 2008, 15:28:48
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Haaaallo ihr da draussen,

ich habe ein für mich etwas größeres Problemchen.
Ich habe mir jetzt für mein HP Compaq 6720s Notebook neuen Arbeitsspeicher gekauft. 2x2gb. also 4096 mb.
Ich habe jetzt den ersten reingepackt und alles klappt bestens. Wenn ich jetzt jedoch den zweiten reinpacke, zeigt er mir folgendes an:

Memory Check --> Failed memory address: 3F7E8144
                 Pattern expected:      55555555
                 Pattern read:          54005555

Im Menü vorher (welches ich auch bei der installation des ersten speichers verwendet habe) sieht folgendermaßen aus:

________________________________________________________________________________________
|
|File                                           Security                           Diagnostics                    System Configuration                |
|                                                                                                                                                                                |
|System Information                 Setup Password               HDD Self-Test options     Language                                |
|Set System Date And Time      power-On Password         Memory Check                Boot-Options                            |
|                                                password Options            Startup Check                  Device Configurations             |
|Restore Defaults                      Driver-Lock Passwords                                            Built-In Device Options            |
|Ignore Changes And Exit        System IDs                                                               Port Options                            |
|Save Changes And Exit           Disk Sanitizer                                                                                                          |
_________________________________________________________________________________________

Ich habe wie auch bei der ersten installation auf diagnostics und dann auf memory check geklickt. bei ersten hat alles einwandfrei funktioniert. aber beim zweiten zeigt er mir jetzt folgendes nach ca. 25% an:

Memory Check --> Failed memory address: 3F7E8144
                 Pattern expected:      55555555
                 Pattern read:          54005555


danach hat er angezeigt, dass ich "any key" drücken soll, was ich gemacht habe und dann zeigt er mir nach nem neustart das hier an:

A problem has been detected and Windows has been shut down to prevent damage
to your computer.

PFN_LIST_CORRUPT

If this is the first time you've seen this Stop error screen,
restart your computer. If this screen appears again, follow these steps:

Check to make sure any new hardware or software is properly installed.
If this is a new installation, ask yout hardware oder software manufacturer
for any Windws updates you might need.

If problems continue, disable or remove any newly installed hardware or software.
Disable BIOS memory options such as caching or shadowing.
If you need to use Safe Mode to remove or disable components, restart your
computer, press F8 to select Advanced Startup Options, and then select Safe Mode.

Technical Information:

***STOP: 0x0000004E (0x0000008D, 0x00091DC2, 0x0000000, 0x00000000)


Jetzt habe ich keine Ahnung was los is, bzw wie cih den zweiten satz arbeitsspeicher installiert kriegen soll...

Es wäre echt super geil, wenn ihr mir helfen könntet...


Danke schonmal im vorraus

Panda

Merry X-Mas & A Happy New Year!
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Probleme PC,IP,... so zu konfigurieren dass ich über LAN spiele spielen kann
Begonnen von need help- get help
15. Dezember 2008, 14:03:44
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Hallo ich habe vor eine LAN-Party selbst zu machen, weil ich schon auf 2 war und sie echt klasse fand.... Doch nun stellen sich einige Probleme die ich nachher aufzählen werde doch zuerst möchte ich einmal nennen was ich alles so an zubehör habe:
- einen PC mit Windows Vista Home Premium
- Noch einen PC mit Windows XP Home Edition
- eine Internet Flatrate mit router und 4 anschlüssen im nebenraum
- einen 5-er switch der über LAN-Kabel mit dem router (für Internet) und beiden PC's verbunden ist
- [u]und eine[b]menge[/b]von Problemen[/u]

So zu den Problemen:
1. -ich kann mit dem Vista PC den XP PC nicht erkennen und anders herum auch nicht (Obwohl ich die gleiche Arbeitsgruppe  habe)
2. -[u]Habe alle einträge zu diesem Thema schon durchgelesen ausprobiert und [b]nichts hat funktioniert[/b][/u] so habe ich alle einstellungen wieder auf normal gestellt aus  Arbeitsgruppe!
3. -ich habe keinen plan wie ich des alles so hinbekomme das es geht!

Ich hoffe das sich hier i-jemand finden lässt der des alles versteht und mir erklären kann am besten mit screeshots wo genau ich drauf klicken muss auf welches feld eigenschaften ...... !!!

Zusammenfassung: Ich würde gerne versuchen eine LAN-Verbindung zwischen diesen zwei PC's einzurichten bevor ich die LAN-Party mach und nichts funzt^^

EDIT: Ich habe/will den router mit dem switch und die PC's über den switch verbunden!!!!

Ich bedanke mich jetzt schonmal!!!

Und möchte darauf hinweisen dass ich weis wie die SuFu funktioniert und sie benutzt! Ich habe blo nichts passendes gefunden!!!! :))